Lothar1962 Geschrieben 11. September 2007 Melden Share Geschrieben 11. September 2007 ich habe gestern leider erfahren, dass mein Auto (13 Jahre) keinen TÜV mehr bekommt. Du Glücklicher. Mein Auto hatte neuen TÜV, neue Bremsscheiben, einen neues Lenkgelenk und war vollgetankt. Und auf der Autobahn ist vor anderthalb Wochen der Kühler explodiert und der Wagen war Schrott. Du kannst wenigstens Deine Kiste leerfahren - ich musste den vollen Tank und die sinnlosen Arbeiten mitverschrotten.... Argl.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 12. September 2007 Melden Share Geschrieben 12. September 2007 (bearbeitet) Eröffnung des Media-Marktes in Berlin Verletzte bei Eröffnung Da kann man nur über die Geiz ist Geil-Mentalität den Kopf schütteln. bearbeitet 12. September 2007 von tomlo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 12. September 2007 Melden Share Geschrieben 12. September 2007 Eröffnung des Media-Marktes in Berlin Verletzte bei Eröffnung Da kann man nur über die Geiz ist Geil-Mentalität den Kopf schütteln. Geiz-ist-geil ist Saturn. Mediamarkt ist "ich bin doch nicht blöd". Was in diesem Fall zu glauben schwer fällt. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 12. September 2007 Autor Melden Share Geschrieben 12. September 2007 Musste der Media-Markt den Sondereinsatz der Polizei wenigstens selbst finanzieren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 12. September 2007 Melden Share Geschrieben 12. September 2007 Wenn ich manchmal die Spottpreise der E-Discounter mir anschaue, dann müssen die Gewinnspannen der Händler ausserordentlich hoch sein um solche Aktionen zu tätigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sylle Geschrieben 12. September 2007 Melden Share Geschrieben 12. September 2007 Veröffentlichung des eigenen Passfotos im Internet verletzt das Urheberrecht des Photographen, sagt zumindest das Landgericht Köln Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jos1 Geschrieben 12. September 2007 Melden Share Geschrieben 12. September 2007 (bearbeitet) Veröffentlichung des eigenen Passfotos im Internet verletzt das Urheberrecht des Photographen, sagt zumindest das Landgericht Köln Hier langsam spinnt man gewaltig: Die Richter stimmten einer Abmahnung mit einem Streitwert von 10.000 Euro zu (gleiche Quelle). Aber das ist konsequent. Mit dem neuen Copyrightgesetz sind wir nicht mehr Herr unseres geistigen Produktes, auch unser Bild gehört ja uns nicht mehr. Ob meine verstorbene Mutter auch Copyright auf meinen Körper erhebt und mich verklagt, weil ich mein DNA weiter verwendet habe? :ph34r: bearbeitet 12. September 2007 von Jossi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 12. September 2007 Melden Share Geschrieben 12. September 2007 Hier ist eine etwas fundiertere, juristische Einschaetzung der ganzen Sache http://www.dr-bahr.com/news_det_20070719001033.html Dabei sind die Entscheidungsgründe juristisch vollkommen korrekt und entsprechen auch der jahrzehntelangen Rechtsprechung in diesem Bereich. Dieses Urteil ist kein Fehlurteil wie so manches im Online-Bereich. Die Kritik ist - aus rechtlicher Sicht - nicht mehr als ein bloßer Sturm im Wasserglas. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 12. September 2007 Melden Share Geschrieben 12. September 2007 Hier ist eine etwas fundiertere, juristische Einschaetzung der ganzen Sache http://www.dr-bahr.com/news_det_20070719001033.html Dabei sind die Entscheidungsgründe juristisch vollkommen korrekt und entsprechen auch der jahrzehntelangen Rechtsprechung in diesem Bereich. Dieses Urteil ist kein Fehlurteil wie so manches im Online-Bereich. Die Kritik ist - aus rechtlicher Sicht - nicht mehr als ein bloßer Sturm im Wasserglas. nun ja - ich stelle immer wieder fest, dass das urheberrecht mittlerweile völlig pervertiert ist. wer also imstande ist, den finger auf den auslöser einer kamera zu bewegen, hat ein hochwertiges rechtsgut. wer aber wirklich - meinetwegen auch fotos hoher qualität - etwas produziert, wird durch das geltende recht meist gezwungen, seine arbeiten an einen verlag zu verkaufen, damit es dann auch gedruckt wird. den reibach machen nicht die urheber sondern die vermarkter. juristen neigen - wie in diesem falle - einzig und allein innerjuristisch zu denken und solange das da passt, ist ihre welt in ordnung.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 12. September 2007 Melden Share Geschrieben 12. September 2007 Wieso, er schreibt doch, dass man ueber die Einordnung zwischen "schwachsinnig" und "voellig zutreffend" vortrefflich streiten und fuer beide Positionen gute Argumente vorbringen kann. Ich wuerde eher sagen, dass ist wieder so ein Fall von Gesetz aus einer Zeit, als man noch nicht ans Internet gedacht hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 13. September 2007 Melden Share Geschrieben 13. September 2007 Hier ist eine etwas fundiertere, juristische Einschaetzung der ganzen Sache http://www.dr-bahr.com/news_det_20070719001033.html Die Praxis geht halt vom blödstmöglichen Menschen aus. Menschen, die noch nie ein Foto im Internet gesehen haben und daher auch nie auf die Idee kommen könnten, eine CD mit Fotos drauf wäre zu was anderem gut, als ein Mobile daraus zu bauen. Also, wie der Herr Anwalt sagt, schriftlich. In Zukunft werde ich jedem Fotografen dieses Schriftstück (nach einer kleinen Überarbeitung) zur Unterschrift vorlegen: Herr/Frau [...], im folgenden blödstmöglicher Fotograf genannt, überträgt jegliches Verwertungsrecht seiner Fotoerzeugnisse an den Käufer, Herr/Frau [...], im folgenden Naivling, der glaubt, das Recht hätte was mit gesundem Menschenverstand zu tun und wäre nicht dazu da, Juristen die Taschen zu füllen, genannt. [...] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 13. September 2007 Melden Share Geschrieben 13. September 2007 Genau das geht ja gerade nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jos1 Geschrieben 13. September 2007 Melden Share Geschrieben 13. September 2007 (bearbeitet) Ein kleiner Trost bleibt: die Photos für den biometrischen Pass sind so scheußlich, dass ich meine Rechte an den Photographen sehr gern abtrete. Online werde ich sie niemals benutzen bearbeitet 13. September 2007 von Jossi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 13. September 2007 Melden Share Geschrieben 13. September 2007 Hier ist eine etwas fundiertere, juristische Einschaetzung der ganzen Sache http://www.dr-bahr.com/news_det_20070719001033.html Die Praxis geht halt vom blödstmöglichen Menschen aus. Menschen, die noch nie ein Foto im Internet gesehen haben und daher auch nie auf die Idee kommen könnten, eine CD mit Fotos drauf wäre zu was anderem gut, als ein Mobile daraus zu bauen. Also, wie der Herr Anwalt sagt, schriftlich. In Zukunft werde ich jedem Fotografen dieses Schriftstück (nach einer kleinen Überarbeitung) zur Unterschrift vorlegen: Herr/Frau [...], im folgenden blödstmöglicher Fotograf genannt, überträgt jegliches Verwertungsrecht seiner Fotoerzeugnisse an den Käufer, Herr/Frau [...], im folgenden Naivling, der glaubt, das Recht hätte was mit gesundem Menschenverstand zu tun und wäre nicht dazu da, Juristen die Taschen zu füllen, genannt. [...] Das unterschreibt auch jeder Profi-Fotograf, aber das kostet regelmäßig extra. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 13. September 2007 Melden Share Geschrieben 13. September 2007 Genau das geht ja gerade nicht. Wieso nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 13. September 2007 Melden Share Geschrieben 13. September 2007 Herr/Frau [...], im folgenden blödstmöglicher Fotograf genannt, überträgt jegliches Verwertungsrecht seiner Fotoerzeugnisse an den Käufer, Herr/Frau [...], im folgenden Naivling, der glaubt, das Recht hätte was mit gesundem Menschenverstand zu tun und wäre nicht dazu da, Juristen die Taschen zu füllen, genannt. [...] Das unterschreibt auch jeder Profi-Fotograf, aber das kostet regelmäßig extra. Grüße, KAM Das entscheidet dann mittelfristig der Markt, ob und wieviel das extra kostet. Eigentlich müßten Fotografen doch heutzutage froh über jeden Knipsauftrag sein, wo doch keine Sau mehr Filme kauft. Wahrscheinlich deshalb solche juristischen Auswüchse, die Kohle kommt nicht mehr so rein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jos1 Geschrieben 13. September 2007 Melden Share Geschrieben 13. September 2007 (bearbeitet) O tempora o mores! GEZ/SWR wollen auch die Meinungsäußerung verbieten! Die ARD/ZDF wollen die Meinungsfreiheit nur für sich allein haben! bearbeitet 13. September 2007 von Jossi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 14. September 2007 Melden Share Geschrieben 14. September 2007 Genau das geht ja gerade nicht. Wieso nicht? Hast Du den Artikel eigentlich gelesen? Er schreibt ja gerade, dass eine pauschale Abtretung keinen Bestand hat, sondern dass die einzelnen Verwendungszwecke aufgefuehrt werden muessen. Auch wenn dies nicht selten zu Schrei- und Schreibkrämpfen bei den beteiligten Rechtsanwälten führt: Im Urhebervertragsrecht ist es keine Seltenheit, dass die Bestimmungen über die Einräumung von Nutzungsrechten problemlos mehrere Seiten füllen, weil eben alles, wirklich alles genau bestimmt werden muss. Der Satz "Es werden sämtliche Nutzungsrechte übertragen" ist zwar häufig in Verträgen anzufinden, ist aber unwirksam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pmn Geschrieben 14. September 2007 Melden Share Geschrieben 14. September 2007 (bearbeitet) Es gibt diesen kleinen nebensatz: "mit allen Rechten" Bei beauftragten Werksarbeiten sollte vielleicht dieser Satz im Vertrag vorkommen. gruss peter bearbeitet 14. September 2007 von pmn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 14. September 2007 Melden Share Geschrieben 14. September 2007 Nein, das stimmt nicht fuer diesen Fall. Ein wichtiger Punkt in der gesamten Entscheidung ist die sogenannte Zweckübertragungslehre. Dieses Prinzip findet sich in § 31 Abs. 5 UrhG und ist einer der elementaren Eckpfeiler des deutschen Urheberrechts: Nur das an Rechten wird übertragen, was im Zweifel notwendig ist. Alles andere bleibt beim Urheber. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pmn Geschrieben 14. September 2007 Melden Share Geschrieben 14. September 2007 (bearbeitet) ok. ich bin kein Rechtsratgeber. Es geht eben nicht um die Zweck etc... Es geht um eine Vertrag mit Übertragung "aller Rechte". Könnte sinnvoll sein. Das Copyrightrecht ist die Grundlage. bearbeitet 14. September 2007 von pmn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 14. September 2007 Melden Share Geschrieben 14. September 2007 Vielleicht hast Du Zeit, den Artikel zu lesen. Dort steht, dass in diesem Falle darum geht, dass nur explizit eingeraeumte Nutzungsrechte tatsaechlich in Anspruch genommen werden koennen und ein "alle Rechte" diesen Zweck nicht erfuellt. Es soll den Rechtsinhaber vor Benachteiligung schuetzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pmn Geschrieben 14. September 2007 Melden Share Geschrieben 14. September 2007 (bearbeitet) Um diese Klippe der "explizit eingeraeumte Nutzungsrechte" zu umschiffen, ist dieser Satz "mit allen Rechten" ja so sinnvoll. Diesen Tip gab mir ein Grafikdesigner mit 40 Jahren Berufserfahrung, aber auch er kann sich irren. gruss peter bearbeitet 14. September 2007 von pmn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 14. September 2007 Melden Share Geschrieben 14. September 2007 Es soll den Rechtsinhaber vor Benachteiligung schuetzen. ...und ist deshalb sittenwidrig. Der Passus "mit allen Rechten" ist deshalb gerade kein Vehikel, um die Klippen der explizit eingeräumten Nutzungsrechte zu umschiffen. Das kann man eher, indem man eben diese explizit eingeräumten Nutzungsrechte möglichst weit fasst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 14. September 2007 Autor Melden Share Geschrieben 14. September 2007 Das kann man eher, indem man eben diese explizit eingeräumten Nutzungsrechte möglichst weit fasst.Z. B. mit "Der Auftraggeber/Käufer erwirbt mit den oben gbezeichneten Bildern das Recht, die erhaltenen Bilder in digitaler und maschineller Form zu speichern, vervielfältigen und zum privaten Gebrauch in digitalen oder Printmedien zu veröffentlichen."? (Wobei ich jetzt nicht weiß, ob eine Bewerbung noch unter "privater Gebrauch" läuft.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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