Magdalene Geschrieben 5. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2005 Junge, das ist bei allen völkerrechtlichen Verträgen so! Ich habe jetzt keine Zeit das zu uberprüfen, aber ich halte das für eine Lüge. Ausserdem: Zu welchem anderen Volk gehört ein Bischof, der aufgrund von Konkordaten aus der Staatskasse finanziert wird? Das ist doch alles ein Riesenbetrug. Nimm doch einfach mal die Beiträge zur EU: Wieso kassieren griechische Olivenbauern deutsche Steuergelder als Subventionen - ist das auch ein Riesenbetrug? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alice Geschrieben 5. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2005 (bearbeitet) Stefan Mellentin: "das ist eben im preußen-konkordat so festgelegt, als gegenleistung für die säkularisation und enteignung der kirche!" Die Wurzeln liegen weiter zurück: Reichsdeputationshauptschluss (Reichsgesetz vom 25.2.1803 ): § 34: "Alle Güter der Domkapitel und ihrer Dignitarien werden den Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit den Bisthümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind ..." § 35. "Alle Güter der fundirten Stifter, Abteyen und Klöster, in den alten sowohl als in den neuen Besitzungen, Katholischer sowohl als AC (=Augsburgischer Confession) Verwandten, mittelbarer sowohl als unmittelbarer, deren Verwendung in den vorhergehenden Anordnungen nicht förmlich festgesetzt worden ist, werden der freien und vollen Disposition der respectiven Landesherrn, sowohl zum Behuf des Aufwandes für Gottesdienst, Unterrichts- und andere gemeinnützige Anstalten, als auch zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen, unter dem bestimmten Vorbehalte der festen und bleibenden Ausstattung der Domkirchen, welche werden beibehalten werden, und der Pensionen für die aufgehobene Geistlichkeit ..." bearbeitet 5. Dezember 2005 von Alice Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rotnase Geschrieben 5. Dezember 2005 Autor Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2005 Das ist doch alles ein Riesenbetrug. Stefan, da halte ich mich jetzt raus! Aber ich weiß immer noch nicht warum die 25 Millionen Religionsloser in Deutschland die Funktionäre eines Weltanschauungsvereins mitfinanzieren sollen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan Geschrieben 5. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2005 (bearbeitet) Es ist gar nicht so einfach, Informationen über die Kündbarkeit von Staatsverträgen zu finden. Google spuckt bei den meisten Suchanfragen fast nur irgendwelche schweizer Gesetzestexte aus. Eine inderekte Information habe ich aber hier gefunden: "Die EMRK nimmt damit im Vertragssystem der EU praktisch einen Stellenwert ein, der fast nicht mehr daran denken lässt, dass die EMRK selbst – formell betrachtet – ein kündbarer Staatsvertrag ist (etwa im Gegensatz zu den Menschenrechtspakten der UNO) trotz seiner hohen Autorität und breiten Geltung." Es scheint also kündbare Staatsverträge zu geben. Offen belieb die Fragen: Warum werden Konkordate als völkerrechtliche Verträge geschlossen, wo sie doch vor allem die innerstaatlichen Privilegien der Kirche regeln? Warum werden Konkordate nicht zeitlich befristet abgeschlossen? bearbeitet 5. Dezember 2005 von Stefan Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Baumfaeller Geschrieben 5. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2005 Junge, das ist bei allen völkerrechtlichen Verträgen so! Ich habe jetzt keine Zeit das zu uberprüfen, aber ich halte das für eine Lüge... Lieber Stefan: Ich glaube, Du schiesst hier weit uebers Ziel hinaus. Es ist wirklich bei den allermeisten voelkerrechtlichen Vertraegen der Fall, dass sie fuer immer fortbestehen, falls sie nicht explizit gekuendigt werden. Manche Vertraege moegen ein automatisches Verfalldatum haben. Und manche Vertraege haben einen expliziten Passus, der regelt, wie sie aufgeloest werden koennen. Wenn der nicht vorhanden ist, dann werden die Parteien halt ueber eine Aufloesung verhandeln muessen. Hier sind meine beiden Lieblingsbeispiele. Im zweiten Weltkrieg brauchte die US-Luftwaffe einen Landeplatz im Atlantik, um Flugzeuge nachzutanken. Eine kleine Insel war in geeigneten Position, aber die Insel gehoerte zu Portugal (es ist glaube ich eine der kleinen Inseln, die westlich der Azoren liegen). Und Portugal war offiziell neutral - die Portugiesische Regierung war zwar bereit, die Insel den Amerikanern zu leihen, brauchte aber eine rechtliche Absicherung, um nicht mit den Achsenmaechten in Konflikt zu kommen. In Zusammenarbeit mit den Englaendern wurde dann folgendes ausgearbeitet: Die Englische Krone und die Portugiesische Krone hatten im 12ten Jahrhundert einen Vertrag ueber gegenseitige Unterstuetzung im Kriegsfall abgeschlossen. Und der war noch gueltig (obwohl er seit Jahrhunderten in Vergessenheit gefallen war, bis ihn irgendjemand zufaellig fand). Und da die USA Rechtsnachfolger der Englischen Krone sind (als abgefallene Kolonie), gilt dieser Vertrag auch wenn er auf die USA angewendet wird. Die US-Regierung ersuchte also Portugal offiziell um Unterstuetzung im Kriegsfall durch Verleih dieser Insel, und den Portugiesen "blieb nichts anderes uebrig", als dem zuzustimmen. Die Details der Geschichte kann man in Churchill's Buch ueber den zweiten Weltkrieg finden. Zweites Beispiel: Der Westfaelische Frieden (1648) ist nach wie vor gueltig - als internationaler Vertrag. In dem wird unter anderem geregelt, dass jeder Staat seinen Herrscher selbst festlegen kann. Nach dieser Logik waere Saddam Hussein legitimes Staatsoberhaupt des Irak, und die USA koennten die Begruendung, ihn als illegitimen Diktatur zu entfernen, nicht dazu verwenden, in sein Land einzufallen. Leider gehoeren die USA nicht zu den Unterzeichners des Westfaelischen Friedens (da sie noch nicht existierten), und England auch nicht (da sie an dem kontinentalen 30-jaehrigen Krieg nicht teilgenommen hatten), und daher betrifft der Westfaelische Frieden die USA nicht. Daher ist dieses Argument gegen den Angriff auf den Irak nicht stichhaltig (zum Glueck gibt es genuegend andere). Gruesse, Ralph Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan Geschrieben 5. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2005 Junge, das ist bei allen völkerrechtlichen Verträgen so! Ich habe jetzt keine Zeit das zu uberprüfen, aber ich halte das für eine Lüge... Lieber Stefan: Ich glaube, Du schiesst hier weit uebers Ziel hinaus. Nein, siehe oben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alice Geschrieben 5. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2005 Stefan: "Warum werden Konkordate als völkerrechtliche Verträge geschlossen, wo sie doch vor allem die innerstaatlichen Privilegien der Kirche regeln? Warum werden Konkordate nicht zeitlich befristet abgeschlossen?" 1957 entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Streit der BRD gegen das Land Niedersachsen, dass das Reichskonkordat von 1933 weiterhin Gültigkeit habe. Vielleicht findest Du dazu etwas ausführlicheres. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squire Geschrieben 5. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2005 Gäbe es irgendein Problem, wenn sich eine Seite von so einem Vertrag lossagt? Solange es keine Möglichkeit gibt, die Vertragseinhaltung zu erzwingen, sind völkerrechtliche Verträge doch wohl nicht viel wert. Oder wäre diese Bischofversorgung doch nach innerstaatlichen Recht zu beurteilen und eine einseitige Beendigung eine Art enteignungsgleicher Eingriff? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan Geschrieben 5. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2005 Was ist daran perfide, wenn die Vertragsparteien keine Kündigungsmöglichkeit vereinbaren? Weil die Zeit nicht stehen bleibt und die Umstände sich verändern. Ein Vertrag, der einer Partei weitreichende Privelegien einräumt, wie es die Kokordate tun, ist nichts anderes als ein Knebelvertrag, wenn er nicht gekündigt werden kann, auch wenn später triftige Gründe auftauchen, die gegen diese Privilegien sprechen. Wenn eine weltanschauliche(!) Gemeinschaft aufgrund eines Vertrages mit jährlich 20 Milliarden EUR subventioniert wird, dann sollte zumindest einmal pro Generation überprüft werden, ob die Verhältnisse und der Wille des Souveräns eine solche Privilegierung noch rechtfertigen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan Geschrieben 5. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2005 (bearbeitet) 1957 entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Streit der BRD gegen das Land Niedersachsen, dass das Reichskonkordat von 1933 weiterhin Gültigkeit habe. Vielleicht findest Du dazu etwas ausführlicheres. Danke, bin dadurch auf einen (aus Urheberrechtsgründen leider gelöschten) Wikipedia-Artikel zum Schlagwort "Reichskonkordat" gestossen. Im Google-Cache ist der Artikel aber noch abrufbar. Zitat daraus: Nach dem Zweiten Weltkrieg war zunächst umstritten, ob das Reichskonkordat weiterhin Bestand habe. Am 26. März 1957 bestätigte das Bundesverfassungsgericht im "Konkordatsurteil" die Gültigkeit des Konkordats. Damit ist das Reichskonkordat das einzige heute noch gültige außenpolitische Abkommen aus der Zeit des Dritten Reiches. Ausgenommen blieben einzig die Regelungen im Schulbereich, denn dieser falle ausschließlich in die Kompetenz der Länder falle und diese seien nicht durch einen Vertrag auf Reichs-/Bundesebene gebunden. Neben den Umständen des Zustandekommens des Konkordats wird von Kritikern vor allem vorgebracht, das Konkordat unterlaufe die Trennung von Staat und Kirche. Artikel 18 des Konkordats schreibe staatliche Leistungen an die katholische Kirche fort und stünde damit im Widerspruch zum Artikel 138 der Weimarer Verfassung, der über Artikel 140 des Grundgesetzes weiterbesteht und fordert, dass die "auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung" abzulösen seien, was in den mehr als 80 Jahren, die seit Verkündung der Weimarer Verfassung verstrichen sind, nicht geschehen ist. Hervorhebungen von mir. Ein Link zur Ergänzung: http://dejure.org/gesetze/GG/140.html Nachtrag: Hier der Link zum "Konkordatsurteil", der interessante Teil beginnt bei Absatz 121: http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv006309.html bearbeitet 5. Dezember 2005 von Stefan Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 6. Dezember 2005 (bearbeitet) 1957 entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Streit der BRD gegen das Land Niedersachsen, dass das Reichskonkordat von 1933 weiterhin Gültigkeit habe. Vielleicht findest Du dazu etwas ausführlicheres. Danke, bin dadurch auf einen (aus Urheberrechtsgründen leider gelöschten) Wikipedia-Artikel zum Schlagwort "Reichskonkordat" gestossen. Im Google-Cache ist der Artikel aber noch abrufbar. Zitat daraus: Nach dem Zweiten Weltkrieg war zunächst umstritten, ob das Reichskonkordat weiterhin Bestand habe. Am 26. März 1957 bestätigte das Bundesverfassungsgericht im "Konkordatsurteil" die Gültigkeit des Konkordats. Damit ist das Reichskonkordat das einzige heute noch gültige außenpolitische Abkommen aus der Zeit des Dritten Reiches. Ausgenommen blieben einzig die Regelungen im Schulbereich, denn dieser falle ausschließlich in die Kompetenz der Länder falle und diese seien nicht durch einen Vertrag auf Reichs-/Bundesebene gebunden. Neben den Umständen des Zustandekommens des Konkordats wird von Kritikern vor allem vorgebracht, das Konkordat unterlaufe die Trennung von Staat und Kirche. Artikel 18 des Konkordats schreibe staatliche Leistungen an die katholische Kirche fort und stünde damit im Widerspruch zum Artikel 138 der Weimarer Verfassung, der über Artikel 140 des Grundgesetzes weiterbesteht und fordert, dass die "auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung" abzulösen seien, was in den mehr als 80 Jahren, die seit Verkündung der Weimarer Verfassung verstrichen sind, nicht geschehen ist. Hervorhebungen von mir. Ein Link zur Ergänzung: http://dejure.org/gesetze/GG/140.html Nachtrag: Hier der Link zum "Konkordatsurteil", der interessante Teil beginnt bei Absatz 121: http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv006309.html Also nochmal ganz langsam und zum Mitschreiben: Selbstverständlich kann jeder Vertrag, auch jeder völkerrechtliche, aufgekündigt werden, aber nur wenn beide Vertragspartner kündigen. Welchen Wert sollte denn ein Vertrag haben, den jeder der Vertragspartner einseitig kündigen kann, wann immer es ihm beliebt? Ausnahmen hiervon sind lediglich Verträge, sie von ihrem Wesen her nicht auf Dauer sondern nur auf Zeit abgschlossen werdn, z. B. ein Mietvertrag oder ein Arbeitsvertrag, die können auch einseitig gekündigt werden, allerdings nur nach bestimmten Regeln und auch nicht beliebig. Dass das Konkordat der einzige Vertrag aus dem 3. Reich ist, der noch übrig ist, liegt ganz einfach daran, daß an den anderen Verträgen weder die eine, noch die andere Seite noch ein Interesse hatte (Hitler-Stalin-Pakt), oder daß die Verträge durch Bruch zerstört wurden (deutsch-russischer Nichtangriffspakt, Achse Berlin-Rom) Wenn der Vatikan und Deutschland sich darüber einig wären, daß man das Konkordat nicht mehr haben will, könnten sie es selbstverständlich sofort aufheben. Ausserdem könnte jede der beiden Seiten den Vertrag einseitig brechen (wie es etwa Hitler mit dem Versailler Vertrag gemacht hat) Natürlich hat so etwas immer gewisse Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit eines Staates, wer will schon Verträge mit jemandem abschliessen, von dem bekannt ist, daß er sich eh nicht daran hält. Werner bearbeitet 6. Dezember 2005 von Werner001 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squire Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 6. Dezember 2005 Selbstverständlich kann jeder Vertrag, auch jeder völkerrechtliche, aufgekündigt werden, aber nur wenn beide Vertragspartner kündigen. Und was passiert, wenn ein Partner sich einseitig von dem Vertrag lossagt? Aus welchem Grund soll das nicht möglich sein? Glaubwürdigkeit ist kein Argument. Staaten pflegen untereinander Interessenausgleich und keine Vertrauensverhältnisse. Man kann beim Völkerrecht überhaupt nur sehr eingeschränkt von "Recht" im Sinne verbindlicher Normen reden. Völkerrecht gilt nur so lange, wie sich die Beteiligten daran halten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rotnase Geschrieben 6. Dezember 2005 Autor Melden Share Geschrieben 6. Dezember 2005 Junge, das ist bei allen völkerrechtlichen Verträgen so! Ich habe jetzt keine Zeit das zu uberprüfen, aber ich halte das für eine Lüge. Ausserdem: Zu welchem anderen Volk gehört ein Bischof, der aufgrund von Konkordaten aus der Staatskasse finanziert wird? Das ist doch alles ein Riesenbetrug. Nimm doch einfach mal die Beiträge zur EU: Wieso kassieren griechische Olivenbauern deutsche Steuergelder als Subventionen - ist das auch ein Riesenbetrug? Der Vergleich hinkt ja wirklich! Diese Subvention hat den Zweck Entwicklungsgefälle in der Europäischen Union einzuebnen. So wurde vor Jahren auch der Freistaat Bayern durch die wohlhabenderen Bundesländer subventioniert. Auch die Deutsche Wiedervereinigung wurde aus EU Mitteln unterstützt. Das mit den Kirchen, die ja ein privater Weltanschauungsverein sind, gleichzusetzen halte ich schon für unsachlich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lutheraner Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 6. Dezember 2005 Warum werden hohe kirchliche Würdenträger wie Bischöfe, Erzbischöfe, Weihbischöfe, Kanoniker, Domvikare in den meisten Bundesländern aus der Staatskasse bezahlt und nicht wie man vermuten könnte von der Kirchensteuer. das ist eben im preußen-konkordat so festgelegt, als gegenleistung für die säkularisation und enteignung der kirche! Und woher hat die Kirche ursprünglich das Eigentum bekommen, das ihr enteignet wurde ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 6. Dezember 2005 Selbstverständlich kann jeder Vertrag, auch jeder völkerrechtliche, aufgekündigt werden, aber nur wenn beide Vertragspartner kündigen. Und was passiert, wenn ein Partner sich einseitig von dem Vertrag lossagt? Aus welchem Grund soll das nicht möglich sein? Glaubwürdigkeit ist kein Argument. Staaten pflegen untereinander Interessenausgleich und keine Vertrauensverhältnisse. Man kann beim Völkerrecht überhaupt nur sehr eingeschränkt von "Recht" im Sinne verbindlicher Normen reden. Völkerrecht gilt nur so lange, wie sich die Beteiligten daran halten. Klar ist das möglich. Eine Klage ist nur in machen Fällen möglich, z. B. bei der WTO, in den anderen Fällen hat der andere Vertragspartner halt Pech gehabt. Wer das zwei oder dreimal macht, wird halt niemenden mehr finden, der noch einen Vertrag mit ihm abschliesst, oder nur noch Vertragspartner, die den Vertragsbruch schon planen. Ob das erstrebenswert ist, muss man sich halt überlegen. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squire Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 6. Dezember 2005 Warum werden hohe kirchliche Würdenträger wie Bischöfe, Erzbischöfe, Weihbischöfe, Kanoniker, Domvikare in den meisten Bundesländern aus der Staatskasse bezahlt und nicht wie man vermuten könnte von der Kirchensteuer. das ist eben im preußen-konkordat so festgelegt, als gegenleistung für die säkularisation und enteignung der kirche! Und woher hat die Kirche ursprünglich das Eigentum bekommen, das ihr enteignet wurde ? Mich würde eher interessieren, warum und für was öffentlich-rechtliche Körperschaften entschädigt werden müssen? Normalerweise werden die einfach aufgelöst, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squire Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 6. Dezember 2005 Wer das zwei oder dreimal macht, wird halt niemenden mehr finden, der noch einen Vertrag mit ihm abschliesst, oder nur noch Vertragspartner, die den Vertragsbruch schon planen. Ob das erstrebenswert ist, muss man sich halt überlegen. Werner Unter Privatleuten ist das so. Bei Staaten sieht es anders aus. Das sind eben nur wenige, und die können sich nicht einfach ignorieren. Glaubst du, dass z.B. niemand mehr etwas mit den USA zu tun haben möchte, wenn sie sich mal nicht an einen Vertrag halten? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 6. Dezember 2005 Zweites Beispiel: Der Westfaelische Frieden (1648) ist nach wie vor gueltig - als internationaler Vertrag. Interessant. Zwischen wem? Soweit ich weiß, regelt der Westfälische Frieden auch, daß jeder Untertan automatisch die Religion seines Staatsoberhauptes hat. Damit wäre er zumindest in Teilen im Geltungsbereich des GG schonmal verfassungswidrig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 6. Dezember 2005 Wer das zwei oder dreimal macht, wird halt niemenden mehr finden, der noch einen Vertrag mit ihm abschliesst, oder nur noch Vertragspartner, die den Vertragsbruch schon planen. Ob das erstrebenswert ist, muss man sich halt überlegen. Werner Unter Privatleuten ist das so. Bei Staaten sieht es anders aus. Das sind eben nur wenige, und die können sich nicht einfach ignorieren. Glaubst du, dass z.B. niemand mehr etwas mit den USA zu tun haben möchte, wenn sie sich mal nicht an einen Vertrag halten? Die USA stehen ja auch, was das Thema angeht in einem besonders guten Ruf auf der Welt, da hast du sicher Recht. Oder bist du der Meinung "sche*ß drauf, lass uns ebensolche Schweine sein"? Dann will ich aber keine Klagen mehr über die amerikanische Regierung hören! Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 6. Dezember 2005 Zweites Beispiel: Der Westfaelische Frieden (1648) ist nach wie vor gueltig - als internationaler Vertrag. Interessant. Zwischen wem? Soweit ich weiß, regelt der Westfälische Frieden auch, daß jeder Untertan automatisch die Religion seines Staatsoberhauptes hat. Damit wäre er zumindest in Teilen im Geltungsbereich des GG schonmal verfassungswidrig. Nein, da wird bestimmt, daß der Souverän die Religion der Untertanen bestimmen kann. Aber schon bevor das Volk zum Souverän wurde, hatten die damaligen Souveräne überall die Religionsfreiheit eingeführt. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squire Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 6. Dezember 2005 Die USA stehen ja auch, was das Thema angeht in einem besonders guten Ruf auf der Welt, da hast du sicher Recht. Oder bist du der Meinung "sche*ß drauf, lass uns ebensolche Schweine sein"? Dann will ich aber keine Klagen mehr über die amerikanische Regierung hören! Werner Was man persönlich davon hält ist eine andere Frage. Ich halte nur die Auffassung, dass völkerrechtliche Verträge nur in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben werden können, für falsch. Für diese Uralt-Regelungen wie die Bischofsversorgung gilt das m.E. ganz besonders. Auf Verträge zu pochen, deren Voraussetzungen schon längst weggefallen sind, ist schon sehr zweifelhaft. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 6. Dezember 2005 Die USA stehen ja auch, was das Thema angeht in einem besonders guten Ruf auf der Welt, da hast du sicher Recht. Oder bist du der Meinung "sche*ß drauf, lass uns ebensolche Schweine sein"? Dann will ich aber keine Klagen mehr über die amerikanische Regierung hören! Werner Was man persönlich davon hält ist eine andere Frage. Ich halte nur die Auffassung, dass völkerrechtliche Verträge nur in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben werden können, für falsch. Für diese Uralt-Regelungen wie die Bischofsversorgung gilt das m.E. ganz besonders. Auf Verträge zu pochen, deren Voraussetzungen schon längst weggefallen sind, ist schon sehr zweifelhaft. OK, ich korrigiere mich. Völkerrechtliche Verträge kann man auf rechtlich einwamdfreie Weise nur im gegenseitigen Einvernehmen kündigen, man kann sie aber natürlich, wenn man stark genug ist, um den Vertragspartner nicht fürchten müssen, jederzeit nach belieben kündigen und damit auf das Völkerrecht pfeifen. Ist das so jetzt besser formuliert? Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 6. Dezember 2005 Soweit ich weiß, regelt der Westfälische Frieden auch, daß jeder Untertan automatisch die Religion seines Staatsoberhauptes hat. Damit wäre er zumindest in Teilen im Geltungsbereich des GG schonmal verfassungswidrig. Nein, da wird bestimmt, daß der Souverän die Religion der Untertanen bestimmen kann. Aber schon bevor das Volk zum Souverän wurde, hatten die damaligen Souveräne überall die Religionsfreiheit eingeführt. Würde das aber nicht bedeuten, daß der Souverän jederzeit die Religionsfreiheit wieder abschaffen könnte und eine Staatsreligion etablieren dürfte, wenn der Westf. Friede ungeachtet Art 5 GG noch gälte? In unserem Staat also per parlamentarischen Beschluß. So, ab heute sind wir alle evangelisch. Das wäre mal ein Spaß. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squire Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 6. Dezember 2005 (bearbeitet) OK, ich korrigiere mich. Völkerrechtliche Verträge kann man auf rechtlich einwamdfreie Weise nur im gegenseitigen Einvernehmen kündigen, man kann sie aber natürlich, wenn man stark genug ist, um den Vertragspartner nicht fürchten müssen, jederzeit nach belieben kündigen und damit auf das Völkerrecht pfeifen. Ist das so jetzt besser formuliert? Werner Ja, damit fühl ich mich wohl. Allerdings ist die rechtliche Einwandfreiheit Auslegungssache. Friedrich II hat ein Gutachten, das einen einen seiner Angriffskriege juristisch absichern sollte, als "das Werk eines tüchtigen Scharlatans" bezeichnet. Ich denke, jeder Staat wird durch seine Leute auslegen lassen, welcher der Beteiligten rechtlich einwandfrei gehandelt hat. bearbeitet 6. Dezember 2005 von Squire Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 6. Dezember 2005 Melden Share Geschrieben 6. Dezember 2005 Soweit ich weiß, regelt der Westfälische Frieden auch, daß jeder Untertan automatisch die Religion seines Staatsoberhauptes hat. Damit wäre er zumindest in Teilen im Geltungsbereich des GG schonmal verfassungswidrig. Nein, da wird bestimmt, daß der Souverän die Religion der Untertanen bestimmen kann. Aber schon bevor das Volk zum Souverän wurde, hatten die damaligen Souveräne überall die Religionsfreiheit eingeführt. Würde das aber nicht bedeuten, daß der Souverän jederzeit die Religionsfreiheit wieder abschaffen könnte und eine Staatsreligion etablieren dürfte, wenn der Westf. Friede ungeachtet Art 5 GG noch gälte? In unserem Staat also per parlamentarischen Beschluß. So, ab heute sind wir alle evangelisch. Das wäre mal ein Spaß. Gemäß dem Westphälischen Frieden dürfte der Souverän das. Allerdings ist das nicht der einzige Vertrag, durch den der Souverän gebunden ist. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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