Valentine Geschrieben 27. Februar 2008 Melden Geschrieben 27. Februar 2008 Und wenn ich jemanden der neben mit sitzt wirklich nicht aushalte, dann gehe ich selber weg. Aber aus einem dann anderen Grund. Z.B. bei Roland Koch wäre das so. Der dürfte nicht neben mir sitzen. Ok, angenommen, er dürfte. Und angenommen, Du wärst seine heimliche große Liebe. Dann könnte es ihm durchaus passieren, daß Du, obwohl Du neben ihm sitzt, weit, weit weg von ihm bistm, daß er das spürt und er Dich vermisst. Daß er daraus poetische Erkenntnisse gewinnt, ist hingegegen eher nicht anzunehmen. Zitieren
Clown Geschrieben 27. Februar 2008 Melden Geschrieben 27. Februar 2008 Und wenn ich jemanden der neben mit sitzt wirklich nicht aushalte, dann gehe ich selber weg. Aber aus einem dann anderen Grund. Z.B. bei Roland Koch wäre das so. Der dürfte nicht neben mir sitzen. Ok, angenommen, er dürfte. Und angenommen, Du wärst seine heimliche große Liebe. Dann könnte es ihm durchaus passieren, daß Du, obwohl Du neben ihm sitzt, weit, weit weg von ihm bistm, daß er das spürt und er Dich vermisst. Daß er daraus poetische Erkenntnisse gewinnt, ist hingegegen eher nicht anzunehmen. Ich sehe, Lissie versteht mich. Zitieren
Inge Geschrieben 27. Februar 2008 Melden Geschrieben 27. Februar 2008 Hee! Ich verstehe dich auch!! Zitieren
Thofrock Geschrieben 27. Februar 2008 Melden Geschrieben 27. Februar 2008 Und wenn ich jemanden der neben mit sitzt wirklich nicht aushalte, dann gehe ich selber weg. Aber aus einem dann anderen Grund. Z.B. bei Roland Koch wäre das so. Der dürfte nicht neben mir sitzen. Ok, angenommen, er dürfte. Und angenommen, Du wärst seine heimliche große Liebe. Dann könnte es ihm durchaus passieren, daß Du, obwohl Du neben ihm sitzt, weit, weit weg von ihm bistm, daß er das spürt und er Dich vermisst. Daß er daraus poetische Erkenntnisse gewinnt, ist hingegegen eher nicht anzunehmen. Hmpf. Wenn ich jemanden neben mir sitzen lasse (im Sinne des Dichters nicht nur zufällig), müßte sich Roland Koch nicht einsam fühlen. Das "nebeneinander sitzen" ist doch wohl etwas tiefgründiger gemeint) Allerdings verbitte ich mir nachdrücklich Spekulationen, dass ich die heimliche grosse Liebe dieses ......... sein könnte. Hmpf. Zitieren
Clown Geschrieben 27. Februar 2008 Melden Geschrieben 27. Februar 2008 Hee! Ich verstehe dich auch!! Gut, Inge versteht mich auch. Zitieren
Clown Geschrieben 27. Februar 2008 Melden Geschrieben 27. Februar 2008 (bearbeitet) Allerdings verbitte ich mir nachdrücklich Spekulationen, dass ich die heimliche grosse Liebe dieses ......... sein könnte. Hmpf. Ich hoffe, ihr habt ab Anfang April mehr Zeit für einander. bearbeitet 27. Februar 2008 von Clown Zitieren
Flo77 Geschrieben 27. Februar 2008 Melden Geschrieben 27. Februar 2008 Clownversteher alle miteinander. Zitieren
Inge Geschrieben 27. Februar 2008 Melden Geschrieben 27. Februar 2008 Clownversteher alle miteinander. Stimmt! *Mitgliedsbezeichnungänder* Zitieren
sylle Geschrieben 28. Februar 2008 Autor Melden Geschrieben 28. Februar 2008 Heute ist ein Mega Scheiss tag, weil nicht nur meine geliebte Kaffeemaschine das Zeitliche gesegnet hat sondern ich auch noch einen Unfall hatte (zum Glück nur Blech) Ich fühl mich aber nicht richtig schuldig und unsere Rechtsschutz deckt Verkehrsrecht nicht ab Zitieren
ullr Geschrieben 28. Februar 2008 Melden Geschrieben 28. Februar 2008 Heute ist ein Mega Scheiss tag, weil nicht nur meine geliebte Kaffeemaschine das Zeitliche gesegnet hat sondern ich auch noch einen Unfall hatte (zum Glück nur Blech)Ich fühl mich aber nicht richtig schuldig und unsere Rechtsschutz deckt Verkehrsrecht nicht ab Shit happens.... Trotzdem versuchen. Vielleicht klappt es ja. Du musst nur mit Deiner Versicherung aufpassen, clevere Anwälte des Gegners gehen direkt an die Versicherung bei unklaren Fällen und wenn die ihre Ruh haben will und zahlt, dann hast Du bei der Verhandlung richtig schlechte Karten. Gruß Ullr Zitieren
sylle Geschrieben 28. Februar 2008 Autor Melden Geschrieben 28. Februar 2008 Wie ist das eigentlich generell? X hat einen Unfall mit zweifelhafter Schuldfrage. Seinen Schaden meldet er der gegnerischen Versicherung Y, die daraufhin die Zahlung verweigert, weil sie die Schuld für den Unfallgegner nicht für eindeutig hält. Weil X aber den Gerichtsprozess scheut und Anwälte nicht leiden kann, nimmt er dann die Schuld auf sich. Zahlt dann die Vollkasko und die Haftpflicht von X oder berufen die sich auf die erste Aussage von X, die Schuld sei nicht eindeutig? Zitieren
kam Geschrieben 28. Februar 2008 Melden Geschrieben 28. Februar 2008 Wie ist das eigentlich generell?X hat einen Unfall mit zweifelhafter Schuldfrage. Seinen Schaden meldet er der gegnerischen Versicherung Y, die daraufhin die Zahlung verweigert, weil sie die Schuld für den Unfallgegner nicht für eindeutig hält. Weil X aber den Gerichtsprozess scheut und Anwälte nicht leiden kann, nimmt er dann die Schuld auf sich. Zahlt dann die Vollkasko und die Haftpflicht von X oder berufen die sich auf die erste Aussage von X, die Schuld sei nicht eindeutig? Wenn man absichtlich falsch die Schuld anerkennt, kann es passieren, daß die eigene Versicherung Regreß nimmt. Melde die Sache, so wie sie war deiner Versicherung. Grüße, KAM Zitieren
Mojud Geschrieben 29. Februar 2008 Melden Geschrieben 29. Februar 2008 Aber sinnbildlich nehme ich "neben mir sitzen" wahr als "stets für mich erreichbar". Tja. Und der Dichter weiß, dass es Fälle gibt, in denen derjenige, der neben dir sitzt, dennoch völlig unerreichbar für Dich ist, und das auszuhalten ist schlimmer als säße er erst gar nicht da. Ich glaube, das Problem besteht darin, dass ihr einfach ziemlich komische Leute kennt. Und wenn ich jemanden der neben mit sitzt wirklich nicht aushalte, dann gehe ich selber weg. Aber aus einem dann anderen Grund. Z.B. bei Roland Koch wäre das so. Der dürfte nicht neben mir sitzen. Aushalten, aushalten, immer nur aushalten Wenn man etwas achtsam ist, lässt man es nicht so weit kommen... man geht garnicht erst hin, man meidet die Anstrengenden und sucht die Nähe der Aufbauenden Menschen. Zitieren
ullr Geschrieben 29. Februar 2008 Melden Geschrieben 29. Februar 2008 Wie ist das eigentlich generell?X hat einen Unfall mit zweifelhafter Schuldfrage. Seinen Schaden meldet er der gegnerischen Versicherung Y, die daraufhin die Zahlung verweigert, weil sie die Schuld für den Unfallgegner nicht für eindeutig hält. Weil X aber den Gerichtsprozess scheut und Anwälte nicht leiden kann, nimmt er dann die Schuld auf sich. Zahlt dann die Vollkasko und die Haftpflicht von X oder berufen die sich auf die erste Aussage von X, die Schuld sei nicht eindeutig? Ich schätze mal, ja. Wenn sich X nicht wehrt, dass ihm der schwarze Peter zugeschoben wird, dann ist er der schwarze Peter. X sollte seiner Versicherung gegenüber lauthals erklären, dass er schuldlos ist, der andere schuld hat und seine Aversion gegen Anwälte und einen Gerichtstermin aufgeben. Anwälte machen auch (manchmal) gute Arbeit, wie alle anderen. Gruß Ullr Zitieren
sylle Geschrieben 29. Februar 2008 Autor Melden Geschrieben 29. Februar 2008 Ich schätze mal, ja. Wenn sich X nicht wehrt, dass ihm der schwarze Peter zugeschoben wird, dann ist er der schwarze Peter. X sollte seiner Versicherung gegenüber lauthals erklären, dass er schuldlos ist, der andere schuld hat und seine Aversion gegen Anwälte und einen Gerichtstermin aufgeben. Anwälte machen auch (manchmal) gute Arbeit, wie alle anderen.Gruß Ullr X sagt sich aber folgendes: "Eine Verkehrshaftpflicht habe ich nicht" Und da bei einem Vergleich die Versicherung höher gestuft wird und der Selbstbehalt der Vollkasko fällig wird, könnte x ja auch von vorneherein sagen, dass er im entscheidenden Moment geschlafen hat. Zitieren
ThomasB. Geschrieben 29. Februar 2008 Melden Geschrieben 29. Februar 2008 X sagt sich aber folgendes: "Eine Verkehrshaftpflicht habe ich nicht" Und da bei einem Vergleich die Versicherung höher gestuft wird und der Selbstbehalt der Vollkasko fällig wird, könnte x ja auch von vorneherein sagen, dass er im entscheidenden Moment geschlafen hat. X darf laut Versicherungsbedingungen NIEMALS eine Schuld anerkennen. Was x aber machen kann: den Unfallhergang so beschreiben, dass das einer Schulddanerkenntnis gleichkommt. Wenn X also schreibt: "da ich aus mir unerklärlichen Gründen den vorfahrtberechtigeten Wagen von Y nicht gesehen habe, bin ich in die Hauptstraße eingebogen" ist das in Ordnung, solange da nicht steht "deshalb bin ich schuld". Zitieren
walrossbaby Geschrieben 29. Februar 2008 Melden Geschrieben 29. Februar 2008 .... weil meine Krankmeldung heute ausläuft und ich am Montag wieder arbeiten gehen DARF! BÄH! Zitieren
Beutelschneider Geschrieben 29. Februar 2008 Melden Geschrieben 29. Februar 2008 .... weil meine Krankmeldung heute ausläuft und ich am Montag wieder arbeiten gehen DARF! BÄH! Dann überleg Dir doch mal, den Job hinzuschmeißen. Nicht dass ich Dir dazu rate, aber vielleicht fallen Dir dann auch mal die positiven Aspekte auf. Zitieren
walrossbaby Geschrieben 29. Februar 2008 Melden Geschrieben 29. Februar 2008 .... weil meine Krankmeldung heute ausläuft und ich am Montag wieder arbeiten gehen DARF! BÄH! Dann überleg Dir doch mal, den Job hinzuschmeißen. Nicht dass ich Dir dazu rate, aber vielleicht fallen Dir dann auch mal die positiven Aspekte auf. Hab ich auch schon dran gedacht. Aber .... die Arbeitsmarktlage hier ist fast aussichtslos, wenn man erstmal die 40 überschritten hat und dazu wie ich noch eine 30 %ige Behinderung hat. Naja, ich will nicht jammern, im Grunde ist mein Job gar nicht schlecht und die meisten Kollegen sind nett und die anderen, die ignoriert man am besten, oder? Zitieren
Lissie Geschrieben 29. Februar 2008 Melden Geschrieben 29. Februar 2008 X sagt sich aber folgendes: "Eine Verkehrshaftpflicht habe ich nicht" Und da bei einem Vergleich die Versicherung höher gestuft wird und der Selbstbehalt der Vollkasko fällig wird, könnte x ja auch von vorneherein sagen, dass er im entscheidenden Moment geschlafen hat. X darf laut Versicherungsbedingungen NIEMALS eine Schuld anerkennen. Was x aber machen kann: den Unfallhergang so beschreiben, dass das einer Schulddanerkenntnis gleichkommt. Wenn X also schreibt: "da ich aus mir unerklärlichen Gründen den vorfahrtberechtigeten Wagen von Y nicht gesehen habe, bin ich in die Hauptstraße eingebogen" ist das in Ordnung, solange da nicht steht "deshalb bin ich schuld". Man muß noch erwähnen, daß die herbeigerufene Polizei hinsichtlich der Unfallverursachung anderer Meinung war als X, X also schon halb durch das Polizeiprotokoll "schuldig" gesprochen sein dürfte. Zitieren
Beutelschneider Geschrieben 29. Februar 2008 Melden Geschrieben 29. Februar 2008 .... weil meine Krankmeldung heute ausläuft und ich am Montag wieder arbeiten gehen DARF! BÄH! Dann überleg Dir doch mal, den Job hinzuschmeißen. Nicht dass ich Dir dazu rate, aber vielleicht fallen Dir dann auch mal die positiven Aspekte auf. Hab ich auch schon dran gedacht. Aber .... die Arbeitsmarktlage hier ist fast aussichtslos, wenn man erstmal die 40 überschritten hat und dazu wie ich noch eine 30 %ige Behinderung hat. Naja, ich will nicht jammern, im Grunde ist mein Job gar nicht schlecht und die meisten Kollegen sind nett und die anderen, die ignoriert man am besten, oder? Wenn alle Kollegen lieb und nett wären, über wen sollte man dann noch lachen und lästern? Zitieren
ThomasB. Geschrieben 29. Februar 2008 Melden Geschrieben 29. Februar 2008 Wenn alle Kollegen lieb und nett wären, über wen sollte man dann noch lachen und lästern? Über die Konkurrenz. (Oder über den Chef, aber bitte nicht in meiner Firma) Zitieren
sylle Geschrieben 29. Februar 2008 Autor Melden Geschrieben 29. Februar 2008 X darf laut Versicherungsbedingungen NIEMALS eine Schuld anerkennen. Aber dafür ist eine Vollkasko doch da..... Zitieren
Beutelschneider Geschrieben 29. Februar 2008 Melden Geschrieben 29. Februar 2008 X darf laut Versicherungsbedingungen NIEMALS eine Schuld anerkennen. Aber dafür ist eine Vollkasko doch da..... Die es ganz sicher nicht dafür da, Schäden zu begleichen, die der Versicherte leichtfertig als sein Verschulden ausgegeben hat. Zitieren
sylle Geschrieben 29. Februar 2008 Autor Melden Geschrieben 29. Februar 2008 Ich habe gehört, dass X überhaupt keine Ahnung hat, was er machen soll. Zitieren
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