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Bischof G.L. Müller und der Ärger


Sina

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Kurzes Fegefeuer für Pfarrer Trimpl

 

Ihr lieben Modernisten, Pfarrer Trimpl ist wieder in Amt und Würden. Da soll noch einer behaupten, Bischof Müller wäre kein Mann der Versöhnung.

Wenn Du handfeste Erpressung als Mittel der Versöhnung siehst kann Dir allerdings auch niemand mehr helfen. :lol:

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Kurzes Fegefeuer für Pfarrer Trimpl

 

Ihr lieben Modernisten, Pfarrer Trimpl ist wieder in Amt und Würden. Da soll noch einer behaupten, Bischof Müller wäre kein Mann der Versöhnung.

Wenn Du handfeste Erpressung als Mittel der Versöhnung siehst kann Dir allerdings auch niemand mehr helfen. :lol:

und "kurz" in diesem Zusammenhang finde ich reichlich zynisch, Vergleichsmaßstab sollte nicht die Länge der Kirchengeschichte, sondern ein Menschenleben sein.

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Mir kam der ganze Stil der Auseinandersetzung (Presseerklärung in der Tagespost...) auch sehr befremdlich vor. Könntest du da ein wenig Glasnost in die Sache bringen und deine Recherchequellen nennen?

Kann ich leider nicht. Sind alles Freunde von mir, die ich schützen muss.

Jo, das versteh ich nun auch wieder. Wenn so viel Druck kommt, kann man schlecht alles offen legen. Außerdem wäre das eher die Aufgabe der Presse. Schade, dass die sich nicht mehr engagiert!

 

Man kann Trimpl nur raten, wie vorher weiterzumachen, und ein paar Kotau-Briefe in der Schublade zu haben.

Hihi, das finde ich auch... Wenn dem Bischof solche Formalia genügen, sollte er sie haben, am besten täglich in 10facher Ausfertigung...

bearbeitet von rembetiko
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Sokrates:bin ich ziemlich sicher, :)
Sokrates:soweit ich weiß :) 
Sokrates:Ich nehme mal an, :lol:

 

Dann bist Du aus der Diskussion mit mir ausgeschieden. :)

Das spricht Bände ..................

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Kurzes Fegefeuer für Pfarrer Trimpl

 

Ihr lieben Modernisten, Pfarrer Trimpl ist wieder in Amt und Würden. Da soll noch einer behaupten, Bischof Müller wäre kein Mann der Versöhnung.

Wenn Du handfeste Erpressung als Mittel der Versöhnung siehst kann Dir allerdings auch niemand mehr helfen. :lol:

Erpressung ist in diesem Zusammenhang ein völlig unangemessenes Wort.

GeLuMü hat in Übereinstimmung mit den einschlägigen kirchlichen Normen gehandelt, deshalb kann es sich um keine Erpressung gehandelt haben.

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Erpressung ist in diesem Zusammenhang ein völlig unangemessenes Wort.

GeLuMü hat in Übereinstimmung mit den einschlägigen kirchlichen Normen gehandelt, deshalb kann es sich um keine Erpressung gehandelt haben.

Wieso? Ist es unmöglich, dass die "einschlägigen kirchlichen Normen" eine Erpressung vorsehen?

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Ist es unmöglich, dass die "einschlägigen kirchlichen Normen" eine Erpressung vorsehen?

Ja!

Und wieso? Womit begründest du das?

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Erpressung ist in diesem Zusammenhang ein völlig unangemessenes Wort.

GeLuMü hat in Übereinstimmung mit den einschlägigen kirchlichen Normen gehandelt, deshalb kann es sich um keine Erpressung gehandelt haben.

Die kirchlichen Normen sehen eine so massive Pensionskürzung als diziplinarisches Mittel vor?

 

In meinen Augen wahr das völlig unverhältnismäßig.

 

Pfr. Trimpl konnte doch gar nicht anders wenn er noch von irgendwas leben will.

 

Und das IST Erpressung.

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Ist es unmöglich, dass die "einschlägigen kirchlichen Normen" eine Erpressung vorsehen?

Ja!

Und wieso? Womit begründest du das?

Lies Dir doch die einschlägigen strafrechtlichen Normen durch, in denen definiert wird, was eine Erpressung ist.

Dann wird Dir (hoffentlich) auch die Begründung klar.

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Erpressung ist in diesem Zusammenhang ein völlig unangemessenes Wort.

GeLuMü hat in Übereinstimmung mit den einschlägigen kirchlichen Normen gehandelt, deshalb kann es sich um keine Erpressung gehandelt haben.

Die kirchlichen Normen sehen eine so massive Pensionskürzung als diziplinarisches Mittel vor?

Ganz offensichtlich ist das so!

Die Kirche ist meines Wissens nicht verpflichtet, subversive Tätigkeiten, wie sie Herr Trimpl ausgeübt hat, auch noch mit Pensionszahlungen zu belohnen.

 

In meinen Augen wahr das völlig unverhältnismäßig.

"Deine Augen" können das so ja sehen, die Übereinstimmung mit den kirchlichen Normen wird durch diese Sichtweise jedoch nicht hergestellt.

 

Pfr. Trimpl konnte doch gar nicht anders wenn er noch von irgendwas leben will.

Woher willst Du das wissen?

 

Und das IST Erpressung.

Nochmals nein!

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Ist es unmöglich, dass die "einschlägigen kirchlichen Normen" eine Erpressung vorsehen?

Ja!

Und wieso? Womit begründest du das?

44 begründet das damit, dass er das Wort "Erpressung" so definiert, dass es völlig unmöglich ist, dass ein Bischof das tut. Das hat den Vorteil, dass er immer recht hat, aber den Nachteil, dass dass es völlig sinnlos ist, mit ihm zu diskutieren.

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Ist es unmöglich, dass die "einschlägigen kirchlichen Normen" eine Erpressung vorsehen?

Ja!

Und wieso? Womit begründest du das?

Lies Dir doch die einschlägigen strafrechtlichen Normen durch, in denen definiert wird, was eine Erpressung ist.

Dann wird Dir (hoffentlich) auch die Begründung klar.

Kannst du da mal konkret werden? Ich habe keine Zeit (und Lust) das gesamte Prozessrecht zu studieren.

 

Immerhin lehrt man im Religionsunterricht (gemäß dem durch die Bischöfe genehmigen Lehrplan für die Oberstufe an Gymnasien ... und der ist noch gültig), dass es zwischen rechtlichen Bestimmungen und moralischen Normen Unterschiede geben kann. Was das Recht erlaubt, kann unmoralisch sein, was moralisch gefordert wird kann gegen geltendes Recht verstoßen.

bearbeitet von Elima
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Kannst du da mal konkret werden?

Gerne!

 

Ich habe keine Zeit (und Lust) das gesamte Prozessrecht zu studieren.

Das brauchst Du auch gar nicht. Es genügt ein Blick in den § 253 StGB!

 

Dort steht in den ersten beiden Absätzen:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

 

Dieses in den Paragraphen beschriebene Verhalten hat GeLuMü nicht an den Tag gelegt; demzufolge hat er sich auch nicht der Erpressung schuldig gemacht.

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Kirchliches Recht ist kein staatliches Recht.

 

Übrigens:

 

Can. 1349 — Wenn eine Strafe unbestimmt ist und das Gesetz nichts anderes vorsieht, darf der Richter keine schwereren Strafen, zumal keine Beugestrafen verhängen, wenn nicht die Schwere des Falles dies unbedingt fordert; Strafen für immer darf er jedoch nicht verhängen.

 

und

 

Can. 1350 — § 1. Bei den über einen Kleriker zu verhängenden Strafen ist immer darauf zu achten, daß er nicht das entbehrt, was zu seinem angemessenen Unterhalt notwendig ist, es sei denn, es handelt sich um die Entlassung aus dem Klerikerstand.
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Außerdem braucht man um das Wort "Erpressung" gar nicht zu streiten. Wenn eine qualifizierte Mehrheit von moralisch Urteilenden eine Handlung für Erpressung hält, dann ist sie im moralischen Sinn eine Erpressung. Dass die Erpressung des GeLuMü nicht justitiabel im Sinne §253 StGB ist, hat ja nie jemand angezweifelt.

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Kirchliches Recht ist kein staatliches Recht.

Stimmt!

Jedoch hattest Du mit dem Wort "Erpressung" einen terminus technicus aus dem weltlichen Recht verwendet.

Den Schuh muß also nicht ich mir anziehen, sondern Du!

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Kirchliches Recht ist kein staatliches Recht.

Stimmt!

Jedoch hattest Du mit dem Wort "Erpressung" einen terminus technicus aus dem weltlichen Recht verwendet.

Den Schuh muß also nicht ich mir anziehen, sondern Du!

Bitte?

 

Wer hat denn Erpressung als Begriff der Rechtsprechung verwendet?

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Außerdem braucht man um das Wort "Erpressung" gar nicht zu streiten. Wenn eine qualifizierte Mehrheit von moralisch Urteilenden eine Handlung für Erpressung hält, dann ist sie im moralischen Sinn eine Erpressung. Dass die Erpressung des GeLuMü nicht justitiabel im Sinne §253 StGB ist, hat ja nie jemand angezweifelt.

merci.gif

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Außerdem braucht man um das Wort "Erpressung" gar nicht zu streiten.

Dann laß es doch bleiben ......

 

Wenn eine qualifizierte Mehrheit von moralisch Urteilenden eine Handlung für Erpressung hält, dann ist sie im moralischen Sinn eine Erpressung.

Von einer moralischen Erpressung war nicht die Rede gewesen.

Im Übrigen gilt Deine Definition einer "moralischen Erpressung" evtl. für eine weltliche Moral. Auch dieses ist sehr strittig!

 

Für die katholische Kirche ist Deine Definition in keinem Falle gültig.

 

Dass die Erpressung des GeLuMü nicht justitiabel im Sinne §253 StGB ist, hat ja nie jemand angezweifelt.

Wenn sie nicht justiziabel ist, dann kann man sie ihm nicht vorwerfen.

Man läuft sogar Gefahr, sich der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB) schuldig zu machen .....

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Man läuft sogar Gefahr, sich der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB) schuldig zu machen .....

Deine Besserwisserei nach Entlarvung Deiner Rabulistik ist nur peinlich. Lass es.

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Man läuft sogar Gefahr, sich der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB) schuldig zu machen .....

Deine Besserwisserei nach Entlarvung Deiner Rabulistik ist nur peinlich. Lass es.

Richtig ist: Du hättest gerne entlarvt!

 

Darüber hinaus solltest Du Dir keine Gedanken über meine nicht vorhandenen Peinlichkeiten machen.

 

Deine Herrenmenschenmanier ist um ein vielfaches peinlicher ..............

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Ist es nicht so, dass man im kirchlichen Bereich eh' kein ordentliches Gericht anrufen darf (zumindest in der Diözese Regensburg)? Was kümmern uns dann in diesem Bereich staatliche Gesetze?

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Gast
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