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PGR-Sitzungen


Maple

Wie oft trifft sich Euer PGR?  

42 Stimmen

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Unser KGR (Kirchengemeinderat = Pfarrgemeinderat) tagt wie der von Thomas jeden Monat außerhalb der Ferien. Die Sitzungen werden vom 2. Vorsitzenden (1. Vorsitzender ist der Pfarrer) einberufen aber die Termine werden einmal im Jahr gemeinsam abgestimmt. Durch die Seelsorgeeinheit müssen wir uns einen Pfarrer mit 3 weiteren Gemeinden teilen. Er müsste also im Zweifelsfall jeden Monat an 4 KGR-Sitzungen, 4 Pastoralausschuss-Sitzungen (PA), 4 Sitzungen des gemeinsamen Ausschusses der Seelsorgeeinheit (GASE) und den wöchentlichen Dienstgesprächen teilnehmen (in der Summe 16 Sitzungen), was für einen älteren Herrn einfach viel zu viel ist. Somit nimmt er nicht an den KGR- und PA-Sitzungen der Gemeinden teil, die nicht seine Residenzgemeinden sind. Damit trotzdem alles läuft und entschieden werden kann, hat er dem 2. KGR-Vorsitzenden eine vom Ordinariat bestätigte Vollmacht erteilt.

 

Wir entscheiden im KGR also eigentlich alles, von den Gottesdienstzeiten, Gottesdienstleitereinsätzen, Bauvorhaben, Lektorendienstbeautragungen, Haushaltsplänen und pastoralen Schwerpunkten bis hin zu Personalfragen. Die Beschlüsse haben natürlich erst dann Gültigkeit, wenn sie vom Pfarrer gegengezeichnet wurden.

 

Einmal im Jahr haben wir ein Klausurwochenende und einmal ist Jugendsitzung. Dem KGR zugeordnet sind Verwaltungsausschuss (in anderen Bistümern Kirchenvorstand), Pastoralausschuss, Jugendausschuss, Bauausschuss und Festausschuss. Einen Liturgieausschuss haben wir nicht - diesen sieht unserer Kirchengemeindeordnung im Bistum Rottenburg-Stuttgart auch nicht vor.

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Wir tagen mindestens 10 mal im Jahr, d.h. mit Ausnahme der Ferien monatlich.

 

Eigentlich reicht selbst das nicht aus, aber mehr geht wirklich nicht. Für den Vorstand bzw. den Vorsitzenden bedeutet das eine erhebliche Arbeitsbelastung.

 

Leider haben wir nicht so eine toll funktionierende Gemeinde wie Stanley, wo sich offensichtlich alles von allein organisiert.

 

Zur Zeit beschäftigen wir uns sehr intensiv mit der Bildung einer Gemeinschaft von Gemeinden (GdG). Die entsprechenden Veträge werden hoffentlich zu Beginn des nächsten Kirchenjahres unterzeichnet.

 

Da wir das sehr lebendige Gemeindeleben vor Ort erhalten wollen, dürfte danach noch mehr Arbeit auf uns zukommen - wir haben dann keinen Pastor mehr für uns allein - und das bedeutet, daß sozusagen alles, was übert die Eucharistiefeiern und sakramentalen Dienste, die dem Priester vorgehalten sind, hinausgeht, von Laien geplant und durchgeführt werden muss.

 

Das nächste große Thema für uns wird voraussichtlich die Einführung des Beerdigungsdienstes und Trauerbegleitung durch Laien.

Habt ihr keinen Hauptamtlichen mehr in der Pfarrei?

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Wir tagen mindestens 10 mal im Jahr, d.h. mit Ausnahme der Ferien monatlich.

 

Eigentlich reicht selbst das nicht aus, aber mehr geht wirklich nicht. Für den Vorstand bzw. den Vorsitzenden bedeutet das eine erhebliche Arbeitsbelastung.

 

Leider haben wir nicht so eine toll funktionierende Gemeinde wie Stanley, wo sich offensichtlich alles von allein organisiert.

 

Zur Zeit beschäftigen wir uns sehr intensiv mit der Bildung einer Gemeinschaft von Gemeinden (GdG). Die entsprechenden Veträge werden hoffentlich zu Beginn des nächsten Kirchenjahres unterzeichnet.

 

Da wir das sehr lebendige Gemeindeleben vor Ort erhalten wollen, dürfte danach noch mehr Arbeit auf uns zukommen - wir haben dann keinen Pastor mehr für uns allein - und das bedeutet, daß sozusagen alles, was übert die Eucharistiefeiern und sakramentalen Dienste, die dem Priester vorgehalten sind, hinausgeht, von Laien geplant und durchgeführt werden muss.

 

Das nächste große Thema für uns wird voraussichtlich die Einführung des Beerdigungsdienstes und Trauerbegleitung durch Laien.

Habt ihr keinen Hauptamtlichen mehr in der Pfarrei?

 

Unser Pfarrer übernimmt ab 1. Advent zusätzlich eine andere Gemeinde, die auch nicht ganz klein ist.

 

"Laien" können ja durchaus auch Hauptamtliche sein - allerdings wird deren Zahl in Zukunft ja eher ab- als zunehmen. Insofern ist es klug, sich schon heute Gedanken über ehrenamtliche Dienste zu machen - die Leute müssen ja erst mal gefunden, ausgebildet und vom Bischof beauftragt werden.

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Wir tagen mindestens 10 mal im Jahr, d.h. mit Ausnahme der Ferien monatlich.

 

Eigentlich reicht selbst das nicht aus, aber mehr geht wirklich nicht. Für den Vorstand bzw. den Vorsitzenden bedeutet das eine erhebliche Arbeitsbelastung.

 

Leider haben wir nicht so eine toll funktionierende Gemeinde wie Stanley, wo sich offensichtlich alles von allein organisiert.

 

Zur Zeit beschäftigen wir uns sehr intensiv mit der Bildung einer Gemeinschaft von Gemeinden (GdG). Die entsprechenden Veträge werden hoffentlich zu Beginn des nächsten Kirchenjahres unterzeichnet.

 

Da wir das sehr lebendige Gemeindeleben vor Ort erhalten wollen, dürfte danach noch mehr Arbeit auf uns zukommen - wir haben dann keinen Pastor mehr für uns allein - und das bedeutet, daß sozusagen alles, was übert die Eucharistiefeiern und sakramentalen Dienste, die dem Priester vorgehalten sind, hinausgeht, von Laien geplant und durchgeführt werden muss.

 

Das nächste große Thema für uns wird voraussichtlich die Einführung des Beerdigungsdienstes und Trauerbegleitung durch Laien.

Habt ihr keinen Hauptamtlichen mehr in der Pfarrei?

 

Unser Pfarrer übernimmt ab 1. Advent zusätzlich eine andere Gemeinde, die auch nicht ganz klein ist.

 

"Laien" können ja durchaus auch Hauptamtliche sein - allerdings wird deren Zahl in Zukunft ja eher ab- als zunehmen. Insofern ist es klug, sich schon heute Gedanken über ehrenamtliche Dienste zu machen - die Leute müssen ja erst mal gefunden, ausgebildet und vom Bischof beauftragt werden.

Also keinen Gemeindereferenten? Das ist in der Tat schwierig dann. Ein Hauptamtlicher nimmt schon mal den ganzen Kleinkram weg. Was soll schon ein großes Treffen des Liturgieausschusses, nur um den 26. Sonntag im Jahreskreis "vorzubreiten"? Dafür würd ich einen Bevollmächtigten wählen. Alles andere führt doch nur zu ermüdenden Marathonsitzungen, in denen wirklich nichts Weltbewegendes besprochen wird. Auf Dauer kommt dann keiner mehr.

 

Wir haben bei uns auch keinen eigenen Pfarrer mehr und werden von der zweiten (wesentlich größeren) Pfarrei unseres Pastoralverbundes ("Pastoraler Raum" im Bistum Limburg) schon seit 15 Jahren priesterlich mitversorgt. Allerdings hatten wir immer einen hauptamtlichen Pfarrbeauftragten nach can 517 CIC (Laie ist der seit letztem Jahr allerdings nicht mehr). Der hat auch noch ein Büro mit Pfarrsekretärin und da wird das ganze "Tagesgeschäft" erledigt. Der PGR und der Liturgieausschuss kümmern sich nur um die Dinge, die größeren Personal- oder Planungsaufwand erfordern. Um sich um Kleinigkeiten zu kümmern ist dieses System auch viel zu schwerfällig. Vorstandssitzungen, EInladungen verschicken, PGR-Sitzung...nur um dann irgendwas zu beschließen, was man auch Sonntags nach der Kirche kurz hätte verabreden können? Lieber nicht.

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n'Abend,

im Bistum Mainz herrscht ganz klar eine Vorgabe bzgl. der PGR-Sitzungen:

mindest einmal pro Quartal (macht Summa Summarum 4x/Jahr).

Der PGR darf nur im Ausnahmefall ohne Pfarrer tagen.

 

Temen gibt es ja in unserem Bistum genug.

Die Umstrukturierung der Gemeinden muss ja mitlerweile in vielen Gemeinden mit

Zuckerbrot und Peitsche angetrieben werden. Ende Oktober soll alles unter Dach und Fach sein.

 

In unserer Gemeinde gibt es u.a. der Schwerpunkt Ökumene. Ist in den "satten Jahren" etwas vernachlässigt worden.

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Der PGR darf nur im Ausnahmefall ohne Pfarrer tagen.

Dürfen die Pfarrer das etwa nicht selber entscheiden? Das wäre ja absoluter Unfug.

 

Bei uns im Bistum darf der Pfarrgemeinderat vor allem nichts endgültig entscheiden. Deshalb muss der Pfarrer natürlich dabei sein, damit der Pfarrgemeinderat ihn, wie es seine Aufgabe ist, beraten kann.

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Der PGR darf nur im Ausnahmefall ohne Pfarrer tagen.

Dürfen die Pfarrer das etwa nicht selber entscheiden? Das wäre ja absoluter Unfug.

 

Bei uns im Bistum darf der Pfarrgemeinderat vor allem nichts endgültig entscheiden. Deshalb muss der Pfarrer natürlich dabei sein, damit der Pfarrgemeinderat ihn, wie es seine Aufgabe ist, beraten kann.

Ich fände es als Pfarrer höchst unlustig, wenn ich, statt etwa ein Seelsorgegespräch zu führen, dem PGR bei der Planung des geselligen Teils des Pfarrfestes zuhören müsste. Unsere Gemeinde hat keinen eigenen Pfarrer, sondern wird priesterlich von der Nachbargemeinde versorgt. Der Pfarrer ist bei uns priesterlicher Leiter und kommt nur zu den Sitzungen, wenn dort laut Tagesordnung wirklich etwas wichtiges beraten wird, was in seinen Bereich fällt (Erstkommunionkatechese etwa). Ich kenne Priester, die versorgen sieben Pfarreien - dort erwartet erst gar keiner mehr, dass der Pfarrer wirklich zu jeder Sitzung kommt.

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Der PGR darf nur im Ausnahmefall ohne Pfarrer tagen.

Dürfen die Pfarrer das etwa nicht selber entscheiden? Das wäre ja absoluter Unfug.

 

Bei uns im Bistum darf der Pfarrgemeinderat vor allem nichts endgültig entscheiden. Deshalb muss der Pfarrer natürlich dabei sein, damit der Pfarrgemeinderat ihn, wie es seine Aufgabe ist, beraten kann.

Ich fände es als Pfarrer höchst unlustig, wenn ich, statt etwa ein Seelsorgegespräch zu führen, dem PGR bei der Planung des geselligen Teils des Pfarrfestes zuhören müsste. Unsere Gemeinde hat keinen eigenen Pfarrer, sondern wird priesterlich von der Nachbargemeinde versorgt. Der Pfarrer ist bei uns priesterlicher Leiter und kommt nur zu den Sitzungen, wenn dort laut Tagesordnung wirklich etwas wichtiges beraten wird, was in seinen Bereich fällt (Erstkommunionkatechese etwa). Ich kenne Priester, die versorgen sieben Pfarreien - dort erwartet erst gar keiner mehr, dass der Pfarrer wirklich zu jeder Sitzung kommt.

 

Bei uns im Bistum wurden die Gemeinden meistens auch formal fusioniert, was sie ja de facto so schon waren, weshalb in der Regel ein Pfarrer nur einen PGR und einen KV hat (wenn er nicht noch irgendwo Pfarradministrator ist)

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Kann der Pfarrer eigentlich auch Leute berufen, die nicht genügend Stimmen bekamen also nicht gewählt wurden?

Ich weiß ja nicht, wie das anderswo ist. Bei uns in der Diözese St. Pölten ist es grundsätzlich so, dass es gewählte, delegierte und ernannte Mitglieder gibt. Die delegierten kommen von den in der Pfarre präsenten katholischen Organisationen, die ernannten sind vom Pfarrer ausgewählt, wobei es durchaus üblich ist, dass der scheidende oder auch der neue PGR dem Pfarrer diesbezügliche Vorschläge macht. Und das Stimmrecht handhaben wir so, dass jeder Wahlberechtigte eine Stimme für die Wahl eines Mannes und eine für die Wahl einer Frau hat. So ist die Sitzverteilung wenigstens bei den Gewählten immer paritätisch.

Aus den Pfarrgemeinderäten rekrutieren sich die konstituierenden Mitglieder der diversen Arbeitskreise, die dann ihre Mitarbeiterzahl nach Belieben erweitern und ergänzen können.

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Wir haben zwei im PGR, die noch zu keiner Sitzung gekommen sind. Da fragt man sich manchmal schon....

 

... ob jemand sein Mandat wieder verlieren kann?

 

Eine interessante Frage. Kennt sich da jemand aus? Wenn ein PGR sein Amt nicht wahrnimmt, indem er z.B. an Situngen nicht teilnimmt, kann man den wieder rausschmeißen?

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Bei uns im Bistum darf der Pfarrgemeinderat vor allem nichts endgültig entscheiden. Deshalb muss der Pfarrer natürlich dabei sein, damit der Pfarrgemeinderat ihn, wie es seine Aufgabe ist, beraten kann.

In Rottenburg-Stuttgart ist es so geregelt, dass weder der Pfarrer entgegen dem Votum des Kirchengemeinderates stimmen kann noch umgekehrt. Wenn es zu einer Uneinigkeit kommt, die nicht intern behoben werden kann, muss die Angelegenheit dem Dekan zur Vermittlung und ggf. Entscheidung vorgelegt werden. Wenn dann eine Partei diesen Schiedsspruch anfechtet, entscheidet das Ordinariat. Ich halte das insgesamt für eine sehr gute Lösung. Allerdings hatten wir (in unserer Gemeinde) auch noch nie den Fall, dass Pfarrer und KGR sich so uneins waren, dass es der Moderation von außen bedurft hätte.

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Bei uns im Bistum darf der Pfarrgemeinderat vor allem nichts endgültig entscheiden. Deshalb muss der Pfarrer natürlich dabei sein, damit der Pfarrgemeinderat ihn, wie es seine Aufgabe ist, beraten kann.

In Rottenburg-Stuttgart ist es so geregelt, dass weder der Pfarrer entgegen dem Votum des Kirchengemeinderates stimmen kann noch umgekehrt. Wenn es zu einer Uneinigkeit kommt, die nicht intern behoben werden kann, muss die Angelegenheit dem Dekan zur Vermittlung und ggf. Entscheidung vorgelegt werden. Wenn dann eine Partei diesen Schiedsspruch anfechtet, entscheidet das Ordinariat. Ich halte das insgesamt für eine sehr gute Lösung. Allerdings hatten wir (in unserer Gemeinde) auch noch nie den Fall, dass Pfarrer und KGR sich so uneins waren, dass es der Moderation von außen bedurft hätte.

 

 

 

Ich weiß, dass das vor Urzeiten schon mal besprochen wurde :huh: : was bedeutet Kirchengemeinderat? Bei uns (Diözese Regensburg, soweit ich weiß auch in anderen bayerischen Diözesen) gibt es Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung (Finanzen!).

 

Was ist Kirchengemeinderat?

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Wir haben zwei im PGR, die noch zu keiner Sitzung gekommen sind. Da fragt man sich manchmal schon....

 

... ob jemand sein Mandat wieder verlieren kann?

 

Eine interessante Frage. Kennt sich da jemand aus? Wenn ein PGR sein Amt nicht wahrnimmt, indem er z.B. an Situngen nicht teilnimmt, kann man den wieder rausschmeißen?

Also in unserem Bistum geht das:

 

Aus schwerwiegenden Gründen kann der Ausschluß gewählter oder berufener Mitglieder erfolgen:

 auf Antrag des Pfarrers und nach Zustimmung von 2/3 des Pfarrgemeinderates,

 auf Antrag von 2/3 des Pfarrgemeinderates und nach Zustimmung des Pfarrers.

 

Schwerwiegende Gründe sind z. B.:

 Verlust der kirchlichen Gliedschaftsrechte,

 schwerwiegende Verfehlungen gegen die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre

 Mißbrauch der Mitgliedschaft,

 häufiges unentschuldigtes Fernbleiben von den Pfarrgemeinderatssitzungen.

 

Ob das dann auch gemacht wird, ist natürlich eine andere Frage.

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Ich weiß, dass das vor Urzeiten schon mal besprochen wurde :huh: : was bedeutet Kirchengemeinderat? Bei uns (Diözese Regensburg, soweit ich weiß auch in anderen bayerischen Diözesen) gibt es Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung (Finanzen!).

 

Was ist Kirchengemeinderat?

Im Bistum RS sind Pfarrgemeinderat (Pastoralrat) und Kirchenvorstand (Finanzen/Personal) in einem Gremium zusammengefasst.
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Ich weiß, dass das vor Urzeiten schon mal besprochen wurde :huh: : was bedeutet Kirchengemeinderat? Bei uns (Diözese Regensburg, soweit ich weiß auch in anderen bayerischen Diözesen) gibt es Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung (Finanzen!).

 

Was ist Kirchengemeinderat?

Im Bistum RS sind Pfarrgemeinderat (Pastoralrat) und Kirchenvorstand (Finanzen/Personal) in einem Gremium zusammengefasst.

 

Ich wusste, dass die Regelungen im Südwesten (gilt das dann auch für Freiburg und Mainz, Stichwort: Oberrheinische Kirchenprovinz?) sich von den unseren unterscheiden, aber "das wie" war mir nicht mehr klar.

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Ich weiß, dass das vor Urzeiten schon mal besprochen wurde :huh: : was bedeutet Kirchengemeinderat? Bei uns (Diözese Regensburg, soweit ich weiß auch in anderen bayerischen Diözesen) gibt es Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung (Finanzen!).

 

Was ist Kirchengemeinderat?

Im Bistum RS sind Pfarrgemeinderat (Pastoralrat) und Kirchenvorstand (Finanzen/Personal) in einem Gremium zusammengefasst.

 

Ich wusste, dass die Regelungen im Südwesten (gilt das dann auch für Freiburg und Mainz, Stichwort: Oberrheinische Kirchenprovinz?) sich von den unseren unterscheiden, aber "das wie" war mir nicht mehr klar.

 

 

für Freiburg, ja. Für Finanzen ist der sogenannte Stiftungsrat zuständig, der aus Mitgliedern des Pfarrgemeinderats gewählt wird

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Für Finanzen ist der sogenannte Stiftungsrat zuständig, der aus Mitgliedern des Pfarrgemeinderats gewählt wird

... und auch Personen, die nicht im PGR sind, können in den Stiftungsrat berufen werden.

 

Bei uns wurde beispielsweise der Sparkassenleiter in den Stiftungsrat berufen.

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Bei uns im Bistum darf der Pfarrgemeinderat vor allem nichts endgültig entscheiden. Deshalb muss der Pfarrer natürlich dabei sein, damit der Pfarrgemeinderat ihn, wie es seine Aufgabe ist, beraten kann.

In Rottenburg-Stuttgart ist es so geregelt, dass weder der Pfarrer entgegen dem Votum des Kirchengemeinderates stimmen kann noch umgekehrt. Wenn es zu einer Uneinigkeit kommt, die nicht intern behoben werden kann, muss die Angelegenheit dem Dekan zur Vermittlung und ggf. Entscheidung vorgelegt werden. Wenn dann eine Partei diesen Schiedsspruch anfechtet, entscheidet das Ordinariat. Ich halte das insgesamt für eine sehr gute Lösung. Allerdings hatten wir (in unserer Gemeinde) auch noch nie den Fall, dass Pfarrer und KGR sich so uneins waren, dass es der Moderation von außen bedurft hätte.

Das ist wahrscheinlich auch selten. Käme es öfter vor, so wäre auch dieses System ein bürokratisches Monster.

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Für Finanzen ist der sogenannte Stiftungsrat zuständig, der aus Mitgliedern des Pfarrgemeinderats gewählt wird

... und auch Personen, die nicht im PGR sind, können in den Stiftungsrat berufen werden.

 

Bei uns wurde beispielsweise der Sparkassenleiter in den Stiftungsrat berufen.

:huh::lol:;)

Bei uns heißt das mit den Finanzen betraute Gremium Pfarrkirchenrat und hat mit dem PGR nichts zu tun. Lustigerweise hat in diesem Gremium laut diözesanen Vorschriften der Pfarrer nicht das letzte Wort, wie sonst überall, sondern kann jederzeit überstimmt werden.

 

Unsere Obrigkeiten wissen vielleicht nicht immer, wo Gott wohnt, aber, wo der Bartl den Most holt, allemal.

:):):)

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Einen Liturgieausschuss haben wir nicht - diesen sieht unserer Kirchengemeindeordnung im Bistum Rottenburg-Stuttgart auch nicht vor.

 

Aber eine Ordnung der Kirchenchöre

 

(per Zufall gerade gefunden) <_<

 

Der Pfarrer ist verantwortlich für die Liturgie in der Gemeinde.
Der / die Chorleiter/in soll zum Mitglied im Liturgieausschuss des Kirchengemeinderats berufen werden. Gehört er / sie diesem nicht an, wird er / sie eingeladen, an Sitzungen des Kirchengemeinderats, auf denen Fragen der Kirchenmusik behandelt werden, beratend teilzunehmen.
bearbeitet von Alice
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