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Wie heirate ich eine Katholikin?


Agno

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Vorallem Du solltest Dir wirklich klar darüber sein, was es bedeutet mit einer Katholikin zusammenzuleben (meine Frau hatte zwischendurch einige Überraschungserlebnisse)

Was waren denn das für Überraschungen? Als "Insider" komme ich da wohl eher nicht drauf.
Daß ich meinen regelmäßigen Messbesuch auch aufrecht erhalten wollte, als der Miniflo dann da war z.B. (aber das ist eine seeeeehr lange Geschichte)
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Entweder ich gebe vor ehrlich zu mir selbst zu sein und eine Meinung zu vertreten oder ich passe mich an und mache das was andere von mir erwarten.
Das ist eine ehrenwerte Einstellung, wenn man die ärgerliche Tatsache der Gesellschaft ignoriert. Das Leben ist ein ständiger Aushandlungsprozess zwischen eigenen Wünschen und Erwartungen und denen anderer. So lange ich sowohl in den Spiegel als auch in die Augen der Menschen, die ich liebe, sehen kann, behaupte ich von mir, diesen Aushandlungsprozess ziemlich erfolgreich zu bewältigen.
Hi Agno.

 

ehrlich gesagt hatte ich ein ähnliches Gefühl wie RC. Nur wollte ich es nicht so drastisch ausdrücken.

 

Das Problem, daß ich sehe ist folgendes: Daß Deine Freundin die Ehe als Sakrament empfangen will ist in gewisser Weise verständlich. Ich bin mir im Mom. aber noch nicht einmal sicher, ob die Ehe zwischen einer Katholikin und einem Abgefallenen überhaupt sakramental ist (die Ehe zwischen mir und meiner ungetauften Frau ist es nämlich nicht, weil das Sakrament nur von Getauften gespendet und empfangen werden kann).

 

Ein weiterer Punkt ist der: die Ehe gilt als "Sakrament der Sendung". Ähnlich wie der Priester durch seine Weihe und seine Amtsausübung wird durch eine katholische Eheschließung das Brautpaar zu einem Vorbild christlichen Lebens (oder soll es zumindest werden) mit quasi-missionarischem Charakter.

 

Und schlussendlich: Ihr unterstellt Euch damit dem Kirchenrecht, mehr als Deine Freundin das jetzt alleine tut, denn die ganzen Rechtsfolgen einer kirchlichen Eheschließung treffen Dich ebenso wie sie (auch Du wirst danach nie wieder kirchlich heiraten können).

 

Aber zurück zur Ringformel: sie ist unverzichtbarer Bestandteil der katholischen Eheschließung. Solltest Du sie nicht oder nur widerwillig sprechen können: lasst es. Es macht keinen, aber auch überhaupt keinen Sinn, wenn Du nicht dahinterstehst.

 

Wenn es für Dich nur ein Schauspiel ist wirst Du dem, was Deine Freundin damit verbindet weit weniger gerecht, als wenn ihr es lasst.

 

Und ich weiß ja nicht wie katholisch Eure Verwandtschaft ist, aber wenn es sich um Aktive handelt, werden sie eh merken, wenn Du das Kreuzzeichen weglässt und bei den Gebeten schweigst.

 

Ich weiß, daß es schwierig ist, ich weiß aber auch, daß es sicherlich sinnvoller ist mit Euren Bedenken mit Eurem Priester zu sprechen.

 

Wir hier können vllt. Deine "Fachfragen" klären - aber keine Seelsorge betreiben.

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Hallo Agno und alle anderen, die bei diesem Thread mitmachen,

 

für das "Ringformelproblem" gibt es eine Lösung. In dem liturgischen Buch für die katholische Trauung gibt es einen Abschnitt: "Die Trauung eines Katholiken mit einem Partner, der nicht an Gott glaubt". Bei der Trauung wird hier in allen Punkten auf die Situation des Nicht-Glaubenden Rücksicht genommen. Es heißt z.B. beim Ringtausch: "Trag diesen Ring als Zeichen unsrer Liebe und Treue." Die Schlussformel "Im Namen des Vaters..." fällt dann weg. Eine derartige Trauung wird grundsätzlich in einem Wortgottesdienst gefeiert.

 

Der Priester, der Euch trauen soll, kann sicher weitere Einzelheiten klären.

 

Abgesehen vom konkreten Ablauf der Feier, in der sicher vieles möglich ist, trotzdem, auch wenn es unbequem ist, noch eine grundsätzliche Frage. Du schreibst hinsichtlich der Verpflichtung zur unauflöslichen Ehe: "Das ist alles kein Problem." Das sagt sich leicht, nur glaube ich, dass sich viele Leute keine Gedanken machen, was es wirklich bedeutet. Die Unauflöslichkeit der Ehe zu bejahen, heißt, sich lebenslang (=bis zum Tod) und in letzter Konsequenz an einen Menschen zu binden, was auch immer kommt. Wer das nicht will, sollte sich überlegen, was ihm/ihr die katholisch-kirchliche Heirat eigentlich bedeutet und warum er/sie sich nicht auf eine standesamtliche Trauung beschränkt.

 

Ich wünsche Euch in jedem Fall in diesem Jahr alles Liebe und gute Erfahrungen in Eurer Beziehung!

 

LG Iudex

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für das "Ringformelproblem" gibt es eine Lösung. In dem liturgischen Buch für die katholische Trauung gibt es einen Abschnitt: "Die Trauung eines Katholiken mit einem Partner, der nicht an Gott glaubt". Bei der Trauung wird hier in allen Punkten auf die Situation des Nicht-Glaubenden Rücksicht genommen. Es heißt z.B. beim Ringtausch: "Trag diesen Ring als Zeichen unsrer Liebe und Treue." Die Schlussformel "Im Namen des Vaters..." fällt dann weg. Eine derartige Trauung wird grundsätzlich in einem Wortgottesdienst gefeiert.
Hi Iudex - die Lösung finde ich zwar nicht besonders elegant, aber wenn es legitim ist zumindest machbar.
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"Das Problem, daß ich sehe ist folgendes: Daß Deine Freundin die Ehe als Sakrament empfangen will ist in gewisser Weise verständlich. Ich bin mir im Mom. aber noch nicht einmal sicher, ob die Ehe zwischen einer Katholikin und einem Abgefallenen überhaupt sakramental ist (die Ehe zwischen mir und meiner ungetauften Frau ist es nämlich nicht, weil das Sakrament nur von Getauften gespendet und empfangen werden kann)."

 

Hallo Flo77,

 

wenn zwei Getaufte gültig heiraten, ist es nach katholischem Verständnis immer eine sakramentale Ehe (siehe Gesetzbuch der katholischen Kirche can. 1055 §2 CIC). Der "Austritt" aus der Kirche ändert daran nichts.

 

Grüße Iudex

bearbeitet von Iudex
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Das Problem, daß ich sehe ist folgendes: Daß Deine Freundin die Ehe als Sakrament empfangen will ist in gewisser Weise verständlich. Ich bin mir im Mom. aber noch nicht einmal sicher, ob die Ehe zwischen einer Katholikin und einem Abgefallenen überhaupt sakramental ist (die Ehe zwischen mir und meiner ungetauften Frau ist es nämlich nicht, weil das Sakrament nur von Getauften gespendet und empfangen werden kann).

 

Hallo Flo77,

 

wenn zwei Getaufte gültig heiraten, ist es nach katholischem Verständnis immer eine sakramentale Ehe (siehe Gesetzbuch der katholischen Kirche can. 1055 §2 CIC). Der "Austritt" aus der Kirche ändert daran nichts.

Das habe ich mir fast gedacht, war aber nicht sicher.
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Abgesehen vom konkreten Ablauf der Feier, in der sicher vieles möglich ist, trotzdem, auch wenn es unbequem ist, noch eine grundsätzliche Frage. Du schreibst hinsichtlich der Verpflichtung zur unauflöslichen Ehe: "Das ist alles kein Problem." Das sagt sich leicht, nur glaube ich, dass sich viele Leute keine Gedanken machen, was es wirklich bedeutet. Die Unauflöslichkeit der Ehe zu bejahen, heißt, sich lebenslang (=bis zum Tod) und in letzter Konsequenz an einen Menschen zu binden, was auch immer kommt. Wer das nicht will, sollte sich überlegen, was ihm/ihr die katholisch-kirchliche Heirat eigentlich bedeutet und warum er/sie sich nicht auf eine standesamtliche Trauung beschränkt.
Keine Sorge, ich habe das nicht einfach so hingeschrieben, sondern ich meine es. Für mich ist schon seit Langem klar, dass ich ohne Wenn und Aber mit dieser Frau mein Leben verbringen möchte, in guten wie in schlechten Zeiten, egal ob mit oder ohne Trauschein und mit oder ohne kirchlichen Segen. Die von Flo zitierten und verlinkten Sprüche hinsichtlich Treue, Lebenslänglichkeit und so weiter kann ich in voller Überzeugung aussprechen. Das Einzige, was bei dem Ganzen nicht meiner Überzeugung entspricht, ist der Gottesbezug. Ich gebe mein Versprechen nicht Gott, sondern meiner Frau. Aber weil sie sich besser fühlt, wenn dieses Versprechen vor dem Altar des in ihrer Vorstellung existierenden Gottes gegeben wird, soll es (in Gottes Namen hätte ich fast geschrieben) so sein.

 

Vielen Dank übrigens für die guten Wünsche!

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Lieber Agno,

hast du tatsächlich erwartet, dass jeder, der sich hier zu Wort meldet, "eure Position akzeptiert"? Noch nicht einmal in eurer eigenen Familie gehst du davon aus, sonst würdest du deine Weltanschauung (Agnostizismus) nicht verbergen müssen. Ich für meinen Teil kann dir sagen: ich akzeptiere das, ansonsten hätte ich mein vorheriges Posting nicht so formuliert.

 

Es tut mir leid, wenn mein pointierter Ton dich gekränkt hat, es war in keinster Weise meine Absicht, dich lächerlich zu machen oder dich falsch auszulegen. Dennoch bleibt mein Eindruck und meine Beurteilung.

 

Was die "kirchliche Hochzeit" angeht, ich meinte das dann vielleicht auch eher in der theologischen Dimension auf die christliche Ehe bezogen. Eine christliche Ehe ist für mich eine, in der die Ehepartner auch im Glauben und im Gebet "Partner" sein können.

 

Wenn die vorher genannten Möglichkeiten, die Iudex genannt hat, tatsächlich machbar sind, ist es ja gut. Dennoch bleibe ich dabei: lieber eine saubere Lösung als eine Mogelnummer. (Sorry, ich meine es weniger hart als es vielleicht klingt, ich bin eigentlich ein ganz netter...).

 

Was mich aber über diesen konkreten Fall hinaus sehr ärgert und traurig macht:

 

Jeder Nicht- und Andersglaubende kann kirchlich heiraten (ob er nun mogelt oder durch eine CIC-Klausel), für einen Geschiedenen, der an Gott glaubt und erneut kirchlich heiraten möchte ist der Zug abgefahren (nicht nur auf das Ehesakrament bezogen). Da ist es dann egal, dass es so viele Menschen gibt, die unter dieser Situation sehr leiden.

bearbeitet von ramhol
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Lieber Agno,

hast du tatsächlich erwartet, dass jeder, der sich hier zu Wort meldet, "eure Position akzeptiert"?

Natürlich nicht. Genau das habe ich auch geschrieben - ich war ja zunächst eher vom Gegenteil überrascht.

 

(Sorry, ich meine es weniger hart als es vielleicht klingt, ich bin eigentlich ein ganz netter...).
Wenn du das so ausdrücklich betonst, glaube ich dir gerne. Dennoch kommen Aussagen beim Leser nunmal zunächst so an wie sie klingen und nicht so wie sie "gemeint" sind. Ich weiß, das war jetzt ein bisschen tautologisch.

 

Was mich aber über diesen konkreten Fall hinaus sehr ärgert und traurig macht:

Jeder Nicht- und Andersglaubende kann kirchlich heiraten (ob er nun mogelt oder durch eine CIC-Klausel), für einen Geschiedenen, der an Gott glaubt und erneut kirchlich heiraten möchte ist der Zug abgefahren (nicht nur auf das Ehesakrament bezogen). Da ist es dann egal, dass es so viele Menschen gibt, die unter dieser Situation sehr leiden.

Wenn es ja nur wäre, dass man nicht mehr heiraten darf. Es kommt noch hinzu, dass man nach einer Scheidung oft von Kirchenvertretern mit äußerster Geringschätzung behandelt wird. Meine Mutter hat diese Erfahrung gemacht, allein durch das Verhalten des Pfarrers und der Kindergartenschwester in unserem damaligen Wohnort hat sie eine starke Distanz zur Kirche aufgebaut, obwohl sie im Gegensatz zu mir durchaus gläubig und auch nach wie vor Mitglied ist.

 

Apropos Mitglied, wie ist das eigentlich kirchenrechtlich: Wenn die Kirche eine amtliche Scheidung nicht akzeptiert, weil das Sakrament der Ehe unwiderruflich ist, wie ist es dann mit der Taufe? Kann man überhaupt austreten oder bin ich in den Augen der Kirche trotz Austrittserklärung noch immer katholisch?

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Apropos Mitglied, wie ist das eigentlich kirchenrechtlich: Wenn die Kirche eine amtliche Scheidung nicht akzeptiert, weil das Sakrament der Ehe unwiderruflich ist, wie ist es dann mit der Taufe? Kann man überhaupt austreten oder bin ich in den Augen der Kirche trotz Austrittserklärung noch immer katholisch?

 

 

Ganz schnell, weil ich gleich nen Termin habe: einmal getauft immer getauft. So schnell kommst du aus dem Laden nicht mehr raus B)

 

Aber dazu gibt es hier auch schon ne Reihe Threads, einfach mal über die Suchfunktion probieren.

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Ganz schnell, weil ich gleich nen Termin habe: einmal getauft immer getauft. So schnell kommst du aus dem Laden nicht mehr raus B)

 

Aber dazu gibt es hier auch schon ne Reihe Threads, einfach mal über die Suchfunktion probieren.

Ah, danke. Ich habe gesucht und ein bisschen was gefunden. Wenn ich das richtig verstehe, sieht mich die katholische Kirche weder als das Gleiche wie jemanden Ungetauften noch als normales Mitglied an, sondern hat einen Sonderstatus des "offensichtlich vom katholischen Glauben Abgefallenen" definiert. Wobei mir noch nicht ganz klar ist, was dieser Sonderstatus für Konsequenzen hat. Was unterscheidet mich bei der Hochzeit aus Sicht der Kirche von einem Ungetauften, was unterscheidet mich von einem bekennenden Katholiken?
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Ganz schnell, weil ich gleich nen Termin habe: einmal getauft immer getauft. So schnell kommst du aus dem Laden nicht mehr raus B)

 

Aber dazu gibt es hier auch schon ne Reihe Threads, einfach mal über die Suchfunktion probieren.

Ah, danke. Ich habe gesucht und ein bisschen was gefunden. Wenn ich das richtig verstehe, sieht mich die katholische Kirche weder als das Gleiche wie jemanden Ungetauften noch als normales Mitglied an, sondern hat einen Sonderstatus des "offensichtlich vom katholischen Glauben Abgefallenen" definiert. Wobei mir noch nicht ganz klar ist, was dieser Sonderstatus für Konsequenzen hat. Was unterscheidet mich bei der Hochzeit aus Sicht der Kirche von einem Ungetauften, was unterscheidet mich von einem bekennenden Katholiken?
Ganz einfach kann man diese Frage nicht beantworten, weil man sich unter den Kirchenrechtlern noch immer nicht einig ist, ob ein Kirchenaustritt in D (bzw. Ö) gleichzeitig ein Glaubensabfall ist. Mind. im Bistum Köln wird der Austritt so bewertet (auch noch in einigen anderen konservativen Bistümern), es gibt aber auch andere Sichtweisen.

 

Der Glaubensabfall selbst zieht die Tatstrafe der Exkommunikation nach sich. D.h. durch den Glaubensabfall bzw. die Erklärung eines solchen ist derjenige automatisch vom Empfang aller Sakramente ausgeschlossen (darf also nicht mehr zur Kommunion, erhält nicht die Krankensalbung, etc. etc.). Die Strafe wird also nicht verhängt sondern tritt automatisch in Kraft.

 

Der Glaubensabfall bzw. die Exkommunikation kann aber nicht die Taufe und damit die Mitgliedschaft in der Kirche (wobei Kirche hier die Gemeinschaft aller Getauften meint und nicht die römisch-katholische Kirche als ihren sichtbaren Ausdruck) aufheben.

 

Auch der Abgefallene unterliegt (nach meinem Verständnis zumindest rein theoretisch) weiter dem Kirchenrecht (ist also ans Fasten, an die Sonntagspflicht, die Formpflicht der Eheschließung etc. etc. gebunden).

 

Wie Iudex oben schrieb bist Du auch als Abgefallener immer noch getauft d.h. Deine Ehe mit einer Getauften wäre in jedem Fall sakramental und Du unterliegst ebenfalls der Formpflicht.

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Ganz schnell, weil ich gleich nen Termin habe: einmal getauft immer getauft. So schnell kommst du aus dem Laden nicht mehr raus :lol:

 

Aber dazu gibt es hier auch schon ne Reihe Threads, einfach mal über die Suchfunktion probieren.

Ah, danke. Ich habe gesucht und ein bisschen was gefunden. Wenn ich das richtig verstehe, sieht mich die katholische Kirche weder als das Gleiche wie jemanden Ungetauften noch als normales Mitglied an, sondern hat einen Sonderstatus des "offensichtlich vom katholischen Glauben Abgefallenen" definiert. Wobei mir noch nicht ganz klar ist, was dieser Sonderstatus für Konsequenzen hat. Was unterscheidet mich bei der Hochzeit aus Sicht der Kirche von einem Ungetauften, was unterscheidet mich von einem bekennenden Katholiken?

 

Auch der Abgefallene unterliegt (nach meinem Verständnis zumindest rein theoretisch) weiter dem Kirchenrecht (ist also ans Fasten, an die Sonntagspflicht, die Formpflicht der Eheschließung etc. etc. gebunden).

 

Wie Iudex oben schrieb bist Du auch als Abgefallener immer noch getauft d.h. Deine Ehe mit einer Getauften wäre in jedem Fall sakramental und Du unterliegst ebenfalls der Formpflicht.

 

Hi Flo,

 

was Du geschrieben hast, ist großenteils richtig. Allerdings ist derjenige der "durch einen formalen Akt" von der katholischen Kirche abgefallen ist, nicht mehr formpflichtig (can. 1117 CIC) und braucht keine Erlaubnis mehr zum Abschluss einer konfessionsverschiedenen Ehe (can. 1124 CIC),... Die Frage, die im Moment tatsächlich diskutiert wird, ist, ob der Kirchenaustritt in D als ein formaler Akt zu betrachten ist. Meines Erachtens wurde dies bislang in D in der Praxis so gehandhabt, mit der Folge, dass zwei aus der Kirche ausgetretene Katholiken auf dem Standesamt gültig und sakramental heiraten konnten (wenn nicht eine gültige Vorehe entgegensteht). Jetzt sind wir aber in den Untiefen des katholischen Kirchenrechts gelandet... B)

 

@Agno: Vielleicht habe ich es überlesen: Bist Du aus der katholischen oder aus der evangelischen Kirche ausgetreten?

 

Grüße Iudex

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Ganz schnell, weil ich gleich nen Termin habe: einmal getauft immer getauft. So schnell kommst du aus dem Laden nicht mehr raus B)

 

Aber dazu gibt es hier auch schon ne Reihe Threads, einfach mal über die Suchfunktion probieren.

Ah, danke. Ich habe gesucht und ein bisschen was gefunden. Wenn ich das richtig verstehe, sieht mich die katholische Kirche weder als das Gleiche wie jemanden Ungetauften noch als normales Mitglied an, sondern hat einen Sonderstatus des "offensichtlich vom katholischen Glauben Abgefallenen" definiert. Wobei mir noch nicht ganz klar ist, was dieser Sonderstatus für Konsequenzen hat. Was unterscheidet mich bei der Hochzeit aus Sicht der Kirche von einem Ungetauften, was unterscheidet mich von einem bekennenden Katholiken?

 

 

Hallo Agno,

 

ich habe ebenfalls eine Katholikin kirchlich geheiratet. Wir waren beim Pfarrer, er hat uns eigentlich nur persönliche Fragen gestellt, wie wir uns kennengelernt hatten, etc.

 

Er meinte nur zu mir, dass ich evangelisch wäre, was ich mit dem Zusatz "und nicht besonders gläubig" (was damals stimmte) bestätigte. Meine Frau wurde vom Pfarrer gebeten dafür zu sorgen, dass die Kinder katholisch werden. Ich brauchte dazu nichts zu sagen. Das war's dann.

 

Vielleicht ging das bei uns auch so einfach, da wir bereits standesamtlich verheiratet waren. Der Pfarrer hätte sowieso nichts mehr verhindern können (wenn er das theoretisch gewollt hätte).

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Bei dem Threadtitel muss ich immer an meinen Lieblingswitz denken:

 

Wie lieben sich Stachelschweine?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gaaaaaaaaaaaaaaaaanz vorsichtig ...

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ich habe ebenfalls eine Katholikin kirchlich geheiratet. Wir waren beim Pfarrer, er hat uns eigentlich nur persönliche Fragen gestellt, wie wir uns kennengelernt hatten, etc.

 

Danke, das denke ich schon die ganze Zeit: Geh zum Pfarrer und sprech mit ihm über die Formalitäten. Peng. Fertig. Macht das Ganze doch nicht so schrecklich kompliziert.

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Bei dem Threadtitel muss ich immer an meinen Lieblingswitz denken:

 

Wie lieben sich Stachelschweine?

 

gaaaaaaaaaaaaaaaaanz vorsichtig ...

 

Bist du sicher? Mir hat mal jemand, die mehr von Bio versteht als ich, gesagt, das sei falsch.

bearbeitet von Elima
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Bei dem Threadtitel muss ich immer an meinen Lieblingswitz denken:

 

Wie lieben sich Stachelschweine?

 

gaaaaaaaaaaaaaaaaanz vorsichtig ...

 

Bist du sicher? Mir hat mal jemand, die mehr von Bio versteht als ich, gesagt, das sei falsch.

 

Da müssten wir Pegasos fragen... grins....

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Bei dem Threadtitel muss ich immer an meinen Lieblingswitz denken:

 

Wie lieben sich Stachelschweine?

 

gaaaaaaaaaaaaaaaaanz vorsichtig ...

Bist du sicher? Mir hat mal jemand, die mehr von Bio versteht als ich, gesagt, das sei falsch.

Da müssten wir Pegasos fragen... grins....
Ihr seid mal wieder überkritisch B)
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Bei dem Threadtitel muss ich immer an meinen Lieblingswitz denken:

 

Wie lieben sich Stachelschweine?

 

gaaaaaaaaaaaaaaaaanz vorsichtig ...

Bist du sicher? Mir hat mal jemand, die mehr von Bio versteht als ich, gesagt, das sei falsch.

Da müssten wir Pegasos fragen... grins....
Ihr seid mal wieder überkritisch B)

 

Ja, ja, Flo, in der Studentenzeit war das auch einer unserer Lieblingswitze.

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Der Glaubensabfall selbst zieht die Tatstrafe der Exkommunikation nach sich. D.h. durch den Glaubensabfall bzw. die Erklärung eines solchen ist derjenige automatisch vom Empfang aller Sakramente ausgeschlossen (darf also nicht mehr zur Kommunion, erhält nicht die Krankensalbung, etc. etc.). Die Strafe wird also nicht verhängt sondern tritt automatisch in Kraft.

Aber wie ist das dann mit der Ehe?

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Der Glaubensabfall selbst zieht die Tatstrafe der Exkommunikation nach sich. D.h. durch den Glaubensabfall bzw. die Erklärung eines solchen ist derjenige automatisch vom Empfang aller Sakramente ausgeschlossen (darf also nicht mehr zur Kommunion, erhält nicht die Krankensalbung, etc. etc.). Die Strafe wird also nicht verhängt sondern tritt automatisch in Kraft.

Aber wie ist das dann mit der Ehe?
Iudex meinte weiter oben, die Ehe zwischen einer Katholikin und einem getauften Abgefallenen wäre trotzdem Sakramental (gültig bei Einhaltung der Formpflicht ja sowieso).

 

Aber da ich den Unterschied zwischen einer sakramentalen und einer nichtsakramentalen Ehe sowieso noch nicht erklärt bekommen habe sehe ich hier wenig Diskussionsbedarf.

 

(zumal ich gerade Hans Rotter gelesen habe und etwas euphorisch bin - auch wenn ich ihm nicht in allen Teilsätzen zustimme)

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Aber wenn sie sakramental ist, wie kann sie dann der vom Glauben abgefallene gültig empfangen bzw. spenden?

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Aber wenn sie sakramental ist, wie kann sie dann der vom Glauben abgefallene gültig empfangen bzw. spenden?

 

Muss er doch gar nicht. Dem Abgefallenen (eine schöne Sprache habt Ihr da) ist doch völlig egal, ob das nach religiösen Regeln gültig ist.

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