Maple Geschrieben 18. November 2005 Melden Share Geschrieben 18. November 2005 Heute früh ist mir folgendes aufgefallen: Bei uns gibt es einige Straßen (einspurig, aber keine Einbahnstraßen) ohne Fußweg an die aber die Grundstücke auch nicht direkt angrenzen. Zwischen Straße und Grundstückszaun ist dann oft ein breiter Rasenstreifen (je nach Straße zwischen 1m bis 3-4 m). Aus Gewohnheit (also schon seit über 15 Jahren) parken dann auf diesen Streifen auch die Autos (wo auch sonst). Nun hat einer angefangen "seinen" Rasenstreifen mit alten Baumstammteilen und alten Gasbetonsteinen u.ä. abzugrenzen. Geht das denn einfach so? Ich mag gar nicht daran denken, wenn im Dunkeln jemand dagegenfährt/dagegenläuft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 18. November 2005 Melden Share Geschrieben 18. November 2005 Heute früh ist mir folgendes aufgefallen: Bei uns gibt es einige Straßen (einspurig, aber keine Einbahnstraßen) ohne Fußweg an die aber die Grundstücke auch nicht direkt angrenzen. Zwischen Straße und Grundstückszaun ist dann oft ein breiter Rasenstreifen (je nach Straße zwischen 1m bis 3-4 m). Aus Gewohnheit (also schon seit über 15 Jahren) parken dann auf diesen Streifen auch die Autos (wo auch sonst). Nun hat einer angefangen "seinen" Rasenstreifen mit alten Baumstammteilen und alten Gasbetonsteinen u.ä. abzugrenzen. Geht das denn einfach so? Ich mag gar nicht daran denken, wenn im Dunkeln jemand dagegenfährt/dagegenläuft. Oha. Das ist eine ziemlich schwierige Sache. 1. Wie sind denn die Eigentumsverhältnisse an den Rasenstreifen? 2. Gibt es eine öffentlichrechtliche Widmung für diese Streifen, dass diese für den Verkehr genutzt werden können? (Fußgänger, Parken) 3. Wie sind denn die tatsächlichen Verhältnisse? Wenn jemand im Dunkeln gegen so einen Baumstamm / Gasbetonstein rammen könnte, dann würde doch ein parkendes Auto genau so eine Gefahr darstellen, oder? 4. Wer in der Öffentlichkeit Baumstämme oder Gasbetonsteine in einer Weise aufstellt, dass andere dagegenrammen könnten, hat unabhängig von 1. und 2. eine Verkehrssicherungspflicht: Er muss z.B. dafür sorgen, dass die Hindernisse erkennbar sind (Lampen? Leuchtfarbe??) Sieht mir alles danach aus als sollte es dazu mal einen Gemeindebeschluss geben! Gruß - Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 18. November 2005 Melden Share Geschrieben 18. November 2005 Zur Thema Recht: Was ist Eurer Ansicht nach von folgendem "Garantieschein" zu halten (Uhrenkauf in einem Bahnhofladen)? GARANTIESCHEIN Für diese *****-Uhr übernehmen wir eine Garantie von 24 Monaten ab Verkaufsdatum. Innerhalb dieser Zeit beseitigen wir kostenlos alle Mängel, die nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgenommen sind Schäden, welche durch unsachgemäße Behandlung der Uhr entstanden sind, wie z.B. Glasbruch, Federbruch, Wasserschäden bei nicht wasserdichten Uhren, sowie natürliche Abnutzung. Solche Schäden beheben wir Ihnen - auch nach Ablauf der Garantiezeit - gegen Berechnung. Durch die von uns übernommenen Garantieverpflichtungen werden alle weitergehenden Ansprüche des Käufers ausgeschlossen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tirunesh Geschrieben 18. November 2005 Melden Share Geschrieben 18. November 2005 Garantie ist doch eine freiwillige Leistung, oder? Aber das hier ist doch eigentlich die Gewährleistung: Innerhalb dieser Zeit beseitigen wir kostenlos alle Mängel, die nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind. ... die man sowieso nicht ausschließen kann und nicht die Garantie. Meine ich mal so verstanden zu haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 18. November 2005 Melden Share Geschrieben 18. November 2005 ... die man sowieso nicht ausschließen kann Siehe den letzten Satz Und was heißt "nachweislich"??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tirunesh Geschrieben 18. November 2005 Melden Share Geschrieben 18. November 2005 ... die man sowieso nicht ausschließen kann Siehe den letzten Satz Und was heißt "nachweislich"??? Ja, aber mehr als die Gewährleistung muss er ja auch nicht übernehmen. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf (verdeckte) Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden haben. Weitergehende Ansprüche des Kunden muss er nicht erfüllen. Ob der Käufer immer nachweisen muss, dass die Mängel schon beim Kauf da waren, weiß ich nicht genau, vermute ich aber stark. Das eigentlich seltsame daran ist nur, dass er die Gewährleistung als Garantie hinstellt, als wäre es eine ganz tolle freiwillige Leistung, die er da erbringt. Dabei macht er nur das, wozu er sowieso gesetzlich verpflichtet ist. (Aber eigentlich hab ich da nur wenig Ahnung von... :ph34r: ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 18. November 2005 Melden Share Geschrieben 18. November 2005 Ob der Käufer immer nachweisen muss, dass die Mängel schon beim Kauf da waren, weiß ich nicht genau, vermute ich aber stark. In den ersten sechs Monaten ist die Beweislast umgekehrt. Das kann man auch nicht anders vereinbaren. Grüße, KAM. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 18. November 2005 Melden Share Geschrieben 18. November 2005 (bearbeitet) Das eigentlich seltsame daran ist nur, dass er die Gewährleistung als Garantie hinstellt, als wäre es eine ganz tolle freiwillige Leistung, die er da erbringt. Dabei macht er nur das, wozu er sowieso gesetzlich verpflichtet ist. Du hast es erkannt Und sicher werden viele Kunden denken *Boah, was für ne tolle Garantie!!* In einem punkt muss ich Dir widersprechen: Ob der Käufer immer nachweisen muss, dass die Mängel schon beim Kauf da waren, weiß ich nicht genau, vermute ich aber stark. Nein, in den ersten 6 monaten nach dem Kauf hat der Verkäufer die Beweislast zu tragen und nicht der Käufer. Wie gut, dass die meisten Kunden es nicht wissen... Edit: Kam war schneller. Und: Siehe §476 BGB. bearbeitet 18. November 2005 von Domingo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tirunesh Geschrieben 18. November 2005 Melden Share Geschrieben 18. November 2005 Ob der Käufer immer nachweisen muss, dass die Mängel schon beim Kauf da waren, weiß ich nicht genau, vermute ich aber stark. Nein, in den ersten 6 monaten nach dem Kauf hat der Verkäufer die Beweislast zu tragen und nicht der Käufer. Wie gut, dass die meisten Kunden es nicht wissen... Edit: Kam war schneller. Und: Siehe §476 BGB. Na gut. Aber Uhren kauft man sowieso nicht am Bahnhof. Tiru (Uhrmachertochter) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 18. November 2005 Melden Share Geschrieben 18. November 2005 Aber Uhren kauft man sowieso nicht am Bahnhof. ... weil man sonst eben so einen Schmarren angedreht kriegt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maple Geschrieben 18. November 2005 Autor Melden Share Geschrieben 18. November 2005 Heute früh ist mir folgendes aufgefallen: Bei uns gibt es einige Straßen (einspurig, aber keine Einbahnstraßen) ohne Fußweg an die aber die Grundstücke auch nicht direkt angrenzen. Zwischen Straße und Grundstückszaun ist dann oft ein breiter Rasenstreifen (je nach Straße zwischen 1m bis 3-4 m). Aus Gewohnheit (also schon seit über 15 Jahren) parken dann auf diesen Streifen auch die Autos (wo auch sonst). Nun hat einer angefangen "seinen" Rasenstreifen mit alten Baumstammteilen und alten Gasbetonsteinen u.ä. abzugrenzen. Geht das denn einfach so? Ich mag gar nicht daran denken, wenn im Dunkeln jemand dagegenfährt/dagegenläuft. Oha. Das ist eine ziemlich schwierige Sache. 1. Wie sind denn die Eigentumsverhältnisse an den Rasenstreifen? 2. Gibt es eine öffentlichrechtliche Widmung für diese Streifen, dass diese für den Verkehr genutzt werden können? (Fußgänger, Parken) 3. Wie sind denn die tatsächlichen Verhältnisse? Wenn jemand im Dunkeln gegen so einen Baumstamm / Gasbetonstein rammen könnte, dann würde doch ein parkendes Auto genau so eine Gefahr darstellen, oder? 4. Wer in der Öffentlichkeit Baumstämme oder Gasbetonsteine in einer Weise aufstellt, dass andere dagegenrammen könnten, hat unabhängig von 1. und 2. eine Verkehrssicherungspflicht: Er muss z.B. dafür sorgen, dass die Hindernisse erkennbar sind (Lampen? Leuchtfarbe??) Sieht mir alles danach aus als sollte es dazu mal einen Gemeindebeschluss geben! Gruß - Inge 1. Diese Rasenstreifen müßten der Stadt gehören, denn die Grundstücksgrenzen verlaufen hinter diesen Streifen und die Grundstücksgrenzen wurden auch von den Eigentümern mit Zäunen abgegrenzt. 2. Ob es dafür eine Widmung gibt, weiß ich leider nicht. Ich kann nur sagen, daß dort bereits seit weit über 15 Jahren geparkt wird und auch noch nie jemand einen Strafzettel bekommen hat. 4. Die Baumstämme usw sind nachts nicht besonders gesichert, denn sie sind weder farblich gekennzeichnet (auch keine normale Farbe) und von einer weiter entfernten Laterne fällt nur sehr wenig Licht darauf. Außerdem sind die Baumstammteile und Steine nicht die "neuesten", d.h. schon etwas moosbesetzt und so noch schlechter erkennbar. 3. siehe 4. und ein Auto ist ja um einiges größer und fällt daher im Blickfeld auf während man beim Laufen ja nicht permanent nach unten schaut und es auch unerwartet ist, da ja nur einer diese Sperren aufbaut. Außerdem hat ein Auto ja auch reflektierende Teile bzw. auch der Lack, der dann im wenigen Laternenlicht etwas sichtbar wird. Außerdem finde ich es etwas vermessen auf diese Weise einfach etwas öffentlichen Grund zu quasi persönlichem Territorium zu erklären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 18. November 2005 Melden Share Geschrieben 18. November 2005 Mal ne Frage zum Führen einer (falschen) Berufsbezeichnung: Wenn sich eine Krankenpflegehelferin als Krankenschwester ausgibt, ist das nur eine Ordnungswiedrigkeit, wenn sie das im Beruf gegenüber einem Patienten erzählt, oder ist das auch ausserhalb des Berufes eine Ordnungswiedrigkeit, wenn sie das überall im Bekanntenkreis rumerzählt bzw. auf ihrer Homepage so angibt? Fragender Gruss, rince Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 18. November 2005 Melden Share Geschrieben 18. November 2005 1. Diese Rasenstreifen müßten der Stadt gehören, denn die Grundstücksgrenzen verlaufen hinter diesen Streifen und die Grundstücksgrenzen wurden auch von den Eigentümern mit Zäunen abgegrenzt. Dann dürfen die sich die Streifen m.E. nicht einfach "aneignen" und für sich einfrieden (es sei denn, es gibt mit der Gemeinde eine anderslautende Vereinbarung)! Außerdem finde ich es etwas vermessen auf diese Weise einfach etwas öffentlichen Grund zu quasi persönlichem Territorium zu erklären. Das dürfen sie m.E. auch nicht, s.o. 4. Die Baumstämme usw sind nachts nicht besonders gesichert, denn sie sind weder farblich gekennzeichnet (auch keine normale Farbe) und von einer weiter entfernten Laterne fällt nur sehr wenig Licht darauf. Außerdem sind die Baumstammteile und Steine nicht die "neuesten", d.h. schon etwas moosbesetzt und so noch schlechter erkennbar. Wenn da was passiert, sind sie aber dran, wegen Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht (die so ungefähr beinhaltet, dass derjenige, der ein Hindernis aufbaut, auch dafür sorgen muss, dass andere sich daran nicht verletzen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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