Clown Geschrieben 12. September 2005 Melden Share Geschrieben 12. September 2005 (bearbeitet) Hallo Forum heute hat mich ein Freund gefragt, wie die KK eigentlich genau ihre Ablehnung der Klonforschung begründet. Ich hab ihm dann kurzgefasst geantwortet, die kath. Lehre gehe davon aus, dass der Mensch Gottes Ebenbild ist und das Leben daher heilig und von Gott geschenkt ist und folgert daraus, dass es sich der Mensch nicht anmaßen solle, in den göttlichen Schöpfungsplan einzugreifen. Weder am Anfang des Lebens, also bei Embryonenforschung, Abtreibung usw., noch an seinem Ende, (Euthanasie, Todesstrafe...) Auf seine neuerliche Frage, warum dann "zwischendrin" bei Krebs, Grippe und so Zeugs anscheinend niemand was dagegen hat, war ich dann nicht mehr wirklich in der Lage, eine "katholische" Begründung zu liefern, die ohne vordergründige Widersprüche beides abdeckte. Kann mir da jemand von euch unter die Arme greifen? Soweit ich weiß, hat die KK nichts grundsätzliches gegen die Todesstrafe, oder? Dieser Thread entstand durch Splitten und wurde nicht von Clown99 eröffnet. bearbeitet 12. September 2005 von MartinO Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 12. September 2005 Melden Share Geschrieben 12. September 2005 Soweit ich weiß, hat die KK nichts grundsätzliches gegen die Todesstrafe, oder? Also JPII. schreibt in Evangelium Vitae: 56. In diesen Problemkreis gehört auch die Frage der Todesstrafe, wobei in der Kirche wie in der weltlichen Gesellschaft zunehmend eine Tendenz festzustellen ist, die eine sehr begrenzte Anwendung oder überhaupt die völlige Abschaffung der Todesstrafe fordert. Das Problem muß in die Optik einer Strafjustiz eingeordnet werden, die immer mehr der Würde des Menschen und somit letzten Endes Gottes Plan bezüglich des Menschen und der Gesellschaft entsprechen soll. Tatsächlich soll die von der Gesellschaft verhängte Strafe »in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen«. Die öffentliche Autorität muß die Verletzung der Rechte des einzelnen und der Gemeinschaft dadurch wiedergutmachen, daß sie dem Schuldigen als Vorbedingung für seine Wiederentlassung in die Freiheit eine angemes- sene Sühne für d as Vergehen auferlegt. Auf diese Weise erreicht die Autorität auch das Ziel, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Person zu verteidigen und zugleich dem Schuldigen selbst einen Ansporn und eine Hilfe zur Besserung und Heilung anzubieten. Um alle diese Ziele zu erreichen, müssen Ausmaß und Art der Strafe sorgfältig abgeschätzt und festgelegt werden und dürfen außer in schwerwiegendsten Fällen, das heißt wenn der Schutz der Gesellschaft nicht anders möglich sein sollte, nicht bis zum Äußersten, nämlich der Verhängung der Todesstrafe gegen den Schuldigen, gehen. Solche Fälle sind jedoch heutzutage infolge der immer angepaßteren Organisation des Strafwesens schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben. Jedenfalls bleibt der vom neuen Katechismus der Katholischen Kirche angeführte Grundsatz gültig: »soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener«. Quelle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 12. September 2005 Autor Melden Share Geschrieben 12. September 2005 Das schließt doch die Todesstrafe keineswegs kategorisch aus, oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan Geschrieben 12. September 2005 Melden Share Geschrieben 12. September 2005 Das schließt doch die Todesstrafe keineswegs kategorisch aus, oder? Für die heutige Zeit m.E. schon. Jedenfalls bleibt der vom neuen Katechismus der Katholischen Kirche angeführte Grundsatz gültig: »soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener«. Da es Hochsicherheitsgefängnisse gibt, reichen unblutige Mittel auf jeden Fall aus. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sam_Naseweiss Geschrieben 12. September 2005 Melden Share Geschrieben 12. September 2005 (bearbeitet) Hallo Forum heute hat mich ein Freund gefragt, wie die KK eigentlich genau ihre Ablehnung der Klonforschung begründet. Ich hab ihm dann kurzgefasst geantwortet, die kath. Lehre gehe davon aus, dass der Mensch Gottes Ebenbild ist und das Leben daher heilig und von Gott geschenkt ist und folgert daraus, dass es sich der Mensch nicht anmaßen solle, in den göttlichen Schöpfungsplan einzugreifen. Weder am Anfang des Lebens, also bei Embryonenforschung, Abtreibung usw., noch an seinem Ende, (Euthanasie, Todesstrafe...) Auf seine neuerliche Frage, warum dann "zwischendrin" bei Krebs, Grippe und so Zeugs anscheinend niemand was dagegen hat, war ich dann nicht mehr wirklich in der Lage, eine "katholische" Begründung zu liefern, die ohne vordergründige Widersprüche beides abdeckte. Kann mir da jemand von euch unter die Arme greifen? Soweit ich weiß, hat die KK nichts grundsätzliches gegen die Todesstrafe, oder? Dieser Thread entstand durch Splitten und wurde nicht von Clown99 eröffnet. Ich habe da mal etwas zur Todesstrafe und die Argumentation der Kirche geschrieben: http://www.mykath.de/index.php?showtopic=10180 bearbeitet 12. September 2005 von Sam_Naseweiss Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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