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Ehe und Barmherzigkeit


tomlo

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Aufgrund des Thread-Titels möchte ich nur kurz darauf hinweisen, dass es sehr wohl katholische (wenngleich nicht römisch-katholische) Traditionen gibt in denen die (nicht-sakramentale) Wiederverheiratung nach Scheidung möglich - wenngleich nicht rechtens - ist. Begründet wird das mit einer Ausrichtung an der Barmherzigkeit Gottes, die - ohne dass damit dogmatische Regeln verschoben werden - im Einzelfall dem Bischof die Freiheit lässt aus höheren Beweggründen das Gesetz außer Kraft zu setzen. Auch das gibt es. Das sollte man vielleicht bedenken, nicht um das Recht der katholischen Ostkirchen 1:1 in unsere Tradition zu übernehmen, sondern um davor gefeit zu sein die eigene Tradition, wenn nicht sogar die eigene Meinung, immer und überall mit der Katholizität an sich gleichzusetzen und aus der frohen Botschaft einen digitalen Code ( katholisch / nicht katholisch) zu machen.

Hallo Christoph,

 

ich bin da ganz Deiner Meinung, wollte aber mal die gültige Auffassung referieren.

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Hallo,

 

was ich mich schon immer gefragt habe und noch nie in so kompetenter Runde diskutieren konnte:

Also die Eheformel bei der Eheschliessung der röm.kath. Kirche umfasst ja noch mehr, als nur die versprochene Treue bis zum Tod.

Wenn ich mich recht erinnere '...will dich lieben, achten und ehren

alle Tage meines Lebens...' heisst es.

Aber gerade im Bekanntenkreis und bei den Kollegen gibt es kaum jemand, der seiner Frau auch nur das geringste Fünkchen Achtung entgegenbringt. Geschweige denn 'ehren'. Liebe definiert sich kaum über Ehre und Achtung sondern im Grunde mehr rein aus dem Begehren und einer gewissen Vernunft in der Art 'mit der könnte ich klar kommen'.

 

Ist dieser Teil bewusst so ausgelagert, daß er nicht mehr zum Satz 'Ich verspreche dir die Treue

in guten und bösen Tagen,

in Gesundheit und Krankheit,

bis der Tod uns scheidet' gehört?

D.h. Treue (sexuelle Treue? Loyalität?) verspricht man und das andere 'will' man nur. Mal ganz davon abgesehen, daß ich schon Zweifel an einem vorhandenen guten Willen zur 'Achtung' egal welcher Frau in weiten Teilen der männlichen Bevölkerung habe, frage ich mich, ob also hier Nicht-Liebe, Nicht-Ehre oder Nicht-Achtung auch einen Bruch des Ehegelöbnis darstellen?

Achtet ein Ehepartner den Anderen von vorneherein nicht, ist dann nicht das gemachte Ehegelübnis ungültig oder zählt der Wille?

 

Beim Eheversprechen durch das Ja-wort hingegen heisst es:

 

Zelebrant: N., ich frage Sie vor Gottes Angesicht: Nehmen Sie Ihre Braut N. an als Ihre Frau und versprechen Sie, Ihr die Treue zu halten in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, und sie zu lieben, zu achten und zu ehren, bis der Tod Sie scheidet?

(Dann sprechen Sie: Ja.)

 

Hier wird also nicht der Wille versprochen sondern die tatsächliche Einhaltung?

 

Andersherum würde dann die geschlagene Frau, die eben die Trennung von Tisch und Bett praktieren möchte doch wahrscheinlich auch die Achtung vor dem mann verlieren und ihn irgendwann nicht mehr lieben. Ist das Ehebruch?

 

Würde mich sehr interessieren dazu weitere Gedanken zu lesen.

 

Gruss

Berenice

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Aber gerade im Bekanntenkreis und bei den Kollegen gibt es kaum jemand, der seiner Frau auch nur das geringste Fünkchen Achtung entgegenbringt. Geschweige denn 'ehren'.

So schlimm? Aber was verstehst du unter "Achtung". Ich frage deshalb, weil ich keine längerfristig dauernde Beziehung beobachte, ob katholisch oder nicht, wo es diese Achtung nicht gibt. Grüße, KAM

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