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"Scheidung" auf Katholisch


Annette1

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... die Ehe ist ein Bund, durch den Mann und Frau miteinander eine umfassende Lebens- und Liebesgemeinschaft begründen. Sie ist auf das Wohl des Gatten und auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet. Sie gilt als Sakrament und ihre Wesenseigenschaften sind die Einheit und die Unauflöslichkeit.

 

Logisch, dass das Geschriebene eine kirchliche Scheidung nicht zulässt.

 

Aber was ist in den Fällen, wo ein Part dieser Ehegemeinschaft keine Lebensgemeinschaft begründen will oder kann, das Wohl seinem Partner nicht zukommen lässt? Wo sich z. B. erst nach der Ehe herauskristallisiert, dass einer der Ehepartner prügelt, trinkt usw. usw., also ein Zustand eintritt, der für den anderen Partner unerträglich ist? Irgendwann wird er sich aus Selbstschutz trennen müssen, sich formell scheiden lassen und mit Glück einen neuen Partner finden, den er gerne heiraten möchte, auch kirchlich!

 

Sicherlich, hier kommt die kirchliche Eheannullierung ins Spiel! Die sieht allerdings keine Regelung für die Zeit nach der Eheschließung vor. Gemäß kanonischem Recht kann nur geprüft werden, ob einer der Ehepartner nicht fähig war, die Ehe überhaupt einzugehen.

 

Nach der Eheschließung jedoch - und das ist m. E. der Umkehrschluss, kann sonstwas zwischen den Ehepartnern passieren - aber der Mensch darf es nicht trennen, weil es ja "Gott gewollt" war.

 

Nicht genug setzt die katholische Kirche noch eines "oben drauf". Den Verlust sämtlicher Sakramente, wenn der formell geschiedene Ehepartner standesamtlich wieder heiratet.

 

Ich selbst durchlebe gerade ein solches Ehenichtigkeitsverfahren. 10 Jahre habe ich eine Ehe geführt, mindestens sieben davon waren eine schiere Katastrophe (Alkoholismus des Partners). Es werden Zeugen gehört (welche zu benennen nach so vielen Jahren - denn es geht ja auch bei mir um die Zeit vor der Eheschließung - nicht so einfach ist), das Verfahren zieht sich und ich stelle mir oft die Frage, in welchem Interesse die kath. Kirche überhaupt handelt? Letztlich frage ich mich immer wieder, ob sie mir bei einer negativen Entscheidung ernsthaft zugemutet hätte, eine Ehe mit solch einem Partner fortzusetzen?

 

Herzliche Grüße

 

Annette1

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Hallo,

 

was denn *ungläubigguck* - man verliert alle Sakramente? Ich dachte, man darf dann "nur" nicht mehr an der Kommunion teilnehmen?

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... die Ehe ist ein Bund, durch den Mann und Frau miteinander eine umfassende Lebens- und Liebesgemeinschaft begründen. Sie ist auf das Wohl des Gatten und auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet. Sie gilt als Sakrament und ihre Wesenseigenschaften sind die Einheit und die Unauflöslichkeit.

 

Logisch, dass das Geschriebene eine kirchliche Scheidung nicht zulässt.

 

Aber was ist in den Fällen, wo ein Part dieser Ehegemeinschaft keine Lebensgemeinschaft begründen will oder kann, das Wohl seinem Partner nicht zukommen lässt? Wo sich z. B. erst nach der Ehe herauskristallisiert, dass einer der Ehepartner prügelt, trinkt usw. usw., also ein Zustand eintritt, der für den anderen Partner unerträglich ist? Irgendwann wird er sich aus Selbstschutz trennen müssen, sich formell scheiden lassen und mit Glück einen neuen Partner finden, den er gerne heiraten möchte, auch kirchlich!

 

Sicherlich, hier kommt die kirchliche Eheannullierung ins Spiel! Die sieht allerdings keine Regelung für die Zeit nach der Eheschließung vor. Gemäß kanonischem Recht kann nur geprüft werden, ob einer der Ehepartner nicht fähig war, die Ehe überhaupt einzugehen.

 

Nach der Eheschließung jedoch - und das ist m. E. der Umkehrschluss, kann sonstwas zwischen den Ehepartnern passieren - aber der Mensch darf es nicht trennen, weil es ja "Gott gewollt" war.

 

Nicht genug setzt die katholische Kirche noch eines "oben drauf". Den Verlust sämtlicher Sakramente, wenn der formell geschiedene Ehepartner standesamtlich wieder heiratet.

 

Ich selbst durchlebe gerade ein solches Ehenichtigkeitsverfahren. 10 Jahre habe ich eine Ehe geführt, mindestens sieben davon waren eine schiere Katastrophe (Alkoholismus des Partners). Es werden Zeugen gehört (welche zu benennen nach so vielen Jahren - denn es geht ja auch bei mir um die Zeit vor der Eheschließung - nicht so einfach ist), das Verfahren zieht sich und ich stelle mir oft die Frage, in welchem Interesse die kath. Kirche überhaupt handelt? Letztlich frage ich mich immer wieder, ob sie mir bei einer negativen Entscheidung ernsthaft zugemutet hätte, eine Ehe mit solch einem Partner fortzusetzen?

 

Herzliche Grüße

 

Annette1

hm, akzeptiert die kath. kirch als "scheidungs"grund alkoholismus...oder noch schlimmer gewalttaten eines ehepartners (muss ja nicht immer der mann sein...)?

kenne ne frau, die in jungen jahren geheiratet hat und nun die ehe annullieren lassen will. soviel ich gehört habe, muss die ehe entweder unter druck zustande gekommen sein, oder der einte partner hatte nicht im sinn, jemals eine familie zu gründen (was dann zu peinlichen fragen führt, etwa, weshalb die frau in all den jahren die pille genommen hat, wenn jetzt der böse ehemann der schuldige ist, der nie kinder wollte). geht man von der zeugungsverweigerung aus, dann müssen heute millionen von katholischen ehen als ungültig erachtet werden...

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rein theoretisch verliert man die sakramente (ob alle oder nur die kommunion weiss ich nicht) wenn man wieder heiratet. aber wenn man nur wild zusammenlebt? halt zwei mal im jahr das eben beichtet? dann sind ja frauen bestraft, die "anständig" wieder geheiratet haben... uchz... gibt es in unserer regierung überhaupt minister, die nicht mindestens das 2.mal verheiratet sind? (hab mal in ner italienischen zeitung gesehen, dass z.b. berlusconi und kumpanen alle nicht in den himmel kommen deswegen...)

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Zu dem von Dir dargestellten konplizierten Verfahren, Annette, gibt es wohl in der Kirche keine Alternative. Wenn man solche Schwierigkeiten ausschließen wollte, müsste man bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung sich Gedanken über mögliche Nichtigkeitsgründe machen und zum Beispiel gezielt Zeugen zur Beobachtung des Partners einsetzen, aber das wird ja wohl niemand ernsthaft in Betracht ziehen. In Italien soll es Leute geben, die vor der Eheschließung entsprechende Erklärungen bei Notaren hinterlegen, wonach Sie z. B. definitiv Nachkommenschaft ausschließen u.ä. Na ja, auch davon kann man denken, was man will.

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In Italien soll es Leute geben, die vor der Eheschließung entsprechende Erklärungen bei Notaren hinterlegen, wonach Sie z. B. definitiv Nachkommenschaft ausschließen u.ä.

Das ist interessant. Kann man mit solchen Erklärungen auch dann noch eine Nichtigkeit herleiten, wenn bereits Kinder vorhanden sind?

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Hallo Annette,

 

erstmal willkommen im Forum! B)

 

Leider kann ich Dir in der Sache wenig helfen, da ich weder entsprechende Erfahrung in dieser Sache noch Kenntnis über theoretisches und praktisches Kirchenrecht habe. Soviel glaube ich aber zu wissen:

Niemand, auch die Kirche oder Gott, verlangt von Dir, Deine bestehende Ehe fortzuführen, zumindest praktisch. Eine Trennung scheint mir bei der von Dir beschriebenen Sachlage mehr als gerechtfertigt zu sein.

 

Das weitere geht sowohl an Dich als auch an das Forum: Solche Fragen neigen leider dazu, sich zu einer prinzipiellen Diskussion über Kirchenrecht, Ehesakrament und sonstige grundsätzliche Fragen zu entwickeln. Ob Dir so etwas in Deiner konkreten Lage weiterhilft, weiß ich nicht; eine recht ähnlich gelagerte Frage samt Diskussion kannst Du hier finden:

Frage eines Wiederverheirateten

 

Wenn Du über dieses Thema diskutieren willst, dann kann man Deinen Thread dafür gut benutzen. Wenn Du aber eher konkrete Antworten auf konkrete Fragen möchtest, wären PMs (private Mails) von fachkundiger Seite vielleicht besser.

 

Grüße,

Björn

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wenn man wieder heiratet. aber wenn man nur wild zusammenlebt? halt zwei mal im jahr das eben beichtet?

B)

 

Was sollte ich denn da beichten ? Man kann mir schlecht die Absolution für etwas erteilen, was ich bewusst fortzusetzen gedenke. Daneben, meine Frau und ich sind ja auch "nur" staatlich verheiratet, kirchlich geht so gar nicht. Es geht hier nicht um unseren ( vom Kirchenrecht her UNGÜLTIGEN ) Ehestand, sondern um den "Ehebruch " den wir damit begehen.

 

Jedenfalls ist das mir so gesagt worden.

 

LG

bearbeitet von DasX
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wenn man wieder heiratet. aber wenn man nur wild zusammenlebt? halt zwei mal im jahr das eben beichtet?

B)

 

Was sollte ich denn da beichten ? Man kann mir schlecht die Absolution für etwas erteilen, was ich bewusst fortzusetzen gedenke. Daneben, meine Frau und ich sind ja auch "nur" staatlich verheiratet, kirchlich geht so gar nicht. Es geht hier nicht um unseren ( vom Kirchenrecht her UNGÜLTIGEN ) Ehestand, sondern um den "Ehebruch " den wir damit begehen.

 

Jedenfalls ist das mir so gesagt worden.

 

LG

Du hast recht, Das X,

für die Gültigkeit der Beichte ist vollkommene Reue notwendig, also die Haltung: "Es tut mir leid, ich will es nie mehr wieder tun." Wenn schon vorher fststeht dass man es wieder tun will, ist folglich die Reue nicht wirklich vorhanden. Der Trick funktioniert so nicht.

 

romeroxav

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Hallo Annette1,

 

ich kann Dich verstehen. Ich habe selbst 12 Jahre in einer ähnlichen Ehe zugebracht und zum Schluß wollte ich nur raus. Mein Exehemann klammerte allerdings so sehr, daß er als Argument für eine Aufrechterhaltung der Ehe immer die kirchliche Heirat vorschützte. Aus diesem Grund habe ich auch überlegt, ein Ehenichtigkeitsverfahren anzustrengen. Ich war 18 Jahre alt als ich wegen Schwangerschaft heiraten mußte, unter Druck der Familie. Kirchliche und standesamtliche Eheschließung wurde über meinen Kopf hinweg von meinen Eltern beschlossen. Es war von Anfang an eine Farce. Mein zweites Kind ist ein Produkt einer innerehelichen Vergewaltigung, was ich den Kindern gegenüber niemals erwähnt habe, um ihnen nicht das Gefühl zu geben, unwillkommen zu sein.

 

Zum Schluß war es nur wichtig, wegzukommen und die Kinder zu schützen, koste es was es wolle. Heutzutage habe ich eine vollständig andere Auffassung von ehelicher Gemeinschaft. Für mich ist eine zwischenmenschliche Partnerschaft gottgewollt, wenn die Partner zusammenpassen und sich lieben. Da ist es völlig egal, ob es einen Trauschein gibt, oder nicht und ob er vom Staat oder der Kirche abgesegnet wurde und ob die beiden Partner gleichgeschlechtlich oder hetero sind.

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In Italien soll es Leute geben, die vor der Eheschließung entsprechende Erklärungen bei Notaren hinterlegen, wonach Sie z. B. definitiv Nachkommenschaft ausschließen u.ä.

Ist dann die katholische Ehe nicht ohnehin nichtig?

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Wenn schon bei der Eheschließung Nachkommenschaft auf Dauer ausgeschlossen wird, ist die Ehe nach den Vorschriften des CIC nichtig.

bearbeitet von Elima
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Hallo,

 

was denn *ungläubigguck* - man verliert alle Sakramente? Ich dachte, man darf dann "nur" nicht mehr an der Kommunion teilnehmen?

"Verlust aller Sakramente" war wohl ungenau formuliert... denn man kann ja z.B. weder die Taufe noch die Firmung "verlieren".

 

Du siehst es schon richtig´.

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Was die Krankensalbung angeht, haben wir kürzlich ja diskutiert. (Thread: Frage eines Wiederverheirateten in F&A, Beitrag von Sina am 6.10.05, 22.49 , sorry, das mit dem Verlinken beherrsche ich nicht.)

bearbeitet von Elima
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Hallo Annette,

 

ich bin zwar nicht katholiisch, habe die Frage aber schon mit zahlreichen Katholiken diskutiert. Die katholische Kirche schlägt in solch einem Fall wie deinem vor, getrennt zu leben (antwortete man mir jedenfalls).

 

Die Ehe wird also nicht geschieden, ihr lebt aber nicht mehr in demselben Haushalt. Einen anderen Partner zu haben ist für dich dadurch nicht möglich.

 

Zu dem Beitrag von Tanja84: Irgendjemand sollte ihr mal klar machen, was der Sinn einer Beichte ist ...

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Hallo Annette,

 

ich bin zwar nicht katholiisch, habe die Frage aber schon mit zahlreichen Katholiken diskutiert. Die katholische Kirche schlägt in solch einem Fall wie deinem vor, getrennt zu leben (antwortete man mir jedenfalls).

 

Die Ehe wird also nicht geschieden, ihr lebt aber nicht mehr in demselben Haushalt. Einen anderen Partner zu haben ist für dich dadurch nicht möglich.

 

Zu dem Beitrag von Tanja84: Irgendjemand sollte ihr mal klar machen, was der Sinn einer Beichte ist ...

zur beichte: sicherlich ist reue und vorsatz, das breute nicht mehr tun zu wollen voraussetzung für die vergebung....

 

ich würde aber nicht einfach so zum ausdrcuk geben wollen, dass der zustand der wilden ehe, welchen man beichtet, nicht vergeben wird, wenn man in ihm weiterlebt....

 

es liegt ja z.b. nicht allein in der hand des beichtenden, diesen zustand zu verhindern....

 

außerdem könnte man diesen zustand als einen spezifizierten zustand des sündigen existenz betrachten... man bereut wirklich, sieht sich aber (momentan) nicht in der lage, diesen zustand zu verändern....

 

zu gründen der unwirksamkeit der eheschließung can. 1055 ff.

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Hallo,

 

erst einmal find' ich es klasse, dass hier so auf meinen Kommentar eingegangen wird, herzlichen Dank dafür!

 

Trotz allem scheint die Sache momentan etwas zu entgleiten.

 

1.) Ja, die Kirche akzeptiert soweit eine Trennung von dem Ex-Partner, ggf. auch eine räumliche. Sie akzeptiert soweit auch ein Zusammenleben mit einem anderen Partner; ohne Verlust irgendwelcher kirchlichen Rechte.

 

2.) Sie akzeptiert jedoch nicht, dass es kein Zurück zum Ex-Partner gibt, sie erkennt die formelle Scheidung nicht an, sie akzeptiert keine kirchliche eheliche Bindung zu einem neuen Partner,(zur "Strafe" Verlust der Sakramente, was mit eventuellen Kindern aus einer neuen Ehe geschieht, wäre auch noch interessant zu erfahren ...).

 

Die Kombination aus 1) und 2) mutet etwas seltsam an.

 

Des Weiteren habe ich nach wie vor ein großes Problem damit, dass anscheinend in der Ehe alles mögliche von der Kirche akzeptiert wird, für eine Annullierung dergleichen jedoch nur die Zeit vor der Eheschließung von Relevanz ist.

 

Und auch hier kann gem. CIC nur dann annulliert werden, wenn einer der folgenden Punkte bereits vor Eheschließung bewiesen werden kann:

 

- Fehlen des hinreichenden Vernunftgebrauchs (z. B. wegen Geisteskrankheit) (can. 1095, 1° CIC)

 

- Mangelnde Urteilsfähigkeit hinsichtlich der wesentlichen Rechte und Pflichten einer Ehe (z. B. wegen Beeinträchtigungen psychischer Art; wegen inneren Zwanges) (can. 1095, 2° CIC)

 

- Psychisch bedingte Unfähigkeit, die Rechte und Pflichten einer Ehe auf sich zu nehmen und zu erfüllen (z. B. wegen psychischer Unreife; schwerer

Persönlichkeitsstörung) (can. 1095, 3° CIC)

 

- Irrtum in einer Eigenschaft des anderen Partners, die direkt und hauptsächlich angestrebt wurde (z. B. Zeugungsfähigkeit) (can. 1097; can. 1099 CIC)

 

- Arglistige Täuschung (z. B. über Sterilität) (can. 1098 CIC)

 

- Totalsimulation (z. B. Scheinehe) (can. 1101 CIC)

 

- Partialsimulation (Teilsimulation) (can. 1101 CIC)

 

- Eheschließung unter einer Bedingung (can. 1102 CIC)

 

- Eheschließung unter Furcht und Zwang (z. B. wegen Ehrfurcht vor den Eltern) (can. 1103 CIC)

 

- Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Form (z. B. wegen fehlender Trauungsvollmacht des Priesters oder bei nur standesamtlicher Heirat von Katholiken)

 

- Ehehindernis des bestehenden Ehebands aus einer früheren Ehe (can. 1085 CIC)

 

- Ehehindernis des geschlechtlichen Unvermögens (Impotenz) (can. 1084 CIC)

 

Nun möchte ich mal wissen, wer das nach Jahren der Ehe beweisen kann?

 

Ich bin kein Freund von Scheidungen und Trennungen im Allgemeinen, ganz im Gegenteil (was ja wohl mein Problem ist, denn ich möchte ja gerne wieder kirchlich heiraten...). Ich denke jedoch, dass das Kirchenrecht hier überarbeitungsbedürftig ist.

 

Jemand der ein Eheannullierungsverfahren anstrebt tut dies nicht aus Leichtfertigkeit, hier geht es auch nicht mehr darum, ein schönes weisses Kleidchen zur Hochzeit in der Kirche zu tragen. Vielmehr geht es um echte Auseinandersetzung, die einem durch manch einen Offizial ganz schön zur Qual gemacht werden kann und sehr viel Unverständnis hervorruft.

 

Für meinen Teil habe ich mir vor dem Verfahren viele Fragen gestellt. Ich habe mich gefragt, ob es nicht einfacher ist, einfach die "Fraktion" zu wechseln und evangelisch zu werden, das erschien mir zwar einfach, aber mit einer doch recht soliden katholischen Verwurzelung nicht in Einklang zu bringen. Dann hab ich mir vorgenommen, das Offizialat davon zu überzeugen, dass manche Ehen so nicht fortgeführt werden können, hier stößt man jedoch nicht nur an die rechtlichen Grenzen des CIC, sondern auch an uneinsichtige Offiziale (die aber wahrscheinlich nicht anders handeln können und dürfen).

 

Fazit ist: Kommt es zu keiner positiven Entscheidung, verliert die katholische Kirche mindestens ein Mitglied, welches ab dann die katholische Kirche von Grund her in Frage stellen muss. Leider!

 

Herzliche Grüße

 

Annette1

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Fazit ist: Kommt es zu keiner positiven Entscheidung, verliert die katholische Kirche mindestens ein Mitglied, welches ab dann die katholische Kirche von Grund her in Frage stellen muss. Leider!

Könnte es sein, liebe Annette, daß du gelegentlich zu Rigorismus neigst? Suchst du nach einer Wand, gegen die du rennen kannst? Ein alkoholkranker Ehepartner ist eine schreckliche Belastung, keine Frage. Um zur Nächstenliebe fähig zu sein, bedarf es der Kunst, sich selbst anzunehmen und zu lieben. Gönn dir eine Auszeit, die Lösung deines Problems läßt sich nicht erzwingen oder erkämpfen. Grüße, KAM.

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Hi Kam,

 

unter "Rigorismus" leide ich nicht, nein.

 

Nur was hält mich dort fest, wo mir nicht geholfen wird, wenn es mal drauf ankommt - und unter meinen "Umständen" gilt dies auch für die Zukunft? Im übrigen hätte ich mich gefreut, wenn du mehr auf das eigentliche Thema eingegangen wärest.

 

Und warum soll man nicht auch vehement für die Abänderung bestimmter Verhältnisse eintreten, wenn man von deren Unrichtigkeit überzeugt ist.

 

Grüße,

 

Annette1

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Gut, was ist das eigentliche Thema? Geht es um dein persönliches Schicksal oder um den Kampf gegen das kirchliche Eherecht? Grüße, KAM.

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Hallo Annette,

ich glaub, du wirfst da 2 Sachen in eine Topf. Du befindest dich anscheinend gerade in einem Verfahren, in dem deine Ehe für nichtig erklärt werden soll. Voraussetzung dafür kann ja aber nur logischerweise etwas sein, was von Anfang an da war. Sonst ginge es ja nicht um Nichtigkeit. Nichtigkeit heisst doch, dass die Ehe von vornherein keine war, bzw hätte sein sollen.

Also muss entweder schon damals dein Mann alkoholkrank gewesen sein, dann wirst du wohl einen für dich positiven Bescheid kriegen.

Ansonsten ist eure Ehe -so hart es klingt- wohl einfach schief gegangen. Das tut mir sehr leid für dich, aber dann gehörst du zu den vielen vielen, die wenig mit dem Scheitern ihrer Ehe zu tun haben, leider aber die Leidtragenden sind. Das Ehenichtigkeitsverfahren hat damit jedoch nichts zu tun.

Dass die kath. Kirche ihre Haltung gegenüber Geschiedenen und deren Wiederheirat ändern sollte, steht für mich außer Frage.

Ich möchte nur verhindern, dass hier 2 Dinge in eine Topf geworfen werden, die da so nicht hineingehören.

Ich wünsch dir viel Glück für dein Verfahren.

Gruß

Asia

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Wenn schon bei der Eheschließung Nachkommenschaft auf Dauer ausgeschlossen wird, ist die Ehe nach den Vorschriften des CIC nichtig.

Und was ist, wenn man sich erst 5 Minuten nach der Eheschließung darauf einigt?

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Hallo Annette,

 

(zur "Strafe" Verlust der Sakramente, was mit eventuellen Kindern aus einer neuen Ehe geschieht, wäre auch noch interessant zu erfahren ...).

Ich erwarte da gar nichts, es kann unmöglich sein, dass kirchlich gesehen uneheliche Kinder unter der Sündhaftigkeit ihrer Eltern leiden, indem ihnen die Sakramente verweigert werden. Sollte dem doch so sein, fress ich einen Besen oder geh mit Dir auf die Barrikaden B)

 

Jemand der ein Eheannullierungsverfahren anstrebt tut dies nicht aus Leichtfertigkeit, hier geht es auch nicht mehr darum, ein schönes weisses Kleidchen zur Hochzeit in der Kirche zu tragen. Vielmehr geht es um echte Auseinandersetzung, die einem durch manch einen Offizial ganz schön zur Qual gemacht werden kann und sehr viel Unverständnis hervorruft.

Ich fürchte, das Beispiel italienischer Ehepartner, die vor der Heirat jene Notiz beim Notar hinterlassen bezüglich Zeugungsunwilligkeit, zeigt, dass es sehr wohl leichtfertigen Umgang mit Eheannulierungsverfahren gibt. Gerade deswegen sieht sich die Kirche sicherlich gezwungen eine Eheannulierung nicht so einfach zu machen.

Ich muss sagen, was Du an Annulierungsgründen aufgezählt hast, finde ich erstaunlich viel. Ich weiß nun nicht, wie man die einzelnen Punkte beweisen muss, was hinreichend ist und was nicht. Ist es denn wirklich so schwierig?

 

 

Fazit ist: Kommt es zu keiner positiven Entscheidung, verliert die katholische Kirche mindestens ein Mitglied, welches ab dann die katholische Kirche von Grund her in Frage stellen muss. Leider!

Hier scheint mir auch eine gewisse Rigorosität durchzuklingen. Aber eins muss ich sagen: Heut morgen auf der Fahrt zur Arbeit habe ich mir vorgestellt, wie es sein muss, allein schon nicht mehr zur Kommunion gehen zu dürfen, weil man in einem erklärtermaßen sündhaften Zustand lebt, den man nicht glaubt verschuldet zu haben, zumindest nicht allein, und den man nie wollte. Es würde sehr, sehr! an mir nagen.

 

Wenn ich manche Worte Benedikts XVI in richtig Erinnerung habe, dann ist die Kirche sich darüber bewusst, welches Leid diese Bestimmungen hervorrufen. Eventuell ist es hilfreich, nachzuvollziehen, warum die Kirche trotzdem glaubt daran festhalten zu müssen.

Und dann gibt es noch die oberflächlich tröstenden Worte, dass es Aufgabe der Kirche sei, mit den Menschen, die geschieden leben, Mitgefühl zu haben und sie besonders in die Gemeinde einzuschließen, sie eben NICHT auszuschließen.

Rein psychologisch gibt es aber kaum ein deutlicheres Symbol für den Ausschluss aus einer Gemeinschaft als ein gemeinsames Mahl zu verweigern. Und das umso mehr, wenn man bedenkt, wie zentral die Eucharistie für den christlichen Glauben ist. Hinzu kommt, dass die Aufforderung an die Gemeinde, die von der Eucharistie Ausgeschlossenen mit besonderer Zuwendung zu bedenken, ein frommer Wunsch ist, aber wahrscheinlich nur schwer einhaltbar ist. Gegen ein offenes Zeichen, dass jemand ausgeschlossen ist, soll die Gemeinde denjenigen besonders stark einschließen. Das ist paradox, die Ideen dahinter reichlich abstrakt... Es ist schwer, sehr schwer, aber so einfach würde ich wohl doch nicht der Kirche den Rücken zukehren.

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Wenn schon bei der Eheschließung Nachkommenschaft auf Dauer ausgeschlossen wird, ist die Ehe nach den Vorschriften des CIC nichtig.

Und was ist, wenn man sich erst 5 Minuten nach der Eheschließung darauf einigt?

Bis die Ehe vollzogen wurde ist sie auch noch nicht zustande gekommen.

 

Wer allerdings schon im Brautauto auf dem Weg von der Kirche zur Feier übereinanderherfällt hat Pech gehabt.

 

Es würde sich allerdings die Frage stellen, ob die beiden bei Brautgespräch und Eheseminar gänzlich geschlafen haben oder überhaupt schon mal über die gemeinsame Zukunft nachgedacht haben ...

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Wenn schon bei der Eheschließung Nachkommenschaft auf Dauer ausgeschlossen wird, ist die Ehe nach den Vorschriften des CIC nichtig.

Und was ist, wenn man sich erst 5 Minuten nach der Eheschließung darauf einigt?

Die Ehe ist nach katholischem Verständnis ein unaufhebbarer Akt (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind), d.h. alles, was danach geschieht, kann nicht zur Auflösung der Ehe führen.

 

Ähnlich verhält es sich z.B. im weltlichen (d.h. deutschem, da ich es nur hier weiß) Recht mit der Vergabe der Staatsbürgerschaft. Ein Ausländer, der die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben will, muss neben Sprachkenntnissen auch nachweisen, dass er über geregelte Arbeit und ausreichendes Einkommen verfügt (bzw. bei unter 23-jährigen, dass es die Eltern tun), dass er kein Mitglied verfassungfeindlicher Organisationen ist, in den letzten Jahren (bin nicht sicher: 3 oder 5) nicht straffällig geworden ist und, falls er schulpflichtige Kinder hat, diese zu regelmäßigem Schulbesuch anhält.

Wenn er nach der Einbürgerung diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllen sollte, ist er trotzdem als Deutscher zu behandeln.

 

Beispiel 1: Herr Özdemir beantragt im Jahr 2005 die deutsche Staatsbürgerschaft. 2002 war er wegen Diebstahls zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Deswegen wird die Staatsbürgerschaft verweigert.

 

Beispiel 1: Herr Demirkan beantragt im Jahr 2005 die deutsche Staatsbürgerschaft. Bis dahin war er absolut unauffällig, er hat sein Einkommen und seine Kinder besuchen regelmäßig die Schule.

Er erhält die deutsche Staatsbürgerschaft.

Am selben Tag tritt er der örtlichen Al-Kaida-Zelle bei. Eine Woche später meldet er seine 14-jährige Tochter von der Schule ab, um sie in der Türkei zu verheiraten. Drei Wochen später wirft er seinen Beruf hin und widmet sich der Planung eines Selbstmordanschlags auf den Reichstag.

Die Polizei erwischt ihn. Folge: Er wird zu lebenslanger Haft verurteilt, evtl. wird ihm auch das Sorgerecht für seine Tochter entzogen, aber er bleibt deutscher Staatsbürger.

 

Ähnlich ist es im Kirchenrecht mit der Ehe. Wenn jemand nach der Ehe fremdgeht, Alkoholiker wird etc. ist das tragisch für den Ehepartner, aber die Ehe bleibt bestehen.

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