Flo77 Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 Denn der Priester kann neben der Spendung der Krankensalbung, oder wenigstens der bedingungsweisen Spendung, den vollkommenen Ablass in der Sterbestunde erteilen. Dieser lautet folgendermaßen: "Auf Grund der mir vom Apostolischen Stuhl verliehenen Vollmacht gewähre ich dir vollkommenen Ablass und Vergebung aller Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen." Quelle So einfach war es doch eigentlich nicht den Ablaß zu kriegen - oder doch? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 (bearbeitet) Der Text wirft einige Fragen auf. Was soll denn die bedingungsweise Spendung der Krankensalbung sein? Entweder das Sakrament wird gespendet oder nicht. Bedingungsweise werden nur Sakramente gespendet die man nur einmal empfangen kann (so wird zB jemand bei dem nicht sicher ist ob er/ sie bereits getauft ist "unter der Bedingung" getauft, dass er/sie noch nicht getauft ist). Und der eigentliche Ort der Sündenvergebung ist doch das Bußsakrament, das seinerseits wieder Bedingung für den Erhalt eines Ablasses ist. Fragen über Fragen. Dass der Apostolische Stuhl die Vollmacht für die Erteilung eines Ablasses übertragen kann weiß ich, doch an wem diese Vollmacht dann wirklich übertragen wird, ist mir nicht bekannt. Aber dass alle Priester sie "in eventu" übertragen bekommen haben kann ich fast nicht glauben. Auch die Verbindung von "Ablaß" und "Ablaßwerk" fehlt hier ... Schwierig, schwierig,... Was ich mir schon vorstellen kann ist dass wenn bei einem / einer Sterbenden oder Schwerkranken der Wunsch da ist zu beichten, die Absolution auch dann erteilt wird wenn das Sündenbekenntnis "mehr dem Willen" nach da war, als klar und deutlich vernehmbar ..... Aber das hat ja noch nicht direkt etwas mit dem Ablass zu tun ... bearbeitet 17. Mai 2005 von Christoph Lauermann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 Was soll denn die bedingungsweise Spendung der Krankensalbung sein? ganz einfach. Wenn man sich nicht sicher ist, ob der Kranke noch lebt. Es gab mal Zeiten, da gab es noch nicht die EKG- und EEG-Meßinstrumente. Heute braucht man ja solche Meßinstrumente, damit mit man den sog. "Hirntod" feststelllen kann und dann ggf. Organe entnehmen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 17. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 17. Mai 2005 Danke für den Hinweis, an diesen Fall hab gar ich nicht gedacht - ist aber naheliegend - klar. Wobei das Sakrament der Krankensalbung ja oft vom "Versehgang" getrennt ist und diesem vorausliegt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
queprosame Geschrieben 20. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 20. Mai 2005 Denn der Priester kann neben der Spendung der Krankensalbung, oder wenigstens der bedingungsweisen Spendung, den vollkommenen Ablass in der Sterbestunde erteilen. Dieser lautet folgendermaßen: "Auf Grund der mir vom Apostolischen Stuhl verliehenen Vollmacht gewähre ich dir vollkommenen Ablass und Vergebung aller Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen." Quelle So einfach war es doch eigentlich nicht den Ablaß zu kriegen - oder doch? nein, man muss nur im Sterben liegen ..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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