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"Scheidung" auf Katholisch


Annette1

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Liebe Lissie,

 

1. scheinst Du die Penetranz der kirchlichen "Ehegesetzgebung" noch nicht am eigenen Leibe erfahren zu haben.

 

2. Erledigt sich diese Sache für jemanden, der nicht daran glaubt eben nicht von selbst, wenn der gläubige Partner wieder heiraten will und in diesem Falle um seinen Job bei der Kirche fürchten muß. Der nichtgläubige Partner, für den die Sache an sich erledigt ist, wird mit einer Penetranz zur Aussage genötigt, die sprichwörtlich ist.

 

Wenn solche Dinge wie das Arbeitsrecht von der "Folklore" dann mit betroffen werden, hört der Spaß langsam auf.

 

Gruß

Barbara

 

Sicher habe ich es nicht am eigenen Leib erfahren, aber ich kann mir gut vorstellen, daß das sehr unangenehm werden kann. Aber fairerweise muß man schon sagen, daß Deine Tochter dabei weder dem Staat, noch der Kirche zu irgendetwas verpflichtet war, sondern daß es sich um eine moralische Verpflichtung gegenüber ihrem Ex-Mann handelte, die sie nach eigenem Ermessen und nach eigener Zumutbarkeit auch hätte verweigern können. In dem Fall hätte sie nicht weiter zur Kooperation gezwungen werden können.

 

Daß ihr Mann sich dafür entschieden hat, weiter bei diesem Ehesystem mitzumachen, ist seine eigene freie Entscheidung gewesen, auch hier kann man nicht verlangen, daß der Staat ihm das verbietet. Der Staat hat seine Ehe mit Deiner Tochter als beendet akzeptiert und eine neue als gültig - egal, was die Kirche sagt. Mehr kann man nicht verlangen.

 

Was das Arbeitsrecht angeht, stimme ich zum das müßte geändert werden, aber das ist ein anderes Thema als die katholischen Eheregulationen.

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Ich wiederhole mich speziell für Dich gern nochmals: Wo hindert die katholische Lehre über das Ehesakrament den Staat oder seine ihm folgen wollenden Bürger, für die bürgerliche Ehe eine eigene Form der Begründung, eine Scheidung und erneuten Abschluß einer bürgerlichen Ehe vorzusehen und durchzuführen? Dein letztes Posting ist argumentativ ein Totalausfall.

Weil ein Ehesakrament absoluter Nonsense ist. Das einzige, was eine rechtliche Auswirkung haben darf, ist ein Vertrag nach bürgerlichem Recht. Die Bürger wollen dem bürgerlichen Recht nicht folgen, sie müssen es. Das andere ist Folklore und wenn man Bürger mit seiner Folklore malträtiert, so ist das Gesetzwidrig.

 

Hä? Wo werden denn Bürger mit der Folklore seitens des Staates malträtiert? Das wäre doch nur dann der Fall, wenn jedes Paar, das eine staatliche Ehe eingehen möchte, vorher eine sakramentale abschließen müßte.

 

Natürlich existiert dieses Malträtieren noch mancherorts, z.B. in erzkatholischen Dörfern, in erzkatholischen Familien, etc. Aber das ist nicht das Problem des Staates, das ist ein gesellschaftliches Problem, dem man nicht per Gesetz, sondern nur durch Aufklärung beikommen kann. (Und das geht eben erheblich langsamer als die Änderung eines Paragraphen).

 

Im übrigen bin ich nicht der Meinung, daß ein Ehesakrament absoluter Nonsense ist. Natürlich darf es für dioe Gesetze eines säkularen Staates keine Auswirkungen haben (hat es ja auch nicht), aber für die, die daran glauben, erzeugt es nunmal eine Realität und ich sehe keinen Grund, warum man dieser Gemeinschaft verbieten sollte, ihre (natürlich nicht allgemeinverbindlichen) Regelungen (von Gesetz und Recht kann man hier natürlich nicht sprechen) zu konstituieren. Der Staat muß lediglich sicherstellen, daß keiner diesen Regeln ausgesetzt ist, der das nicht (mehr) will. Und dem ist ja auch so. Die Unauflöslichkeit der katholischen Ehetheorie ist nur solange gültig, solange man daran glaubt. Für jemanden, der nicht mehr daran glaubt, hat sich die Sache von alleine erledigt.

Liebe Lissie,

 

1. scheinst Du die Penetranz der kirchlichen "Ehegesetzgebung" noch nicht am eigenen Leibe erfahren zu haben.

 

2. Erledigt sich diese Sache für jemanden, der nicht daran glaubt eben nicht von selbst, wenn der gläubige Partner wieder heiraten will und in diesem Falle um seinen Job bei der Kirche fürchten muß. Der nichtgläubige Partner, für den die Sache an sich erledigt ist, wird mit einer Penetranz zur Aussage genötigt, die sprichwörtlich ist.

 

Wenn solche Dinge wie das Arbeitsrecht von der "Folklore" dann mit betroffen werden, hört der Spaß langsam auf.

 

Gruß

Barbara

 

 

Äh,

 

aber genau das ist es doch, was ich oben versucht habe, auseinanderzudividieren.

Problematisch kann doch hinsichtlich staatlicher Gesetzgebung die Verbindung von Arbeitsrecht und den kirchlichen Regeln der Eheschließung sein. Allein hier könnte der Staat etwas ändern, nämlich das Privileg der Kirchen, Leute, die nicht nach den Regeln einer Kirche leben, zu entlassen.

 

Alles andere ist nicht zu ändern. weder, dass eine Kirche eigene Regeln aufstellt, noch dass sie diese intstitutionalisiert hat. Was willst Du denn bitteschön hier verbieten. Und wenn eijn Nichtgläubiger einen Gläubigen heiraten will, dann müssen die das miteinander ausmachen.

Wenn es bei dem Thema Ehe nicht zu der Diskussion kommt, dann eben bei der Taufe für die Kinder, bei Speisevorschriften, Gestaltung des Sonntags usw.

 

Ich versteh nicht, warum Du gerade bei der Ehe darauf beharrst, dass einer religiösen Gemeinschaft verboten werden soll, Regeln dafür aufzustellen.

 

Wärst Du hier konsequent, müsstest Du sagen, eine Religionsgemeinschaft dürfte keinerlei Vorschriften erlassen, schließlich könnte das auch die Lebensgestaltung eines Nichtgläubigen betreffen. Und dann müsstest Du eigentlich jede religiöse Organisation von vornherein verbieten, weil diese sich ja potenziell Regeln zur Lebensgestaltung geben könnte.

 

Das Argument mit dem Vertrag gilt übrigens auch für andere Bereiche kirchlichen Lebens: etwa Priesterweihe, Ordensgelübde. Konsequenterweise müsstest Du jedwede Verbindlichkeit negieren. Für Klöster und Bistümer müsstest Du vorschreiben, dass sie Rückstellungen bilden, damit diejenigen, die nach einer Zeit nicht mehr Ordensleute oder Priester sein wollen nicht durch eine wirtschaftliche Anhängigkeit am Verlassen gehindert würden.

 

Ich kann Deine Anliegen aufgrund persönlicher Anliegen verstehen, aber so, wie Du sie vorträgst, kann das ganze nur zum Verbot jedweder weltanschaulichen Gruppierung führen.

Grundsätzlich wird ein liberaler Staat religiösen Zwang nicht verhindern können, da er sich aus dem weltanschaulichen Bereich so weit wie möglich heraushalten muss.

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@Mat: Ich denke, Du hast das Problem konsequent zu Ende gedacht. Und gerade diese Konsequenz finde ich erschreckend. Ich wollte in keinem Staat leben, der mich derart vor vermeintlichen Übergriffen einer Religionsgemeinschaft "schützt". Wollte ich alles Verbindliche und Verpflichtende in einer Religion untersagen, bliebe eine leere Hülle übrig. Eine solche Religion wäre beliebig und schal und hätte mit Recht keine Anziehungskraft.

 

Es mag sein, dass Glaubenslehren und damit verbunden rechtliche Regelungen einem Menschen nicht immer in den Kram passen, ihn herausfordern, vielleicht sogar zeitweise überfordern. Wenn mir das alles zu viel wird oder nicht mehr meiner Überzeugung entspricht, habe ich die Möglichkeit, mich davon zu distanzieren und neu zu orientieren. Vielleicht ist es aber auch Anlass, mir Rechenschaft darüber abzulegen, was mir mein Glaube bedeutet und was ich von ihm erwarte: Dass ich nur bestätigt werde, in dem, was ich schon immer wusste? Dass ich möglichst in Ruhe gelassen und nicht angefragt werde? Dass ich keinerlei Verpflichtung eingehe und auf die mir zustehende Freiheit nicht verzichte?

 

Ob ein solcher Glaube wirklich trägt?

 

Nachdenkliche Grüße von Iudex

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Grüße !

 

Du müsstest doch dann Deine "Konkubine" verlassen und zu Deiner eigentlichen Ehefrau zurückkehren oder zumindest zölibatär leben.

 

Nun, meine erste Frau verstarb, dann lernte ich meine Jetzige kennen. Im Grunde bräuchte nur ihr Ex das Zeitliche zu segnen, und ich wäre wieder der Gute. Ist so`n Paradox für sich.

Allerdings nicht das Einzige, da kommen noch ein paar Dinge dazu....

Ansonsten ist es aber genau der Punkt, an dem ich mit dem Lehramt im Argen liege, richtig.

 

 

Dann würdest Du ewige Höllenqualen riskieren und Dein Leben im Himmelreich, das ewiges Glück verspricht, aufs Spiel setzen, denn Du lebst in fortdauernder Sünde.

 

Jepp, mach ich... :lol:

Meine Entscheidung, meine Verantwortung. Nicht die des Lehramtes. Meine.

Wie man im Weiteren damit umgeht, im Bezug auf andere Sakramente... das ist wieder eine andere Frage.

 

 

Oder das Lehramt hat nicht recht. Dann ist das richtig was Du jetzt tust. Dann fragt man sich aber, ob das Lehramt nicht etwas sehr, sehr böses ist, wenn es die Menschen auseinanderbringt und ihnen ein schlechtes Gewissen einredet. Was mag Gott wohl darüber denken, wenn man vorgibt in seinem Namen zu sprechen und dabei solches Unrecht tut?

(Das alles aus unserer Sicht, für einen "Fundi" ergibt sich der Widerspruch nicht)

 

Nun, ich schätze, Gott wird die Motive beurteilen. Das gilt für das Lehramt, das gilt für mich... Ich denke, das die Verantwortlichen nach bestem Wissen und Gewissen handeln.

Der Rest... meine Sache. Was nicht heisst, dass es nicht Bitter ist.

 

 

Der Austritt ist keine Trotzreaktion sondern eine konsequente Reaktion. Dein Argument trifft auch ins Leere: Ändern tust Du sowieso nichts. Die Kirche lässt es nicht zu, dass der einzelne etwas ändert. Darum geht es nicht.

 

B) Richtig. Darum geht es nicht. Es geht darum, dass die Kirche ein Bestandteil des Glaubens selbst ist. Hallo. Und nicht nur des Glaubens. Meine Kleenen sind ja auch drin. Oder sollen die auch nicht mehr dürfen ? So ne' Kirche gehört einfach zum Leben dazu, ab einem gewissen Punkt.

 

Das mag schon sein, dass die Kirche nicht nur Lehramt ist.

 

Wenn es doch sein "mag", warum machst Du es dann nur am Lehramt fest ? :lol:

 

Darf ich auch an das glauben was ICH möchte, und mich dann einfach "katholisch" nennen?

 

:D Das tun sowieso mehr als Du ahnst.

Allerdings kenne ich keinen, der sich römisch katholisch nennt, und nicht Mitglied der Kirche wäre... Und innerhalb dieser Kirche gibt es einige Strömungen... wie heisst es noch.... Einheit in Vielfalt. Aber was immer Du so glauben möchtest... wenn es nicht reinpasst, wieso solltest Du Wert drauf legen Dich katholisch zu nennen ?

 

Weißt Du, was ich denke ?

Ich habe ein Problem mit dem Lehramt, Du wesentlich mehr mit "der" Kirche, bzw. das, was Du darunter verstehst. Und offenbar verstehst Du etwas völlig anderes darunter las meiner Einer.

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Grüße !

 

Du müsstest doch dann Deine "Konkubine" verlassen und zu Deiner eigentlichen Ehefrau zurückkehren oder zumindest zölibatär leben.

 

Nun, meine erste Frau verstarb, dann lernte ich meine Jetzige kennen. Im Grunde bräuchte nur ihr Ex das Zeitliche zu segnen, und ich wäre wieder der Gute. Ist so`n Paradox für sich.

Allerdings nicht das Einzige, da kommen noch ein paar Dinge dazu....

Ansonsten ist es aber genau der Punkt, an dem ich mit dem Lehramt im Argen liege, richtig.

 

 

Dann würdest Du ewige Höllenqualen riskieren und Dein Leben im Himmelreich, das ewiges Glück verspricht, aufs Spiel setzen, denn Du lebst in fortdauernder Sünde.

 

Jepp, mach ich... :lol:

Meine Entscheidung, meine Verantwortung. Nicht die des Lehramtes. Meine.

Wie man im Weiteren damit umgeht, im Bezug auf andere Sakramente... das ist wieder eine andere Frage.

 

 

Oder das Lehramt hat nicht recht. Dann ist das richtig was Du jetzt tust. Dann fragt man sich aber, ob das Lehramt nicht etwas sehr, sehr böses ist, wenn es die Menschen auseinanderbringt und ihnen ein schlechtes Gewissen einredet. Was mag Gott wohl darüber denken, wenn man vorgibt in seinem Namen zu sprechen und dabei solches Unrecht tut?

(Das alles aus unserer Sicht, für einen "Fundi" ergibt sich der Widerspruch nicht)

 

Nun, ich schätze, Gott wird die Motive beurteilen. Das gilt für das Lehramt, das gilt für mich... Ich denke, das die Verantwortlichen nach bestem Wissen und Gewissen handeln.

Der Rest... meine Sache. Was nicht heisst, dass es nicht Bitter ist.

 

 

Der Austritt ist keine Trotzreaktion sondern eine konsequente Reaktion. Dein Argument trifft auch ins Leere: Ändern tust Du sowieso nichts. Die Kirche lässt es nicht zu, dass der einzelne etwas ändert. Darum geht es nicht.

 

B) Richtig. Darum geht es nicht. Es geht darum, dass die Kirche ein Bestandteil des Glaubens selbst ist. Hallo. Und nicht nur des Glaubens. Meine Kleenen sind ja auch drin. Oder sollen die auch nicht mehr dürfen ? So ne' Kirche gehört einfach zum Leben dazu, ab einem gewissen Punkt.

 

Das mag schon sein, dass die Kirche nicht nur Lehramt ist.

 

Wenn es doch sein "mag", warum machst Du es dann nur am Lehramt fest ? :lol:

 

Darf ich auch an das glauben was ICH möchte, und mich dann einfach "katholisch" nennen?

 

:D Das tun sowieso mehr als Du ahnst.

Allerdings kenne ich keinen, der sich römisch katholisch nennt, und nicht Mitglied der Kirche wäre... Und innerhalb dieser Kirche gibt es einige Strömungen... wie heisst es noch.... Einheit in Vielfalt. Aber was immer Du so glauben möchtest... wenn es nicht reinpasst, wieso solltest Du Wert drauf legen Dich katholisch zu nennen ?

 

Weißt Du, was ich denke ?

Ich habe ein Problem mit dem Lehramt, Du wesentlich mehr mit "der" Kirche, bzw. das, was Du darunter verstehst. Und offenbar verstehst Du etwas völlig anderes darunter las meiner Einer.

 

 

Hallo DasX,

 

Nun, meine erste Frau verstarb, dann lernte ich meine Jetzige kennen. Im Grunde bräuchte nur ihr Ex das Zeitliche zu segnen, und ich wäre wieder der Gute. Ist so`n Paradox für sich.

 

Sokrates hatte das schon einmal erwähnt. Du könntest Deine Frau totschlagen und das beichten.

 

Mein Hauptanliegen ist die Frage, ob die offizielle Kirche wirklich Gott "repräsentiert".

Und wann würdest Du mit katholischen Kirche brechen? Was müsste dazu passieren?

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Grüße !

 

Sokrates hatte das schon einmal erwähnt. Du könntest Deine Frau totschlagen und das beichten.

 

Richtig, wäre auch eine Möglichkeit wieder "Vollmitglied" zu werden. :ph34r:

 

Mein Hauptanliegen ist die Frage, ob die offizielle Kirche wirklich Gott "repräsentiert".

Und wann würdest Du mit katholischen Kirche brechen? Was müsste dazu passieren?

 

Nun, ich habe schon mal gesagt, dass ich es durchaus so sehe, dass der ein oder andere ein goldenes Kalb hat, dass sich Rom nennt. Persönlich denke ich nicht, dass jede Blähung, die jemand im Vatikan haben mag, DIE große Offenbarung darstellt. Wenn ich mir die Geschichte der Kirche ansehe... nun, es sind Menschen, Menschen mit Fehlern, schweren Fehlern zum Teil, mit Erwartungshaltungen, Vorurteilen, und allem was den Menschen so anhangt. Man irrt, man vergeht sich, man vertut sich. Von daher, nein. Die Kirche räpresentiert nicht Gott, in allem und jedem und absolut. Das würde ich nur Jesus Christus selbst zugestehen. Allein, das ist meine persönliche Sicht, für niemand von Bedeutung denn für mich selbst.

 

Was die zweite Frage betrifft.... nun, wie in jeder Beziehung. Wenn für mich die Gründe zu gehen schwerer wiegen als die Gründe zu bleiben.

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Grüße !

 

Sokrates hatte das schon einmal erwähnt. Du könntest Deine Frau totschlagen und das beichten.

 

Richtig, wäre auch eine Möglichkeit wieder "Vollmitglied" zu werden. :ph34r:

 

Mein Hauptanliegen ist die Frage, ob die offizielle Kirche wirklich Gott "repräsentiert".

Und wann würdest Du mit katholischen Kirche brechen? Was müsste dazu passieren?

 

Nun, ich habe schon mal gesagt, dass ich es durchaus so sehe, dass der ein oder andere ein goldenes Kalb hat, dass sich Rom nennt. Persönlich denke ich nicht, dass jede Blähung, die jemand im Vatikan haben mag, DIE große Offenbarung darstellt. Wenn ich mir die Geschichte der Kirche ansehe... nun, es sind Menschen, Menschen mit Fehlern, schweren Fehlern zum Teil, mit Erwartungshaltungen, Vorurteilen, und allem was den Menschen so anhangt. Man irrt, man vergeht sich, man vertut sich. Von daher, nein. Die Kirche räpresentiert nicht Gott, in allem und jedem und absolut. Das würde ich nur Jesus Christus selbst zugestehen. Allein, das ist meine persönliche Sicht, für niemand von Bedeutung denn für mich selbst.

 

Was die zweite Frage betrifft.... nun, wie in jeder Beziehung. Wenn für mich die Gründe zu gehen schwerer wiegen als die Gründe zu bleiben.

 

Hallo,

 

Du darfst das auch nicht so verstehen, dass ich Dich verurteilen will o.ä. Verstehe es vielmehr als Nachfrage bzgl. Deiner Motive. Dein "Verhalten" selbst ist mir ja sehr sympathisch.

Ich wäre mir eben nur immer unsicher, niemals wissend was Gott eigentlich ist und was er eigentlich möchte (wenn er denn etwas möchte).

 

Zu meiner zweiten Frage: Ich wundere mich, dass Menschen trotzdem in der Kirche bleiben, obwohl sie aufgrund von unsinnigen Regeln in wichtigen Bereichen ausgeschlossen werden.

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Grüße !

 

Ich wäre mir eben nur immer unsicher, niemals wissend was Gott eigentlich ist und was er eigentlich möchte (wenn er denn etwas möchte).

 

Nichts, aber auch nichts und niemand ist schlimmer und näher am Teufel selbst, in Worten wie im Tun, als jene, die sich absolut SICHER sind sie wüssten Gottes Wollen in allem und jedem. Deus lo vult. Ansonsten sieht der Christ die Botschaft Jesu als Richtschnur. Fertig.

 

 

Zu meiner zweiten Frage: Ich wundere mich, dass Menschen trotzdem in der Kirche bleiben, obwohl sie aufgrund von unsinnigen Regeln in wichtigen Bereichen ausgeschlossen werden.

 

Wie gesagt, versuche die Kirche mal als große Familie zu sehen. Nur weil Du bei Deinem großen Bruder Hausverbot hast musst Du nicht Deine Schwester vor die Tür seltzen, oder Deinen kleineren Bruder nicht mehr kennen wollen. Und nur weil Deiner Mutter Deine neue Beziehung nicht passt hört sich nicht auf Deine Mutter zu sein.

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Hallo Euch allen,

 

inzwischen ist einiges passiert und ich wollte Euch mal auf den letzten Stand bringen.

 

Nachdem also der zuständige Offizial m. E. erst einmal komplett die Arbeit in dem Verfahren niedergelegt hatte ist mir der Kragen geplatzt. Ich sah keinen anderen Ausweg, als mich beim Bischof zu beschweren. Den fünf-seitigen Brief habe ich ihm (durch Zufall) persönlich übergeben können. Wenige Tage später erhielt ich die Antwort. Der Bischof teilte mit, dass er sich beim Offizialat nach meinem Verfahren erkundigt habe, das in Kürze ein psych. Gutachten meines Ex-Mannes eingeholt würde und ich ggf. den Offizial ablehnen könne. Weiter könne er zunächst nichts machen, da das Gericht ein unabhängiges Gremium sei.

 

Seitdem geht es in diesem Verfahren so etwas von schnell voran. Das Gutachten lag innerhalb von zwei Wochen vor (übrigens eher zu meinen Gunsten) und die Akte war beim Ehebandverteidiger, dessen Aussage ich noch nicht ganz verstehe. Er schreibt z. B. wie folgt:

 

1. wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung schon Erkrankung vorlag, war er eheführungsunfähig

 

2. bei dem Gutachten diagnostizierten Defiziten können einige durchaus als Folge der Alkoholkrankheit aufgefasst werden

 

3. für Urteilsfindung ist von zentraler Bedeutung, ob Nichtkläger zum Zeitpunkt der Eheschließung schon diagnostizierbar alkoholkrank war. Hinweise zur Klärung dieser Frage bietet die Akte reichlich, doch möchte ich dazu keine Stellung nehmen.

 

Hat zu Punkt 3., letzter Satz, jemand eine Idee, wie der Herr das meint????

 

M. E. soll doch ein Ehebandverteidiger das Eheband verteidigen, sprich Gründe finden, warum das Band bestehen bleiben muss. Hierzu führt der Ehebandverteidiger aber nichts an. Ist das für mich eher positiv oder negativ?

 

So, das ist der Stand der Dinge. Über Antworten würde ich mich reichlich freuen.

 

LG

Annette

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Annette:

für Urteilsfindung ist von zentraler Bedeutung, ob Nichtkläger zum Zeitpunkt der Eheschließung schon diagnostizierbar alkoholkrank war. Hinweise zur Klärung dieser Frage bietet die Akte reichlich, doch möchte ich dazu keine Stellung nehmen.

 

Hallo Annette,

 

hm, hm, ich will mal gaaaanz vorsichtig andeuten, dass ich diesen Satz als für Dich positiv deuten könnte, weil

a) ein psychologisches/psychiatrisches (??) Gutachten vorliegt,

:huh: der Ehebandverteidiger aller Wahrscheinlichkeit nach kein Psychologe/Psychiater, sondern Theologe ist, der einen Sachverhalt nicht beurteilen will, den er auch nicht beurteilen kann,

c) ich in dem Satz eine verklausulierte "Einladung" an den Gutachter zu sehen meine, dass der Gutachter vielleicht auch noch zum "zentralen Punkt" Stellung nehmen könnte...

 

Vorsichtig genug?

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Er schreibt z. B. wie folgt:

 

1. wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung schon Erkrankung vorlag, war er eheführungsunfähig

 

2. bei dem Gutachten diagnostizierten Defiziten können einige durchaus als Folge der Alkoholkrankheit aufgefasst werden

 

3. für Urteilsfindung ist von zentraler Bedeutung, ob Nichtkläger zum Zeitpunkt der Eheschließung schon diagnostizierbar alkoholkrank war. Hinweise zur Klärung dieser Frage bietet die Akte reichlich, doch möchte ich dazu keine Stellung nehmen.

 

Hat zu Punkt 3., letzter Satz, jemand eine Idee, wie der Herr das meint????

 

M. E. soll doch ein Ehebandverteidiger das Eheband verteidigen, sprich Gründe finden, warum das Band bestehen bleiben muss. Hierzu führt der Ehebandverteidiger aber nichts an. Ist das für mich eher positiv oder negativ?

 

So, das ist der Stand der Dinge. Über Antworten würde ich mich reichlich freuen.

 

LG

Annette

Liebe Annette,

 

ich bin selbst Alkoholikerin und kann Dir sagen, daß man diese Krankheit lebenslang hat. Sie ist schon latent vorhanden, wenn man noch gar keinen Alkohol zu sich genommen hat. Wenn man Suchtverhalten hat, ist es irrelevant, wann ein Außenstehender, also ein Arzt, was diagnostiziert, denn er kann nur die Symptome sehen, nämlich das Saufen, den Tremor, die Persönlichkeitsveränderung und die Veränderungen am Körper und im Gesicht.

 

Gute Suchtärzte wissen das. Im Endeffekt hilft nur eine Auseinandersetzung mit sich selbst, am besten mit Hilfe einer Therapie und lebenslange Abstinenz. Aber zu der Einsicht muß man erst mal kommen. Wenn man dann allerdings trocken ist, lebt man so normal wie jeder andere auch, sogar mit "diagnostizierter" Alkoholabhängigkeit. "Gesund", also in dem Sinne, daß man ein Trinkverhalten eines sogenannten "normalen" Menschen zurückkehrt, wird man nie mehr wieder.

 

Wenn ich mir die Gedankengänge dieses katholischen "Eherechtsspezialisten" so ansehe, muß ich daraus schließen, daß auch ein trockener Alkoholiker eheunfähig ist. Er hat ja die "diagnostizierte Krankheit" und ist unfähig zu heiraten. Dann sind alle kirchlichen Hochzeiten zwischen trockenen Alkoholikern, die ich in jetzt fast 25 Jahren Abstinenz miterlebt habe, ungültig? Das muß ja so sein, denn die Krankheit ist ja "diagnostiziert" und unheilbar.

 

Also irgendwie kommt mir das alles sehr spitzfindig vor, nur um ein überlebtes "Ehesakrament" hochzuhalten.

 

Liebe Grüße

Barbara

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Noch was habe ich vergessen: Auf meiner 25 jährigen Laufbahn in diversen Selbsthilfegruppen sind mir auch ein paar Schluckspechte begegnet, die Priester waren. Keinem von ihnen wurde - auch in seiner aktiven Trinkzeit - die Priesterweihe aberkannt. Sie sind in Therapie gegangen, wie die anderen Alkoholiker auch und haben danach Dispens von ihrem Bischof erhalten, weil sie den Wein nicht mehr trinken konnten, den sie in Christi Blut verwandeln sollen. Die trinken jetzt Traubensaft und gut ist.

 

Sakrament ist Sakrament, so habe ich es gelernt, als ich noch katholisch war, ob das die Priesterweihe ist, oder die Ehe. Drückt die Kirche bei den betroffenen Priestern etwa ein Auge zu, weil sie großen Priestermangel hat? Das könnte man, wenn man schlecht denkt vermuten.

 

Oder sonst noch: Ich bin getauft. Da ich von Geburt an unter dieser Krankheit leide, ist das nicht gültig. Hurra :huh:

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Liebe Annette,

 

also ich habe hier den Eindruck gewonnen, dass dieser ganze Formalienkram doch sehr seltsam ist bei so einem Prozedere.

Nun habe ich überhaupt keinen Schimmer von den ganzen Sachen; ich bin zwar katholisch, wir sind jedoch standesamtlich verheiratet (meine Frau ist evangelisch), und das wird wohl auch so bleiben (will heissen: eine kirchliche Heirat möchte ich nicht, und schon gar keine katholische).

 

Nun kann ich dir nur alles Gute wünschen, wie auch immer es weitergehen wird. :huh: Ich bin mir nur sicher, dass - egal wie es weitergehen wird - Gott immer dabei sein wird, denn der ist grösser als alle Formalien.

 

liebe Grüße

 

Olli

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Hallo Euch allen,

 

inzwischen ist einiges passiert und ich wollte Euch mal auf den letzten Stand bringen.

 

Nachdem also der zuständige Offizial m. E. erst einmal komplett die Arbeit in dem Verfahren niedergelegt hatte ist mir der Kragen geplatzt. Ich sah keinen anderen Ausweg, als mich beim Bischof zu beschweren. Den fünf-seitigen Brief habe ich ihm (durch Zufall) persönlich übergeben können. Wenige Tage später erhielt ich die Antwort. Der Bischof teilte mit, dass er sich beim Offizialat nach meinem Verfahren erkundigt habe, das in Kürze ein psych. Gutachten meines Ex-Mannes eingeholt würde und ich ggf. den Offizial ablehnen könne. Weiter könne er zunächst nichts machen, da das Gericht ein unabhängiges Gremium sei.

 

Seitdem geht es in diesem Verfahren so etwas von schnell voran. Das Gutachten lag innerhalb von zwei Wochen vor (übrigens eher zu meinen Gunsten) und die Akte war beim Ehebandverteidiger, dessen Aussage ich noch nicht ganz verstehe. Er schreibt z. B. wie folgt:

 

1. wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung schon Erkrankung vorlag, war er eheführungsunfähig

 

2. bei dem Gutachten diagnostizierten Defiziten können einige durchaus als Folge der Alkoholkrankheit aufgefasst werden

 

3. für Urteilsfindung ist von zentraler Bedeutung, ob Nichtkläger zum Zeitpunkt der Eheschließung schon diagnostizierbar alkoholkrank war. Hinweise zur Klärung dieser Frage bietet die Akte reichlich, doch möchte ich dazu keine Stellung nehmen.

 

Hat zu Punkt 3., letzter Satz, jemand eine Idee, wie der Herr das meint????

 

M. E. soll doch ein Ehebandverteidiger das Eheband verteidigen, sprich Gründe finden, warum das Band bestehen bleiben muss. Hierzu führt der Ehebandverteidiger aber nichts an. Ist das für mich eher positiv oder negativ?

 

So, das ist der Stand der Dinge. Über Antworten würde ich mich reichlich freuen.

 

LG

Annette

 

Liebe Annette,

 

schön, mal wieder etwas von Dir zu lesen. Klar, dass ich zu diesem Thema auch meinen Senf dazu geben muss :huh:

 

Es ist immer ein bisschen schwierig, zu einer Sache Stellung zu nehmen, wenn man die Fakten nicht einmal halb kennt, hier konkret weder das Gutachten noch die Stellungnahme des Ebv's in Gänze. Unter diesem Vorbehalt würde ich sagen, dass es ein gutes Zeichen ist, wenn der Ehebandverteidiger so wenig schreibt. Seine Aufgabe besteht - wie Du völlig zurecht schreibst - alles vorzubringen, was für die Gültigkeit der Eheschließung spricht. Er muss also nicht die Argumente vortragen, die für die Klagebehauptung sprechen. Das ist ja auch mit einem zivilen Prozess vergleichbar, in dem es unterschiedliche Rollen gibt. Kurz und gut: Wenn er wenig bis nichts für die Gültigkeit vorbringt, sollte es für einen positiven Ausgang des Verfahrens sprechen. Die Entscheidung liegt jedoch bei den drei Richtern.

 

Ich wünsche Dir jedenfalls für den weiteren Verlauf des Verfahrens alles Gute. Wenn Du weitere Fragen hast, weißt Du, wie Du mich erreichen kannst.

 

Herzliche Grüße von Iudex

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Noch was habe ich vergessen: Auf meiner 25 jährigen Laufbahn in diversen Selbsthilfegruppen sind mir auch ein paar Schluckspechte begegnet, die Priester waren. Keinem von ihnen wurde - auch in seiner aktiven Trinkzeit - die Priesterweihe aberkannt. Sie sind in Therapie gegangen, wie die anderen Alkoholiker auch und haben danach Dispens von ihrem Bischof erhalten, weil sie den Wein nicht mehr trinken konnten, den sie in Christi Blut verwandeln sollen. Die trinken jetzt Traubensaft und gut ist.

 

Sakrament ist Sakrament, so habe ich es gelernt, als ich noch katholisch war, ob das die Priesterweihe ist, oder die Ehe. Drückt die Kirche bei den betroffenen Priestern etwa ein Auge zu, weil sie großen Priestermangel hat? Das könnte man, wenn man schlecht denkt vermuten.

 

Oder sonst noch: Ich bin getauft. Da ich von Geburt an unter dieser Krankheit leide, ist das nicht gültig. Hurra :huh:

 

Liebe Barbara,

 

es geht hier überhaupt nicht um die Frage, ob man karank ist oder nicht, sondern ob die Krankheit bei Eheschluss das Zustandekommen der Ehe verhindern. Das Eheband kommt zustande, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung ein freiwilliger Konsens über die Schließung einer christlichen Ehe zustande kommt, und gleichzeitig kein Ehehindernis (etwa der Bestand einer anderen Ehe) besteht.

Das sieht bei einer Taufe nun leider leider anders aus....

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Noch was habe ich vergessen: Auf meiner 25 jährigen Laufbahn in diversen Selbsthilfegruppen sind mir auch ein paar Schluckspechte begegnet, die Priester waren. Keinem von ihnen wurde - auch in seiner aktiven Trinkzeit - die Priesterweihe aberkannt. Sie sind in Therapie gegangen, wie die anderen Alkoholiker auch und haben danach Dispens von ihrem Bischof erhalten, weil sie den Wein nicht mehr trinken konnten, den sie in Christi Blut verwandeln sollen. Die trinken jetzt Traubensaft und gut ist.

 

Sakrament ist Sakrament, so habe ich es gelernt, als ich noch katholisch war, ob das die Priesterweihe ist, oder die Ehe. Drückt die Kirche bei den betroffenen Priestern etwa ein Auge zu, weil sie großen Priestermangel hat? Das könnte man, wenn man schlecht denkt vermuten.

 

Oder sonst noch: Ich bin getauft. Da ich von Geburt an unter dieser Krankheit leide, ist das nicht gültig. Hurra :huh:

 

Liebe Barbara,

 

es geht hier überhaupt nicht um die Frage, ob man karank ist oder nicht, sondern ob die Krankheit bei Eheschluss das Zustandekommen der Ehe verhindern. Das Eheband kommt zustande, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung ein freiwilliger Konsens über die Schließung einer christlichen Ehe zustande kommt, und gleichzeitig kein Ehehindernis (etwa der Bestand einer anderen Ehe) besteht.

Das sieht bei einer Taufe nun leider leider anders aus....

Lieber Mat,

 

das ist aber trotzdem ein Glatteis, auf das man sich bei einer solchen Argumentation begibt. Ich möchte doch mal richtig stellen, daß ich davon ausgehe, daß der besagte Eherechts-Spezialist, der Annette geschrieben hat, das Beste für sie will und nach Argumenten sucht, um ihr zu helfen. Aber die Argumentation mit den auf den Alkoholismus zurückgehenden Schwierigkeiten, wirft Fragen für andere Ehen auf, die mit den gleichen Schwierigkeiten gehalten haben und wo der trinkende Partner heute trocken ist. Ist da das Zustandekommen einer solchen Ehe auch verhindert? Das ist eigentlich meine Kritik: bei dieser Argumentation wird die Gültigkeit vieler anderer Ehen in Frage gestellt.

 

Liebe Grüße

Barbara

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hoffe erstmal, euch allen geht es heute richtig gut!

 

So, neues gibt es nicht viel. Das Bistum will jetzt erst einmal Geld von mir. Auch scheint es, also wollten sie ohne die 200 Euro nicht weiterarbeiten. Ok, die Euros habe ich eingezahlt, mal sehen, zu welchem Entschluss die Herren dann in der ersten Instanz kommen (wenn meinem Offizial nicht zwischendurch noch etwas neues einfällt oder er hier und da noch Bedenken hat und sich eine monatelange Auszeit gönnt um darüber zu grübeln und in sich zu gehen).

 

Ja, mein Offizial. Was hab ich die letzten zwei Jahre über diesen Menschen gegrübelt! Ein wirklich komischer Zeitgenosse. Ich glaube, wir beiden hatten keine große Chance, miteinander klar zu kommen. Ihm hätte es wahrscheinlich besser gefallen, wenn ich ab und an so unter dem Teppich kriechend bei ihm vorbeigekommen wäre, buckelnd und kleinlaut (wie eben die meisten, die ein solches Verfahren anstreben, weil sie irgendwo im Dienste der Kirche stehen) und mir hätte es besser gefallen, von ihm mehr menschliche Nähe, mehr Verständnis und Interesse für meine Situation und Mitgefühl zu bekommen. Er hat sich vermutlich von Anfang an gedacht, was will die Frau hier (forsch, lebenslustig, tageslichttauglich), wahrscheinlich noch ne schöne Hochzeitsfeier mit Kirche und so, ich hab mir gedacht, ich werde mich hier nicht kleinmachen lassen. Ich bin so, wie ich bin und ich spreche hier eine klare und ehrliche Sprache.

 

Kirchlich heiraten möchte ich übrigens nicht mehr, die Lust darauf ist mir im Moment gründlich vergangen. Ich ziehe dieses Verfahren jetzt durch und dann muss ich mal sehen, wie ich das für mich letztlich verarbeitet bekomme.

 

Zwischenzeitlich habe ich standesamtlich geheiratet, bin glücklich mit meinem Ehemann - auch wenn das jetzt wirklich nicht gut angesehen ist in der katholischen Kirche.

 

Zu meinen Vorschreiberinnen:

 

Eine Ehe ist für mich (und in meinem Fall) nicht zustande gekommen, weil mein Ex-Mann bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung ein Alkoholproblem (von dem ich seinerzeit aber noch nicht wusste) hatte und wahrscheinlich wirklich nicht in der Lage war, mir und sich ein lebenslanges Versprechen zu geben.

 

Barbara hat recht, dieser (spezielle) Sachverhalt ist analog auf etliche Ehen anzuwenden, die dann eventuell nicht gültig geschlossen worden sind. Bloss, dass sich die Frage in vielen Ehen nicht stellt - und wo sie sich nicht stellt, da sollte es auch gut sein.

 

Immer noch auf Kriegsfuß stehe ich mit den CIC-Voraussetzungen, die eine Annullierung überhaupt erst zulassen. Ich finde es nach wie vor unmenschlich, was die Kirche ihren "Leuten" abverlangt. Ich finde den Gedanken unerträglich, dass eine Ehe völlig am Ende ist (eben erst vielleicht viele Jahre nach der Eheschließung) und die Kirche hier maximal nur eine Trennung von Tisch und Bett vorsieht; eine Trennung mit dem Verzicht auf ein "erfülltes" Leben. Am anständigsten allerdings verharrt man in dieser Ehe, schweigt und holt sich ab und an einen Rat des 30-jährigen und unendlich lebenserfahrenen Gemeinde-Kaplans oder einen mitleidvollen Blick des Kirchenvorstands. Das hilft!!!

 

Ich habe mir vorgenommen, dagegen - unabhängig von meinem Verfahrensausgang - zu protestieren, wo immer ich kann. Hier leistet sich die Kirche ein düsteres Bild von Schuld und Schande, wie es im Mittelalter hätte nicht schlimmer sein können.

 

Bis bald

 

Annette

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Noch was habe ich vergessen: Auf meiner 25 jährigen Laufbahn in diversen Selbsthilfegruppen sind mir auch ein paar Schluckspechte begegnet, die Priester waren. Keinem von ihnen wurde - auch in seiner aktiven Trinkzeit - die Priesterweihe aberkannt. Sie sind in Therapie gegangen, wie die anderen Alkoholiker auch und haben danach Dispens von ihrem Bischof erhalten, weil sie den Wein nicht mehr trinken konnten, den sie in Christi Blut verwandeln sollen. Die trinken jetzt Traubensaft und gut ist.

 

Sakrament ist Sakrament, so habe ich es gelernt, als ich noch katholisch war, ob das die Priesterweihe ist, oder die Ehe. Drückt die Kirche bei den betroffenen Priestern etwa ein Auge zu, weil sie großen Priestermangel hat? Das könnte man, wenn man schlecht denkt vermuten.

 

Oder sonst noch: Ich bin getauft. Da ich von Geburt an unter dieser Krankheit leide, ist das nicht gültig. Hurra :huh:

 

Liebe Barbara,

 

es geht hier überhaupt nicht um die Frage, ob man karank ist oder nicht, sondern ob die Krankheit bei Eheschluss das Zustandekommen der Ehe verhindern. Das Eheband kommt zustande, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung ein freiwilliger Konsens über die Schließung einer christlichen Ehe zustande kommt, und gleichzeitig kein Ehehindernis (etwa der Bestand einer anderen Ehe) besteht.

Das sieht bei einer Taufe nun leider leider anders aus....

Lieber Mat,

 

das ist aber trotzdem ein Glatteis, auf das man sich bei einer solchen Argumentation begibt. Ich möchte doch mal richtig stellen, daß ich davon ausgehe, daß der besagte Eherechts-Spezialist, der Annette geschrieben hat, das Beste für sie will und nach Argumenten sucht, um ihr zu helfen. Aber die Argumentation mit den auf den Alkoholismus zurückgehenden Schwierigkeiten, wirft Fragen für andere Ehen auf, die mit den gleichen Schwierigkeiten gehalten haben und wo der trinkende Partner heute trocken ist. Ist da das Zustandekommen einer solchen Ehe auch verhindert? Das ist eigentlich meine Kritik: bei dieser Argumentation wird die Gültigkeit vieler anderer Ehen in Frage gestellt.

 

Liebe Grüße

Barbara

 

 

Liebe Barbara,

 

dafür gibt es einen anderen Trick :lol:

 

Eine Ehe gilt so lange als bestehend, so lange das Gegenteil nicht bewiesen ist. Also: wenn Du mit jemandem verheiratet bist, der zum Zeitpunkt der Eheschließung den Konsens gar nicht eingehen konnte, dies Dir aber nicht bewusst ist und Du das auch gar nicht wissen willst, weil Deine Ehe glücklich ist, kannst Du davon ausgehen, dass Deine Ehe gültig ist.

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Liebe Barbara,

 

dafür gibt es einen anderen Trick :huh:

 

Eine Ehe gilt so lange als bestehend, so lange das Gegenteil nicht bewiesen ist. Also: wenn Du mit jemandem verheiratet bist, der zum Zeitpunkt der Eheschließung den Konsens gar nicht eingehen konnte, dies Dir aber nicht bewusst ist und Du das auch gar nicht wissen willst, weil Deine Ehe glücklich ist, kannst Du davon ausgehen, dass Deine Ehe gültig ist.

Lieber Mat,

 

das ist ja auch die einzig vernünftige Sichtweise. Ich frage mich nur, warum der umgekehrte Fall, nämlich wenn die Ehe tot ist, auf der Gültigkeit herumgeritten wird.

 

LG

Barbara

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Liebe Barbara,

 

dafür gibt es einen anderen Trick :lol:

 

Eine Ehe gilt so lange als bestehend, so lange das Gegenteil nicht bewiesen ist. Also: wenn Du mit jemandem verheiratet bist, der zum Zeitpunkt der Eheschließung den Konsens gar nicht eingehen konnte, dies Dir aber nicht bewusst ist und Du das auch gar nicht wissen willst, weil Deine Ehe glücklich ist, kannst Du davon ausgehen, dass Deine Ehe gültig ist.

Das ist ja das was jeder Logik Hohn spricht.

Die Ehe besteht nach der Lehre tatsächlich, solange niemand die Ungültigkeit feststellt, aber in diesem Fall hat sie dann von Anfang an nie bestanden.

 

Wenn sie aber von Anfang nicht bestanden hat, dann hat sie auch zu dem Zeitpunkt nicht bestanden, als sie der Lehre nach doch bestanden hat, weil noch niemand Zweifel am Bestand angemeldet hatte. :huh:

 

Logisch wäre es, katholischen Eheleuten zu sagen, "ihr dürft davon ausgehen, daß ihr verheiratet seid, aber ob ihr wirklich verheiratet seid, weiss man nie genau"

 

Irgendein Papst hat ja mal verkündet, daß sich Glaube und Verstand nie widersprechen können.

 

Was für den Glauben gilt, gilt für das kanonische Recht wohl leider nicht.

 

Werner

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Hi Barbara,

 

weil nicht sein kann, was nicht sein darf, denn ....

 

in dieser Ehe-Situation sagt die Kirche durch die Verkündigung des Wortes, durch Gebet und Segen Hilfe und Beistand von Gott zu. Der Mensch antwortet in Liebe und sagt "JA" zu Gott. Dieser Bund wird in Jesus Christus verwirklicht und besiegelt und verheißt allen Menschen endgültig Glück und Heil. Diese Wirklichkeit wird in jeder Zeit sichtbar und erfahrbar durch die Gemeinschaft der Glaubenden. Ehe ist Sakrament, ein Zeichen, das sich die Brautleute im Angesicht der Kirche selbst spenden - oder besser gesagt feiern! Für Glaubende sind liebende Hingabe und Treue in der Ehe Bild des Bundes zwischen Christus und der Kirche. Ehe ist aber nicht nur Bild. Gottes Liebe zu den Menschen und Christi Hingabe an seine Kirche werden Gegenwart in der gelebten Liebe zwischen Mann und Frau.

 

... und das haut jetzt alles nicht mehr hin! Kein Glück, kein Heil, kein Bund = kein Segen, kein Sakrament??? Was war das dann?

 

LG

Annette

 

 

das ist ja auch die einzig vernünftige Sichtweise. Ich frage mich nur, warum der umgekehrte Fall, nämlich wenn die Ehe tot ist, auf der Gültigkeit herumgeritten wird.

 

LG

Barbara

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Was für den Glauben gilt, gilt für das kanonische Recht wohl leider nicht.

 

Werner

 

Das hat der CIC mit vielen weltlichen Gesetzesvorschriften und Verordnungen gemeinsam. :huh:

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Liebe Barbara,

 

dafür gibt es einen anderen Trick :lol:

 

Eine Ehe gilt so lange als bestehend, so lange das Gegenteil nicht bewiesen ist. Also: wenn Du mit jemandem verheiratet bist, der zum Zeitpunkt der Eheschließung den Konsens gar nicht eingehen konnte, dies Dir aber nicht bewusst ist und Du das auch gar nicht wissen willst, weil Deine Ehe glücklich ist, kannst Du davon ausgehen, dass Deine Ehe gültig ist.

Das ist ja das was jeder Logik Hohn spricht.

Die Ehe besteht nach der Lehre tatsächlich, solange niemand die Ungültigkeit feststellt, aber in diesem Fall hat sie dann von Anfang an nie bestanden.

 

Wenn sie aber von Anfang nicht bestanden hat, dann hat sie auch zu dem Zeitpunkt nicht bestanden, als sie der Lehre nach doch bestanden hat, weil noch niemand Zweifel am Bestand angemeldet hatte. :huh:

 

Logisch wäre es, katholischen Eheleuten zu sagen, "ihr dürft davon ausgehen, daß ihr verheiratet seid, aber ob ihr wirklich verheiratet seid, weiss man nie genau"

 

Irgendein Papst hat ja mal verkündet, daß sich Glaube und Verstand nie widersprechen können.

 

Was für den Glauben gilt, gilt für das kanonische Recht wohl leider nicht.

 

Werner

 

Lieber Werner,

 

es tröstet mich, dass nicht allein das kanonische Recht solch witzige Einfälle wie eine Ehenichtigkeit hat. Ich empfehle einfach einen Blick in das staatliche französische Scheidungsrecht - ein Land, das nicht im Verdacht steht, Außenstelle des Vatikan zu sein.

 

Das französische Recht kennt eine Vielzahl von Ehenichtigkeitsgründen. Schwerwiegend sind die Folgenden: "kompletter Willensmangel, Unmündigkeit, Bigamie, Inzest, Unzuständigkeit der Amtsperson und Unkenntnis der Sachlage."

 

Bei einer Ehenichtigkeitserklärung werden die personellen und versorgungsrechtlichen Rechtswirkungen der Ehen rückwirkend für nichtig erklärt, wonach der Ehebund als niemals existent angesehen wird. Nachzulesen hier:

 

http://ec.europa.eu/civiljustice/divorce/d...ce_fra_de.htm#9.

 

Wo jetzt der qualitative Unterschied zum kanonischen Recht liegen soll, ist mir jedenfalls nicht ersichtlich.

 

Dass es sogenannte Rechtsvermutungen, wie eben die der Gültigkeit einer Ehe gibt, die widerlegt werden können, ist auch keine Spezialität des kirchlichen Rechts.

 

Recht ist und bleibt eine komplizierte Sache. Manchmal würde ich mir wünschen, Leute wären hier mit ihrem Urteil etwas zurückhaltender.

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Recht ist und bleibt eine komplizierte Sache. Manchmal würde ich mir wünschen, Leute wären hier mit ihrem Urteil etwas zurückhaltender.
Und ich würde mir wünschen, daß Besserwisser erst mal denken, wenn sie schreiben. Der französische Eheauflösungskatalog ist mit Sicherheit weiter und liberaler gefasst, als der kirchliche. Ich wüßte nicht, warum sonst Napoléon Bonaparte solchen Wert auf die Möglichkeit der Ehescheidung und Separation gelegt hat, als er die Mutter aller europäischen bürgerlichen Gesetzbücher ausarbeitete, wenn das Kirchenrecht alle Zweifelsfälle abdecken konnte.
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Und ich würde mir wünschen, daß Besserwisser erst mal denken, wenn sie schreiben. Der französische Eheauflösungskatalog ist mit Sicherheit weiter und liberaler gefasst, als der kirchliche. Ich wüßte nicht, warum sonst Napoléon Bonaparte solchen Wert auf die Möglichkeit der Ehescheidung und Separation gelegt hat, als er die Mutter aller europäischen bürgerlichen Gesetzbücher ausarbeitete, wenn das Kirchenrecht alle Zweifelsfälle abdecken konnte.

Wir reden aber vom aktuellen Kirchenrecht und nicht von dem zu Napoleons Zeiten.

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