mn1217 Geschrieben 5. März 2017 Melden Share Geschrieben 5. März 2017 Nein. Wo habe ich das geschrieben? Du willst verhindern, dass leidenden Menschen geholfen wird, ergo willst du Menschen leiden sehen ... Kann es sein, dass du unbedingt recht hahben willst? Ok, es gibt andere Positionen als deine, aber wo genau ist das Problem? Hier ist ein Diskussionsforum. Und die Dagegen sind haben daruf das gleiche Recht wie die, die dafür sind. Und hier ist nicht die Arena. Vielleicht sollte man es dahin verschieben. Ich glaube nicht, dass jemand hier gerne andere leiden sieht. Allerdings fürchte ich, dass leiden irgendwie im Paket "Leben" mitgeliefert wurde. Und natürlich kann man Leiden lindern, sollte man auch. Tötung- auch auf Verlangen- geht da aber einen deutlichen Schritt weiter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 5. März 2017 Melden Share Geschrieben 5. März 2017 (bearbeitet) Suizid auf Verlangen lässt sich sehr schwer eingrenzen. Sind Schmerzen die Indikation, der fehlende Lebenswille, ein nach gewissen Kriterien menschenunwürdiges Leben -?suizid auf verlangen = wenn es verlangt wird. wer bin ich, wer bist du, die "legimität" dieses verlangens überprüfen zu wollen? akt II ich, Sabine Kienzle aus Hinterbach an der Murg, will Mohammed al Islami ehelichen und ihm treu sein, aller widrigkeiten zum trotz, bis der tod uns scheidet. Sind Schmerzen ist dummheit die Indikation, der fehlende Lebenswille verstand, ein nach gewissen Kriterien menschenunwürdiges Leben unserer kulturbereicherer -?würdest du die eheschliessung mit solchen methoden in frage stellen wollen? Da gibt es aber jetzt mal mindestens den Unterschied der Revidierbarkeit der Entscheidung, abgesehen von allen anderen Unterschieden, die diesen Vergleich sehr fragwürdig machen. bearbeitet 5. März 2017 von mn1217 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 5. März 2017 Melden Share Geschrieben 5. März 2017 Es geht so schnell zu sagen, dass es für jemand anderen besser ist nicht mehr zu leben Es geht NICHT um jemand anderen. Es geht immer nur um einen selbst. Ich denke nicht, dass es so ist, wenn man Andere mit einbezieht, ob nun zum Medikament besorgen oder darüber hinaus. Ja, klar, selbst wenn ich mich von einer Klippe stürze, muß jemand hinterher die Sauerei weg machen! (Wenn du dies als Ausdruck der Tatsache nimmst, daß ich dieses Schattenboxen leid bin, hast du vollkommen Recht) 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 6. März 2017 Melden Share Geschrieben 6. März 2017 Nein. Wo habe ich das geschrieben?Du willst verhindern, dass leidenden Menschen geholfen wird, ergo willst du Menschen leiden sehen ... Kann es sein, dass du unbedingt recht hahben willst?Ok, es gibt andere Positionen als deine, aber wo genau ist das Problem? Hier ist ein Diskussionsforum. Und die Dagegen sind haben daruf das gleiche Recht wie die, die dafür sind. Und hier ist nicht die Arena. Vielleicht sollte man es dahin verschieben. Ich glaube nicht, dass jemand hier gerne andere leiden sieht. Allerdings fürchte ich, dass leiden irgendwie im Paket "Leben" mitgeliefert wurde. Und natürlich kann man Leiden lindern, sollte man auch. Tötung- auch auf Verlangen- geht da aber einen deutlichen Schritt weiter. Könnte es sein, dass du absichtlich am Thema vorbei "argumentierst", weil dir der Gedanke nicht passt, dass Menschen ihr Recht auf Selbstbestimmung ultimativ wahrnehmen wollen ? Du plapperst dauernd davon, dass man andere nicht dazu zwingen dürfen, jemandem zu helfen, aber darum geht es eben gerade nicht. Es geht darum, jenen die helfen wollen dies nicht zu verbieten. Wie dem auch sei, das Urteil ist schonmal ein guter Anfang, jetzt sehen wir mal weiter, was das BVerfG sagt.(Urteile zu religiösen Themen sind ja immer recht interessant) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 6. März 2017 Melden Share Geschrieben 6. März 2017 Wie dem auch sei, das Urteil ist schonmal ein guter Anfang, jetzt sehen wir mal weiter, was das BVerfG sagt.(Urteile zu religiösen Themen sind ja immer recht interessant) Wie sollte der Fall zum BVerfG gelangen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 6. März 2017 Melden Share Geschrieben 6. März 2017 Es geht so schnell zu sagen, dass es für jemand anderen besser ist nicht mehr zu leben Es geht NICHT um jemand anderen. Es geht immer nur um einen selbst. Ich denke nicht, dass es so ist, wenn man Andere mit einbezieht, ob nun zum Medikament besorgen oder darüber hinaus. Shifting the Goals... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 6. März 2017 Melden Share Geschrieben 6. März 2017 Wie dem auch sei, das Urteil ist schonmal ein guter Anfang, jetzt sehen wir mal weiter, was das BVerfG sagt.(Urteile zu religiösen Themen sind ja immer recht interessant) Wie sollte der Fall zum BVerfG gelangen? Nicht dieser Fall, sondern das neue Sterbehilfegesetz, gegen welches u.a. Wir klagen .... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Higgs Boson Geschrieben 6. März 2017 Melden Share Geschrieben 6. März 2017 Genau das Gegenteil ist doch der Fall ... Wenn ein gieriger Verwandter dem Opa beim Suizid "hilft", ist das auch nach dem heutigen Gesetz erlaubt, genau genommen ist das nach dem neuen Gesetz sogar das Ziel. Wenn aber eine Organisation, welche nichts von der Erbschaft hat, welche unter strengen Auflagen (siehe Schweiz) und nur im Auftrag des Betroffenen helfen will, DANN ist das verboten. Und das ist bestenfalls Heuchelei. Es geht einfach nur darum, den Menschen das Selbstbestimmungsrecht zu verwehren. Das ist vermutlich sogar der einzige Lösungsansatz, der denkbar ist. Eine staatlich autorisierte Organisation, die, wie Du schreibst, nur im Auftrag des Betroffenen handelt. Das Ganze in der Medizin (KH, Arzt) aufzuhängen, ist ungut. Denn wenn das eine Leistung unter vielen ist, werden die, die die vielen anderen Leistungen erbringen sich dazu gedrängt fühlen, auch Tötung auf Verlangen durchzuführen oder diese Leistung zu unterstützen. Wie gut das mit der Gewissensentscheidung bei Ärzten funktioniert, zeigt gerade das Thema Abtreibung. Ein Gyn, der das ablehnt, kriegt über kurz oder lang Probleme, da kann seine eigene Haltung so freigestellt sein, wie sie möchte. Ok, früher kriegten die, die das Befürworteten Ärger, aber können wir nicht aus dem Quatsch lernen und die Medizin da einfach raushalten? Bei einer Organisation herrscht auf beiden Seiten Freiwilligkeit und Einverständnis. Es gibt da keine emotionale Beziehung zwischen Sterbewilligen und Tötenden. Da ist also nicht der Opa, der seinen Enkel bittet, ihn 'totzuspritzen'. Denn das darf so nicht vom Enkel verlangt werden. Dazu hat der Opa kein Recht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 6. März 2017 Melden Share Geschrieben 6. März 2017 Eine staatlich autorisierte Organisation, die, wie Du schreibst, nur im Auftrag des Betroffenen handelt. Und wieder landete ein Stück Freiheit beim Staat. Das wäre die allerdümmste Lösung. - Auftragsformular in dreifacher Ausfertigung mit notariell beglaubigter Unterschrift und ärztlicher Bestätigung, daß der Antragsteller noch geschäftsfähig ist. Dann ergeht ein Tötungsvorbescheid, bei Bestandskraft oder Rechtsmittelverzicht dann der endgültige Bescheid. Nach Zahlung der Tötungsgebühr und der Reisespesen wird dann ein staatlich bestallter Sensenmann aktiv. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Higgs Boson Geschrieben 6. März 2017 Melden Share Geschrieben 6. März 2017 Eine staatlich autorisierte Organisation, die, wie Du schreibst, nur im Auftrag des Betroffenen handelt. Und wieder landete ein Stück Freiheit beim Staat. Das wäre die allerdümmste Lösung. - Auftragsformular in dreifacher Ausfertigung mit notariell beglaubigter Unterschrift und ärztlicher Bestätigung, daß der Antragsteller noch geschäftsfähig ist. Dann ergeht ein Tötungsvorbescheid, bei Bestandskraft oder Rechtsmittelverzicht dann der endgültige Bescheid. Nach Zahlung der Tötungsgebühr und der Reisespesen wird dann ein staatlich bestallter Sensenmann aktiv. Im Augenblick kommen noch Reisespesen und mehrfache Anreisen in die Schweiz dazu. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 6. März 2017 Melden Share Geschrieben 6. März 2017 (bearbeitet) Selbstbestimmungsrecht ist völlig in Ordnung,aber wir können nun mal nicht alles selbst bestimmen, und das ist auch gut so. Tötung auf Verlangen geht mMn allerdings darüber hinaus, weil Andere daran aktiv beteiligt sind( der Vergleich mit dem hinter-einem-sauber-machen ist nicht nur deplatziert, sonder hinkt auch gewaltig). Warum das jetzt Schattenboxen, plappern etc pp ist -vermutlich, weil es nicht die Meinung von gallowgals usw ist und damit falsch. Etwas sauer, mn bearbeitet 6. März 2017 von mn1217 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Higgs Boson Geschrieben 6. März 2017 Melden Share Geschrieben 6. März 2017 Selbstbestimmungsrecht ist völlig in Ordnung,aber wir können nun mal nicht alles selbst bestimmen, und das ist auch gut so. Können wir nicht oder wollen wir nicht oder dürfen wir nicht? Ich kann nur schwer darüber bestimmen, dass die Gravitation aufhört. Oder wie das Wetter morgen wird. Aber mich selber töten, das geht und das darf ich auch. Ich kann auch einen anderen töten. Aber ich darf nicht. Hinter Deinem 'das können wir nicht' höre ich mehr ein 'das dürfen wir nicht' - das ist Teil einer ethischen Diskussion. Und dann musst Du darlegen können, warum wir das nicht dürfen. Wir dürfen Menschen nicht dazu zwingen Dinge zu tun, die sie nicht wollen, aber wir können es. Und dann gib es noch die, die zwischen all dem dürfen, wollen und können dazu bereit sind es zu tun. Dass Du niemanden töten willst, das ist etwas, über das niemand sich hinwegsetzen darf. Dein Nein ist hier absolut legitim. Doch ein Mensch, der sterben möchte, und zwar menschenwürdig sterben möchte, der darf das auch wollen. Und wir dürfen darüber nachdenken, wie man ihm das ermöglichen kann. Wir können darüber nachdenken, abwägen, ethische Grundsätze festlegen, Meinungen austauschen, streiten. Und auch dieser Thread ist Teil davon. Du bist Teil davon. Zu sagen 'das können wir nicht' lenkt die Diskussion in die falsche Richtung. Denn können können wir das völlig ohne Probleme. 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 6. März 2017 Melden Share Geschrieben 6. März 2017 (bearbeitet) Genau das Gegenteil ist doch der Fall ... Wenn ein gieriger Verwandter dem Opa beim Suizid "hilft", ist das auch nach dem heutigen Gesetz erlaubt, genau genommen ist das nach dem neuen Gesetz sogar das Ziel. Wenn aber eine Organisation, welche nichts von der Erbschaft hat, welche unter strengen Auflagen (siehe Schweiz) und nur im Auftrag des Betroffenen helfen will, DANN ist das verboten. Und das ist bestenfalls Heuchelei. Es geht einfach nur darum, den Menschen das Selbstbestimmungsrecht zu verwehren. Das ist vermutlich sogar der einzige Lösungsansatz, der denkbar ist. Eine staatlich autorisierte Organisation, die, wie Du schreibst, nur im Auftrag des Betroffenen handelt. Das Ganze in der Medizin (KH, Arzt) aufzuhängen, ist ungut. Denn wenn das eine Leistung unter vielen ist, werden die, die die vielen anderen Leistungen erbringen sich dazu gedrängt fühlen, auch Tötung auf Verlangen durchzuführen oder diese Leistung zu unterstützen. Wie gut das mit der Gewissensentscheidung bei Ärzten funktioniert, zeigt gerade das Thema Abtreibung. Ein Gyn, der das ablehnt, kriegt über kurz oder lang Probleme, da kann seine eigene Haltung so freigestellt sein, wie sie möchte. Und Das auch vollkommen zu recht ... Wobei, bei dem Fall, auf den du anspielt, ging es nicht darum, dass er sich weigert, Abtreibungen durchzuführen (was sein Recht ist), sondern den Ärger hat er bekommen, weil er es seiner gesamten Abteilung untersagen wollte, was u.a. Gegen die Gewissensfreiheit seiner Kollegen, als auch gegen die Interessen seines Arbeitgebers war .. Ok, früher kriegten die, die das Befürworteten Ärger, aber können wir nicht aus dem Quatsch lernen und die Medizin da einfach raushalten? Nein, weil beides in den Fachbereich Medizin fällt ...Und gerade bei Abtreibungen MUSS ein Mediziner beteiligt sein. Bei einer Organisation herrscht auf beiden Seiten Freiwilligkeit und Einverständnis. Es gibt da keine emotionale Beziehung zwischen Sterbewilligen und Tötenden. Da ist also nicht der Opa, der seinen Enkel bittet, ihn 'totzuspritzen'. Denn das darf so nicht vom Enkel verlangt werden. Dazu hat der Opa kein Recht.Aber genau da liegt das Problem : das neue Gesetz erlaubt explizit, dass der Enkel dem Opa hilft(inkl. der Gefahr das es schief geht und das ist die Absicht hinter dem Gesetz), aber verbietet es genauso explizit, dass ein "Fachmann" (der, aufgrund von Erfahrung sicherstellen könnte, dasS alles so schnell und schmerzlos wie möglich abläuft) hilft. bearbeitet 6. März 2017 von Gallowglas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 6. März 2017 Melden Share Geschrieben 6. März 2017 Ein wenig amüsiert es mich ja, dass kam hier ganz tapfer an der Seite von Frau Göring-Eckardt kämpft. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 7. März 2017 Melden Share Geschrieben 7. März 2017 Selbstbestimmungsrecht ist völlig in Ordnung,aber wir können nun mal nicht alles selbst bestimmen, und das ist auch gut so. Können wir nicht oder wollen wir nicht oder dürfen wir nicht? Ich kann nur schwer darüber bestimmen, dass die Gravitation aufhört. Oder wie das Wetter morgen wird. Aber mich selber töten, das geht und das darf ich auch. Ich kann auch einen anderen töten. Aber ich darf nicht. Hinter Deinem 'das können wir nicht' höre ich mehr ein 'das dürfen wir nicht' - das ist Teil einer ethischen Diskussion. Und dann musst Du darlegen können, warum wir das nicht dürfen. Wir dürfen Menschen nicht dazu zwingen Dinge zu tun, die sie nicht wollen, aber wir können es. Und dann gib es noch die, die zwischen all dem dürfen, wollen und können dazu bereit sind es zu tun. Dass Du niemanden töten willst, das ist etwas, über das niemand sich hinwegsetzen darf. Dein Nein ist hier absolut legitim. Doch ein Mensch, der sterben möchte, und zwar menschenwürdig sterben möchte, der darf das auch wollen. Und wir dürfen darüber nachdenken, wie man ihm das ermöglichen kann. Wir können darüber nachdenken, abwägen, ethische Grundsätze festlegen, Meinungen austauschen, streiten. Und auch dieser Thread ist Teil davon. Du bist Teil davon. Zu sagen 'das können wir nicht' lenkt die Diskussion in die falsche Richtung. Denn können können wir das völlig ohne Probleme. Einwurf: der Satz ist so nicht ganz richtig. Koennten wir das ohne ethische Probleme, gaebe es keine Diskussion ueber das Thema. Aber wir koennen es eben nicht ohne einen entsprechende Legitimation. Ethische Legitimationen, die unsere Sperre, andere Menschen zu toeten, aufheben oder abschwaechen (koennen) sind Kriegssituationen, Notwehr, wie berechtigt auch immer dann diese Legitimation daher kommt. Ich bin mir sehr unsicher, ob ich das wirklich koennte, auch wenn ich es mit jemanden besprochen habe. Diese letzte Hemmschwelle kann ich nicht verleugnen, auch wenn ich weit entfernt von der aktuellen Situation (die hoffentlich nie eintreten moege!) der Meinung bin, in einer extremen Situation handeln zu koennen. Ich persoenlich kann auch im Kreis der Familie nur vermitteln, ich wuerde versuchen, Wuensche zu erfuellen, mehr zu behaupten empfaende ich als Luege. Ich kann nicht die in die Zukunft sehen. Das betrifft allerdings den privaten Bereich und nicht den Bereich, in den andere Instanzen, Aerzte und Psychologen, zusammen mit dem Betroffenen das letzte Wort haben. Da geht es tatsaechlich um ein Zusammenkommen von Koennen und Wollen. Das dieses Wollen des Betreffenden aber kein Automatismus ist, der stets automatisch das Koennen der anderen aktiviert oder aktivieren muss, nur weil durch Gesetz es die Moeglichkeit gibt, bestimmte eigenen Wuensche unter Umstaenden erfuellt zu bekommen, zeigt die Realitaet in den Faellen erwuenschter oder/und erlaubter aktiver Sterbehilfe. Ich denke, es sollte auf diesem Gebiet aufgehoert werden, mit Koennen oder Muessen zu argumentieren, denn keiner muss alles, was er koennte, auch tun muessen oder wollen, und das betrifft beide Seiten, diejenigen, die sich aus einsichtigen nach dem Sterben sehnen und diejenigen, die ethische Bedenken haben bzw. emotionale Sperren, diesen Wuenschen nachzukommen. Was die ganze Diskussion ziemlich verzerrt, ist ein gewisses Anspruchsdenken an die Gesellschaft und andere Menschen, das von bestimmten gesellschaftlichen Gruppen oder Einzelpersonen ins Gespraech geworfen wird, als sei das ganze eine Art Dienstleistung, die nun jeder Mensch einem anderen erbringe muesse und tue er es nicht, sei er ein Sadist, der sich am Leiden anderer weide. Diese Argumentation finde ich zum Kotzen. Sinnvoll waere auch, wie gesagt, die einzelnen Bereiche wuerden exakt voneinander getrennt werden, der private Bereich und der oeffentliche. Das geht alles wild durcheinander, vor allem weil die Bereiche Schwerstkranker, die kurz vor dem Tod stehen, in der Argumentation dann nicht getrennt werden von der Lage Unheilbar Kranker, die aus dem Leben scheiden wollen und der Situation der Aerzte und Eltern bei schwerstbehinderten Saeuglingen und/oder psychischer Ausnahmefaelle wie in Belgien der beiden Brueder oder der Situation Oregon, wo Todkranken Medikamente selbst zu verfuegen haben. Alle diese Bereiche verdienen es, getrennt voneinander beurteilt zu werden und nicht einen Topf geworden. Gesetze koennen und muessen sich stueckweise an die Problematik heran tasten und Teile abdecken oder bewaeltigen. Ich wuerde wohl eher das eher abstrakte Koennen in deinem Posting durch konkretes Wollen ersetzen. Will ich, wollen wir als Gesellschaft bestimmte Dinge ethisch anders regeln als bisher und dafuer die entsprechende gesetzliche Grundlage erarbeiten? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 7. März 2017 Melden Share Geschrieben 7. März 2017 Ein wenig amüsiert es mich ja, dass kam hier ganz tapfer an der Seite von Frau Göring-Eckardt kämpft. Es zeichnet Vernunft aus, dass sie nach der Sache schaut, nicht nach der Person. Es zeichnet Ideologie aus, wenn sie die Person wichtiger fiondet als die Sache. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Higgs Boson Geschrieben 7. März 2017 Melden Share Geschrieben 7. März 2017 Selbstbestimmungsrecht ist völlig in Ordnung,aber wir können nun mal nicht alles selbst bestimmen, und das ist auch gut so. Können wir nicht oder wollen wir nicht oder dürfen wir nicht? Ich kann nur schwer darüber bestimmen, dass die Gravitation aufhört. Oder wie das Wetter morgen wird. Aber mich selber töten, das geht und das darf ich auch. Ich kann auch einen anderen töten. Aber ich darf nicht. Hinter Deinem 'das können wir nicht' höre ich mehr ein 'das dürfen wir nicht' - das ist Teil einer ethischen Diskussion. Und dann musst Du darlegen können, warum wir das nicht dürfen. Wir dürfen Menschen nicht dazu zwingen Dinge zu tun, die sie nicht wollen, aber wir können es. Und dann gib es noch die, die zwischen all dem dürfen, wollen und können dazu bereit sind es zu tun. Dass Du niemanden töten willst, das ist etwas, über das niemand sich hinwegsetzen darf. Dein Nein ist hier absolut legitim. Doch ein Mensch, der sterben möchte, und zwar menschenwürdig sterben möchte, der darf das auch wollen. Und wir dürfen darüber nachdenken, wie man ihm das ermöglichen kann. Wir können darüber nachdenken, abwägen, ethische Grundsätze festlegen, Meinungen austauschen, streiten. Und auch dieser Thread ist Teil davon. Du bist Teil davon. Zu sagen 'das können wir nicht' lenkt die Diskussion in die falsche Richtung. Denn können können wir das völlig ohne Probleme. Einwurf: der Satz ist so nicht ganz richtig. Koennten wir das ohne ethische Probleme, gaebe es keine Diskussion ueber das Thema. Aber wir koennen es eben nicht ohne einen entsprechende Legitimation. Ethische Legitimationen, die unsere Sperre, andere Menschen zu toeten, aufheben oder abschwaechen (koennen) sind Kriegssituationen, Notwehr, wie berechtigt auch immer dann diese Legitimation daher kommt. Ich bin mir sehr unsicher, ob ich das wirklich koennte, auch wenn ich es mit jemanden besprochen habe. Diese letzte Hemmschwelle kann ich nicht verleugnen, auch wenn ich weit entfernt von der aktuellen Situation (die hoffentlich nie eintreten moege!) der Meinung bin, in einer extremen Situation handeln zu koennen. Ich persoenlich kann auch im Kreis der Familie nur vermitteln, ich wuerde versuchen, Wuensche zu erfuellen, mehr zu behaupten empfaende ich als Luege. Ich kann nicht die in die Zukunft sehen. Das betrifft allerdings den privaten Bereich und nicht den Bereich, in den andere Instanzen, Aerzte und Psychologen, zusammen mit dem Betroffenen das letzte Wort haben. Da geht es tatsaechlich um ein Zusammenkommen von Koennen und Wollen. Das dieses Wollen des Betreffenden aber kein Automatismus ist, der stets automatisch das Koennen der anderen aktiviert oder aktivieren muss, nur weil durch Gesetz es die Moeglichkeit gibt, bestimmte eigenen Wuensche unter Umstaenden erfuellt zu bekommen, zeigt die Realitaet in den Faellen erwuenschter oder/und erlaubter aktiver Sterbehilfe. Ich denke, es sollte auf diesem Gebiet aufgehoert werden, mit Koennen oder Muessen zu argumentieren, denn keiner muss alles, was er koennte, auch tun muessen oder wollen, und das betrifft beide Seiten, diejenigen, die sich aus einsichtigen nach dem Sterben sehnen und diejenigen, die ethische Bedenken haben bzw. emotionale Sperren, diesen Wuenschen nachzukommen. Was die ganze Diskussion ziemlich verzerrt, ist ein gewisses Anspruchsdenken an die Gesellschaft und andere Menschen, das von bestimmten gesellschaftlichen Gruppen oder Einzelpersonen ins Gespraech geworfen wird, als sei das ganze eine Art Dienstleistung, die nun jeder Mensch einem anderen erbringe muesse und tue er es nicht, sei er ein Sadist, der sich am Leiden anderer weide. Diese Argumentation finde ich zum Kotzen. Sinnvoll waere auch, wie gesagt, die einzelnen Bereiche wuerden exakt voneinander getrennt werden, der private Bereich und der oeffentliche. Das geht alles wild durcheinander, vor allem weil die Bereiche Schwerstkranker, die kurz vor dem Tod stehen, in der Argumentation dann nicht getrennt werden von der Lage Unheilbar Kranker, die aus dem Leben scheiden wollen und der Situation der Aerzte und Eltern bei schwerstbehinderten Saeuglingen und/oder psychischer Ausnahmefaelle wie in Belgien der beiden Brueder oder der Situation Oregon, wo Todkranken Medikamente selbst zu verfuegen haben. Alle diese Bereiche verdienen es, getrennt voneinander beurteilt zu werden und nicht einen Topf geworden. Gesetze koennen und muessen sich stueckweise an die Problematik heran tasten und Teile abdecken oder bewaeltigen. Ich wuerde wohl eher das eher abstrakte Koennen in deinem Posting durch konkretes Wollen ersetzen. Will ich, wollen wir als Gesellschaft bestimmte Dinge ethisch anders regeln als bisher und dafuer die entsprechende gesetzliche Grundlage erarbeiten? Mein Satz war ungenau. Und Du hast Recht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 7. März 2017 Melden Share Geschrieben 7. März 2017 Ich glaube nicht, dass jemand hier gerne andere leiden sieht. das meine ich auch Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 7. März 2017 Melden Share Geschrieben 7. März 2017 Ich glaube nicht, dass jemand hier gerne andere leiden sieht.Der Threaderöffner hat es mal so formuliert, dass jemand dankbar sein muss, dass Gott, dass Gott ihn für würdig befunden hat, ein Stück Leid dieser Welt mitzutragen. Quasi Leid als Auszeichnung. Ich unterstelle da auch keine sadistischen Neigungen, aber das Leid wird auf einen Sockel gehoben und bestaunt. Es wird zum Ritual gemacht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 7. März 2017 Melden Share Geschrieben 7. März 2017 (bearbeitet) leer bearbeitet 7. März 2017 von Thofrock Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 11. März 2017 Melden Share Geschrieben 11. März 2017 Wie dem auch sei, das Urteil ist schonmal ein guter Anfang, jetzt sehen wir mal weiter, was das BVerfG sagt.(Urteile zu religiösen Themen sind ja immer recht interessant) Wie sollte der Fall zum BVerfG gelangen? vielleicht auf dem Dienstweg? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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