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Heute war ein Scheiss-Tag, weil...


sylle

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mein Ältester heute sein Versetzungszeugnis bekommen hat...

 

Und? Wird er versetzt? (Ehrenrunden haben auch noch nie geschadet.) Grüße, KAM

Keine Ehrenrunde - aber "tierische" Enttäuschung beim Filius über die Benotung in seinem früheren Lieblingsfach Mathematik und den üblen Beigeschmack, dass Verhalten über die Leistungsbeurteilung "abgestraft" wurde.

 

Lass ihn stolz sein und sich als Rebell fühlen. Zeig ihm Filme über die 68er.

 

B):):)

 

Da sagst Du was. Wir hatten kürzlich Jahrgangstreffen. Komisch: geprotzt wird nach einigen Jahrzehnen nicht mehr mit Einsern oder Zweiern, die Helden sind diejenigen, die damals zu kratzen hatten und aus denen doch noch was geworden ist.

 

:)

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B):):)

Ich auch. Es ist nur ungemein schwierig, einem Elfjährigen zu vermitteln, dass es normal sei oder mit mündlichen Leistungen begründbar sein könnte, bei fünf mit "gut" bewerteten Klausuren und einer mit "4+" auf dem Zeugnis eine 4 wiederzufinden. Ich hab mich bisher fürchterlich über notenfeilschende Eltern aufgeregt - aber bisher war mir so etwas auch unbekannt.

 

Kann Dich gut verstehen. Bei einem Elfjährigen hätte ich auch noch Probleme zu sagen: diese Lehrerin ist einfach bescheuert. Bei meinem Vierzehnjährigen muss ich das mittlerweile zugeben: in der Klasse werden sieben Kinder nicht versetzt, zwei verlassen trotz Versetzung die Schule, einer davon unfreiwillig, und das nicht wegen ihres Verhaltens, sondern weil sie den Anforderungen einer Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt angeblich nicht genügen. So katastrophal hätte das Schuljahr bei der früheren Klassenlehrerin garantiert nicht geendet. Mein Sohn gehört zu den Klassenbesten, aber er ist mittlerweile nicht mehr stolz darauf.

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Wenn es nur die Note wäre (die weniger mir, als meinem Sohn zu schaffen macht - und das nur, weil er sich ungerecht behandelt fühlt und merkt, wie die Kräfteverhältnisse anscheinend verteilt sind). Sie ist in dem Fall die Spitze des Eisberges. Im nächsten Schuljahr werden bei diesem Lehrer regelmäßige Unterrichtshospitationen durch Elternvertreter notwendig sein, denn Choleriker kann man nicht auf Schüler loslassen.

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Wenn es nur die Note wäre (die weniger mir, als meinem Sohn zu schaffen macht - und das nur, weil er sich ungerecht behandelt fühlt und merkt, wie die Kräfteverhältnisse anscheinend verteilt sind). Sie ist in dem Fall die Spitze des Eisberges. Im nächsten Schuljahr werden bei diesem Lehrer regelmäßige Unterrichtshospitationen durch Elternvertreter notwendig sein, denn Choleriker kann man nicht auf Schüler loslassen.

 

Sind ja scheußliche Aussichten. Wie ist das eigentlich bei Euch, sechsstufige Grundschule wie in Berlin? Oder hat er auch schon gewechselt?

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Wenn es nur die Note wäre (die weniger mir, als meinem Sohn zu schaffen macht - und das nur, weil er sich ungerecht behandelt fühlt und merkt, wie die Kräfteverhältnisse anscheinend verteilt sind). Sie ist in dem Fall die Spitze des Eisberges. Im nächsten Schuljahr werden bei diesem Lehrer regelmäßige Unterrichtshospitationen durch Elternvertreter notwendig sein, denn Choleriker kann man nicht auf Schüler loslassen.

 

Sind ja scheußliche Aussichten. Wie ist das eigentlich bei Euch, sechsstufige Grundschule wie in Berlin? Oder hat er auch schon gewechselt?

Normalfall ist sechsstufige Grundschule, er hat aber nach der 4. Klasse gewechselt und seine Schwestern werden auch nach den Sommerferien in die Sexta eingeschult. Zum Glück klappt's mit den anderen Lehrern.

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B):):)

Ich auch. Es ist nur ungemein schwierig, einem Elfjährigen zu vermitteln, dass es normal sei oder mit mündlichen Leistungen begründbar sein könnte, bei fünf mit "gut" bewerteten Klausuren und einer mit "4+" auf dem Zeugnis eine 4 wiederzufinden. Ich hab mich bisher fürchterlich über notenfeilschende Eltern aufgeregt - aber bisher war mir so etwas auch unbekannt.

Das halte ich aber für ausgesprochen begründungsbedürftig. Er müsste ja im Mündlichen eine stetige, glatte "Fünf minus" produziert haben, bevor man rechnerisch auf so etwas kommen kann. Unbedingt beim Lehrer nachfragen!!

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B):):)

Ich auch. Es ist nur ungemein schwierig, einem Elfjährigen zu vermitteln, dass es normal sei oder mit mündlichen Leistungen begründbar sein könnte, bei fünf mit "gut" bewerteten Klausuren und einer mit "4+" auf dem Zeugnis eine 4 wiederzufinden. Ich hab mich bisher fürchterlich über notenfeilschende Eltern aufgeregt - aber bisher war mir so etwas auch unbekannt.

Das halte ich aber für ausgesprochen begründungsbedürftig. Er müsste ja im Mündlichen eine stetige, glatte "Fünf minus" produziert haben, bevor man rechnerisch auf so etwas kommen kann. Unbedingt beim Lehrer nachfragen!!

 

 

 

Nach der alten Berechnung bei solchen Kernfächern in BY (jedes Land kocht eine eigene Suppe und "bringt immer mal was Neues"), also so wie ich es gewohnt war, hätte bei einem Schnitt in den Klausuren (Klassenarbeiten, Schulaufgaben, wie es ih BY heißt) von 2,00, selbst eine glatte 6 im Mündlichen immernoch 3,33 und damit 3- gebracht.

 

Vielleicht liegt auch irgend ein dummer Fehler vor und gar keine Absicht (ist mir zweimal in den 38 Jahren passiert, einmal in Reli und einmal in Latein, es ging in beiden Fällen um 1 oder 2 (aber auch da hat der Schüler das Recht empfindlich zu sein :) ), es war in beiden Fällen ein Versehen, einmal ein reiner Schreibfehler und beim anderen Fall eine Verwechslung beim Eintragen einer Einzelnote in den Notenbogen. Ich hatte kein Problem damit, das zuzugeben und ein neues Zeugnis ausstellen zu lassen (für die Eltern schien es "das Ereignis" zu sein, dass eine Lehrerin so etwas zugeben kann). Also in aller Ruhe sich die genaue Berechnung der Note aufdröseln lassen. (Für die Reaktion übernehme ich aber keine Garantie)

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Ja, ich halte es auch für einen glatten Fehler.

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Ja, ich halte es auch für einen glatten Fehler.

 

aber die Frage ist (wie heißt das im Deutsch der Juristen): leichtfahrlässig, grobfahrlässig, vorsätzlich?

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Ja, ich halte es auch für einen glatten Fehler.

 

aber die Frage ist (wie heißt das im Deutsch der Juristen): leichtfahrlässig, grobfahrlässig, vorsätzlich?

Wie auch immer, jedenfalls muss der Fehler korrigiert werden.

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Ja, ich halte es auch für einen glatten Fehler.

 

aber die Frage ist (wie heißt das im Deutsch der Juristen): leichtfahrlässig, grobfahrlässig, vorsätzlich?

Wie auch immer, jedenfalls muss der Fehler korrigiert werden.

 

 

 

B) (Nur wird das leichter sein, wenn es unabsichtlich passiert ist...... :) )

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Ich halte Euch auf dem Laufenden. Meine Frau wird direkt nach den Schulferien zu ihm in die Sprechstunde gehen; ich habe den Herren im vergangenen Herbst einmal beim Elternsprechtag erleben dürfen (jüst da war ihm auch schon ein Übertragungsfehler der Klausurnote in seine Notenliste passiert) und beschlossen, dass es für Lehrer und Sohn besser ist, dass intensivere Gespräche meine Frau übernähme, sollten diese denn notwendig werden.

Sein Hinweis zu Schuljahresbeginn, dass die mündliche Note mit 60 % in die Zeugnisnote einfließe, hatte mich seinerzeit zwar verwundert, ich hatte aber noch nicht den Eindruck, dass intensivere Gespräche zwangsläufig notwendig werden würden.

Ich bin nicht sicher, ob der Gewichtungsanteil des Mündlichen "frei Schnauze" festgelegt werden kann - zu meiner Oberstufenzeit war die Gewichtung mit 50 % reglementiert, an entsprechende Regelungen in Unter- und Mittelstufe kann ich mich nicht erinnern.

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Ich halte Euch auf dem Laufenden. Meine Frau wird direkt nach den Schulferien zu ihm in die Sprechstunde gehen; ich habe den Herren im vergangenen Herbst einmal beim Elternsprechtag erleben dürfen (jüst da war ihm auch schon ein Übertragungsfehler der Klausurnote in seine Notenliste passiert) und beschlossen, dass es für Lehrer und Sohn besser ist, dass intensivere Gespräche meine Frau übernähme, sollten diese denn notwendig werden.

Sein Hinweis zu Schuljahresbeginn, dass die mündliche Note mit 60 % in die Zeugnisnote einfließe, hatte mich seinerzeit zwar verwundert, ich hatte aber noch nicht den Eindruck, dass intensivere Gespräche zwangsläufig notwendig werden würden.

Ich bin nicht sicher, ob der Gewichtungsanteil des Mündlichen "frei Schnauze" festgelegt werden kann - zu meiner Oberstufenzeit war die Gewichtung mit 50 % reglementiert, an entsprechende Regelungen in Unter- und Mittelstufe kann ich mich nicht erinnern.

 

 

 

Ich denke doch, dass es für die Bildung von Noten genau festgelegte Regeln gibt (nicht nur in Bayern). Im EUG standen die wohl nicht, aber ob man sie in der GSO oder irgendwelchen Ausführungsbestimmungen fand, weiß ich nicht mehr. (Da muss es bei euch doch etwas Analoges geben)

 

Es ist doch schön, dass ich bestimmte Dinge nicht mehr wissen muss. Sie würden nur das Gedächtnis belasten, da merke ich mir doch lieber ein paar Geburtstage von netten neuen Bekannten.... B):):)

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... ich meinen Home-PC nicht mehr ans laufen bekomme.

 

Gestern abend bei laufendem Betrieb ausgeschaltet und heute morgen blauer Bildschirm mit seltsamer Fehlermeldung a la "bauen sie die zuletzt eingebaute Festplatte aus und machen sie einen Virenscan. Folgen sie dabei dem Handbuch."

 

(Welches Handbuch meinen die nur...)

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Ich halte Euch auf dem Laufenden. Meine Frau wird direkt nach den Schulferien zu ihm in die Sprechstunde gehen; ich habe den Herren im vergangenen Herbst einmal beim Elternsprechtag erleben dürfen (jüst da war ihm auch schon ein Übertragungsfehler der Klausurnote in seine Notenliste passiert) und beschlossen, dass es für Lehrer und Sohn besser ist, dass intensivere Gespräche meine Frau übernähme, sollten diese denn notwendig werden.

Sein Hinweis zu Schuljahresbeginn, dass die mündliche Note mit 60 % in die Zeugnisnote einfließe, hatte mich seinerzeit zwar verwundert, ich hatte aber noch nicht den Eindruck, dass intensivere Gespräche zwangsläufig notwendig werden würden.

Ich bin nicht sicher, ob der Gewichtungsanteil des Mündlichen "frei Schnauze" festgelegt werden kann - zu meiner Oberstufenzeit war die Gewichtung mit 50 % reglementiert, an entsprechende Regelungen in Unter- und Mittelstufe kann ich mich nicht erinnern.

 

Schau mal hier.

 

Ach, sehe gerade, das ist natürlich Sachsen-Anhalt. Aber sowas muss es für Brandenburg ja wohl auch geben.

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Ich halte Euch auf dem Laufenden. Meine Frau wird direkt nach den Schulferien zu ihm in die Sprechstunde gehen; ich habe den Herren im vergangenen Herbst einmal beim Elternsprechtag erleben dürfen (jüst da war ihm auch schon ein Übertragungsfehler der Klausurnote in seine Notenliste passiert) und beschlossen, dass es für Lehrer und Sohn besser ist, dass intensivere Gespräche meine Frau übernähme, sollten diese denn notwendig werden.

Sein Hinweis zu Schuljahresbeginn, dass die mündliche Note mit 60 % in die Zeugnisnote einfließe, hatte mich seinerzeit zwar verwundert, ich hatte aber noch nicht den Eindruck, dass intensivere Gespräche zwangsläufig notwendig werden würden.

Ich bin nicht sicher, ob der Gewichtungsanteil des Mündlichen "frei Schnauze" festgelegt werden kann - zu meiner Oberstufenzeit war die Gewichtung mit 50 % reglementiert, an entsprechende Regelungen in Unter- und Mittelstufe kann ich mich nicht erinnern.

 

Schau mal hier.

 

Ach, sehe gerade, das ist natürlich Sachsen-Anhalt. Aber sowas muss es für Brandenburg ja wohl auch geben.

 

So was hatte ich auch im Sinn. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da ein deutsches Bundesland auf entsprechende Vorschriften verzichten kann.

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Schau mal hier.

 

Ach, sehe gerade, das ist natürlich Sachsen-Anhalt. Aber sowas muss es für Brandenburg ja wohl auch geben.

 

So was hatte ich auch im Sinn. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da ein deutsches Bundesland auf entsprechende Vorschriften verzichten kann.

So, ich hab mich dann jetzt auch durch die Senatsseiten durchgegoogelt... und bin auch hier fündig geworden (es gibt auch noch eine Rechtsvorschrift, die besagt, dass die Rechtsvorschriften anwendbar sind für das Frz. Gymnasium in Berlin...). Und unter § 18 (3) Satz 2 finden wir dort, dass die schriftlichen Noten aus Klassenarbeiten "etwa zur Hälfte" in die Zeugnisnoten eingehen. Ich sach ja... frei Schnauze. 60 % sind ja etwa zur Hälfte... wer noch mal non calculat?

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Wie sind denn die Beschlüsse eurer Schulkonferenz zur Leistungsbeurteilung?

Keine Ahnung. Wobei ich nicht sicher bin, ob die in der Verordnung genannte Gesamtkonferenz der Schulkonferenz entspricht oder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte.

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Beutelschneider

Ich hatte mal in Deutsch ne 2- mit den Teilnoten Grammatik 3, Ausdruck 2 und Rechtschreibung 3 auf dem Zeugnis... ganz einfach weil die Klassenlehrerin beim Abschreiben der Noten aus dem Klassenbuch in der Zeile verrutscht war...

Gibts keine Möglichkeit, vor Ferienende mal nachzufragen?

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60 % sind ja etwa zur Hälfte... wer noch mal non calculat?

iudex. iudex non calculat ...

 

Aaaber: 2 + 2 + 2 + 2 + 2 + 3,75 (für die vier plus) = 13,75 : 6 = 2,3

 

2,3 = 40%

6 = 60 %

=> 3,32 = 100% (Also allenfalls drei Minus, aber nicht 4, selbst wenn die mündlichen Leistungen glatt sechs gewesen wären, was auch erstmal zu begründen wäre!!)

bearbeitet von Inge
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Außerdem. Der Herr Lehrer muss nachweisen können, welche mündlichen Noten er wann abgenommen hat. Noten nach Nasenfaktor gibt es nicht. Das war schon vor 25 Jahren so, als ich noch Lehrer war, und ist heute im Zeitalter des St. Bürokratius sicher eher mehr als weniger geworden.

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60 % sind ja etwa zur Hälfte... wer noch mal non calculat?

iudex. iudex non calculat ...

 

Aaaber: 2 + 2 + 2 + 2 + 2 + 3,75 (für die vier plus) = 13,75 : 6 = 2,3

 

2,3 = 40%

6 = 60 %

=> 3,32 = 100% (Also allenfalls drei Minus, aber nicht 4, selbst wenn die mündlichen Leistungen glatt sechs gewesen wären, was auch erstmal zu begründen wäre!!)

 

 

Also, da mußt Du Dich verrechnet haben, denn schon bei 50/50 ergibt sich ein Schnitt von 4,15. Ich komme bei 40/60 auf 4,52, was eine 5 wäre...

 

Ab einer 4,5 mündlich (sofern halbe Noten gewertet werden) ergibt sich die 4.

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