Gert Geschrieben 7. November 2005 Melden Share Geschrieben 7. November 2005 Wr ist einmal bereit, hier genau darzustellen, wo die Abgrenzung der Arbeit und Aufgaben zwischen einem Priester und einer PastoralreferentIn liegt. Zwar ist mir auch einiges bekannt...aber villeicht gibt es hier einen Experten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nursianer Geschrieben 7. November 2005 Melden Share Geschrieben 7. November 2005 Wr ist einmal bereit, hier genau darzustellen, wo die Abgrenzung der Arbeit und Aufgaben zwischen einem Priester und einer PastoralreferentIn liegt. Zwar ist mir auch einiges bekannt...aber villeicht gibt es hier einen Experten. Er/sie darf eigentlich alles, außer Eucharistie, Krankensalbung, Assistenz bei der Eheschließung, Firmung, Beichte hören. Er darf eine Gemeinde leiten und gilt für alle Dinge, die theoretisch jeder Gläubige tun darf aufgrund seiner Ausbildung als geborener Ansprechpartner (Taufen, Taufgespräch, Kommunionspendung, Aussetzung des Allerheiligsten, Katechese und Rede außerhalb der Messe, Andachten, Messdienerausbildung usw usf.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 7. November 2005 Melden Share Geschrieben 7. November 2005 Und er/sie darf heiraten.... :ph34r: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nursianer Geschrieben 7. November 2005 Melden Share Geschrieben 7. November 2005 Und er/sie darf heiraten.... :ph34r: Zitat Eröffnungspost: "....wo die Abgrenzung der Arbeit und Aufgaben..." Was er so alles darf ist damit wohl nicht gemeint. Im übrigen darf er/ sie ja auch so einiges NICHT. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 7. November 2005 Melden Share Geschrieben 7. November 2005 Ein Patoralreferent darf nichts, was einem Priester vorbehalten ist, wie etwa die Sakaramentenspende (bis auf die bekannten Ausnahmen) oder die Leitung einer Gemeinde, die durch einen Pfarrer erfolgt, der immer auch Priester sein muss. Ein Pastoralreferent ist ein theologisch und pastoral ausgebildeter Laie, der den Klerus in der Pastoral unterstützt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gert Geschrieben 7. November 2005 Autor Melden Share Geschrieben 7. November 2005 (bearbeitet) Ein Patoralreferent darf nichts, was einem Priester vorbehalten ist, wie etwa die Sakaramentenspende (bis auf die bekannten Ausnahmen) oder die Leitung einer Gemeinde, die durch einen Pfarrer erfolgt, der immer auch Priester sein muss. --- Da lese ich bereits den ersten Widerspruch zwischen Nursianer und Mat: Darf ein PastoralreferentIn die Gemeinde LEITEN ? (Quote-Tag repariert. Sokrates) bearbeitet 7. November 2005 von Sokrates Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 8. November 2005 Melden Share Geschrieben 8. November 2005 Da lese ich bereits den ersten Widerspruch zwischen Nursianer und Mat: Darf ein PastoralreferentIn die Gemeinde LEITEN ? (Quote-Tag repariert. Sokrates) Das kommt jetzt sehr stark auf die Definition von Leitung an. Ein Pasti kann jedenfalls nicht Pfarrer sein. Bei großen Gemeinden und Seelsorgeeinheiten kann der eigentliche Pfarrer aber die Leitung eine Teilgemeinde faktisch übertragen. Dazu muss er ihm nur alle nötigen Vollmachten erteilen und sich selbst aus KGR und ähnlichem heraushalten. Bei entsprechend großen und weitläufigen Seelsorgeeinheiten kann das sogar sehr sinnvoll sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 8. November 2005 Melden Share Geschrieben 8. November 2005 Da lese ich bereits den ersten Widerspruch zwischen Nursianer und Mat: Darf ein PastoralreferentIn die Gemeinde LEITEN ? de iure nein, de facto ja. Da gibt es dann die Hilfskonstruktion, daß immer ein Priester benannt wird, der theoretisch die Gemeinde leitet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 8. November 2005 Melden Share Geschrieben 8. November 2005 Und er/sie darf heiraten.... :ph34r: Zitat Eröffnungspost: "....wo die Abgrenzung der Arbeit und Aufgaben..." Was er so alles darf ist damit wohl nicht gemeint. Im übrigen darf er/ sie ja auch so einiges NICHT. Schon klar, konnte es mir einfach nicht verkneifen, meine Finger haben wie von selbst getippt... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 8. November 2005 Melden Share Geschrieben 8. November 2005 Can. 517 § 2 ist hier einschlägig Wenn der Diözseanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen Diakon oder eine andere Person, die nicht die Priesterweihe empfange hat, oder eine Gemeinschaft von Personen an der Ausübung der Hirtensorge einer Pfarrei beteiligen zu müssen, hat er einen Priester zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die Hirtensorge leitet Der Priester ist dann nicht Pfarrer dieser Gemeinde (diese Stelle ist unbesetzt), sondern er leitet im Namen des Bischofs (und mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers) die Gemeinde unter Beteiligung anderer Personen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magdalene Geschrieben 8. November 2005 Melden Share Geschrieben 8. November 2005 Wr ist einmal bereit, hier genau darzustellen, wo die Abgrenzung der Arbeit und Aufgaben zwischen einem Priester und einer PastoralreferentIn liegt. Zwar ist mir auch einiges bekannt...aber villeicht gibt es hier einen Experten. Er/sie darf eigentlich alles, außer Eucharistie, Krankensalbung, Assistenz bei der Eheschließung, Firmung, Beichte hören. Er darf eine Gemeinde leiten und gilt für alle Dinge, die theoretisch jeder Gläubige tun darf aufgrund seiner Ausbildung als geborener Ansprechpartner (Taufen, Taufgespräch, Kommunionspendung, Aussetzung des Allerheiligsten, Katechese und Rede außerhalb der Messe, Andachten, Messdienerausbildung usw usf.) Er darf auch nicht - im Gegensatz zum geweihten Diakon - in einer Messe predigen. Wohl aber in einem Wortgottesdienst ohne Eucharistiefeier. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 9. November 2005 Melden Share Geschrieben 9. November 2005 Er darf auch nicht - im Gegensatz zum geweihten Diakon - in einer Messe predigen ... aber vor der Messe eine sog. "Statio" (kleine Ansprache) halten. Daß das allerdings zu Irritationen führen kann, ist z. B. hier eindrücklich beschrieben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 9. November 2005 Melden Share Geschrieben 9. November 2005 (bearbeitet) Irgendwie fällt mir dazu ein: "der Buchstabe tötet" (wenn auch Paulus in 2Kor3 wohl etwas anderes gemeint hat). bearbeitet 9. November 2005 von Elima Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nursianer Geschrieben 9. November 2005 Melden Share Geschrieben 9. November 2005 Wr ist einmal bereit, hier genau darzustellen, wo die Abgrenzung der Arbeit und Aufgaben zwischen einem Priester und einer PastoralreferentIn liegt. Zwar ist mir auch einiges bekannt...aber villeicht gibt es hier einen Experten. Er/sie darf eigentlich alles, außer Eucharistie, Krankensalbung, Assistenz bei der Eheschließung, Firmung, Beichte hören. Er darf eine Gemeinde leiten und gilt für alle Dinge, die theoretisch jeder Gläubige tun darf aufgrund seiner Ausbildung als geborener Ansprechpartner (Taufen, Taufgespräch, Kommunionspendung, Aussetzung des Allerheiligsten, Katechese und Rede außerhalb der Messe, Andachten, Messdienerausbildung usw usf.) Er darf auch nicht - im Gegensatz zum geweihten Diakon - in einer Messe predigen. Wohl aber in einem Wortgottesdienst ohne Eucharistiefeier. Daher hab ich ja auch eindeutig geschrieben: Katechese und Rede außerhalb der Messe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 9. November 2005 Melden Share Geschrieben 9. November 2005 Mir fällt als eine der Hauptaufgaben auch der Beerdigungsdienst und die Hinterbliebenenpastoral ein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 9. November 2005 Melden Share Geschrieben 9. November 2005 ...und Notfallseelsorge. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TomTom Geschrieben 11. November 2005 Melden Share Geschrieben 11. November 2005 Beim Beerdigungsdienst wird es schon wieder schwierig, weil dazu die außerordentliche Beauftragung notwendig ist. Theoretisch kann der Pasti alles tun, was auch der Diakon darf (außer Predigt in der Messe), aber immer unter der Voraussetzung, daß keine geweihten Amtsträger zur Verfügung stehen, während dem Diakon Taufe, Trauung, Kommunionspendung und Beerdigung von Amts wegen zukommen. Wirklich sinnvolle Einsatzfelder für Pastis sind da, wo die wissenschaftliche Qualifikation wirklich gebraucht wird: Bildungshäuser und -referate, Hochschulgemeinden, Häuptlingssitze großer Verbände. Zweifelhaft ist die Sache in vielen "normalen" Seelsorgebereichen, also z.B. Krankenhaus- oder Altenseelsorge und anderen Bereichen (auch Hinterbliebenenpastoral und Notfalseelsorge - die aber meistens ehren- oder nebenamtlich läuft), in denen die wissenschaftliche Qualifikation für die Eignung keine Rolle spielt, aber die höhere Gehaltsgruppe bewirkt. In Zeiten knapper Kassen wird man auf sowas aufmerksam. Blöd natürlich für die, die sich auf den Ausbildungsweg gemacht haben und jetzt kaum Chancen haben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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