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Kardinal in pectore


karolin

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Ist etwas über diesen Kardinal bekannt geworden, bzw. ist er jetzt noch Kardinal?

Muß sein Name vom Papst persönlich ausgerufen werden, damit er Kardinal bleibt, oder reicht es, wenn dies im Nachhinein jemand bekannt gäbe?

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Wenn besondere Gründe (z.B. politische) eine Veröffentlichung des Namens des Ernannten  verbieten, bleibt dieser  „in pectore“ (in der Brust) des Papstes verschlossen. Die Ernennung erlischt mit dem Tod des Papstes.

Quelle

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soweit ich weiß kann der name jetzt nicht mehr bekanntgegeben werden ob er irgentwo verzeichnet ist und dem neuen papst mittgeteilt wird weiß ich nicht

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Das Testament des hl. Vaters wurde geöffnet.

 

Der Name des Kard. i.p. wurde nicht erwähnt.

 

JP II hat das Geheimnis wohl mit ins Grab genommen.

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Noch eine Frage zum in pectore Kardinal:

 

Wenn der Hl Vater einen Kardinal in pectore ernannt, informiert er dann diesen Kardinal im Geheimen oder weiß der gute gar nichts von seinem Glück??

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Wozu soll das eigentlich gut sein, wenn jemand Kardinal ist, aber niemand weiß es?

 

Die Ernennung zum Kardinal hat ja ausser der Teilnahme an der Papstwahl nur eine ehrenhafte Bedeutung, aber beides ist ja für die Katz, wenn niemand davon weiß....

 

Hätte der Kardinalstitel noch eine höhere Bedeutung (Ehrenplatz im Himmel oder sowas) dann hätte auch ein Kardinal in Pectore seinen Sinn, aber so?

 

Oder entgeht mir da was?

 

Werner

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Es wurde doch schon öfters gesagt, dass der Papst einen zum Kardinal ernennen kann, seinen Namen aber (noch) nicht veröffentlicht, weil dieser z.B. Angst vor politischer Verfolgung haben muss.

Ein Kardinal "in Pectore" macht natürlich keinen "wirklichen Sinn", wenn seinen Namen keiner weiß, aber der Papst kann sich ja jederzeit entschließen, ihn bekannt zu geben und dann ist er ab dem Zeitpunkt seiner Ernennung in Pectore Kardinal. Das kann sich bspw. auf seine Stellung im Kardinalskollegium auswirken...

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Es wurde doch schon öfters gesagt, dass der Papst einen zum Kardinal ernennen kann, seinen Namen aber (noch) nicht veröffentlicht, weil dieser z.B. Angst vor politischer Verfolgung haben muss.

Ein Kardinal "in Pectore" macht natürlich keinen "wirklichen Sinn", wenn seinen Namen keiner weiß, aber der Papst kann sich ja jederzeit entschließen, ihn bekannt zu geben und dann ist er ab dem Zeitpunkt seiner Ernennung in Pectore Kardinal. Das kann sich bspw. auf seine Stellung im Kardinalskollegium auswirken...

Achso, hat das "Dienstalter" eine Bedeutung? Dann wäre es verständlich.

 

Das mit der persönlichen Gefahr ist schon klar, aber dann könnte derjenige ja genausogut erst zum Zeitpunkt der Bekanntgabe ernant werden, dann fehlt ihm aber das entsprechende Dienstalter....

 

Werner

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Ich weiß nicht, ob das der genaue Grund ist, aber es gibt im Kardinalskollegium ja die drie Klassen der K.diakone, K.priester und K.bischöfe.

Ein K.diakon kann m.W. erst nach 10 Jahren in den Stand der K.priester erhoben werden, wenn er dies wünscht und ich könnte mir vorstellen, dass es dmait auch zusammen hängt.

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Ich weiß nicht, ob das der genaue Grund ist, aber es gibt im Kardinalskollegium ja die drie Klassen der K.diakone, K.priester und K.bischöfe.

Ein K.diakon kann m.W. erst nach 10 Jahren in den Stand der K.priester erhoben werden, wenn er dies wünscht und ich könnte mir vorstellen, dass es dmait auch zusammen hängt.

Ja, damit hängt es zusammen. Ein Kardinal in pectore tritt zwar erst mit der Bekanntgabe seines Namens in die Pflichten und Rechte eines Kardinals ein, sein "Dienstalter", genauer: seine Rangfolge, zählt aber vom Tage der Reservation an. Siehe Canon 351 § 3 letzter Halbsatz CIC 1983.

 

 

Artus

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Ich weiß nicht, ob das der genaue Grund ist, aber es gibt im Kardinalskollegium ja die drie Klassen der K.diakone, K.priester und K.bischöfe.

Ein K.diakon kann m.W. erst nach 10 Jahren in den Stand der K.priester erhoben werden, wenn er dies wünscht und ich könnte mir vorstellen, dass es dmait auch zusammen hängt.

Und was ist der Unterschied zwischen

Kardinaldiakon

Kardinalpriester und

Kardinalbischof

 

Um Kardinal zu werden muß man doch Priester sein oder könnte mich der nächste Papst zum Kardinal ernennen weil ich ein so guter Altenpfleger bin???

Bevor jetzt jemand "Eigenlob stinkt" ruft und das Fenster aufmacht: Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, da kenne ich einige kollegen die das eher verdient hätten- wenn es möglich wäre.

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Diese drei Stände sind historisch bedingt. Heute gibt es nicht nur wenige Unterschiede:

Zum einen werden K.Bischöfen die suburbikalen Bistümer als Titularien zugewiesen, den K.Priestern Kirchen Roms und den K.Diakonen auch irgendwas, das ich grad vergessen hab.

Zum anderen gibt es gewisse Regelungen im Konklave, die den verschiedenen Gruppen verschiedene Funktionen zuweisen.

Der Erste der K.Bischöfe (K.Dekan) leitet z.B. die Wahl, der Erste der K.Diakone spricht das berühmte "Habemus Papam..."

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Normalerweise muss man heute als Kardinal zum Bischof geweiht sein, aber der Papst kann davon dispensieren (wie bspw. bei Leo Scheffczyk). Früher konnten m.W. auch Laien, die das Recht studiert hatten zu Kardinälen erhoben werden.

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hab heut im kirchenrecht paar interessante sachen dazu gehört. ich geb das an dieser stelle einfach mal weiter:

 

es ist wohl immer so, dass der kardinal in pectore selbst von seinem glück nichts weiß. sonst wäre es auch sehr wahrscheinlich, dass er irgendwann mal seine rechte für sich reklamiert und man wäre in einer zwickmühle, denn auch nach dem tod des papstes und ohne hinterlassen des namens, ist der kardinal in pectore "ontologisch" gesehen kardinal. wäre ne verzwickte sache, wenn man sich mit leuten rumschlagen müsste, die jetzt behaupten kardinal zu sein, daher geht man davon aus, dass kein kardinal in pectore von seinem glück weiß.

 

dass der neue papst heute vom gesamten kardinalskollegium gewählt wird, geht übrigens auf eine dokumenten-fälschung zurück, papst nikolaus II (Anfang 1000) hatte eigentlich verfügt, dass nur kardinalbischöfe den papst wählen. da nach seinem tod aber die kardinaldiakone und - priester in der mehrheit waren, haben die einfach bischöfe weggestrichen und dann warens alle kardinäle, die das aktive wahlrecht besitzen.

 

das passive wahlrecht besitzen übrigens alle weihefährigen männer, also alle kath. getauften, gefirmten männer ohne weihehindernis. der letzte gewählte nicht-kardinal und nicht-bischof war übrigens papst cölestin V, (um 1300) ein frommer mönch, der übrigens auch als einziger papst freiwillig vom amt zurücktrat, weil er sich dem amt nicht gewachsen sah.

 

gewählte, die vor ihrer wahl schon bischöfe sind, sind mit annahme der wahl automatisch und sofort papst. wer noch nicht die bischofsweihe besitzt, nimmt die wahl an, wird zum bischof geweiht und ist erst dann papst. warum? weil das papstamt im bischof von rom grundgelegt ist und nicht umgekehrt.

 

noch was interessantes: fast jeder papst (v.a. der neueren zeit) hat aufgrund seiner erfahrungen beim konklave, das ihn wählte, das papstwahlrecht verändert (zuletzt ja jpII mit universi dominici gregis). paul VI hat die altersgrenze der kardinäle mit aktiven wahlrecht festgesetzt, was damals eine unmenge kardinäle traf, die von heute auf morgen ein recht verloren (sowas is normalerweise in der kirche ja nicht möglich/üblich). und jpII hat zwei von drei möglichen wahlmethoden abgeschafft (nämlich wahl durch inspiration des hl. geistes, bei der dann garnicht mehr abgestimmt wird sondern alle wissen es durch eingebung: der isses! und außerdem wahl durch einigung. zulässig ist jetzt nur noch die geheime wahl mit stimmzetteln).

 

das mit der 2/3-mehrheit plus eine stimme kommt daher, dass man sagt, der papst soll mit 2/3 mehrheit gewählt werden, soll sich aber nicht selber gewählt haben, daher die eine puffer-stimme. ein anderes verfahren, was seit johannes XII oder paul VI aber nicht mehr zulässig ist, um zu kontrollieren, dass sich der papst nicht selber gewählt hat, war die vergabe von "nicknames", jeder hat sich einen tiernamen ausgesucht und diesen auf den stimmzettel geschrieben. der gewählte musste vor annahme der wahl seinen tiernamen preis geben, dieser durfte dann nicht bei den stimmen auftauchen, die ihn gewählt haben.

 

was ich auch noch interessant finde, ist die bis heute festgeschriebene teilhabe der bevölkerung (roms) an der papstwahl, streng genommen ist es wohl so, dass der papst vom volk per akklamation bestätigt werden muss (heute is das die präsentation auf dem balkon und der jubel der massen), ich frage mich, was passiert, wenn nach der wahl niemand klatscht. bei priestern und anderen bischöfen gibt es das ja noch, wenn der bischof oder priester beim volk verhasst ist, ist dass ein grund, dass der papst/bischof ihn versetzt, ohne klärung einer etwaigen schuld. es gab solche fälle sogar schon vor urzeiten, als für priester und bischöfe noch das translationsverbot (heißt es so?) galt, also als sie ihre diözese nicht verlassen durften, weil sie mir ihr "verheiratet" waren.

 

grüße

ramhol

bearbeitet von ramhol
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der letzte gewählte nicht-kardinal und nicht-bischof war übrigens papst cölestin V, (um 1300) ein frommer mönch, der übrigens auch als einziger papst freiwillig vom amt zurücktrat, weil er sich dem amt nicht gewachsen sah.

Coelestin V. (Juli bis Dezember 1294) mag der letzte Nicht-Bischof gewesen sein, der zum Papst gewählt wurde, der letzte Nicht-Kardinal war Urban VI. (1378 bis 1389), vormals Bartolomeo Prignano; von 1363 bis 1377 Erzbischof von Acerenza, danach Erzbischof von Bari; seit 1376 außerdem Regent der Apostolischen Kanzlei.

 

 

Artus

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der letzte gewählte nicht-kardinal und nicht-bischof war übrigens papst cölestin V, (um 1300) ein frommer mönch, der übrigens auch als einziger papst freiwillig vom amt zurücktrat, weil er sich dem amt nicht gewachsen sah.

Coelestin V. (Juli bis Dezember 1294) mag der letzte Nicht-Bischof gewesen sein, der zum Papst gewählt wurde, der letzte Nicht-Kardinal war Urban VI. (1378 bis 1389), vormals Bartolomeo Prignano; von 1363 bis 1377 Erzbischof von Acerenza, danach Erzbischof von Bari; seit 1376 außerdem Regent der Apostolischen Kanzlei.

 

 

Artus

sorry wegen dieses lapsus

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@ramhol

Das war nicht als Schelte gedacht, sondern als Richtigstellung, schließlich lesen hier eine Menge Leute mit. Falls Du es dennoch als Schelte auffassen möchtest, reiche sie an Deinen Dozenten weiter, denn der hätte es besser wissen müssen.

 

Und wer unbedingt eine Quelle braucht, dem kann geholfen werden:

 

Heiner Boberski,

Der nächste Papst,

2. Aufl., Salzburg 2001,

Seite 269

 

John Norman Davidson Kelly,

Reclams Lexikon der Päpste,

Stuttgart 1986

 

 

Artus

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c. 332 § 1 bestimmt, daß der zum Papst gewählte sofort zum Bischof zu weihen ist, falls er diese Weihe noch nicht haben sollte. Weitere Voraussetzungen werden nicht genannt. Also dürfte der Papst auch verheiratet sein und braucht auch kein Theologiestudium (respektlose Randbemerkung: quod licet jovi...) Soviel zum Thema Kirchenrecht und Humor.

Grüße, kam.

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c. 332 § 1 bestimmt, daß der zum Papst gewählte sofort zum Bischof zu weihen ist, falls er diese Weihe noch nicht haben sollte. Weitere Voraussetzungen werden nicht genannt. Also dürfte der Papst auch verheiratet sein und braucht auch kein Theologiestudium (respektlose Randbemerkung: quod licet jovi...) Soviel zum Thema Kirchenrecht und Humor.

Grüße, kam.

Ehe wäre ein Weihehindernis, auch fürs Bischofsamt.

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Ehe wäre ein Weihehindernis, auch fürs Bischofsamt.

Davon gibt's aber dispens: ein evangelischer verheirateter Pfarrer, der konvertiert, kann z. B. zum Priester geweiht werden. Es gibt aber auch andere Beispiele; oder auch dieses.

bearbeitet von Lucia Hünermann
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oder auch dieses.

mensch, Lucia,

 

danke dafür!

 

den Peter Moskopf kenn' ich ein bißchen,

ein bißchen so von früher.

 

ich hab' gute, sehr gute, Erinnerung an ihn.

 

danke, Lucia.

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