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Das besondere Kirchgeld


wremi

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Ab dem 01.01.2006 erheben die katholischen Bistümer im Land Niedersachsen ein sog. "besonderes Kirchgeld" für Ehepartner in glaubensverschiedenen Ehen.

Je nach Einkommen wird quasi eine Kirchensteuer von Ehepaaren verlangt, die bisher aufgrund ihrer "Glaubensverschiedenheit" keine Kirchensteuer bezahlt haben.

Das Kirchgeld wird über die Einkommenssteuer 2006 eingezogen. Gibt es sowas schon in anderen Bundesländern und wie sind eure Erfahrungen damit? (z.B. vermehrte Austritte, Reaktionen...)

Wremi

bearbeitet von wremi
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Betrifft das auch für die niedersächsische Exklave des Bistums Münster???

 

Für NRW wäre mir das nämlich völlig neu (mal davon abgesehen, daß ich eine solche Regelung für Geldschneiderei halte).

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Ich kenne das aus dem Bistum Würzburg, da mussten wir als Ministranten immer die Kirchgeldbescheide austragen, um Porto zu sparen. Damals (vor 35 Jahren) waren, wenn ich mich recht erinnere, 5 Mark pro Erwachsenem fällig.

 

Seit ich allerdings selbst Geld verdiene wohne ich im Bistum Rottenburg, hier ist mir das noch nie begegnet.

 

Werner

 

Nachtrag: Mit konfessionsverschiedenen Ehen hatte das aber nichts zu tun, nannte sich aber Kirchgeld)

bearbeitet von Werner001
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Diese Form von Kirchgeld, die Werner beschreibt, kenne ich auch, da habe ich einen Dauerauftrag am Jahresanfang. Dieses Geld bleibt in der Pfarrei, während dir Kirchensteuer in der Diözese landet (Kirchensteueramt R).

 

Aber "unser" Kirchgeld hat mit verheiratet a überhaupt, b konfessions-(oder religions-) verschieden nichts zu tun.

bearbeitet von Elima
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Bei konfessionsverschiedenen Ehen wird doch - soweit ich weiß - die Kirchensteuer sowieso gesplittert - so ist es zumindest bei meinen Eltern, die die klassische "Einverdiener-Ehe" führen ...

Interessant ist es eher bei den Ehen, bei denen der einzige Verdiener aus der Kirche ausgetreten ist - da könnte das Kirchgeld interessant sein, aber ich weiß es nicht genau.

 

Laura

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Ab dem 01.01.2006 erheben die katholischen Bistümer im Land Niedersachsen ein sog. "besonderes Kirchgeld" für Ehepartner in glaubensverschiedenen Ehen.

Je nach Einkommen wird quasi eine Kirchensteuer von Ehepaaren verlangt, die bisher aufgrund ihrer "Glaubensverschiedenheit" keine Kirchensteuer bezahlt haben.

Das Kirchgeld wird über die Einkommenssteuer 2006 eingezogen. Gibt es sowas schon in anderen Bundesländern und wie sind eure Erfahrungen damit? (z.B. vermehrte Austritte, Reaktionen...)

Wremi

Hallo Wremi,

 

in Bayern (und auch noch ein paar anderen Bundesländern) fordern die Kirchen Kirchgeld ein, da der Kirchensteuersatz 1 % unter dem in den anderen Bundesländern erhobenen Wert liegt.

Der Betrag wird mit Mahnung eingefodert jedoch nicht eingeklagt (der Schuß würde auch nach hinten losgehen).

 

Seit letzten Jahr muß in konfessionsverschiedenen Ehen auch dann Kirchensteuer und Kirchgeld bezahlt werden, wenn nur ein Ehepartner arbeitet. In diesem Fall muß dieser die doppelte Kirchensteuer und Kirchgeld bezahlen. Dies haben EKD und röm.-kath. Kirche gemeinsam eingeklagt.

 

Absurderweise ist dann oftmals der Betrag, der an die Kirchen abgeführt werden muß, höher als wenn beide Partner berufstätig sind.

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Das ist eine Praxis, wie sie m.W. schon seit einigen Jahren in mehreren evangelischen Landeskirchen üblich ist. Es geht tatsächlich in erster Linie um Ehen/Familien, bei denen der Verdiener aus der Kirche ausgetreten ist (also konfessionslos geworden ist), der Ehepartner und die Kinder aber weiterhin in der Kirche sind und auch Leistungen erhalten (Taufe, Erstkommunion, Firmung resp. Konfirmation...).

 

Nachvollziehbar ist das m.E. in den Fällen, in denen der Austritt eigentlich nur als Einsparung gedacht ist, ohne im Gegenzug auf die entsprechenden Leistungen der Kirche verzichten zu wollen. Ärgerlich ist das in Fällen, in denen der eine Ehepartner tatsächlich aus Ärger/Unglaube/etc. ausgetreten ist, der andere Partner mit den Kindern aber bewusst in der Kirche bleiben will.

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Ab dem 01.01.2006 erheben die katholischen Bistümer im Land Niedersachsen ein sog. "besonderes Kirchgeld" für Ehepartner in glaubensverschiedenen Ehen.

Je nach Einkommen wird quasi eine Kirchensteuer von Ehepaaren verlangt, die bisher aufgrund ihrer "Glaubensverschiedenheit" keine Kirchensteuer bezahlt haben.

Das Kirchgeld wird über die Einkommenssteuer 2006 eingezogen. Gibt es sowas schon in anderen Bundesländern und wie sind eure Erfahrungen damit? (z.B. vermehrte Austritte, Reaktionen...)

Wremi

Hallo Wremi,

 

in Bayern (und auch noch ein paar anderen Bundesländern) fordern die Kirchen Kirchgeld ein, da der Kirchensteuersatz 1 % unter dem in den anderen Bundesländern erhobenen Wert liegt.

Der Betrag wird mit Mahnung eingefodert jedoch nicht eingeklagt (der Schuß würde auch nach hinten losgehen).

 

Seit letzten Jahr muß in konfessionsverschiedenen Ehen auch dann Kirchensteuer und Kirchgeld bezahlt werden, wenn nur ein Ehepartner arbeitet. In diesem Fall muß dieser die doppelte Kirchensteuer und Kirchgeld bezahlen. Dies haben EKD und röm.-kath. Kirche gemeinsam eingeklagt.

 

Absurderweise ist dann oftmals der Betrag, der an die Kirchen abgeführt werden muß, höher als wenn beide Partner berufstätig sind.

Das habe ich nicht ganz verstanden. Mein Mann war viele Jahre der einzige Verdiener bei uns und er hat immer Kirchensteuer bezahlt. Diese ging zur Hälfte an die katholische und zur Hälfte an die evangelische Kirche. Was wäre denn anders gewesen, wenn ich auch katholisch oder konfessionslos oder auch erwerbstätig gewesen wäre?

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Das ist eine Praxis, wie sie m.W. schon seit einigen Jahren in mehreren evangelischen Landeskirchen üblich ist. Es geht tatsächlich in erster Linie um Ehen/Familien, bei denen der Verdiener aus der Kirche ausgetreten ist (also konfessionslos geworden ist), der Ehepartner und die Kinder aber weiterhin in der Kirche sind und auch Leistungen erhalten (Taufe, Erstkommunion, Firmung resp. Konfirmation...).

 

Nachvollziehbar ist das m.E. in den Fällen, in denen der Austritt eigentlich nur als Einsparung gedacht ist, ohne im Gegenzug auf die entsprechenden Leistungen der Kirche verzichten zu wollen. Ärgerlich ist das in Fällen, in denen der eine Ehepartner tatsächlich aus Ärger/Unglaube/etc. ausgetreten ist, der andere Partner mit den Kindern aber bewusst in der Kirche bleiben will.

Na ja, aber das ist doch grundsätzlich in Ordnung. Schließlich ist es das Einkommen der Familie und nicht nur des Erwerbstätigen selbst, und für jemand, der bewusst in der Kirche bleiben möchte, ist es doch sicher o.k., auch einen finanziellen Beitrag zu leisten.

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Wir haben im letzten Pfarrbrief die Info bekommen, dass ab 2006 auch Kirchgeldbescheide rausgehen. Der Höchstbetrag pro Person liegt bei 15,-€ und wird im Februar fällig. Sozusagen als "Lichtmessopfer".

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Flo 77

Betrifft das auch für die niedersächsische Exklave des Bistums Münster???

Das gilt auch für das "Bistum Vechta" B)

 

Nähere Informationen gibt es unter Kirchgeld Niedersachsen

 

Und ich weiße nochmal darauf hin, dass es nicht um konfessionsverschiedene, sondern um sog. glaubensverschiedene Ehen geht. Also kath./ev. - ausgetreten/n. getauft/ muslim/ .../ einer nicht-kirchensteuer-einziehenden Glaubensgemeinschaft zugehörig

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einer nicht-kirchensteuer-einziehenden Glaubensgemeinschaft zugehörig

insofern ist zum Beispiel eine Ehe lutherisch - anglikanisch

oder lutherisch - baptistisch

oder lutherisch - altlutherisch

 

glaubensverschieden und damit kirchgeldpflichtig :-)

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petrus

QUOTE (wremi @ 18 Oct 2005, 10:10)

einer nicht-kirchensteuer-einziehenden Glaubensgemeinschaft zugehörig 

 

 

insofern ist zum Beispiel eine Ehe lutherisch - anglikanisch

oder lutherisch - baptistisch

oder lutherisch - altlutherisch

 

glaubensverschieden und damit kirchgeldpflichtig :-)

 

Der Rechtstext hat eine andere Definition, als die allgemeinüblichen Formulierungen. Glaubensverschieden = einer zahlt keine Kirchensteuer; konfessionsverschieden= beide Partner zahlen Kirchensteuer, wenn auch in unterschiedl. Kirchen.

wremi

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Hier die TAZ zum Thema.

 

So ganz versteh' ich das immer noch nicht - auch wenn ich glaube mittlerweile herausgelesen zu haben, daß ich zwar keine ZusatzKiSt für meine ungetaufte Frau zahlen muss, sie umgekehrt aber anteilig für mich, sobald sie allein verdienen würde. (sooooo unlogisch finde ich das gar nicht ...)

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Hier die TAZ zum Thema.

 

So ganz versteh' ich das immer noch nicht - auch wenn ich glaube mittlerweile herausgelesen zu haben, daß ich zwar keine ZusatzKiSt für meine ungetaufte Frau zahlen muss, sie umgekehrt aber anteilig für mich, sobald sie allein verdienen würde. (sooooo unlogisch finde ich das gar nicht ...)

Flo, zahlst du eigentlich nur halbe Kirchensteuer, weil deine Frau ja ungetauft ist?

 

Wenn ja, wäre es logisch, wenn sie im umgekehrten Fall für dich auch halbe zahlen müsste.

 

Wenn du aber volle Kirchensteuer zahlen musst, wäre es unlogisch, wenn sie als Alleinverdienerin für dich anteilig zahlen müsste.

 

Werner

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Hier die TAZ zum Thema.

 

So ganz versteh' ich das immer noch nicht - auch wenn ich glaube mittlerweile herausgelesen zu haben, daß ich zwar keine ZusatzKiSt für meine ungetaufte Frau zahlen muss, sie umgekehrt aber anteilig für mich, sobald sie allein verdienen würde. (sooooo unlogisch finde ich das gar nicht ...)

Flo, zahlst du eigentlich nur halbe Kirchensteuer, weil deine Frau ja ungetauft ist?

 

Wenn ja, wäre es logisch, wenn sie im umgekehrten Fall für dich auch halbe zahlen müsste.

 

Wenn du aber volle Kirchensteuer zahlen musst, wäre es unlogisch, wenn sie als Alleinverdienerin für dich anteilig zahlen müsste.

Ich zahle im Mom. weniger durch die niedrigere Einkommenssteuerlast (mit III ggü IV nur noch ein Fünftel).

 

Das gilt für rein katholische Paare zwar auch, aber da es nunmal kein gerechtes Steuersystem gibt ...

 

Wie soll dieses Kirchgeld denn berechnet werden (übrigens ein Grund, warum ich während unserer Zeit in Bayern nie Kirchgeld gezahlt habe, nachdem mir nie jemand erklärt hat um wieviel es da gehen soll)?

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Die Frage, Flo, ist, würdest du mehr Kirchensteuer zahlen müssen, wenn deine Frau in der Kirche wäre? Wenn nein, dann ist nicht einsehbar, warum ein Alleinverdiener, der Nicht-Kirchenmitglied ist, für den Nicht-Verdiener, der Mitglied ist, etwas zahlen muss.

 

Das wärer ja nur dann einsehbar, wenn der Alleinverdiener, der Mitglied ist, für seinen Nicht-Mitglieds-Partner etwas erlassen bekäme.

 

Werner

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Informationen von www.kirchgeld-niedersachsen.de

 

Gemeinsam zu versteuern-des Einkommen in Euro Jährlicher Kirchgeld-Beitrag in Euro

30.000-37.499 = 96 Euro

37.500-49.99 = 156 Euro

50.000-62.499 = 276 Euro

62.500-74.999 = 396 Euro

75.000-87.499 = 540 Euro

87.500-99.999 = 696

100.000-124.999 = 840

125.000-149.999 = 1.200

150.000-174.999 = 1.560

175.000-199.999 = 1.860

200.000-249.999 = 2.220

250.000-299.999 = 2.940

300.000 und mehr = 3.600

 

Werner01

Das wärer ja nur dann einsehbar, wenn der Alleinverdiener, der Mitglied ist, für seinen Nicht-Mitglieds-Partner etwas erlassen bekäme.

 

Die Kirchensteuer ist keine Kopfsteuer, sonder bemisst sich auf der Grundlage der zu zahlenden Einkommenssteuer. Egal ob alleine, oder zu zweit oder zu dritt. Rabatt gibt es nur, wenn weniger Einkommenssteuer gezahlt wird.

Wremi

bearbeitet von wremi
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Die Kirchensteuer ist keine Kopfsteuer, sonder bemisst sich auf der Grundlage der zu zahlenden Einkommenssteuer. Egal ob alleine, oder zu zweit oder zu dritt. Rabatt gibt es nur, wenn weniger Einkommenssteuer gezahlt wird.

Wremi

Das heisst also, wenn der Alleinverdiener konfessionslos ist, dann muss gezahlt werde mit der Begründung, der Partner sei ja in der Kirche, und wenn der Alleinverdiener in der Kirche ist, aber der Partner nicht, dann heisst es, der Partner interessiert nicht, weil ja der Verdiener in der Kirche ist?

 

Ist das tatsächlich so?

 

Hört auch bei der Kirche die Moral auf wenn es um Geld geht?

 

Werner

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Werner01

Hört auch bei der Kirche die Moral auf wenn es um Geld geht?

 

Wenn der Alleinverdiener in der Kirche ist, der Partner aber nicht, zahlt er Kirchensteuer. (Für sich, bemessen nach seinem Einkommen)

Wenn der Alleinverdiener nicht in der Kirche ist, aber der Partner, zahlt er keine Kirchensteuer. (Für den Partner aber das besondere Kirchgeld bemessen nach seinem Einkommen)

 

Ich entdecke hier nichts unmoralisches!

 

LG

Wremi

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Werner01
Hört auch bei der Kirche die Moral auf wenn es um Geld geht?

 

Wenn der Alleinverdiener in der Kirche ist, der Partner aber nicht, zahlt er Kirchensteuer. (Für sich, bemessen nach seinem Einkommen)

Wenn der Alleinverdiener nicht in der Kirche ist, aber der Partner, zahlt er keine Kirchensteuer. (Für den Partner aber das besondere Kirchgeld bemessen nach seinem Einkommen)

 

Ich entdecke hier nichts unmoralisches!

 

LG

Wremi

So nicht, darum frage ich ja nach.

Ich hatte diesen ganzen Thread aber dahingehend verstanden, daß eben jetzt auch der konfessionslose Alleinverdiener zahlen soll, und das wäre nicht einsichtig.

 

Werner

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Werner01
Hört auch bei der Kirche die Moral auf wenn es um Geld geht?

 

Wenn der Alleinverdiener in der Kirche ist, der Partner aber nicht, zahlt er Kirchensteuer. (Für sich, bemessen nach seinem Einkommen)

Das aber, je nach Bedarf, mal als Einkommen des Verdieners, mal als das der Haushaltsgemeinschaft angesehen wird.

 

Abgezogen wird dem Verdiener die Kirchensteuer auf jeden Fall in voller Höhe, egal ob nur sie/er oder auch Partner und Kinder in der Kirche sind.

 

Die Frage ist allerdings, wer sie kriegt. Ist der nichtverdienende Ehepartner auch in einer Kirchensteuer einziehenden Religionsgemeinschaft, kriegt diese die Hälte der Kirchensteuer des Verdieners. Ist er in einer keine Kirchensteuer einziehenden Religionsgemeinschaft und will diese privat was haben, haben die Partner Pech (und müssen zusätzlich draufzahlen), da der Anteil des nichtverdienenden PArtners ja schon von den Religionsgemeinschaft des Verdieners geschluckt wird. Für diese ist es natürlich am besten, wenn der nichtverdienende Partner keiner Kirchensteuer einziehenden Gemeinschaft angehört.

 

Klartext: würde ich jetzt aus der evangelischen Kirche austreten, dann würde die ganze Kirchensteuer, die mein Mann zahlt (alos auch "mein" Teil), an die katholische Kirche gehen, ohne dass ich Anspruch auf deren Leistungen hätte, da ich ja kein Mitglied bin.

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