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Kennt sich jemand aus mit...


Gast Claudia

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...der steuerlichen Absetzbarkeit, wenn man Angehörige 1. Grades freiwillig unterstützt?

 

Wann bedeutet diese Unterstützung für den Angehörigen eine Kürzung staatlicher Bezüge?

bearbeitet von Claudia
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Ist diese Unterstützung [rein] finanzieller Natur (z.B. "Privatrente" an ein Elternteil) oder [auch] sozialer Natur (z.B. Pflege eines kranken Elternteils)?

 

Meines Wissens* gibt es keine steuerliche Absetzbarkeit im ersten Fall. Im Gegenteil: Sollte das Sozialamt als finanzieller Träger einspringen müssen, so kann es sich an die Verwandten 1. Grades schadlos halten, bevor es selber einspringt.

 

Was die Kürzung staatlicher Bezüge angeht: Die normale Rente fällt nicht darunter und würde auch nicht gekürzt werden. Wenn der Verwandte 1. Grades hingegen Sozialhilfeempfänger ist, werden regelmässige (z.B. monatliche) Geldzahlungen angerechnet, kleinere unregelmässige Geldgeschenke, wie z.B. 20€ zum Geburtstag eher nicht (die würde ich dem Sozialamt eh nicht melden: Was der Bauer nicht weiß, macht ihn nicht heiß).

 

Was ich nicht weiß ist, ob der Empfänger ggf. die regelmässige Finanzspritze nochmals versteuern muss. Auf der Überweisung sollte man dann beim Hinweistext darauf achten, dass da nicht dick & fett "mtl. Privatrente" steht, man sollte da wohl zur Siocherheit einen etwas unverfänglicheren Text wählen. Da für die Finanzämter nun das Bankgeheimnis mehr oder weniger ausgehebelt wurde, kann so eine Unachtsamkeit schnell ins Auge gehen.

 

Ich hoffe, es hat Dir weitergeholfen...

 

---

* Welches in diesem Punkt zugegebenermaßen nicht sonderlich toll ist, also bitte mit Vorsicht geniessen!

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Also meine Schwiegeroma erhält jetzt seit mind. 3 Jahren (können auch schon 6 sein) jeden Monat von uns 20 Euro per Dauerauftrag mit dem Vermerk "Mein Geschenk an Dich".

 

Die Dame ist soweit ich das erahnen kann Sozialamtsbekannt (was sie genau von wem bekommt weiß ich auch nicht - da gibt's schließlich noch eine Generation zwischen.)

 

Bisher hat sich da noch nie jemand für interessiert (ich bin allerdings auch nicht so verkniffen, daß bei meiner Steuererklärung anzugeben).

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Danke, Caveman, es hat vorsichtig genossen geschmeckt...:lol:

 

Im vorliegenden Fall soll ein Elternteil unterstützt werden, um zur Pflege eines stark pflegebedürftigen Großelternteils eher in Rente gehen zu können.

 

In der Steuererklärung wäre das ein Punkt, den man absetzen könnte, was allerdings nicht beabsichtigt ist, wenn das Elternteil dadurch Nachteile (etwa: Kürzung der eigenen Altersbezüge oder Versteuerung) in Kauf nehmen muß. Dann würde die Unterstützung einfach gezahlt, ohne in der Steuer geltend gemacht zu werden.

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Steuerlich sind die Einnahmen solange irrelevant, wie keine vertragliche Verpflichtung dahintersteht. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn z.B. im Gegenzug ein Haus gegen Zahlung einer Rente oder eine testamentarische Verfügung dahinterstünde.

Also die reine Schenkung, freiwillig und ohne Verpflichtung gezahlt, ist einkommensteuerfrei.

 

Die gesetzliche Rente wird dadurch auch nicht gekürzt, da es sich nicht um einen Hinzuverdienst aus einem Arbeitsverhältnis handelt.

Etwas anderes könnte es sein, wenn jemand vom Sozialamt wegen Bedürftigkeit Kohle bezieht und deswegen eigenes Vermögen angegeben werden muß.

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Das kann u.U. recht kompliziert sein, und hängt vom Einzelfall ab.

 

Grundsätzlich könnten es außergewöhnliche Belastungen im Sinne des §33 EStG sein, also Aufwendungen, denen man sich aus sittlichen, rechtl. oder tatsächlichen Gründen nicht entziehen kann. Das ist bei der Pflege von Eltern in der Regel dann gegeben, wenn sonst niemand einspringt. Eine reiner Zuschuß aus sozialer Wärme heraus reicht aber nicht.

 

Darüber hinaus gibt ist im § 33 ff jede Menge Sonderegelungen in Pflege- Behinderungs und Unterstützungsfällen, die mir zu mühselig sind, sie alle aufzuführen. Möglicherweise ist der Gang zum Steuerberater - wenn es sich um größere Beträge und einer längere Verpflichtung handelt, sinnvoll, um ein optimales "Gesamtwerk" erarbeiten zu lassen. Besser vorher als nachher.

 

(Auf ein Diskussionsforum würde ich mich jedenfalls nicht verlassen, insbesondere nicht auf eines, in dem eine größere Anzahl Teilnehmer ein großes Gottvertrauen hat...)

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In welcher Form müßte dann der Zahlende den Betrag beim Finanzamt geltend machen?

Das sind Sonderausgaben bzw. "außergewöhnliche Belastungen" und ab einem bestimmten Prozentbetrag des Einkommens absetzbar, allerdings nur, wenn ihnen eine (sittliche oder sonstige) Verpflichtung zugrundeliegt.

 

Ich sehe gerade, Stephanus hat das sehr schön erklärt (also: Auf zum Steuerberater ...)

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Ich hatte gehofft, daß es vielleicht einer genauer weiß und mir vielleicht per PM Fragen dazu beantwortet...

Alles eine Frage des Honorars.

Für Gottes Lohn kann ich auch nicht mehr sagen als Stephanus.

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Gast
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