tomlo Geschrieben 4. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2005 (bearbeitet) Nicht von tomlo eröffnet, sondern von mir aus der Bischofssynode ausgelagert. Gabriele Liebe Gabriele, warum sollte sich was ändern, wenn der heilige Vater sich zum Ehe-Sakrament über wiederverheiratete Geschiedene schon geäussert hat. Link Lieber tomlo, wenn sich nichts ändern soll, warum wird dann eine Bischofssynode eingerufen? Worin besteht dann der Sinn dieser Synode? Der von Dir verlinkte Artikel sagt übrigens gerade nicht, dass sich nichts ändern soll: Angesichts des Leidens dieser Menschen muss es noch intensiver studiert werden. Oder denkst Du, dass diese intensive Studien zwangsläufig dahin führen, dass sich nichts ändert? Dann bist Du wohl klüger als unser Papst, der wohl kaum intensiv über etwas nachdenkt, dessen Ergebnis doch schon auf der Hand liegt. Liebe Grüße, Gabriele Liebe Gabriele, wie heisst es so schön im Sacrament der Ehe: 1665 Geschiedene, die zu Lebzeiten des rechtmäßigen Gatten wieder heiraten, verstoßen gegen den Plan und das Gesetz Gottes, wie Christus es gelehrt hat. Sie sind zwar nicht von der Kirche getrennt, dürfen aber die heilige Kommunion nicht empfangen. Sie können ihr Leben dennoch christlich führen, vor allem dadurch, daß sie ihre Kinder im Glauben erziehen. wie Christus es gelehrt hat ! 1640 Das Band der Ehe wird somit von Gott selbst geknüpft, so daß die zwischen Getauften geschlossene und vollzogene Ehe nie aufgelöst werden kann. Dieses Band, das aus dem freien menschlichen Akt der Brautleute und dem Vollzug der Ehe hervorgeht, ist fortan unwiderrufliche Wirklichkeit und stellt einen durch die Treue Gottes gewährleisteten Bund her. Es liegt nicht in der Macht der Kirche, sich gegen diese Verfügung der göttlichen Weisheit auszusprechen [Vgl. ⇒ CIC, can. 1141]. Meinst du nicht auch, dass alles, was heute den Menschen unangenehm geworden ist (besonders wenn es einen betrifft), im Namen der Menschlichkeit ignoriert werden kann? Liebe Grüße Thomas bearbeitet 5. Oktober 2005 von Gabriele Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 4. Oktober 2005 Autor Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2005 Hier ist es von Vorteil, wenn man die eigenen Quellen auch lesen kann: Benedikt XVI. meinte, er wolle hier keine Antwort geben,... weil wir wissen, dass wir im Moment, wo man aus Liebe nachgibt, dem Sakrament selbst Unrecht tut und die Unauflöslichkeit immer weniger wahr erscheint.“ was wiederum eine Antwort ist Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 4. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2005 Meinst du nicht auch, dass alles, was heute den Menschen unangenehm geworden ist (besonders wenn es einen betrifft), im Namen der Menschlichkeit ignoriert werden kann? Bei diesem kryptischen Satz fällt mir ein Zitat ein: Ein Heiliger ist ein Mensch im Vollbesitz seiner Menschlichkeit. Thomas Merton Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 4. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2005 Meinst du nicht auch, dass alles, was heute den Menschen unangenehm geworden ist (besonders wenn es einen betrifft), im Namen der Menschlichkeit ignoriert werden kann? Bei diesem kryptischen Satz fällt mir ein Zitat ein: Ein Heiliger ist ein Mensch im Vollbesitz seiner Menschlichkeit. Thomas Merton Heinrich Böll hat es vor Jahrzehnten schon in einem Hörspiel beschrieben: Sie wissen was ein Heiliger ist und sie wissen was ein Sünder ist, aber sie wissen nicht mehr was ein Mensch ist. Also nur keine Menschlichkeit zeigen, denn das könnte als Schwäche ausgelegt werden.....und wo kämen wir hin wenn wir die Barmherzigkeit über den Buchstaben des Gesetzes stellten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 4. Oktober 2005 Autor Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2005 (bearbeitet) Meinst du nicht auch, dass alles, was heute den Menschen unangenehm geworden ist (besonders wenn es einen betrifft), im Namen der Menschlichkeit ignoriert werden kann? Bei diesem kryptischen Satz fällt mir ein Zitat ein: Ein Heiliger ist ein Mensch im Vollbesitz seiner Menschlichkeit. Thomas Merton Heinrich Böll hat es vor Jahrzehnten schon in einem Hörspiel beschrieben: Sie wissen was ein Heiliger ist und sie wissen was ein Sünder ist, aber sie wissen nicht mehr was ein Mensch ist. Also nur keine Menschlichkeit zeigen, denn das könnte als Schwäche ausgelegt werden.....und wo kämen wir hin wenn wir die Barmherzigkeit über den Buchstaben des Gesetzes stellten. es war Jesus selber, der die Unauflöslichkeit der Ehe ausgesprochen hat. Gelten seine Lehren jetzt nicht mehr, nur weil ihr so barmherzig seit :ph34r: bearbeitet 4. Oktober 2005 von tomlo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 4. Oktober 2005 Autor Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2005 (bearbeitet) Meinst du nicht auch, dass alles, was heute den Menschen unangenehm geworden ist (besonders wenn es einen betrifft), im Namen der Menschlichkeit ignoriert werden kann? Bei diesem kryptischen Satz fällt mir ein Zitat ein: Ein Heiliger ist ein Mensch im Vollbesitz seiner Menschlichkeit. Thomas Merton also war Jesus unmenschlich? Matthäus 5,32 Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch. bearbeitet 4. Oktober 2005 von tomlo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bienenstich Geschrieben 4. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2005 (bearbeitet) @Wolfgang @Gabriele: Es ist doch lächerlich. Ihr stellt die Sünde über das Gesetz und hofft auf Gottes Barmherzigkeit. Ich interpretiere mal "Menschlichkeit" mit -> sündhaftem Verhalten. Falls das hier jetzt den Punkt trifft dann würde das heißen - > Heilige sind weniger menschlich als "weniger Heilige". bearbeitet 4. Oktober 2005 von Bienenstich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kirisiyana Geschrieben 4. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2005 Matthäus 5,32 Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; Mal eine ganz praktische Frage: Leitet sich kirchenrechtlich daraus nun ab, dass man seinen Ehepartner entlassen darf, wenn dieser Unzucht begangen hat? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 4. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2005 Matthäus 5,32 Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; Mal eine ganz praktische Frage: Leitet sich kirchenrechtlich daraus nun ab, dass man seinen Ehepartner entlassen darf, wenn dieser Unzucht begangen hat? Nein. Der betrogene Ehegatte darf sich ggf. von Tisch und Bett trennen, aber die Unauflöslichkeit der Ehe wird auch durch Verfehlungen eines Partners nicht berührt. (Mt. 19,6) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 4. Oktober 2005 Autor Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2005 Matthäus 5,32 Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; Mal eine ganz praktische Frage: Leitet sich kirchenrechtlich daraus nun ab, dass man seinen Ehepartner entlassen darf, wenn dieser Unzucht begangen hat? Nein. Der betrogene Ehegatte darf sich ggf. von Tisch und Bett trennen, aber die Unauflöslichkeit der Ehe wird auch durch Verfehlungen eines Partners nicht berührt. (Mt. 19,6) und wie steht es mit KKK 1629 ? 1629 Aus diesem Grund (oder aus anderen Gründen, welche die Ehe null und nichtig machen) [Vgl. [link] CIC, cann. 1095-1107] kann die Kirche, nachdem der Fall vom zuständigen kirchlichen Gericht geprüft worden ist, die Ehe für ungültig erklären, das heißt erklären, daß die Ehe nie bestanden hat. In diesem Fall sind die beiden Partner frei zu heiraten; sie müssen nur die natürlichen Verpflichtungen einhalten, die sich aus einer früheren Verbindung ergeben [Vgl. [link] CIC, can. 1071]. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 4. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2005 Na also, geht doch mit der Scheidung! Und wieso widerspricht das nun nicht dem Jesuswort? Ach so, man darf nicht Scheidung dazu sagen, sondern "noch nie verheiratet". Im Übrigen ist es wenig hilfreich, den Katechsimus zu zitieren, wenn es darum geht, ob die Bischofssynode die Spielregeln ändern sollte. Die Bischofssynode ist an den Katechismus nicht gebunden. Im Zweifelsfall schreibt sie ihn neu. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 4. Oktober 2005 Autor Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2005 Na also, geht doch mit der Scheidung! Und wieso widerspricht das nun nicht dem Jesuswort? Ach so, man darf nicht Scheidung dazu sagen, sondern "noch nie verheiratet". Im Übrigen ist es wenig hilfreich, den Katechsimus zu zitieren, wenn es darum geht, ob die Bischofssynode die Spielregeln ändern sollte. Die Bischofssynode ist an den Katechismus nicht gebunden. Im Zweifelsfall schreibt sie ihn neu. ich glaube nicht, dass die Bischofssynode das Sakrament der Ehe ändert, denn damit würden sie Christus Lehren widersprechen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 5. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2005 (bearbeitet) Matthäus 5,32 Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; Mal eine ganz praktische Frage: Leitet sich kirchenrechtlich daraus nun ab, dass man seinen Ehepartner entlassen darf, wenn dieser Unzucht begangen hat? Nein. Der betrogene Ehegatte darf sich ggf. von Tisch und Bett trennen, aber die Unauflöslichkeit der Ehe wird auch durch Verfehlungen eines Partners nicht berührt. (Mt. 19,6) und wie steht es mit KKK 1629 ? 1629 Aus diesem Grund (oder aus anderen Gründen, welche die Ehe null und nichtig machen) [Vgl. [link] CIC, cann. 1095-1107] kann die Kirche, nachdem der Fall vom zuständigen kirchlichen Gericht geprüft worden ist, die Ehe für ungültig erklären, das heißt erklären, daß die Ehe nie bestanden hat. In diesem Fall sind die beiden Partner frei zu heiraten; sie müssen nur die natürlichen Verpflichtungen einhalten, die sich aus einer früheren Verbindung ergeben [Vgl. [link] CIC, can. 1071]. Wenn eine Ehe von Anfang an ungültig war, dann kann man sie auch nicht scheiden. Eine gültige Ehe kommt nur bei Einhaltung der notwendigen Formalitäten und bei Vorliegen bestimmter materieller Voraussetzungen zustande. (Nein, es geht nicht um Geld) Dazu gehört zum Beispiel die vorhandene Einsicht in das Wesen der Ehe und die vollkommene Zustimmung zu so einer Ehe. Ein mir bekanntes praktisches Beispiel: die Ehe wurde annulliert, weil die Ehefrau sich von Anfang an vornahm, ihren Mann zu verlassen, wenn er sie betrügt. Wenn man hier strenge Maßstäbe anlegt, dürfte die Zahl der ungültigen Ehen viel größer sein als gemeinhin angenommen. Grüße, KAM bearbeitet 5. Oktober 2005 von kam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 5. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2005 Matthäus 5,32 Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; Mal eine ganz praktische Frage: Leitet sich kirchenrechtlich daraus nun ab, dass man seinen Ehepartner entlassen darf, wenn dieser Unzucht begangen hat? Nein. Der betrogene Ehegatte darf sich ggf. von Tisch und Bett trennen, aber die Unauflöslichkeit der Ehe wird auch durch Verfehlungen eines Partners nicht berührt. (Mt. 19,6) und wie steht es mit KKK 1629 ? 1629 Aus diesem Grund (oder aus anderen Gründen, welche die Ehe null und nichtig machen) [Vgl. [link] CIC, cann. 1095-1107] kann die Kirche, nachdem der Fall vom zuständigen kirchlichen Gericht geprüft worden ist, die Ehe für ungültig erklären, das heißt erklären, daß die Ehe nie bestanden hat. In diesem Fall sind die beiden Partner frei zu heiraten; sie müssen nur die natürlichen Verpflichtungen einhalten, die sich aus einer früheren Verbindung ergeben [Vgl. [link] CIC, can. 1071]. Da geht es doch kirchenrechtlich um etwas anderes, nämlich um die Prüfung, ob ein Eheband besteht. Und wer in die Ehe geht, aber von vornherein die Einheit der Ehe ablehnt (d.h., wer der Meinung ist, Fremdgehen sei erlaubt), kann keine gültige Ehe schließen. Ganz anders ist der Fall, wenn eine gültige Ehe besteht, d.h. ein Eheband zustande gekommen ist und danach einer der Partner fremd geht. Dann ist nur eine Trennung von Tisch und Bett, aber keine Heirat mit einem anderen Partner möglich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kalinka Geschrieben 5. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2005 Ein mir bekanntes praktisches Beispiel: die Ehe wurde annulliert, weil die Ehefrau sich von Anfang an vornahm, ihren Mann zu verlassen, wenn er sie betrügt. echt? das reicht schon aus um eine ehe für ungültig, für nie existiert habend zu erklären? *den mund vor staunen nicht mehr zubekomme* liebe grüße, kalinka Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 5. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2005 Ein mir bekanntes praktisches Beispiel: die Ehe wurde annulliert, weil die Ehefrau sich von Anfang an vornahm, ihren Mann zu verlassen, wenn er sie betrügt. echt? das reicht schon aus um eine ehe für ungültig, für nie existiert habend zu erklären? *den mund vor staunen nicht mehr zubekomme* liebe grüße, kalinka Was Kam hier schildert zeigt mE. recht klar, dass das Versprechen: "Treue in guten und bin bösen Tagen bis der Tod uns scheidet" als Voraussetzung für die katholische Eheschließung nicht erfüllt werden wollte. Wenn sich feststellen läßt, dass es diesen Ehewillen (Treue bis zum Tod) aus irgendwelchen Gründe nicht gab ist das eine Ehenichtigkeitsgrund. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kalinka Geschrieben 5. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2005 Ein mir bekanntes praktisches Beispiel: die Ehe wurde annulliert, weil die Ehefrau sich von Anfang an vornahm, ihren Mann zu verlassen, wenn er sie betrügt. echt? das reicht schon aus um eine ehe für ungültig, für nie existiert habend zu erklären? *den mund vor staunen nicht mehr zubekomme* liebe grüße, kalinka Was Kam hier schildert zeigt mE. recht klar, dass das Versprechen: "Treue in guten und bin bösen Tagen bis der Tod uns scheidet" als Voraussetzung für die katholische Eheschließung nicht erfüllt werden wollte. Wenn sich feststellen läßt, dass es diesen Ehewillen (Treue bis zum Tod) aus irgendwelchen Gründe nicht gab ist das eine Ehenichtigkeitsgrund. das hieße also, daß keine/r der beiden vor der eheschließung sagen/denken dürfte: "unter den und den umständen würde ich wohl das weite suchen (sprich: meine/n ehepartner/in verlassen)." - ???? also, wenn man sich vor der eheschließung bewußt ist, daß man unter bestimmten umständen das eheliche zusammenleben nicht mehr aufrechterhalten will/kann, dann ist die ehe vorn vornherein nicht existent??? wenn dem so ist - gibt es dann überhaupt gültige ehen??? liebe grüße, kalinka Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 5. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2005 Als Nichtigkeitsgrund muss man das aber nachweisen können. Wenn eine Hotelrechnung vorgewiesen werden kann, dass die langjährige Freundin (und "Scheidungsgrund") während der Hochzeitsreise im gleichen Hotel einlogiert war, ist der Nachweis leicht. Sonst braucht es eben glaubwürdige Zeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 5. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2005 das hieße also, daß keine/r der beiden vor der eheschließung sagen/denken dürfte: "unter den und den umständen würde ich wohl das weite suchen (sprich: meine/n ehepartner/in verlassen)." - ???? M.E. sollten Christen eine Ehe eingehen mit dem Vorsatz (mit Gottes Hilfe) einander die Treue zu halten, bis der Tod sie scheidet. Dass es in einer Ehe und im Zusammenleben auch schwere Prüfungen geben kann ist klar und wohl auch vorhersehbar. Wenn die feste Absicht da ist: "Wenn mein Partner fremd geht, dann verlasse ich ihn - das ertrage ich ihn" dann ist hier eine Einschränkung gemacht, die der "Treue bis zum Tod" entgegen steht. also, wenn man sich vor der eheschließung bewußt ist, daß man unter bestimmten umständen das eheliche zusammenleben nicht mehr aufrechterhalten will/kann, dann ist die ehe vorn vornherein nicht existent??? Wenn man von vornherein nur eine "Ehe auf Zeit" will und den Vorsatz hat, den Partner bei bestimmten Umständen zu verlassen scheint der Wille der Treue bis zum Tod zu fehlen. wenn dem so ist - gibt es dann überhaupt gültige ehen??? liebe grüße, kalinka Das hoffe ich dort stark, wo die Menschen nicht einfach auch mal aus "Tradition und weil´s so schön ist " kirchlich heiraten. Eine gründliche Ehevorbereitung- wie ich erwähnte- halte ich für äußerst angebracht. Dass die Ehe von manchen nicht als "Vorhimmel" empfunden wird, ist bedauerlich. Dazu mal eine Anekdote: Zwei Brautleute, die am nächsten Tag heiraten wollen, gingen beichten. Der Geistliche hört erst das Sündenbekenntnis des Bräutigams an, gab ihm die üblichen Ermahnungen und erteilte ihm dann die Lossprechung. "Ehrwürdiger Pater", fragte der junge Mann überrascht, "Eine Buße legt ihr mir nicht auf? " " Wozu noch Buße?" antwortete der Pater, "heiratest du nicht morgen, mein Sohn?" Es liegt an den Eheleuten, mit Gottes Hilfe ein Stück Himmel auf Erden zu schaffen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kalinka Geschrieben 5. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2005 also, wenn man sich vor der eheschließung bewußt ist, daß man unter bestimmten umständen das eheliche zusammenleben nicht mehr aufrechterhalten will/kann, dann ist die ehe vorn vornherein nicht existent??? Wenn man von vornherein nur eine "Ehe auf Zeit" will und den Vorsatz hat, den Partner bei bestimmten Umständen zu verlassen scheint der Wille der Treue bis zum Tod zu fehlen. vorweg: ich denke, eine "ehe auf zeit" und der gedanke, die/den partner/in unter bestimmten umständen zu verlassen sind zwei paar schuhe. aber von wegen "die/den partner/in unter bestimmten umständen zu verlassen": wenn sich zb. eine unverheiratete frau überlegt, daß sie einen mann, der sie schlägt, verlassen würde, dann kann diese frau niemals eine gültige ehe eingehen, oder??? is mir unbegreiflich, irgendwie. liebe grüße, kalinka Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Accreda Geschrieben 5. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2005 (bearbeitet) also, wenn man sich vor der eheschließung bewußt ist, daß man unter bestimmten umständen das eheliche zusammenleben nicht mehr aufrechterhalten will/kann, dann ist die ehe vorn vornherein nicht existent??? Wenn man von vornherein nur eine "Ehe auf Zeit" will und den Vorsatz hat, den Partner bei bestimmten Umständen zu verlassen scheint der Wille der Treue bis zum Tod zu fehlen. vorweg: ich denke, eine "ehe auf zeit" und der gedanke, die/den partner/in unter bestimmten umständen zu verlassen sind zwei paar schuhe. aber von wegen "die/den partner/in unter bestimmten umständen zu verlassen": wenn sich zb. eine unverheiratete frau überlegt, daß sie einen mann, der sie schlägt, verlassen würde, dann kann diese frau niemals eine gültige ehe eingehen, oder??? is mir unbegreiflich, irgendwie. liebe grüße, kalinka Hallo Kalinka! Ein richtig geschlossene Ehe ist unauflöslich! Aus einem schweren Grund darf die Lebensgemeinschaft aufgelöst werden - Trennung von Tisch und Bett - wie z.B. bei Ehebruch oder bei Gefahr im Falle von Gewalt, das Eheband selbst bleibt aber bestehen. Das ist wahrlich nicht einfach für den Schuldlosen. Der Onkel meines Mannes ist auch staatlich geschieden (Ehebruch seitens der Ehefrau) und lebt nun schon seit ca. 15 Jahren alleine, weil er sich an diese Frau gebunden weiß, bis daß der Tod sie scheidet. Er hält sein Versprechen, das er vor Gott gegeben hat ein. Er ist ein fröhlicher und ausgeglichener Mensch, wirklich vorbildlich. bearbeitet 5. Oktober 2005 von Accreda Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 6. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 6. Oktober 2005 Als Nichtigkeitsgrund muss man das aber nachweisen können. Wenn eine Hotelrechnung vorgewiesen werden kann, dass die langjährige Freundin (und "Scheidungsgrund") während der Hochzeitsreise im gleichen Hotel einlogiert war, ist der Nachweis leicht. Sonst braucht es eben glaubwürdige Zeugen. Man könnte sich z.B. auch fragen ob das Ehenichtigkeitverfahren nicht eine Versuchung ist, sich vorsichtig ausgedrückt in den Grenzbereich der Wahrheit zu begeben. Wenn Ehen, aus denen manchmal mehrere Kinder hervorgegangen sind, nach was ich wie langer Dauer aufgelöst werden, fragt man sich doch...... (Nicht an den Haaren herbeigezogen, sondern in Österreich an prominenten Beispielen belegbar....) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 6. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 6. Oktober 2005 Als Nichtigkeitsgrund muss man das aber nachweisen können. Wenn eine Hotelrechnung vorgewiesen werden kann, dass die langjährige Freundin (und "Scheidungsgrund") während der Hochzeitsreise im gleichen Hotel einlogiert war, ist der Nachweis leicht. Sonst braucht es eben glaubwürdige Zeugen. Man könnte sich z.B. auch fragen ob das Ehenichtigkeitverfahren nicht eine Versuchung ist, sich vorsichtig ausgedrückt in den Grenzbereich der Wahrheit zu begeben. Wenn Ehen, aus denen manchmal mehrere Kinder hervorgegangen sind, nach was ich wie langer Dauer aufgelöst werden, fragt man sich doch...... (Nicht an den Haaren herbeigezogen, sondern in Österreich an prominenten Beispielen belegbar....) Die Gefahr besteht sicher. Aber deshalb muß ja auch ein Prozeß durch zwei Instanzen geführt werden und es gibt einen Ehebandsverteidiger, der alles zusammenträgt, was für die Gültigkeit spricht. In meinem Beispiel war die Braut bei der Hochzeit erst 18, der Bräutigam nicht viel älter. Die "Ehe" bestand nur kurze Zeit und es gab keine Kinder. - Nach meiner Erfahrung machen viele Pfarrer zu wenig Druck in puncto erforderliche Vorbereitung auf die Eheschließung, vielleicht sollte die Kirche hier eine Chance sehen, das Angebot "kirchliche Ehe" deutlich von dem immer wertloser werdenden staatlichen Modell abzuheben. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 6. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 6. Oktober 2005 also, wenn man sich vor der eheschließung bewußt ist, daß man unter bestimmten umständen das eheliche zusammenleben nicht mehr aufrechterhalten will/kann, dann ist die ehe vorn vornherein nicht existent??? Wenn man von vornherein nur eine "Ehe auf Zeit" will und den Vorsatz hat, den Partner bei bestimmten Umständen zu verlassen scheint der Wille der Treue bis zum Tod zu fehlen. vorweg: ich denke, eine "ehe auf zeit" und der gedanke, die/den partner/in unter bestimmten umständen zu verlassen sind zwei paar schuhe. aber von wegen "die/den partner/in unter bestimmten umständen zu verlassen": wenn sich zb. eine unverheiratete frau überlegt, daß sie einen mann, der sie schlägt, verlassen würde, dann kann diese frau niemals eine gültige ehe eingehen, oder??? is mir unbegreiflich, irgendwie. liebe grüße, kalinka Nun, da sind verschiedene Aspekte im Spiel. Nach kirchlichem Verständnis kommt eine Ehe dann zu Stande, wenn ein Konsens der Eheleute vorliegt, eine katholische Ehe führen zu wollen. Das bedeutet nicht, dass man vollkommen bedingungslos in eine Ehe geht. Aber das bedeutet, dass ich niemals mehr jemand anderes heirate, so lange das Eheband besteht. Im Falle von Misshandlungist es sehr wohl erlaubt, eine Trennung von Tisch und Bett zu verlangen, aber das beeinträchtigt nicht das Eheband. D.h. man kann sich trennen, aber nicht wieder heiraten. Wenn jemand von vornherein erklärt, er wolle eigentlich keine katholische Ehe führen, dann kann auch kein Eheband zu stande kommen, weil der notwendige Konsens zur Eheschleißung nicht besteht. Das kann man auch im Nachhinein feststellen lassen. Allerdings ist es dann in der Regel so, dass dem Partner, der den Konsens vermissen ließ, nicht gestattet wird, erneut katholisch zu heiraten. In der Praxis führt diese Verständnis zuweilen zu sehr unschönen Konstellationen, etwa dann, wenn eine Ehe scheitert und ein Partner ereut katholisch heitaten möchte. Dann muss er natürlich Gründe suchen, warum ein Eheband nicht besteht und diese Gründe müssten dann noch beim Partner gefunden werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 6. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 6. Oktober 2005 (bearbeitet) Aufgrund des Thread-Titels möchte ich nur kurz darauf hinweisen, dass es sehr wohl katholische (wenngleich nicht römisch-katholische) Traditionen gibt in denen die (nicht-sakramentale) Wiederverheiratung nach Scheidung möglich - wenngleich nicht rechtens - ist. Begründet wird das mit einer Ausrichtung an der Barmherzigkeit Gottes, die - ohne dass damit dogmatische Regeln verschoben werden - im Einzelfall dem Bischof die Freiheit lässt aus höheren Beweggründen das Gesetz außer Kraft zu setzen. Auch das gibt es. Das sollte man vielleicht bedenken, nicht um das Recht der katholischen Ostkirchen 1:1 in unsere Tradition zu übernehmen, sondern um davor gefeit zu sein die eigene Tradition, wenn nicht sogar die eigene Meinung, immer und überall mit der Katholizität an sich gleichzusetzen und aus der frohen Botschaft einen digitalen Code ( katholisch / nicht katholisch) zu machen. bearbeitet 6. Oktober 2005 von Christoph Lauermann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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