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Heute war ein Super-Tag, weil...


sylle

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Entschuldige bitte mal: Sind die anderen (Merkel, Westerwelle und Seehofer) etwa besser, was Deine Vorwürfe angeht? Das glaubst Du doch wohl selber nicht! Die kriechen doch im Zweifelsfall dem Großkapital noch viel mehr in den Allerwertesten ...

Kann sein. Aber Fakt ist, daß Rot-grün anonyme Kapitalgesellschaften steuerlich massiv entlastet hat, während bei Personenunternehmen und einfach nur so Personen nichts passierte. Noch großkapitaler geht wohl kaum.

Allein die Tatsache, daß man auf Begriffe wie "Tigerente", "Biene Merkel" und "Westerwilly" zurückgreifen muß, wie seinerzeit bei der "Birne", weil man anders seine Wut über den Bürger, die Sau, der einfach wählt, was er will (scheiß Demokratie aber auch) nicht ausdrücken kann, erfüllt mich doch mit unbändiger Freude.

 

Dass die schwarz-gelbe Mehrheit so bequem ist, verdankt sie weniger dem Wähler als 24 Überhangmandate. Das ist ein Skandal.

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Entschuldige bitte mal: Sind die anderen (Merkel, Westerwelle und Seehofer) etwa besser, was Deine Vorwürfe angeht? Das glaubst Du doch wohl selber nicht! Die kriechen doch im Zweifelsfall dem Großkapital noch viel mehr in den Allerwertesten ...

Kann sein. Aber Fakt ist, daß Rot-grün anonyme Kapitalgesellschaften steuerlich massiv entlastet hat, während bei Personenunternehmen und einfach nur so Personen nichts passierte. Noch großkapitaler geht wohl kaum.

Allein die Tatsache, daß man auf Begriffe wie "Tigerente", "Biene Merkel" und "Westerwilly" zurückgreifen muß, wie seinerzeit bei der "Birne", weil man anders seine Wut über den Bürger, die Sau, der einfach wählt, was er will (scheiß Demokratie aber auch) nicht ausdrücken kann, erfüllt mich doch mit unbändiger Freude.

 

Demokratie, lieber GH, ist nur, wenn meine Partei gewinnt. Die anderen Partein sind also nur Mist. Das ist Demo-kratie, das "Schreien des Volkes". Und es bleibt so.

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Entschuldige bitte mal: Sind die anderen (Merkel, Westerwelle und Seehofer) etwa besser, was Deine Vorwürfe angeht? Das glaubst Du doch wohl selber nicht! Die kriechen doch im Zweifelsfall dem Großkapital noch viel mehr in den Allerwertesten ...

Kann sein. Aber Fakt ist, daß Rot-grün anonyme Kapitalgesellschaften steuerlich massiv entlastet hat, während bei Personenunternehmen und einfach nur so Personen nichts passierte. Noch großkapitaler geht wohl kaum.

Allein die Tatsache, daß man auf Begriffe wie "Tigerente", "Biene Merkel" und "Westerwilly" zurückgreifen muß, wie seinerzeit bei der "Birne", weil man anders seine Wut über den Bürger, die Sau, der einfach wählt, was er will (scheiß Demokratie aber auch) nicht ausdrücken kann, erfüllt mich doch mit unbändiger Freude.

 

Dass die schwarz-gelbe Mehrheit so bequem ist, verdankt sie weniger dem Wähler als 24 Überhangmandate. Das ist ein Skandal.

das bin ich nicht updatet. ich glaubte bis heute, dass die Überhangsmandaten keine Rolle spielen, weil auch ohne 308 Abg. erreicht worden sind. Oder irre ich mich?

bearbeitet von Jossi
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Dass die schwarz-gelbe Mehrheit so bequem ist, verdankt sie weniger dem Wähler als 24 Überhangmandate. Das ist ein Skandal.

Ach, die Direktmandate sind nicht gewählt worden?

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Dass die schwarz-gelbe Mehrheit so bequem ist, verdankt sie weniger dem Wähler als 24 Überhangmandate. Das ist ein Skandal.

 

Warum? Das ist eine Folge unseres Wahlrechts. Hätten wir Mehrheitswahlrecht sähe es noch ganz anders aus. Wo ist der Skandal?

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Dass die schwarz-gelbe Mehrheit so bequem ist, verdankt sie weniger dem Wähler als 24 Überhangmandate. Das ist ein Skandal.

Ach, die Direktmandate sind nicht gewählt worden?

Überhangmandate verzerren das Wahlergebnis, denn sie ermöglichen es, bei der Stimmabgabe ein "Lager" über Gebühr zu bevorzugen (Erststimme CDU, Zweitstimme SPD).

 

Warum? Das ist eine Folge unseres Wahlrechts. Hätten wir Mehrheitswahlrecht sähe es noch ganz anders aus. Wo ist der Skandal?

 

Der Skandal liegt im Wahlrecht. Es ist ja eine Nullerklärung zu sagen, das sei in unsrem Wahlrecht vorgesehen. Art. 38 Abs. 1 GG verlangt, wie du sicher weißt, nicht nur eine formale Stimmgleichheit. Es ist bedauerlich, dass BVerfG damals 4:4 gespalten war.

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Der Skandal liegt im Wahlrecht. Es ist ja eine Nullerklärung zu sagen, das sei in unsrem Wahlrecht vorgesehen. Art. 38 Abs. 1 GG verlangt, wie du sicher weißt, nicht nur eine formale Stimmgleichheit. Es ist bedauerlich, dass BVerfG damals 4:4 gespalten war.

 

Also ist das Wahlrecht (bis auf das Problem der evtl. eintretenden negativen Stimmgewichte, das aber hier keine Rolle spielt) verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber könnte es ändern, muß aber nicht. Da auch ein Mehrheitswahlrecht verfassungsgemäß wäre, hast du unrecht. Grüße, KAM

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Überhangmandate verzerren das Wahlergebnis, denn sie ermöglichen es, bei der Stimmabgabe ein "Lager" über Gebühr zu bevorzugen (Erststimme CDU, Zweitstimme SPD).

Ich persönlich bin ja auch mehr Anhänger des Verhältnis- statt des Mehrheitswahlrechts, aber wir haben nunmal ein zweigleisiges System hier, das Verhältnis und Direktmandat berücksichtigt, da verstehe ich echt die Aufregung nicht.

Wenn man ein Problem mit Überhangmandaten hat, dann soll man die Erststimme komplett abschaffen. Problem vom Tisch.

bearbeitet von GermanHeretic
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Also ist das Wahlrecht (bis auf das Problem der evtl. eintretenden negativen Stimmgewichte, das aber hier keine Rolle spielt) verfassungsgemäß.

 

So sehen das vier Richter des BVerfG. Ich seh das mit den anderen vier anders.

 

Da auch ein Mehrheitswahlrecht verfassungsgemäß wäre, hast du unrecht. Grüße, KAM

 

Du denkst zu kurz. Dem Gesetzgeber steht es frei, zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht und grundsätzlich auch zwischen Mischformen zu wählen. Dabei entstehende Ungleichheiten im materiellen Wert der Stimme sind hinzunehmen. Hat er aber ein Verfahren gewählt, so ist er von Verfassungs wegen gehalten, verzerrende Effekte so weit wie möglich zu reduzieren oder auszuschalten. Dieser Pflicht genügt das BWahlG trotz der anderslautenden Entscheidung des BVerfG nicht.

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Dieser Pflicht genügt das BWahlG trotz der anderslautenden Entscheidung des BVerfG nicht.

 

Das sind halt die negativen Stimmgewichte, das muß korrigiert werden. Aber dazu gibts etliche Möglichkeiten. Das wird in dieser Legislaturperiode auch geschehen. Nur: diesmal hat dieses Problem keine Rolle gespielt. Grüße, KAM

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Kann sein. Aber Fakt ist, daß Rot-grün anonyme Kapitalgesellschaften steuerlich massiv entlastet hat, während bei Personenunternehmen und einfach nur so Personen nichts passierte. Noch großkapitaler geht wohl kaum.

Allein die Tatsache, daß man auf Begriffe wie "Tigerente", "Biene Merkel" und "Westerwilly" zurückgreifen muß, wie seinerzeit bei der "Birne", weil man anders seine Wut über den Bürger, die Sau, der einfach wählt, was er will (scheiß Demokratie aber auch) nicht ausdrücken kann, erfüllt mich doch mit unbändiger Freude.

 

GH, ich wundere mich lediglich über die Vehemenz deiner Ablehnung, weil du ansonsten in meiner Wahrnehmung nur in wirklich wichtigen Bereichen energisch formulierst und weil du auf eine Nachfrage von mir vor einiger Zeit die FDP als "kleineres Übel" bezeichnet hast und ich vermutete, dass du bei den Wahlen eher zu den Leidenschaftslosen gehörst.

In meinem RL kenne ich keinen SPD, Grünen oder Linken- Wähler, der über das Wahlergebnis wütend ist, umgekehrt kenne ich auch keinen FDP oder CDU/CSU-Wähler, der besonders ausgelassen vor Freude ist. Ich habe eher den Eindruck, dass die Wahl den meisten Leuten mehr oder weniger am Ursch vorbei gegangen ist. Insofern ist deine Emotionalität ja ein gute Zeichen für die Demokratie.

Sehr ungewöhnlich für dich ist auch, dass du hier dem "linken Gezocks" unterstellst, den Bürger für eine "Sau" zu halten, weil er nicht gewählt hat, was das "linke Gezocks" erwartet hat. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es in meiner Lebenspanne lediglich drei Mal eine Regierungsbeteiligung der SPD, insofern hat der "Bürger" fast immer etwas anderes gewählt als ich präferiert habe. Das hindert mich nicht, mich für einen leidenschaftlichen Demokraten zu halten, wenngleich ich z.Z. keine Leidenschaft für irgendeine Partei entwickeln kann.

Als Unternehmer werde ich vermutlich sogar von dem Wahlergebnis profitieren, bei dem Wahlomat hatte die FDP bei mir die höchst Übereinstimmung, obwohl ich mir redliche Mühe gegeben habe, das zu ändern, aber das wird mich nicht daran hindern, die "Homolette" (Epicureus!!!) Westerwilly für einen unerträglich aufgeblasenen, egomanischen, schleimigen, widerwärtigen, inkompetenten und eitlen Wicht zu halten.

Der einzige Trost für mich ist, neben dem vermutlich positiven Effekt auf meinem Konto, dass, ich weiß nicht mehr, wer es hier gepostet hat, eine kinderlose Protestantin und CDUlerin im Verein mit einem Homosexuellen unser Land repräsentieren werden. Das hat was. Eindeutig. :lol:

Dale

 

ps: kommst du eigentlich zum Forentreff nach Köln und wen ja ja, wann: Freitag oder Samstag?

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Dieser Pflicht genügt das BWahlG trotz der anderslautenden Entscheidung des BVerfG nicht.

 

Das sind halt die negativen Stimmgewichte, das muß korrigiert werden. Aber dazu gibts etliche Möglichkeiten. Das wird in dieser Legislaturperiode auch geschehen. Nur: diesmal hat dieses Problem keine Rolle gespielt. Grüße, KAM

 

Nein, auch die Überhangmandate sind mE eine Verzerrung, die nicht hingenommen werden darf, sondern durch Ausgleichsmandate zu kompensieren ist.

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Dieser Pflicht genügt das BWahlG trotz der anderslautenden Entscheidung des BVerfG nicht.

 

Das sind halt die negativen Stimmgewichte, das muß korrigiert werden. Aber dazu gibts etliche Möglichkeiten. Das wird in dieser Legislaturperiode auch geschehen. Nur: diesmal hat dieses Problem keine Rolle gespielt. Grüße, KAM

 

Nein, auch die Überhangmandate sind mE eine Verzerrung, die nicht hingenommen werden darf, sondern durch Ausgleichsmandate zu kompensieren ist.

 

ich verstehe die Aufregung nicht. Es war nicht der Fall.

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ich verstehe die Aufregung nicht. Es war nicht der Fall.

Es gab soviele Überhangmandate wie noch nie.

 

stimmt, aber die Mehrheit von Union und FDP war schon vor der Zählung von Übergangsmandaten. Oder irre ich mich?

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ich bin nicht sicher, ob ich verstehe das Problem mit "Ueberhangmandate". vielleicht es wird erklaert? :lol:

 

Jedoch in Kanada es gilt absolutes Mehrheitssystem und es ist oft unfair. Es ist so, in jedem Wahlkreis es gewinnt der Kandidat mit den meisten Stimmen. Es gibt keine andere Moeglichkeit zu kommen in das Parlament. Als Beispiel in Wahlkreis X es gibt Kandidat A, er hat 3000 Stimmen, und es gibt Kandidat B, er hat 2900 Stimmen, und es gibt Kandidat C, er hat 2800 Stimmen, dann gewaehlt ist Kandidat A. Die 5700 Stimmen die waren nicht fuer ihn sind verloren, niemand wird ihre Interessen vertreten.

 

Als Folge zum Beispiel die Green Party hat bei Wahlen etwa 10-15% von allen Stimmen, jedoch keine einzige Vertreter im Parlament. Die Bloc Quebecois kommt auf etwa die gleiche Anzahl, jedoch sie haben 50 Vertreter im Parlament, weil sie nur in Wahlkreisen in Quebec kandidieren. Ich denke proportionale Mandate (ist es das gleiche wie Ueberhangmandate?) wuerden schaffen mehr Fairness. Doch um zu aendern das Wahlsystem dafuer gibt es keine Mehrheit. Natuerlich es sind alle grossen Parteien dagegen, aus naheliegenden Gruenden. :unsure:

 

lg, Kiki

bearbeitet von kiki
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Sehr ungewöhnlich für dich ist auch, dass du hier dem "linken Gezocks" unterstellst, den Bürger für eine "Sau" zu halten, weil er nicht gewählt hat, was das "linke Gezocks" erwartet hat.

Das stammt aus einem Buch aus den 80ern, "Gegner, Feinde, Parteifreunde" oder so ähnlich, und soll ganz allgemein die Diskrepanz zwischen Anerkennung des Wählerwillens und der Illusion ausdrücken, die eigene Meinung wäre auch die des Volkes. Das gilt für alle Parteien, wenn sie verlieren. Man achte mal genau auf die Wortwahl, wenn jemand eine Wahl verliert, dann nicht, weil sein Programm scheiße war, sondern weil er es dem Volke nicht richtig vermitteln konnte. Aha!

 

ps: kommst du eigentlich zum Forentreff nach Köln und wen ja ja, wann: Freitag oder Samstag?

Ja, aber ob Fr o. Sa, weiß ich noch nicht, hängt von beruflichen Rahmenbedingungen ab.

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Dem Gesetzgeber steht es frei, zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht und grundsätzlich auch zwischen Mischformen zu wählen. Dabei entstehende Ungleichheiten im materiellen Wert der Stimme sind hinzunehmen. Hat er aber ein Verfahren gewählt, so ist er von Verfassungs wegen gehalten, verzerrende Effekte so weit wie möglich zu reduzieren oder auszuschalten. Dieser Pflicht genügt das BWahlG trotz der anderslautenden Entscheidung des BVerfG nicht.

Zu Deutsch: Die Überhangmandate sind ok. Sie sind nur dann nicht mehr ok, wenn sie zu negativen Gewichten der Zweitstimmen führen, also eine Partei weniger Mandate erhält, je mehr Zweitstimmen sie sammelt. Nur dieser Effekt müsste beseitigt werden, dann könnten auch die Überhandmandate bleiben.

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Dem Gesetzgeber steht es frei, zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht und grundsätzlich auch zwischen Mischformen zu wählen. Dabei entstehende Ungleichheiten im materiellen Wert der Stimme sind hinzunehmen. Hat er aber ein Verfahren gewählt, so ist er von Verfassungs wegen gehalten, verzerrende Effekte so weit wie möglich zu reduzieren oder auszuschalten. Dieser Pflicht genügt das BWahlG trotz der anderslautenden Entscheidung des BVerfG nicht.

Zu Deutsch: Die Überhangmandate sind ok. Sie sind nur dann nicht mehr ok, wenn sie zu negativen Gewichten der Zweitstimmen führen, also eine Partei weniger Mandate erhält, je mehr Zweitstimmen sie sammelt. Nur dieser Effekt müsste beseitigt werden, dann könnten auch die Überhandmandate bleiben.

 

Nein, das ist deine Auffassung und die von vier RiBVerfG. Ich denke, dass bereits die Überhangmandate eine Verzerrung des Wahlergebnisses sind, die des Ausgleichs bedarf. Und habe dabei ebenfalls vier RiBVerfG auf meiner Seite.

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Dem Gesetzgeber steht es frei, zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht und grundsätzlich auch zwischen Mischformen zu wählen. Dabei entstehende Ungleichheiten im materiellen Wert der Stimme sind hinzunehmen. Hat er aber ein Verfahren gewählt, so ist er von Verfassungs wegen gehalten, verzerrende Effekte so weit wie möglich zu reduzieren oder auszuschalten. Dieser Pflicht genügt das BWahlG trotz der anderslautenden Entscheidung des BVerfG nicht.

Zu Deutsch: Die Überhangmandate sind ok. Sie sind nur dann nicht mehr ok, wenn sie zu negativen Gewichten der Zweitstimmen führen, also eine Partei weniger Mandate erhält, je mehr Zweitstimmen sie sammelt. Nur dieser Effekt müsste beseitigt werden, dann könnten auch die Überhandmandate bleiben.

 

Nein, das ist deine Auffassung und die von vier RiBVerfG. Ich denke, dass bereits die Überhangmandate eine Verzerrung des Wahlergebnisses sind, die des Ausgleichs bedarf. Und habe dabei ebenfalls vier RiBVerfG auf meiner Seite.

Damit hast du dann aber gerade keine Mischform zwischen Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht, sondern reines Verhältniswahlrecht. Das ist ja aber gerade nicht die Vorgabe, denn diese lässt Mischformen gerade zu.

 

Vielleicht guckst du einfach mal auf die Parteizugehörigkeit deiner 4 RiBVerfG?

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Damit hast du dann aber gerade keine Mischform zwischen Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht, sondern reines Verhältniswahlrecht. Das ist ja aber gerade nicht die Vorgabe, denn diese lässt Mischformen gerade zu.

 

Vielleicht guckst du einfach mal auf die Parteizugehörigkeit deiner 4 RiBVerfG?

 

Na, wenn ich auf diese gucken soll, schadet für dich ja sicher ein Blick auch nicht.

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Ich denke, dass bereits die Überhangmandate eine Verzerrung des Wahlergebnisses sind, die des Ausgleichs bedarf.

Was ist denn mit der Grundmandatsklausel zur Überwindung der 5%-Hürde? Die müßtest Du doch konsequenterweise auch ablehnen, oder?

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Ich denke, dass bereits die Überhangmandate eine Verzerrung des Wahlergebnisses sind, die des Ausgleichs bedarf.

Was ist denn mit der Grundmandatsklausel zur Überwindung der 5%-Hürde? Die müßtest Du doch konsequenterweise auch ablehnen, oder?

 

Die ist ja eine Rückausnahme von einer gewollten Verzerrung des Ergebnisses. Das ist ja wohl noch etwas anderes.

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Ich denke, dass bereits die Überhangmandate eine Verzerrung des Wahlergebnisses sind, die des Ausgleichs bedarf.

Was ist denn mit der Grundmandatsklausel zur Überwindung der 5%-Hürde? Die müßtest Du doch konsequenterweise auch ablehnen, oder?

 

Die ist ja eine Rückausnahme von einer gewollten Verzerrung des Ergebnisses. Das ist ja wohl noch etwas anderes.

Wieso? Durch diese Klausel kann eine 3%-Partei eine Handvoll Abgeordnete entsenden, während eine 4%-Partei gar keine im Parlament hat. Ist doch eine eindeutige Verzerrung des Verhältnisses.

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