Berno Geschrieben 26. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 26. Juli 2005 Der Päpstliche Rat für die sozialen Kommunikationsmittel zum Thema "Kirche und Internet: Virtuelle Realität ist kein Ersatz für die wirkliche Gegenwart Christi in derEucharistie, die sakramentale Realität der anderen Sakramente und den gemeinsamen Gottesdienst in einer menschlichen Gemeinschaft aus Fleisch und Blut. Es gibt keine Sakramente im Internet; und auch die religiöse Erfahrung, die hier dank der Gnade Gottes möglich ist, ist ungenügend, es fehlt die Beziehung zu anderen Gläubigen in der wirklichen Welt. Wie sieht die Sache nun aus, wenn ich bei einem mir persönlich bekannten Priester, welcher weit entfernt von mir wohnt mit den Mitteln des Internet (es muß ja kein öffentliches Forum sein) beichten möchte? Die Ausführungen des Päpstlichen Rates sind mir generell sehr einleuchtend. Aber wie ist eure Meinung zu dem von mir geschilderten Fall? P.S.: Das gesamte Dokument Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 26. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 26. Juli 2005 (bearbeitet) Der Empfang des Bußsakramentes setzt die physische Anwesenheit des Beichtvaters und des Beichtenden voraus. Im Dekret über das Opus Angelorum (Engelwerk) v. 06.06.1992 hat die Kongregation für die Glaubenslehre ausdrücklich „die sogenannte Fernspendung von Sakramenten untersagt“ (Amtsblatt für das Bistum Augsburg 102 [1992], S. 302-304, hier: S. 303). Quelle: Telefonbeichte Also kirchenrechtlich ist das wohl untersagt, denn für die Telefonbeichte und eine Beichte via Internet dürfte das gleiche gelten. Die Frage ist, ob es in einer entsprechenden Notsituation trotzdem möglich ist. Zum Beispiel in Todesgefahr. Meine Meinung: Die Beichte via Internet ist gültig aber eben kirchenrechtswidrig. bearbeitet 26. Juli 2005 von OneAndOnlySon Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Berno Geschrieben 26. Juli 2005 Autor Melden Share Geschrieben 26. Juli 2005 @OneAndOnlySon: Danke! Die Gültigkeit beziehst du also auf die jeweilige Notsituation. Gefühlsmäßig schätze ich das auch so ein. Etwas unangenehm berührt mich der Wiederspruch zwischen "Gültigkeit" und "Kirchenrecht". Werden vom Kirchenrecht solche Notsituationen definiert oder bleibt dieser Wiederspruch bestehen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 26. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 26. Juli 2005 Ich würde die Gültigkeit deswegen auf eine Notsituation begrenzen, weil sie bei Sakramenten grundsetzlich von der Intention des Spenders und des Empfängers abhängt. Der Pönitent (Beichtende) muss also wirklich beichten wollen, mit allem drum und dran und dazu gehört nun einmal auch die persönliche Anwesenheit. Diese Intention, kann aber nur dann gegeben sein, wenn ein wirklicher Hinderungsgrund vorliegt, der auch keine Beichte zu einem späteren Zeitpunkt (wenn eine persönliche Anwesenheit wieder möglich ist) zulässt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Berno Geschrieben 26. Juli 2005 Autor Melden Share Geschrieben 26. Juli 2005 Mir ist nicht ganz einleuchtend, warum man von "physischer Anwesenheit" sprechen kann wenn einer in einem Kasten sitzt (nur durch ein kleines Gitterchen visuell und akustisch zu erahnen) von dem man nicht mal immer genau weiß wer er ist. Der Beichtvater, der mir seine eMail-Adresse überlassen hat ist mir da wesentlich "physischer", auch wenn mir seine Worte nur auf dem Bildschirm vorliegen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 26. Juli 2005 Melden Share Geschrieben 26. Juli 2005 Also unter den im Internet möglichen Kommunikationsformen scheint mir Email noch die ungeeignetste für die Beichte. Da stelle ich mir eher eine ICQ-Session vor oder eine Videokonferenz via Netmeeting. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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