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Kurioses was nirgendwo hinpasst (keine Politik)


Flo77

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Ich werde das mal versuchen.

 

Und was machst du dann, wenn du trotzdem eine Bild-Zeitung im Briefkasten hast? EV beantragen (Wiederholungsgefahr, Rechtsschutzbedürfnis?) oder Schadensersatzklage? Worin besteht der Schaden? Streitwert?

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Ich werde das mal versuchen.

 

Und was machst du dann, wenn du trotzdem eine Bild-Zeitung im Briefkasten hast? EV beantragen (Wiederholungsgefahr, Rechtsschutzbedürfnis?) oder Schadensersatzklage? Worin besteht der Schaden? Streitwert?

 

Ja, das frug ich mich auch gerade. Habe das Schreiben zwar schon auf uns passend umformuliert, aber wie heißt es so schön bei Eugen Roth: Der Mensch, der schon Papier erworben, hat anderweitig es verdorben.

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Und der Springer-Verlag freut sich über die kostenlose Adress-Sammlung...

 

Vielleicht plant er ein Blatt für die Zielgruppe der Bild-Verächter? - Die Aktion könnte aber auch als Demonstration gegenüber den Pressevertrieben gedacht sein. Denn denen und auch den vielen Kleinhändlern, die die BILD erkaufen, bringt das das Geschäft durcheinander. Den Rest der Welt betrifft das nicht wirklich.

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Ich werde das mal versuchen.

 

Und was machst du dann, wenn du trotzdem eine Bild-Zeitung im Briefkasten hast? EV beantragen (Wiederholungsgefahr, Rechtsschutzbedürfnis?) oder Schadensersatzklage? Worin besteht der Schaden? Streitwert?

 

Ja, das frug ich mich auch gerade. Habe das Schreiben zwar schon auf uns passend umformuliert, aber wie heißt es so schön bei Eugen Roth: Der Mensch, der schon Papier erworben, hat anderweitig es verdorben.

 

Das wiederum ist eine gute Frage - man kann natürlich noch um Bestätigung bitten, aber ob das hülfe? Oder solte man via facebook verkünden, bei allen denen, die in dieser Ausgabe Werbung machen, im kommenden Jahr nichts zu kaufen....

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Ich werde das mal versuchen.

 

Und was machst du dann, wenn du trotzdem eine Bild-Zeitung im Briefkasten hast? EV beantragen (Wiederholungsgefahr, Rechtsschutzbedürfnis?) oder Schadensersatzklage? Worin besteht der Schaden? Streitwert?

Besitzstörungsklage bzw. Unterlassungsklage? Wäre in Österrich möglich.

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Och nö, das ist mir zu anstrengend wegen so einer Nichtigkeit. Das Papier wandert unbesehen in die runde Ablage, die praktischerweise für dergleichen direkt neben den Briefkästen steht, und gut ist. Dann haben die Firmen mit ihren Anzeigen eben fehlinvetsiert, was mich betrifft. So what?

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Ich werde das mal versuchen.

 

Und was machst du dann, wenn du trotzdem eine Bild-Zeitung im Briefkasten hast? EV beantragen (Wiederholungsgefahr, Rechtsschutzbedürfnis?) oder Schadensersatzklage? Worin besteht der Schaden? Streitwert?

Besitzstörungsklage bzw. Unterlassungsklage? Wäre in Österrich möglich.

 

Das ist prinzipiell auch in Deutschland möglich, bei einer einmaligen Aktion zum 60. Jahrestag der Gründung könnte man aber mögl. an der Wiederholungsgefahr zweifeln.

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Ich werde das mal versuchen.

 

Und was machst du dann, wenn du trotzdem eine Bild-Zeitung im Briefkasten hast? EV beantragen (Wiederholungsgefahr, Rechtsschutzbedürfnis?) oder Schadensersatzklage? Worin besteht der Schaden? Streitwert?

Besitzstörungsklage bzw. Unterlassungsklage? Wäre in Österrich möglich.

 

Das ist prinzipiell auch in Deutschland möglich, bei einer einmaligen Aktion zum 60. Jahrestag der Gründung könnte man aber mögl. an der Wiederholungsgefahr zweifeln.

Ich bin Grundstücksbesiter. Wenn ich ein Schild am Grundstücksrand aufstelle, welches dem Bildausträger den Zutritt verwehrt, wäre das dann Hausfriedensbruch, wenn ich dann trotzdem eine BILD im Kasten hätte?

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Ich bin Grundstücksbesiter. Wenn ich ein Schild am Grundstücksrand aufstelle, welches dem Bildausträger den Zutritt verwehrt, wäre das dann Hausfriedensbruch, wenn ich dann trotzdem eine BILD im Kasten hätte?

 

Das kommt darauf an, ob dein Grundstück "befriedet" ist. Wenn du einen Zaun herum hast ist die Sache eindeutig. Ohne Zaun wird es schon schwieriger.

Aus dem Kommentar von Schönke-Schröder:

 

...Als „befriedet“ hatte die Rspr. ursprünglich ein Besitztum nur dann angesehen, wenn es durch seine enge räumliche Verbindung mit einem bewohnten Haus dessen Frieden teilt (vgl. RG 1 547, 3 143), später diese Einschränkung aber aufgegeben und auch fernab von Haus und Hof liegende Grundstücke in den Schutz des § 123 einbezogen, sofern sie nach außen hin durch entsprechende Schranken „eingefriedet“ sind (vgl. zB schon RG 11 293, 20 150, 36 395). Nicht aufgegeben werden sollte damit aber die Auslegung, dass auch schon die räumliche Anbindung an ein Wohnhaus usw allein – also ohne besondere Einfriedung – ein Besitztum zu einem „befriedeten“ machen kann. Daran ist, obwohl zunehmend umstritten, auch festzuhalten (vgl. außer RG aaO zB Bay NJW 95, 271, JR 69, 467 m. Anm. Schröder, VRS 29 115, Hamm VRS 37 265, Oldenburg NJW 85, 1352 m. Anm. Amelung JZ 86, 247 u. Bloy JR 86, 80, Krey/Heinrich I 432 a, L-Kühl 3, Müller-Christmann JuS 87, 21 f., Rudolphi/Stein SK 36 a, Schäfer MK 15, Volk JR 81, 168; and. zB Oldenburg JR 81, 166, Amelung NJW 86, 2075, A/W-Hilgendorf 8/8, Behm GA 86, 548 ff., 02, 164, JuS 87, 950 ff.; vgl. auch Kargl JZ 99, 936, Krumme aaO 251). Schon vom Wortsinn her hat das „Befriedetsein“ zwar auch, aber nicht nur die Bedeutung einer äußeren Einfriedung. Noch weniger besteht unter teleologischen Gesichtspunkten Anlass zu einer solchen Einschränkung, da sich der Wille des Berechtigten, andere fernzuhalten, bei Hausvorgärten, Hofräumen und anderen Zubehörgrundstücken für jedermann ohne weiteres erkennbar schon aus dem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einer Wohnung usw. ergibt und dieser Wille nicht erst dann schutzwürdig ist, wenn zusätzlich Schranken und Absperrungen angebracht werden (wobei zudem zu fragen wäre, ob dies bei der heute bestehenden räumlichen Enge in modernen Wohngebieten mit kleinen und kleinsten Grundstücksparzellen überhaupt wünschenswert sein kann; jedenfalls sollte das Strafrecht eine solche Entwicklung nicht dadurch fördern, dass es den Schutz des § 123 von solchen Maßnahmen abhängig macht)...

 

Ein Graben, der selbst von einer beinamputierten Ameise problemlos überwunden werden kann, ist jedenfalls keine Einfriedung. So vor längerer Zeit von mir entschieden.

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Die dort zitierte Rechtsprechung hat das Reichsgericht ursprünglich zur Bekämpfung ihm unangenehmener Streiks ersonnen. In Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG begegnet diese Auslegung m. E. jedoch Bedenken. Ansonsten hätte ich sittliche Bedenken, den Zeitungsausteiler für die Sünden der Bild büßen zu lassen. Aber das ist kein rechtlicher Einwand.

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(...), bei einer einmaligen Aktion zum 60. Jahrestag der Gründung könnte man aber mögl. an der Wiederholungsgefahr zweifeln.

 

Awa! Spätestens zum 100. Geburtstag der BILD hab ich doch das nächste Exemplar im Kasten!!

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Beutelschneider

(...), bei einer einmaligen Aktion zum 60. Jahrestag der Gründung könnte man aber mögl. an der Wiederholungsgefahr zweifeln.

 

Awa! Spätestens zum 100. Geburtstag der BILD hab ich doch das nächste Exemplar im Kasten!!

 

Dann bist Du aber auch schon 100 und freust Dich über die nette Post.

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(...), bei einer einmaligen Aktion zum 60. Jahrestag der Gründung könnte man aber mögl. an der Wiederholungsgefahr zweifeln.

 

Awa! Spätestens zum 100. Geburtstag der BILD hab ich doch das nächste Exemplar im Kasten!!

 

Dann bist Du aber auch schon 100 und freust Dich über die nette Post.

Das ist aber kein Stil, eine Dame älter zu machen als sie ist (es sei denn, sie ist erst 14).

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Beutelschneider

(...), bei einer einmaligen Aktion zum 60. Jahrestag der Gründung könnte man aber mögl. an der Wiederholungsgefahr zweifeln.

 

Awa! Spätestens zum 100. Geburtstag der BILD hab ich doch das nächste Exemplar im Kasten!!

 

Dann bist Du aber auch schon 100 und freust Dich über die nette Post.

Das ist aber kein Stil, eine Dame älter zu machen als sie ist (es sei denn, sie ist erst 14).

 

Stimmt, Du hast Recht.

Ich korrigiere auf 87.

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(...), bei einer einmaligen Aktion zum 60. Jahrestag der Gründung könnte man aber mögl. an der Wiederholungsgefahr zweifeln.

 

Awa! Spätestens zum 100. Geburtstag der BILD hab ich doch das nächste Exemplar im Kasten!!

 

Dann bist Du aber auch schon 100 (...)

 

Junger Mann, ich muss doch sehr bitten! Ich bin dann höchstens 94!!

 

 

(...) und freust Dich über die nette Post.

 

Ich hoffe, nie so vertüddelt zu sein, das ich mich über eine BILD-Zeitung in meinem Briefkasten freue.

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Gelungene Rechnung:

 

Ein guter Rat in diesen unsicheren Zeiten: was es so alles gibt!

 

"Wer vor18 Monaten

1158,40 € in Aktien der Commerzbank investiert hat:

- mußte sich 18 Monate über fallende Kurse ärgern und

- hat

- heute noch stolze 215,28 € übrig

 

Wer vor 18 Monaten

1158,40 € in Krombacher Bier investiert hat:

- war ständig heiter

- hatte viel Spaß

- hat ein Stück Regenwald gerettet

-und hat heute noch

 

- (Achtung jetzt kommt´s).......

 

Leergut im Wert von 223,30 € !!!!!!!

 

Wenn man das bloß vorher gewußt hätte!"

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Beutelschneider

Gelungene Rechnung:

 

Ein guter Rat in diesen unsicheren Zeiten: was es so alles gibt!

 

"Wer vor18 Monaten

1158,40 € in Aktien der Commerzbank investiert hat:

- mußte sich 18 Monate über fallende Kurse ärgern und

- hat

- heute noch stolze 215,28 € übrig

 

Wer vor 18 Monaten

1158,40 € in Krombacher Bier investiert hat:

- war ständig heiter

- hatte viel Spaß

- hat ein Stück Regenwald gerettet

-und hat heute noch

 

- (Achtung jetzt kommt´s).......

 

Leergut im Wert von 223,30 € !!!!!!!

 

Wenn man das bloß vorher gewußt hätte!"

 

Das hast Du vorher gewusst....denn diese Rechnung gab es schon 2001/2002 mit Aktien vom Neuen Markt.

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Gelungene Rechnung:

 

Ein guter Rat in diesen unsicheren Zeiten: was es so alles gibt!

 

"Wer vor18 Monaten

1158,40 € in Aktien der Commerzbank investiert hat:

- mußte sich 18 Monate über fallende Kurse ärgern und

- hat

- heute noch stolze 215,28 € übrig

 

Wer vor 18 Monaten

1158,40 € in Krombacher Bier investiert hat:

- war ständig heiter

- hatte viel Spaß

- hat ein Stück Regenwald gerettet

-und hat heute noch

 

- (Achtung jetzt kommt´s).......

 

Leergut im Wert von 223,30 € !!!!!!!

 

Wenn man das bloß vorher gewußt hätte!"

 

Das hast Du vorher gewusst....denn diese Rechnung gab es schon 2001/2002 mit Aktien vom Neuen Markt.

 

 

Und was lernen wir daraus ?

Es ist besser, sein Geld zu versaufen, als es irgendwo anzulegen ... unterm Strich hat man mehr vom Alk B)

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