Clown Geschrieben 16. April 2007 Melden Share Geschrieben 16. April 2007 Ja, den Sch hab ich bestellt, aber nicht die EL. Entschuldige bitte, aber da stand doch dabei, die nächste EL gebe es kostenlos. Hast du etwa dagegen protestiert? Hast du darauf bestanden, den Sch zu kriegen, aber nicht die EL?? Nein? Also!! Wenn ich bei amazon etwas bestelle, gehe ich dann auch eine Verbindung mit dem jeweiligen Verlag ein, sodass mir dieser die Fortsetzung meines gekauften Buches liefern darf, ohne unter die Räder des 241a zu geraten? Gelegentlich weist Amazon darauf hin, dass das Buch von einem Händler geliefert wird (v.a. bei antiquarischen Büchern). S hat dir auch gleich gesagt, dass es den Sch von B gibt. Womöglich war Sch Empfangsbote deiner Bestellung bei B, was den Sch incl. EL betrifft?? Nein, Vertragsinhalt war nur, dass S mir einen Sch verschafft. Woher die den haben, wusste ich nicht und hat mich auch nicht interessiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 16. April 2007 Melden Share Geschrieben 16. April 2007 Clown, du hast aber doch den Schönfelder incl. EL bestellt, wenn auch kostenlos. Die unbestellten Waren sind ganz andere Fälle. Da hat vorher tatsächlich überhaupt kein Kontakt bestanden und du kriegst plötzlich die ersten 5 Bände des 30bändigen Brockhaus, unbestellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 16. April 2007 Melden Share Geschrieben 16. April 2007 Clown, du hast aber doch den Schönfelder incl. EL bestellt, wenn auch kostenlos. Die unbestellten Waren sind ganz andere Fälle. Da hat vorher tatsächlich überhaupt kein Kontakt bestanden und du kriegst plötzlich die ersten 5 Bände des 30bändigen Brockhaus, unbestellt. Nein, ich habe den Schönfelder ohne EL bestellt. Wenn ich Band 1 des Brockhaus bestelle und man mir in der Sendung dabeischreibt, man wolle mir nun auch Band 2 - kostenlos - zuschicken, dann ist das Zuschicken des Band 2 doch immer noch unbestellt. Insbesondere dann, wenn für Band 2 noch Geld verlangt wird. Der Schutzzweck des § 241a ist ja gerade, den Verbraucher vor der Belästigung durch unbestellte Waren zu schützen und ihm den Aufwand des Ablehnens des Vertrags und womöglich auch noch der Zurücksendung der Ware zu ersparen, daher muss "unbestellte Ware" so gelesen werden, dass eine Ware selbst dann unbestellt ist, wenn der Empfänger zwar zuvor eine ähnliche Ware bestellt und erhalten hat, die konkrete Ware aber unbestellt war. Ich fände es auch nicht schlecht, den 241a auch dann anzuwenden, wenn der Empfänger sich mit dem Versand einverstanden erklärt hat, bei ihm aber ein durch den Versender schuldhaft hervorgerufenen Irrtum über die Konditionen der Zusendung vorlag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Olli Geschrieben 16. April 2007 Melden Share Geschrieben 16. April 2007 http://photos13.flickr.com/17845818_edf990e519.jpg Nicht zu vergessen, dass die Eltern von Siegfried - Siegmund und Sieglinde- Geschwister waren. http://de.wikipedia.org/wiki/Siegfried_der_Drachent%C3%B6ter Olli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 17. April 2007 Melden Share Geschrieben 17. April 2007 Clown, du hast aber doch den Schönfelder incl. EL bestellt, wenn auch kostenlos. Die unbestellten Waren sind ganz andere Fälle. Da hat vorher tatsächlich überhaupt kein Kontakt bestanden und du kriegst plötzlich die ersten 5 Bände des 30bändigen Brockhaus, unbestellt. Nein, ich habe den Schönfelder ohne EL bestellt. Wenn ich Band 1 des Brockhaus bestelle und man mir in der Sendung dabeischreibt, man wolle mir nun auch Band 2 - kostenlos - zuschicken, dann ist das Zuschicken des Band 2 doch immer noch unbestellt. Insbesondere dann, wenn für Band 2 noch Geld verlangt wird. Der Schutzzweck des § 241a ist ja gerade, den Verbraucher vor der Belästigung durch unbestellte Waren zu schützen und ihm den Aufwand des Ablehnens des Vertrags und womöglich auch noch der Zurücksendung der Ware zu ersparen, daher muss "unbestellte Ware" so gelesen werden, dass eine Ware selbst dann unbestellt ist, wenn der Empfänger zwar zuvor eine ähnliche Ware bestellt und erhalten hat, die konkrete Ware aber unbestellt war. Ich fände es auch nicht schlecht, den 241a auch dann anzuwenden, wenn der Empfänger sich mit dem Versand einverstanden erklärt hat, bei ihm aber ein durch den Versender schuldhaft hervorgerufenen Irrtum über die Konditionen der Zusendung vorlag. Du argumentierst immer noch viel zu sehr vom Ergebnis her. Lass dich doch mal vom angelsächsischen Case-Law inspirieren und guck dich um, welche Fälle dem vorliegenden noch vergleichbar sein könnten. Was B macht, könnte man auch so deuten: "Guten Tag, lieber Herr Clown. Über unseren Vermarktungspartner S haben Sie den aktuellen Sch bestellt, wir bedanken uns dafür. Damit Sie schneller an Ihren Sch kommen, schicken wir Ihnen diesen heute zu, aber der Sch wird nächste Woche aktualisiert, die betreffende EL betrachten Sie bitte als Bestandteil unserer Sch-Lieferung, wir schicken sie Ihnen umgehend nach. In der Hoffnung, das Ihnen der Sch zusagt, verbleiben wir Ihr B-Verlag" (Und schon bist du nicht mehr bei § 241a BGB, sondern bei der Teillieferung: mit "unbestellt" hat die zweite Teillieferung nichts zu tun.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 17. April 2007 Melden Share Geschrieben 17. April 2007 So, ich habe meine Hausaufgaben gemacht, und lag, wie ich finde, beim blinden Raten gar nicht so schlecht. Das erste Problem, das sich stellt, ist ob die Vertrag zwischen C und S, der auch die Verschaffung eines Sch vorsah, eine bewusste Veranlassung der Versendung einer EL durch B darstellt. Dies wäre dann der Fall, wenn der Vertragsschluss mit S eine Rahmenvereinbarung zur Versendung von ELs getroffen wäre [1]. Dies ist zumindest zweifelhaft, aber selbst wenn dies bejaht wird, da die Bestellung deutlich niedrigere Anforderungen als bspw. ein Vertragsangebot hat, kommen wir zum zweiten Problem, nämlich ob die plötzliche Preisforderung die bestellte Zusendung zu einer Unbestellten macht. Eine Ansicht lehnt dies ab, der Besteller der auf einmal teurer gewordenen Ware sei nicht in gleicher Weise schutzbedürftig wie der, der ohne "Vorwarnung" Warenlieferungen erhält [2], die Gegenansicht will auch wegen der wettbewerbsrechtlichen Verbotenheit dieses Vorgehens den Tatbestand des § 241a auch dann erfüllt wissen [3]. Es dürfte klar sein, welcher Meinung ich mich hier anschließe. Was mich interessiert, was ich aber auch wegen der massiven Plünderung aktueller Palandt-Bestände nicht wirklich herausgefunden habe, ist, wie die Rspr das Ganze sieht. _____________ [1] MK-Kramer § 241a Rn 7. [2] Staudinger-Olzen § 241a, Rn 28. [3] Berger JuS 2001, 649, 652. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 17. April 2007 Melden Share Geschrieben 17. April 2007 Gibst du mir noch die Begründung, warum § 241a BGB deiner Meinung nach einschlägig ist? Zu [1]: Wie gesagt, die EL siehst du hier ja selbst als Bestandteil zweier sukzessiver Lieferungen. Der zunächst gelieferte Sch wäre alsbald veraltet gewesen. Zu [2]: Auch ohne § 241a BGB steht der Preisforderung durch B doch der gültige Vertrag mit Sch entgegen. Du hättest im Ernstfall m.E. gegen Sch einen Anspruch auf Freistellung von der Entgeltforderung. Anders läge es, wenn B nun anfinge, dir regelmäßig die EL gegen Kohle zuzuschicken, das wäre ein klarer Fall von § 241a BGB, denn du hast ja kein Abo abgeschlossen, wie wir ganz zu Anfang schon geklärt hatten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 17. April 2007 Melden Share Geschrieben 17. April 2007 Gibst du mir noch die Begründung, warum § 241a BGB deiner Meinung nach einschlägig ist? Zu [1]: Wie gesagt, die EL siehst du hier ja selbst als Bestandteil zweier sukzessiver Lieferungen. Der zunächst gelieferte Sch wäre alsbald veraltet gewesen. Zu [2]: Auch ohne § 241a BGB steht der Preisforderung durch B doch der gültige Vertrag mit Sch entgegen. Du hättest im Ernstfall m.E. gegen Sch einen Anspruch auf Freistellung von der Entgeltforderung. Anders läge es, wenn B nun anfinge, dir regelmäßig die EL gegen Kohle zuzuschicken, das wäre ein klarer Fall von § 241a BGB, denn du hast ja kein Abo abgeschlossen, wie wir ganz zu Anfang schon geklärt hatten. Ja, das ist ja eben die Frage, ob man die Lieferung des Sch und der EL als getrennte Sachen, die nichts miteinander zu tun haben (oder jedenfalls nicht genug, um daraus eine Bestellung zu basteln) oder ob das im Grunde eine Lieferung in zwei Zügen ist. Da kann man geteilter Meinung sein. Für letzteres spricht, wie von Dir angesprochen, dass der Sch alsbald veraltet wäre, dagegen allerdings, dass viele den Sch auch holen, ohne ihn regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Wenn aber die EL etwas anderes als die Sch-Lieferung ist, dann sind m. E. die TB-Voraussetzungen des 241a erfüllt und dann ist er logischerweise auch einschlägig. Zum zweiten, es ist ja durchaus möglich, dass der Anspruch auf Freistellung (den ich so gar nicht kenne und auf den ich auch nie gekommen wär) und der 241a nebenher existieren ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 17. April 2007 Melden Share Geschrieben 17. April 2007 Ja, das ist ja eben die Frage, ob man die Lieferung des Sch und der EL als getrennte Sachen, die nichts miteinander zu tun haben (oder jedenfalls nicht genug, um daraus eine Bestellung zu basteln) oder ob das im Grunde eine Lieferung in zwei Zügen ist. Da kann man geteilter Meinung sein. Für letzteres spricht, wie von Dir angesprochen, dass der Sch alsbald veraltet wäre, dagegen allerdings, dass viele den Sch auch holen, ohne ihn regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Ich glaub, ich weiß, warum die den Sch kostenlos verschleudern: Die haben einfach eine größere Partie Sch der Vorauflage nebst einem Riesenpacken uneinsortierte EL rumliegen und ehe sie selbst mit 1-Euro-Kräften und hoher Fehleranfälligkeit die Dinger auf Stand bringen lassen sie das die armen Studenten machen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 17. April 2007 Melden Share Geschrieben 17. April 2007 Ja, das ist ja eben die Frage, ob man die Lieferung des Sch und der EL als getrennte Sachen, die nichts miteinander zu tun haben (oder jedenfalls nicht genug, um daraus eine Bestellung zu basteln) oder ob das im Grunde eine Lieferung in zwei Zügen ist. Da kann man geteilter Meinung sein. Für letzteres spricht, wie von Dir angesprochen, dass der Sch alsbald veraltet wäre, dagegen allerdings, dass viele den Sch auch holen, ohne ihn regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Ich glaub, ich weiß, warum die den Sch kostenlos verschleudern: Die haben einfach eine größere Partie Sch der Vorauflage nebst einem Riesenpacken uneinsortierte EL rumliegen und ehe sie selbst mit 1-Euro-Kräften und hoher Fehleranfälligkeit die Dinger auf Stand bringen lassen sie das die armen Studenten machen ... Das ist sehr gut möglich. Ich habe auch schon Horrorgeschichten von Examensklausuren gehört, in denen auf einmal im frisch gekauften (weil frei von jeglichen Markierungen) Schönfelder ein wichtiger Teil des HGBs fehlte, dafür aber ein anderer doppelt da war . Auch an meinem Sch hat sich schon jemand beim Nachsortieren versucht (der mit der Kennung "66" unterschrieb). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jouaux Geschrieben 24. April 2007 Melden Share Geschrieben 24. April 2007 Der genialste Tischfußlballtisch der Welt: Gut vs. Böse Pol Pot, Luzifer, Caligula, Hitler, Macbeth etc. gegen Schwester Teresa, Gandhi, Hl. Franz etc. http://www.notcot.com/archives/2007/04/good_vs_evil_fo.php Kostet auch nur ca. 10.000 Euro ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 24. April 2007 Melden Share Geschrieben 24. April 2007 (bearbeitet) Es gibt nichts, was es nicht gibt: A Proposal for a Christian Pornography September 28, 2005 Many readers have written in to ask us about pornography. Is it acceptable for Christians to view adult entertainment? Our stance on pornography is directly informed by our position on sex and sexuality with regards to Christianity. Depending on the circumstances, the act of intercourse can be either a defilement of the body and soul through lust and indulgence of the senses, or it can be a celebration of God-given sexuality that uplifts the bodies and spirits of both partners. Likewise, pornography could be either degrading and sinful (as it almost always is), or it could depict acts that, when viewed appropriately, could enhance the sexual and sensual relationships of believers. [...] Toward a Framework for Christian Porn <li>It must depict only married couples engaging in sexual acts. This means that any sexual partners in a Christian porn production must be husband and wife, both on and off screen. All actors must be married in real life and portray married couples onscreen. And they must only be depicted having sex with their wedded spouses. [...]No extramarital sex, unless it is to illustrate the downfalls of adultery. The spouses in a Christian porn production must never have adulterous relations, unless they (and their partner in extramarital crime) suffer and are punished fittingly for their sins. (In deference to modern conventions, the punishment does not have to be one mandated by scripture, i.e., being stoned to death.) [...] No profanity. Although exclamations of pleasure are acceptable, as are the natural sounds and vocalizations of lovemaking, Christian porn should contain no profanity or swearing. The participants should address each other lovingly and respectfully at all times. Of course, it goes without saying that the actors will not take the Lord's name in vain, nor that of his Son. http://www.sexinchrist.com/pornography.html bearbeitet 24. April 2007 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 24. April 2007 Melden Share Geschrieben 24. April 2007 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jouaux Geschrieben 2. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 2. Mai 2007 Jetzt gibt es neben mykath.de auch mymuesli.de http://www.mymuesli.de Interessant, wie unterschiedlich die Geschmäcker auch bei so einfachen Glaubensfragen wie Müsli sein können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Olli Geschrieben 2. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 2. Mai 2007 Ja, ich mag Müsli nur mit Rosinen, aber nicht mit Nüssen. Beim Kuchen jedoch umgekehrt: Nusskuchen ist ok, aber Rosinenkuchen ist nicht nach meinem Geschmack. Meine Frau versucht noch, sich dies zu merken, sie findet es aber kompliziert... Olli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 2. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 2. Mai 2007 Ja, ich mag Müsli nur mit Rosinen, aber nicht mit Nüssen.Beim Kuchen jedoch umgekehrt: Nusskuchen ist ok, aber Rosinenkuchen ist nicht nach meinem Geschmack. Meine Frau versucht noch, sich dies zu merken, sie findet es aber kompliziert... Olli Da bin ich unkompliziert: Nüsse (Mandeln, etc) überall: Ja, Rosinen: immer nein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan Geschrieben 3. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 3. Mai 2007 Murder by God's Command Laney knew she had to "step out in faith." She had to trust God, and she believed that God would use her brutal deed to do something great. He had done such things in the Bible. Then when Laney woke up before midnight on May 9, she knew that the time was at hand. She had already hidden a rock in Aaron's room, so she went there first. Lifting the rock, she hit Aaron hard on the skull. He began to cry, alerting her husband, Keith. He asked what was wrong and Laney kept her back to him to prevent him from seeing what she was doing. She assured Keith that everything was okay. But it wasn't okay. Aaron was still breathing, so she put a pillow over his face until she heard him gurgle. She silently told God that He would have to finish the job. Next Laney went after her other two sons. She took Luke, 6, outside first in his underwear and smashed his skull by hitting him repeatedly with a large rock. Then she dragged him by the feet into the shadows so that Joshua, 8, would not see him. She left the stone, the size of a dinner plate, lying on top of him. Joshua was next and Laney repeated to him what she had done with Luke, placing them together in a dark area of the yard. Afterward, she called 911 to report, "I killed my boys." Wie würde man diesen Fall wohl beurteilen, wenn die Mutter vor der Tat Counterstrike gespielt hätte, anstatt auf Gottes Stimme (oder was sie dafür hielt) zu hören? http://www.welt.de/vermischtes/article8335...den_Teufel.html Die Fälle häufen sich. Man sollte wohl über ein Glaubensverbot für Frauen nachdenken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jouaux Geschrieben 3. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 3. Mai 2007 Die Fälle häufen sich. Man sollte wohl über ein Glaubensverbot für Frauen nachdenken. Man sollte eher über ein postnatales Depressionsverbot und den Wahn von atheistischen Verteidigern nachdenken, "Glauben" mit "verminderter Schuldfähigkeit" gleichzusetzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Valentine Geschrieben 3. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 3. Mai 2007 Ja, ich mag Müsli nur mit Rosinen, aber nicht mit Nüssen. Beim Kuchen jedoch umgekehrt: Nusskuchen ist ok, aber Rosinenkuchen ist nicht nach meinem Geschmack. Meine Frau versucht noch, sich dies zu merken, sie findet es aber kompliziert... Olli Da bin ich unkompliziert: Nüsse (Mandeln, etc) überall: Ja, Rosinen: immer nein. Dito! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sascha2801 Geschrieben 3. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 3. Mai 2007 Ja, ich mag Müsli nur mit Rosinen, aber nicht mit Nüssen.Beim Kuchen jedoch umgekehrt: Nusskuchen ist ok, aber Rosinenkuchen ist nicht nach meinem Geschmack. Meine Frau versucht noch, sich dies zu merken, sie findet es aber kompliziert... Olli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 8. Mai 2007 Autor Melden Share Geschrieben 8. Mai 2007 Zwar schon älter aber einfach klasse: Auch der Bayerische Rundfunk berichtete auf seiner Internetseite, dass es im Hause Ratzinger früher nicht üblich war, Geburtstage zu feiern. In altkatholischen Familien war der Namenstag wichtiger. Kölnische Rundschau Konvertit oder Schismatiker auf dem Papstthron? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pmn Geschrieben 8. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 8. Mai 2007 hihi! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 10. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 10. Mai 2007 Vietnamesen essen Hund Vietnamesen essen Hund. Aber keine Sorge - Bello und Co. werden den Touristen nicht untergeschoben. Ganz im Gegenteil: Sie gelten als nährstoffreiche Spezialität, serviert in besonderen Restaurants. Das Ekelhafteste, sagen manche Europäer, sei nicht der Hund - sondern die Shrimpsauce. Leute, passt auf euren Hund auf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jouaux Geschrieben 14. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 14. Mai 2007 http://lasermonks.com/ Zisterzienser die den Toner von Laserdruckern nachfüllen und damit tatsächlich Geld verdienen. Full Story: http://uncommonbusiness.blogspot.com/2006/...k-business.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 18. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 18. Mai 2007 Gibst du mir noch die Begründung, warum § 241a BGB deiner Meinung nach einschlägig ist? Zu [1]: Wie gesagt, die EL siehst du hier ja selbst als Bestandteil zweier sukzessiver Lieferungen. Der zunächst gelieferte Sch wäre alsbald veraltet gewesen. Zu [2]: Auch ohne § 241a BGB steht der Preisforderung durch B doch der gültige Vertrag mit Sch entgegen. Du hättest im Ernstfall m.E. gegen Sch einen Anspruch auf Freistellung von der Entgeltforderung. Anders läge es, wenn B nun anfinge, dir regelmäßig die EL gegen Kohle zuzuschicken, das wäre ein klarer Fall von § 241a BGB, denn du hast ja kein Abo abgeschlossen, wie wir ganz zu Anfang schon geklärt hatten. Der Beck-Verlag hat sich nach einem Telefonat (die Typen haben mir nämlich trotz meiner Email eine Mahnung geschickt) meiner Auffassung angeschlossen, ich werde aus dem Verteiler der EL rausgenommen und muss selbstverständlich auch nicht die letzte (unbestellte) EL bezahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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