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Adelsprädikate


kam

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Leider hat man es in Deutschland nier geschaft, mit dem Adelsregiment entgültig zu brechen, da könnten wir uns die Österreicher als Beispiel nehmen, die 1918 das gesamte Adelsunwesen ordentlich abgeschafft haben.

 

In Deutschland haben diese Leute leider auch heute noch Sonderrechte.

 

Werner

 

So, welche denn? Im Gegensatz zu Österreich wurden die Titel als Namen beibehalten, aber das bringt ja nichts ein. Auch in Österreich weiß man natürlich, wer ein Otto Habsburg ist. Die Fideikommisse als besondere Rechtsform der Organisation adeligen Vermögens wurden in Deutschland während der Weimarer Zeit abgeschafft. Und gutsherrliche Gerichtsbarkeit gibts spätestens seit 1848 nicht mehr. Also, nichts mit Sonderrechten. "Adelsregiment" und "Adelsunwesen": die Schlacht ist längst geschlagen. Grüße, KAM.

 

Dieser Thread wurde nicht von kam eröffnet, sondern entstand durch Splitten aus "Bischofsgehälter"

bearbeitet von MartinO
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Leider hat man es in Deutschland nier geschaft, mit dem Adelsregiment entgültig zu brechen, da könnten wir uns die Österreicher als Beispiel nehmen, die 1918 das gesamte Adelsunwesen ordentlich abgeschafft haben.

 

In Deutschland haben diese Leute leider auch heute noch Sonderrechte.

 

Werner

 

So, welche denn? Im Gegensatz zu Österreich wurden die Titel als Namen beibehalten, aber das bringt ja nichts ein. Auch in Österreich weiß man natürlich, wer ein Otto Habsburg ist. Die Fideikommisse als besondere Rechtsform der Organisation adeligen Vermögens wurden in Deutschland während der Weimarer Zeit abgeschafft. Und gutsherrliche Gerichtsbarkeit gibts spätestens seit 1848 nicht mehr. Also, nichts mit Sonderrechten. "Adelsregiment" und "Adelsunwesen": die Schlacht ist längst geschlagen. Grüße, KAM.

Leider gibbt es in D keine konsequente Rechtssprechung bei dem Thema.

So hat z. B. der BGH in den 1950rtn entschieden, daß eine Frau, die einen Herrn Graf Rotz heiratet nicht die Frau Graf Rotz wird sondern die Frau Gräfin Rotz, soviel zum Thema "nur Namensbestandteil"

 

Dann das unsägliche Urteil, ebenfalls höchstrichterlich, zum Hohenzollerischen Privaterbrecht: Bekanntlich hatte ja der älteste Sohn des Hauses Hohenzollern eine Dame geehelicht, die den snobistischen Familienclan nicht adelig genug war.

 

Dafür wurde er enterbt und mit einer vergleichsweise kleinen "Pension" abgefunden. Er hat dann auf sein Pflichtteil geklagt - und verloren. Angeblich wiegt das Interesse des Adelshauses höher. Und das, weil er eine Ehe eigegangen ist, eine Ehe, die angeblich unter besonderem Schutz des Grundgesetzes steht. Aber der Schutz der Adelsdünkel ist offenbar noch wichtiger.

 

Werner

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So hat z. B. der BGH in den 1950rtn entschieden, daß eine Frau, die einen Herrn Graf Rotz heiratet nicht die Frau Graf Rotz wird sondern die Frau Gräfin Rotz, soviel zum Thema "nur Namensbestandteil"

 

Ein OT: Frau und Gräfin ist man nie gemeinsam. Entweder ist man Frau Rotz oder Gräfin Rotz. B)

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So hat z. B. der BGH in den 1950rtn entschieden, daß eine Frau, die einen Herrn Graf Rotz heiratet nicht die Frau Graf Rotz wird sondern die Frau Gräfin Rotz, soviel zum Thema "nur Namensbestandteil"

 

Ein OT: Frau und Gräfin ist man nie gemeinsam. Entweder ist man Frau Rotz oder Gräfin Rotz. B)

So verbreitet es die Regenbogenpresse, für die der Adel ja nie abgeschafft wurde.

 

Die sogenannten "Adelsprädikate" dürfen als "Namensbestandteil" weitergeführt werden, darum heisst es offiziell "Frau Gräfin Rotz", denn zu einer Frau Müller sagt man ja auch Frau Müller und nicht Müllerin (analog "Gräfin Rotz")

 

Aber wie gesagt, leider hat man da in Deutschland nie einen richtigen Schlußstrich gezogen, es soll sogar Politiker (Volksvertreter!) geben (unser hiesiger Ex-MP war so einer) die irgendwelche Adelige mit Durchlaucht oder ähnlichem Quatsch anreden.

 

Werner

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Leider gibbt es in D keine konsequente Rechtssprechung bei dem Thema.

So hat z. B. der BGH in den 1950rtn entschieden, daß eine Frau, die einen Herrn Graf Rotz heiratet nicht die Frau Graf Rotz wird sondern die Frau Gräfin Rotz, soviel zum Thema "nur Namensbestandteil"

 

Dann das unsägliche Urteil, ebenfalls höchstrichterlich, zum Hohenzollerischen Privaterbrecht: Bekanntlich hatte ja der älteste Sohn des Hauses Hohenzollern eine Dame geehelicht, die den snobistischen Familienclan nicht adelig genug war.

 

Dafür wurde er enterbt und mit einer vergleichsweise kleinen "Pension" abgefunden. Er hat dann auf sein Pflichtteil geklagt - und verloren. Angeblich wiegt das Interesse des Adelshauses höher. Und das, weil er eine Ehe eigegangen ist, eine Ehe, die angeblich unter besonderem Schutz des Grundgesetzes steht. Aber der Schutz der Adelsdünkel ist offenbar noch wichtiger.

Kampfdemokrat? Sozi?

 

Ist ja schrecklich.

 

MMn gehören diese Familien ja zum Kulturgut und gehören unter Denkmalschutz - von daher finde ich sowohl die Titelfrage als auch das Erbrechtsurteil völlig in Ordnung.

Weder das eine noch das andere. Ich kann nur solche Inkonsequenz nicht ausstehen.

Entweder wir entscheiden uns für die Abschaffung des Adels oder für die Beibehaltung, aber beides gleichzeitig geht nicht. (Wobei ich keinen Grund für eine Beibehaltung sehen kann)

 

Flo, gibt es in deinen Augen einer Unterschied in der moralischen Bewertung eines Hohenzollernsprosses, der ausgestoßen wird, weil er "nur" eine "einfache" Gräfin heiratet, und einer jungen Türkin der 2. Generation in Deutschland, die ausgestoßen wird, weil sie einen Deutschen heiratet?

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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(Wobei ich keinen Grund für eine Beibehaltung sehen kann)
Ich sach doch: Denkmalpflege.

 

Flo, gibt es in deinen Augen einer Unterschied in der moralischen Bewertung eines Hohenzollernsprosses, der ausgestoßen wird, weil er "nur" eine "einfache" Gräfin heiratet, und einer jungen Türkin der 2. Generation in Deutschland, die ausgestoßen wird, weil sie einen Deutschen heiratet?
Ich sehe den schon. Erklären kann ich ihn allerdings nicht (zumindest nicht, ohne daß mir jemand Blut-und-Boden-Ideologie vorwirft).
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Es geht ja (denke ich mal) auch um eine christliche Betrachtung der Sache und von der Seite her kann ich absolut keine Berechtigung für eine Ungleich-/Besserbehandlung des Adels finden. Immerhin baut die christliche Sozialethik ganz wesentlich auf der Gleichheit der Menschen vor Gott auf. Diese beinhaltet aber auch eine Gleichbehandlung der Menschen durch den Staat.

Es kann Privilegien geben, die an ein Amt gebunden sind, wie z.B. bei Politikern, Priestern oder Managern. Hier wird dann aber immer das Amt gewürdigt und nicht die Person, die es ausübt. Solch ein Sonderrecht kann sich aber nicht durch die Geburt in eine bestimmte Familie ableiten. Erstrecht darf sich daraus kein Rechtsnachteil ableiten - das würde uns direkt in ein Kastensystem führen.

 

Für uns Christen sollte immer im Vordergrund stehen, dass es eben weder Sklaven noch Freie vor Gott gibt und wir beten schließlich "Wie im Himmel, so auf Erden", also muss das für uns auch gelten.

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Ja, ja: der rechte Christ ist Kommunist ...

 

 

Nichtsdestoweniger sind die Menschen aber nicht gleich.

 

Wir alle haben sicherlich gleichermaßen die Möglichkeit Anteil am Reich Gottes und am Evangelium zu erwerben, aber dem Ewigen hat es nunmal gefallen jeden einzelnen von uns mit einer ganz spezifischen Kombination aus Stärken, Talenten, Schwächen etc. auszustatten.

 

Und wir sind alle an einen bestimmten Platz geboren und berufen worden - und diesen Platz gilt es entsprechend anzunehmen.

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Ja, ja: der rechte Christ ist Kommunist ...

 

 

Nichtsdestoweniger sind die Menschen aber nicht gleich.

 

Wir alle haben sicherlich gleichermaßen die Möglichkeit Anteil am Reich Gottes und am Evangelium zu erwerben, aber dem Ewigen hat es nunmal gefallen jeden einzelnen von uns mit einer ganz spezifischen Kombination aus Stärken, Talenten, Schwächen etc. auszustatten.

 

Und wir sind alle an einen bestimmten Platz geboren und berufen worden - und diesen Platz gilt es entsprechend anzunehmen.

Was die Talente, Stärken und Schwächen angeht, gebe ich dir Recht.

Ich bestreite aber, daß der Familienname auch in diese Kategorie fällt.

 

Werner

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Was die Talente, Stärken und Schwächen angeht, gebe ich dir Recht.

Ich bestreite aber, daß der Familienname auch in diese Kategorie fällt.

Warum?

 

Du kannst Vater und Mutter zwar verlassen, aber Du wirst bis an Dein Ende ihr Sohn bleiben.

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Was die Talente, Stärken und Schwächen angeht, gebe ich dir Recht.

Ich bestreite aber, daß der Familienname auch in diese Kategorie fällt.

Warum?

 

Du kannst Vater und Mutter zwar verlassen, aber Du wirst bis an Dein Ende ihr Sohn bleiben.

Also wenn meine Eltern unten sind, hab ich gefälligst auch unten zu bleiben, und wenn meine Vorfahren skrupelloser waren als die der anderen Leute, leitet sich dadurch für mich das Recht ab, oben zu sein?

 

Das leuchtet mir nicht ein!

 

Werner

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Ja, ja: der rechte Christ ist Kommunist ...

 

 

Nichtsdestoweniger sind die Menschen aber nicht gleich.

 

Wir alle haben sicherlich gleichermaßen die Möglichkeit Anteil am Reich Gottes und am Evangelium zu erwerben, aber dem Ewigen hat es nunmal gefallen jeden einzelnen von uns mit einer ganz spezifischen Kombination aus Stärken, Talenten, Schwächen etc. auszustatten.

 

Und wir sind alle an einen bestimmten Platz geboren und berufen worden - und diesen Platz gilt es entsprechend anzunehmen.

 

Vom Kommunismus redet doch niemand (außer dir?). Und das hat damit auch nicht das geringste zu tun.

 

Du solltest aber mMn vorsichtig damit sein, aus angeborenen Gegebenheiten Schlüsse auf entsprechende Rechtsvor- oder Nachteile zu ziehen. Da landet man nämlich schnell in einem Denken, dass angeborene Behinderungen als Strafen Gottes sieht und es als gerecht beurteilt, diese Menschen aus dem inneren Kreis der Gesellschaft auszuschließen. Die Rassentrennung in der US-Geschichte stammte ebenfalls aus dem gleichen Grundgedanken, dass es ein Recht gebe/gäbe(??), das an die Geburt in eine bestimmte Rasse/Klasse/Kaste gebunden ist.

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Was die Talente, Stärken und Schwächen angeht, gebe ich dir Recht.

Ich bestreite aber, daß der Familienname auch in diese Kategorie fällt.

Warum?

 

Du kannst Vater und Mutter zwar verlassen, aber Du wirst bis an Dein Ende ihr Sohn bleiben.

 

[iRONIE]Wieso führen wir dann nicht die Sippenhaft ein? Wenn ein Vater mordet, hat doch bestimmt der Sohn eine Mitschuld daran, oder nicht?[/iRONIE]

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Flo, jeder hat das Recht auf seine Dünkel, und bei so manchem ersetzt eine solide Einbildung die Bildung.

Ich bin allerdings dagegen, dies staatlich zu unterstützen, denn damit machen wir ein Faß ohne Boden auf.

 

Werner

(nur um es klarzustellen, mit dem ersten Satz meine ich natürlich nicht dich, dazu kenn ich dich inzwischen zu gut. Damit meine ich solche Hohenzollerns oder auch Hannovers, die sich mords was einbilden aber hinter der Fasade steckt dann nur der Moder)

bearbeitet von Werner001
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Leider hat man es in Deutschland nier geschaft, mit dem Adelsregiment entgültig zu brechen, da könnten wir uns die Österreicher als Beispiel nehmen, die 1918 das gesamte Adelsunwesen ordentlich abgeschafft haben.

 

In Deutschland haben diese Leute leider auch heute noch Sonderrechte.

 

Werner

 

So, welche denn? Im Gegensatz zu Österreich wurden die Titel als Namen beibehalten, aber das bringt ja nichts ein. Auch in Österreich weiß man natürlich, wer ein Otto Habsburg ist. Die Fideikommisse als besondere Rechtsform der Organisation adeligen Vermögens wurden in Deutschland während der Weimarer Zeit abgeschafft. Und gutsherrliche Gerichtsbarkeit gibts spätestens seit 1848 nicht mehr. Also, nichts mit Sonderrechten. "Adelsregiment" und "Adelsunwesen": die Schlacht ist längst geschlagen. Grüße, KAM.

 

Dieser Thread wurde nicht von kam eröffnet, sondern entstand durch Splitten aus "Bischofsgehälter"

 

Sonderrechte räumt sich nur dieser verkommene "Hochadel" ein.... es gibt auch normale Menschen unter den Adligen, Ferfried von Hohenzollern war schon früher reichlich peinlich.

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Sonderrechte räumt sich nur dieser verkommene "Hochadel" ein.... es gibt auch normale Menschen unter den Adligen, Ferfried von Hohenzollern war schon früher reichlich peinlich.
Seid ihr eigentlich verwandt? :ph34r:

 

 

Also nicht wegen "peinlich sein" sondern nur so.

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Sonderrechte räumt sich nur dieser verkommene "Hochadel" ein.... es gibt auch normale Menschen unter den Adligen, Ferfried von Hohenzollern war schon früher reichlich peinlich.
Seid ihr eigentlich verwandt? :ph34r:

 

 

Also nicht wegen "peinlich sein" sondern nur so.

 

Du bist doof.... nein, sind wir nicht. Hoffe ich doch. B)

Das wäre ja entsetzlich!

Bin gerade noch am Stammbaum zusammenbasteln. Gar nicht so einfach, an die Ariernachweise ranzukommen, das würde das Ganze vereinfachen.... :lol:

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Du bist doof....
ich weiß ... :lol:

 

nein, sind wir nicht. Hoffe ich doch. B)

Das wäre ja entsetzlich!

och - unter den Ahnen meiner Frau sind Bettler und Lumpensammler - besondere Ehre kann man damit glaube ich auch nicht einlegen :ph34r:

 

Bin gerade noch am Stammbaum zusammenbasteln. Gar nicht so einfach, an die Ariernachweise ranzukommen, das würde das Ganze vereinfachen.... :lol:
Es geht auch ohne (der von den Großeltern meiner Frau hat uns auch nur bedingt weitergeholfen) :D

 

Mein Schwiegermonster stammt aus einer alten badenser Familie, in der ein begeisterter Forscher der Meinung war, man wäre mit dem englischen Haus Carey verwandt. Unter den Vorfahren dieser konstruierten und durch nichts belegbaren Verbindung wären auch William Carey und Mary Boleyn (die Schwester der berühmt-berüchtigten Anne Boleyn gewesen) ... seit dem bin ich gegenüber fertigen Genealogien sehr vorsichtig.

 

 

Viele Grüße

 

Flo

(der bislang nur Landarbeiter, Tagelöhner, Bauern und kleine Handwerker unter seinen Vorfahren gefunden hat)

bearbeitet von Flo77
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Leider gibbt es in D keine konsequente Rechtssprechung bei dem Thema.

So hat z. B. der BGH in den 1950rtn entschieden, daß eine Frau, die einen Herrn Graf Rotz heiratet nicht die Frau Graf Rotz wird sondern die Frau Gräfin Rotz, soviel zum Thema "nur Namensbestandteil"

 

Dann das unsägliche Urteil, ebenfalls höchstrichterlich, zum Hohenzollerischen Privaterbrecht: Bekanntlich hatte ja der älteste Sohn des Hauses Hohenzollern eine Dame geehelicht, die den snobistischen Familienclan nicht adelig genug war.

 

Dafür wurde er enterbt und mit einer vergleichsweise kleinen "Pension" abgefunden. Er hat dann auf sein Pflichtteil geklagt - und verloren. Angeblich wiegt das Interesse des Adelshauses höher. Und das, weil er eine Ehe eigegangen ist, eine Ehe, die angeblich unter besonderem Schutz des Grundgesetzes steht. Aber der Schutz der Adelsdünkel ist offenbar noch wichtiger.

 

Werner

 

Geschlechtsabhängige Veränderung von Familiennamen ist nicht auf Adelsnamen beschränkt, gibts in Island und fast allen slawischen Sprachen auch. Auch in deutschen Dialekten übrigens. Es gibt auch kein Hohenzollernsches Privaterbrecht, die müssen genauso ihre Testamente machen, wie alle anderen und können genau wie alle anderen die Erbschaft an Bedingungen knüpfen. Du könntest deine Erben zB enterben, wenn sie einen Adeligen heiraten. B) Grüße, KAM

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Leider gibbt es in D keine konsequente Rechtssprechung bei dem Thema.

So hat z. B. der BGH in den 1950rtn entschieden, daß eine Frau, die einen Herrn Graf Rotz heiratet nicht die Frau Graf Rotz wird sondern die Frau Gräfin Rotz, soviel zum Thema "nur Namensbestandteil"

 

Dann das unsägliche Urteil, ebenfalls höchstrichterlich, zum Hohenzollerischen Privaterbrecht: Bekanntlich hatte ja der älteste Sohn des Hauses Hohenzollern eine Dame geehelicht, die den snobistischen Familienclan nicht adelig genug war.

 

Dafür wurde er enterbt und mit einer vergleichsweise kleinen "Pension" abgefunden. Er hat dann auf sein Pflichtteil geklagt - und verloren. Angeblich wiegt das Interesse des Adelshauses höher. Und das, weil er eine Ehe eigegangen ist, eine Ehe, die angeblich unter besonderem Schutz des Grundgesetzes steht. Aber der Schutz der Adelsdünkel ist offenbar noch wichtiger.

 

Werner

 

Geschlechtsabhängige Veränderung von Familiennamen ist nicht auf Adelsnamen beschränkt, gibts in Island und fast allen slawischen Sprachen auch. Auch in deutschen Dialekten übrigens. Es gibt auch kein Hohenzollernsches Privaterbrecht, die müssen genauso ihre Testamente machen, wie alle anderen und können genau wie alle anderen die Erbschaft an Bedingungen knüpfen. Du könntest deine Erben zB enterben, wenn sie einen Adeligen heiraten. B) Grüße, KAM

Du kannst ja mal versuchen, deine Frau ganz offiziell als Frau Kamin im Personalausweis eintragen zu lassen!

 

Meine Kinder, wenn ich welche hätte, bekämen auf jeden Fall ihr Pflichteil, das kann nur unter ganz wenigen Umständen vorenthalten werden, wenn sie zum Beispiel einen Mordversuch auf mich unternähmen.

Oder wenn wir "von Hohenzollern" mit Nachnamen hiessen.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Du kannst ja mal versuchen, deine Frau ganz offiziell als Frau Kamin im Personalausweis eintragen zu lassen!
Woher stammt eigentlich die Marotte, daß Frau ihren Namen bei der Eheschließung abgeben muss?

 

So alt ist die Regelung doch noch nicht. B)

 

Oder wenn wir "von Hohenzollern" mit Nachnamen hiessen.
Nur wenn es der Erstgeborene ist, der nicht standesgemäß heiratet.
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@Katta: taucht ihr hier auf?

 

Nu lass die Altvorderen in Frieden ruhn. Wir nutzen den Titel nicht mehr. :lol:

Meine Vorfahren waren Ministeriale bei irgendeinem König... und da wir keinen König mehr haben.... B)

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Du kannst ja mal versuchen, deine Frau ganz offiziell als Frau Kamin im Personalausweis eintragen zu lassen!
Woher stammt eigentlich die Marotte, daß Frau ihren Namen bei der Eheschließung abgeben muss?

 

So alt ist die Regelung doch noch nicht. B)

Das ist was kulturelles.

Früher hies die Frau vom Mayer einfach Mayerin, was ja letztlich nichts anderes bedeutet als "Frau des Mayer"

 

Das ist z. B. in Griechenland immer noch so, die Frau des Herrn Papandreos heißt Frau Papandreou, wobei letzteres ganz einfach der Genitiv von Papandreos ist. Bevor sie verheiratet ist, hat sie die Genitivform des Familiennamen ihres Vaters als Nachnamen.

 

In Island gibt es keine Familiennamen, man hat den Vornamen des Vaters als Nachnamen mit einem -son bzw. -dottir drangehängt (also a la Simon Sohn des Jonas)

 

Da hat also in einer Familie aus Vater, Mutter, Sohn und Tochter jeder der vier einen anderen Nachnamen, was zum Beispiel Telefonbücher dort zu einer unheimlich komplizierten Angelegenheit macht :lol:

 

In Spanien bekommt man den Familienname von Vater und Mutter, oder jedenfalls den "männlichen Teil" davon, oft mit einem "y" verbunden

 

Also Mann heisst z. B. Castro (von seinem Vater) y Juarez (von der Mutter) und heiratet Frau Gomez (von ihrem Vater) Ibanez (von ihrer Mutter), dann heissen die Kinder Castro (y) Gomez usw.

 

Werner

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