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Wiederaufnahme Ehenichtigkeitsverfahren


Eisfee

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Hallo zusammen,

 

ich habe aus aktuellem Anlaß ein neues Thema eingestellt und würde mich über eure Beiträge und eventuelle persönliche Erfahrung mit diesem Thema freuen.

 

Die Gültigkeit meiner 1997 geschlossenen und 2000 geschiedenen Ehe wurde 2002/2003 vor dem Kirchengericht unseres Bistums verhandelt,

da mein Ex-Mann (Protestant) die Klage einreichte, weil er erneut eine Katholikin heiraten möchte.

 

Im November 2003 wurde das Verfahren mit dem Ergebnis, die Ehe wurde gültig geschlossen, beendet. Er hätte innerhalb einer Frist von 15 Tagen Berufung gegen das Urteil anmelden müssen, was er jedoch nicht getan hat. Seit über 1 Jahr bin ich der Meinung, es ist alles ausgestanden.

 

Jetzt flattert mir ein Schreiben des Metropolitangerichts ins Haus mit dem Hinweis, er hätte die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt (über 1 Jahr nach Ersturteil) und der Fall würde erneut in 2. Instanz verhandelt.

 

Ich freue mich auf eure Beiträge!!!

 

Gruß

EISFEE

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hm.... das ist eigentlich unüblich und kann so nicht ganz stimmen!

 

eine nichtigkeitserklärung bedarf ohnehin zweier instanzen. und zwar wäre die erste instanz dein bistum und die zweite eben das metropolitangericht am sitz des erzbischofs. wenn beide einer meinung sind, ist das urteil rechtskräftig. sind sie unterschiedlicher ansicht, geht der fall an die sog. römische rota. das ist das päpstliche ehegericht. das dort dann gefällte urteil ist bindend.

 

insofern kann ich nicht ganz glauben, daß der fall erst jetzt und zum ersten mal vor der zweiten instanz verhandelt wird.

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Ich hab mal etwas geblättert. Es gibt im Kirchenrecht die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, cann. 1645ff. CIC, das ist im Kirchenrecht anscheinend die Entsprechung zur Restitutionsklage in der ZPO. Die Wiedereinsetzung ist in einigen Fällen beim Berufungsgericht zu beantragen.

bearbeitet von Squire
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hm.... das ist eigentlich unüblich und kann so nicht ganz stimmen!

 

eine nichtigkeitserklärung bedarf ohnehin zweier instanzen. und zwar wäre die erste instanz dein bistum und die zweite eben das metropolitangericht am sitz des erzbischofs. wenn beide einer meinung sind, ist das urteil rechtskräftig. sind sie unterschiedlicher ansicht, geht der fall an die sog. römische rota. das ist das päpstliche ehegericht. das dort dann gefällte urteil ist bindend.

 

insofern kann ich nicht ganz glauben, daß der fall erst jetzt und zum ersten mal vor der zweiten instanz verhandelt wird.

Also das erste Verfahren in unserem Bistum wurde im November 2003 negativ abgeschlossen (also die Ehe wurde nicht für ungültig erklärt).

Auf mein Nachfragen im Offizialat wurde mir gesagt, dass für negative Urteile keine Gegenprüfung nötig wäre, nur bei positivem Ausgang.

 

Innerhalb von 15 Tagen hätten beide Parteien Berufung einlegen können, was aber keiner tat. Erst jetzt nach über 1 Jahr legt mein Ex Berufung ein.

 

Im Bistum und auch am Metropolitangericht hat man ihm angeblich gesagt, dass es zu spät ist für eine Berufung. Aber aus irgendwelchen Gründen wird das Verfahren jetzt wieder aufgenommen.

 

Die Streitfrage ist auch immer noch die gleiche.

 

Sollte jetzt das Metropolitangericht zum gleichen Ergebnis wie das Bistum kommen (also negativ) so sind 2 gleichlautende Urteile vorhanden und dieses kann nicht mehr angefochten werden.

 

Würde das Metropolitangericht nun anders entscheiden, also positiv, so wären 2 verschiedene Urteile vorhanden, welche wiederum angefochten werden könnten, dann ginge die Sache nach Rom.

 

Mein ehemaliger Ansprechpartner im Bistum hat es mir so erklärt:

 

Die 1. Instanz im Bistum war negativ (Ehe nicht ungültig) - also

1:0 für den Nichtkläger

 

Wäre die 2. Instanz beim Metropolitangericht ebenfalls negativ -

2:0 für den Nichtkläger (Verfahrensende, denn 2 gleichlautende Urteile können nicht mehr angefochten werden)

 

Wäre die 2. Instanz beim Metropolitangericht dagegen positiv -

1:1 Gleichstand. Jetzt müsste der Kläger wiederum Berufung einlegen und das ganze ginge in die 3. Instanz.

 

Mir graut schon vor der ganzen Sache, weil jetzt alles wieder von vorne los geht.

 

Ich wollte eigentlich auch nur wissen, ob jemand Erfahrung hat mit Ehenichtigkeitsverfahren in 2. Instanz.

 

Gruß

EISFEE

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Ich wollte eigentlich auch nur wissen, ob jemand Erfahrung hat mit Ehenichtigkeitsverfahren in 2. Instanz.

Erfahrung hab ich auch keine, aber ich kann mir vorstellen, dass das Berufungsgericht zunächst über den Wiedereinsetzungsantrag entscheiden muss, bevor es über die Berufung entscheidet. Frag doch mal nach, in welchem Stadium das Verfahren ist.

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Urteile in Ehenichtigkeitssachen erlangen niemals endgültige Rechtskraft (c. 1643 CIC), grundsätzlich gibt es jederzeit die Möglichkeit der Wiederaufnahme, aber nur wenn neues und schwerwiegendes Beweismaterial vorliegt (c. 1644 § 1 CIC). Der Antrag auf Wiederaufnahme muß beim Obergericht der letzten durchgeführten Instanz gestellt werden, die Beweise sind innerhalb von 30 Tagen nachzuliefern. (Vgl. Assenmacher in: Handbuch des kath. Kirchenrechts), Grüße, KAM. - prakt. Erfahrung hab ich bei sowas nicht.

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Mal eine Frage - wenn die zu persoenlich ist, bitte nicht beantworten.

 

Wenn Dir vor dem Verfahren sowieso graut, warum es dann nicht einfach ignorieren? Wenn Du eine Einladung zur Verhandlung bekommst, oder einen Brief, in dem Du um Unterlagen gebeten wirst, dann schreib dem Gericht einfach einen netten Brief, und erklaerst denen, dass Du an diesem Verfahren keinerlei Interesse hast, und dass Du keinen Finger kruemmen wirst, um an dem Verfahren teilzunehmen; weitere Einladungen und Anfrangen sind nutzlos. In Gegensatz zu einem weltlichen Gericht hat das Kirchengericht keine Gewaltmittel zur Verfuegung, kann Dich also nicht zur Teilnahme zwingen.

 

Ist irgendetwas an dieser Theorie falsch?

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Das habe ich mir auch gedacht, aber ihr kann ja immer noch eine Kirchenstrafe drohen, oder?

Nein,

 

kann ihr meines Erachtens nicht.

 

Soweit ich weiß, ist ein kirchenrechtlicher Prozess eh eher eine Art Verwaltungsvorgang und somit mit den uns bekannten Prozessverfahren eher nicht vergleichbar. Insofern geschieht alles schriftlich.

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Mal eine Frage - wenn die zu persoenlich ist, bitte nicht beantworten.

 

Wenn Dir vor dem Verfahren sowieso graut, warum es dann nicht einfach ignorieren? Wenn Du eine Einladung zur Verhandlung bekommst, oder einen Brief, in dem Du um Unterlagen gebeten wirst, dann schreib dem Gericht einfach einen netten Brief, und erklaerst denen, dass Du an diesem Verfahren keinerlei Interesse hast, und dass Du keinen Finger kruemmen wirst, um an dem Verfahren teilzunehmen; weitere Einladungen und Anfrangen sind nutzlos. In Gegensatz zu einem weltlichen Gericht hat das Kirchengericht keine Gewaltmittel zur Verfuegung, kann Dich also nicht zur Teilnahme zwingen.

 

Ist irgendetwas an dieser Theorie falsch?

Nein, die ist nicht zu persönlich und ich beantworte sie dir auch gerne!

 

Ich weiß, daß man nicht unbedingt an solch einem Verfahren mitarbeiten muß. Hab ich mich aber schon in 1. Instanz und jetzt wieder anders entschieden, weil da Dinge auf den Tisch kommen und behauptet werden

welche zur Folge hätten, daß ich sozusagen lügen müsste.

 

Außerdem geht es mir nicht darum diese Ehe praktisch ungeschehen machen zu wollen, sondern darum, daß sie zum Zeitpunkt der Schließung absolut gültig war. Würde ich etwas anderem zustimmen würde ich mir selbst in die Tasche lügen.

 

Ich hab mir schon öfter gedacht, mensch, wenn nun doch positiv entschieden werden würde, dann wärst du so gesehen auch wieder frei.

Nicht, daß ich nochmal vor hätte katholisch zu heiraten, da komm ich nicht mit meinem Gewissen klar. Ich hab einmal vor dem Altar gestanden (ob gültig oder nicht gültig) und das war´s dann für mich.

 

Viel mehr kommt man sich doch als Geschiedener immer etwas verloren in der katholischen Kirche vor (z. B. nicht zur Kommunion gehen dürfen usw.)

Das wäre dann ja praktisch alles wieder möglich. Aber deshalb lügen?

 

Außerdem basiert der ganze Prozess auf derart absurden Behauptungen und schwerwiegenden Vorwürfen gegen mich, daß ich mich gezwungen sah, mich auch zu verteidigen. Das ganze Verfahren ging von Anfang an nicht von meinem Exmann aus sondern wurde meiner Meinung nach unter Druck von Seiten der neuen Ehefrau durchgeführt (was er nach Abschluß der 1. Instanz sogar mehr oder weniger direkt zugegeben hat). Leider hab ich für derlei Dinge keine Beweise und ich möchte auch nicht noch mehr Leute in die Sache mit reinziehen (neue Zeugen usw.).

 

Allerdings habe ich einige Informationen, die evtl. zu meinen Gunsten ausgelegt werden könnten.

 

Eine Frau, die angeblich katholischer ist als es geht, will die 1. Ehe ihres Mannes unbedingt aus dem Weg räumen, weil sie das als Katholikin nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren kann, war aber damals bei der 1. Eheschließung ihres Mann persönlich zugegen und verlangt jetzt von mir Dinge zu bestätigen, die überhaupt nicht stimmen. Außerdem hatte das Gewissen anscheinend kein Problem bis zu einer Entscheidung des Kirchengerichts zu warten und ein uneheliches Kind zu zeugen!

Mittlerweile sind es drei, was ich ihnen auch nicht verdenke, aber ist es nicht verwunderlich, daß eine Frau die sowas von katholisch ist und mir dauernd vorhält, daß ich ja die böse Sünderin bin, denn ich bin ja die verstoßene Geschiedene und kann gar nicht so gläubig sein wie sie,

ihr zweitgeborenes Kind evangelisch taufen läßt, nur weil sonst der gewünschte Pate (ev.) abgesprungen wäre? Macht ein guter Katholik sowas? Wird man nicht im Ehegespräch vor der Vermählung vom Pfarrer gefragt, ob du einmal deiner Pflicht als gläubiger Katholik nachkommen wirst, deine Kinder im katholischen Glauben zu erziehen und auch so taufen zu lassen?!

 

Auf mein Nachfragen hin beim Metropolitangericht wurde mir gesagt, ich solle ein offizielles Schreiben schicken, in welchem ich darum bitte, mir die Gründe darzulegen, weshalb das Gericht den Antrag überhaupt angenommen hat und welche neuen Beweise vorliegen, damit eine 2. Instanz durchgeführt wird.

 

Werd ich heute also machen und kann somit nur abwarten, was rauskommt. Wie ich bereits aus der 1. Instanz weiß, halten sich diese Gerichtsleute sehr mit Erklärungen usw. zurück und du weißt danach meist genauso viel wie vorher. Ich habe damals erst Klärung erhalten, als ich zur Akteneinsicht ins Offizialat gefahren bin.

 

Ich danke euch allen für eure Beiträge, vor allem die mit den Can. in Klammern, dann kann ich wenigstens nachlesen.

 

Vielen Dank nochmal an euch alle für das Interesse und die Anteilnahme.

 

Gruß

EISFEE

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Hallo Eisfee,

 

was Du schreibst, berührt mich sehr. Es ist wirklich schlimm, wenn eine Ehe, die ja eigentlich als etwas Wunderbares beginnt, so endet.

Mir ist da ein Gedanke gekommen: Klar, Du sollst nicht lügen, aber ich lese aus Deinen Worten auch heraus, dass es Dir auch um Deine eigene Ehre geht (was grundsätzlich auch verständlich ist). Ich denke, vor Gott brauchst Du Deine Ehre nicht zu verteidigen. Gott ist größer als unser Herz und Gott weiß um Deinen Wert. Für ihn ist es unwichtig, was Andere mit Dir vorhaben.

 

Viele Grüße,

 

Matthias

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Liebe Eisfee,

 

wenn Du hier in der Naehe waerst, wuerde ich Dir jetzt ein stark alkoholisches Getraenk hinstellen, und vorschlagen, dass Du Dich an der Schulter meiner Frau ausheulst (was auf Englisch geschehen muesste). Oder Dich mal mit unserer Nachbarin zusammensetzt, die vor vier Wochen von ihrem Ehemann verlassen worden ist. Seitdem gaertnert sie am Wochenende dauernd extrem spaerlich bekleidet, was nutzlos ist, da alle Maenner in unserer Nachbarschaft im Moment gluecklich liiert sind. Am Sonntag habe ich sie deswegen sogar gescholten: es ist mir ja egal, ob sie Unterwaesche an hat, aber sie soll bitte Stiefel und Lederhandschuhe anziehen, weil im Moment die Klapperschlangen aus dem Winterschlaf kommen, und ueberall rumkriechen (wir haben am Wochenende die dritte innerhalb von zwei Wochen erschossen, direkt unter der Schaukel unseres Sohns, und die Ehefrau eines Kollegen ist letzte Woche beim Unkrautziehen in die Hand gebissen worden, zwei Tage im Krankenhaus).

 

Konkretere hilfreiche Vorschlaege habe ich keine. Halt einfach die Ohren steif.

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Viel mehr kommt man sich doch als Geschiedener immer etwas verloren in der katholischen Kirche vor (z. B. nicht zur Kommunion gehen dürfen usw.)

 

Ich kenne Deine näheren Lebensverhältnisse nicht und will da auch nicht weiter in Dich dringen - aber Dir ist schon klar, daß Geschiedensein allein Dich nicht von den Sakramenten ausschließt?

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Viel mehr kommt man sich doch als Geschiedener immer etwas verloren in der katholischen Kirche vor (z. B. nicht zur Kommunion gehen dürfen usw.)

 

Ich kenne Deine näheren Lebensverhältnisse nicht und will da auch nicht weiter in Dich dringen - aber Dir ist schon klar, daß Geschiedensein allein Dich nicht von den Sakramenten ausschließt?

Geschieden sein allein nicht, das ist mir schon klar.

 

Aber ich lebe seit über 5 Jahren ebenfalls in einer neuen Partnerschaft, allerdings ohne staatlichen oder kirchlichen Segen.

 

Somit ist wohl auch bei mir der Fall des Ehebruchs gegeben, und diese Tatsache schließt mich vom Empfang der hl. Kommunion aus (so hat man mir das damals jedenfalls erklärt).

 

Solange man "nur" geschieden ist und keinen neuen Partner hat ist das ok.

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Außerdem geht es mir nicht darum diese Ehe praktisch ungeschehen machen zu wollen, sondern darum, daß sie zum Zeitpunkt der Schließung absolut gültig war. Würde ich etwas anderem zustimmen würde ich mir selbst in die Tasche lügen.

 

Ich hab mir schon öfter gedacht, mensch, wenn nun doch positiv entschieden werden würde, dann wärst du so gesehen auch wieder frei.

Nicht, daß ich nochmal vor hätte katholisch zu heiraten, da komm ich nicht mit meinem Gewissen klar. Ich hab einmal vor dem Altar gestanden (ob gültig oder nicht gültig) und das war´s dann für mich.

 

Viel mehr kommt man sich doch als Geschiedener immer etwas verloren in der katholischen Kirche vor (z. B. nicht zur Kommunion gehen dürfen usw.)

Das wäre dann ja praktisch alles wieder möglich.

Nein, das wäre nicht alles wieder möglich, Eisfee. Wenn Du Deine ehemalige Ehe kirchenrechtsgültig auflösen würdest und Deinen jetzigen Mann nicht kirchengültoig (also vor dem Altar) heiraten würdest, wärst Du weiterhin von den Sakramenten ausgeschossen, weil ja dann Deine gelebte Liebe immer noch schwerste Sünde vor Gott wäre. Die Sünde des Ehebruchs fiele dann zwar weg, aber Du würdest dann eben in Unzucht leben. Auch nicht besser. :lol:

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Außerdem geht es mir nicht darum diese Ehe praktisch ungeschehen machen zu wollen, sondern darum, daß sie zum Zeitpunkt der Schließung absolut gültig war. Würde ich etwas anderem zustimmen würde ich mir selbst in die Tasche lügen.

 

Ich hab mir schon öfter gedacht, mensch, wenn nun doch positiv entschieden werden würde, dann wärst du so gesehen auch wieder frei.

Nicht, daß ich nochmal vor hätte katholisch zu heiraten, da komm ich nicht mit meinem Gewissen klar. Ich hab einmal vor dem Altar gestanden (ob gültig oder nicht gültig) und das war´s dann für mich.

 

Viel mehr kommt man sich doch als Geschiedener immer etwas verloren in der katholischen Kirche vor (z. B. nicht zur Kommunion gehen dürfen usw.)

Das wäre dann ja praktisch alles wieder möglich.

Nein, das wäre nicht alles wieder möglich, Eisfee. Wenn Du Deine ehemalige Ehe kirchenrechtsgültig auflösen würdest und Deinen jetzigen Mann nicht kirchengültoig (also vor dem Altar) heiraten würdest, wärst Du weiterhin von den Sakramenten ausgeschossen, weil ja dann Deine gelebte Liebe immer noch schwerste Sünde vor Gott wäre. Die Sünde des Ehebruchs fiele dann zwar weg, aber Du würdest dann eben in Unzucht leben. Auch nicht besser. :lol:

Für mich steht die Frage ob nochmal kirchlich oder nicht eigentlich nicht mehr zur Diskussion.

 

Also bin ich so oder so der Angeschmierte oder? :-(

 

Sollte die 1. Ehe nicht annulliert werden lebe ich weiterhin im Ehebruch,

und sollte sie doch annulliert werden wäre ich gezwungen doch nochmal

kirchlich zu heiraten, weil ich mich sonst der Unzucht schuldig mache!

Tolle Aussichten!

 

Was ist mit den tausenden von Menschen die eine Beziehung ohne Trauschein haben und das auch dabei belassen wollen? Sind das alles schlechte Katholiken?

 

Ich weiß langsam gar nicht mehr was ich davon halten soll, was ich denken soll und vor allem wie ich mich entscheiden soll!

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Außerdem geht es mir nicht darum diese Ehe praktisch ungeschehen machen zu wollen, sondern darum, daß sie zum Zeitpunkt der Schließung absolut gültig war. Würde ich etwas anderem zustimmen würde ich mir selbst in die Tasche lügen.

 

Ich hab mir schon öfter gedacht, mensch, wenn nun doch positiv entschieden werden würde, dann wärst du so gesehen auch wieder frei.

Nicht, daß ich nochmal vor hätte katholisch zu heiraten, da komm ich nicht mit meinem Gewissen klar. Ich hab einmal vor dem Altar gestanden (ob gültig oder nicht gültig) und das war´s dann für mich.

 

Viel mehr kommt man sich doch als Geschiedener immer etwas verloren in der katholischen Kirche vor (z. B. nicht zur Kommunion gehen dürfen usw.)

Das wäre dann ja praktisch alles wieder möglich.

Nein, das wäre nicht alles wieder möglich, Eisfee. Wenn Du Deine ehemalige Ehe kirchenrechtsgültig auflösen würdest und Deinen jetzigen Mann nicht kirchengültoig (also vor dem Altar) heiraten würdest, wärst Du weiterhin von den Sakramenten ausgeschossen, weil ja dann Deine gelebte Liebe immer noch schwerste Sünde vor Gott wäre. Die Sünde des Ehebruchs fiele dann zwar weg, aber Du würdest dann eben in Unzucht leben. Auch nicht besser. :lol:

Für mich steht die Frage ob nochmal kirchlich oder nicht eigentlich nicht mehr zur Diskussion.

 

Also bin ich so oder so der Angeschmierte oder? :-(

 

Sollte die 1. Ehe nicht annulliert werden lebe ich weiterhin im Ehebruch,

und sollte sie doch annulliert werden wäre ich gezwungen doch nochmal

kirchlich zu heiraten, weil ich mich sonst der Unzucht schuldig mache!

Tolle Aussichten!

 

Was ist mit den tausenden von Menschen die eine Beziehung ohne Trauschein haben und das auch dabei belassen wollen? Sind das alles schlechte Katholiken?

 

Ich weiß langsam gar nicht mehr was ich davon halten soll, was ich denken soll und vor allem wie ich mich entscheiden soll!

Liebe Eisfee, wie dir geht es vielen Menschen, aus den unterschiedlichsten Gründen.

 

Verzweifle nicht daran!

 

Ich persönlich halte das Eherecht der katholischen Kirche für eine der absurdesten Sachen die ich kenne, und zwar je mehr ich darüber höre und lese, umso mehr.

 

Ich glaube nicht, dass diese ganzen Dinge noch im Sinne Jesu sind....

 

Wenn dir dein Gewissen sagt, dass deine erste Ehe gültig war, wäre die einzige Sünde die du begehen kannst, zu lügen und zu behaupten diese Ehe habe nie bestanden.

 

Die angebliche Unzucht, in der du jetzt lebst ist da ein Witz dagegen.

 

Höre darauf was dir dein Gewissen sagt, und handle entsprechend, ich bin überzeugt davon, dass du dir dann überhaupt keine Sorgen machen brauchst wenn du einmal vor deinen Richter trittst.

 

Werner

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Ich persönlich halte das Eherecht der katholischen Kirche für eine der absurdesten Sachen die ich kenne, und zwar je mehr ich darüber höre und lese, umso mehr.

 

Ich glaube nicht, dass diese ganzen Dinge noch im Sinne Jesu sind....

 

Wenn dir dein Gewissen sagt, dass deine erste Ehe gültig war, wäre die einzige Sünde die du begehen kannst, zu lügen und zu behaupten diese Ehe habe nie bestanden.

 

Die angebliche Unzucht, in der du jetzt lebst ist da ein Witz dagegen.

 

Höre darauf was dir dein Gewissen sagt, und handle entsprechend, ich bin überzeugt davon, dass du dir dann überhaupt keine Sorgen machen brauchst wenn du einmal vor deinen Richter trittst.

 

Werner

Hallo Eisfee,

 

ich halte das katholische Eherecht zwar nicht für absurd, und mir scheint auch, dass Deine Gefühle ziemlich genau mit dem übereinstimmen, was die Kirche sagt, (man kann ein so gewaltiges Versprechen meiner Ansicht nach tatsächlich nur einmal geben); aber die weiternen Ausführungen von Werner halte ich auch für das wichtigste, was Du in dieser Situation beherzigen solltest.

 

Viele Grüße, Matthias

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Deinen jetzigen Mann nicht kirchengültoig (also vor dem Altar) heiraten würdest, wärst Du weiterhin von den Sakramenten ausgeschossen, weil ja dann Deine gelebte Liebe immer noch schwerste Sünde vor Gott wäre. Die Sünde des Ehebruchs fiele dann zwar weg, aber Du würdest dann eben in Unzucht leben. Auch nicht besser. :lol:

Unser Kirchenrecht gaukelt ja immer so einfache Lösungen vor!

Bis zum Trienter Konzil gab es keine festumschriebene Form "vor einem Priester und zwei Zeugen" der sakramentalen Eheschließung ........

 

Wenn eine katholische Frau und ein katholischer Mann aus freien Stücken und wegen des beiderseitigen Wohles und offen für Kinder zusammenleben, leben sie in einer sakramentalen Ehe .......... obwohl sie offensichtlich gegen eine kirchliche Norm der Sakramentenspendung verstoßen.

Schwerste Sünde (=Verbrechen) oder läßliche Sünde (=Ordnungswidrigkeit)?

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Wenn eine katholische Frau und ein katholischer Mann aus freien Stücken und wegen des beiderseitigen Wohles und offen für Kinder zusammenleben, leben sie in einer sakramentalen Ehe .......... obwohl sie offensichtlich gegen eine kirchliche Norm der Sakramentenspendung verstoßen.

 

Interessante These.

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Weil es so gut dazu passt:

Mutiger PriesterEin Pfarrer in Süditalien hat einer Verstorbenen das Requiem verweigert. Die Frau lebte in einer sogenannten ‘Wilden Ehe’. Der Priester handelte nach den Vorschriften der Kirche.

 

Wer dazu noch mehr wissen will kann hier nachlesen: http://www.<Link unzulässig>/article.1559.html

 

Ich greif mir manchmal an den Kopf, wozu Repraesentanten der, auf der Liebe Jesu sich gruendenden Kirche faehig sind. :lol:

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Ich greif mir manchmal an den Kopf, wozu Repraesentanten der, auf der Liebe Jesu sich gruendenden Kirche faehig sind.

Du bist ja auch ein vorbildlicher Mensch, lieber Wolfgang E.

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Ich greif mir manchmal an den Kopf, wozu Repraesentanten der, auf der Liebe Jesu sich gruendenden Kirche faehig sind.

Du bist ja auch ein vorbildlicher Mensch, lieber Wolfgang E.

Trauernden eins auszuwischen ist auch einfach zu verlockend, vor allem, wenn man das Kirchenrecht auf seiner Seite hat.

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Trauernden eins auszuwischen ist auch einfach zu verlockend, vor allem, wenn man das Kirchenrecht auf seiner Seite hat.

sein Leben Lang auf die Weisungen der Kirche zu pfeifen dagegen ist auch sehr verlockend. Null Konsequenz soll das haben - sagt der Zeitgeist!!

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sein Leben Lang auf die Weisungen der Kirche zu pfeifen dagegen ist auch sehr verlockend. Null Konsequenz soll das haben - sagt der Zeitgeist!!

Wenn man kaum mehr ernstgenommen wird, sind diese kleinen Momente der Rache um so wichtiger.

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