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Benedikt-Regel


Rosario

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Kapitel 53:

Die Aufnahme der Gäste

1.

 

Alle Fremden, die kommen, sollen aufgenommen werden wie Christus: denn er wird sagen: "Ich war fremd und ihr habt mich aufgenommen." (Mt 25,35)

2.

 

Allen erweise man die angemessene Ehre, besonders den Brüdern im Glauben und den Pilgern. (Gal 6,10)

3.

 

Sobald ein Gast gemeldet wird, sollen ihm daher der Obere und die Brüder voll dienstbereiter Liebe entgegeneilen.

4.

 

Zuerst sollen sie miteinander beten und dann als Zeichen der Gemeinschaft den Friedenskuss austauschen.

5.

 

Diesen Friedenskuss darf man wegen der Täuschung des Teufels erst nach dem Gebet geben.

6.

 

Allen Gästen begegne man bei der Begrüßung und beim Abschied in tiefer Demut:

7.

 

man verneige sich, werfe sich ganz zu Boden und verehre so in ihnen Christus, der in Wahrheit aufgenommen wird.

8.

 

Hat man die Gäste aufgenommen, nehme man sie mit zum Gebet; dann setze der Obere sich zu ihnen oder ein Bruder, dem er es aufträgt.

9.

 

Man lese dem Gast die Weisung Gottes vor, um ihn im Glauben zu erbauen; dann nehme man sich mit aller Aufmerksamkeit gastfreundlich seiner an.

10.

 

Das Fasten breche der Obere dem Gast zu liebe, nur nicht an einem allgemein vorgeschriebenen Fasttag, der eingehalten werden muss.

11.

 

Die Brüder aber fasten wie gewohnt.

12.

 

Der Abt gieße den Gästen Wasser über die Hände;

13.

 

Abt und Brüder zusammen sollen allen Gästen die Füße waschen.

14.

 

Nach der Fußwaschung beten sie den Psalmvers: "Wir haben, o Gott, deine Barmherzigkeit aufgenommen inmitten deines Tempels." (Ps 48,10)

15.

 

Vor allem bei der Aufnahme von Armen und Fremden zeige man Eifer und Sorge, denn besonders in ihnen wird Christus aufgenommen. Das Auftreten der Reichen verschafft sich ja von selbst Beachtung.

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Kapitel 53:

Die Aufnahme der Gäste

1.

 

Alle Fremden, die kommen, sollen aufgenommen werden wie Christus

ja, das kann ich aus eigenem Erleben bestätigen, daß das so ist, immer noch, und immer wieder, auch heute, nach ca. 1.500 Jahren, und daß die Regel gelebt wird.

 

Selbst erfahren, vor ca. 30 Jahren, und dann immer wieder. Bis heute. danke Euch, und Gelt's Gott.

 

 

 

B)

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5. August (Kap. 53, Fortsetzung)

 

Abt und Gäste sollen eine eigene Küche haben; so stören Gäste, die unvorhergesehen kommen und dem Kloster nie fehlen, die Brüder nicht.

 

Diese Küche übernehmen für je ein Jahr zwei Brüder, die für diese Aufgabe gut geeignet sind. Sooft sie es brauchen, gebe man ihnen Hilfen, damit sie ohne Murren dienen; sind sie jedoch zu wenig beschäftigt, sollen sie zu der Arbeit gehen, die man ihnen aufträgt.

 

Doch nicht nur hier, sondern für alle Aufgabenbereiche im Kloster gelte der Grundsatz: Wer Hilfe braucht, soll sie erhalten; wer jedoch frei ist, übernehme gehorsam jeden Auftrag.

 

Die Unterkunft für Gäste vertraue man einem Bruder an, der von Gottesfurcht ganz durchdrungen ist. Dort sollen genügend Betten bereit stehen.

 

Das Haus Gottes soll von Weisen auch weise verwaltet werden. Mit den Gästen darf niemand ohne Auftrag zusammen sein oder sprechen. Wer ihnen begegnet oder sie sieht, grüße sie, wie schon gesagt, in Demut, bitte um den Segen und gehe weiter mit der Bemerkung, es sei ihm nicht gestattet, sich mit einem Gast zu unterhalten.

bearbeitet von Petrus
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Kapitel 54:

Die Annahme von Briefen und Geschenken

 

1.

 

Der Mönch darf keinesfalls ohne Weisung des Abtes von seinen Eltern oder irgend jemandem, auch nicht von einem anderen Mönch Briefe, Eulogien oder sonst Kleine Geschenke annehmen oder geben.

2.

 

Selbst wenn seine Eltern ihm etwas geschickt haben, darf er sich nicht anmaßen, es anzunehmen, ehe der Abt benachrichtigt wurde.

3.

 

Hat der Abt die Annahme erlaubt, kann er immer noch verfügen, wem es zu geben ist.

4.

 

Dann sei der Bruder, dem es geschickt wurde, nicht traurig, damit dem Teufel kein Raum gegeben werde.

5.

 

Wer sich etwas anderes herausnimmt, den treffe die von der Regel vorgesehene Strafe.

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Kapitel 55:

Kleidung und Schuhe der Brüder

 

1.

 

Die Kleidung welche die Brüder erhalten, soll der Lage und dem Klima ihres Wohnorts entsprechen;

2.

 

denn in kalten Gegenden braucht man mehr, in warmen weniger.

3.

 

Darauf zu achten ist Aufgabe des Abtes.

4.

 

Unsrer Meinung nach genügen in Gegenden mit gemäßigtem Klima für jeden Mönch Kukulle und Tunika.

5.

 

Die Kukulle im Winter wollig, im Sommer leicht oder abgetragen,

6.

 

für die Arbeit ein Überwurf und als Fußbekleidung Socken und Schuhe.

7.

 

Über Farbe oder groben Stoff dieser Kleidungsstücke sollen sich die Mönche nicht beschweren; man nehme alles so, wie es sich in der Gegend, wo sie wohnen, findet, oder was man billiger kaufen kann.

8.

 

Der Abt sorge aber für das rechte Maß, dass die Kleider nicht zu kurz sind, sondern denen die sie tragen, passen.

9.

 

Bekommen sie etwas Neues, geben sie das Alte immer gleich ab; es wird in der Kleiderkammer für die Armen aufbewahrt.

10.

 

Für einen Mönch genügen zwei Tuniken und zwei Kukullen; so kann er zur Nacht und zum waschen die Kleider wechseln.

11.

 

Was aber darüber hinausgeht, ist überflüssig und muss entfernt werden.

12.

 

Ebenso gibt man die Socken und alles Abgetragene ab, wenn man Neues bekommt.

13.

 

Wer auf Reisen geschickt wird, erhält Hosen aus der Kleiderkammer; nach Rückkehr gibt er sie gewaschen dort wieder ab.

14.

 

Kukulle und Tunika, die er für die Reise aus der Kleiderkammer erhält und nach der Rückkehr zurückzugeben hat, seien ein wenig besser, als man sie für gewöhnlich trägt.

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15.

 

Als Bettzeug genügen Matte, Tuch, Decke und Kopfkissen.

16.

 

Der Abt durchsuche häufig die Betten, ob sich dort nicht Eigenbesitz finde.

17.

 

Wenn sich bei einem etwas findet, das er nicht vom Abt bekommen hat, treffe ihn strengste Strafe.

18.

 

Um dieses Laster des Eigenbesitzes mit der Wurzel auszurotten, muss der Abt alles Notwendige geben:

19.

 

Kukulle, Tunika, Socken Schuhe, Gürtel, Messer, Griffel, Nadel, Tuch, Schreibtafel; so kann sich keiner damit entschuldigen, es habe ihm etwas Notwendiges gefehlt.

20.

 

Der Abt erwäge aber immer den Satz der Apostelgeschichte: "Jedem wurde soviel zugeteilt, wie er nötig hatte." (Apg 4,35)

21.

 

So berücksichtigt der Abt die Schwäche der Bedürftigen, nicht die Missgunst der Neider.

22.

 

Doch bei all seinen Entscheidungen denke er an die Vergeltung Gottes.

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Kapitel 56:

Der Tisch des Abtes

 

1.

 

Der Abt habe seinen Tisch immer mit Gästen und Pilgern gemeinsam.

2.

 

Sooft jedoch nur wenig Gäste da sind, steht es ihm frei, von den Brüdern zu rufen, wen er will.

3.

 

Immer aber lasse er der Ordnung wegen einen oder zwei Ältere bei den Brüdern.

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Kapitel 57:

Mönche als Handwerker

 

1.

 

Sind Handwerker im Kloster, können sie in aller Demut ihre Tätigkeit ausüben, wenn der Abt es erlaubt.

2.

 

Wird aber einer von ihnen überheblich, weil er sich auf sein berufliches Können etwas einbildet und meint, er bringe dem Kloster etwas ein,

3.

 

werde ihm seine Arbeit genommen. Er darf sie erst wieder aufnehmen, wenn er Demut zeigt und der Abt es ihm von neuem erlaubt.

4.

 

Wenn etwas von den Erzeugnissen der Handwerker verkauft wird, sollen jene, durch deren Hand die Waren veräußert werden, darauf achten, dass sie keinen Betrug begehen.

5.

 

Sie sollen immer an Hananias und Saphira denken, damit sie nicht etwa den Tod an der Seele erleiden, der jene am Leib traf. (Apg 5,1-11)

6.

 

Das gilt ebenso für alle anderen, die mit dem Eigentum des Klosters unredlich umgehen.

7.

 

Bei der Festlegung der Preise darf sich das Übel der Habgier nicht einschleichen.

8.

 

Man verkaufe sogar immer etwas billiger, als es sonst außerhalb des Klosters möglich ist,

9.

 

damit in allem Gott verherrlicht werde. (1Petr 4,11)

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Kapitel 58:

Die Ordnung bei der Aufnahme von Brüdern

 

Kommt einer neu und will das klösterliche Leben beginnen, werde ihm der Eintritt nicht leicht gewährt,

 

sondern man richte sich nach dem Wort des Apostels: "Prüft die Geister, ob sie aus Gott sind." (1Joh 4,1)

 

Wenn er also kommt und beharrlich klopft und es nach vier oder fünf Tagen klar ist, dass er die ihm zugefügte harte Behandlung sowie die Schwierigkeiten beim Eintritt geduldig erträgt, aber trotzdem auf seiner Bitte besteht,

 

gestatte man ihm den Eintritt, und er halte sich einige Tage in der Unterkunft für die Gäste auf.

 

Danach wohne er im Raum für die Novizen, wo sie lernen, essen und schlafen.

 

Ein erfahrener Bruder werde für sie bestimmt, der geeignet ist, Menschen zu gewinnen, und der sich mit aller Sorgfalt ihrer annimmt.

 

Man achte genau darauf, ob der Novize wirklich Gott sucht, ob er Eifer hat für den Gottesdienst, ob er bereit ist zu gehorchen und ob er fähig ist, Widerwärtiges zu ertragen.

 

Offen rede man mit ihm über alles Harte und Schwere auf dem Weg zu Gott.

 

Wenn er verspricht, beharrlich bei seiner Beständigkeit zu bleiben, lese man ihm nach Ablauf von zwei Monaten diese Regel von Anfang bis Ende vor

 

und sage ihm: Siehe das Gesetz, unter dem du dienen willst; wenn du es beobachten kannst, tritt ein, wenn du es aber nicht kannst, geh in Freiheit fort.

 

Wenn er noch immer bleiben will, dann führe man ihn in den oben erwähnten Raum der Novizen und prüfe ihn wieder in aller Geduld.

 

Nach Ablauf von sechs Monaten lese man ihm die Regel vor: Er soll wissen was der Eintritt für ihn bedeutet.

 

Wenn er noch bei seinem Entschluss bleibt, liest man ihm nach vier Monaten dieselbe Regel wieder vor.

 

Hat er es sich reiflich überlegt und verspricht er, alles zu beachten und sich an alles zu halten, was ihm aufgetragen wird, dann soll er in die Gemeinschaft aufgenommen werden.

 

Doch muss er wissen, dass er, auch nach dem Gesetz der Regel, von diesem Tag an weder das Kloster verlassen

 

noch das Joch der Regel von seinem Nacken abschütteln darf; er hatte ja lange genug Zeit zu überlegen, ob er es von sich weisen oder auf sich nehmen wolle.

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17.

 

Bei der Aufnahme verspreche er im Oratorium in Gegenwart aller Beständigkeit, klösterlichen Lebenswandel und Gehorsam,

18.

 

vor Gott und seinen Heiligen. Sollte er einmal anders handeln, so muss er wissen, dass er von dem verworfen wird, den er nicht ernstnimmt.

19.

 

Über sein Versprechen verfasse er eine Urkunde auf den Namen der Heiligen, deren Reliquien dort sind, und des anwesenden Abtes.

20.

 

Diese Urkunde schreibe er mit eigener Hand und lege sie auf den Altar.

21.

 

Wenn er sie niedergelegt hat, stimmt der Novize sofort folgenden Vers an: "Nimm mich auf, Herr, nach deinem Wort, und ich werde leben; lass mich in meiner Hoffnung nicht scheitern." (Ps 119,116)

22.

 

Diesen Vers wiederholt die ganze Gemeinschaft dreimal und fügt das "Ehre sei dem Vater" hinzu.

23.

 

Dann wirft sich der neue Bruder jedem einzeln zu Füßen, damit sie für ihn beten. Von dieser Stunde an wird er zur Gemeinschaft gerechnet.

24.

 

Wenn er Eigentum hat, verteile er es vorher an die Armen oder vermache es in aller Form durch eine Schenkung dem Kloster. Er darf sich gar nichts vorbehalten;

25.

 

denn er weiß ja: Von diesem Tag an hat er nicht einmal das Verfügungsrecht über seinen eigenen Leib.

26.

 

Noch im Oratorium ziehe man ihm also die eigenen Sachen aus, mit denen er bekleidet ist, und ziehe ihm die Sachen des Klosters an.

27.

 

Jene Kleider aber, die man ihm ausgezogen hat, sollen in die Kleiderkammer gebracht und dort aufbewahrt werden.

28.

 

Sollte er nämlich einmal der Einflüsterung des Teufels nachgeben und das Kloster verlassen, was ferne sei, dann ziehe man ihm die Sachen des Klosters aus und entlasse ihn.

29.

 

Seine Urkunde aber, die der Abt vom Altar genommen hat, soll er nicht zurückbekommen, sondern sie werde im Kloster zurückbehalten.

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Kapitel 59:

Die Aufnahme von Kindern

1.

 

Wenn ein Vornehmer seinen Sohn im Kloster darbringt und dieser noch ein Kind ist, dann stellen die Eltern die oben erwähnte Urkunde aus.

2.

 

Zusammen mit einer Opfergabe wickeln sie diese Urkunde und die Hand des Knaben in das Altartuch und bringen ihn so dar.

4.

 

Was ihr Vermögen angeht, so sollen sie in der vorliegenden Urkunde unter Eid versprechen, dass sie niemals selbst, auch nie durch eine vorgeschobene Person noch auf irgendeine andere Weise dem Knaben etwas schenken oder ihm die Möglichkeit bieten, etwas zu besitzen.

5.

 

Sie können jedoch für seinen Unterhalt dem Kloster eine Spende anbieten.

6.

 

Was sie geben wollen, das sollen sie dem Kloster als Schenkung vermachen. Wenn sie es wünschen, können sie sich die Nutznießung vorbehalten.

7.

 

Auf diese Weise werde allem vorgebeugt, so dass dem Knaben keine Aussicht bleibt, die ihn betören und verderben könnte, was ferne sei. Wir kennen das aus Erfahrung.

8.

 

Entsprechend sollen es auch Ärmere halten.

9.

 

Wer aber gar nichts hat, stellt einfach die Urkunde aus und bringt in Gegenwart von Zeugen seinen Sohn zusammen mit der Opfergabe dar.

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Kapitel 60:

Die Aufnahme von Priestern

 

1.

 

Wenn einer aus dem Priesterstand um Aufnahme in das Kloster bittet, so stimme man nicht gleich zu.

2.

 

Beharrt er trotzdem fest auf seiner Bitte, so muss er wissen, dass er die Regel in ihrer ganzen Strenge zu halten hat.

3.

 

nichts wir ihm erleichtert, es gelte das Wort der Schrift: "Freund, wozu bist du gekommen." (Mt 26,50; vgl. Mt 22,12)

4.

 

Man gestatte ihm allerdings, seinen Platz gleich nach dem Abt zu haben, den Segen zu sprechen und den Gottesdienst zu halten, aber nur, wenn ihn der Abt dazu beauftragt.

5.

 

Sonst nehme er sich nichts heraus; er weiß ja, dass er der Zucht der Regel unterworfen ist, und mehr als andere gebe er allen ein Beispiel der Demut.

6.

 

Wenn es um die Besetzung eines Amtes oder einer anderen Angelegenheit im Kloster geht,

7.

 

nimmt er den Platz ein, der seinem Eintritt ins Kloster entspricht, nicht jenen, der ihm sonst aus Ehrfurcht vor dem Priestertum eingeräumt wird.

8.

 

Wenn Kleriker das gleiche Verlangen haben und sich dem Kloster anschließen möchten, weist man ihnen einen mittleren Platz zu,

9.

 

aber nur dann, wenn sie die Beobachtung der Regel und Beständigkeit versprechen.

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Kapitel 61:

Die Aufnahme fremder Mönche

 

1.

 

Es kann sein, dass ein fremder Mönch von weither kommt und als Gast im Kloster bleiben möchte.

2.

 

Wenn er mit der Lebensweise, die er dort antrifft, zufrieden ist und nicht etwa durch übertriebene Ansprüche Verwirrung ins Kloster bringt,

3.

 

sondern sich ohne Umstände mit dem, was er vorfindet, begnügt, nehme man ihn auf, und er bleibe, solange er will.

4.

 

Sollte er in Demut und Liebe eine begründete Kritik äußern oder auf etwas aufmerksam machen, so erwäge der Abt klug, ob ihn der Herr nicht gerade deshalb geschickt hat.

5.

 

Will er sich aber zur Beständigkeit verpflichten, weise man einen solchen Wunsch nicht zurück; man konnte ja seine Lebensführung kennen lernen, solange er Gast war.

6.

 

Erweist er sich aber in der Zeit seines Aufenthalts als anspruchsvoll und mit vielen Fehlern behaftet, muss man ihm nicht nur die Aufnahme in die klösterliche Gemeinschaft verweigern,

7.

 

sondern man sage ihm zu dem höflich, er solle gehen, damit nicht durch seinen beklagenswerten Zustand auch noch andere verdorben werden.

8.

 

Verdient er jedoch nicht, weggeschickt zu werden, nehme man ihn nicht erst auf seine eigene Bitte hin als Glied der Gemeinschaft auf,

9.

 

sondern lege ihm das Bleiben sogar nahe, damit andere von seinem Beispiel lernen.

10.

 

Wir dienen doch überall dem gleichen Herrn und kämpfen für den einen König.

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11.

 

Hat der Abt einen solchen Mönch als vorbildlich erkannt, darf er ihm einen etwas höheren Platz zuweisen.

12.

 

Kommt der Abt bei Priestern und Klerikern, wie schon gesagt wurde, zu einem ähnlichen Urteil, darf er nicht nur einen Mönch, sondern auch sie an einen höheren Platz stellen, als es ihrem Eintritt entspricht.

13.

 

Der Abt hüte sich aber, jemals einen Mönch aus einem anderen bekannten Kloster ohne Einwilligung oder Empfehlungsschreiben seines Abtes in sein Kloster aufzunehmen,

14.

 

steht doch geschrieben: "Was du nicht selbst erleiden willst, das tu auch keinem anderen an!" (Tob 4,16)

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Kapitel 62:

Die Priester des Klosters

1.

 

Wenn der Abt die Weihe eines Priesters oder Diakons erbitten will, so wähle er aus seinen Mönchen einen aus, der würdig ist den priesterlichen Dienst auszuüben.

2.

 

Der Geweihte aber hüte sich vor Überheblichkeit und Stolz.

3.

 

Er nehme sich nichts heraus und handle nie ohne Auftrag des Abtes. Er wisse ja, dass gerade er sich in der Zucht der Regel zu fügen hat.

4.

 

Das Priesteramt sei ihm kein Anlass, den Gehorsam und die Ordnung der Regel zu vergessen, sondern er schreite mehr und mehr zu Gott.

5.

 

Er nimmt stets den Platz ein, der seinem Eintritt ins Kloster entspricht,

6.

 

außer beim Dienst am Altar oder wenn ihn die Wahl der Gemeinschaft und der Wille des Abtes an einen höheren Platz stellen, weil seine Lebensführung es verdient.

7.

 

Doch wisse er, dass auch er sich an die Ordnung zu halten hat, die für Dekane und Prioren gilt.

8.

 

Nimmt er sich heraus, anders zu handeln, gelte er nicht mehr als Priester, sondern als Aufrührer.

9.

 

Und er ändert sich trotz wiederholter Mahnung nicht, so ziehe man noch den Bischof als Zeugen hinzu.

10.

 

Wenn er sich auch dann nicht bessert und seine Schuld klar zutage liegt, werde er aus dem Kloster gewiesen.

11.

 

doch nur, wenn er so widerspenstig ist, dass er sich nicht unterordnen und der Regel nicht gehorchen will.

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Kapitel 63:

Die Rangordnung in der Gemeinschaft

 

Die Rangordnung im Kloster halte man so ein, wie sie sich aus dem Zeitpunkt des Eintritts oder aufgrund verdienstvoller Lebensführung ergibt und wie sie der Abt festlegt.

 

Der Abt bringe jedoch die ihm anvertraute Herde nicht in Verwirrung. Er treffe keine ungerechte Verfügung, als könnte er seine Macht willkürlich gebrauchen,

 

sondern er bedenke immer, dass er über all seine Entscheidungen und all sein Tun Gott Rechenschaft geben muss.

 

Entsprechend der Rangordnung also, die er festlegt oder die ihnen von selber zukommt, sollen die Brüder zum Friedenskuss und zur Kommunion gehen, einen Psalm vortragen und im Chor stehen.

 

Nirgendwo darf das Lebensalter für die Rangordnung den Ausschlag geben oder sie von vornherein bestimmen,

 

haben doch Samuel und Daniel, obgleich noch jung, Gericht über die Ältesten gehalten. (1Sam 3; Dan 13)

 

Außer denen also, die der Abt, wie gesagt, nach reiflicher Überlegung, voranstellt oder aus bestimmten Gründen zurücksetzt, sollen alle Übrigen den Platz einnehmen, der ihrem Eintritt entspricht.

 

Wer zum Beispiel zur zweiten Stunde ins Kloster kam, muss wissen, da er Jünger ist als jener, der zur ersten Stunde des Tages gekommen ist, welches Alter oder Stellung er auch haben mag.

 

Die Knaben aber sollen in allem und von allen zur Ordnung angehalten werden.

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Die Jüngeren sollen also die Älteren ehren, die Älteren die Jüngeren lieben.

 

Spricht man einander an, so darf keiner den anderen mit bloßen Namen anreden,

 

sondern die Älteren sollen die Jüngeren "Bruder" nennen, die Jüngeren aber die Älteren "nonnus", was soviel wie "ehrwürdiger Vater" heißt.

 

Der Abt aber werde mit "Herr" und "Abt" angeredet, weil man im Glauben erkennt, dass er Christi Stelle vertritt. Das maßt er sich nicht selbst an, vielmehr geschieht es aus Ehrfurcht und Liebe zu Christus.

 

Er selbst aber bedenke das und verhalte sich so, dass er dieser Ehre würdig ist.

 

Wo immer Brüder einander begegnen, bittet der Jüngere den Älteren um den Segen.

 

Kommt ein Älterer, steht der Jüngere auf und bietet ihm den Platz zum Sitzen an. Und der Jüngere nehme sich nicht heraus, sich wieder zu setzen, bevor ihn der Ältere dazu auffordert.

 

So geschieht was geschrieben steht: "Kommt einander in gegenseitiger Achtung zuvor." (Röm 12,10)

 

Knaben und Jugendliche sollen im Oratorium und bei Tisch ihre Reihenfolge ordentlich einhalten.

 

Draußen aber und überall sollen sie beaufsichtigt und zur Ordnung angehalten werden, bis sie das verständige Alter erreichen.

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Ich danke rosario für seine Mühe, uns die Regel des heiligen Benedikt in kleinen, leicht verdaulichen Häppchen nahezubringen. Dies hat mich zu folgendem auszugsweisen Beitrag im Publikationsorgan meines humanistischen Elitegymnasiums samt Klosterinternat veranlasst:

Der heilige Benedikt schreibt in Kapitel 39 seiner Regel:„Nach unserer Meinung dürfte für die tägliche Hauptmahlzeit, ob zur sechsten oder zur neunten Stunde für jeden Tisch mit Rücksicht auf die Schwäche einzelner zwei gekochte Speisen genügen. Wer etwa von der einen Speise nicht essen kann, dem bleibt zur Stärkung die andere.“ Warum hat dann aber einer unserer schwarzgewandeten Erzieher uns handgreiflich gezwungen, etwas, was angeblich gekochtes Rindfleisch sein sollte, tatsächlich aber den Lemuren aus dem Faust ähnelte (aus Bändern, Sehnen und Gebein geflickt) zu essen, obwohl wir uns freiwillig mit vegetarischen Kartoffeln und Spinat begnügt hätten?
B)
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Kapitel 64:

Einsetzung und Dienst des Abtes

 

1.

 

Bei der Einsetzung des Abtes soll man stets so verfahren: Es werde der bestellt, den die ganze Gemeinschaft einmütig in Gottesfurcht gewählt hat oder ein noch so kleiner Teil in besserer Einsicht.

2.

 

Entscheidend für die Wahl und Einsetzung seien Bewährung im Leben und Weisheit in der Lehre, mag einer in der Rangordnung der Gemeinschaft auch der Letzte sein.

3.

 

Es kann sogar vorkommen, was ferne sei, dass die Gemeinschaft einmütig jemanden wählt, der mit ihrem sündhaften Leben einverstanden ist.

4.

 

Kommen etwa solche Missstände dem Bischof der betreffenden Diözese zur Kenntnis oder erfahren die Äbte oder Christen der Nachbarschaft davon,

5.

 

so sollen sie verhindern, dass sich die Absprache der verkommenen Mönche durchsetzt; vielmehr sollen sie für das Haus Gottes einen würdigen Verwalter bestellen.

6.

 

Sie dürfen wissen: Wenn sie sich von reiner Absicht und vom Eifer für Gott leiten lassen, werden sie dafür reichlich belohnt, andererseits machen sie sich schuldig, wenn sie es versäumen.

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7.

 

Der eingesetzte Abt bedenke aber stets, welche Bürde er auf sich genommen hat und wem er Rechenschaft über seine Verwaltung ablegen muss.

8.

 

Er wisse, dass er mehr helfen als herrschen soll.

9.

 

Er muss daher das göttliche Gesetz genau kennen, damit er Bescheid weiß und einen Schatz hat, aus dem er Neues und Altes hervorholen kann. Er sei selbstlos, nüchtern und barmherzig. (Mt 13,52; 1Tim 3,2) 10 Immer gehe ihm Barmherzigkeit über strenges Gericht, damit er selbst gleiches erfahre. (Jak 2,13)

10.

 

Er hasse die Fehler, er liebe die Brüder.

11.

 

Muss er aber zurechtweisen, handle er klug und gehe nicht zu weit; sonst könnte das Gefäß zerbrechen, wenn er den Rost allzu kräftig auskratzen will.

12.

 

Stets rechne er mit seiner eigenen Gebrechlichkeit. Er denke daran, dass man das geknickte Rohr nicht zerbrechen darf. (Jes 42,3)

13.

 

Damit wollen wir nicht sagen, er dürfe Fehler wuchern lassen, vielmehr schneide er sie klug und liebevoll weg, wie es seiner Ansicht nach jedem weiterhilft; wir sprachen schon davon.

14.

 

Er suche mehr geliebt als gefürchtet zu werden.

15.

 

Er sei nicht stürmisch und nicht ängstlich, nicht maßlos und nicht engstirnig, nicht eifersüchtig und allzu argwöhnisch, sonst kommt er nie zur Ruhe.

16.

 

In seinen Befehlen sei er vorausschauend und besonnen. Bei geistlichen wie bei weltlichen Aufträgen unterscheide er genau und halte Maß.

17.

 

Er denke an die maßvolle Unterscheidung des heiligen Jakob, der sprach: "Wenn ich meine Herden unterwegs überanstrenge, werden alle an einem Tage zugrunde gehen." (Gen 33,13)

18.

 

Diese und andere Zeugnisse maßvoller Unterscheidung, der Mutter aller Tugenden, beherzige er. So halte er in allem Maß, damit die Starken finden, wonach sie verlangen, und die Schwachen nicht davonlaufen.

19.

 

Besonders wahre er in allem die vorliegende Regel.

20.

 

Hat er seinen Dienst gut verrichtet, dann darf er vom Herrn hören, was für den guten Knecht gilt, der seinen Mitknechten den Weizen zu rechten Zeit gegeben hat:

21.

 

"Amen, ich sage euch, er wird ihn zum Verwalter seines ganzen Vermögens bestellen." (Mt 24,47)

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mal ein Versuch, die Regel ins "hier und heute" zu holen ...

 

 

 

Der eingesetzte Moderator bedenke aber stets, welche Bürde er auf sich genommen hat und wem er Rechenschaft über seine Moderation ablegen muss.

 

Er wisse, dass er mehr helfen als herrschen soll.

 

Er muss daher die geschriebenen und ungeschriebenen Forumsregeln genau kennen, damit er Bescheid weiß und einen Schatz hat, aus dem er Neues und Altes hervorholen kann. Er sei selbstlos, nüchtern und barmherzig. (Mt 13,52; 1Tim 3,2) 10 Immer gehe ihm Barmherzigkeit über strenges Gericht, damit er selbst gleiches erfahre. (Jak 2,13)

 

Er hasse die Fehler, er liebe die Mitglieder des Forums.

 

Muss er aber moderieren, handle er klug und gehe nicht zu weit; sonst könnte das Gefäß zerbrechen, wenn er den Rost allzu kräftig auskratzen will.

 

Stets rechne er mit seiner eigenen Gebrechlichkeit. Er denke daran, dass man das geknickte Rohr nicht zerbrechen darf. (Jes 42,3)

 

Damit wollen wir nicht sagen, er dürfe Fehler wuchern lassen, vielmehr schneide er sie klug und liebevoll weg, wie es seiner Ansicht nach jedem weiterhilft; wir sprachen schon davon.

 

Er suche mehr geliebt als gefürchtet zu werden.

 

Er sei nicht stürmisch und nicht ängstlich, nicht maßlos und nicht engstirnig, nicht eifersüchtig und allzu argwöhnisch, sonst kommt er nie zur Ruhe.

 

Diese und andere Zeugnisse maßvoller Unterscheidung, der Mutter aller Tugenden, beherzige er. So halte er in allem Maß, damit die Starken finden, wonach sie verlangen, und die Schwachen nicht davonlaufen.

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Kapitel 65:

Der Prior des Klosters

1.

 

Zu oft schon sind durch Einsetzung eines Priors schwere Streitigkeiten in den Klöstern entstanden.

2.

 

Vom bösen Geist des Stolzes aufgebläht, bilden sich manche ein, zweite Äbte zu sein; sie reißen die Herrschaft über andere an sich, sie schüren Ärger und Streit, sie stiften Zwietracht in ihren Gemeinschaften.

3.

 

Das geschieht vor allem dort, wo derselbe Bischof und die selben Äbte, die den Abt einsetzen, auch den Prior einsetzen.

4.

 

Wie verkehrt das ist, lässt sich leicht einsehen; denn schon vom Tage seiner Einsetzung an wird dem Prior Anlass zum Stolz gegeben.

5.

 

Seine Gedanken flüstern ihm nämlich ein, er sei der Autorität seines Abtes entzogen,

6.

 

weil er von denselben eingesetzt sei wie der Abt.

7.

 

Daraus entstehen Neid, Streit, Verleumdung, Eifersucht, Zwietracht und Unordnung.

8.

 

Wenn Abt und Prior gegeneinander stehen, bringt diese Zwietracht ihre Seelen zwangsläufig in Gefahr,

9.

 

Und auch ihre Untergebenen laufen ins Verderben, wenn sie den Parteien schmeicheln.

10.

 

Die Hauptverantwortung für diesen gefährlichen Missstand trifft jene, die eine solche Unordnung verursacht haben.

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11.

 

Daher halten wir es zur Wahrung des Friedens und der Liebe für angebracht, dass der Abt die Ämter in seinem Kloster nach eigenem Ermessen besetzt.

12.

 

Wenn möglich sollen Dekane alle Belange des Klosters nach den Weisungen des Abtes regeln, wie wir schon früher bestimmt haben.

13.

 

Sind mehrere beauftragt, kann ein einzelner nicht stolz werden.

14.

 

Erfordern es aber die örtlichen Verhältnisse oder äußert die Gemeinschaft begründet und mit Demut die Bitte und hält es der Abt für gut,

15.

 

wähle er mit dem Rat gottesfürchtiger Brüder einen aus und setze ihn selber als seinen Prior ein.

16.

 

Der Prior führe in Ehrfurcht aus, was ihm sein Abt aufträgt; er tue nichts gegen den Willen oder die Anordnung des Abtes.

17.

 

Denn je höher er über die anderen gestellt ist, um so sorgfältiger muss er die Weisungen der Regel beobachten.

18.

 

Stellt sich heraus, dass der Prior voller Fehler ist oder, vom Hochmut betört, sich Stolz überhebt oder nachweislich die heilige Regel verachtet, werde er bis zu viermal mit Worten zurechtgewiesen.

19.

 

Bessert er sich nicht, treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe.

20.

 

Ändert er sich auch so nicht, werde er seines Amtes als Prior enthoben, und ein anderer, der geeignet ist, soll an seine Stelle treten.

21.

 

Ist er auch danach in der Gemeinschaft nicht ruhig und gehorsam, werde er sogar aus dem Kloster gestoßen.

22.

 

Doch bedenke der Abt, dass er über alle seine Entscheidungen vor Gott Rechenschaft ablegen muss, damit nicht die Flamme des Neids oder der Eifersucht seine Seele verzehrt.

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Kapitel 66:

Die Pförtner des Klosters

 

1.

 

An die Pforte des Klosters, stelle man einen weisen älteren Bruder, der Bescheid zu empfangen und zu geben weiß und den seine Reife daran hindert, sich herumzutreiben.

2.

 

Der Pförtner soll seine Zelle neben der Pforte haben, damit alle, die ankommen, dort immer einen antreffen, von dem sie Bescheid erhalten.

3.

 

Sobald jemand anklopft oder ein Armer ruft, antworte er: "Dank sei Gott" oder "Segne mich".

4.

 

Mit der ganzen Sanftmut eines Gottesfürchtigen und mit dem Eifer der Liebe gebe er unverzüglich Bescheid.

5.

 

Braucht der Pförtner eine Hilfe, erhalte er einen jüngeren Bruder.

6.

 

Das Kloster soll, wenn möglich, so angelegt werden, dass sich alles Notwendige, nämlich Wasser, Mühle und Garten, innerhalb des Klosters befindet und die verschiedenen Arten des Handwerks dort ausgebt werden können.

7.

 

So brauchen die Mönche nicht draußen herumlaufen, denn das ist für sie überhaupt nicht gut.

8.

 

Diese Regel soll nach unserem Willen in der Gemeinschaft oft vorgelesen werden, damit sich keiner der Brüder mit Unkenntnis entschuldigen kann.

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