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Pius-bruderschaft, Lefebvre


Wussellig

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Ich fände es da ganz in Ordnung, wenn eine Haushälterin angestellt würde (wie Siri vorschlägt). Warum soll nicht eine Frau, die das gerne macht, auf diese Weise in "Lohn und Brot" kommen, zum ortsüblichen Tarif. .......Aber es ist nicht o.k., wenn es so läuft, wie Siri es beschreibt.

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das ist einfach die notwendigkeit die sich aus der situation traditionalistische gläubiger ergeben man ist eben sehr verstreut und ein priorat muß eben vieles abdecken ich erwähne nur nebenbei daß da kein cent kirchensteuer hingeht sondern alles nur von den spenden der gläubigen erhalten wird

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Ich fände es da ganz in Ordnung, wenn eine Haushälterin angestellt würde (wie Siri vorschlägt). Warum soll nicht eine Frau, die das gerne macht, auf diese Weise in "Lohn und Brot" kommen, zum ortsüblichen Tarif. .......Aber es ist nicht o.k., wenn es so läuft, wie Siri es beschreibt.

da problem ist einfach die patres haben angst daß man das als verschwendung von spendengelder ansehen würde

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das ist einfach die notwendigkeit die sich aus der situation traditionalistische gläubiger ergeben man ist eben sehr verstreut und ein priorat muß eben vieles abdecken ich erwähne nur nebenbei daß da kein cent kirchensteuer hingeht sondern alles nur von den spenden der gläubigen erhalten wird

So werden die alten Frauen (die vielleicht kein Geld haben) ihre Arbeit als Spende verstehen. Aber dennoch muss doch darauf geachtet werden, dass sie nicht bis zum Umfallen arbeiten.

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Ich fände es da ganz in Ordnung, wenn eine Haushälterin angestellt würde (wie Siri vorschlägt). Warum soll nicht eine Frau, die das gerne macht, auf diese Weise in "Lohn und Brot" kommen, zum ortsüblichen Tarif. .......Aber es ist nicht o.k., wenn es so läuft, wie Siri es beschreibt.

da problem ist einfach die patres haben angst daß man das als verschwendung von spendengelder ansehen würde

Da habe ich nun ein Problem: heißt es nicht in der Bibel: "Jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert."(....und das gilt auch für Arbeiterinnen). Für die von dir genannte Haltung (der eventuellen Kritiker) habe ich kein Verständnis und halte sie vor allem auch nicht für christlich.

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mit dieser stellungnahme:

Erzbistum Salzburg nimmt Stellung zur Priesterbruderschaft St. Pius X.

Das Erzbischöfliche Ordinariat Salzburg veröffentlichte am 10. August 2005 unter Prot.Nr. 1156/05 folgende Stellungnahme:

Die Priesterbruderschaft Pius X. hat sich 1988 durch die Bischofsweihe definitiv von der römisch-katholischen Kirche getrennt. An der Gültigkeit einer Taufe, die ein Priester der Priesterbruderschaft Pius X. im tridentinischen Ritus gespendet hat, ist grundsätzlich nicht zu zweifeln. Bei dem Getauften handelt es sich nicht um einen wegen Schismas exkommunizierten Katholiken, sondern um einen einer schismatischen Gemeinschaft angehörigen nicht-römisch-katholischen Christen. Wenn ein solcher mit einem römisch-katholischen Partner eine Ehe schließen will, handelt es sich um eine konfessionsverschiedene Ehe, auf die die einschlägigen Normen anzuwenden sind. Es muss gemäß can. 1224 CIC die Trauungserlaubnis des Ortsordinarius eingeholt werden, sofern die Voraussetzungen gemäß cann. 1125-1126 und die von der Österr. Bischofskonferenz erlassenen Bestimmungen erfüllt sind. Es ist das Formblatt A „Konfessionsverschiedene Ehe“ auszufüllen mit der üblichen Erklärung des römisch-katholischen Partners und der Information des nicht-römisch-katholischen Partners.

 

 

bekommt die diskussion eine völlig neue dimension der vatikan muß jetzt schleunigst dazu stellung nehmen sollte sich das tatsächlich als psition der kirchenleitung erweisen währe es reizvoll den kirchensteuerbehörden den prozeßzu machen wegen der in den letzten17 jahren kassierten beiträgen

jedenfalls wird so höre ich der generalobere der priesterbruderschaft vom hl. vater noch in diesem monat in privataudienz empfangen mal sehen

l

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mit dieser stellungnahme:

Erzbistum Salzburg nimmt Stellung zur Priesterbruderschaft St. Pius X.

Das Erzbischöfliche Ordinariat Salzburg veröffentlichte am 10. August 2005 unter Prot.Nr. 1156/05 folgende Stellungnahme:

Die Priesterbruderschaft Pius X. hat sich 1988 durch die Bischofsweihe definitiv von der römisch-katholischen Kirche getrennt. An der Gültigkeit einer Taufe, die ein Priester der Priesterbruderschaft Pius X. im tridentinischen Ritus gespendet hat, ist grundsätzlich nicht zu zweifeln. Bei dem Getauften handelt es sich nicht um einen wegen Schismas exkommunizierten Katholiken, sondern um einen einer schismatischen Gemeinschaft angehörigen nicht-römisch-katholischen Christen. Wenn ein solcher mit einem römisch-katholischen Partner eine Ehe schließen will, handelt es sich um eine konfessionsverschiedene Ehe, auf die die einschlägigen Normen anzuwenden sind. Es muss gemäß can. 1224 CIC die Trauungserlaubnis des Ortsordinarius eingeholt werden, sofern die Voraussetzungen gemäß cann. 1125-1126 und die von der Österr. Bischofskonferenz erlassenen Bestimmungen erfüllt sind. Es ist das Formblatt A „Konfessionsverschiedene Ehe“ auszufüllen mit der üblichen Erklärung des römisch-katholischen Partners und der Information des nicht-römisch-katholischen Partners.

 

 

bekommt die diskussion eine völlig neue dimension der vatikan muß jetzt schleunigst dazu stellung nehmen sollte sich das tatsächlich als psition der kirchenleitung erweisen währe es reizvoll den kirchensteuerbehörden den prozeßzu machen wegen der in den letzten17 jahren kassierten beiträgen

jedenfalls wird so höre ich der generalobere der priesterbruderschaft vom hl. vater noch in diesem monat in privataudienz empfangen mal sehen

l

Vergiß die Kirchensteuer. Die wird von jedermann gern angenommen.

Geld stinkt nicht.

Wenn "die Kirche" da auch nur für 50 Cent Prinzipien hätte, müsste sie eh bei mindestens 80% des Kirchensteueraufkommens die Annahme verweigern.

 

Werner

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Vergiß die Kirchensteuer. Die wird von jedermann gern angenommen.

Geld stinkt nicht.

Wenn "die Kirche" da auch nur für 50 Cent Prinzipien hätte, müsste sie eh bei mindestens 80% des Kirchensteueraufkommens die Annahme verweigern.

 

Werner

Warum eigentlich? Bei uns in Österreich ist die "Kirchensteuer"keine Steuer, sondern ein Mitgliedsbeitrag. Sie wird auch nicht vom Staat eingehoben, sondern muß selbst bezahlt werden. Und wenn man nicht bezahlt, muss die Kirche wie jeder Verein normal auf dem Rechtweg klagen.

 

Nun muß man auch Beiträge eine Ruderclubs zahlen, solange man Mitglied ist, auch wenn man niemals rudern geht und auch den Idealen des Rudersports nichts abgewinnen kann.

 

:lol: Wo also ist das Sonderproblem der Kirche?

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Vergiß die Kirchensteuer. Die wird von jedermann gern angenommen.

Geld stinkt nicht.

Wenn "die Kirche" da auch nur für 50 Cent Prinzipien hätte, müsste sie eh bei mindestens 80% des Kirchensteueraufkommens die Annahme verweigern.

 

Werner

Warum eigentlich? Bei uns in Österreich ist die "Kirchensteuer"keine Steuer, sondern ein Mitgliedsbeitrag. Sie wird auch nicht vom Staat eingehoben, sondern muß selbst bezahlt werden. Und wenn man nicht bezahlt, muss die Kirche wie jeder Verein normal auf dem Rechtweg klagen.

 

Nun muß man auch Beiträge eine Ruderclubs zahlen, solange man Mitglied ist, auch wenn man niemals rudern geht und auch den Idealen des Rudersports nichts abgewinnen kann.

 

:lol: Wo also ist das Sonderproblem der Kirche?

Kein Problem.

Aber wenn jemand nach den Statuten des Ruderclubs gar kein Mitglied sein dürfte, wird der Ruderclub die Mitgliedschaft aufkündigen, aber nicht weiterhin die Mitgliedsbeiträge kassieren, und ein Schild am Clubhaus anbringen, dass er hier nicht erwünscht ist.

 

Werner

(PS: ja, ich weiß, die Kirche bringt nirgends solcher Schilder an, denkt mal ein bisschen abstrakt)

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Vergiß die Kirchensteuer. Die wird von jedermann gern angenommen.

Geld stinkt nicht.

Wenn "die Kirche" da auch nur für 50 Cent Prinzipien hätte, müsste sie eh bei mindestens 80% des Kirchensteueraufkommens die Annahme verweigern.

Welche kriterien muss man Deiner Meinung nach erfüllen, um Kirchensteuer zahlen zu dürfen?

 

Wie soll eine Überprüfung dieser Kriterien aussehen.

 

Wer soll die von Dir implizierte Ausgrenzung Zahlungsunwürdiger durchführen? Bischof, Pastor, Pfarrgemeinderat?

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Kein Problem.

Aber wenn jemand nach den Statuten des Ruderclubs gar kein Mitglied sein dürfte, wird der Ruderclub die Mitgliedschaft aufkündigen, aber nicht weiterhin die Mitgliedsbeiträge kassieren, und ein Schild am Clubhaus anbringen, dass er hier nicht erwünscht ist.

 

Werner

(PS: ja, ich weiß, die Kirche bringt nirgends solcher Schilder an, denkt mal ein bisschen abstrakt)

Mir fällt auch abstrakt niemand ein, der in der Kirche nicht erwünscht ist.

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Kein Problem.

Aber wenn jemand nach den Statuten des Ruderclubs gar kein Mitglied sein dürfte, wird der Ruderclub die Mitgliedschaft aufkündigen, aber nicht weiterhin die Mitgliedsbeiträge kassieren, und ein Schild am Clubhaus anbringen, dass er hier nicht erwünscht ist.

 

Werner

(PS: ja, ich weiß, die Kirche bringt nirgends solcher Schilder an, denkt mal ein bisschen abstrakt)

Mir fällt auch abstrakt niemand ein, der in der Kirche nicht erwünscht ist.

Na dann lies doch einfach mal weiter oben die Piusbrüder-Geschichte.

So sind wir ja erst auf die Kirchensteuer gekommen.

 

Und zum Thema, wessen Geld ich als Bischof mich schämen würde anzunehmen:

Wie wäre es mit einer Katholikin, die mit einem geschiedenen Andersgläubigen verheiratet ist?

 

Die Kirche bestreitet, daß es diese Ehe überhaupt gibt, aber die aus der gemeinsamen Veranlagung resultierende Kirchensteuer nimmt sie gerne.

 

Wenn eines Tages (vielleicht erleben wir es ja noch) verpartnerte Homosexuelle eine gemeinsame Steuererklärung abgeben dürfen, wird die Kirche nicht sagen, daß sie aus dieser "Legalisierung des Bösen" keinen Gewinn schlagen möchte, sondern wird selbstverständlich die Hände aufhalten, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

 

Denk dir nur noch ein paar weitere Beispiele aus, da gibt es noch mehr.

 

Werner

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Wie wäre es mit einer Katholikin, die mit einem geschiedenen Andersgläubigen verheiratet ist?

Vielleicht liest Du mal den entsprechenden KKK Artikel zur Position wiederverheirateter Geschiedener in der Kirche (wobei es keinen Unterschied gibt, ob sie mit einem Andersgläubigen oder Katholiken standesamtlich verheiratet ist).

 

Aber ich vergaß: die Ehe darf alles sein, nur kein Sakrament.

 

Die Kirche bestreitet, daß es diese Ehe überhaupt gibt, aber die aus der gemeinsamen Veranlagung resultierende Kirchensteuer nimmt sie gerne.

 

Das Geschrei möchte ich hören, wenn die Kirche solche Menschen automatisch ausgrenzen würde.

 

Ich seh mal nach, wen aus unserer Gemeinde ich am kommenden Sonntag in Deinem Auftrag aus der Kirche hinauswerfen soll.

 

Wenn eines Tages (vielleicht erleben wir es ja noch) verpartnerte Homosexuelle eine gemeinsame Steuererklärung abgeben dürfen, wird die Kirche nicht sagen, daß sie aus dieser "Legalisierung des Bösen" keinen Gewinn schlagen möchte, sondern wird selbstverständlich die Hände aufhalten, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

 

Da gilt dasselbe.

 

Es geht nicht um Fakten, auch nicht um Argumente. Es geht gegen die Kirche. Mit den primitivsten Mitteln. Pfui Deibel.

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Mannomann, bevor du hier die beleidigte Leberwurst spielst, denk doch einfach mal drüber nach.

Und wenn ich etwas Falsches gesagt habe, dann bitte ich um einen Hinweis, was falsch war.

Angeblich soll es ja um Fakten und Argumente gehen.

 

Wenn du ein Bischof und als solcher verantwortlich für deine kirche wärst, könntest du dann guten Gewissens Kirchensteuer von dem verpartnerten Homosexuellenpaar nehmen, nachdem der Papst ihre Verpartnerung als "Legalisierung des Bösen" bezeichnet hat?

 

Wenn aus dieser Legalisierung des Bösen kirchensteuerrechtliche Ansprüche resultierten, würdest du das Geld nehmen?

 

Könntest du guten Gewissens die Kirchensteuer eines Arztes nehmen, von dem du weisst, daß er sein Einkommen mit Abtreibungen macht? Je mehr Abtreibungen umso mehr Kirchensteuer?

 

Könntest du das?

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Franciscus non papa

hm, wieso sollte für die kirche nicht gelten, das, was hier immer wieder von den frommen seelen israels gesagt wird:

 

den sünder lieben, die sünde hassen!

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hm, wieso sollte für die kirche nicht gelten, das, was hier immer wieder von den frommen seelen israels gesagt wird:

 

den sünder lieben, die sünde hassen!

Die Frage is, ob man Kapital aus der Sünde schlagen soll....

 

Werner

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Wenn du ein Bischof und als solcher verantwortlich für deine kirche wärst, könntest du dann guten Gewissens Kirchensteuer von dem verpartnerten Homosexuellenpaar nehmen, nachdem der Papst ihre Verpartnerung als "Legalisierung des Bösen" bezeichnet hat?

Natürlich. Was ist denn das für eine Logik? Jede®, der sündigt, fliegt aus der Kirche. dann gibt es keine mehr. Ich fürchte auch, daß der Bischof dann gleich seine eigene Kirchensteuer zurücküberweisen müßte, und meine, Deine, Erichs usw. auch. Eigentlich bliebe niemand übrig.

 

Könntest du guten Gewissens die Kirchensteuer eines Arztes nehmen, von dem du weisst, daß er sein Einkommen mit Abtreibungen macht? Je mehr Abtreibungen umso mehr Kirchensteuer?

 

DAS ist ein extremer Sonderfall. Der Arzt ist ja per Tatstrafe exkommuniziert.

 

Allerdings dürfte es schwierig sein, an Hand der Steuerkarte festzustellen, wie das Geld verdient wurde. Dasselbe gilt dann auch woanders, z.B. bei einem Spielwarenimporteur, der sein Geld mit Spielzeug aus Entwicklungsländern verdient, das unter menschenunwürdigen Umständen hergestellt wurde. Der Steuerkarte ist nicht anzusehen, daß der Importeur u.U. der "himmelschreienden Sünde" (mit-) schuldig ist, Arbeiter um ihren Lohn gebrcht zu haben.

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Wenn du ein Bischof und als solcher verantwortlich für deine kirche wärst, könntest du dann guten Gewissens Kirchensteuer von dem verpartnerten Homosexuellenpaar nehmen, nachdem der Papst ihre Verpartnerung als "Legalisierung des Bösen" bezeichnet hat?

Natürlich. Was ist denn das für eine Logik? Jede®, der sündigt, fliegt aus der Kirche. dann gibt es keine mehr. Ich fürchte auch, daß der Bischof dann gleich seine eigene Kirchensteuer zurücküberweisen müßte, und meine, Deine, Erichs usw. auch. Eigentlich bliebe niemand übrig.

 

Könntest du guten Gewissens die Kirchensteuer eines Arztes nehmen, von dem du weisst, daß er sein Einkommen mit Abtreibungen macht? Je mehr Abtreibungen umso mehr Kirchensteuer?

 

DAS ist ein extremer Sonderfall. Der Arzt ist ja per Tatstrafe exkommuniziert.

 

Allerdings dürfte es schwierig sein, an Hand der Steuerkarte festzustellen, wie das Geld verdient wurde. Dasselbe gilt dann auch woanders, z.B. bei einem Spielwarenimporteur, der sein Geld mit Spielzeug aus Entwicklungsländern verdient, das unter menschenunwürdigen Umständen hergestellt wurde. Der Steuerkarte ist nicht anzusehen, daß der Importeur u.U. der "himmelschreienden Sünde" (mit-) schuldig ist, Arbeiter um ihren Lohn gebrcht zu haben.

Thomas, nochmal zur verdeutlichung: es geht nicht darum, jemanden aus der Kirche zu schmeissen, sondern es geht darum, ob Kirchensteuer, die direkt aus einer "Sünde" resultiert, genommen werden sollte.

 

Natürlich ist es nicht immer so einfach erkennbar, woraus die Steuer resultiert, darum hab ich ein paar ganz offensichtliche Beispiele gebracht.

 

Die mit dem geschiedenen Andersgläubigen verheiratete katholische Hausfrau kann für die Kirche nie etwas anderes sein als eine unverheiratete Frau (vergiss mal Anullierung). Es wäre hier ein leichtes zu sagen "nein, wir wollen kein aus dem Ehegattensplitting resultierendes Geld".

 

Oder das Beispiel mit den verpartnerten Homosexuellen. Wenn da eines Tages das Ehegattensplitting eingeführt wird wäre es ein leichtes für die Kirche zu sagen "wir wollen nur Kirchensteuer wie von einem Singel", aber auch da wird die Kirche mit Sicherheit nicht auf die Vorzüge einer Beteiligung am Einkommen des andersgläubigen Partners via Ehegattensplittings verzichten wollen.

 

Diese Inkonsequenz habe ich gemeint, die mit Geld zu tun hat.

 

"Rausschmeissen" soll die Kirche niemanden.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Darf ich mal eine dumme Frage stellen (in der Hoffnung, die etwas aufgeregten Geister zu beruhigen):

 

Ist in den letzten paar Jahrzehnten in Deutschland jemand exkommuniziert worden? Wenn ja, wurde dann der Kirchensteuer-Eintrag entsprechend geaendert, so dass der Exkommunizierte nicht mehr Kirchensteuer zahlt? Das waere im Grunde der perfekte Probefall fuer die Frage, ob die Kirche (unmoralischerweise) die Kirchensteuer bei jemandem, der nicht mehr Mitglied der Kirche ist (*), eintreibt.

 

(*) Ich wuerde einen Exkommunizierten als das perfekte Beispiel fuer jemanden betrachten, der nicht mehr Mitglied der Kirche ist, weil er keine der "Vorteile" der Mitgliedschaft oder "Dienstleistungen" der Kirche in Anspruch nehmen kann (wobei ich hier absichtlich "Vorteil" und "Dienstleistungen" in Anfuehrungsstriche setze, weil dies fuer die Teilnahme an der Kirche im allgemeinen und der Eucharistie im Speziellen viel zu abwertende Begriffe sind). Man koennte natuerlich argumentieren, dass jeder Mensch guten Willens Mitglied der Kirche ist, nur das bei Exkommunizierten die Mitgliedschaft ruht bis sie sich eines besseren besinnen, aber diese Argumentation ist fuer die landlaeufige Definition der Mitgliedschaft in einer Vereinigung zu esoterisch.

 

Leider ist m.W. schon lange niemand in Deutschland (oder einem anderen Land mit von denweltlichen Behoerden eingetriebener Kirchensteuer) exkommuniziert worden, dieses Experiment kann also nicht durchgefuehrt werden.

 

Gruesse,

Ralph

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Ist in den letzten paar Jahrzehnten in Deutschland jemand exkommuniziert worden?

Ja, die Simulantinnen! :lol:

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Jede Frau, die abgetrieben hat, ist exkommuniziert, sie kann es lediglich für sich behalten, daß sie es ist.

Übrigens jeder, der sie dazu gedrängt hat, auch. Nur der Vollständigkeit halber.

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Ist in den letzten paar Jahrzehnten in Deutschland jemand exkommuniziert worden?

Ja, die Simulantinnen! :lol:

Es ist bezeichnend fuer Deine etwas skurile Art der Auslegung der Naechstenliebe, dass Dich dass besonders froehlich zu stimmen scheint.

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Gast
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