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Was wollen eigentlich Abtreibungsgegner?


Alouette

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Udalricus wollte, wenn ich mich recht entsinne, die Abtreibung dem Totschlag gleichstellen. Das bedeutet, Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Wobei ich je nach Situation der Frau mildernde Umstände geltend machen würde, bzw. im Erstfall gar auf Bewährung plädiere. Dem Arzt würde ich allerdings die Approbation entziehen.

dass du damit reichenrecht schaffst bedenkst du?

Du meinst, wegen der Abtreibungsmöglichkeit im Ausland? Ich bin natürlich für ein weltweites Abtreibungsverbot.
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....

Mal eine Gegenfrage: Die aktuelle Gesetzeslage hat nun wirklich nicht für einen rasanten Rückgang der Abtreibungszahlen gesorgt. Findest Du Dich damit ab, oder wünscht du selber eine Änderung? Bist Du ein Abtreibungsgegner oder ein Abtreibungsbefürworter?

 

MfG

Stanley

kann ich bei befürwortung der jetzigen gesetzeslage abtreibungsgegner sein?

So wie ein Befürworter der US-Gesetzeslage Todesstrafengegner sein kann.

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Udalricus wollte, wenn ich mich recht entsinne, die Abtreibung dem Totschlag gleichstellen. Das bedeutet, Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Wobei ich je nach Situation der Frau mildernde Umstände geltend machen würde, bzw. im Erstfall gar auf Bewährung plädiere. Dem Arzt würde ich allerdings die Approbation entziehen.

dass du damit reichenrecht schaffst bedenkst du?

 

Nochmal: das Argument, daß Wohlhabende Straftaten im Ausland begehen könnten ist keines. Sonst dürftest du auch Kinderschänder hierzulande nicht mehr bestrafen, weil die Reichen ja irgendwo hin fliegen können, wo es legal ist. (Es wird zwar nichts nutzen, aber: Ich habe hier nicht Abtreibung mit Kinderschändung verglichen, das sind wei unterschiedliche Delikte.)

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Udalricus wollte, wenn ich mich recht entsinne, die Abtreibung dem Totschlag gleichstellen. Das bedeutet, Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Wobei ich je nach Situation der Frau mildernde Umstände geltend machen würde, bzw. im Erstfall gar auf Bewährung plädiere. Dem Arzt würde ich allerdings die Approbation entziehen.

dass du damit reichenrecht schaffst bedenkst du?

 

Nochmal: das Argument, daß Wohlhabende Straftaten im Ausland begehen könnten ist keines. Sonst dürftest du auch Kinderschänder hierzulande nicht mehr bestrafen, weil die Reichen ja irgendwo hin fliegen können, wo es legal ist. (Es wird zwar nichts nutzen, aber: Ich habe hier nicht Abtreibung mit Kinderschändung verglichen, das sind wei unterschiedliche Delikte.)

Wer die Fristenregelung wie ein Dogma verteidigt, den werden solche Argumente auch nicht bewegen. Leider! ;)
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Mal eine Gegenfrage: Die aktuelle Gesetzeslage hat nun wirklich nicht für einen rasanten Rückgang der Abtreibungszahlen gesorgt. Findest Du Dich damit ab, oder wünscht du selber eine Änderung? Bist Du ein Abtreibungsgegner oder ein Abtreibungsbefürworter?

 

MfG

Stanley

kann ich bei befürwortung der jetzigen gesetzeslage abtreibungsgegner sein?

 

Nach der gängigen Meinung hier im Forum sind wir doch alle Abtreibungsgegner, (Julian mal ausgenommen). Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich die jetztige Gesetzesregelung, gelinde gesagt, für schizophren halte. Wenn eine Tat rechtswidrig ist, kann sie nicht straffrei bleiben. Das daraus folgende Rechtsbewusstsein der Bürger, hat, wie die Abtreibungsregelung ja zeigt, immensen Schaden genommen. Eine Abtreibung, so sie denn in der Öffentlichkeit diskutiert wird, stellt keine Straftat mehr dar. In Brüssel fordert man jetzt sogar einen freien Zugang zu allen Formen der Abtreibung. Da sind zumindest massiv Abtreibungsbefürworter am Werk.

 

MfG

Stanley

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Udalricus wollte, wenn ich mich recht entsinne, die Abtreibung dem Totschlag gleichstellen. Das bedeutet, Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Wobei ich je nach Situation der Frau mildernde Umstände geltend machen würde, bzw. im Erstfall gar auf Bewährung plädiere. Dem Arzt würde ich allerdings die Approbation entziehen.

dass du damit reichenrecht schaffst bedenkst du?

 

Nochmal: das Argument, daß Wohlhabende Straftaten im Ausland begehen könnten ist keines. Sonst dürftest du auch Kinderschänder hierzulande nicht mehr bestrafen, weil die Reichen ja irgendwo hin fliegen können, wo es legal ist. (Es wird zwar nichts nutzen, aber: Ich habe hier nicht Abtreibung mit Kinderschändung verglichen, das sind wei unterschiedliche Delikte.)

Wer die Fristenregelung wie ein Dogma verteidigt, den werden solche Argumente auch nicht bewegen. Leider! ;)

 

Deswegen sehe ich es als unsere Pflicht an, auf dieses Unrecht mit legalen Mitteln aufmerksam zu machen. Und das solange wir eine Stimme besitzen.

 

MfG

Stanley

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Mal eine Gegenfrage: Die aktuelle Gesetzeslage hat nun wirklich nicht für einen rasanten Rückgang der Abtreibungszahlen gesorgt. Findest Du Dich damit ab, oder wünscht du selber eine Änderung? Bist Du ein Abtreibungsgegner oder ein Abtreibungsbefürworter?

 

MfG

Stanley

kann ich bei befürwortung der jetzigen gesetzeslage abtreibungsgegner sein?

 

Nach der gängigen Meinung hier im Forum sind wir doch alle Abtreibungsgegner, (Julian mal ausgenommen). Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich die jetztige Gesetzesregelung, gelinde gesagt, für schizophren halte. Wenn eine Tat rechtswidrig ist, kann sie nicht straffrei bleiben. Das daraus folgende Rechtsbewusstsein der Bürger, hat, wie die Abtreibungsregelung ja zeigt, immensen Schaden genommen. Eine Abtreibung, so sie denn in der Öffentlichkeit diskutiert wird, stellt keine Straftat mehr dar. In Brüssel fordert man jetzt sogar einen freien Zugang zu allen Formen der Abtreibung. Da sind zumindest massiv Abtreibungsbefürworter am Werk.

 

MfG

Stanley

 

Und um aus Alouettes Frage zurückzukommen: Welches Strafmaß befürwortest Du genau?

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Mal eine Gegenfrage: Die aktuelle Gesetzeslage hat nun wirklich nicht für einen rasanten Rückgang der Abtreibungszahlen gesorgt. Findest Du Dich damit ab, oder wünscht du selber eine Änderung? Bist Du ein Abtreibungsgegner oder ein Abtreibungsbefürworter?

 

Zunächst mal denke ich nicht, dass man durch gesetzliche Bestimmungen die Abtreibungszahlen rasant zurücktreiben kann. Daher erstaunt mich das nicht.

Wenn man sich das zum Ziel setzt, muss man anders vorgehen und die Menschen zu einer verantwortungsbewussten Sexualität erziehen.

 

In der Schule sollte man m.E. stärker darauf hinweisen, dass es keine 100%ige Verhütung gibt.

Vor einiger Zeit hat es einen sehr dramatischen Abtreibungsfall in meinem Bekanntenkreis gegeben: Die Eltern - er 35 Jahre alt sie 30. Beide Investmentbanker. Sie wird ungeplant schwanger und treibt ab, weil es in ihrer Kultur (Koreanerin) eine Schande ist, unverheiratet schwanger zu werden. Der Mann hätte das Kind gewollt und die Frau auch geheiratet. Mit Gesetzen kommt man da aber nicht weiter.

 

Ich befürworte die aktuelle gesetzliche Lage in Deutschland und ich befürworte es auf jeden Fall, dass es Möglichkeiten gibt, eine Abtreibung straffrei und unter hygienischen Umständen durchführen zu lassen.

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kann ich bei befürwortung der jetzigen gesetzeslage abtreibungsgegner sein?

Nach der gängigen Meinung hier im Forum sind wir doch alle Abtreibungsgegner, (Julian mal ausgenommen). Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich die jetztige Gesetzesregelung, gelinde gesagt, für schizophren halte. Wenn eine Tat rechtswidrig ist, kann sie nicht straffrei bleiben. Das daraus folgende Rechtsbewusstsein der Bürger, hat, wie die Abtreibungsregelung ja zeigt, immensen Schaden genommen. Eine Abtreibung, so sie denn in der Öffentlichkeit diskutiert wird, stellt keine Straftat mehr dar. In Brüssel fordert man jetzt sogar einen freien Zugang zu allen Formen der Abtreibung. Da sind zumindest massiv Abtreibungsbefürworter am Werk.

 

MfG

Stanley

meine frage hast du aber nicht beantwortet. ;) ich wollte deine meinung hören und nicht auf die gängige meinung im forum verwiesen werden.

das eine gesetzesregelung schizophren sein kann, ist mir neu.

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Ich würde für eine zivilrechtliche Änderung sorgen: Der Behandlungsvertrag über eine Abtreibung sollte - sofern nicht das Leben der Mutter in Gefahr stand - sittenwidrig sein und keine Honoraransprüche auslösen.

 

nur wenn das leben der mutter in gefahr stand? oder auch bei sonstigen gesundheitsrisken?

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Ich würde für eine zivilrechtliche Änderung sorgen: Der Behandlungsvertrag über eine Abtreibung sollte - sofern nicht das Leben der Mutter in Gefahr stand - sittenwidrig sein und keine Honoraransprüche auslösen.

 

das heißt, ehrenamtliche abtreibungen würdest du in keiner weise strafbar sehen wollen?

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Ich würde für eine zivilrechtliche Änderung sorgen: Der Behandlungsvertrag über eine Abtreibung sollte - sofern nicht das Leben der Mutter in Gefahr stand - sittenwidrig sein und keine Honoraransprüche auslösen.
wer zahlt für komplikationen durch engelmacherinnen?
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Udalricus wollte, wenn ich mich recht entsinne, die Abtreibung dem Totschlag gleichstellen. Das bedeutet, Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Wobei ich je nach Situation der Frau mildernde Umstände geltend machen würde, bzw. im Erstfall gar auf Bewährung plädiere.

 

also vielleicht nicht gar so lang bzw. nicht immer in den häfen (nach welchen kriterien eigentlich?), aber strafrechtliche verurteilung in jedem fall?

bearbeitet von kalinka
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Ich würde für eine zivilrechtliche Änderung sorgen: Der Behandlungsvertrag über eine Abtreibung sollte - sofern nicht das Leben der Mutter in Gefahr stand - sittenwidrig sein und keine Honoraransprüche auslösen.
das heißt, ehrenamtliche abtreibungen würdest du in keiner weise strafbar sehen wollen?
Abtreibungen ausschließlich ehrenamtlich vornehmen zu lassen, hätte auch was.

 

Wobei das ja dann eigentlich die schwere der Schuld mindern würde.

 

Tötung aus Mitleid ist wohl weniger heftig als Mord aufgrund von Bezahlung.

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Udalricus wollte, wenn ich mich recht entsinne, die Abtreibung dem Totschlag gleichstellen. Das bedeutet, Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Wobei ich je nach Situation der Frau mildernde Umstände geltend machen würde, bzw. im Erstfall gar auf Bewährung plädiere.

 

also vielleicht nicht gar so lang bzw. nicht immer in den häfen (nach welchen kriterien eigentlich?), aber strafrechtliche verurteilung in jedem fall?

 

Wenn man die Abtreibung jedoch dem Todschlag gleichstellte (obwohl zweifelsfrei von Vorsatz ausgegangen werden muss), verharmlost man sie dann nicht?

 

Und wann sollte es mildernde Umstände geben (die nichts mit Bewährung zu tun haben)?

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Ich würde für eine zivilrechtliche Änderung sorgen: Der Behandlungsvertrag über eine Abtreibung sollte - sofern nicht das Leben der Mutter in Gefahr stand - sittenwidrig sein und keine Honoraransprüche auslösen.
das heißt, ehrenamtliche abtreibungen würdest du in keiner weise strafbar sehen wollen?
Abtreibungen ausschließlich ehrenamtlich vornehmen zu lassen, hätte auch was.
(hervorhebung von mir)

 

ausschließlich? also auch im fall von lebensgefahr für die mutter, müßte frau einen ehrenamtlichen finden?

 

Wobei das ja dann eigentlich die schwere der Schuld mindern würde.

 

welcher schuld? strafrechtlicher oder moralischer?

 

Tötung aus Mitleid ist wohl weniger heftig als Mord aufgrund von Bezahlung.

 

mitleid mit wem?

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Ich würde für eine zivilrechtliche Änderung sorgen: Der Behandlungsvertrag über eine Abtreibung sollte - sofern nicht das Leben der Mutter in Gefahr stand - sittenwidrig sein und keine Honoraransprüche auslösen.

 

nur wenn das leben der mutter in gefahr stand? oder auch bei sonstigen gesundheitsrisken?

 

Ein Gesundheitsrisiko sind Schwangerschaft und Kindbett immer.

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ausschließlich? also auch im fall von lebensgefahr für die mutter, müßte frau einen ehrenamtlichen finden?
Im Fall von Lebensgefahr für die Mutter dürfte der hinzugezogene Notarzt diese Handlung nicht in Rechnung stellen. Wo wäre das Problem?

 

welcher schuld? strafrechtlicher oder moralischer?
Du weißt, daß bei mir die Grenzen da fließend sind.

 

mitleid mit wem?
Mit der Mutter. Mit wem sonst?

 

Sein Opfer auszulöschen, weil man ihm etwas ersparen will - heikel. Sehr, sehr heikel.

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Ich würde für eine zivilrechtliche Änderung sorgen: Der Behandlungsvertrag über eine Abtreibung sollte - sofern nicht das Leben der Mutter in Gefahr stand - sittenwidrig sein und keine Honoraransprüche auslösen.

 

nur wenn das leben der mutter in gefahr stand? oder auch bei sonstigen gesundheitsrisken?

 

Ein Gesundheitsrisiko sind Schwangerschaft und Kindbett immer.

 

und bergen auch immer eine gewisse lebensgefahr. somit gäbe es laut deinem vorschlag gar keine sittenwidrige behandlungsverträge.

 

(ich finde jetzt hast du dir durch dein ausweichen und nicht konkret antworten wollen selbst ein ei gelegt.)

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mitleid mit wem?
Mit der Mutter. Mit wem sonst?

 

nun, du hast allgemein von tötung und mord geschrieben. wenn du abtreibung diesen beiden gleichstellen willst und das mitleid mit der mutter eine abtreibung weniger schuldhaft werden läßt - dann hast du ein problem damit, wenn ich den freund meiner freundin aus mitleid mit meiner freundin umbringe. oder?

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ausschließlich? also auch im fall von lebensgefahr für die mutter, müßte frau einen ehrenamtlichen finden?
Im Fall von Lebensgefahr für die Mutter dürfte der hinzugezogene Notarzt diese Handlung nicht in Rechnung stellen. Wo wäre das Problem?

 

du meinst der arzt wäre dann verplichtet, die abteibung vorzunehmen und dürfte kein geld für sie verlangen?

(und wieso eigentlich notarzt?)

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Ich würde für eine zivilrechtliche Änderung sorgen: Der Behandlungsvertrag über eine Abtreibung sollte - sofern nicht das Leben der Mutter in Gefahr stand - sittenwidrig sein und keine Honoraransprüche auslösen.

 

das heißt, ehrenamtliche abtreibungen würdest du in keiner weise strafbar sehen wollen?

 

Das Strafrecht ist in diesem Fall problematisch. Eine Mutter, die abgetrieben hat, ist in aller Regel damit langfristig bestraft genug. Da muß man nicht noch draufschlagen. Dem Umfeld, auch dem Vater natürlich, sollten schon auch strafrechtlich bewehrte Hilfspflichten auferlegt sein. Und gewerbliche betriebene Abtreibung mit Profitinteresse geht gar nicht, wer Geld oder geldwerte Vorteile für die Vornahme einer Abtreibung sich versprechen läßt oder entgegennimmt, muß streng bestraft werden. Dann wäre auch keine Engelmacher-Szene zu befürchten. Für Mütter in Konfliktsituationen muß es aber leicht verfügbare Möglichkeiten der anonymen Geburt geben.

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Dann wäre auch keine Engelmacher-Szene zu befürchten.

 

und das verbot, mit harten drogen geld zu verdienen, führt dazu, daß keine dealerszene zu befürchten ist?

 

 

im übrigen hast du meine frage, nach dem ausmaß des gesundheitsrisiko und der lebensgefahr für die mutter, ab dem/der du das durchführen einer abtreibung auch gegen geld erlauben würdest, nicht beantwortet.

bearbeitet von kalinka
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Ich würde für eine zivilrechtliche Änderung sorgen: Der Behandlungsvertrag über eine Abtreibung sollte - sofern nicht das Leben der Mutter in Gefahr stand - sittenwidrig sein und keine Honoraransprüche auslösen.

 

das heißt, ehrenamtliche abtreibungen würdest du in keiner weise strafbar sehen wollen?

 

Das Strafrecht ist in diesem Fall problematisch. Eine Mutter, die abgetrieben hat, ist in aller Regel damit langfristig bestraft genug. Da muß man nicht noch draufschlagen. Dem Umfeld, auch dem Vater natürlich, sollten schon auch strafrechtlich bewehrte Hilfspflichten auferlegt sein. Und gewerbliche betriebene Abtreibung mit Profitinteresse geht gar nicht, wer Geld oder geldwerte Vorteile für die Vornahme einer Abtreibung sich versprechen läßt oder entgegennimmt, muß streng bestraft werden. Dann wäre auch keine Engelmacher-Szene zu befürchten. Für Mütter in Konfliktsituationen muß es aber leicht verfügbare Möglichkeiten der anonymen Geburt geben.

 

Ist das nicht schon die geltende Rechtslage?

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Gast
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