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Unauflöslichkeit der Ehe


Chiesa

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Hi @all,

 

ich bin ganz neu angemeldet und platze gleich mal rein. B)

 

Erstmal ein paar Worte zu mir - dann zu meiner Frage: ich bin 33 Jahre, habe zwei Kinder, bin bald geschieden und lebe in einer neuen Beziehung. Genau dort liegt auch der Knackpunkt, denn mein Lebenspartner und ich möchten demnächst heiraten. Nun liegt bei uns beiden eine ziemlich komplizierte Konstellation zugrunde, die ich mal aufdröseln muß.

 

Mein Lebenspartner ist evangelisch, aber schon seit Jahren aus der Kirche ausgetreten. Er interessiert sich sehr für die römisch-katholische Kirche und hat vor - nach mehreren Gesprächen mit dem örtlichen Pfarrer - einzutreten. Das an sich wäre kein Problem, wenn er nicht bereits zweimal geschieden wäre. Die erste Ehe wurde standesamtlich und in einer evanglischen Kirche geschlossen und 2002 geschieden, die zweite Ehe (nur standesamtlich) hielt leider nur ein Jahr, bis ihn seine damalige Frau quasi über Nacht vor die Tür gesetzt hat.

 

Ich bin römisch-katholisch, allerdings auch ausgetreten. Ich fühle mich der katholischen Kirche jedoch noch sehr verbunden, der Austritt hatte mit unserem damaligen Pfarrer zu tun. Mein Ex-Mann und ich haben nur standesamtlich geheiratet, weil er ebenfalls schon geschieden war.

 

Nun zur Frage: sind mein Lebensgefährte und/oder ich nach katholischem Kirchenrecht verheiratet oder nicht? Wenn nicht, können wir dann kirchlich heiraten? Wenn ja, gibt es wohl nicht sehr viel Möglichkeiten, oder? Ich habe während der Ehe mit meinem Mann immer sehr darunter gelitten, daß ich weder zur Beichte noch zur Kommunion gehen konnte, unser Pfarrer war da sehr streng.

 

Vielen Dank für Eure Antworten.

 

Liebe Grüße,

Chiesa

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Halle Chiesa, versuche es mal mit einer PN an den User "Iudex", der ist hier der kompetenteste in diesen Fragen (ich hoffe, er antwortet Dir, da er sich etwas länger hier nicht mehr hat blicken lassen).

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Erstmal herzlich willkommen hier im Forum B)

 

Zu Deiner Frage :

Ich denke, dieses Thema ist viel zu speziell und komplex, als dass Dir hier jemand eine hieb- und stichfeste Antwort geben könnte.

Das Kirchenrecht ist sehr umfangreich und ich vermute, dass Dir hier nur ein Fachmann eine Antwort geben kann. Was sagt denn der Pfarrer, bei dem Dein Lebensgefährte schon Gespräche wegen seines Eintritts in die römisch-katholische Kirche geführt hat?

 

Und wie kommt es, dass Du ausgetreten bist wegen eines Pfarrers???? Es geht um DEINEN Glauben und nicht darum, dass man mit einem Pfarrer nicht klar kommt, oder?

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Also, ich bin zwar kein Kirchenrechtler, aber so wie ich das sehe, ist keiner von euch nach katholischem Recht verheiratet, deshalb wäre eine sakramentale Trauung wohl möglich. Allerdings wird es zuvor schon noch einiges mit den zuständigen Stellen zu klären geben, wg. Wiedereintritt usw.

Euer Pfarrer ist sicher die erste und kompetenteste Anlaufstelle, denn er wird euch im Zweifel auch auf dem Weg zurück in die Kirche geleiten und euch dann trauen.

 

Beste Grüße

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Also, ich bin zwar kein Kirchenrechtler, aber so wie ich das sehe, ist keiner von euch nach katholischem Recht verheiratet, deshalb wäre eine sakramentale Trauung wohl möglich. Allerdings wird es zuvor schon noch einiges mit den zuständigen Stellen zu klären geben, wg. Wiedereintritt usw.

Euer Pfarrer ist sicher die erste und kompetenteste Anlaufstelle, denn er wird euch im Zweifel auch auf dem Weg zurück in die Kirche geleiten und euch dann trauen.

 

Beste Grüße

Nun, das hängt wesentlich davon ab, ob die früheren Partnerinnen des Mannes getauft waren: zwei Getaufte schließen eine sakramentale Ehe, sind es zwei nicht-Katholiken gibt es auch keine Formpflicht.
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Hi @all,

 

erstmal vielen Dank für eure Antworten. Ich dachte mir schon, daß das Thema äußerst komplex ist und nicht einfach so zwischen Tür und Angel besprochen werden kann.

 

Da ich erst in letzter Zeit umgezogen bin, ist für mich ein neuer Pfarrer zuständig, den ich in den nächsten Wochen aufsuchen werde. Dann kann ich diesen gleich fragen, was er dazu meint. Ich hoffe inständig, daß man mit ihm besser reden kann als mit dem Pfarrer aus meinem alten Ort.

 

@ walrossbaby

 

Tja, was soll man sagen? Ich hatte ziemliche Probleme mit diesem Pfarrer, der mir unverblümt sagte, daß ich mit meinem Ex-Mann Ehebruch beginge, die Kinder unehelich seien und ich im Übrigen zwar in die Messe gehen könne, aber nichts weiter zu erwarten hätte. Ich bin der katholischen Kirche - trotz Austritt - immer sehr verbunden geblieben und möchte das Verhältnis zwischen der Kirche (nicht Gott, denn das war in den Jahren immer intakt!) und mir wieder kitten. Alles nicht so einfach... B)

 

Liebe Grüße,

Chiesa

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Also, ich bin zwar kein Kirchenrechtler, aber so wie ich das sehe, ist keiner von euch nach katholischem Recht verheiratet, deshalb wäre eine sakramentale Trauung wohl möglich. Allerdings wird es zuvor schon noch einiges mit den zuständigen Stellen zu klären geben, wg. Wiedereintritt usw.

Euer Pfarrer ist sicher die erste und kompetenteste Anlaufstelle, denn er wird euch im Zweifel auch auf dem Weg zurück in die Kirche geleiten und euch dann trauen.

 

Beste Grüße

Nun, das hängt wesentlich davon ab, ob die früheren Partnerinnen des Mannes getauft waren: zwei Getaufte schließen eine sakramentale Ehe, sind es zwei nicht-Katholiken gibt es auch keine Formpflicht.

 

Es kommt auf ein paar Dinge an. Zum Beispiel, wann die standesamtliche Ehe geschlossen wurde? Vor oder nach Deinem Kirchenaustritt? Nach Deinem Kirchenaustritt warst Du nicht mehr an die kirchliche Formpflicht für Ehen gebunden, konntest also grundsätzlich auch standesamtlich kirchlich gültig heiraten (wenn die Hochzeit nach 1983 - dem Inkrafttreten des neuen Codex - stattgefunden hat).

 

Außerdem kommt es auch darauf an, ob Dein Mann zur kirchlichen Eheschließung verpflichtet gewesen wäre (also zum Zeitpunkt der Eheschließung katholisch und - falls die Hochzeit nach 1983 stattfand - nicht aus der Kirche ausgetreten war). Nur wenn keiner von Euch beiden zu einer kirchlichen Eheschließung verpflichtet gewesen wäre, wäre es denkbar, dass eine kirchlich gültige, nicht-kirchliche Ehe zu Stande gekommen wäre. Und auch das nur, wenn zum Zeitpunkt der standesamtlichen Eheschließung kein Ehehindernis vorlag.

 

Da Du schreibst, dass dein Mann verheiratet und geschieden war, kann es aber gut sein, dass seine erste Ehe kirchlich gültig geschlossen wurde. Wenn das der Fall ist, konnte eure standesamtliche Ehe - auch wenn Ihr nicht der kirchlichen Formpflicht unterlegen wärt um kirchlich gültig zu heiraten - kirchlich nicht gültig geschlossen werden, da eine bestehende Ehe ein Ehehindernis darstellt, das das Entstehen eines gültigen Ehebandes verhindert hätte.

 

Aber Du siehst auf wie viele Dinge es ankommt, daher ist das beste Dich an einen Priester Deines Vertrauens zu wenden, der die Dinge mit dir klärt .......

bearbeitet von Justin Cognito
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Da ich als Kirchenrechtler sozusagen "vom Fach" bin ein paar Hinweise.

 

Mein Lebenspartner ist evangelisch, aber schon seit Jahren aus der Kirche ausgetreten.

 

Das schließt eine kirchliche Trauung zur Zeit wohl aus, kann aber duch Wiedereintritt behoben werden.

 

Er interessiert sich sehr für die römisch-katholische Kirche und hat vor - nach mehreren Gesprächen mit dem örtlichen Pfarrer - einzutreten. Das an sich wäre kein Problem, wenn er nicht bereits zweimal geschieden wäre. Die erste Ehe wurde standesamtlich und in einer evanglischen Kirche geschlossen und 2002 geschieden, die zweite Ehe (nur standesamtlich) hielt leider nur ein Jahr, bis ihn seine damalige Frau quasi über Nacht vor die Tür gesetzt hat.

 

Eintreten müsste er dennoch können. Die Erstehe ist als sakramentale Ehe zu verstehen (nur Katholiken unterliegen der Formpflicht), die Zweitehe hingegen dürfte nichtig sein, weil er zum Zeitpunkt ihres Eingehens als verheiratet galt. Dennoch kann geprüft werden, ob die Erstehe aus einem anderen Grund als nichtig anzusehen ist. Wenn ein solches Verfahren günstig für Euch ausgeht, dann - und nur dann - stünde von seiner Seite einer Ehe mit Dir nichts im Weg. Es gibt auch nichtformale Ehenichtigkeitsgründe - von der Impotenz über psychische Hindernisse bis zum Gattenmord, das müsste man ggf, genauer prüfen.

 

Ich bin römisch-katholisch, allerdings auch ausgetreten. Ich fühle mich der katholischen Kirche jedoch noch sehr verbunden, der Austritt hatte mit unserem damaligen Pfarrer zu tun. Mein Ex-Mann und ich haben nur standesamtlich geheiratet, weil er ebenfalls schon geschieden war.

 

Wenn Dein Exmann als gültig verheiratet anzusehen ist, dann ist Eure Ehe nichtig, Auch das müsste aber geprüft werden - die Chancen stehen jedoch gut.

 

Nun zur Frage: sind mein Lebensgefährte und/oder ich nach katholischem Kirchenrecht verheiratet oder nicht?

 

Siehe oben: Du bist vermutlich nicht, Dein Lebensgefährte womöglich schon verheiratet.

 

Wenn nicht, können wir dann kirchlich heiraten?

 

Ja.

 

Wenn ja, gibt es wohl nicht sehr viel Möglichkeiten, oder?

Bedauerlicherweise richtig.

 

 

Als kirchlicher Jurist und Anwalt stehe ich für weitere Auskünfte geren auch per PM zur Verfügung.

Alles Gute

 

Chrysologus

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Aber Du siehst auf wie viele Dinge es ankommt, daher ist das beste Dich an einen Priester Deines Vertrauens zu wenden, der die Dinge mit dir klärt .......

 

Besser ist es, sich an das zuständige kirchliche Gericht zu wenden - allzuviele Priester verstehen zu wenig vom Recht....

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Hi @all,

 

ich bin ganz neu angemeldet und platze gleich mal rein. B)

 

Erstmal ein paar Worte zu mir - dann zu meiner Frage: ich bin 33 Jahre, habe zwei Kinder, bin bald geschieden und lebe in einer neuen Beziehung. Genau dort liegt auch der Knackpunkt, denn mein Lebenspartner und ich möchten demnächst heiraten. Nun liegt bei uns beiden eine ziemlich komplizierte Konstellation zugrunde, die ich mal aufdröseln muß.

 

Mein Lebenspartner ist evangelisch, aber schon seit Jahren aus der Kirche ausgetreten. Er interessiert sich sehr für die römisch-katholische Kirche und hat vor - nach mehreren Gesprächen mit dem örtlichen Pfarrer - einzutreten. Das an sich wäre kein Problem, wenn er nicht bereits zweimal geschieden wäre. Die erste Ehe wurde standesamtlich und in einer evanglischen Kirche geschlossen und 2002 geschieden, die zweite Ehe (nur standesamtlich) hielt leider nur ein Jahr, bis ihn seine damalige Frau quasi über Nacht vor die Tür gesetzt hat.

 

Ich bin römisch-katholisch, allerdings auch ausgetreten. Ich fühle mich der katholischen Kirche jedoch noch sehr verbunden, der Austritt hatte mit unserem damaligen Pfarrer zu tun. Mein Ex-Mann und ich haben nur standesamtlich geheiratet, weil er ebenfalls schon geschieden war.

 

Nun zur Frage: sind mein Lebensgefährte und/oder ich nach katholischem Kirchenrecht verheiratet oder nicht? Wenn nicht, können wir dann kirchlich heiraten? Wenn ja, gibt es wohl nicht sehr viel Möglichkeiten, oder? Ich habe während der Ehe mit meinem Mann immer sehr darunter gelitten, daß ich weder zur Beichte noch zur Kommunion gehen konnte, unser Pfarrer war da sehr streng.

 

Vielen Dank für Eure Antworten.

 

Liebe Grüße,

Chiesa

 

Auch wenn ich mich da eventuell unbeliebt mache, aber bei so einer Konstellation würde ich völlig unabhängig von kirchenrechtlichen Fragen sehr zur Geduld raten. Ich habe ein wenig den Eindruck, die Form der kirchlichen Eheschließung soll hier die Garantie für ein Gelingen schaffen, das euch beiden bisher nicht vergönnt war. So funktionierts aber nicht. Grüße, KAM

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Franciscus non papa

Aber Du siehst auf wie viele Dinge es ankommt, daher ist das beste Dich an einen Priester Deines Vertrauens zu wenden, der die Dinge mit dir klärt .......

 

Besser ist es, sich an das zuständige kirchliche Gericht zu wenden - allzuviele Priester verstehen zu wenig vom Recht....

 

 

wobei ein kluger mann das auch zugegeben wird. oder mit den worten eines mit mir befreundeten theologieprofessors: ich bin kirchengeschichtler, kein kirchenrechtler, das mag also wohl so sein, aber besser ist es, du fragst im offizialat nach.

 

und die meisten menschen, die mir bisher in offizialaten bekannt wurden, sind eigentlich ganz vernünftige leute gewesen, und durchaus guten willens...

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Auch wenn ich mich da eventuell unbeliebt mache, aber bei so einer Konstellation würde ich völlig unabhängig von kirchenrechtlichen Fragen sehr zur Geduld raten. Ich habe ein wenig den Eindruck, die Form der kirchlichen Eheschließung soll hier die Garantie für ein Gelingen schaffen, das euch beiden bisher nicht vergönnt war. So funktionierts aber nicht. Grüße, KAM

 

Geduld schadet so gut wie nie. Wären wir hier nicht in F & A, dann würde ich die Frage aufwerfen, ob die katholische Ehelehre nicht ungesunde Eile im partnerschaftlichen Bereich begünstigt.

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Auch wenn ich mich da eventuell unbeliebt mache, aber bei so einer Konstellation würde ich völlig unabhängig von kirchenrechtlichen Fragen sehr zur Geduld raten. Ich habe ein wenig den Eindruck, die Form der kirchlichen Eheschließung soll hier die Garantie für ein Gelingen schaffen, das euch beiden bisher nicht vergönnt war. So funktionierts aber nicht. Grüße, KAM

 

Geduld schadet so gut wie nie. Wären wir hier nicht in F & A, dann würde ich die Frage aufwerfen, ob die katholische Ehelehre nicht ungesunde Eile im partnerschaftlichen Bereich begünstigt.

 

Hätten sich die Beteiligten im konkreten Fall von Anfang an nach der katholischen Ehelehre gerichtet, gäbs jetzt kein Problem. Und damit meine ich jetzt nicht die Formalitäten. Aber, wie es halt im Leben so läuft...und die Chance zur Lenkung der Sache in geordnete Bahnen besteht ja, aber das setzt halt voraus, daß man sich mit dem katholischen Glauben wie auch dem Inhalt des katholische Eheverständnisses beidseits auseinandersetzt. Die kirchliche Trauung ist kein Alleskleber. Grüße, KAM

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Und damit meine ich jetzt nicht die Formalitäten.

 

Was sind denn die Formalitäten der katholischen Ehelehre?

 

Damit meinte ich jetzt den kirchenrechtlichen Aspekt. Materiell geht es darum, daß die Eheleute wissen und wollen, was mit der kirchlichen Ehe verbunden ist, als da wären die Offenheit für Nachwuchs, die lebenslängliche Treue und den Dreier-Pakt zwischen den Eheleuten und Christus. Erst wenn das klar ist, sollten sich doch eher praktische und Formfragen stellen. Grüße, KAM

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Franciscus non papa

Auch wenn ich mich da eventuell unbeliebt mache, aber bei so einer Konstellation würde ich völlig unabhängig von kirchenrechtlichen Fragen sehr zur Geduld raten. Ich habe ein wenig den Eindruck, die Form der kirchlichen Eheschließung soll hier die Garantie für ein Gelingen schaffen, das euch beiden bisher nicht vergönnt war. So funktionierts aber nicht. Grüße, KAM

 

Geduld schadet so gut wie nie. Wären wir hier nicht in F & A, dann würde ich die Frage aufwerfen, ob die katholische Ehelehre nicht ungesunde Eile im partnerschaftlichen Bereich begünstigt.

 

Hätten sich die Beteiligten im konkreten Fall von Anfang an nach der katholischen Ehelehre gerichtet, gäbs jetzt kein Problem. Und damit meine ich jetzt nicht die Formalitäten. Aber, wie es halt im Leben so läuft...und die Chance zur Lenkung der Sache in geordnete Bahnen besteht ja, aber das setzt halt voraus, daß man sich mit dem katholischen Glauben wie auch dem Inhalt des katholische Eheverständnisses beidseits auseinandersetzt. Die kirchliche Trauung ist kein Alleskleber. Grüße, KAM

 

tja, grau theurer freund ist alle theorie... und wie die dinge halt so laufen.

 

und ein - kritischer - aspekt der kirchlichen praxis ist ja durchaus, dass nach manchen irrwegen menschen dann ihr leben in ordnung bringen wollen, es aber nach lage der dinge schier unmöglich ist, das zu tun. das leben ist komplizierter als es sich die moralisten und juristen vorstellen.

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und ein - kritischer - aspekt der kirchlichen praxis ist ja durchaus, dass nach manchen irrwegen menschen dann ihr leben in ordnung bringen wollen, es aber nach lage der dinge schier unmöglich ist, das zu tun. das leben ist komplizierter als es sich die moralisten und juristen vorstellen.

 

Aber "in Ordnung bringen" bedeutet doch, sich zunächst mal nach den richtigen Prinzipien zu orientieren. Die Formalien sind erst danach dran. Und sollte es im Einzelfall mal so sein, daß es keine kirchenrechtliche Lösung zu geben scheint, würde ich - sofern die Prinzipien stimmen - den Fall dem Forum internum überweisen. Grüße, KAM

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Franciscus non papa

und ein - kritischer - aspekt der kirchlichen praxis ist ja durchaus, dass nach manchen irrwegen menschen dann ihr leben in ordnung bringen wollen, es aber nach lage der dinge schier unmöglich ist, das zu tun. das leben ist komplizierter als es sich die moralisten und juristen vorstellen.

 

Aber "in Ordnung bringen" bedeutet doch, sich zunächst mal nach den richtigen Prinzipien zu orientieren. Die Formalien sind erst danach dran. Und sollte es im Einzelfall mal so sein, daß es keine kirchenrechtliche Lösung zu geben scheint, würde ich - sofern die Prinzipien stimmen - den Fall dem Forum internum überweisen. Grüße, KAM

 

 

gaynau, das würde ich auch vorschlagen, und vor allem, dass dann die entscheidung des forums internum auch extern akzeptiert wird.

 

nehmen wir mal an - nach allen möglichen irrungen und wirrungen finden sich zwei menschen, die in vielem ein schlachtfeld hinterlassen haben. aber die anderen beteiligten sind inzwischen ja auch irgendwie aus dem schlamassel raus. dann ist es völlig unwesentlich, welche der alten beziehungen nun eine gültige ehe war, das ganze ist geschichte. nun leben menschen zusammen, im idealfall nehmen wir mal an, glücklich und auch noch als familie, also mit gemeinsamen kindern.

 

es wäre mit sicherheit nicht sinnvoll und im sinne jesu, diese familien und paare nun auseinanderzureissen und jeweils die beiden zusammenzuzwingen, die eine gültige - sakramentale - ehe eingegangen sind.

 

ich will damit keineswegs der beliebigkeit das wort reden. aber ich will damit einer seelsorglichen praxis das wort reden, die das ideal verkündet, aber sich mit dem real erreichbaren zufriedengibt. in anderen bereichen (beichte) ist das eine der stärken der katholischen kirche - auch wenn es dann natürlich den berühmt-berüchtigten vorwurf gibt, ihr katholiken macht es euch einfach, da wird fröhlich gesündigt, dann gebeichtet und dann glaubt ihr, die welt sei wieder in ordnung...

 

damit will ich sagen: es ist strukturelle sünde, was die kirche in der praxis immer wieder an unrecht begeht, mit dem leben der menschen, die gescheitert sind, einen neuanfang in liebe mit einem partner wollen...

 

(ganz zu schweigen von dem himmelschreienden unrecht, dass die kirche, also die offizielle, mit ihrer sog. sexualmoral in anderen bereichen begeht. ich bin mir sicher, am jüngsten tag werde ich nicht nur als angeklagter vor MEINEM richter stehen. ich werde als nebenkläger da stehen, wenn gestalten wie jpII oder gar ratzinger vor dem herrgott stehen. und ich werde sie anklagen, wegen ihrer lieblosigkeit, ihrer ignoranz, wegen ihrer hartherzigkeit. und!"!!!!! ich werde für sie bitten, dass der herr ihnen gnädiger sein mag, als sie mir und meinesgleichen in ihrem leben waren.)

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(ganz zu schweigen von dem himmelschreienden unrecht, dass die kirche, also die offizielle, mit ihrer sog. sexualmoral in anderen bereichen begeht. ich bin mir sicher, am jüngsten tag werde ich nicht nur als angeklagter vor MEINEM richter stehen. ich werde als nebenkläger da stehen, wenn gestalten wie jpII oder gar ratzinger vor dem herrgott stehen. und ich werde sie anklagen, wegen ihrer lieblosigkeit, ihrer ignoranz, wegen ihrer hartherzigkeit. und!"!!!!! ich werde für sie bitten, dass der herr ihnen gnädiger sein mag, als sie mir und meinesgleichen in ihrem leben waren.)

 

Der Herr wird gnädig darüberhinwegsehen, daß du hier OT sprichst. Sonst warten wir das mal ab. (Und die Funktion des Nebenklägers ist beim Jüngsten Gericht nicht vorgesehen.) Grüße, KAM

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Wie ich schonmal in diesem Zusammenhang gesagt habe, würde ich jedem katholischen Eherechtler Jude the Obscure von Thomas Hardy ans Herz legen. Er breitet die Sache zwar sehr weit aus, but he does not miss his point.

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Franciscus non papa
Der Herr wird gnädig darüberhinwegsehen, daß du hier OT sprichst. Sonst warten wir das mal ab. (Und die Funktion des Nebenklägers ist beim Jüngsten Gericht nicht vorgesehen.) Grüße, KAM

 

 

bisweilen sind aber OT bemerkungen aus vollem herzen ganz hilfreich.

 

und woher willst du wissen, wie die himmlische strafprozessordnung aussieht? meines wissens wurde sie bisher noch nciht im bundesgesetzblatt veröffentlicht.

 

und meine privatoffenbarungen sind mindestens so zuverlässig wie manch andere....

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und woher willst du wissen, wie die himmlische strafprozessordnung aussieht?

 

Das ist natürlich richtig. Womöglich gibt es auch den Privatklageweg beim Jüngsten Gericht? Um ein wahllos herausgegriffenes Beispiel zu bemühen: in den GG tummelt sich ja zumindest ein User, der vehement die Verfolgung von Priestern begehrt, die in Zivil rumlaufen. Auch für solche Fälle, in denen das öffentliche Interesse fehlt, sollte es am Rechtsweg nicht fehlen.

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Die Erstehe ist als sakramentale Ehe zu verstehen (nur Katholiken unterliegen der Formpflicht), die Zweitehe hingegen dürfte nichtig sein, weil er zum Zeitpunkt ihres Eingehens als verheiratet galt. Dennoch kann geprüft werden, ob die Erstehe aus einem anderen Grund als nichtig anzusehen ist.

Wie sieht das denn aus?

Wenn die Erstehe nichtig war, also nie bestanden hat, dann war logischerweise die Zweitehe gültig, weil er zu diesem Zeitpunkt noch nicht gültig verheiratet war.

 

...sagt einem jedenfalls der gesunde Menschenverstand, deshalb vermute ich mal, das der CIC das genaue Gegenteil sagt....

 

Werner

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Da ich als Kirchenrechtler sozusagen "vom Fach" bin ein paar Hinweise.
Mein Lebenspartner ist evangelisch, aber schon seit Jahren aus der Kirche ausgetreten.
Das schließt eine kirchliche Trauung zur Zeit wohl aus, kann aber duch Wiedereintritt behoben werden.
Er interessiert sich sehr für die römisch-katholische Kirche und hat vor - nach mehreren Gesprächen mit dem örtlichen Pfarrer - einzutreten. Das an sich wäre kein Problem, wenn er nicht bereits zweimal geschieden wäre. Die erste Ehe wurde standesamtlich und in einer evanglischen Kirche geschlossen und 2002 geschieden, die zweite Ehe (nur standesamtlich) hielt leider nur ein Jahr, bis ihn seine damalige Frau quasi über Nacht vor die Tür gesetzt hat.

Eintreten müsste er dennoch können. Die Erstehe ist als sakramentale Ehe zu verstehen (nur Katholiken unterliegen der Formpflicht), die Zweitehe hingegen dürfte nichtig sein, weil er zum Zeitpunkt ihres Eingehens als verheiratet galt. Dennoch kann geprüft werden, ob die Erstehe aus einem anderen Grund als nichtig anzusehen ist. Wenn ein solches Verfahren günstig für Euch ausgeht, dann - und nur dann - stünde von seiner Seite einer Ehe mit Dir nichts im Weg. Es gibt auch nichtformale Ehenichtigkeitsgründe - von der Impotenz über psychische Hindernisse bis zum Gattenmord, das müsste man ggf, genauer prüfen.

Ich sach nur Kardinal Herranz...
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Dennoch kann geprüft werden, ob die Erstehe aus einem anderen Grund als nichtig anzusehen ist. Wenn ein solches Verfahren günstig für Euch ausgeht, dann - und nur dann - stünde von seiner Seite einer Ehe mit Dir nichts im Weg. Es gibt auch nichtformale Ehenichtigkeitsgründe - von der Impotenz über psychische Hindernisse bis zum Gattenmord, das müsste man ggf, genauer prüfen.

Hauptsache, es gab in einer solchen nichtigen Ehe keine Akte die nur ordentlich verheirateten Paaren vorbehalten sind. Aber das kann man anhand der modernen Kriminaltechnologier schon ganz gut ermitteln.

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