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Kirchenrechtliche Frage


Einsteinchen

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Hallo, ich habe eine Frage.

Wie oft muß man den Gottesdienst besuchen? Oberflächlich betrachtet, einmal die Woche, und das nur, wenn man in der Lage ist.

Wer entscheidet, was zumutbar ist? Wenn man psychisch oder mental oder aus Bestemm nicht will, gilt das als Hindernisgrund?

Aus meiner Klosterzeit kann ich mich erinnern, vielleicht täuscht meine Erinnerung, daß man vom Kirchenrecht angehalten ist, nur einmal im Jahr einer Messe beizuwohnen.

Ich bin wirklich ein Gläubiger, habe aber ein unüberwindliches Hindernis, der Messe beizuwohnen, ich gehe lieber ins Kaffeehaus.

Für ernstgemeinte Antworten wäre ich sehr dankbar.

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Hallo, ich habe eine Frage.

Wie oft muß man den Gottesdienst besuchen? Oberflächlich betrachtet, einmal die Woche, und das nur, wenn man in der Lage ist.

Wer entscheidet, was zumutbar ist? Wenn man psychisch oder mental oder aus Bestemm nicht will, gilt das als Hindernisgrund?

Aus meiner Klosterzeit kann ich mich erinnern, vielleicht täuscht meine Erinnerung, daß man vom Kirchenrecht angehalten ist, nur einmal im Jahr einer Messe beizuwohnen.

Ich bin wirklich ein Gläubiger, habe aber ein unüberwindliches Hindernis, der Messe beizuwohnen, ich gehe lieber ins Kaffeehaus.

Für ernstgemeinte Antworten wäre ich sehr dankbar.

Eigentlich sollte schon jeden Sonntag zur Kirche gegangen werden ( *Sonntagspflicht* als Tag an dem man Gott ehren soll).

Nur- das ist meine persönliche Ansicht- wenn man dort mental nichts erhält, also die Zeit z.B. nur *absitzen* würde oder selber mental oder psyhisch nicht dazu in der Lage ist ( aus welchen Gründen auch immer), dann wäre es sinnvoller nicht zu gehen, weil es einfach nichts bringt.

Wenn du lieber ins Kaffeehaus gehst, dann soll es dir belassen sein, nur frage ich mich dann schon, wie es mit deinem Glauben steht?

Vielleicht liegt es ja auch nur an der Ortskirche - am Pfarrer- der dich den Gottesdienst als negativ empfinden läßt. Dann solltest du dir vielleicht eine andere Kirche in der Nähe suchen, die dir vielleicht mehr zusagt.

 

Ellen

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das mit dem "einmal im jahr" ist die vorschrift zum empfang der beichte und der kommunion! es gibt/ gab nämlich durchaus menschen, die aus übertriebener ehrfurcht lieber nicht zur kommunion gingen. und man soll das doch wenigstens einmal im jahr tun.

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Wenn du lieber ins Kaffeehaus gehst, dann soll es dir belassen sein, nur frage ich mich dann schon, wie es mit deinem Glauben steht?

O, mit meinem Glauben kann ich nicht klagen. Es ist vielmehr so, daß ich zuviel glaube: Ich glaube an mich, an Gott, manchmal glaube ich, daß alles nur Hokuspokus ist im positiven Sinne, ich glaube, daß Jesus in der Messe anwesend ist, und dann wieder, daß es Einbildung ist.

Ich schwebe bewußt und absichtlich zwischen Atheismus und Theismus. Der Theismus aber überwiegt bei weitem.

Wie es mir gefällt.

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Wenn man psychisch oder mental oder aus Bestemm nicht will, gilt das als Hindernisgrund?

Was ist denn "Bestemm"?

Das ist eine Trozthaltung.

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Wenn man psychisch oder mental oder aus Bestemm nicht will, gilt das als Hindernisgrund?

Was ist denn "Bestemm"?

Das ist eine Trozthaltung.

Wenn Du aus Trotz nicht die Sonntagsmesse besuchen willst, wirst Du wohl vergeblich darauf hoffen, dass dies kirchenrechtlich als triftigen Hinderungsgrund angesehen wird. :blink:

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Du hast eine "kirchenrechtliche Frage" zur "Sonntagspflicht" gestellt:

 

Wie oft muß man den Gottesdienst besuchen?

Dazu sagt das Kirchenrecht:

 

"Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet" (CIC, c. 1247).

 

und der Katechismus der Katholischen Kirche:

 

"Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde", falls er nicht durch einen gewichtigen Grund entschuldigt oder vom Pfarrer dispensiert ist (Nr. 2181).

 

("Schwere Sünde", früher bezeichnet als "Todsünde", ist der Fachbegriff für die Sünden, die Du beichten mußt).

 

"Gebotene Feiertage" sind seit dem 05.10.1995 im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz(!):

 

25.12., 26.12., 01.01., Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag.

 

In manchen Diözesen außerdem:

 

06.01., Fronleichnam, 15.08., 01.11.

 

Details siehe Partikularnorm Nr. 15 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 1246 § 2 CIC.

 

Praktische Folgerungen sind z. B.:

 

- am 24.12. mußt Du nicht in die Kirche gehen (es sei denn, der 24.12. fällt auf einen Sonntag!), wohl aber am 25. und am 26.12., ebenso am Ostersonntag und Ostermontag, und für Pfingsten gilt das gleiche.

 

- Ob Du (abgesehen vom Sonntag) eine schwere Sünde begehst, wenn Du an der Messe nicht teilnimmst, ist von Deinem jeweiligen Wohnsitz abhängig (der Pfingstmontag ist z. B. in manchen Ländern außerhalb Deutschlands kein gebotener Feiertag).

 

Gemäß Papst Johannes Paul II. (Apostolisches Schreiben "Dies Domini" vom 31.05.1998, Nr. 49) mußt Du Dich im Fall der Abwesenheit von Deinem Wohnsitz nur am Sonntag um die Teilnahme an der Messe an Deinem Aufenthaltsort kümmern.

 

Mehr Vorschriften zu diesem Thema habe ich nicht gefunden.

bearbeitet von Petrus
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Franciscus non papa

also wenn man dann schon differenzieren will:

 

schwere sünde ist NICHT todsünde.

 

man unterschied früher

 

1. lässliche sünden (also kleine verfehlungen)

 

2. schwere sünden (schon bedeutende verfehlungen)

 

3. todsünde (dazu nannte man drei voraussetzungen:

 

  • es muss eine wichtige sache sein
  • es muss klar erkannt sein, dass es falsch ist
  • und der entschluss zur tat muss aus freiem willen erfolgt sein

und die folge ist eben der verlust der "heiligmachenden gnade".

 

und diese bedingungen sind sicher nicht bei jeder schweren sünde gegeben.)

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3. todsünde (dazu nannte man drei voraussetzungen:

 

  • es muss eine wichtige sache sein
  • es muss klar erkannt sein, dass es falsch ist
  • und der entschluss zur tat muss aus freiem willen erfolgt sein

Also ist alles, was diese Tatsachen erfüllt, Todsünde bei Euch?

 

Ich dachte immer, die Todsünden seien auch einzeln festgelegt?

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Franciscus non papa

klar, es gibt - vor allem aus früheren zeiten - sogenannte lasterkataloge und auch heute noch wird als beispiel:

 

mord, ehebruch, diebstahl usw. genannt.

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also wenn man dann schon differenzieren will:

 

schwere sünde ist NICHT todsünde.

 

man unterschied früher

 

1. lässliche sünden (also kleine verfehlungen)

 

2. schwere sünden (schon bedeutende verfehlungen)

nein :-)

 

"Die schwere Sünde ist der Verlust der heiligmachenden Gnade. Darum wird sie auch Todsünde genannt. Du trennst Dich ganz von Gott. Du verlierst das hochzeitliche Gewand, mit dem du in den Himmel eintreten dürftest." Quelle

 

Also: Wenn Du am Pfingstsonntag in der Kirche warst, aber am Pfingstmontag lieber ausschlafen willst, bist Du nicht mehr im Stand der heiligmachenden Gnade. Solange, bis Du beichtest, daß Du am Pfingstmontag lieber ausschlafen wolltest. Und das bereust. Sagt die Kirche.

 

(Daß Du das vielleicht merkwürdig findest, kann ich verstehen.)

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Danke, Petrus uns Oestemer für Eure Anmerkungen. Das ist starker Tobak.

Ich werde es mir durch den Kopf gehen lassen.

Ich habe eher das Problem, daß ich mich sündlos fühle.

bearbeitet von Einsteinchen
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Franciscus non papa
(Daß Du das vielleicht merkwürdig findest, kann ich verstehen.)

mein lieber petrus, die teilweise schon etwas obskuren predigten eines österreichischen dorfpfarrers werde ich natürlich nicht als argument gelten lassen. da muss schon was vernünftiges beikommen.

 

und im übrigen sei versichert: ich finde innerhalb der kirche schon lange nichts mehr "merkwürdig".

 

ich liebe diese alte dame und alte damen haben manchmal so ihre mehr oder weniger liebenswerten schrullen.

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"Sonntagspflicht" klingt wenig nach Liebe. Pfr. Bernward Maria Weiß sagte einmal: Wenn die Menschen bei der hl. Messe einen 100 DM Schein bekämen, würden alle hin eilen. Weil sie aber dort "nur Gott" bekommen in der hl. Kommunion, finden manche alles andere als wichtiger.

 

Wenn die Kirche auch das Sonntagsgebot kennt, so sollte ein liebender Christ so weit kommen nicht Gebote und Gesetze haargenau zu erfüllen (sonst kommt man in jene Gefahr, die Jesus bei den Schriftgelehrten und Pharisäern kritisierte), sondern alles aus Liebe zu Gott und den Menschen zu tun. Für die Menschen, die Jesus Christus in der Gestalt des Brotes begegnen wollen, welche die innige Vereinigung mit Jesus suchen, wird die hl. Messe nicht nur eine "Sonntagspflicht" sein, sondern eine heilige Sehnsucht so oft wie möglich. Wer sich zu sehr von der Sonntags- Pflicht eingeengt fühlt sollte sich fragen:Wie wichtig ist mir Gott wirklich?

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also wenn man dann schon differenzieren will:

 

schwere sünde ist NICHT todsünde.

 

man unterschied früher

 

1. lässliche sünden (also kleine verfehlungen)

 

2. schwere sünden (schon bedeutende verfehlungen)

nein :-)

 

"Die schwere Sünde ist der Verlust der heiligmachenden Gnade. Darum wird sie auch Todsünde genannt. Du trennst Dich ganz von Gott. Du verlierst das hochzeitliche Gewand, mit dem du in den Himmel eintreten dürftest." Quelle

 

Also: Wenn Du am Pfingstsonntag in der Kirche warst, aber am Pfingstmontag lieber ausschlafen willst, bist Du nicht mehr im Stand der heiligmachenden Gnade. Solange, bis Du beichtest, daß Du am Pfingstmontag lieber ausschlafen wolltest. Und das bereust. Sagt die Kirche.

 

(Daß Du das vielleicht merkwürdig findest, kann ich verstehen.)

Lieber Petrus!

 

Bin ich da falsch informiert dass die Kirche für den 2. Feiertag (also 2.Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und Pfingstmontag) KEINE kirchliche Verpflichtung mehr kennt?

bearbeitet von Mariamante
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Meines Wissens wurden die 2. Feiertage auf Wunsch eines Königs (?) im 19. Jahrhundert für Deutschland als gebotene Feiertage eingerichtet. Schon im alten CIC fand man sie nicht. Nach diesem aber hat eine Gewohnheit "iuxta legem" (d.h. wenn sie den gesetzlichen Vorschriften nicht widerspricht) Gesetzescharakter, wenn sie länger als 30 Jahre Bestand hat. Ob diese "iuxta-legem-Bestimmung" im CIC(1983) auch noch zu finden ist, weiß ich nicht.

Sicher ist jedoch, dass z.B. der Ostermontag in Italien zwar ein weltlicher Feiertag (pasquetta) ist, an dem man allerlei Ausflüge macht, aber kein kirchlicher. Ich hatte selbst in St. Peter im Vatican vergeblich nach einem feiertäglichen Gottesdienst gesucht.

 

Elisabeth

bearbeitet von Elima
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Bin ich da falsch informiert dass die Kirche für den 2. Feiertag (also 2.Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und Pfingstmontag) KEINE kirchliche Verpflichtung mehr kennt?

Meine klare Antwort: Keine Ahnung - darüber weiß ich nichts.

 

Wenn dem allerdings so ist, wundert es mich, daß sich die Deutschen Bischöfe (nach meiner Erinnerung) unter Berufung auf die Sonntagspflicht weigern, den Pfingstmontag zum Tag der ökumenischen Gottesdienste zu erklären (war lutherischer Vorschlag).

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Bin ich da falsch informiert dass die Kirche für den 2. Feiertag (also 2.Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und Pfingstmontag) KEINE kirchliche Verpflichtung mehr kennt?

Meine klare Antwort: Keine Ahnung - darüber weiß ich nichts.

 

Wenn dem allerdings so ist, wundert es mich, daß sich die Deutschen Bischöfe (nach meiner Erinnerung) unter Berufung auf die Sonntagspflicht weigern, den Pfingstmontag zum Tag der ökumenischen Gottesdienste zu erklären (war lutherischer Vorschlag).

Bei uns in Österreich (speziell jetzt Wien) haben die Priester bei den Vorankündigungen erwähnt, dass diese Tage (2.Weihnachtsfeiertag, Ostermontag, Pfingstmontag) keine kirchlich gebotenen Feiertage wären - das wird odch kein "Spezialweg" der öst. KK sein?

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(Daß Du das vielleicht merkwürdig findest, kann ich verstehen.)

mein lieber petrus, die teilweise schon etwas obskuren predigten eines österreichischen dorfpfarrers werde ich natürlich nicht als argument gelten lassen. da muss schon was vernünftiges beikommen.

 

und im übrigen sei versichert: ich finde innerhalb der kirche schon lange nichts mehr "merkwürdig".

 

ich liebe diese alte dame und alte damen haben manchmal so ihre mehr oder weniger liebenswerten schrullen.

Leider :P ist das so charmant gesagt, dass ich gar nicht in die sonst faellige schreibwuetige Bissigkeit verfalle. :blink:

bearbeitet von soames
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Franciscus non papa

laut direktorium des bistums limburg sind die 2. feiertage an ostern und pfingsten nach wie vor gebotene feiertage.

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@ Mariamante

 

Der Sonderweg ist die deutsche Regelung, wie ich oben schon ausgeführt habe. Dass sie in Österreich nicht gilt, spricht dafür, dass die Bestimmung wohl erst aus dem 19. Jahrhundert stammt. Sobald ich mehr Zeit habe, suche ich die genauen Angaben. In einem meiner zahllösen Bücher müsste was zu finden sein.

 

Elisabeth

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Hallo, ich habe eine Frage.

Wie oft muß man den Gottesdienst besuchen? Oberflächlich betrachtet, einmal die Woche, und das nur, wenn man in der Lage ist.

Wer entscheidet, was zumutbar ist? Wenn man psychisch oder mental oder aus Bestemm nicht will, gilt das als Hindernisgrund?

Aus meiner Klosterzeit kann ich mich erinnern, vielleicht täuscht meine Erinnerung, daß man vom Kirchenrecht angehalten ist, nur einmal im Jahr einer Messe beizuwohnen.

Ich bin wirklich ein Gläubiger, habe aber ein unüberwindliches Hindernis, der Messe beizuwohnen, ich gehe lieber ins Kaffeehaus.

Für ernstgemeinte Antworten wäre ich sehr dankbar.

Liebes Einsteinchen,

für derartige Fälle hat die kath. Kirche eine Hotline geschaltet: 0800 7575300. Kosten/min.€ 1,33.

 

Nimm Dir doch ein tragbares Radio mit ins Kaffeehaus, dort erfolgt jeden Sonntag die Übertragung einer Messe: Es ist beinah so, als wärst Du dabei gewesen!

Eingerichtet wurde diese Übertragung für diejenigen, die nicht in die Kirche

gehen können, wie z. B. Wöchnerinnen, Gefängnisinsassen, Insassen der geschl. Anstalten, etc.

Wie sich das mit Deinem Zwiespalt zwischen Kaffehaus und Messe mit dem christl. Fundamentalismus verträgt, den Du erwähntest, wähle einfach: Vatikan-Hotline-Nr. 01805-24 13 13

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Hallo, ich habe eine Frage.

Wie oft muß man den Gottesdienst besuchen? Oberflächlich betrachtet, einmal die Woche, und das nur, wenn man in der Lage ist.

Wer entscheidet, was zumutbar ist? Wenn man psychisch oder mental oder aus Bestemm nicht will, gilt das als Hindernisgrund?

Aus meiner Klosterzeit kann ich mich erinnern, vielleicht täuscht meine Erinnerung, daß man vom Kirchenrecht angehalten ist, nur einmal im Jahr einer Messe beizuwohnen.

Ich bin wirklich ein Gläubiger, habe aber ein unüberwindliches Hindernis, der Messe beizuwohnen, ich gehe lieber ins Kaffeehaus.

Für ernstgemeinte Antworten wäre ich sehr dankbar.

Liebes Einsteinchen,

für derartige Fälle hat die kath. Kirche eine Hotline geschaltet: 0800 7575300. Kosten/min.€ 1,33.

 

Nimm Dir doch ein tragbares Radio mit ins Kaffeehaus, dort erfolgt jeden Sonntag die Übertragung einer Messe: Es ist beinah so, als wärst Du dabei gewesen!

Eingerichtet wurde diese Übertragung für diejenigen, die nicht in die Kirche

gehen können, wie z. B. Wöchnerinnen, Gefängnisinsassen, Insassen der geschl. Anstalten, etc.

Wie sich das mit Deinem Zwiespalt zwischen Kaffehaus und Messe mit dem christl. Fundamentalismus verträgt, den Du erwähntest, wähle einfach: Vatikan-Hotline-Nr. 01805-24 13 13

Danke, Barbarosina,

aber ich denke, ich verzichte, aber es ist schön, daß es für solche Eventualitäten Lösungen gibt. Die Kirche macht sich eben wirklich Sorgen um solche Fälle. Das tröstet mich, und das sollte man ernst nehmen.

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Wie oft muß man den Gottesdienst besuchen? Oberflächlich betrachtet, einmal die Woche, und das nur, wenn man in der Lage ist.

Wer entscheidet, was zumutbar ist? Wenn man psychisch oder mental oder aus Bestemm nicht will, gilt das als Hindernisgrund?

Aus meiner Klosterzeit kann ich mich erinnern, vielleicht täuscht meine Erinnerung, daß man vom Kirchenrecht angehalten ist, nur einmal im Jahr einer Messe beizuwohnen.

Ich bin wirklich ein Gläubiger, habe aber ein unüberwindliches Hindernis, der Messe beizuwohnen, ich gehe lieber ins Kaffeehaus.

Für ernstgemeinte Antworten wäre ich sehr dankbar.

Liebes Einsteinchen,

für derartige Fälle hat die kath. Kirche eine Hotline geschaltet: 0800 7575300. Kosten/min.€ 1,33.

 

Nimm Dir doch ein tragbares Radio mit ins Kaffeehaus, dort erfolgt jeden Sonntag die Übertragung einer Messe: Es ist beinah so, als wärst Du dabei gewesen!

Eingerichtet wurde diese Übertragung für diejenigen, die nicht in die Kirche

gehen können, wie z. B. Wöchnerinnen, Gefängnisinsassen, Insassen der geschl. Anstalten, etc.

Wie sich das mit Deinem Zwiespalt zwischen Kaffehaus und Messe mit dem christl. Fundamentalismus verträgt, den Du erwähntest, wähle einfach: Vatikan-Hotline-Nr. 01805-24 13 13

Danke, Barbarosina,

aber ich denke, ich verzichte, aber es ist schön, daß es für solche Eventualitäten Lösungen gibt. Die Kirche macht sich eben wirklich Sorgen um solche Fälle. Das tröstet mich, und das sollte man ernst nehmen.

Nichts für ungut, Einsteinchen,

 

toll, wäre es, wenn Du vom "fundamentalen" Katholiken zum praktizierenden, christlichen Katholiken würdest.

 

Dann wären es Dir am Ende zuwenig Hl. Messen, die angeboten werden.

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