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Petition gegen Internetzensur


Elrond

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Von Rechtswissenschaftlichen Standpunkt aus gesehen mag Clown ja recht haben (und nix anderes hat er gesagt) moralisch ist es, meiner Meinung nach zumindest, das selbe ob ich ein Kind vergewaltige oder dabei zusehe wenn es andere tun.

 

Du hast eine sehr merkwürdige Moral.

Ersetze "zusehen" durch "sich einen runterholen", und es ist zumindest ein ganzes Stück weniger merkwürdig.

 

Was für einen moralischen Unterschied macht es denn, ob man sich dabei am Geschlechtsteil manipuliert? Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen. Die Verletzung, die man einem anderen Menschen zufügt, ist beim Betrachten von Kinderpornographie, gleich ob man dabei onaniert oder nicht, ungleich geringer als wenn man ein Kind vergewaltigt. Ich ging davon aus, dass das intuitiv einsichtig ist. Offenbar ist dem nicht so.

Intuitiv offenbar nicht. Aber nach ein bisschen Nachdenken muss ich wohl zustimmen.

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Und nur über dieses Konstrukt, dass man einen Markt für den Missbrauch von Kindern schafft und damit den Missbrauch fördert, kann man die Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornograhie rechtfertigen. Und aus diesem Grund ist das auch ein Bagatelldelikt.
ich habe das einzig sinnvolle aus deinem beitrag mal herausgeclippt. der rest sind haltlose unterstellungen. und nach wie vor bin ich entsetzt, dass die förderung von schwerstem kindsmissbrauch ein bagatelldelikt sein soll. in einem land wo das konsens ist will ich nun wirklich keine kinder aufziehen.
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Und nur über dieses Konstrukt, dass man einen Markt für den Missbrauch von Kindern schafft und damit den Missbrauch fördert, kann man die Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornograhie rechtfertigen. Und aus diesem Grund ist das auch ein Bagatelldelikt.
ich habe das einzig sinnvolle aus deinem beitrag mal herausgeclippt. der rest sind haltlose unterstellungen. und nach wie vor bin ich entsetzt, dass die förderung von schwerstem kindsmissbrauch ein bagatelldelikt sein soll. in einem land wo das konsens ist will ich nun wirklich keine kinder aufziehen.

Wie wird denn der Besitz von Kinderpornographie in Kanada bestraft? Hättest du mal einen link zu der entsprechenden Strafvorschrift?

bearbeitet von Inge
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Die Provider sammeln jetzt Geld, um die Polizei besser auszustatten.

 

http://www.heise.de/newsticker/Provider-fu.../meldung/137443

 

Außerdem soll die Polizei im Internet für die Täter sichtbar und spürbar werden. "Wir sind dafür, zu verfolgen statt auszublenden", betont von Bomhard. "Denn wenn alle deutschen Internet-Provider einfach nur Seiten sperren, kann kein Polizist mehr Täter verfolgen und kein Staatsanwalt Beweise sichern. Nur die Täter sind geschützt und können unbehelligt weitermachen."
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Das Diskussionsforum zur Petition wurde uebrigens halb geschlossen (keine neuen Threads mehr), die Begruendung ist bemerkenswert

Das würde ich nun nicht auf die Goldwaage legen. Die sind schlicht überfordert. Das soll selbst in den bestnoderierten Foren vorkommen (wobei ich glaube, die Jungs vom Bundestag haben keine ahnung von Foren und wie man sie moderiert).

 

Naja, ich wundere mich, weil die Rechtsprechung in dieser Beziehung durchaus nicht so eindeutig ist, wie es dargestellt wird. Die "zumutbare Pruefungspflicht", wie sie erwaehnt wird, wird von Gericht zu Gericht als garnicht so zumutbar gesehen.

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Bei aller Abwägung der Argumente,

ist solch ein Stoppzeichen erstmal sinnvoll.

 

Auch wenn, wie in den anderen Laendern, in denen es ein solches System gibt, nach einiger Zeit nur noch wenige Prozent der Eintraege zum urspruenglichen Thema der Liste passen?

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Die Provider sammeln jetzt Geld, um die Polizei besser auszustatten.

 

http://www.heise.de/newsticker/Provider-fu.../meldung/137443

 

Außerdem soll die Polizei im Internet für die Täter sichtbar und spürbar werden. "Wir sind dafür, zu verfolgen statt auszublenden", betont von Bomhard. "Denn wenn alle deutschen Internet-Provider einfach nur Seiten sperren, kann kein Polizist mehr Täter verfolgen und kein Staatsanwalt Beweise sichern. Nur die Täter sind geschützt und können unbehelligt weitermachen."

 

"Außerdem soll die Polizei im Internet für die Täter sichtbar und spürbar werden."

 

 

Gut so und sinnvoll!

 

 

 

Was ohne Volkeswille geschieht, sehen wir in Somalia.

gruss

peter

bearbeitet von pmn
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Wie wird denn der Besitz von Kinderpornographie in Kanada bestraft? Hättest du mal einen link zu der entsprechenden Strafvorschrift?
hier guggen.

 

Possession of child pornography

(4) Every person who possesses any child pornography is guilty of

 

(1) an indictable offence and liable to imprisonment for a term not exceeding five years and to a minimum punishment of imprisonment for a term of forty-five days; or

 

(2) an offence punishable on summary conviction and liable to imprisonment for a term not exceeding eighteen months and to a minimum punishment of imprisonment for a term of fourteen days.

was genau der unterschied ist zwischen (1) und (2) verschliesst sich mir. aber du als juristin findest das locker raus. :angry2: ich nehme an, (2) sind die leichteren fälle, wo keine direkte förderung von kindsmissbrauch vorliegt, etwa bei cartoons oder beschreibungen von sex mit minderjährigen oder tipps in der art -- wie verführe ich eine minderjährige?
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was genau der unterschied ist zwischen (1) und (2) verschliesst sich mir.

 

Danke für den Link.

 

(1) sind die schweren Fälle, die nur vor einem Schwurgericht nach den dort üblichen Formvorschriften abgearbeitet werden können.

(2) sind die leichten Fälle, die man bei uns als "Vergehen" (englisch: "Misdemeanor") bezeichnet. Die können auch durch ein nicht formales Gerichtsverfahren (bei uns würde man sagen, mit Strafbefehl - engl. "Order of Summary punishment") abgewickelt werden.

 

Nicht ganz sicher bin ich mir, ob die Mindeststrafen von 14 bzw. 45 Tagen zwangsläufig als Freiheitsentzug verhängt werden müssen, oder ob eine Ablöse in Tagessätzen möglich ist. Ich tippe zumindest bei Ersttätern auf Letzteres - allerdings neigt man nicht nur in den USA, sondern auch in Kanada teilweise dazu, auch kurze Freiheitsstrafen zu verhängen.

 

Und ja: Ich halte diese Gesetzgebung für durchaus angemessen denn auch ich bin der Meinung, dass der Konsumentenmarkt ein Angebot zumindest verstärkt. Insofern würde ich da nicht von einem (anzweifelbaren - so habe ich Sokrates jedenfalls verstanden) Konstrukt sprechen.

 

Aber selbst wenn wir diese Gesetzgebung in DE so hätten, wäre ich dennoch gegen die derzeitige Vorgehensweise in DE bezüglich der Sperrung von Seiten, allerdings nicht aus rechtlichen Gründen, sondern aus Gründen der Wirkungslosigkeit. Mit jedem vernünftigen Anonymizer bzw. mit Proxys kann man das umgehen. Und dann macht man was, um zu sagen, dass man was gemacht hätte, aber ohne Erfolg. Damit ist auch niemandem gedient. Und die Beweislast umzukehren bei all denjenigen, die aus welchen Gründen auch immer auf eine solche Seite geklickt haben, das ist der Anfang vom Ende eines Rechtsstaates.

 

Die Tatsache, dass es Politiker gibt, die so etwas sagen, zeigt, dass die Rechtsstaatlichkeit doch immer wieder auf wackligen Beinen steht.

bearbeitet von Lothar1962
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Und nur über dieses Konstrukt, dass man einen Markt für den Missbrauch von Kindern schafft und damit den Missbrauch fördert, kann man die Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornograhie rechtfertigen. Und aus diesem Grund ist das auch ein Bagatelldelikt.
ich habe das einzig sinnvolle aus deinem beitrag mal herausgeclippt. der rest sind haltlose unterstellungen. und nach wie vor bin ich entsetzt, dass die förderung von schwerstem kindsmissbrauch ein bagatelldelikt sein soll. in einem land wo das konsens ist will ich nun wirklich keine kinder aufziehen.

 

Niemand hier hat vertreten, dass Kindesmissbrauch ein Bagatelldelikt ist. Niemand. Ganz im Gegenteil. Nur gibt es einen kleinen, aber feinen Unterschied zwischen denen, die das konsumieren, und jenen, die das Zeug produzieren. Das letztere Schwerverbrecher sind, darüber besteht nicht die geringste Uneinigkeit. Das ihre scheußliche Produktion die Voraussetzung für den Konsum ist, steht auch außer Frage. Am Anfang einer jeden Produktion von Kinderpornos steht ein reales Verbrechen, dass dann auch noch gefilmt wird.

 

Vielleicht eine nicht ganz passende Analogie: Eine Verbrecherbande begeht einen brutalen Raub, bei dem Personen verletzt werden, sagen wir mal, auch Kinder, was das Ganze ganz besonders empörend macht. Und sie filmen das und machen den Film Käufern zugänglich. Sollte man jetzt den Besitz des Films so hart bestrafen wie den Raub? Oder ist der Besitz des Films nicht eher eine Bagatelle im Vergleich zu dem eigentlichen Raub? Man muss hier schon die Relationen wahren. Und sollte oder kann man nun dem, der sagt, dass der Besitz und Konsum des Films eine Bagatelle sei, vorwerfen, er habe den brutalen Raub bagatellisiert? Oder doch nur den Konsum des Films? Und was ist von einem Staat zu halten, der zwar die Besitzer und Konsumenten des Films verfolgt und bestraft, aber weniger Aufwand betreibt, um diejenigen zu jagen, die den Raub begangen haben?

 

Was für einen Eindruck macht das? Denselben wie hier auch: Man kümmert sich plötzlich um ein Thema, bei dem man nicht viel erreicht, um den Anschein zu wahren, man würde was tun. Ich nenne das eine Ersatzhandlung.

 

Und das ist es, was ich in diesem Fall dem Staat vorwerfe: Große Mittel einzusetzen für eine Sache, die nicht viel bringt, aber dort schlampen, wo man die Mittel effektiver hätte einsetzen können (siehe Beispiel von ChildCare). Und den Leuten von ChildCare kann man ja nun nicht wirklich vorwerfen, sie hätten irgendwie nicht das Wohl der Kinder im Auge.

 

Was Kinderpornos so empörend macht, ist ja genau die Tatsache, dass immer ein schweres Verbrechen begangen wird, dass dann gefilmt wird (sehen wir jetzt mal von unechten Kinderpornos ab). Man kann einen solchen Film nicht drehen, ohne ein Verbrechen zu begehen. In den meisten Ländern (USA, auch in Europa) muss daher jemand, der Pornos dreht, von den Darstellern auch einen Altersnachweis hinterlegen. Wenn er nicht für jede beteiligte Person beweisen kann, dass sie 18 Jahre oder älter war, macht er sich strafbar. Sehr grenzwertig ist natürlich, dass es auch Frauen gibt, die im Alter von 18 Jahren noch sehr viel jünger aussehen.

 

Aber wie auch immer: Niemand bagatellisiert das Verbrechen. Das ist ein Schein-Vorwurf, den "Zensursula" auch schon erhoben hat - nach dem Motto: Wer gegen die Sperre ist, ist auch für die Vergewaltigung von Kindern (so deutlich hat sie es nicht gesagt, aber man hört es raus). Ich sage nur: Wenn man die Mittel, die man in die Sperre steckt, da hinein stecken würde, die Seiten ausfindig zu machen und die Hintermänner zu erwischen, statt (grundgesetzlich) fragwürdige und kaum wirksame Methoden einzusetzen, die weder die Seiten entfernen (die sind immer noch da) noch sich darum kümmert, diejenigen zu erwischen, die diese Seiten betreiben - dann wäre für die Kinder mehr gewonnen. Wem es um die Kinder geht (und diese nicht nur vorschiebt), der müsste eigentlich eher ein Interesse daran haben, die Produzenten zu erwischen und ihre widerlichen Praktiken zu unterbinden. Aber hier geht es ja überhaupt nicht darum, die Produktion von Kinderpornographie zu unterbinden oder wenigstens zu bestrafen, wenn man ersteres schon nicht konnte.

 

Gerade weil das so ein sensibles Thema ist und gerade weil Kinder davon betroffen sind sollte man doch seine Mittel so einsetzen, dass man einen möglichst großen Effekt erzielt - und nicht mit diesen Mitteln so tun, als ob man was tut.

 

Genau darauf hat ChildCare (indirekt) ja auch hingewiesen: Wie findet man eigentlich Seiten mit kinderpornographischem Inhalt? Ehrlich, ich hätte keine Ahnung, wie das geht, und ich kenne mich mit dem Internet schon ziemlich lange und ziemlich gut aus. Aber seit die Sperrlisten durchgesickert sind, ist das natürlich kein Problem mehr. Und das solche Listen durchsickern ist nur eine Frage der Zeit. Was sind diese Listen also anderes als bequeme Mittel, für die Konsumenten von Kinderpornos an ihr "Material" heranzukommen? Die Sperrmaßnahme aushebeln und dann die Liste zu benutzen sind doch einfach - viel einfacher, als jetzt darauf zu kommen, welche Seiten Kinderpornografie enthalten - ich wette, dass man dazu ein paar Tage lang intensiv und gezielt suchen müsste. So hat man's schön bequem in fünf Minuten zusammen. Letztlich ist es also nicht nur so, dass man nichts erreicht - man erreicht sogar das genaue Gegenteil davon. Wer also wirklich gegen Kinderpornographie ist - in dem Sinne, dass er wirksam etwas dagegen tun möchte - der müsste sich eigentlich furchtbar darüber aufregen, dass man es den Konsumenten so einfach macht. Mich jedenfalls macht das stinksauer - und ich bin strikt gegen jede Kinderpornographie, auch gegen den Konsum.

 

Man müsste eigentlich weniger gegen die Zensur protestieren, sondern mehr dagegen, dass "Zensursula" mit ihren blödsinnigen Maßnahmen den Konsum von Kinderpornos erleichtert und anheizt.

 

Ich stelle mir gerade vor: Ich liebe Ballerspiele. Angenommen, die wären verboten, und nun würde jemand auf die Idee kommen, die Websites, von denen man die sich runterladen kann, über so eine Sperrliste unverfügbar zu machen. Ich würde mir doch die Hände reiben angesichts so viel politischer Blödheit, weil ich jetzt endlich die Möglichkeit habe, auf einfache Weise eine Liste von den Seiten zu bekommen. So ähnlich stelle ich mir das vor: Bei den Konsumenten von Kinderpornographie muss das doch große Freude auslösen, nicht wahr?

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Und nur über dieses Konstrukt, dass man einen Markt für den Missbrauch von Kindern schafft und damit den Missbrauch fördert, kann man die Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornograhie rechtfertigen. Und aus diesem Grund ist das auch ein Bagatelldelikt.
ich habe das einzig sinnvolle aus deinem beitrag mal herausgeclippt. der rest sind haltlose unterstellungen. und nach wie vor bin ich entsetzt, dass die förderung von schwerstem kindsmissbrauch ein bagatelldelikt sein soll. in einem land wo das konsens ist will ich nun wirklich keine kinder aufziehen.
Niemand hier hat vertreten, dass Kindesmissbrauch ein Bagatelldelikt ist. Niemand. Ganz im Gegenteil.
das fördern des missbrauchs (wie es in meinem von dir zitierten beitrag steht) wurde und wird als bagatelldelikt betrachtet, im gegensatz zu kanada. ein verbrechen worauf bis zu 5 jahre haft steht ist kaum ein bagatelldelikt.

 

was das technische angeht, hab ich mich schon als unwissende freiwillig geoutet. ich weiss aber, dass viele dieser server im ausland stehen, vllt in russland oder in der mongolei oder in irgend einer bananenrepublik und folglich nicht einfach aus dem verkehr gezogen werden können. und ich gehe davon aus, dass adressen von servern nicht nur gesperrt werden, sondern dass die behörden den logischen nächsten schritt machen und die betroffenen provider auch zwingen, den dreck zu löschen und mit den daten der betroffenen webseiten-betreiber rauszurücken. nur wird das nicht immer möglich sein.

 

und vllt ist das durchsickern lassen der sperrlisten eine raffinierte falle. wer dann tatsächlich zu diesen servern surft macht sich doch strafbar, da die absicht ja dann klar vorliegt. oder nicht?

 

aber ok – was die petition angeht, habe ich gar nicht dagegen gemotzt. ich habe keinen grund, dir oder ChildCare nicht zu glauben. ich verwahre mich nach wie vor einfach gegen dieses „bagatelldelikt“. zudem finde ich, statt petitionen wären alternativvorschläge besser. da ihr unterzeichner doch technisch voll auf der höhe seit (ihr wisst doch, was ihr da unterschreibt, oder? :angry2: ) wäre das doch locker zu machen, nicht? :angry2:

bearbeitet von phyllis
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Sam_Naseweiss
Und nur über dieses Konstrukt, dass man einen Markt für den Missbrauch von Kindern schafft und damit den Missbrauch fördert, kann man die Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornograhie rechtfertigen. Und aus diesem Grund ist das auch ein Bagatelldelikt.
ich habe das einzig sinnvolle aus deinem beitrag mal herausgeclippt. der rest sind haltlose unterstellungen. und nach wie vor bin ich entsetzt, dass die förderung von schwerstem kindsmissbrauch ein bagatelldelikt sein soll. in einem land wo das konsens ist will ich nun wirklich keine kinder aufziehen.
Niemand hier hat vertreten, dass Kindesmissbrauch ein Bagatelldelikt ist. Niemand. Ganz im Gegenteil.
das fördern des missbrauchs (wie es in meinem von dir zitierten beitrag steht) wurde und wird als bagatelldelikt betrachtet, im gegensatz zu kanada. ein verbrechen worauf bis zu 5 jahre haft steht ist kaum ein bagatelldelikt.

 

was das technische angeht, hab ich mich schon als unwissende freiwillig geoutet. ich weiss aber, dass viele dieser server im ausland stehen, vllt in russland oder in der mongolei oder in irgend einer bananenrepublik und folglich nicht einfach aus dem verkehr gezogen werden können. und ich gehe davon aus, dass adressen von servern nicht nur gesperrt werden, sondern dass die behörden den logischen nächsten schritt machen und die betroffenen provider auch zwingen, den dreck zu löschen und mit den daten der betroffenen webseiten-betreiber rauszurücken. nur wird das nicht immer möglich sein.

 

und vllt ist das durchsickern lassen der sperrlisten eine raffinierte falle. wer dann tatsächlich zu diesen servern surft macht sich doch strafbar, da die absicht ja dann klar vorliegt. oder nicht?

 

aber ok – was die petition angeht, habe ich gar nicht dagegen gemotzt. ich habe keinen grund, dir oder ChildCare nicht zu glauben. ich verwahre mich nach wie vor einfach gegen dieses „bagatelldelikt“. zudem finde ich, statt petitionen wären alternativvorschläge besser. da ihr unterzeichner doch technisch voll auf der höhe seit (ihr wisst doch, was ihr da unterschreibt, oder? :angry2: ) wäre das doch locker zu machen, nicht? :angry2:

Die Alternative wurde hier gezeigt:

http://www.carechild.de/news/politik/inter...iker_566_1.html

 

Man hat die Seiten, die bisher nur gefiltert wurden, einfach per Anfrage von den Hostern entfernen lassen.

Es gibt kein Argument für Filter aber viele dagegen.

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das fördern des missbrauchs (wie es in meinem von dir zitierten beitrag steht) wurde und wird als bagatelldelikt betrachtet.

Auch das hat niemand behauptet. Geifern schadet der Lesefähigkeit. Vermutlich wegen des Schaumes.

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Die Alternative wurde hier gezeigt:

http://www.carechild.de/news/politik/inter...iker_566_1.html

 

Man hat die Seiten, die bisher nur gefiltert wurden, einfach per Anfrage von den Hostern entfernen lassen.

Es gibt kein Argument für Filter aber viele dagegen.

 

Ja, eben - genau das ist doch sinnvoll. Mit der Filterliste werden sich viele gemütlich zurücklehnen und sagen: "Damit ist doch alles getan". Solange man aber gegen die Seite nicht nicht vorgeht, bleibt sie bestehen - und jetzt hat man die Filterliste, die auf lauter Seiten verweisen, gegen die man nichts getan hat (aus welchem Grund auch immer - weil man nicht kann, nicht will, oder es erst nicht versucht). Wenn in der Filterliste eine Seite steht, die in den USA oder in Europa gehosted wird, und die ist nach einer Woche noch da, dann kann man davon ausgehen, dass sie auch in einem Monat noch da ist - man weiß davon, tut aber nichts dagegen. Geht man die Hoster direkt an, verschwinden die meisten Seiten. Und nun tue niemand so, dass man nichts gegen eine Seite tun kann, nur weil die in Russland gehosted wird - als ob die meisten Hoster Pädophile wären, die sich darüber freuen, solche Seiten zu hosten. Auch da wissen die meisten nicht, was sie hosten (können sie auch nicht). Ich glaube, da sind auch viele dabei, die froh sind, wenn sie mal jemand darauf aufmerksam macht.

 

CareChild hat ja noch nicht einmal Druck ausgeübt. Trotzdem ist ihre Erfolgsquote ganz schön hoch.

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Jetzt mal eine ganz dumme Frage:

 

Was ist denn eigentlich überhaupt alles verboten?

Nur Kinderpornographie, die (vermutlich - könnte ja auch nachgestellt sein) auf einem Verbrechen beruht, weil der tatsächliche Mißbrauch von Kindern gefilmt/fotografiert wurde?

 

Oder beispielsweise auch Kinderporno-Comics? (Sind, wie ich gehört habe, in Japan legal und weit verbreitet)

Oder Texte mit kinderpornographischen Inhalten?

 

Und wenn ja, warum?

 

Pornos, in denen andere (nachgestellte) Straftaten gezeigt bzw. beschrieben werden (z. B. Vergewaltigungen), sind doch auch nicht verboten, oder?

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Jetzt mal eine ganz dumme Frage:

 

Was ist denn eigentlich überhaupt alles verboten?

Nur Kinderpornographie, die (vermutlich - könnte ja auch nachgestellt sein) auf einem Verbrechen beruht, weil der tatsächliche Mißbrauch von Kindern gefilmt/fotografiert wurde?

 

Oder beispielsweise auch Kinderporno-Comics? (Sind, wie ich gehört habe, in Japan legal und weit verbreitet)

Oder Texte mit kinderpornographischen Inhalten?

 

Und wenn ja, warum?

 

Pornos, in denen andere (nachgestellte) Straftaten gezeigt bzw. beschrieben werden (z. B. Vergewaltigungen), sind doch auch nicht verboten, oder?

 

 

 

 

Manchmal sollte man endgültig Nein sagen.

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Was ist denn eigentlich überhaupt alles verboten?

 

Tja, wenn man das so genau wuesste. Angefangen hat Frau von der Leine mit Kinderpornographie in allen Auspraegungen. Dann kamen relativ schnell weitere Politiker und haben gefordert, dass z.B. Gluecksspiel oder Gewaltinhalte gefiltert werden. Die Musikindustrie steht auch schon auf der Matte, heute in der der ersten Lesung sprach man dann sogar schon von "strafbaren Inhalten" ohne speziellen Bezug auf Kinderpornographie. Die SPD ist fuer eine Erweiterung auf Jugendpornographie. Im Gesetz findet sich die Referenz auf das Ursprungsthema auch nur noch in der Ueberschrift.

 

Das Problem ist, man kann es nicht kontrollieren, da das BKA die Listen im Verborgenen erstellt und die Provider verpflichtet werden sollen, sie umzusetzen - egal was draufsteht. Eine Kontrolle, was gelistet ist, eine Auskunftspflicht fuer Seitenbetreiber, die gelistet wurden (in Australien und in Schweden sind auch ganz harmlose Seiten auf dem Index), eine Ueberpruefung, ob Eintraege wieder entfernt werden koennen etc. ist explizit nicht vorgesehen, d.h. das BKA entscheidet ganz alleine darueber, was gesperrt wird und wie lange.

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Jetzt mal eine ganz dumme Frage:

 

Was ist denn eigentlich überhaupt alles verboten?

Nur Kinderpornographie, die (vermutlich - könnte ja auch nachgestellt sein) auf einem Verbrechen beruht, weil der tatsächliche Mißbrauch von Kindern gefilmt/fotografiert wurde?

 

Oder beispielsweise auch Kinderporno-Comics? (Sind, wie ich gehört habe, in Japan legal und weit verbreitet)

Oder Texte mit kinderpornographischen Inhalten?

 

Und wenn ja, warum?

 

Pornos, in denen andere (nachgestellte) Straftaten gezeigt bzw. beschrieben werden (z. B. Vergewaltigungen), sind doch auch nicht verboten, oder?

Doch, Pornographie ist stark eingeschränkt bis verboten. Bei "einfacher" Pornographie ist die Verbreitung zum Zwecke des Konfrontationsschutzes (niemand soll ungewollt mit Pornographie konfrontiert werden) und des Jugendschutzes eingeschränkt (guggst du hier).

 

Ist Gewalt im Spiel (z.B. Vergewaltigungen), spricht man von harter Pornographie, die neben Gewaltpornographie die Pornographie mit Tieren umfasst, guggst du da. Da ist die Verbreitung ausnahmslos verboten, und bei Kinderpornographie ist zusätzlich auch der Beitz verboten.

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das fördern des missbrauchs (wie es in meinem von dir zitierten beitrag steht) wurde und wird als bagatelldelikt betrachtet.
Auch das hat niemand behauptet. Geifern schadet der Lesefähigkeit. Vermutlich wegen des Schaumes.
das trifft zu, da geb ich dir recht. also versuchs mal mit brille putzen.

brille jetzt sauber? dann hier schön langsam weiterlesen:

 

Soweit es nur um die Besitzverschaffung geht, ist deine Bewertung aber absurd. Es handelt sich um ein sehr unappetitliches und widerwärtiges Bagatelldelikt.
und wir sind uns ja alle einig sind, dass besitzverschaffung von kp den missbrauch fördert.
Und nur über dieses Konstrukt, dass man einen Markt für den Missbrauch von Kindern schafft und damit den Missbrauch fördert, kann man die Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornograhie rechtfertigen.

 

also zum mitmeisseln:

a= besitzverschaffung von kp

b=förderung von missbrauch

c=bagatelldelikt

 

und es folgt:

a=b

a=c

also erübrigt sich die behauptung, b=c, es ergibt sich von selbst. und zu behaupten, b <> c ist natürlich schwachsinn unter diesen gegebenheiten.

 

die hausaufgaben für morgen:

1) richtig schlussfolgern lernen

2) charmanter werden :angry2:

 

phyllis als gouvernante

 

Oder beispielsweise auch Kinderporno-Comics? (Sind, wie ich gehört habe, in Japan legal und weit verbreitet)
hentai und anime bilder und clips lassen sich problemlos finden auf google und youtube. wobei ich gehört habe, dass diese unternehmen selber zensieren – erstaunlicherweise regt sich darüber niemand auf. aber ich kann mir nicht vorstellen, dass etwas strafbar ist, was man nach 2 klicks auf youtube findet. das wäre doch kolossaler schwachsinn. und zur herstellung von cartoons ist auch kein verbrechen erforderlich. auch wenn viele cartoons widerlich sind sehe ich keinen anlass für eine strafverfolgung.

 

was kanada angeht glaube ich nicht dass es strafbar ist. im obigen link ist bei der definition von kp immer von unter 18-jährigen „persons“ die rede. aber comicfiguren sind nunmal keine „persons“.

 

Ist Gewalt im Spiel (z.B. Vergewaltigungen), spricht man von harter Pornographie, die neben Gewaltpornographie die Pornographie mit Tieren umfasst, guggst du da. Da ist die Verbreitung ausnahmslos verboten, und bei Kinderpornographie ist zusätzlich auch der Beitz verboten.
:angry2:
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was kanada angeht glaube ich nicht dass es strafbar ist. im obigen link ist bei der definition von kp immer von unter 18-jährigen „persons“ die rede. aber comicfiguren sind nunmal keine „persons“.
Hat nicht in Japan mal jemand eine Mangafigur geheiratet (oder es zumindest versucht)?

 

Waren unter "Jugendpornographie" nicht auch entsprechende Texte verboten worden?

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Hat nicht in Japan mal jemand eine Mangafigur geheiratet (oder es zumindest versucht)?
öcht? :angry2: hoffentlich nicht die kleine rukia (mein avatar) - die gehört mir!! :unsure:

 

Waren unter "Jugendpornographie" nicht auch entsprechende Texte verboten worden?
soweit ich mich entsinne, war voraussetzung der strafbarkeit die darstellung sexueller handlungen. ingggäääää???????? :angry2:
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Waren unter "Jugendpornographie" nicht auch entsprechende Texte verboten worden?
soweit ich mich entsinne, war voraussetzung der strafbarkeit die darstellung sexueller handlungen. ingggäääää???????? :angry2:

Nun, diese können gewiss auch verbal dargestellt werden. Nicht umsonst ist von jugendgefährdenden Schriften die Rede *hüstel* *Gouvernantenbrillezurechtrück*

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Jetzt mal eine ganz dumme Frage:

 

Was ist denn eigentlich überhaupt alles verboten?

Nur Kinderpornographie, die (vermutlich - könnte ja auch nachgestellt sein) auf einem Verbrechen beruht, weil der tatsächliche Mißbrauch von Kindern gefilmt/fotografiert wurde?

 

Oder beispielsweise auch Kinderporno-Comics? (Sind, wie ich gehört habe, in Japan legal und weit verbreitet)

Oder Texte mit kinderpornographischen Inhalten?

 

Und wenn ja, warum?

 

Pornos, in denen andere (nachgestellte) Straftaten gezeigt bzw. beschrieben werden (z. B. Vergewaltigungen), sind doch auch nicht verboten, oder?

Doch, Pornographie ist stark eingeschränkt bis verboten. Bei "einfacher" Pornographie ist die Verbreitung zum Zwecke des Konfrontationsschutzes (niemand soll ungewollt mit Pornographie konfrontiert werden) und des Jugendschutzes eingeschränkt (guggst du hier).

 

Ist Gewalt im Spiel (z.B. Vergewaltigungen), spricht man von harter Pornographie, die neben Gewaltpornographie die Pornographie mit Tieren umfasst, guggst du da. Da ist die Verbreitung ausnahmslos verboten, und bei Kinderpornographie ist zusätzlich auch der Beitz verboten.

 

 

OK. Wenn ich also eine pornographische Geschichte schreibe, in der eine erwachsene Person vergewaltigt wird, dann darf ich diese nicht "verbreiten". Heißt das, ich darf sie meinen Mann nicht lesen lassen? Oder nur nicht ins Internet stellen? Oder nur kein Geld dafür verlangen?

 

Und wenn in meiner pornographischen Geschichte Sex mit Kindern vorkommt, dann darf ich sie nicht einmal schreiben, denn sobald ich sie geschrieben habe, bin ich im Besitz von Kinderpornographie?

 

Und warum darf ich das alles nicht? Mit welcher Begründung werden solche opferlose Taten unter Strafe gestellt?

 

Und gibt es eigentlich eine Definition von "pornographische Schriften"?

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Waren unter "Jugendpornographie" nicht auch entsprechende Texte verboten worden?
soweit ich mich entsinne, war voraussetzung der strafbarkeit die darstellung sexueller handlungen. ingggäääää???????? :angry2:
Nun, diese können gewiss auch verbal dargestellt werden. Nicht umsonst ist von jugendgefährdenden Schriften die Rede *hüstel* *Gouvernantenbrillezurechtrück*
Also würdest Du sagen der Besitz einer Story in der eine 13jährige ausgiebig mit einer Clique 15-17jähriger schläft ist strafbar?
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Hat nicht in Japan mal jemand eine Mangafigur geheiratet (oder es zumindest versucht)?
öcht? :angry2: hoffentlich nicht die kleine rukia (mein avatar) - die gehört mir!! :angry2:
In Australien wurden doch selbst die Simpsons schon zu Personen erklärt - und ein Comic in dem Lisa und Bart sich vergnügten als Anlass genommen den Zeichner wegen KiPo zu belangen.
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