Jump to content

Lektoratsbeauftragung


Martin20

Recommended Posts

Kürzlich war ich Zeuge einer Beauftragung von Seminaristen zu Lektoren. Welche rechtliche Folgen hat das? Gibt es dazu Texte? Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte!

 

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

früher war das eine der niederen weihen frag mal freund google ich hab jetzt leider auch keine infos über die reformierte form

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kürzlich war ich Zeuge einer Beauftragung von Seminaristen zu Lektoren. Welche rechtliche Folgen hat das? Gibt es dazu Texte? Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte!

 

Martin

Wie ging das vor sich? Meine Beauftragung zum Lektor lief damals so ab:

 

vor der Frühmesse, eines Mittwochs, 6:45

Pfarrer: "Werner, willst du heute mal die Fürbitten vorlesen? Du kannst das sicher gut!"

Ministrant Werner (ca. 11 Jahre): "Ja, warum nicht"

Pfarrer: "Gut. Hier lies sie dir am Besten schon einmal durch. Wenn du erst mal ein bisschen Übung hast, darfst du auch mal die Lesung vorlesen!"

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Justin Cognito

Man muss unterscheiden. Einerseits gibt es den Dienst des Lektors nach Can 230. §1 CIC :

 

Can. 230 — § 1. Männliche Laien, die das Alter und die Begabung haben, die durch Dekret der Bischofskonferenz dafür bestimmt sind, können durch den vorgeschriebenen liturgischen Ritus für die Dienste des Lektors und des Akolythen auf Dauer bestellt werden, die Übertragung dieser Dienste gewährt ihnen jedoch nicht das Recht auf Unterhalt oder Vergütung von seiten der Kirche.

 

Andererseits gibt es die zeitlich begrenzte Beauftragungen - ohne liturgischen Ritus - nach §2 desselben Canons. Hier handelt es sich im strengen Sinn nicht um den Dienst des Lektors, sondern um eine Beauftragung die Aufgabe des Lektors zu erfüllen. Diese Aufgabe kann auch von Frauen wahrgenommen werden. Ich denke man kann sogar sagen, sie soll auch von Frauen wahrgenommen werden. Zumindest wurden (werden?) auch bei Papstgottesdiensten Lesungen von Frauen vorgetragen.

 

§ 2. Laien können aufgrund einer zeitlich begrenzten Beauftragung bei liturgischen Handlungen die Aufgabe des Lektors erfüllen, ebenso können alle Laien die Aufgaben des Kommentators, des Kantors oder andere Aufgaben nach Maßgabe des Rechtes wahrnehmen.

 

Im §3. wird dann auf einen Fall eingegangen indem niemand da ist der auf Dauer zum Lektor bestellt ist oder der / die eine begrenzte Beauftragung hat die Aufgabe eines Lektors wahrzunehmen. In diesem Fall können Laien nach Maßgabe der Rechtsvorschriften den Dienst am Wort selbständig (also ohne Beauftragung) erfüllen.

 

§ 3. Wo es ein Bedarf der Kirche nahelegt, weil für diese Dienste Beauftragte nicht zur Verfügung stehen, können auch Laien, selbst wenn sie nicht Lektoren oder Akolythen sind, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften bestimmte Aufgaben derselben erfüllen, nämlich den Dienst am Wort, die Leitung liturgischer Gebete, die Spendung der Taufe und die Austeilung der heiligen Kommunion.

 

In der Allgemeinen Einleitung zum Messbuch finden wir zum Lektor:

 

66. Der Lektor ist beauftragt, die Lesungen der Heiligen Schrift mit Ausnahme des Evangeliums vorzutragen. Er kann auch die einzelnen Bitten des Fürbittgebetes und den Psalm zwischen den Lesungen vortragen, falls kein Psalmsänger da ist.

 

Der Lektor hat in der Eucharistiefeier eine eigene Aufgabe, die er auch dann ausüben soll, wenn Mitwirkende der höheren Weihegrade anwesend sind.

 

Da die Gläubigen beim Hören der Schriftlesungen deren lebendige Kraft erfahren sollen, ist es notwendig, dass die Lektoren für die Ausübung dieses Dienstes, auch wenn sie nicht die Beauftragung erhalten haben, geeignet und gut vorbereitet sind.

 

96. Ist kein Lektor da, trägt der Priester selbst alle Lesungen - und notfalls auch die Zwischengesänge - vom Ambo aus vor.

 

Dieser letzte Punkt ist von den Bestimmungen des CIC (zeitliche Beauftragung eines Nicht-Lektors / einer Nicht-Lektorin zum Dienst am Wort) offenbar ersetzt worden.

 

Vgl. auch Can 2 CIC:

 

Can. 2 — Der Codex legt zumeist die Riten nicht fest, die bei der Feier liturgischer Handlungen zu beachten sind; deshalb behalten die bislang geltenden liturgischen Gesetze ihre Geltung, soweit nicht eines von diesen den Canones des Codex zuwiderläuft.

 

Die Frage warum keine Frauen zum Dienst als Lektorin beauftragt werden können, hängt meines Erachtens mit dem früheren Zuzählung des Lektorenamts zu den (niederen) Weiheämtern zusammen (vgl auch Punkt 66 der AEM wo das noch nachklingt - übrigens nicht mehr in der Instituito Generalis Missalis Romani 2002:

 

99. Lector instituitur ad proferendas lectiones sacræ Scripturæ, Evangelio

excepto. Potest etiam intentiones orationis universalis proponere et, deficiente

psalmista, psalmum inter lectiones proferre.

 

In celebratione eucharistica lector proprium munus habet (cf. nn. 194-198),

quod ipse per se exercere debet.

 

) und könnte heute mE auch neu überdacht werden ....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Instituito Generalis Missalis Romani 2002:

 

99. Lector instituitur ad proferendas lectiones sacræ Scripturæ, Evangelio

excepto. Potest etiam intentiones orationis universalis proponere et, deficiente

psalmista, psalmum inter lectiones proferre.

 

In celebratione eucharistica lector proprium munus habet (cf. nn. 194-198),

quod ipse per se exercere debet.

auf deutsch:

 

99. Der Lektor wird beauftragt, die Lesungen aus der Heiligen Schrift mit Ausnahme des Evangeliums vorzutragen. Er kann auch die Anliegen des Allgemeinen Gebetes und, falls kein Psalmsänger da ist, den Psalm zwischen den Lesungen vortragen.

Der Lektor hat in der Eucharistiefeier eine eigene Aufgabe (vgl. Nr. 194–198), die er selbst ausüben muss.

 

Quelle (private Übersetzung)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Justin Cognito

Interessant ist, dass die Unterscheidung zwischen Diensten innerhalb und außerhalb des Altarraums und die daraus folgende Differenzierung "geschlechterspezifischer Aufgaben" wie sie sich in der Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch 1975 noch findet:

 

70. Alle Aufgaben, die nicht dem Diakon vorbehalten sind, können von Laien ausgeführt werden, auch wenn sie keine Beauftragung erhalten haben.

 

Dienste, die außerhalb des Altarraumes zu leisten sind, können auch Frauen übertragen werden, wenn der Kirchenrektor es für angebracht hält.

 

Die Bischofskonferenz kann die Erlaubnis geben, dass Frauen die dem Evangelium vorausgehenden Lesungen und die einzelnen Bitten des Fürbittgebetes vortragen, und genauer den angemessenen Ort bestimmen, von wo aus sie in der Gemeinde das Wort Gottes verkünden sollen.

 

nicht in die neue Einführung übernommen wurde ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Justin Cognito

In der neuen Einführung wird auch die Möglichkeit der Lesung durch einen Nicht-Lektor / eine Nicht-Lektorin wie wir sie aus dem CIC kennen wiederholt:

 

101. Deficiente lectore instituto, alii laici deputentur ad proferendas lectiones sacræ Scripturæ, qui revera apti sint huic muneri adimplendo et sedulo præparati, ut fideles ex auditione lectionum divinarum suavem et vivum sacræ Scripturæ affectum in corde concipiant.
101. Fehlt ein beauftragter Lektor, so sollen andere Laien zum Vortrag der Schriftlesungen bestellt werden. Sie sollen zu diesem Dienst wirklich geeignet und gut vorbereitet sein, damit die Gläubigen aus dem Hören der Lesungen die innige und lebendige Wirkung der heiligen Schrift innerlich aufnehmen

 

(Übersetzung aus Petrus Quelle)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kann irgendein Mod (Gabriele :lol: ?) vielleicht die Überschrift korrigieren :) ???

Klar kann sie ... und hat sie auch schon. :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Justin Cognito

Abgesehen von historischen Argumenten (Lektordienst als niederes Weiheamt -> Ausschluss der Frauen vom Weiheamt -> Ausschluss der Frauen vom Lektorendienst) - fällt mir eigentlich kein Grund ein Frauen warum Frauen nicht als Lektorinnen beauftragt werden können. Noch dazu wo sie ja die Aufgabe des Lektors schon jetzt wahrnehmen. Gibt es dazu eigentlich offizielle Überlegungen ....?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In der neuen Einführung wird auch die Möglichkeit der Lesung durch einen Nicht-Lektor / eine Nicht-Lektorin wie wir sie aus dem CIC kennen wiederholt:

 

101. Deficiente lectore instituto, alii laici deputentur ad proferendas lectiones sacræ Scripturæ, qui revera apti sint huic muneri adimplendo et sedulo præparati, ut fideles ex auditione lectionum divinarum suavem et vivum sacræ Scripturæ affectum in corde concipiant.
101. Fehlt ein beauftragter Lektor, so sollen andere Laien zum Vortrag der Schriftlesungen bestellt werden. Sie sollen zu diesem Dienst wirklich geeignet und gut vorbereitet sein, damit die Gläubigen aus dem Hören der Lesungen die innige und lebendige Wirkung der heiligen Schrift innerlich aufnehmen

 

(Übersetzung aus Petrus Quelle)

Wie sieht das denn konkret aus, "zu diesem Dienst wirklich geeignet und gut vorbereitet sein"?

Bekommt der Laie oder auch ein Lektor, bevor er seine Beauftragung erhält, da Sprechunterricht?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielen Dank!

 

Weiß jemand noch zufällig, ob damit auch die Berechtigung zum Predigtdienst (natürlich in nicht-eucharistischen Gottesdiensten) gegeben ist? Kürzlich meinte ich, so etwas gelesen zu haben.

 

Haben beauftrage Lektoren auch Vorrang vor Nicht-Beauftragten wie es etwa bei Kommunionhelfern der Fall ist?

 

Danke für Eure Mithilfe

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Justin Cognito
Haben beauftrage Lektoren auch Vorrang vor Nicht-Beauftragten wie es etwa bei Kommunionhelfern der Fall ist?

In den Pfarren die ich kenne und nach den Fernsehgottesdiensten zu schließen auch in Rom, Sankt Peter nicht .... Denn dort werden Lesungen auch von Frauen gelesen die ja nach CIC nicht zur Lektorin beauftragt werden können. Oder hat sich die Rechtslage mittlerweile geändert und es gibt auch "offiziell" beauftragte Lektorinnen? Was ich ja sehr begrüßen würde ...

bearbeitet von Christoph Lauermann
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie sieht das denn konkret aus, "zu diesem Dienst wirklich geeignet und gut vorbereitet sein"?

Bekommt der Laie oder auch ein Lektor, bevor er seine Beauftragung erhält, da Sprechunterricht?

Das kommt auf den Pfarrer und auf das Bistum an ....

 

In Aachen bekam ich als Messdiener in der Sakristei einfach mal das Lektionar in die Hand gedrückt, mit dem Auftrag: "Schau es dir an, du bist heute der Lektor."

 

Bistum Fulda (Diaspora): "Haben Sie schon mal Lektorendienst gemacht? Dann stehen Sie ab sofort alle 14 Tage in der Messe um ..... auf dem Lektorenplan."

 

Und im Bistum Würzburg musste ich erst mal eines 2-tägigen Kurs absolvieren ( nach ca. 10 Jahren Lektorentätigkeit), und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen bevor ich an den Ambo durfte ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Aachen bekam ich als Messdiener in der Sakristei einfach mal das Lektionar in die Hand gedrückt, mit dem Auftrag: "Schau es dir an, du bist heute der Lektor."

 

Bistum Fulda (Diaspora): "Haben Sie schon mal Lektorendienst gemacht? Dann stehen Sie ab sofort alle 14 Tage in der Messe um ..... auf dem Lektorenplan."

 

Und im Bistum Würzburg musste ich erst mal eines 2-tägigen Kurs absolvieren ( nach ca. 10 Jahren Lektorentätigkeit), und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen bevor ich an den Ambo durfte ...

Vielleicht hätte eine Brille Not getan.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielleicht hätte eine Brille Not getan.

Dem Pfarrer???

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...