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neues Fahrrad


tomlo

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Das Problem mit der Hehlerei ist aber nicht nur ein moralisches... B)

 

ich vermute mal ganz stark, es ist auch ein juristisches... :)

In der Tat, genauer: Ein strafrechtliches, und ich bin mir nicht sicher, ob das nicht auch den Käufer mit erfasst ...

 

Ich glaube, auch der Käufer macht sich strafbar

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Richtig, gem. § 259 I StGB in der Tatvariante des Ankaufens. Bestraft wird aber nur vorsätzliches Handeln, d. h. dem Fahrradkäufer müsste jenseits vernünftigen Zweifels nachgewiesen werden, dass er die Möglichkeit erkannt hat, dass das Fahrrad gestohlen war und er dem gegenüber gleichgültig geblieben ist.

 

Selbstverständlich rate ich hier niemandem zur Hehlerei. Im Gegenteil plädiere ich natürlich dazu, nur solche Sachen anzukaufen, bei der man sich der Übereignungsberechtigung des Veräußeres sicher ist.

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Richtig, gem. § 259 I StGB in der Tatvariante des Ankaufens. Bestraft wird aber nur vorsätzliches Handeln, d. h. dem Fahrradkäufer müsste jenseits vernünftigen Zweifels nachgewiesen werden, dass er die Möglichkeit erkannt hat, dass das Fahrrad gestohlen war und er dem gegenüber gleichgültig geblieben ist.

 

Nun, du hattest ramhol ja bösgläubig gemacht, für bedingten Vorsatz reicht das allemal, sollte er nun tatsächlich am Mauerpark ein gebrauchtes Fahrrad weit unter Marktpreis erstehen.

 

Selbstverständlich rate ich hier niemandem zur Hehlerei. Im Gegenteil plädiere ich natürlich dazu, nur solche Sachen anzukaufen, bei der man sich der Übereignungsberechtigung des Veräußeres sicher ist.

Reine Schutzbehauptung. Im Falle eines Falles bist du wegen Anstiftung dran B)

bearbeitet von Inge
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Selbstverständlich rate ich hier niemandem zur Hehlerei. Im Gegenteil plädiere ich natürlich dazu, nur solche Sachen anzukaufen, bei der man sich der Übereignungsberechtigung des Veräußeres sicher ist.

Reine Schutzbehauptung. Im Falle eines Falles bist du wegen Anstiftung dran B)

 

Nach den Rücktrittsregeln für mehrere Tatbeteiligte kann ich Straflosigkeit nur noch dadurch erreichen, dass ich die Vollendung verhindere (§ 24 II) oder mich darum bemühe? Nur, wie halte ich ramhol vom Ankauf ab?

 

Kann ich Jura auch als Fernstudium aus der JVA Tegel betreiben? :)

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Selbstverständlich rate ich hier niemandem zur Hehlerei. Im Gegenteil plädiere ich natürlich dazu, nur solche Sachen anzukaufen, bei der man sich der Übereignungsberechtigung des Veräußeres sicher ist.

Reine Schutzbehauptung. Im Falle eines Falles bist du wegen Anstiftung dran :)

 

Nach den Rücktrittsregeln für mehrere Tatbeteiligte kann ich Straflosigkeit nur noch dadurch erreichen, dass ich die Vollendung verhindere (§ 24 II) oder mich darum bemühe? Nur, wie halte ich ramhol vom Ankauf ab?

 

Kann ich Jura auch als Fernstudium aus der JVA Tegel betreiben? :)

 

 

Zu spät... um 14:26 Uhr kaufte ich auf dein Anraten hin am Mauerpark ein gestohlenes Fahrrad. Ich schreibe dir aus der Untersuchungszelle um dir mitzuteilen, dass die Staatsanwaltschaft sich in Kürze bei dir melden wird. Hier scheint die Sonne und ein Fortbewegungsmittel braucht man auch nicht. Viele Grüße!

 

B)

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Selbstverständlich rate ich hier niemandem zur Hehlerei. Im Gegenteil plädiere ich natürlich dazu, nur solche Sachen anzukaufen, bei der man sich der Übereignungsberechtigung des Veräußeres sicher ist.

Reine Schutzbehauptung. Im Falle eines Falles bist du wegen Anstiftung dran :)

 

Nach den Rücktrittsregeln für mehrere Tatbeteiligte kann ich Straflosigkeit nur noch dadurch erreichen, dass ich die Vollendung verhindere (§ 24 II) oder mich darum bemühe? Nur, wie halte ich ramhol vom Ankauf ab?

 

Tja, da hast du jetzt ein Problem. Um die Anstiftung kämst du ja vielleicht noch mit dem Argument rum, dass du von Anfang an damit gerechnet hast, dass ramhol viel zu moralisch ist, um als Hehler aufzutreten. Aber was ist mit der Beihilfe - ohne deinen Rat wäre er schließlich nie auf die Idee gekommen, und das ist immerhin ein adäquat kausaler Tatbeitrag ...

 

Kann ich Jura auch als Fernstudium aus der JVA Tegel betreiben? :)

Gewiss. Magnus Gäfgen konnte das schließlich auch ... B)

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Richtig, gem. § 259 I StGB in der Tatvariante des Ankaufens. Bestraft wird aber nur vorsätzliches Handeln, d. h. dem Fahrradkäufer müsste jenseits vernünftigen Zweifels nachgewiesen werden, dass er die Möglichkeit erkannt hat, dass das Fahrrad gestohlen war und er dem gegenüber gleichgültig geblieben ist.

 

Ein altgedienter Amtsrichter vermutet contra legem den Vorsatz, wenn der Erwerber zB tätowiert ist, oder er es ihm aus sonstigen Merkmalen seiner Erscheinung oder des Lebenslaufes zutraut, eine Hehlerei zu begehen. "Die Einlassungen des Angeklagten sind reine Schutzbehauptungen, es ist nämlich weltfremd,..." so ähnlich heißts dann im Urteil. Grüße, KAM

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Ein altgedienter Amtsrichter vermutet contra legem den Vorsatz, wenn der Erwerber zB tätowiert ist, oder er es ihm aus sonstigen Merkmalen seiner Erscheinung oder des Lebenslaufes zutraut, eine Hehlerei zu begehen. "Die Einlassungen des Angeklagten sind reine Schutzbehauptungen, es ist nämlich weltfremd,..." so ähnlich heißts dann im Urteil. Grüße, KAM

 

Früher enthielt der Hehlerei-Tatbestand ja so eine merkwürdige fahrlässigkeitsähnliche Formulierung. Ich denke nicht, dass durch die neue, saubere Fassung irgendwelche Fälle ausgeschieden werden. Ich erinnere z. B. nur an das amtsgerichtliche Urteil in BW, in dem ein Strafrichter einen Einkäufer eines Navigationsgerätes, das bei Ebay eingestellt war, verurteilt hat. Vorsatz hat er angenommen, da der Verkäufer aus Polen stammt und der Startpreis bei 1 Euro lag. So ist die freie richterliche Beweiswürdigung. Die Berufung hat das natürlich kassiert.

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Die Berufung hat das natürlich kassiert.

 

Beruhigend, wenn das natürlich wäre. Grüße, KAM

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Die Berufung hat das natürlich kassiert.

 

[korinthenkack]Die Berufung kassiert natürlich gar nichts, denn "die Berufung" ist das, was der Berufungskläger einlegt, und der kassiert gar nichts. Wer oder was da kassiert, ist das Berufungsgericht, wer sonst![/korinthenkack]

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Hallo,

 

ich möchte mir ein neues Fahrrad zulegen. Es soll halt ein Allround-Rad sein, mit der man überall hinkommt. Bei Ebay gibt es dazu ein paar gute Angebote.

 

Frage: Lohnt sich die Mehrausgabe für einen Alu-Rahmen, bzw. für Full Suspension?

 

Alu Rahmen sind leichter und damit aus meiner Sicht schöner zum Fahren.

Full Suspension würde ich nur nehmen, wenn ich primär auf Feldweg etc. fahre. Eine Vollfederung im Stadtbereich empfinde ich eher als störend - ich mag lieber eine harte Auflage....

 

aber das musst du alles selber entscheiden.

 

es lohnt sich auf jedenfall etwas mehr Geld auszugeben, denn Qualität macht sich vor allem bei Fahrrädern immer bezahlt!

 

Mein Peugeot Trekking Bike hat vor knapp 12 Jahren 1700 DM gekostet, mit dem bin ich seitdem bestens gefahren (ca. 3.000 km im Jahr)...ohne Reparaturen, ohne irgendwelche Macken.....

 

ich würde mein Fahrrad nie bei Ebay ersteigern/kaufen.....testen vor Ort und Service vor Ort sind einfach unabdinglich....

bearbeitet von marius
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