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Keine Lebensversicherung nach Psychotherapie?


asia

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Die Logik, die dahintersteckt, ist vermutlich: wer einmal behandlungsbedürftige psychische Probleme hatte, kriegt auch leicht wieder welche.

 

Gut, das ist bei anderen gesundheitlichen Problemen auch so, aber psychische Erkrankungen sind eh besonder stigmatisiert, das wirkt sich dann sicher auch auf solche Überlegungen aus.

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Es gibt aber sicher auch Versicherer, die gerade auf solche Nischen spezialisiert sind, und höheres Risiko (natürlich gegen angemessene Prämien) gern versichern. Denn auch bei vorbelasteten Versicherungsnehmern tritt der Versicherungsfall ja nur bei einem bestimmten Prozentsatz ein.

Wenn Du einen solchen Versicherer gefunden hast, gib mir bitte Bescheid. Wobei, laß es lieber bleiben, dann komme ich nicht in Versuchung, so einen Quatsch anzubieten. Der letzte Versicherer, bei dem ich den Eindruck hatte, er nimmt höhere Risiken ohne gravierende Leistungseinschränkungen in Kauf, war mir irgendwie suspekt, weil es mir an Phantasie mangelte, mir die Kalkulationen vorzustellen. Habe ihn deshalb trotz attraktiver Courtagen nicht angeboten. Knapp drei Jahre später war die Mannheimer Lebensversicherung der erste deutsche Lebensversicherer, der Pleite war.

 

Versicherungsunternehmen sind eben Unternehmen, d.h. Gewinnorientiert. Die Leistung, die Verkauft wird, ist die Organisation einer Versichertengemeinschaft, die die Kosten für tatsächlich zu tragende Schadenfälle gemeinsam trägt. Der Schadenbedarf muß möglichst realistisch eingeschätzt werden, damit die, die eingezahlt haben, im Leistungsfall auch ihr Geld bekommen. Schwer oder nicht kalkulierbare Risiken oder schon eingetretene "Schadenfälle" sind nicht versicherbar, weil sie statistisch nicht faßbar und damit versicherungsmathematisch nicht abbildbar sind. Mit Stigma hat das nicht viel zu tun. Bestenfalls kann man einem Versicherer vorwerfen, daß er das Risiko nicht individuell genug prüft. Allerdings halten die meisten Verbraucherschützer auch wenig von Versicherern mit überhöhten Verwaltungskosten. Es bleibt also schwierig.

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Was mach denn die Psychotherapie zu einem Stigma?

Eine Bandscheiben- oder Herzklapen-OP kann man anhand objektivierbarer Kriterien vergleichsweise gut einschätzen und abgrenzen. Mit einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung ist das viel schwerer. In bestimmten Fällen w2ird allerdings bei manchen Sparten auch genauer hingesehen, etwa bei Schwangerschafts- oder Verlustdepressionen. Hier kann im Einzelfall ein abgrenzbarer Auslöser identifiziert und ausgeschlossen werden. Bei Streß und Überlastung ist das kaum möglich.

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Welche Optionen hat man denn dann eigentlich absicherungstechnisch, wenn man eine Psychotherapie gemacht hat oder eine nötig ist, und man aber noch keinerlei Absicherung hat, die über die gesetzlichen Hinausgehen ( private Pflege-, Lebens-,BU-,Rentenzusatz-, was weiß ich was - Versicherung?) ?

 

Irgendwie muß man sich doch absichern können, oder hat man da tatsächlich nur die Möglichkeit, sein Geld möglichst sinnvoll anzulegen?

 

Wie sieht es mit dem Wechsel der gesetzlichen Versicherung aus oder nem Wechsel in ne private? Auch eher mau, oder?

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Welche Optionen hat man denn dann eigentlich absicherungstechnisch, wenn man eine Psychotherapie gemacht hat oder eine nötig ist, und man aber noch keinerlei Absicherung hat, die über die gesetzlichen Hinausgehen ( private Pflege-, Lebens-,BU-,Rentenzusatz-, was weiß ich was - Versicherung?) ?

 

Irgendwie muß man sich doch absichern können, oder hat man da tatsächlich nur die Möglichkeit, sein Geld möglichst sinnvoll anzulegen?

 

Wie sieht es mit dem Wechsel der gesetzlichen Versicherung aus oder nem Wechsel in ne private? Auch eher mau, oder?

Rückwärts geantwortet: Mit dem Wechsel in die Private KV sieht es schlecht aus, solange man im Zeitraum ist, nach dem im Antrag gefragt wird. Bei ambulanten Behandlungen wird normalerweise nach den letzten 3 bis 5 Jahren gefragt. Einige Versicherer fragen aber extra nach 10 Jahren bei Psychotherapie. Außerdem gibt es die Frage nach angeratenen und geplanten Behandlungen. Abschluß und kurz danach Therapie bringt in den meisten Fällen nicht viel. Die Ärzte sind per Antragsklausel nämlich für mindestens drei Jahre von der Schweigepflicht befreit, wenn es um Leistungsprüfungen geht. Da wird dann schon mal was aus der Anamnese in den Bericht reingepinselt.

 

Ausnahme bei der PKV sind Tarife mit Kontrahierungszwang, also Annahmeverpflichtung. Das kommt aber nur bei den neuen Standardtarifen in Frage (uninteressant) oder bei Neuverbeamtung. In diesem Fall können aber trotzdem bis 100% Risikozuschlag erhoben werden, was die Sache oft unlukrativ macht (außer bei Leuten, die so jung sind wie Du, aber das Gehalt entsprechend dem doppelten Alter bekommen B) ). Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen sind unkritisch und ohne Gesundheitsprüfung.

 

Ansonsten kommt es bei den Versicherungen auf das versicherte Risiko an. Private Rentenversicherungen gehen immer, hier gibt es keine Gesundheitsprüfung. Kranken-Zusatzversicherungen kann man beantragen. Vereinzelt werden Leistungsausschlüsse vereinbart. Stelle ich mir bei Psychtherapie aber schwierig vor und hatte ich auch noch nie. Eine Zahnzustatzversicherung ist natürlich nicht betroffen, da wird auch nicht nach Psychotherapie gefragt. Grundsätzlich gilt, daß die Antragsfragen richtig zu beantworten sind, aber auch nicht mehr. Wenn nach drei Jahren ambulant gefragt wird und nicht extra nach Psychoth., schreibt man natürlich nicht: Bronchitis vor einem Jahr und Psychotherapie vor 4 Jahren.

 

Alternativ zur BU-Versicherung kann man zur Not eine EU-Versicherung abschließen, oder es wenigstens versuchen. Die Gesundheitsprüfung ist hier lockerer. Und wenn das auch nicht geht, man aber irgendetwas machen will, bleibt nur noch die Unfallversicherung, um wenigstens diesen Bereich abzudecken.

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Hallo Tom Tom

 

Was mach denn die Psychotherapie zu einem Stigma?

Eine Bandscheiben- oder Herzklapen-OP kann man anhand objektivierbarer Kriterien vergleichsweise gut einschätzen und abgrenzen. Mit einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung ist das viel schwerer. In bestimmten Fällen w2ird allerdings bei manchen Sparten auch genauer hingesehen, etwa bei Schwangerschafts- oder Verlustdepressionen. Hier kann im Einzelfall ein abgrenzbarer Auslöser identifiziert und ausgeschlossen werden. Bei Streß und Überlastung ist das kaum möglich.

 
: [www.mykath.de > katholischer Bereich > Fragen und

Antworten > TomTom 19 Dec 2007, 09:33 Beitragslink: #29]

Das sind ja alles Argumente, die man selber mit Schlussfolgerungen zu ergänzen hat - also eine abstrakte Geschichte. Eine der stärksten Schlussfolgerungen ist sicherlich das Risiko, getäuscht zu werden; aber die selbe Schlussfolgerung ist auch die mit der Täuschung verbundene Pflicht, eine zweifelsfreie Arbeit gegenüber den Versicherten darzustellen. So gesehen kann man sagen, es geht zuerst ums Geld. Oder kann man die Schlussfolgerungen mit noch mehr Umstände erweitern…

bearbeitet von Anthias
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Kranken-Zusatzversicherungen kann man beantragen. Vereinzelt werden Leistungsausschlüsse vereinbart. Stelle ich mir bei Psychtherapie aber schwierig vor und hatte ich auch noch nie.

 

 

Hab nicht verstanden, ob Du damit meinst, daß Kranken-Zusatzversicherung geht oder nicht geht.

 

BU kann mal also eher vergessen. Was ist denn der wesentliche Unterschied zwischen BU und EU? Und kann man sich vielleicht in nem anderen europäischen Land versichern und ist dann in Deutschland abgesichert? Vielleicht gibts anderswo weniger strikte Prüfungen und Bedingungen.

 

Und: braucht man ne BU?

 

Und noch ne Frage an alle: weiß jemand wie sich Psychotherapien auf die Chancen zur Einwanderung in die USA oder Kanada auswirken?

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Was mach denn die Psychotherapie zu einem Stigma?

 

 

 

Ich glaube, das Problem ist die Diagnose. Und die wird, damit die Kosten übernommen werden, oft etwas "beschönigt", in dem Falle also dramatisiert. Eine Freundin von mir hat eine Psychotherapie gemacht, als sie -sie ist Künstlerin - einfach nur einen kreativen Block hatte. Sie hat nie die bei der Kasse eingereichte Diagnose erfahren, aber als sie Jahre später eine private Zusatzversicherung abschließen wollte, hieß es, sie habe eine zu gravierende psychische Erkrankung. Sie war natürlich baff, da sie überhaupt gar keine solche hat.

 

Das ist einer der vielen großen Nachteile beim gesetzlichen Abrechnungssystem: Man weiß überhaupt nicht, was die Ärzte alles an Diagnosen auf die Rechnungen setzen. Ich weiß es als Privatpatientin und kann dazu nur sagen: Ich muß wirklich häufig die Diagnosen korrigieren lassen. Ich mache das, weil ich nicht weiß, ob ich einmal wechseln will in eine andere Kasse und dann falsche Diagnosen als Hindernis dienen.

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