kam Geschrieben 2. September 2005 Melden Share Geschrieben 2. September 2005 So weit ist dem Kirchenrecht dann genüge getan. Der Pate wird im Pfarrbüro in die Bücher eingetragen - und das war's. Den Brief find ich gut, aber was ist mit Can. 872: operam dare ut babtizatus vitam christianam babtismo congruam ducat obligationesque eidem inhaerentes fideliter adimpleat. - Da ist mir grad ein Schreck durch die Glieder gefahren, gut, daß meine Patenkinder noch klein sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 3. September 2005 Melden Share Geschrieben 3. September 2005 Wenn nur der erste Pate gilt heißt das, daß unser Sohn eine evtl. Tochter seiner Taufpatin dann ohne Dispens heiraten könnte?Das kann er sowieso. Geistige Verwandtschaft ist kein Ehehindernis mehr? Oh tempores, oh mores ... *Lateinlehrermodus an* Es heißt "tempora" Wenn du schon gelehrte Sprüche postest, dann richtig! *Lateinlehrermodus aus* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
maxinquaye Geschrieben 3. September 2005 Melden Share Geschrieben 3. September 2005 Wenn nur der erste Pate gilt heißt das, daß unser Sohn eine evtl. Tochter seiner Taufpatin dann ohne Dispens heiraten könnte?Das kann er sowieso. Geistige Verwandtschaft ist kein Ehehindernis mehr? Oh tempores, oh mores ... *Lateinlehrermodus an* Es heißt "tempora" Wenn du schon gelehrte Sprüche postest, dann richtig! *Lateinlehrermodus aus* Wenn wir schon einmal dabei sind, es heisst bestimmt auch nicht "Oh", sondern "O". Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. September 2005 Melden Share Geschrieben 3. September 2005 (bearbeitet) Ah ja - nachdem sich die Oberlehrer jetzt austoben konnten besteht vllt. auch mal die Möglichkeit meine Frage nach einer evtl. Rangfolge der Paten zu beantworten ... [keinpassendersmileyauffindbar] bearbeitet 3. September 2005 von Flo77 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
overkott Geschrieben 4. September 2005 Melden Share Geschrieben 4. September 2005 Natürlich sollte sich die Familie darüber vorher Gedanken machen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maple Geschrieben 4. September 2005 Melden Share Geschrieben 4. September 2005 So weit ist dem Kirchenrecht dann genüge getan. Der Pate wird im Pfarrbüro in die Bücher eingetragen - und das war's. Den Brief find ich gut, aber was ist mit Can. 872: operam dare ut babtizatus vitam christianam babtismo congruam ducat obligationesque eidem inhaerentes fideliter adimpleat. - Da ist mir grad ein Schreck durch die Glieder gefahren, gut, daß meine Patenkinder noch klein sind. Kann das bitte einmal jemand übersetzen? Ich fänd es grundsätzlich sehr nett, wenn man bei Passagen auf latein immer gleich die dt. Übersetzung mitliefert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sion Geschrieben 4. September 2005 Melden Share Geschrieben 4. September 2005 So weit ist dem Kirchenrecht dann genüge getan. Der Pate wird im Pfarrbüro in die Bücher eingetragen - und das war's. Den Brief find ich gut, aber was ist mit Can. 872: operam dare ut babtizatus vitam christianam babtismo congruam ducat obligationesque eidem inhaerentes fideliter adimpleat. - Da ist mir grad ein Schreck durch die Glieder gefahren, gut, daß meine Patenkinder noch klein sind. Kann das bitte einmal jemand übersetzen? Ich fänd es grundsätzlich sehr nett, wenn man bei Passagen auf latein immer gleich die dt. Übersetzung mitliefert. can 872 auf deutsch: "Einem Täufling ist, soweit dies geschehen kann, ein Pate zu geben; dessen Aufgabe ist es, dem erwachsenen Täufling bei der christlichen Initiation ?beizustehen bzw. das zu taufende Kind zusammen mit den Eltern zur Taufe zu bringen und auch mitzuhelfen, daß der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt." (Und korrekt lateinisch: "Baptizando, quantum fieri potest, detur patrinus,cuius est baptizando adulto in initiatione christiana adstare, et baptizandum infantem una cum parentibus ad baptismum praesentare itemque operam dare ut baptizatus vitam christianam baptismo congruam ducat obligationesque eidem inhaerentes fideliter adimpleat.") Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
overkott Geschrieben 4. September 2005 Melden Share Geschrieben 4. September 2005 Deshalb ist "Ratzinger, Joseph: Einführung in das Christentum" auch bei Taufen von katholischen Christen durchaus ein Geschenk, das man in Erwägung ziehen kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
overkott Geschrieben 7. September 2005 Melden Share Geschrieben 7. September 2005 Gerade für die Mutter wäre vielleicht ein Buch über den hl. Augustinus ein schönes Geschenk. Den hl. Augustinus kann man sich auch online nehmen: http://www.augustinus.de/lachmann.pdf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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