Erich Geschrieben 10. August 2005 Melden Share Geschrieben 10. August 2005 Lieber beegee, Da der Vers 23 dem Hinweis auf die Gabe des Geistes folgt, und die Worte nicht auf die Apostel beschränkt sind, ist die hier gegebene Vollmacht eine allgemeine und nicht auf Christen in bestimmten Ämtern (Priester, Pastoren usw.) beschränkt. Diesem Gießkannenprinzip kann ich als Kathole keinesfalls zustimmen und bringe hierzu eine Argumentationskette von Evangelen, die ich für sehr gut halte. Hier kannst Du sie lesen. Zusammenfassend wird dort gesagt: Sind die so verstandenen "Schlüssel des Himmelreichs", die Jesus dem Petrus verliehen hat, allen Christen gegeben? Aus dem NT ergibt sich das nicht so ohne weiteres. (Siehe auch: Lk 12,41-42) Es muß die Frage erlaubt sein, wozu es überhaupt noch Schlüssel gibt, wenn alle einen Schlüssel haben. Wenn ausnahmslos jeder einen Schlüssel zu meiner Wohnung hat, brauche ich meine Tür überhaupt nicht mehr abzuschließen. Schlüssel, die ein jeder hat, sind sinnlose Schlüssel Alles Gute Erich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
beegee Geschrieben 10. August 2005 Melden Share Geschrieben 10. August 2005 Hallo Erich, hat den jeder einen Schlüssel? Die Feststellung oder auch Befürchtung, dass alle einen Schlüssel haben werden ist falsch. Du magst vielleicht einen Schlüssel haben, Erich - ich vielleicht auch - aber es gibt unzählig viele Menschen in unserer Umgebung, die diesen Schlüssel nicht haben. Und genau darin liegt die Herausforderung in der Gemeinde. Schliessen wir doch das Himmelreich auf - an wen geht denn die Berufung: Gehet hinaus in alle Welt und verkündet das Evangelium? Nur an dem kleinen Kreis der Zwölf? Die Auslegung die Du oben genannt hast, lässt auch den Hinweis auf Matthäus 18,15-20 (HfA) vermissen: 15 «Wenn dein Bruder dir Unrecht getan hat, dann gehe zu ihm und sage ihm, was er verkehrt gemacht hat. Wenn er auf dich hört, hast du deinen Bruder zurückgewonnen. 16 Will er davon nichts wissen, nimm einen oder zwei andere mit, und versucht es noch einmal gemeinsam, ihn zur Einsicht zu bringen. 17 Wenn er auch dann nicht hören will, bringe die Sache vor die Gemeinde. Nimmt er selbst das Urteil der Gemeinde nicht an, dann behandle ihn wie einen, der gottlos und ungläubig ist. 18 Ich sage euch dies: Wem ihr auf der Erde seine Sünde anlastet, der soll auch im Himmel damit belastet sein. Und wen ihr auf der Erde von seiner Schuld freisprecht, der soll auch im Himmel frei sein. 19 Aber auch das sage ich euch: Wenn zwei von euch hier auf der Erde meinen Vater um etwas bitten wollen und darin übereinstimmen, dann wird er es ihnen geben. 20 Denn wo zwei oder drei in meinem Namen zusammenkommen, bin ich in ihrer Mitte.» Zu wem spricht denn Christus hier? Sind es nur die Gemeindeleiter, der begrenzte Kreis der Apostel? Ist Christus nur anwesend, wenn sich zwei oder drei Apostel in Seinem Namen versammeln? Versteh mich recht, die apostolische Nachfolge ist gut und richtig - aber sie wird nicht verknüpft mit der Bevollmächtigung Sünden zu vergeben. Es ist letztlich Gott der Menschen in Seinen Dienst beruft und auch nur ER kann die Vollmacht erteilen Sünden zu vergeben. Und wenn diese Vollmacht an die ältere grauhaarige Dame übergangen ist die auch nur einen Menschen in seiner seelischen Not zu Christus geführt hat und sprechen durfte: Deine Sünden sind Dir vergeben weil Gott Dich im Namen Jesu Christi davon befreit hat. Das mag in manchem katholischem Herzen wie Sprengstoff wirken, aber Sein Geist hat nun einmal diese Sprengkraft. gby Bernd Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lh17 Geschrieben 10. August 2005 Melden Share Geschrieben 10. August 2005 (bearbeitet) wenn's also geschieht, dass er sich so oder so schuldig gemacht hat, so soll er bekennen, womit er gesündigt hat, 6 und soll als Buße für diese seine Sünde, die er getan hat, dem HERRN darbringen von der Herde ein Muttertier, Schaf oder Ziege, zum Sündopfer, dass der Priester die Sühnung für ihn vollziehe wegen seiner Sünde. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf zu geben, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, 8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste als Sündopfer darbringen und ihr den Kopf abknicken hinter dem Genick und nicht ganz abtrennen, 9 und er sprenge etwas von dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars und lasse das übrige Blut ausbluten am Fuße des Altars; es ist ein Sündopfer. 10 Die andere Taube aber soll er als Brandopfer darbringen der Ordnung gemäß. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen wegen seiner Sünde, die er getan hat, und ihm wird vergeben. 11 Vermag er aber auch nicht zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zu geben, so bringe er für seine Sünde als sein Opfer ein zehntel Scheffel feinstes Mehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. 12 Und er soll es zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Hand voll davon nehmen als Gedenkopfer und in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Sündopfer. 13 So soll der Priester wegen seiner Sünde, die er in einem jener Fälle getan hat, die Sühnung für ihn vollziehen und ihm wird vergeben. Und das Übrige soll dem Priester gehören wie beim Speisopfer. Echte Sündenvergebung (=Absolution) - oder nicht, Erich? bearbeitet 10. August 2005 von lh17 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 10. August 2005 Melden Share Geschrieben 10. August 2005 Echte Sündenvergebung (=Absolution) - oder nicht, Erich? wenn Du Jude bist glaub ich schon. Allerdings sind Christen Mitglieder eines neuen Bundes mit neuen Regeln. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 10. August 2005 Melden Share Geschrieben 10. August 2005 Lieber beegee, Die Auslegung die Du oben genannt hast, lässt auch den Hinweis auf Matthäus 18,15-20 (HfA) vermissen: 15 «Wenn dein Bruder dir Unrecht getan hat, dann gehe zu ihm und sage ihm, was er verkehrt gemacht hat das hatte ich schon ausgeführt: Ich darf und muß natürlich dem vergeben, der mir auf die Füße tritt und mich deshalb um Vergebung bittet. Aber wieso sollte ich dem vergeben, der DIR auf die Füße getreten hat. Darum geht es in diesem Textteil des NT. Es ist letztlich Gott der Menschen in Seinen Dienst beruft und auch nur ER kann die Vollmacht erteilen Sünden zu vergeben Dann frag ich Dich wie hat Gott Dir die Vollmacht erteilt?? Was war das äußere Zeichen?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
beegee Geschrieben 10. August 2005 Melden Share Geschrieben 10. August 2005 Hallo Erich, es geht ja nicht nur um den Bruder der Dir Unrecht getan hat. Es ist wichtig auch in der Textstelle bei Matthäus zu fragen: Wen spricht Jesus da an? Ist es auf dem kleinen Kreis der Zwölf bezogen? Ich denke nicht! Zu Deiner Frage: wie hat mir Gott die Vollmacht erteilt und was war das äussere Zeichen Lebendigen Christen steht die gleiche Hilfe zur Verfügung wie den Aposteln: der Heilige Geist, den Jesus sandte, nachdem er als Auferstandener zu Gott in den Himmel zurückkehrte. Jesus, die Jünger und wir sollen und können in der Kraft des Heiligen Geistes die Werke tun, die Gott für uns vorbereitet hat (Epheser 2,10). Jesus und seine Jünger handelten nur durch den Heiligen Geist vollmächtig Wie wir in der Bibel lesen können, wurde Jesus in Vollmacht erst tätig, nachdem er getauft worden war - mit Wasser und Heiligem Geist, der sich Ihm wie eine Taube näherte und Ihn dann ganz erfüllte (Matthäus 3,16; Lukas 4,1). Nachdem Jesus zum Vater gegangen war, mussten die Jünger warten, bis sie die versprochenen übernatürlichen Werke tun konnten, bis sie erfüllt wurden mit der "Kraft aus der Höhe" (Lukas 24,49). Dies geschah gewaltig am ersten Pfingsttag (Apostelgeschichte 2,1-13) und auch wir brauchen die Kraft des Heiligen Geistes, um übernatürliche Dinge tun zu können. Diese Kraft werden wir immer dann haben, wenn wir uns bei unserem Tun im Willen Gottes befinden, glauben, dass dieses Wort Gottes wahr ist, und dem Heiligen Geist erlauben, seine Werke durch uns zu tun. Dann wird uns möglich sein, zu tun, was Jesus uns verheißen hat: Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer an mich glaubt, wird auch selber die Werke tun, die ich tue, und noch größere als diese wird er tun; denn ich gehe zum Vater, und um was immer ihr bitten werdet [den Vater] in meinem Namen, das werde ich tun, damit verherrlicht werde der Vater im Sohn. Wenn ihr um etwas mich bittet in meinem Namen, werde ich es tun. Johannes 14,12-14 Und dies ist die Zuversicht, die wir zu ihm haben, dass er uns erhört, wenn wir seinem Willen gemäß um etwas bitten. Und wissen wir, dass er uns erhört, wenn wir ihn um etwas bitten, dann wissen wir auch, dass wir schon im Besitz des Erbetenen sind, um das wir ihn gebeten haben. 1.Johannes 5,14-15 Die Vollmacht ergreifen wir indem wir ein bewusstes JA zu Jesus Christus sprechen. Das äussere Zeichen dafür ist die Taufe. Und eines ist mir wichtig anzumerken: keine Ämter bevollmächtigen uns im Namen Jesu Christi zu handeln Vollmächtige Menschen stehen ganz und gar unter der Leitung Jesu Christi und der Führung Seines Geistes. Und diese Vollmacht ist erkennbar, die Früchte lassen schon darauf deuten... gby Bernd Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 10. August 2005 Melden Share Geschrieben 10. August 2005 (bearbeitet) Lieber beegee, Du hast ganz richtig geschrieben: Die Vollmacht ergreifen wir indem wir ein bewusstes JA zu Jesus Christus sprechen. Du nimmst Dir einfach die Vollmacht. Sie wird Dir nicht gegeben. Nebenbei die Taufe ist die Aufnahme in den neuen Bund. Keine Erteilung einer Vollmacht. Und les mal die Apg Kp. 6 5 Der Vorschlag gefiel der ganzen Versammlung. Sie wählten Stephanus, einen Mann voll des Glaubens und des Heiligen Geistes, ferner Philippus, Prochorus, Nikanor, Timon, Parmenas und Nikolaus, einen Proselyten aus Antiochia. * 6 Die nun stellten sie den Aposteln vor, die ihnen unter Gebet die Hände auflegten. Das äussere Zeichen für die Amtsübergabe und die Erteilung der zugehörigen Vollmacht ist das Handauflegen der Apostel und deren Nachfolger. Ohne dies lief auch in frühchristlicher Zeit nix!! Also: Du nimmst Dir eine Vollmacht, die Dir nicht zusteht. Ob der Herr das gut findet?? bearbeitet 10. August 2005 von Erich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squire Geschrieben 10. August 2005 Melden Share Geschrieben 10. August 2005 Für diese Vollmacht gilt anscheinend eine Art Ultra-Vires-Doktrin. Wenn die Vollmacht nicht gültig war, sind die Sünden auch nicht vergeben. Wegen derartiger Formfragen kann man dann im Schwefelsee landen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
beegee Geschrieben 10. August 2005 Melden Share Geschrieben 10. August 2005 Erich, das aus meinem Text deutlich hervorgehobene war: Diese Kraft werden wir immer dann haben, wenn wir uns bei unserem Tun im Willen Gottes befinden, glauben, dass dieses Wort Gottes wahr ist, und dem Heiligen Geist erlauben, seine Werke durch uns zu tun. Handel ich so, ergreife ich die Vollmacht Gottes die mir Jesus Christus zuspricht. Nebenbei die Taufe ist die Aufnahme in den neuen Bund. Keine Erteilung einer Vollmacht. Am Anfang war es nicht so, Erich. Warum legt der Bischof als äusseres Zeichen dem Firmling die Hände auf und was geschieht dabei und was ERwirkt das? Noch einmal: der Spender der Vollmacht ist Gott selbst der in Christus durch den heiligen Geist wirkt. Deine genannte Stelle "die Wahl der sieben Diakone" unterstreicht das übrigens auch noch einmal: Nicht durch das "Handauflegen" wird die Vollmacht erteilt - zuvor wurde die Anweisung gegeben (Vers 3): Darum, liebe Brüder, sucht in der Gemeinde nach sieben zuverlässigen Männern, die ihr Leben ganz vom Heiligen Geist bestimmen lassen und wissen, was zu tun ist. Sie sollen diese Aufgabe übernehmen. gby Bernd Im übrigen wird dadurch eines deutlich: ein Mensch der das "äussere Amt" bekleidet, sein Leben aber nicht ganz vom Heiligen Geist bestimmen lässt - hat auch keine Vollmacht. Jesus kann nicht durch diesen Menschen wirken. Auch ein Indiz dafür, warum manche Gemeinde zerfällt - andere wachsen. Und im Bezug zur Beichte gesprochen: die Menschen ergreifen dann das heilige Sakrament der Beichte - wenn das Evangelium in Vollmacht verkündet wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 10. August 2005 Melden Share Geschrieben 10. August 2005 (bearbeitet) Lieber beegee, Nicht durch das "Handauflegen" wird die Vollmacht erteilt - zuvor wurde die Anweisung gegeben (Vers 3): an vielen Stellen der Apg. Wird überliefert, dass gerade durch das Händeauflegen die Vollmacht erteilt wird. Ein besonders krasses Beispiel ist Apg 13 2 Während sie einmal den Gottesdienst vollzogen und fasteten, gebot ihnen der Heilige Geist: "Sondert mir doch Barnabas und Saulus zu dem Werk aus, zu dem ich sie berufen habe." 3 Da fasteten und beteten sie, legten ihnen die Hände auf und ließen sie ziehen. * Sogar der Hl. Geist bittet die von ihm erwählten Barnabas und Saulus durch Handauflegung speziell mit Vollmachten zu versehen. Die Weiterhin die Vollmachtsübergabe bei Paulus und Timotheus beobachten: 2. Tim 1,6 Deswegen erinnere ich dich, die Gnadengabe Gottes, die kraft der Auflegung meiner Hände in dir ist, neu zu entfachen. die Menschen ergreifen dann das heilige Sakrament der Beichte - wenn das Evangelium in Vollmacht verkündet wird. Im übertragenen Sinn ist das Verteilen von Falschgeld, da die Blüten durch nichts gedeckt sind. Ich kann nur davor warnen! Da wird ohne Vollmacht im Namen Gottes gehandelt - das ist nicht gut!! bearbeitet 10. August 2005 von Erich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lh17 Geschrieben 11. August 2005 Melden Share Geschrieben 11. August 2005 Du nimmst Dir einfach die Vollmacht. Sie wird Dir nicht gegeben. Nebenbei die Taufe ist die Aufnahme in den neuen Bund. Keine Erteilung einer Vollmacht. ... ja, mehr noch - der Empfang des Sakraments "Taufe" bewirkt bereits Sündenvergebung, - also, - dem Täufling werden die Sünden vergeben! ... nun ist aber jeder (er muß nicht einmal Christ sein, wenn ich recht informiert bin) befugt, zumindest die Nottaufe zu spenden! (Nottaufe ist eine vollwertige Taufe!) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
beegee Geschrieben 11. August 2005 Melden Share Geschrieben 11. August 2005 Lieber Erich, ich muss sagen, echt interessant zu welchen unterschiedlichen Betrachtungweisen wir bei den genannten Textstellen kommen. Du erwähntest zuletzt die Aussendung von Barnabas und Saulus in Apg 13 (EÜ) 1 In der Gemeinde von Antiochia gab es Propheten und Lehrer: Barnabas und Simeon, genannt Niger, Luzius von Zyrene, Manaën, ein Jugendgefährte des Tetrarchen Herodes, und Saulus. 2 Als sie zu Ehren des Herrn Gottesdienst feierten und fasteten, sprach der Heilige Geist: Wählt mir Barnabas und Saulus zu dem Werk aus, zu dem ich sie mir berufen habe. 3 Da fasteten und beteten sie, legten ihnen die Hände auf und ließen sie ziehen. 4 Vom Heiligen Geist ausgesandt, zogen sie nach Seleuzia hinab und segelten von da nach Zypern. Du meinst also durch das Auflegen der Hände wird die Vollmacht übergeben und betonst: Sogar der Hl. Geist bittet die von ihm erwählten Barnabas und Saulus durch Handauflegung speziell mit Vollmachten zu versehen. Seit wann bittet der Heilige Geist? Der Heilige Geist bittet nicht, sondern ER gebietet was ja auch deutlich aus Vers 2 zu entnehmen ist. Was bedeutet nun das fasten und beten der Gemeinde? Und woher kamen eigentlich die Vollmächtigen der Gemeinde in Antiochia. WER hat sie für das Propheten und Lehramt bevollmächtigt? Die Gemeinde fastete und betete - nur so konnte sie sich dem Willen Gottes öffnen - und nur so konnte sie den Willen Gottes auch vernehmen - der gebot Barnabas und Saulus auszusenden. Der Geist Gottes ist es der die Vollmacht gibt, nicht die Gemeinde - sie bestätigt nur durch Auflegung der Hände diesen Willen Gottes. Aber hier wird auch deutlich und da nähern wir uns an: es ist zu beachten, dass eine von Gott gegebene Befähigung zur ihrer völligen Entfaltung der Mitarbeit des Menschen, der Gemeinde bedarf. Das macht Dein genannter Vers aus 2. Tim 1,6 deutlich. Im übertragenen Sinn ist das Verteilen von Falschgeld, da die Blüten durch nichts gedeckt sind. Ich kann nur davor warnen! Da wird ohne Vollmacht im Namen Gottes gehandelt - das ist nicht gut!! Die Frage ist, ob man überhaupt ohne Vollmacht im Namen Gottes handeln kann? Man kann es nicht wie Du selbst sagst. Aber die Handauflegung der Ältestens garantiert auch nicht in Vollmacht zu handeln. Das eigentliche Merkmal ist ein anderes, denn im Leben des Christen ist es so, dass auf die Hingabe an Christus und auf die Bevollmächtigung durch IHN die Berufung DURCH Christus zu einem bestimmten Dienst folgt. Religion ist Jüngerschaft aus zweiter Hand - der christliche Glaube jedoch ist Jüngerschaft aus erster Hand. gby Bernd Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 11. August 2005 Melden Share Geschrieben 11. August 2005 Die Frage ist, ob man überhaupt ohne Vollmacht im Namen Gottes handeln kann? 22 An jenem Tag werden viele zu mir sagen: Herr, Herr, haben wir nicht in deinem Namen geweissagt? Haben wir nicht in deinem Namen Dämonen ausgetrieben? Haben wir nicht in deinem Namen viele Machttaten vollbracht? 23 Dann werde ich ihnen antworten: Ich habe euch nie gekannt! Hinweg von mir, ihr Übeltäter! Aber die Handauflegung der Ältestens garantiert auch nicht in Vollmacht zu handeln. nur diese Handauflegung garantiert die Vollmacht. Deshalb schreibt auch Paulus: 1Tim 5,22 Lege keinem voreilig die Hände auf ...... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
beegee Geschrieben 12. August 2005 Melden Share Geschrieben 12. August 2005 Hallo Erich, die Stelle aus Matthäus 7 macht ja grade deutlich, dass die angeblich in Vollmacht Jesu vollbrachten Werke allein von IHM einer Prüfung unterzogen werden. Sprich, viele können behaupten in seiner Vollmacht zu handeln und es dennoch nicht tun. Und Du hast Vers 21 vergessen: Nicht jeder, der zu mir sagt: Herr! Herr!, wird in das Himmelreich kommen, sondern nur, wer den Willen meines Vaters im Himmel erfüllt. Den Willen meines Vaters im Himmel erfüllen... dieser Wille wird offenbart in Seinem Wort und im Heiligen Geist. Hier wird auch noch einmal deutlich, dass die Handauflegung KEINE Vollmacht garantiert. Es kann nur der vollmächtig wirken, der den Willen des Vaters im Himmel erfüllt. Mitunter gibt es Menschen die da rufen (Lukas 9,49): Meister, wir haben gesehen, wie jemand in deinem Namen Dämonen austrieb, und wir versuchten, ihn daran zu hindern, weil er nicht mit uns zusammen dir nachfolgt. Nanu, da treibt einer Dämonen aus im Namen Jesu Christi und ist nicht Mitglied unserer Gemeinschaft? Das kann nicht sein, der hat bestimmt keine Vollmacht dazu. Christus antwortet darauf: Hindert ihn nicht! Denn wer nicht gegen euch ist, der ist für euch. Die Handauflegung garantiert die Vollmacht? Schön wäre es, aber wievielen wurden bereits die Hände aufgelegt und sie erfüllten nicht den Willen des Vaters. 1. Joh 2,4: Wer sagt: "Ich habe ihn erkannt", und hält doch seine Gebote nicht, der ist ein Lügner, und in einem solchen ist die Wahrheit nicht; und ein solcher kann auch nicht in Vollmacht handeln, da kann die ganze gesammelte Gemeinde ihm die Hände aufgelegt haben... Wer Gottes Gebote nicht hält kann nicht in seiner Vollmacht handeln! Hier wird die Warnung von Christus aus MT 23,13 mehr als deutlich: Weh euch, ihr Schriftgelehrten und Pharisäer, ihr Heuchler! Ihr verschließt den Menschen das Himmelreich. Ihr selbst geht nicht hinein; aber ihr lasst auch die nicht hinein, die hineingehen wollen. Welche Verantwortung trägt der, der meint die Schlüssel des Himmels zu haben - selbst nicht hineingeht, weil er Gottes Gebote nicht hält - und dadurch anderen das Himmelreich verschliesst. Handelt dieser vollmächtig, weil ihm zuvor die Hände aufgelegt wurden? Und dazu passt letzlich auch Dein Hinweis aus 1. Tim 5,22 denn er macht deutlich: Timotheus wird Gott und den Gemeinden nur dann gut dienen, wenn er sich reinhält und es ablehnt, die Unwürdigen an der Leitung einer Gemeinde zu beteildigen. gby Bernd Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
overkott Geschrieben 2. September 2005 Melden Share Geschrieben 2. September 2005 Wichtig ist bei der Beichte nicht Vollständigkeit, sondern Ehrlichkeit, sonst hat die Beichte keine Wirkung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
overkott Geschrieben 10. September 2005 Melden Share Geschrieben 10. September 2005 Wann ist heute Beichtgelegenheit? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 10. September 2005 Melden Share Geschrieben 10. September 2005 Wann ist heute Beichtgelegenheit? das erfährt man in der regel im aushang der pfarrei, im wochen- oder monatsblatt der pfarrei oder auch in den wochenendausgaben der zeitungen. im übrigen solltest du das eigentlich wissen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
overkott Geschrieben 12. September 2005 Melden Share Geschrieben 12. September 2005 (bearbeitet) Wann ist heute Beichtgelegenheit? das erfährt man in der regel im aushang der pfarrei, im wochen- oder monatsblatt der pfarrei oder auch in den wochenendausgaben der zeitungen. im übrigen solltest du das eigentlich wissen. Ich hab's am Samstag nicht geschafft. Kann man auch außerhalb der Reihe beichten? bearbeitet 12. September 2005 von overkott Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 12. September 2005 Melden Share Geschrieben 12. September 2005 Ich hab's am Samstag nicht geschafft. Du hattest etwas Wichtigeres zu tun ? Nebenbei: Selbst ich weiß, daß man (nach Vereinbarung natürlich) jederzeit ein Beichtgespräch führen kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 12. September 2005 Melden Share Geschrieben 12. September 2005 Ich hab's am Samstag nicht geschafft. Du hattest etwas Wichtigeres zu tun ? Nebenbei: Selbst ich weiß, daß man (nach Vereinbarung natürlich) jederzeit ein Beichtgespräch führen kann. aber doch ovi nicht..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 13. September 2005 Melden Share Geschrieben 13. September 2005 Wann ist heute Beichtgelegenheit? das erfährt man in der regel im aushang der pfarrei, im wochen- oder monatsblatt der pfarrei oder auch in den wochenendausgaben der zeitungen. im übrigen solltest du das eigentlich wissen. ... und bei manchen Pfarreien kann man Gottesdienst- und Beichttermine auch im Internet erfahren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
overkott Geschrieben 13. September 2005 Melden Share Geschrieben 13. September 2005 Selbst ich weiß, daß man (nach Vereinbarung natürlich) jederzeit ein Beichtgespräch führen kann. Beichtgespräch ist mir etwas zu persönlich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 13. September 2005 Melden Share Geschrieben 13. September 2005 Selbst ich weiß, daß man (nach Vereinbarung natürlich) jederzeit ein Beichtgespräch führen kann. Beichtgespräch ist mir etwas zu persönlich. Billige Ausrede. Außerdem kann man sich ja auch im Beichtstuhl verabreden. Das ihr Sa. 18:30, So 8:30 u 11:15 (was ist das denn für 'ne Zeit) hl. Messe habt habe ich ja noch rausgefunden aber die Beichtzeiten sind nicht online. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katta Geschrieben 13. September 2005 Melden Share Geschrieben 13. September 2005 Nicht durch das "Handauflegen" wird die Vollmacht erteilt - zuvor wurde die Anweisung gegeben (Vers 3): Darum, liebe Brüder, sucht in der Gemeinde nach sieben zuverlässigen Männern, die ihr Leben ganz vom Heiligen Geist bestimmen lassen und wissen, was zu tun ist. Sie sollen diese Aufgabe übernehmen. Ja, wenn man das Gefühl hat, der Priester ist wirklich ein Werkzeug des Heiligen Geistes.... Oh oh.... jetzt muss ich wohl zum Beichten.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 13. September 2005 Melden Share Geschrieben 13. September 2005 Im Bonner Münster ist übrigens Mo-Fr 16-17:45 im Beichtstuhl Beichtgelegenheit. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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