lh17 Geschrieben 1. Mai 2005 Melden Geschrieben 1. Mai 2005 ..., die bestimmte Merkmale der Tatausführung oder bestimmte bestimmende Motive aufweist. Tatausführung: z. B. Grausamkeit, gemeingefährliches Mittel, Heimtücke; Motive: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat, niedere Beweggründe, Habgier, ... ... nun, derartige Motive liegen offensichtlich nicht vor!
Clown Geschrieben 1. Mai 2005 Autor Melden Geschrieben 1. Mai 2005 Aber das Baby ist doch eigentlich arglos gewesen, oder?
lh17 Geschrieben 2. Mai 2005 Melden Geschrieben 2. Mai 2005 Aber das Baby ist doch eigentlich arglos gewesen, oder? - na klar, - das ist nun mal so! Aber zum Apert-Syndrom: Nach der Beschreibung sind die Mißbildungen operabel - es scheint sich zwar um eine für Kind und Eltern an den psychischen und physischen Kräften zehrende Prozedur zu handeln, - aber immerhin bleibt ein Raum zur Hoffnung, daß das Kind bei gutem Verlauf der Behandlung ein relativ "normales" Leben führen kann. Damit sehe ich die Lage doch etwas positiver als vorher an. Ich dachte, es gäbe keine Hoffnung, daß sich das Kind jemals aus dem Bett erheben könnte, - geschweige denn sprechen, laufen usw. lernen könne. Wie jedoch dieser spezielle Fall genau gelagert ist, entzieht sich meinen Kenntnissen! Auf alle Fälle hätten die Eltern besserer Unterstützung bedurft - insbesondere auch psychologischer. Man hätte die Eltern entlasten sollen, - sie waren einfach überfordert! Wahrscheinlich wäre eine Unterbringung des Kindes in einer besonderen Spezial-Pflegeeinrichtung (Klinik) sinnvoll gewesen! (ob die Eltern nach dieser Erfahrung jemals wieder den Mut aufbringen, ein weiteres Kind anzunehmen, ist ohnehin fraglich!)
Bleze Geschrieben 2. Mai 2005 Melden Geschrieben 2. Mai 2005 Immerhin geht es nach der klassischen Definition, des RStGB um eine vorsätzliche Tötung und damit um Mord! Sich diese Frage zu stellen heißt, es in sich zu ermöglich; sie anderen zustellen, heißt diese in Versuchung zu führen... Das ist Quatsch...
lh17 Geschrieben 2. Mai 2005 Melden Geschrieben 2. Mai 2005 Sich diese Frage zu stellen heißt, es in sich zu ermöglich; sie anderen zustellen, heißt diese in Versuchung zu führen... ... ja - sich hineinvertiefen in die Situation, - in die Person des Vaters - als wäre ich es selbst - die Mutter, - meine Frau - einem Nervenzusammenbruch nahe!
Christianus Geschrieben 5. Mai 2005 Melden Geschrieben 5. Mai 2005 Immerhin geht es nach der klassischen Definition, des RStGB um eine vorsätzliche Tötung und damit um Mord! Sich diese Frage zu stellen heißt, es in sich zu ermöglich; sie anderen zustellen, heißt diese in Versuchung zu führen... Das ist Quatsch... Frag mal unsere Naturwissenschaftler nach "Schroedinger's Katze"! Die Bedingungen, die die durch die Fragestellungen, durch die Vorstellungen zum Resultat schaffst, wirken direkt auf das Resultat ein... egal, ob Du es willst oder nicht. Ganz billig: versuch mal an keinen blauen Dinosaurier zu denken! :ph34r: duck & cover Christianus
Recommended Posts