Lissie Geschrieben 31. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 31. Mai 2005 Einem Kranken, der in einer offenkundigen Todsünde unbußferig verstockt verharrt, verweigert die Kirche die K., um nicht an einem Sakrileg mitzuwirken; Das hieße also beispielsweise, daß ein sog. "Ehebrecher", der das nicht bereut (also z.B. ein glücklich verheirateter Wiedergeschiedener) keine Krankensalbung bekommt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 31. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 31. Mai 2005 Warum eigentlich kann ein Ungetaufter keine Krankensalbung ergalten? Auch das versteht man ja nicht so ganz ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 31. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 31. Mai 2005 Ich gebe dir recht, Kinder haben noch diese unschuldige und reine Seele, anders als die Erwachsenen. Wo ist die Grenze... wo fällt das eine in das andere hinein? An dem Punkt, wo mensch die Unschuld verliert...? Das heißt wohl, ab dem Alter, wo Mensch zwischen richtigem und falschem Handeln unterscheiden kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramhol Geschrieben 31. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 31. Mai 2005 Warum eigentlich kann ein Ungetaufter keine Krankensalbung ergalten? Auch das versteht man ja nicht so ganz ... weil du immer vor einer krankensalbung auch taufen kannst: bisschen wasser und ne taufformel. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramhol Geschrieben 31. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 31. Mai 2005 Einem Kranken, der in einer offenkundigen Todsünde unbußferig verstockt verharrt, verweigert die Kirche die K., um nicht an einem Sakrileg mitzuwirken; Das hieße also beispielsweise, daß ein sog. "Ehebrecher", der das nicht bereut (also z.B. ein glücklich verheirateter Wiedergeschiedener) keine Krankensalbung bekommt? todsünden: stolz, neid, zorn, trägheit, habgier, völlerei, unkeuschheit. schwere sünden: ehebruch, mord, unterlassene hilfeleistung, verleumdung, etc. meines wissens gibt es da aber keine festgeschriebene kategorisierung (man möge mich korrigieren). zudem ist die krankensalbung ebenso wirksam, wenn der priester sie einem "todsündigen" (was auch immer das nun sei) spendet. an der rehabilitierung geschieden wiederverheirateter ist m.e. natürlich zu arbeiteten, auch wenn man nicht unbedingt bei der krankensalbung anfangen muss. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 31. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 31. Mai 2005 Einem Kranken, der in einer offenkundigen Todsünde unbußferig verstockt verharrt, verweigert die Kirche die K., um nicht an einem Sakrileg mitzuwirken; Das hieße also beispielsweise, daß ein sog. "Ehebrecher", der das nicht bereut (also z.B. ein glücklich verheirateter Wiedergeschiedener) keine Krankensalbung bekommt? todsünden: stolz, neid, zorn, trägheit, habgier, völlerei, unkeuschheit. schwere sünden: ehebruch, mord, unterlassene hilfeleistung, verleumdung, etc. Sorry, aber hier muß ich Dich korrigieren, auch wenn wir vom Thema abweichen: Die Siebener-Reihe wird irrtümlich gerne als "Todsünden" bezeichnet, es handelt sich aber um die sog. sieben Haupt- oder Wurzelsünden. Es sind dies Haltungen, aus denen schwere (der Begriff Todsünden ist glaube ich, nicht mehr so aktuell) Sünden enstspringen können. Todsünden und "schwere Sünden" sind hingegen so ziemlich dasselbe. Ein wiederverheirateter Geschiedener befindet sich im Zustand des permanenten Ehebruchs und somit im Zustand der Tod- oder schweren Sünde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 31. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 31. Mai 2005 Sind die von dir beschriebenen Todsünden nicht eher die Wurzelsünden, aus denen alle anderen entstehen (vorsicht! ich beziehe mein Wissen hauptsächlich aus Sieben )? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramhol Geschrieben 31. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 31. Mai 2005 (bearbeitet) Einem Kranken, der in einer offenkundigen Todsünde unbußferig verstockt verharrt, verweigert die Kirche die K., um nicht an einem Sakrileg mitzuwirken; Das hieße also beispielsweise, daß ein sog. "Ehebrecher", der das nicht bereut (also z.B. ein glücklich verheirateter Wiedergeschiedener) keine Krankensalbung bekommt? todsünden: stolz, neid, zorn, trägheit, habgier, völlerei, unkeuschheit. schwere sünden: ehebruch, mord, unterlassene hilfeleistung, verleumdung, etc. Sorry, aber hier muß ich Dich korrigieren, auch wenn wir vom Thema abweichen: Die Siebener-Reihe wird irrtümlich gerne als "Todsünden" bezeichnet, es handelt sich aber um die sog. sieben Haupt- oder Wurzelsünden. Es sind dies Haltungen, aus denen schwere (der Begriff Todsünden ist glaube ich, nicht mehr so aktuell) Sünden enstspringen können. Todsünden und "schwere Sünden" sind hingegen so ziemlich dasselbe. Ein wiederverheirateter Geschiedener befindet sich im Zustand des permanenten Ehebruchs und somit im Zustand der Tod- oder schweren Sünde. ok, man lernt nie aus. den begriff todsünde hab ich übrigens tatsächlich noch nie in einer moralvorlesung gehört, nur schwere und leichte sünde. aus dem erwachsenenkatechismus: Die heutige kirchliche Lehrverkündigung nennt in Übereinstimmung mit der ganzen Tradition "denjenigen Akt eine Todsünde, durch den ein Mensch bewußt und frei Gott und sein Gesetz sowie den Bund der Liebe, den dieser ihm anbietet, zurückweist, indem er es vorzieht, sich selbst zuzuwenden oder irgendeiner geschaffenen und endlichen Wirklichkeit, irgendeiner Sache, die im Widerspruch zum göttlichen Willen steht (conversio ad creaturam - Hinwendung zum Geschaffenen)" (RP 17; vgl. KKK 1857). Für die Schwere der Sünde sind drei Merkmale ausschlaggebend: das Maß der gegebenen und eingesetzten Freiheit, die Klarheit der Erkenntnis und die Wichtigkeit der Sache (vgl. KKK 1857-1861). Und genau hier das Maß der gegebenen und eingesetzten Freiheit liegt meines erachtens der knackpunkt, durch den sich bei der beurteilung von ehebruch bzw. geschiedenen wiederverheirateten etwas ändern wird. bearbeitet 31. Mai 2005 von ramhol Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramhol Geschrieben 31. Mai 2005 Melden Share Geschrieben 31. Mai 2005 sorry, wegen des off-topic-schlenkers, muss für meine begriffe auch nicht ausgelagert werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Einsteinchen Geschrieben 1. Juni 2005 Melden Share Geschrieben 1. Juni 2005 (bearbeitet) Todsünden und "schwere Sünden" sind hingegen so ziemlich dasselbe. Ein wiederverheirateter Geschiedener befindet sich im Zustand des permanenten Ehebruchs und somit im Zustand der Tod- oder schweren Sünde. [/color] Sünden, die mit Liebe zu tun haben, sind ein besonderes Kapitel. Nehmen wir an, ein Mann liebt aufrichtig 2 Frauen oder eine Frau 2 Männer. Das ist ja möglich, daß zu beiden eine aufrichtige Liebesbeziehung besteht. Mit einem Teil ist er oder sie verheiratet. Dann müsste er eine/einen aufgeben, weil er sich im Ehebruch befindet. Aber damit macht er sich mitschuldig an der Verlassenen, und Reue empfinden ist ein Affront gegen die Person, die er verläßt, weil er sich da von der Liebe lossagt und so tut, als ob es falsch gewesen wäre. Die kirchliche Morallehre kann da wenig helfen, da muß man für sich selbst eine Entscheidung treffen und muß das Gesetz transzendieren und sich die Gesetze selbst interpretieren. Das ist durchaus keine Beliegigkeit, sondern kann durchaus ernst sein. Allerdings gebe ich zu, daß das sehr beliebig und liberal wirkt. Ich muß mal wieder die Wahlverwandtschaften von Goethe lesen, mal sehen, was er dazu schreibt, ich denke, es behandelt diese Thematik. bearbeitet 1. Juni 2005 von Einsteinchen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Claudia Geschrieben 1. Juni 2005 Melden Share Geschrieben 1. Juni 2005 Wo ist die Grenze... wo fällt das eine in das andere hinein? An dem Punkt, wo mensch die Unschuld verliert...? Das heißt wohl, ab dem Alter, wo Mensch zwischen richtigem und falschem Handeln unterscheiden kann. Das beginnt doch aber schon ab einem Alter von etwa 10 Monaten... wenn man entweder noch oder schon nicht mehr bereit ist, auf das strenge elterliche NEIN zu hören... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 1. Juni 2005 Melden Share Geschrieben 1. Juni 2005 Wo ist die Grenze... wo fällt das eine in das andere hinein? An dem Punkt, wo mensch die Unschuld verliert...? Das heißt wohl, ab dem Alter, wo Mensch zwischen richtigem und falschem Handeln unterscheiden kann. Das beginnt doch aber schon ab einem Alter von etwa 10 Monaten... wenn man entweder noch oder schon nicht mehr bereit ist, auf das strenge elterliche NEIN zu hören... Auf das strenge "nein" hören sogar unsere beiden Kater... ob das als Kriterium gelten kann? Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Claudia Geschrieben 1. Juni 2005 Melden Share Geschrieben 1. Juni 2005 Ich denke, da haben sich die, die das vertreten, etwas zu wenig Gedanken gemacht... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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