tomlo Geschrieben 14. April 2005 Melden Share Geschrieben 14. April 2005 Wie wird in Deiner Pfarrkirche geprüft, ob die Kommunikanten in der rechten Weise disponiert sind? da wir in einer Kleinstadt wohnen, kennt natürlich sein Pfarrer alle seine Schäfchen. Die Gefahr eines Mißbrauch ist somit nicht gegeben. Vor 1 1/2 Jahren in einen Konvertierungsgespräch erzählte mir dieser, dass er sehr genau darauf achtet, wer vor Ostern nicht zur Beichte gekommen ist oder den Bussgottesdienst nicht besucht hat. Derjenige wird der Kommunionsempfang verweigert. ich finde das eine konsquente und richtige Haltung. Die Gefahr eines Missbrauchs ist nicht größer als in jeder anderen Kirche. Bei solch einen Massenbetrieb, kaum zu glauben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 14. April 2005 Melden Share Geschrieben 14. April 2005 (bearbeitet) Vor 1 1/2 Jahren in einen Konvertierungsgespräch erzählte mir dieser, dass er sehr genau darauf achtet, wer vor Ostern nicht zur Beichte gekommen ist oder den Bussgottesdienst nicht besucht hat. Derjenige wird der Kommunionsempfang verweigert. ich finde das eine konsquente und richtige Haltung. M.E. ist dies glatt verboten, da 1. damit indirekt das Beichtgeheimnis verletzt wird, denn das schließt auch schon die Tatsache, dass jemand beichten war, ein 2. er keine Ahnung hat, ob vielleicht jemand woanders war ... ... und ich meine auch mal gehört zu haben, dass beim Austeilen der Kommunion niemand übersprungen werden darf. Laura bearbeitet 14. April 2005 von laura Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magdalene Geschrieben 14. April 2005 Melden Share Geschrieben 14. April 2005 erzählte mir dieser, dass er sehr genau darauf achtet, wer vor Ostern nicht zur Beichte gekommen ist oder den Bussgottesdienst nicht besucht hat. Derjenige wird der Kommunionsempfang verweigert. ich finde das eine konsquente und richtige Haltung. Den Menschen, die darum bitten, die Sakramente verweigern - das darf er nicht. woher will denn dieser Pfarrer wisssen, ob nicht jemand in der Nachbargemeinde, in einem Kloster, im Urlaub ... gebeichtet hat??? Wenn ich ein solches Verhalten bei einem Pfarrer mitbekäme, würde ich ihm ordentlich die Meinung geigen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 14. April 2005 Autor Melden Share Geschrieben 14. April 2005 M.E. ist dies glatt verboten, da 1. damit indirekt das Beichtgeheimnis verletzt wird, denn das schließt auch schon die Tatsache, dass jemand beichten war, ein 2. er keine Ahnung hat, ob vielleicht jemand woanders war ... ... und ich meine auch mal gehört zu haben, dass beim Austeilen der Kommunion niemand übersprungen werden darf. Laura wieso hat er das Beichtgeheimnis gebrochen, denn er hat keine Namen genannt und auch nicht den Inhalt der Beichte. Man kann durchaus jemanden den Kommunionsempfang verweigern, wenn derjenige im Stand der Sünde ist. Beispiel wäre: aktive Unterstützung von Abtreibung, Mord, Diebstahl, Unzucht, etc... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lara Geschrieben 14. April 2005 Melden Share Geschrieben 14. April 2005 Da übt jemand Macht aus, die er sicherlich für sich als "Verantwortung" empfindet. Dabei sollen Priester doch dienen. M.E. kann ein Priester durchaus den Leib des Herrn verweigern........wenn er durch die Verweigerung sich selbst gefährdet, also bei wirklichen Schurken, die sich als ehrenwerte Leute darstellen wollen. - Aber Verweigerung, um die Normalsünder seiner Gemeinde an den Pranger zu stellen? Und dann das auch noch rumzuerzählen........naja. Vielleicht macht er es ja nicht alzu oft, hoffentlich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 14. April 2005 Autor Melden Share Geschrieben 14. April 2005 Da übt jemand Macht aus, die er sicherlich für sich als "Verantwortung" empfindet. Dabei sollen Priester doch dienen. M.E. kann ein Priester durchaus den Leib des Herrn verweigern........wenn er durch die Verweigerung sich selbst gefährdet, also bei wirklichen Schurken, die sich als ehrenwerte Leute darstellen wollen. - Aber Verweigerung, um die Normalsünder seiner Gemeinde an den Pranger zu stellen? Und dann das auch noch rumzuerzählen........naja. Vielleicht macht er es ja nicht alzu oft, hoffentlich. Das hat er auch gemeint und nicht den Normalsünder in seiner gemeinde. ich hätte dies besser deutlich herausstellen sollen, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. Unser Pfarrer mag zwar streng sein, was die Einhaltung der Liturgierichtlinien anbelangt, aber er ist eine Seele von Mensch. Für ihn würde ich die Hand ins Feuer legen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
umusungu Geschrieben 14. April 2005 Melden Share Geschrieben 14. April 2005 Vor 1 1/2 Jahren in einen Konvertierungsgespräch erzählte mir dieser, dass er sehr genau darauf achtet, wer vor Ostern nicht zur Beichte gekommen ist oder den Bussgottesdienst nicht besucht hat. Derjenige wird der Kommunionsempfang verweigert. ich finde das eine konsquente und richtige Haltung. Dieser Pfarrer maßt sich Dinge an, die nicht in Ordnung sind........ Unglaublich so was! Deswegen kann ich es mir auch nicht vorstellen........... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
umusungu Geschrieben 14. April 2005 Melden Share Geschrieben 14. April 2005 Man kann durchaus jemanden den Kommunionsempfang verweigern, wenn derjenige im Stand der Sünde ist. Beispiel wäre: aktive Unterstützung von Abtreibung, Mord, Diebstahl, Unzucht, etc... und ergänze: Versicherungsbetrug ... Steuerverkürzung ...... Lohndumping ..... üble Nachrede ........ Verweigerung der Unterstützung der Armen und Notleidenden ....... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mecky Geschrieben 14. April 2005 Melden Share Geschrieben 14. April 2005 Du hast Sakramentenverweigerung vergessen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 14. April 2005 Autor Melden Share Geschrieben 14. April 2005 Vor 1 1/2 Jahren in einen Konvertierungsgespräch erzählte mir dieser, dass er sehr genau darauf achtet, wer vor Ostern nicht zur Beichte gekommen ist oder den Bussgottesdienst nicht besucht hat. Derjenige wird der Kommunionsempfang verweigert. ich finde das eine konsquente und richtige Haltung. Dieser Pfarrer maßt sich Dinge an, die nicht in Ordnung sind........ Unglaublich so was! Deswegen kann ich es mir auch nicht vorstellen........... bitte lese das letzte Posting zu Laura, damit es nicht zu Missverständnissen kommt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
umusungu Geschrieben 14. April 2005 Melden Share Geschrieben 14. April 2005 bitte lese das letzte Posting zu Laura, damit es nicht zu Missverständnissen kommt Dieses Posting sagt leider nichts! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 15. April 2005 Melden Share Geschrieben 15. April 2005 wieso hat er das Beichtgeheimnis gebrochen, denn er hat keine Namen genannt und auch nicht den Inhalt der Beichte. Zum Beichtgeheimnis gehört auch die Tatsache, wer gebeichtet hat. Man kann durchaus jemanden den Kommunionsempfang verweigern, wenn derjenige im Stand der Sünde ist. Das kann er nicht wissen, da er nicht wissen kann, ob derjenige woanders gebeichtet hat. Wenn Dein Pastor das so macht, ist das ein klarer Verstoß gegen das Kirchenrecht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 15. April 2005 Autor Melden Share Geschrieben 15. April 2005 Man kann durchaus jemanden den Kommunionsempfang verweigern, wenn derjenige im Stand der Sünde ist. Das kann er nicht wissen, da er nicht wissen kann, ob derjenige woanders gebeichtet hat. Wenn Dein Pastor das so macht, ist das ein klarer Verstoß gegen das Kirchenrecht. und wie war das mit dem amerkanischen Bischof, der den US-Präsidentschaftskanidaten Kerry öffentlich die Kommunion verweigerte? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 15. April 2005 Melden Share Geschrieben 15. April 2005 Soviel ich weiß, daß er es nicht, sondern hat es vorgeschlagen. Ich habe damals einen Kollegen dieses Herrn zitiert, der mit sehr guter Begrüngung dagegen war, solche Zeichen zu setzen. Das heißt ja nicht, daß man nicht öffentlich Kriterien benennen kann, die der Disposition zu Kommunion im Wege stehen - das ist sogar seelsorgerische Pflicht. Aber NIEMAND kann ins Herz desjenigen sehen, der um das Sakrament bittet. Mit gutem Grund sieht die katholische Kirche die Verweigerung des Sakramentes nur im Falle einer OFFENSICHTLICHEN Indisposition bzw. Missbrauchsgefahr vor. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 15. April 2005 Autor Melden Share Geschrieben 15. April 2005 Soviel ich weiß, daß er es nicht, sondern hat es vorgeschlagen. Ich habe damals einen Kollegen dieses Herrn zitiert, der mit sehr guter Begrüngung dagegen war, solche Zeichen zu setzen. Das heißt ja nicht, daß man nicht öffentlich Kriterien benennen kann, die der Disposition zu Kommunion im Wege stehen - das ist sogar seelsorgerische Pflicht. Aber NIEMAND kann ins Herz desjenigen sehen, der um das Sakrament bittet. Mit gutem Grund sieht die katholische Kirche die Verweigerung des Sakramentes nur im Falle einer OFFENSICHTLICHEN Indisposition bzw. Missbrauchsgefahr vor. Artikel zum Fall Kerry: link Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 15. April 2005 Melden Share Geschrieben 15. April 2005 Aus dem Link: Der Präfekt der vatikanischen Gottesdienstkongregation sagte, jeder Priester habe des Recht, einer im öffentlichen Leben stehenden Person die Kommunion zu verweigern, wenn sie die Lehre der Kirche zurückweist. Die Personen, die von Deinem Pfarrer, tomlo, die Kommunion verweigert bekommen, haben diese auch die Lehre der Kirche zurückgewiesen? Als im öffentlichen Leben stehende Personen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 15. April 2005 Autor Melden Share Geschrieben 15. April 2005 (bearbeitet) Aus dem Link: Der Präfekt der vatikanischen Gottesdienstkongregation sagte, jeder Priester habe des Recht, einer im öffentlichen Leben stehenden Person die Kommunion zu verweigern, wenn sie die Lehre der Kirche zurückweist. Die Personen, die von Deinem Pfarrer, tomlo, die Kommunion verweigert bekommen, haben diese auch die Lehre der Kirche zurückgewiesen? Als im öffentlichen Leben stehende Personen? das kann ich nicht beurteilen, Gabriele. Aber du kannst doch sicher sein, dass auf dem Land vieles öffentlicher ist als in der anonymen Großstadt. Ps: Bitte trenne doch diese Threaddiskussionen und überführe sie in einen neuen. Danke bearbeitet 15. April 2005 von tomlo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 15. April 2005 Melden Share Geschrieben 15. April 2005 Die Personen, die von Deinem Pfarrer, tomlo, die Kommunion verweigert bekommen, haben diese auch die Lehre der Kirche zurückgewiesen? Als im öffentlichen Leben stehende Personen? das kann ich nicht beurteilen, Gabriele. Was heißt denn das nun wieder? Sind diese Fälle so eindeutig wie im Fall Kerry? Handelt es sich um Personen, die im öffentlichen Leben stehen und öffentlich Teile der kirchlichen Lehre zurückweisen? Oder handelt es sich um Vorfälle, von denen die Öffentlichkeit nichts weiß und deshalb nicht beurteilen kann? Dann kannst Du das aber auch nicht mit dem Fall Kerry vergleichen! Aber du kannst doch sicher sein, dass auf dem Land vieles öffentlicher ist als in der anonymen Großstadt. Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen, da brauchst Du mir nichts zu erzählen. Aber genau deshalb weiß ich auch, wieviel Falsches und Mißverständliches da im Umlauf ist. Und wieviel Zündstoff das gäbe, wenn der Pfarrer einem Gläubigen die Kommunion verweigern würde, das kann ich mir ganz lebhaft vorstellen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 15. April 2005 Autor Melden Share Geschrieben 15. April 2005 Sind diese Fälle so eindeutig wie im Fall Kerry?Handelt es sich um Personen, die im öffentlichen Leben stehen und öffentlich Teile der kirchlichen Lehre zurückweisen? Oder handelt es sich um Vorfälle, von denen die Öffentlichkeit nichts weiß und deshalb nicht beurteilen kann? Dann kannst Du das aber auch nicht mit dem Fall Kerry vergleichen! ich kenne diese Sünder nicht persönlich. Ich bin aber der Meinung, wenn ein Priester Kenntnis davon erlangt, dass derjenige im Stand der Sünde ist, kann er durchaus ihn den Kommunionsempfang verweigern, oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katta Geschrieben 15. April 2005 Melden Share Geschrieben 15. April 2005 ich kenne diese Sünder nicht persönlich. Ich bin aber der Meinung, wenn ein Priester Kenntnis davon erlangt, dass derjenige im Stand der Sünde ist, kann er durchaus ihn den Kommunionsempfang verweigern, oder? Ich bin der Ansicht, dass er zuvor mit derjenigen Person sprechen sollte. Wenn man jemandem die Kommunion verweigert oder irgendeine andere Gnadenhandlung (und das darf man eigentlich meines Wissens nicht), ist das für denjenigen eine Demütigung. Wenn man aber vorher mit demjenigen spricht, kann man Konsequenzen ziehen. Die meisten Priester, die ich kenne, würden sowieso nur denjenigen die Kommunion verweigern, die die Kirche ablehnen oder bewusst gestört haben. Ich muss das noch mal nachschlagen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 15. April 2005 Melden Share Geschrieben 15. April 2005 Ich bin aber der Meinung, wenn ein Priester Kenntnis davon erlangt, dass derjenige im Stand der Sünde ist, kann er durchaus ihn den Kommunionsempfang verweigern, oder? Dies ist doch logischerweise deswegen nicht möglich, dass der Pfarrer nie definitiv wissen wird, wer sich im Stand der schweren Sünde befindet und wer nicht ... es sei denn, er installiert eine Überwachungskamera. Was du hier annimmst, sind mittelalterliche Zustände. Beispiel: Peter und Paula wohnen unverheiratet zusammen. Peter geht zur Kommunion. Klarer Fall: schwere Sünde, oder? Aber: was ist die Sünde? Doch wohl nur der vorehliche Geschlechtsverkehr - mehr nicht. Und das - wann und wie genau und vor allem ob überhaupt seit der letzten Beichte - das wird doch der Pfarrer nicht wissen, es sei denn ... und nun lasse ich eurer Phantasie freien Lauf ... Laura Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 15. April 2005 Autor Melden Share Geschrieben 15. April 2005 Ich bin der Ansicht, dass er zuvor mit derjenigen Person sprechen sollte. Wenn man jemandem die Kommunion verweigert oder irgendeine andere Gnadenhandlung (und das darf man eigentlich meines Wissens nicht), ist das für denjenigen eine Demütigung. Wenn man aber vorher mit demjenigen spricht, kann man Konsequenzen ziehen. Die meisten Priester, die ich kenne, würden sowieso nur denjenigen die Kommunion verweigern, die die Kirche ablehnen oder bewusst gestört haben. Ich muss das noch mal nachschlagen... Der Sünder sollte sich bewusst sein, dass er vor dem Kommunionsempfang zur Beichte muss. Tut er es nicht und geht doch vor, um den Leib des Herrn zu empfangen, provoziert er das Verweigern, wenn dem Priester dies bekannt ist. ich denke mal, dass der Priester ihn vorher hinweist, dass er ohne Beichte keine konkretisierte Hostie empfangen kann. Es könnte sein, dass manche Priester eine laxe Regelung vorziehen, um ja keinen Ärger zu riskieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katta Geschrieben 15. April 2005 Melden Share Geschrieben 15. April 2005 CIC: Canon: 915 Paragraph: Nummer: Text: Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe Sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren, Canon: 213 Paragraph: Nummer: Text: Die Gläubigen haben das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen. Canon: 843 Paragraph: 1 Nummer: Text: Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind. [/size] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 15. April 2005 Melden Share Geschrieben 15. April 2005 Der Sünder sollte sich bewusst sein, dass er vor dem Kommunionsempfang zur Beichte muss. Tut er es nicht und geht doch vor, um den Leib des Herrn zu empfangen, provoziert er das Verweigern, wenn dem Priester dies bekannt ist. Woher soll dem Priester das bekannt sein? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 15. April 2005 Melden Share Geschrieben 15. April 2005 Sind diese Fälle so eindeutig wie im Fall Kerry?Handelt es sich um Personen, die im öffentlichen Leben stehen und öffentlich Teile der kirchlichen Lehre zurückweisen? Oder handelt es sich um Vorfälle, von denen die Öffentlichkeit nichts weiß und deshalb nicht beurteilen kann? Dann kannst Du das aber auch nicht mit dem Fall Kerry vergleichen! ich kenne diese Sünder nicht persönlich. Ich bin aber der Meinung, wenn ein Priester Kenntnis davon erlangt, dass derjenige im Stand der Sünde ist, kann er durchaus ihn den Kommunionsempfang verweigern, oder? Lieber Thomas: Nur zum Andenken: Pater Pio hat sogar Frauen die aufreizend gekleidet an die Kommunionbank kamen die Kommunion veweigert. Aber das war Pater Pio, der die Seelenschau hatte. So weit ich von einigen Priestern hörte, sind sie VERPFLICHTET dem Gläubigen die Sakramente zu spenden, der darum bittet. Mein langjähriger Beichtvater sagte mir mal vor Jahren (ist 89jährig vor ca.2 Jahren verstorben): Selbst wenn er mir in der Beichte die Absolution verweigert hätte- ich würde aber bei ihm zur Kommunion gehen, müsste er sie mir geben. Ich bin zwar über eine solche Aussage sehr erstaunt und meine, dass man öffentlichen Sündern (z.B. Politikern von denen man weiss, dass sie entweder FÜR die Abtreibung eintreten oder geschieden und wieder verheiratet sind - ohne Eheannullierung) die Kommunion nicht geben dürfte- aber ich habe manchmal den Eindruck, dass hier bei manchen Geistlichen auch Menschenfurcht mitwirkt: Einfachen Laien die wiederverheiratet- geschieden sind verweigert man die Kommunion- aber wenn das z.B. ein Präsident ist oder ein Politiker- da habe ich den Eindruck dass man hier mit mehr Menschenfurcht vorgeht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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