Stefan Geschrieben 24. September 2005 Melden Share Geschrieben 24. September 2005 Das eine versprechen und das andere tun/planen ist Betrug (womit die Ehe nicht zustandegekommen wäre). Der nichtkatholische Partner hat doch gar nichts versprochen. Er wurde von einem Versprechen unterrichtet, mehr auch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 24. September 2005 Melden Share Geschrieben 24. September 2005 Ja, und? In meiner Fallkonstellation ist das beides möglich. Der katholische Partner erklärt sich bereit...., der andere Partner nimmt das zur Kenntnis und umgekehrt: Der apostatische Partner erklärt, daß er das alles achten wird, aber dem allem dennoch mit allen ihm zur Verfügung stehenden legitimen Mitteln gegenwirken wird. Ich sehe hier noch kein eindeutiges Ehehindernis. Entweder er achtet es oder er wirkt dagegen. Das eine versprechen und das andere tun/planen ist Betrug Nein, er betrügt nicht, er sagt doch klipp und klar, was er beabsichtigt. Und der katholische Partner wiederum verspricht, alle Gefahren für seinen Glauben zu beseitigen. Das kann er ja versuchen, daran hindert ihn ja der andere nicht. Die Ehe ist lediglich ergebnisoffen in diesem Punkt. Das katholische Ehehindernis würde ich eigentlich erst da sehen, wenn der nichtkatholische Partner darauf besteht, daß der katholische sich zur Umkehr durchringt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
romeroxav Geschrieben 24. September 2005 Melden Share Geschrieben 24. September 2005 Hallo Lissie, meines Erachtens hast Du recht. Der katholische Partner hat die Pflicht dafür zu sorgen das seine Kinder katholisch erzogen werden. Diese Pflicht geht nicht soweit, das er zur Durchsetzung seine Ehe gefährden darf. Der nicht-katholische Partner muss wie schon zitiert wurde den Katholischen Partner in der Ausübung seiner Religion respektieren. Das gilt aber auch umgekehrt. Gegenseitiger Respekt sollte schon die Voraussetzung für eine Partnerschaft oder eben Ehe sein. Dieser Respekt bedeutet aber nicht, dass der nicht-katholische Partner auf seine Meinung in der Frage der religiösen Kindererziehung verzichten muss. Wenn dies die Kirche verlangen würde, würde das bedeuten, dass der katholische Partner die Haltung seines Partners nicht respektieren braucht, wähend der nicht-katholische die Haltung seines Partners zu respektieren hat. romeroxav Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan Geschrieben 25. September 2005 Melden Share Geschrieben 25. September 2005 Wenn dies die Kirche verlangen würde, würde das bedeuten, dass der katholische Partner die Haltung seines Partners nicht respektieren braucht, wähend der nicht-katholische die Haltung seines Partners zu respektieren hat. Da es die Zivilehe gibt, finde ich, dass die katholische Kirche das Recht hat, ein solches Ungleichgewicht einzufordern, wenn das Paar katholisch getraut werden will. Ich bin sowieso der Meinung, dass die Kirche da viel strenger vorgehen sollte. Ich habe schon in meiner eigenen Familie erlebt, dass Leute sich nur deshalb haben taufen lassen, um kirchlich heiraten zu können, obwohl nicht eine Spur von christlichen Glauben vorhanden war und bisher auch nicht ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Peggy Geschrieben 25. September 2005 Melden Share Geschrieben 25. September 2005 Wenn dies die Kirche verlangen würde, würde das bedeuten, dass der katholische Partner die Haltung seines Partners nicht respektieren braucht, wähend der nicht-katholische die Haltung seines Partners zu respektieren hat. Da es die Zivilehe gibt, finde ich, dass die katholische Kirche das Recht hat, ein solches Ungleichgewicht einzufordern, wenn das Paar katholisch getraut werden will. Ich bin sowieso der Meinung, dass die Kirche da viel strenger vorgehen sollte. Ich habe schon in meiner eigenen Familie erlebt, dass Leute sich nur deshalb haben taufen lassen, um kirchlich heiraten zu können, obwohl nicht eine Spur von christlichen Glauben vorhanden war und bisher auch nicht ist. Tja, da ist was dran! Ich frage mich auch immer wieder, wo die gefirmten Kinder und die Konfirmanden bleiben. Sobald die Festivitäten vorüber sind ... werden sie in kaum einer Kirche mehr gesehen. Seltsam! Ist das nur bei uns so? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
romeroxav Geschrieben 25. September 2005 Melden Share Geschrieben 25. September 2005 Wenn dies die Kirche verlangen würde, würde das bedeuten, dass der katholische Partner die Haltung seines Partners nicht respektieren braucht, wähend der nicht-katholische die Haltung seines Partners zu respektieren hat. Da es die Zivilehe gibt, finde ich, dass die katholische Kirche das Recht hat, ein solches Ungleichgewicht einzufordern, wenn das Paar katholisch getraut werden will. Ich bin sowieso der Meinung, dass die Kirche da viel strenger vorgehen sollte. Ich habe schon in meiner eigenen Familie erlebt, dass Leute sich nur deshalb haben taufen lassen, um kirchlich heiraten zu können, obwohl nicht eine Spur von christlichen Glauben vorhanden war und bisher auch nicht ist. Tja, da ist was dran! Ich frage mich auch immer wieder, wo die gefirmten Kinder und die Konfirmanden bleiben. Sobald die Festivitäten vorüber sind ... werden sie in kaum einer Kirche mehr gesehen. Seltsam! Ist das nur bei uns so? Hallo Stefan und Peggy, natürlich gibt es diese Phänomene die ihr beschreibt, da könnte ich auch noch Beispiele ergänzen. Die Ausgangsfrage aber ist doch genau diese, ob ein gläubiger Katholik eine gültige Ehe mit einem nicht Gläubigen führen kann. Dies ist doch eindeutig mit Ja zu beantworten. Das Ja setzt voraus, dass der gläubige Partner selbstverständlich die Verpflichtung hat seinen Glauben zu leben, aber auch der nicht gläubige hat in der Ehe in Bezug auf die gemeinschaftlichen Fragen auch seine Rechte. Sonst hätten wir eine ungleiche Partnerschaft. Auch Nicht-Katholiken kennen Verpflichtungen und diese haben auch Gewicht. romeroxav Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Peggy Geschrieben 25. September 2005 Melden Share Geschrieben 25. September 2005 Auch Nicht-Katholiken kennen Verpflichtungen und diese haben auch Gewicht. Hallo, romeroxav Welche Pflichten haben in einer "Misch-Ehe" die Nicht-Katholiken/ Ungläubigen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
romeroxav Geschrieben 25. September 2005 Melden Share Geschrieben 25. September 2005 Auch Nicht-Katholiken kennen Verpflichtungen und diese haben auch Gewicht. Hallo, romeroxav Welche Pflichten haben in einer "Misch-Ehe" die Nicht-Katholiken/ Ungläubigen? Ein Muslim zum Beispiel kennt auch die Verpflichtung seine Kinder als Muslime zu erziehen und gläubige Evangelische Christen haben doch wohl das gleiche Recht wie der Katholik in Bezug auf die Kinder. Wenn der Atheist meint, dass seine Kinder nicht im Glauben erzogen werden sollen, und der Katholik das Gegenteil meint, warum soll die Haltung des Katholiken das größere Gewicht haben und der Ungläubige nachgeben müssen. Die Frage ist allerdings, wo die eine wie die andere Seite dem Partner den Respekt schuldig bleibt. Sicher da wo an dieser Frage die Ehe riskiert wird. Wenn nun die Ehe durch eine solche Haltung der Nichtachtung ungültig würde hätte der katholische Partner die Chance das die Ehe annulliert werden könnte. Aber nur dann wenn diese Missachtung schon bei der Eheschließung vorhanden war, also der Konsenz genau diesen Partner mit all seinen Eigenschaften zu wollen. romeroxav Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Peggy Geschrieben 25. September 2005 Melden Share Geschrieben 25. September 2005 Auch Nicht-Katholiken kennen Verpflichtungen und diese haben auch Gewicht. Hallo, romeroxav Welche Pflichten haben in einer "Misch-Ehe" die Nicht-Katholiken/ Ungläubigen? Ein Muslim zum Beispiel kennt auch die Verpflichtung seine Kinder als Muslime zu erziehen und gläubige Evangelische Christen haben doch wohl das gleiche Recht wie der Katholik in Bezug auf die Kinder. Wenn der Atheist meint, dass seine Kinder nicht im Glauben erzogen werden sollen, und der Katholik das Gegenteil meint, warum soll die Haltung des Katholiken das größere Gewicht haben und der Ungläubige nachgeben müssen. Die Frage ist allerdings, wo die eine wie die andere Seite dem Partner den Respekt schuldig bleibt. Sicher da wo an dieser Frage die Ehe riskiert wird. Wenn nun die Ehe durch eine solche Haltung der Nichtachtung ungültig würde hätte der katholische Partner die Chance das die Ehe annulliert werden könnte. Aber nur dann wenn diese Missachtung schon bei der Eheschließung vorhanden war, also der Konsenz genau diesen Partner mit all seinen Eigenschaften zu wollen. romeroxav Danke, erscheint mir ziemlich fair! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 27. September 2005 Melden Share Geschrieben 27. September 2005 Die Frage ist allerdings, wo die eine wie die andere Seite dem Partner den Respekt schuldig bleibt. Sicher da wo an dieser Frage die Ehe riskiert wird. Wenn nun die Ehe durch eine solche Haltung der Nichtachtung ungültig würde hätte der katholische Partner die Chance das die Ehe annulliert werden könnte. Aber nur dann wenn diese Missachtung schon bei der Eheschließung vorhanden war, Ich habe da mal etwas anderes gelesen. Trotz des generellen katholischen Scheidungsverbotes soll es einem Katholiken möglich sein, bei plötzlicher, unerwarteter und akuter Apostasie und Glaubens"feindlichkeit" des Partners, diese Ehe zugunsten der eigenen Glaubenssicherheit zu beenden und sich einen neuen, glaubenskompatibleren Partner zu suchen. Leider habe ich den Begriff für dieses Phänomen vergessen, aber ich hatte dazu mal einen Thread eröffnet. Vielleicht finde ich ihn ja, ich tu mich hier leider mit der Suchfunktion so schwer. Ich weiß z.B. nicht, wie ich Threads danach abrufen kann, wer sie eröffnet hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 27. September 2005 Melden Share Geschrieben 27. September 2005 Privilegium Paulinum (oder Petrinum) geht in die Richtung: Lösung des Ehebandes "in favorem fidei" (=zu Gunsten des Glaubens). Ich kann das aber jetzt aus verschiedenen Gründen nicht genau recherchieren (irgendwo, habe ich es wohl schon mal erklärt, aber mit der Suchfunktion komme ich auch nicht zurecht). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 27. September 2005 Melden Share Geschrieben 27. September 2005 Privilegium Paulinum (oder Petrinum) geht in die Richtung: Ja, genau, das war es, was ich meinte! Das paulinische Privileg (oder petrinische, jetzt bringst Du mich ganz durcheinander). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kirisiyana Geschrieben 27. September 2005 Autor Melden Share Geschrieben 27. September 2005 warum soll die Haltung des Katholiken das größere Gewicht haben und der Ungläubige nachgeben müssen. Öhm... weil das Paar nunmal katholisch getraut werden möchte? Sonst sollen sie halt nur zum Standesamt gehen oder zum Adul oder zum evangelischen Pfarrer etc.. Und wenn sie sich da gar nicht einig werden können, weil keiner seinen Glauben verraten möchte, dann ist sowieso ein so großes Problem da, dass das mit der Ehe nochmal überdacht werden müsste. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 27. September 2005 Melden Share Geschrieben 27. September 2005 Privilegium Paulinum (oder Petrinum) geht in die Richtung: Ja, genau, das war es, was ich meinte! Das paulinische Privileg (oder petrinische, jetzt bringst Du mich ganz durcheinander). Lissie, es gibt beide! Ursprünglich ist wohl das Privilegium Paulinum, dass das Eheband gelöst werden kann, wenn bei einem Paar bei der Eheschließung beide ungetauft waren, sich einer taufen lässt und der Ungetaufte hindert die Religionsausübung des dann Getauften. Privilegium Petrinum müsste weiter gefasst sein. Aber da fällt mir außer Google im Augenblick keine Fundstelle ein. Wenn du es findest, kannst du die Bestimmung ja verlinken (das kann ich nämlich auch nicht :ph34r: ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tirunesh Geschrieben 27. September 2005 Melden Share Geschrieben 27. September 2005 Soviel technisches Unverständnis rührt mich, ihr gestattet, dass ich kurz aushelfe: Das paulinische Privileg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tirunesh Geschrieben 27. September 2005 Melden Share Geschrieben 27. September 2005 Hier die offizielle Sicht von den Seiten des Bistums Eichstätt (*in erinnerungen schwelg* ) Privilegium Paulinum Privilegium Petrinum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 27. September 2005 Melden Share Geschrieben 27. September 2005 Soviel technisches Unverständnis rührt mich, ihr gestattet, dass ich kurz aushelfe: Das paulinische Privileg Ich wollte nicht so direkt sein, aber ich hatte natürlich auf Deine Intervention gehofft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kirisiyana Geschrieben 5. Oktober 2005 Autor Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2005 Ein etwas anderer Fall, aber da es thematisch zusammenpasst, poste ich mal hier dazu: Sie ist Katholikin und hat früher mal in einem muslimischen Land nach islamischem Recht geheiratet. Die Ehe wurde geschieden. Besonderheit: Die Ehe wurde praktisch nicht geführt (nicht zusammen gewohnt, nicht das Bett geteilt). Kann sie nach katholischem Recht wieder heiraten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 5. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2005 Wenn sie für diese muslimische Trauung keine Dispens der KK hatte, ist aus der Sicht der kath. Kirche diese Ehe nicht gültig geschlossen. Einer kath. Trauung wird dann nichts im Wege stehen. (Formmängel sind leichter nachzuweisen als Nichtvollzug) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kirisiyana Geschrieben 5. Oktober 2005 Autor Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2005 Danke, ich kenne da jemand, der sich freuen wird Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
romeroxav Geschrieben 5. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2005 Danke, ich kenne da jemand, der sich freuen wird Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt der Eheschließung Katholisch war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 5. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2005 (bearbeitet) Danke, ich kenne da jemand, der sich freuen wird Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt der Eheschließung Katholisch war. Der Nichtvollzug würde auch dann eine Rolle spielen, wenn sie zum Zeitpunkt der muslimischen Ehe nicht katholisch war. Die Ehe ist nur dann unauflöslich, wenn sie "ratum" , also gültig geschlossen: richtige Form, keine trennenden Ehehindernisse, keine entscheidenden Willensmängel (wenn sich z.B. der muslimische Ehemann weitere Ehefrauen vorbehalten hätte, hätte er die Einehe abgelehnt und damit keine gütige Ehe geschlossen) et "consumatum" also "modo humano" auf menschliche Weise vollzogen worden ist. bearbeitet 5. Oktober 2005 von Elima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kirisiyana Geschrieben 5. Oktober 2005 Autor Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2005 wenn sich z.B. der muslimische Ehemann weitere Ehefrauen vorbehalten hätte, hätte er die Einehe abgelehnt und damit keine gütige Ehe geschlossen Wenn in der Heiratsurkunde/Ehevertrag nichts davon vermerkt ist, dass er keine weiteren Frauen heiraten wird, dann wäre das wohl gegeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
romeroxav Geschrieben 6. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 6. Oktober 2005 Danke, ich kenne da jemand, der sich freuen wird Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt der Eheschließung Katholisch war. Der Nichtvollzug würde auch dann eine Rolle spielen, wenn sie zum Zeitpunkt der muslimischen Ehe nicht katholisch war. Die Ehe ist nur dann unauflöslich, wenn sie "ratum" , also gültig geschlossen: richtige Form, keine trennenden Ehehindernisse, keine entscheidenden Willensmängel (wenn sich z.B. der muslimische Ehemann weitere Ehefrauen vorbehalten hätte, hätte er die Einehe abgelehnt und damit keine gütige Ehe geschlossen) et "consumatum" also "modo humano" auf menschliche Weise vollzogen worden ist. Ich habe das nicht so verstanden, dass die Ehe nicht vollzogen wurde. Nicht zusammen zu wohnen oder zu schlafen reicht nicht. Es eicht ein einziger Vollzug. Und dass die Ehe überhaupt nicht vollzogen wurde geht m.E, nicht aus dem Post hervor. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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