overkott Geschrieben 15. September 2005 Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Der hl. Vater ist trotz seines Amtes weiterhin deutscher Staatsbürger, hat sein 18. Lebensjahr bereits vollendet und verfügt über einen Wohnsitz in Pentling. Deshalb darf er wählen. Die Nuntiatur spektuliert, dass er nicht gehen wird. Ob allerdings ein anonymer Hirtenbrief beim Bundeswahlleiter eintreffen wird, ließ der päpstliche Mitarbeiter offen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 15. September 2005 Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Der hl. Vater ist trotz seines Amtes weiterhin deutscher Staatsbürger, hat sein 18. Lebensjahr bereits vollendet und verfügt über einen Wohnsitz in Pentling. Deshalb darf er wählen. Die Nuntiatur spektuliert, dass er nicht gehen wird. Ob allerdings ein anonymer Hirtenbrief beim Bundeswahlleiter eintreffen wird, ließ der päpstliche Mitarbeiter offen. Hirtenbriefe sind m.E. keine gültige Stimmabgabe, da nicht auf dem amtlichen wahlzettel, nicht ordnungsgemäß gefaltet, nicht in der vorgeshenen Urne und nicht am 18.9. erstellt. Selbst ein Antrag auf Briefwahl dürfte hier keine wesentliche Änderung dieser Einschätzung bedeuten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
overkott Geschrieben 15. September 2005 Autor Melden Share Geschrieben 15. September 2005 (bearbeitet) Der hl. Vater ist trotz seines Amtes weiterhin deutscher Staatsbürger, hat sein 18. Lebensjahr bereits vollendet und verfügt über einen Wohnsitz in Pentling. Deshalb darf er wählen. Die Nuntiatur spektuliert, dass er nicht gehen wird. Ob allerdings ein anonymer Hirtenbrief beim Bundeswahlleiter eintreffen wird, ließ der päpstliche Mitarbeiter offen. Hirtenbriefe sind m.E. keine gültige Stimmabgabe, da nicht auf dem amtlichen wahlzettel, nicht ordnungsgemäß gefaltet, nicht in der vorgeshenen Urne und nicht am 18.9. erstellt. Selbst ein Antrag auf Briefwahl dürfte hier keine wesentliche Änderung dieser Einschätzung bedeuten. Wer wählen gehen will, soll Gott ins Zentrum stellen. Das ist ein pastoraler Hinweis. Darüber hinaus ist ein Hirtenbrief der Brief eines Hirten. Darin kann er ein Kreuz machen. Der Hirtenbrief kann auf einem amtlichen Vordruck erfolgen. bearbeitet 15. September 2005 von overkott Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 15. September 2005 Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Der hl. Vater ist trotz seines Amtes weiterhin deutscher Staatsbürger, hat sein 18. Lebensjahr bereits vollendet und verfügt über einen Wohnsitz in Pentling. Deshalb darf er wählen. Die Nuntiatur spektuliert, dass er nicht gehen wird. Ob allerdings ein anonymer Hirtenbrief beim Bundeswahlleiter eintreffen wird, ließ der päpstliche Mitarbeiter offen. Hirtenbriefe sind m.E. keine gültige Stimmabgabe, da nicht auf dem amtlichen wahlzettel, nicht ordnungsgemäß gefaltet, nicht in der vorgeshenen Urne und nicht am 18.9. erstellt. Selbst ein Antrag auf Briefwahl dürfte hier keine wesentliche Änderung dieser Einschätzung bedeuten. Wer wählen gehen will, soll Gott ins Zentrum stellen. Das ist ein pastoraler Hinweis. Darüber hinaus ist ein Hirtenbrief der Brief eines Hirten. Darin kann er ein Kreuz machen. Der Hirtenbrief kann auf einem amtlichen Vordruck erfolgen. Oh Du guter Seelsorger, Vermerke auf amtlichen Wahlzetteln machen diesen aber ungültig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kurwenal56 Geschrieben 15. September 2005 Melden Share Geschrieben 15. September 2005 solange Joseph Ratzinger "nur" Kardinal war, konnte er wählen und hat dies vermutlich auch getan. Nun ist er ja aber als Papst zugleich Oberhaupt eines anderen Staates. Insofern - vermutlich hat sich die Frage noch nicht gestellt - sollte er von sich aus darauf verzichten zu wählen, abgesehen davon, dass das aus deutscher Sicht nicht kann, auch wenn ihm die Gemeinde Pentling die Wahlkarte nach Rom geschickt hat und sich dadurch mit einer Presseinformation in die Medien gespielt hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
overkott Geschrieben 15. September 2005 Autor Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Der hl. Vater ist trotz seines Amtes weiterhin deutscher Staatsbürger, hat sein 18. Lebensjahr bereits vollendet und verfügt über einen Wohnsitz in Pentling. Deshalb darf er wählen. Die Nuntiatur spektuliert, dass er nicht gehen wird. Ob allerdings ein anonymer Hirtenbrief beim Bundeswahlleiter eintreffen wird, ließ der päpstliche Mitarbeiter offen. Hirtenbriefe sind m.E. keine gültige Stimmabgabe, da nicht auf dem amtlichen wahlzettel, nicht ordnungsgemäß gefaltet, nicht in der vorgeshenen Urne und nicht am 18.9. erstellt. Selbst ein Antrag auf Briefwahl dürfte hier keine wesentliche Änderung dieser Einschätzung bedeuten. Wer wählen gehen will, soll Gott ins Zentrum stellen. Das ist ein pastoraler Hinweis. Darüber hinaus ist ein Hirtenbrief der Brief eines Hirten. Darin kann er ein Kreuz machen. Der Hirtenbrief kann auf einem amtlichen Vordruck erfolgen. Oh Du guter Seelsorger, Vermerke auf amtlichen Wahlzetteln machen diesen aber ungültig. Ein Kreuz ist ja erlaubt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 15. September 2005 Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Wenn ich das Einbürgerungsgesetz vom Jahr 2000 richtig im Kopf habe, dann verliert seine Deutsche Staatsbürgerschaft, wer eine andere solche annimmt. Mit der Annahme der Wahl zum Papst hätte Benedikt also seine Deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben. Der Bürgermeister von Pentling hätte sich also mit einer rechtswidrigen Aktion wichtig gemacht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
overkott Geschrieben 15. September 2005 Autor Melden Share Geschrieben 15. September 2005 solange Joseph Ratzinger "nur" Kardinal war, konnte er wählen und hat dies vermutlich auch getan. Nun ist er ja aber als Papst zugleich Oberhaupt eines anderen Staates. Insofern - vermutlich hat sich die Frage noch nicht gestellt - sollte er von sich aus darauf verzichten zu wählen, abgesehen davon, dass das aus deutscher Sicht nicht kann, auch wenn ihm die Gemeinde Pentling die Wahlkarte nach Rom geschickt hat und sich dadurch mit einer Presseinformation in die Medien gespielt hat. Der Papst ist ja in Bayern gemeldet. Das Zentrum tritt in Bayern nicht an. Vielleicht deshalb das Abraten? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 15. September 2005 Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Wenn ich das Einbürgerungsgesetz vom Jahr 2000 richtig im Kopf habe, dann verliert seine Deutsche Staatsbürgerschaft, wer eine andere solche annimmt. Mit der Annahme der Wahl zum Papst hätte Benedikt also seine Deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben. Der Bürgermeister von Pentling hätte sich also mit einer rechtswidrigen Aktion wichtig gemacht. Ratzinger hat sowohl die Deutsche als auch die vatikanische Staatsbürgerschaft. In einem Fernsehinterview, das vor ca. einem Jahr aufgenommen worden sein müsste, sagte er, dass er meist mit dem deutschen Pass reist. Ratzinger scheint also einen gültigen deutschen Pass zu besitzen, er darf also wählen. wie sieht es eigentlich mit Königig Silvia von Schweden aus? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 15. September 2005 Melden Share Geschrieben 15. September 2005 (bearbeitet) Wenn ich das Einbürgerungsgesetz vom Jahr 2000 richtig im Kopf habe, dann verliert seine Deutsche Staatsbürgerschaft, wer eine andere solche annimmt. Mit der Annahme der Wahl zum Papst hätte Benedikt also seine Deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben. Der Bürgermeister von Pentling hätte sich also mit einer rechtswidrigen Aktion wichtig gemacht. Ratzinger hat sowohl die Deutsche als auch die vatikanische Staatsbürgerschaft. In einem Fernsehinterview, das vor ca. einem Jahr aufgenommen worden sein müsste, sagte er, dass er meist mit dem deutschen Pass reist. Ratzinger scheint also einen gültigen deutschen Pass zu besitzen, er darf also wählen. wie sieht es eigentlich mit Königig Silvia von Schweden aus? Hm. Bei Königin Silvia ist das einfach. Sie hat ihren schwedishcen Pass vor dem Jahr 2000 bekommen und fällt nicht unter diese Regelung. Jetzt wäre zu prüfen, ob Ratzinger seinen vatikanischen Pass auch schon länger hat. Übrigens ist das mit dem Wahlrecht wie mit der Exkommunikation: Das geht Ipso-Facto. Sobald man die fremde Staatsangehörigkeit annimmt, hat man die deutsche verloren. Die Verwendung des Deutschen Passes durch den Papst könnte also rechtswidrig sein. bearbeitet 15. September 2005 von Sokrates Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
overkott Geschrieben 15. September 2005 Autor Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Wenn ich das Einbürgerungsgesetz vom Jahr 2000 richtig im Kopf habe, dann verliert seine Deutsche Staatsbürgerschaft, wer eine andere solche annimmt. Mit der Annahme der Wahl zum Papst hätte Benedikt also seine Deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben. Der Bürgermeister von Pentling hätte sich also mit einer rechtswidrigen Aktion wichtig gemacht. Ratzinger hat sowohl die Deutsche als auch die vatikanische Staatsbürgerschaft. In einem Fernsehinterview, das vor ca. einem Jahr aufgenommen worden sein müsste, sagte er, dass er meist mit dem deutschen Pass reist. Ratzinger scheint also einen gültigen deutschen Pass zu besitzen, er darf also wählen. wie sieht es eigentlich mit Königig Silvia von Schweden aus? Silvi hat doch schon ihren Olaf gewählt. Außerdem haben die beiden eine ganz entzückende Familie. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sion Geschrieben 15. September 2005 Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Übrigens ist das mit dem Wahlrecht wie mit der Exkommunikation: Das geht Ipso-Facto. Sobald man die fremde Staatsangehörigkeit annimmt, hat man die deutsche verloren. Die Verwendung des Deutschen Passes durch den Papst könnte also rechtswidrig sein. Außer, der deutsche Staat hat eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt. Und das tut er durchaus bisweilen. Noch viel Spaß beim Spekulatiusessen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Artus Geschrieben 15. September 2005 Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Wenn ich das Einbürgerungsgesetz vom Jahr 2000 richtig im Kopf habe, dann verliert seine Deutsche Staatsbürgerschaft, wer eine andere solche annimmt. Mit der Annahme der Wahl zum Papst hätte Benedikt also seine Deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben. Der Bürgermeister von Pentling hätte sich also mit einer rechtswidrigen Aktion wichtig gemacht. Du hast das Einbürgerungsgesetz richtig in Erinnerung, wer eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt, verliert die deutsche. Das gilt aber nicht im Falle der vatikanischen Staatsangehörigkeit. Diese erhält man immer zusätzlich und ihr Erwerb führt nicht zum Verlust der hergebrachten Staatsangehörigkeit. Benedikt XVI. ist also vatikanischer und deutscher Staatsbürger. Seinen Grund hat das darin, daß die vatikanische Staatsangehörigkeit eine funktionsbezogene Staatsangehörigkeit ist, die nur dann und nur solange vergeben wird, als dies im Interesse das Vatikans (!) ist. Auf Antrag bekommt man die nicht. Ein Schweizer Gardist bspw. erhält die vatikanische Staatsangehörigkeit für die Dauer der Dienstzeit bei der Schweizergarde, anschließend wird sie ihm wieder entzogen. Diese Regel gilt für alle, auch für Kurien-Kardinäle und den Papst. Der Papst unterscheidet sich von den anderen Inhabern der vatikanischen Staatsangehörigkeit nur insofern, als bei ihm das Erfordernis für diese Staatsangehörigkeit bis ans Lebensende besteht, denn er wird auf Lebenszeit gewählt. JP II war bis zu seinem Tode vatikanischer und polnischer Staatsbürger. Quelle: Fabrizio Rossi, Der Vatikan – Politik und Organisation, Verlag C. H. Beck, München 2004 Übrigens, Joseph Ratzinger hat die vatikanische Staatsangehörigkeit bereits 1982 erhalten , als er Präfekt der Glaubenskongregation wurde, nicht erst mit der Wahl zum Papst. Artus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 15. September 2005 Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Du hast das Einbürgerungsgesetz richtig in Erinnerung, wer eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt, verliert die deutsche. Das gilt aber nicht im Falle der vatikanischen Staatsangehörigkeit. Diese erhält man immer zusätzlich und ihr Erwerb führt nicht zum Verlust der hergebrachten Staatsangehörigkeit. Benedikt XVI. ist also vatikanischer und deutscher Staatsbürger. Seinen Grund hat das darin, daß die vatikanische Staatsangehörigkeit eine funktionsbezogene Staatsangehörigkeit ist, die nur dann und nur solange vergeben wird, als dies im Interesse das Vatikans (!) ist. Auf Antrag bekommt man die nicht. Ein Schweizer Gardist bspw. erhält die vatikanische Staatsangehörigkeit für die Dauer der Dienstzeit bei der Schweizergarde, anschließend wird sie ihm wieder entzogen. Diese Regel gilt für alle, auch für Kurien-Kardinäle und den Papst. Der Papst unterscheidet sich von den anderen Inhabern der vatikanischen Staatsangehörigkeit nur insofern, als bei ihm das Erfordernis für diese Staatsangehörigkeit bis ans Lebensende besteht, denn er wird auf Lebenszeit gewählt. JP II war bis zu seinem Tode vatikanischer und polnischer Staatsbürger. Quelle: Fabrizio Rossi, Der Vatikan – Politik und Organisation, Verlag C. H. Beck, München 2004 Übrigens, Joseph Ratzinger hat die vatikanische Staatsangehörigkeit bereits 1982 erhalten , als er Präfekt der Glaubenskongregation wurde, nicht erst mit der Wahl zum Papst. Artus Ich dachte immer, der Papst sei kein vatikanischer Bürger, weil er ja selbst der Staat IST. Er repräsentiert ihn nicht nur, sondern er IST der Staat. Ich habe auch einmal gelesen, dass Päpste keinen vatikanischen Pass haben. Die Queen ist ja auch keine britische Bürgerin. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
overkott Geschrieben 15. September 2005 Autor Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Du hast das Einbürgerungsgesetz richtig in Erinnerung, wer eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt, verliert die deutsche. Das gilt aber nicht im Falle der vatikanischen Staatsangehörigkeit. Diese erhält man immer zusätzlich und ihr Erwerb führt nicht zum Verlust der hergebrachten Staatsangehörigkeit. Benedikt XVI. ist also vatikanischer und deutscher Staatsbürger. Seinen Grund hat das darin, daß die vatikanische Staatsangehörigkeit eine funktionsbezogene Staatsangehörigkeit ist, die nur dann und nur solange vergeben wird, als dies im Interesse das Vatikans (!) ist. Auf Antrag bekommt man die nicht. Ein Schweizer Gardist bspw. erhält die vatikanische Staatsangehörigkeit für die Dauer der Dienstzeit bei der Schweizergarde, anschließend wird sie ihm wieder entzogen. Diese Regel gilt für alle, auch für Kurien-Kardinäle und den Papst. Der Papst unterscheidet sich von den anderen Inhabern der vatikanischen Staatsangehörigkeit nur insofern, als bei ihm das Erfordernis für diese Staatsangehörigkeit bis ans Lebensende besteht, denn er wird auf Lebenszeit gewählt. JP II war bis zu seinem Tode vatikanischer und polnischer Staatsbürger. Quelle: Fabrizio Rossi, Der Vatikan ? Politik und Organisation, Verlag C. H. Beck, München 2004 Übrigens, Joseph Ratzinger hat die vatikanische Staatsangehörigkeit bereits 1982 erhalten , als er Präfekt der Glaubenskongregation wurde, nicht erst mit der Wahl zum Papst. Artus Ich dachte immer, der Papst sei kein vatikanischer Bürger, weil er ja selbst der Staat IST. Er repräsentiert ihn nicht nur, sondern er IST der Staat. Ich habe auch einmal gelesen, dass Päpste keinen vatikanischen Pass haben. Die Queen ist ja auch keine britische Bürgerin. Der hl. Vater ist ein einfacher Arbeiter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Caveman Geschrieben 15. September 2005 Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Der hl. Vater ist trotz seines Amtes weiterhin deutscher Staatsbürger, hat sein 18. Lebensjahr bereits vollendet und verfügt über einen Wohnsitz in Pentling. Deshalb darf er wählen. Die Nuntiatur spektuliert, dass er nicht gehen wird. Ob allerdings ein anonymer Hirtenbrief beim Bundeswahlleiter eintreffen wird, ließ der päpstliche Mitarbeiter offen. Hirtenbriefe sind m.E. keine gültige Stimmabgabe, da nicht auf dem amtlichen wahlzettel, nicht ordnungsgemäß gefaltet, nicht in der vorgeshenen Urne und nicht am 18.9. erstellt. Selbst ein Antrag auf Briefwahl dürfte hier keine wesentliche Änderung dieser Einschätzung bedeuten. Wer wählen gehen will, soll Gott ins Zentrum stellen. Das ist ein pastoraler Hinweis. Darüber hinaus ist ein Hirtenbrief der Brief eines Hirten. Darin kann er ein Kreuz machen. Der Hirtenbrief kann auf einem amtlichen Vordruck erfolgen. Das tut einfach nur weh... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 15. September 2005 Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Das tut einfach nur weh... Ja. Künftig verwende ich "overkottsen" statt "übergeben". Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Artus Geschrieben 15. September 2005 Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Ich dachte immer, der Papst sei kein vatikanischer Bürger, weil er ja selbst der Staat IST. Er repräsentiert ihn nicht nur, sondern er IST der Staat. Ich habe auch einmal gelesen, dass Päpste keinen vatikanischen Pass haben. Die Queen ist ja auch keine britische Bürgerin. Nein, der Papst ist nicht der (Vatikan-)Staat. Es bestehen zwei Völkerrechtssubjekte: - einmal der Heilige Stuhl (offizielle Bezeichnung für das Papsttum als Völkerrechtssubjekt), - und daneben der Staat der Vatikanstadt, und obwohl die Vatikanstadt unter der Oberhoheit des Papstes steht, also der jeweilige Inhaber des Heiligen Stuhls Staatsoberhaupt der Vatikanstadt ist, ist die Vatikanstadt ein souveräner Staat und mit dem Heiligen Stuhl nicht (!) identisch. Das erkennt man auch daran, daß sowohl der Heilige Stuhl als auch die Vatikanstadt am völkerrechtlichen Verkehr teilnehmen. Bspw. ist die Vatikanstadt Mitglied des Weltpostvereins, der Heilige Stuhl gehört der Internationalen Atom-Energie-Agentur (IAEA) an. Daß beide oft als identisch angesehen werden, liegt daran, daß die Vatikanstadt trotz ihrer Stellung als souveräner Staat immer und überall vom Heiligen Stuhl vertreten wird, denn im Unterschied zum Heiligen Stuhl hat die Vatikanstadt keinen diplomatischen Dienst. Artus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
overkott Geschrieben 15. September 2005 Autor Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Ich dachte immer, der Papst sei kein vatikanischer Bürger, weil er ja selbst der Staat IST. Er repräsentiert ihn nicht nur, sondern er IST der Staat. Ich habe auch einmal gelesen, dass Päpste keinen vatikanischen Pass haben. Die Queen ist ja auch keine britische Bürgerin. Nein, der Papst ist nicht der (Vatikan-)Staat. Es bestehen zwei Völkerrechtssubjekte: - einmal der Heilige Stuhl (offizielle Bezeichnung für das Papsttum als Völkerrechtssubjekt), - und daneben der Staat der Vatikanstadt, und obwohl die Vatikanstadt unter der Oberhoheit des Papstes steht, also der jeweilige Inhaber des Heiligen Stuhls Staatsoberhaupt der Vatikanstadt ist, ist die Vatikanstadt ein souveräner Staat und mit dem Heiligen Stuhl nicht (!) identisch. Das erkennt man auch daran, daß sowohl der Heilige Stuhl als auch die Vatikanstadt am völkerrechtlichen Verkehr teilnehmen. Bspw. ist die Vatikanstadt Mitglied des Weltpostvereins, der Heilige Stuhl gehört der Internationalen Atom-Energie-Agentur (IAEA) an. Daß beide oft als identisch angesehen werden, liegt daran, daß die Vatikanstadt trotz ihrer Stellung als souveräner Staat immer und überall vom Heiligen Stuhl vertreten wird, denn im Unterschied zum Heiligen Stuhl hat die Vatikanstadt keinen diplomatischen Dienst. Artus Was sagt denn jetzt der Nuntius dazu? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
overkott Geschrieben 15. September 2005 Autor Melden Share Geschrieben 15. September 2005 (bearbeitet) Wenn sich also der Papst als einfachen Arbeiter im Weinberg des Herrn bezeichnet, dann ist das ebenso spirituell zu verstehen wie seine Aufforderung Gott ins Zentrum des gesellschaftlichen Lebens zu stellen und ihm sichtbar mehr Raum zu geben. Mehr Raum - das kann in der Familie sein, in der Politik, in den Medien. Der Papst wendet sich eigentlich an alle Christen und Menschen guten Willens, ob sie nun in der Regierung sitzen oder an den Stellen öffentlicher Verantwortung, im Kloster oder in der Familie. bearbeitet 15. September 2005 von overkott Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squire Geschrieben 15. September 2005 Melden Share Geschrieben 15. September 2005 (bearbeitet) Wer wählen gehen will, soll Gott ins Zentrum stellen. Genau so wichtig ist es für den Christen, für das Soziale und Demokratische Partei zu ergreifen. Dabei sollte aber stets die Union mit christlichen demokratischen Werten gewahrt bleiben. bearbeitet 15. September 2005 von Squire Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
overkott Geschrieben 15. September 2005 Autor Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Wer wählen gehen will, soll Gott ins Zentrum stellen. Genau so wichtig ist es für den Christen, für das Soziale und Demokratische Partei zu ergreifen. Dabei sollte aber stets die Union mit christlichen demokratischen Werten gewahrt bleiben. Das gilt auch für Bayern. Aber der hl. Vater hat sich aktuell doch sehr gewählt ausgedrückt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sophia Geschrieben 15. September 2005 Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Silvi hat doch schon ihren Olaf gewählt. Außerdem haben die beiden eine ganz entzückende Familie. Was sagt denn Carl XVI. Gustav dazu? :ph34r: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan Geschrieben 15. September 2005 Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Genau so wichtig ist es für den Christen, für das Soziale und Demokratische Partei zu ergreifen. Dabei sollte aber stets die Union mit christlichen demokratischen Werten gewahrt bleiben. Das gilt auch für Bayern. Manche Dialoge hier sind echt Dada. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Berno Geschrieben 15. September 2005 Melden Share Geschrieben 15. September 2005 Genau so wichtig ist es für den Christen, für das Soziale und Demokratische Partei zu ergreifen. Dabei sollte aber stets die Union mit christlichen demokratischen Werten gewahrt bleiben. Das gilt auch für Bayern. Manche Dialoge hier sind echt Dada. eben angemessen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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