Martina-Johanna Geschrieben 6. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 6. Oktober 2005 Hallo an alle, in meiner Familie wird/ wurde es so praktiziert, dass man nur zur Kommunion geht, wenn man in neuerer Vergangenheit gebeichtet hat - quasi "rein" ist für den Empfang des Allerheiligsten. Da ich seit sehr langer Zeit nicht mehr beichten war, gehe ich eigentlich nicht mehr zur Kommunion, wenn ich an einem Gottesdienst teilnehme......Bloß neulich war es mir ein besonderes Anliegen.......Wie seht Ihr das? Herzliche Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 6. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 6. Oktober 2005 Liebe Martina Johanna! Gottes Segen. Es ist schön, wenn sich jemand ein Gewissen daraus macht, den Herrn mit einem möglichst bereiten Herzen zu empfangen. Aber wenn es keine schwerwiegenden Sünden gab oder gibt, dann sollte man keine großen Skrupel haben. Der hl. Franz von Sales meint, dass die hl. Kommunion nicht der Lohn für die Guten, sondern die Nahrung und Stärke der Schwachen ist. Nicht weil wir so gut sind brauchen wie die hl. Kommunion, sondern damit wir es werden. Jesus selbst sagt ja, dass er für die Kranken gekommen ist um sie zu heilen- nicht für die Gesunden. Die häufigere heilige Beichte ist sicher etwas wunderbares. Sie befreit uns von Sünden und dem Staub der täglichen Widrigkeiten- ist eine Art Seelenwäsche. Die häufigere hl. Beichte bringt es nicht nur mit sich, dass einem der Priester besser kennt und daher auch besser raten kann- sondern dass man selbst die Sünden und Schwächen auch klarer sieht- und Gnade und Segen empfängt, die Sünden zu überwinden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bienenstich Geschrieben 6. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 6. Oktober 2005 Ist man ansonsten unwürdig? Ich würde sagen JA! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 6. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 6. Oktober 2005 Du bist laut katholischer Vorstellung dann nicht zur Kommunion zugelassen, wenn Du Dir einer schweren Sünde bewusst bist. Ansonsten bist du gehalten, die Kommunion zu empfangen (vgl. KKK 1385). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2005 Ist man ansonsten unwürdig? Ich würde sagen JA! Was natürlich wieder weit über die kirchliche Lehre hinausschießt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bienenstich Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2005 Ist man ansonsten unwürdig? Ich würde sagen JA! Was natürlich wieder weit über die kirchliche Lehre hinausschießt. Gebet vor der hl. Kommunion:" Herr ich bin nicht würdig, dass du eingehst unter meinem Dach, aber sprich nur ein Wort so wird meine Seele gesund. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2005 Ist man ansonsten unwürdig? Ich würde sagen JA! Was natürlich wieder weit über die kirchliche Lehre hinausschießt. Gebet vor der hl. Kommunion:" Herr ich bin nicht würdig, dass du eingehst unter meinem Dach, aber sprich nur ein Wort so wird meine Seele gesund. Das ist eine allgemeine Erkenntnis - keine Feststellung des akuten Zustandes. Da allerdings durch den Empfang der Eucharistie ebenfalls die täglichen Sünden vergeben werden sowie selbst das Bewußtsein einer schweren Sünde nicht am Kommunionempfang hindert sofern eine baldige Beichte angestrebt wird ist ein "ja" eindeutig daneben. Übrigens kann die Kommunion sowieso nur rechtlich daran gehinderten also Exkommunizierten verweigert werden. Sonst ist es im Ermessen des Gläubigen ob er die Kommunion braucht oder nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bienenstich Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2005 Ist man ansonsten unwürdig? Ich würde sagen JA! Was natürlich wieder weit über die kirchliche Lehre hinausschießt. Gebet vor der hl. Kommunion:" Herr ich bin nicht würdig, dass du eingehst unter meinem Dach, aber sprich nur ein Wort so wird meine Seele gesund. Das ist eine allgemeine Erkenntnis - keine Feststellung des akuten Zustandes. Da allerdings durch den Empfang der Eucharistie ebenfalls die täglichen Sünden vergeben werden sowie selbst das Bewußtsein einer schweren Sünde nicht am Kommunionempfang hindert sofern eine baldige Beichte angestrebt wird ist ein "ja" eindeutig daneben. Übrigens kann die Kommunion sowieso nur rechtlich daran gehinderten also Exkommunizierten verweigert werden. Sonst ist es im Ermessen des Gläubigen ob er die Kommunion braucht oder nicht. @Flo77: Das empfangen der hl. Kommunion mit schwerer Schuld ist ein Sakrileg ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2005 @Flo77: Das empfangen der hl. Kommunion mit schwerer Schuld ist ein Sakrileg ! CIC Can. 912, 915, 916 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bienenstich Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2005 (bearbeitet) CIC Can. 912, 915, 916 Can. 912 — Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muß zur heiligen Kommunion zugelassen werden. Can. 915 — Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe Sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren, Can. 916 — Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten. Ohne Worte ! bearbeitet 7. Oktober 2005 von Bienenstich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2005 KKK §1385, 1386, 1388 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2005 (bearbeitet) Can. 912 — Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muß zur heiligen Kommunion zugelassen werden. Can. 915 — Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe Sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren, Can. 916 — Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten. Die Canones bestehen ja nun nicht nur aus dem Dir Wichtigen. bearbeitet 7. Oktober 2005 von Flo77 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bienenstich Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2005 (bearbeitet) KKK §1385, 1386, 1388 1385 Um dieser Einladung zu entsprechen, müssen wir uns auf diesen so hohen, so heiligen Moment vorbereiten. Der hl. Paulus fordert zu einer Gewissenserforschung auf: „Wer unwürdig von dem Brot ißt und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon ißt und trinkt, ohne zu bedenken, daß es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er ißt und trinkt" (1 Kor 11,27—29). Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, muß das Sakrament der Buße empfangen, bevor er die Kommunion empfängt. 1386 Angesichts der Größe dieses Sakramentes kann sich der Gläubige nur demütig und in festem Glauben das Wort des Hauptmanns [Vgl. Mt 8,8.] zu eigen machen: 1388 Es entspricht dem Sinn der Eucharistie, daß die Gläubigen, falls sie die Voraussetzungen erfüllen, jedesmal kommunizieren, wenn sie an der Messe teilnehmen: „Mit Nachdruck wird jene vollkommenere Teilnahme an der Messe empfohlen, bei der die Gläubigen nach der Kommunion des Priesters aus derselben Opferfeier den Herrenleib entgegennehmen" (SC 55). Ohne Worte ! bearbeitet 7. Oktober 2005 von Bienenstich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2005 1385 Um dieser Einladung zu entsprechen, müssen wir uns auf diesen so hohen, so heiligen Moment vorbereiten. Der hl. Paulus fordert zu einer Gewissenserforschung auf: „Wer unwürdig von dem Brot ißt und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon ißt und trinkt, ohne zu bedenken, daß es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er ißt und trinkt" (1 Kor 11,27—29). Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, muß das Sakrament der Buße empfangen, bevor er die Kommunion empfängt. Siehe CIC Can 916, 2 Wer ist hier eigentlich der Verantwortliche? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bienenstich Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2005 (bearbeitet) Da allerdings durch den Empfang der Eucharistie ebenfalls die täglichen Sünden vergeben werden sowie selbst das Bewußtsein einer schweren Sünde nicht am Kommunionempfang hindert sofern eine baldige Beichte angestrebt wird ist ein "ja" eindeutig daneben. Ich hoffe du erkennst von alleine das du falsch liegst. Falls nicht :" noch einmal für dich ! Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten. lg Nadine bearbeitet 7. Oktober 2005 von Bienenstich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Eisfee Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2005 Hallo, dieses Thema beschäftigt mich als Betroffene schon eine ganze Zeit lang. Ich besuche zwar den Gottesdienst, bin aber vom Empfang der hl. Kommunion ausgeschlossen, da ich geschieden bin und nicht wieder verheiratet (also eine schwere Sünderin). Trotzdem fühle ich mich dadurch ausgeschlossen und habe oft das starke Verlangen danach, einmal wieder die Kommunion zu empfangen. Ich habe schon mit vielen Leuten darüber diskutiert, aber ich wüsste nicht, wie sich dieses Problem jemals lösen lassen sollte (außer meine 1. Ehe würde annulliert werden und ich würde wieder heiraten)! LG Eisfee Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
romeroxav Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2005 Hallo, dieses Thema beschäftigt mich als Betroffene schon eine ganze Zeit lang. Ich besuche zwar den Gottesdienst, bin aber vom Empfang der hl. Kommunion ausgeschlossen, da ich geschieden bin und nicht wieder verheiratet (also eine schwere Sünderin). Trotzdem fühle ich mich dadurch ausgeschlossen und habe oft das starke Verlangen danach, einmal wieder die Kommunion zu empfangen. Ich habe schon mit vielen Leuten darüber diskutiert, aber ich wüsste nicht, wie sich dieses Problem jemals lösen lassen sollte (außer meine 1. Ehe würde annulliert werden und ich würde wieder heiraten)! LG Eisfee Hallo Eisfee, habe ich dich richtig verstanden, dass du geschieden bist und nicht wieder verheiratet? Ein kirchenrechtliches Problem existiert doch nur wenn du wiederverheiratet bist. Ohne Wiederheirat bist du zwar geschieden, aber dass würde Sakramentenrechtlich kein Problem sein. Anders wäre es bei einer Wiederheirat. Wenn du geschieden bist aber nicht mit einem neuen Partner zusammen lebst lebst du kirchenrechtlich nicht in Sünde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bienenstich Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2005 (bearbeitet) Auf den ersten Blick würd ich das so wie romeroxav sehen. Was ich allerdings glaube ist das Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann auch ohne Heirat Ehebruch bedeutet. Aber wie gesagt da muss man vorsichtig sein. Ich bin mir da auch nicht sicher. bearbeitet 7. Oktober 2005 von Bienenstich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
romeroxav Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2005 Auf den ersten Blick würd ich das so wie romeroxav sehen. Was ich allerdings glaube ist das Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann auch ohne Heirat Ehebruch bedeutet. Aber wie gesagt da muss man vorsichtig sein. Ich bin mir da auch nicht sicher. Hallo Bienenstich, davon das Eisfee mit einem anderen Mann lebt hat sie nicht gesprochen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Eisfee Geschrieben 10. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2005 Hallo, dieses Thema beschäftigt mich als Betroffene schon eine ganze Zeit lang. Ich besuche zwar den Gottesdienst, bin aber vom Empfang der hl. Kommunion ausgeschlossen, da ich geschieden bin und nicht wieder verheiratet (also eine schwere Sünderin). Trotzdem fühle ich mich dadurch ausgeschlossen und habe oft das starke Verlangen danach, einmal wieder die Kommunion zu empfangen. Ich habe schon mit vielen Leuten darüber diskutiert, aber ich wüsste nicht, wie sich dieses Problem jemals lösen lassen sollte (außer meine 1. Ehe würde annulliert werden und ich würde wieder heiraten)! LG Eisfee Hallo Eisfee, habe ich dich richtig verstanden, dass du geschieden bist und nicht wieder verheiratet? Ein kirchenrechtliches Problem existiert doch nur wenn du wiederverheiratet bist. Ohne Wiederheirat bist du zwar geschieden, aber dass würde Sakramentenrechtlich kein Problem sein. Anders wäre es bei einer Wiederheirat. Wenn du geschieden bist aber nicht mit einem neuen Partner zusammen lebst lebst du kirchenrechtlich nicht in Sünde. Hallo, nicht ganz richtig. Ich bin zwar geschieden und nicht wiederverheiratet, lebe aber seit 6 Jahren wieder in einer festen Beziehung, also doch in Sünde :-( Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
romeroxav Geschrieben 10. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2005 Hallo Eisfee Bianca, dein trauriger Smilie macht deutlich, dass du vermutlich darüber traurig bist und dass du diese Situation "in Sünde" nicht ändern kannst. Ich fände es auf alle Fälle gut, wenn du deine Situation mit einem Seelsorger besprichts. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit die Situation zu sanieren und dir damit die Last zu nehmen. Aber auch wenn és formal nicht möglich ist die Sach4e kirchenrechtlich in Ordnung zu bringen sollte genauer hingeschaut werden. Das Kirchenrecht ist nicht alles. romeroxav Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 11. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2005 Kommunionsverweigerung für Politiker Rom (DT) Ist es möglich, den Zugang zur Kommunion denjenigen zu gewähren, die die menschlichen und christlichen Werte und Prinzipen leugnen? Diese Frage stellte am Freitagnachmittag im Saal der Synode Kardinal Alfonso López Trujillo, Präsident des Päpstlichen Rats für die Familie. Seine Antwort ist eindeutig: nein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 11. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2005 KKK §1385, 1386, 1388 1385 Um dieser Einladung zu entsprechen, müssen wir uns auf diesen so hohen, so heiligen Moment vorbereiten. Der hl. Paulus fordert zu einer Gewissenserforschung auf: „Wer unwürdig von dem Brot ißt und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon ißt und trinkt, ohne zu bedenken, daß es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er ißt und trinkt" (1 Kor 11,27—29). Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, muß das Sakrament der Buße empfangen, bevor er die Kommunion empfängt. Haben die Leute, die den Katechismus verfaßt haben, eigentlich Theologie studiert? Hier jedenfalls ein sehr schönes Beispiel, wie man einen aus dem Zusammenhang gerissenen Bibeltext benutzen kann, um eine Aussage damit zu garnieren und damit eine biblische Begründung zu suggerieren. Was will Paulus eigentlich? Die Vorgeschichte: Man hat Paulus (er selbst war nicht dabei) von Eucharistiefeiern iaus Korinth berichtet, bei denen es mehr wie bei einem Gelage zugegangen sein soll - also "unwürdig". Eucharistiefeier und Festgelage wurden vermischt. Wie konnte es dazu kommen? Die Korinther (Heidenchristen) kannten anders als die Judenchristen nicht aus eigener Erfahrung "rituelle Mahlzeiten", wie im Judentum üblich (der Ritus des letzten Abendmahls ist ja an den Pessach-Ritus angelehnt z. B.) - da kannten die Korinther aus ihrer religiösen Vergangenheit eher rituelle Gelage. Auf neudeutsch: Sie waren anders sozialisiert. Und da wird Paulus sauer und weist darauf hin, daß der Leib des Herrn von gewöhnlicher Speise zu unterscheiden sei. Wer das nicht tut, verhält sich unwürdig. Es geht ihm also nicht um einen Zustand der persönlichen Würdigkeit oder Sündenfreiheit, sondern um die würdige Feier der Eucharistie. Deshalb kann diese Bibelstelle nicht zur Begründung dieser Aussagen des KKK herangezogen werden. Ach ja: Nach dem KKK hast Du übrigens schon eine Todsünde begangen, wenn Du nicht an JEDEM Sonntag und gebotenen Feiertag zur Messe gehst (nachdem die gebotenen Feiertage regional unterschiedlich sind, gibt es damit regional unterschiedliche Todsünden). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 11. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2005 Nur zur Info: Bienenstich war ein getarnter Poliven und ist mittlerweile gesperrt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
beegee Geschrieben 11. Oktober 2005 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2005 Es geht ihm also nicht um einen Zustand der persönlichen Würdigkeit oder Sündenfreiheit, sondern um die würdige Feier der Eucharistie. Ich möchte hier noch hinzufügen, dass dabei auch die Sündenerkenntnis gewiss ein wichtiges Merkmal bildet. Die wahre "Würdigkeit" für den Tisch des Herrn Jesus liegt ja einzig in der tatsächlichen und von mir selbst bejahten "Unwürdigkeit". Jesus hielt einst und hält heute noch sein Mahl nur mit "Sündern". Nur "Verlorene" brauchen das rettende Opfer des Leibes und Blutes des Herrn. Sie wissen dann aber auch um die ganze Größe der heiligen Eucharistie und entweihen es nicht durch eine unwürdige Feier. Sie sind erfüllt von der Liebe des Christus und darum bereit für die Bruderschaft. Die in Korinth eingerissenen Mißbräuche sind für sie unmöglich. gby Bernd Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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