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Wiederverheiratete beim Abendmahl


Alt-Katholik

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Hallo

 

Ich habe damal eine persönliche Frage.

 

Wie ist die Meinung von Euch zur r.k. Haltung bei Wiederheirat Geschiedener.

Es gibt Gründe weshalb Ehen scheitern. Warum findet hier eine Ausgrenzug der Betroffenen statt. Es gibt zwar keine staatsrechtliche Schuldfrage mehr, denoch kann man doch nicht so einfach sagen, man darf zwar Mitglied der r.k. kirche sein, denoch ist ein Empfang der Sakarmente Eucharistie und Buße nicht gestattet. Ich kann diese Entscheidung so nicht ganz verstehen. ist doch gerade das Sakarament der Ehe, jenes Sakrament das sich zunächst die Eheleute selbst spenden. Wenn nun einer aus persönlichen Gründen für sich die Ehe beendet und es durchaus auch kirchenrechtlich erkennbar zur Trennung sogar zur Scheidung kommt, ist man bei einer neuen Bindung nicht mehr berechtigt diese Sakramente zu empfangen, wobei doch gerade die Kirche ein Zusammenleben ohne Trauschein nicht akzeptiert.

Wenn denn der verlassene Partner jemand kennen und lieben lernt und sogar die Verantwortung für ein Kind (ohne Vater) übernimmt, was spricht dann gegen einen neuen auch kirchlichen Anfang. Muss nicht gerade die Kirche der Ort für einen Neuanfang sein, der einen auffangen sollte und nicht ausgrenzen soll.

 

Gibt es hier jemanden der ähnliche Erfahrungen gemacht hat, oder vieleicht sogar anderer Meinung ist?

 

Ich danke Euch!

 

D.Gerhardt

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Hallo D.,

 

ich kann es auch nicht so ganz nachvollziehen, hier gibt es aber auch einige Threads zum Thema, die ich nicht ganz mitverfolgt habe, vielleicht gibts da irgendwo schon Postings, die die Position der Kirche so erklären, dass bei mir kein "aber" zurückbleibt.

 

Ich bin erstaunt, dass Du schreibst, Wiederverheirateten sei das Sakrament der Buße verwehrt. Das glaube ich nicht.

 

Viele Grüße von

Kirisiyana

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Hallo D.,

 

ich kann es auch nicht so ganz nachvollziehen, hier gibt es aber auch einige Threads zum Thema, die ich nicht ganz mitverfolgt habe, vielleicht gibts da irgendwo schon Postings, die die Position der Kirche so erklären, dass bei mir kein "aber" zurückbleibt.

 

Ich bin erstaunt, dass Du schreibst, Wiederverheirateten sei das Sakrament der Buße verwehrt. Das glaube ich nicht.

 

Viele Grüße von

Kirisiyana

Das Sakrament ist Wiederverheirateten sicher nicht verwehrt. Ich vermute mal, was D. meint ist, daß man von der "Sünde" der Wiederverheiratung ja faktisch nicht losgesprochen werden kann, denn dazu müsste man ja die Wiederverheiratung 1. bereuen und 2. alles tun, um das rückgängig zu machen.

 

Ausser man hat eh vor sich von seinem zweiten Ehepartner eh zu trennen, dürfte das nicht möglich sein.

 

Werner

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Hallo

 

(...)

 

Ich danke Euch!

 

D.Gerhardt

Herzlich willkommen im Forum!

B)

 

Werner

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Gerlinde Blosche
In diesem thread ist um das Thema und das zugrundeliegende Eheverständnis lange und heftig gerungen worden. Mir ist dabei eine Menge aufgegangen.

 

 

Grüß Euch Gott!

Ich habe dieses Thema in diesem Forum nicht verfolgen können, weil ich hier neu bin. Es gibt dazu so viele Facetten, dass ich vorerst nur eine ansprechen möchte.

Die Lehre der kath. Kirche ist folgende: Wiederverheiratete Geschiedene, welche ihre erste Ehe nicht annullieren können, dürfen nur zur Hl. Kommunion gehen, wenn sie in ihrer zweiten Ehe sexuell enthaltsam leben.

Ob das in jedem Fall gerecht ist, sollte m.E. wirklich nocheinmal durchdacht werden. Zumindest diejenigen, welche an der Scheidung nicht Schuld sind und sich nach besten Kräften bemüht haben die Ehe zu erhalten ,müssen diese Forderung der sexuellen Enthaltsamkeit als ungerecht empfinden.

Das wär`s für heute, liebe Grüße

Gerlinde

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Grüß Euch Gott!

Ich habe dieses Thema in diesem Forum nicht verfolgen können, weil ich hier neu bin. Es gibt dazu so viele Facetten, dass ich vorerst nur eine ansprechen möchte.

Die Lehre der kath. Kirche ist folgende: Wiederverheiratete Geschiedene, welche ihre erste Ehe nicht annullieren können, dürfen nur zur Hl. Kommunion gehen, wenn sie in ihrer zweiten Ehe sexuell enthaltsam leben.

Ob das in jedem Fall gerecht ist, sollte m.E. wirklich nocheinmal durchdacht werden. Zumindest diejenigen, welche an der Scheidung nicht Schuld sind und sich nach besten Kräften bemüht haben die Ehe zu erhalten ,müssen diese Forderung der sexuellen Enthaltsamkeit als ungerecht empfinden.

Das wär`s für heute, liebe Grüße

Gerlinde

 

Liebe Gerlinde! Zuerst mal herzlich willkommen im Forum und Gottes Segen.

 

Dass Problem mit den "Wiederverheirateten - Geschiedenen" ist vielschichtig. Auf der einen Seite kann die Kirche gegebene Eheversprechen und ein Sakrament nicht übergehen. Auf der anderen Seite aber wird wohl jeder Seelsorger und Priester bemüht sein, den jeweiligen Menschen mit so viel Barmherzigkeit zu begegnen wie nur möglich.

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Gerlinde Blosche
Grüß Euch Gott!

Ich habe dieses Thema in diesem Forum nicht verfolgen können, weil ich hier neu bin. Es gibt dazu so viele Facetten, dass ich vorerst nur eine ansprechen möchte.

Die Lehre der kath. Kirche ist folgende: Wiederverheiratete Geschiedene, welche ihre erste Ehe nicht annullieren können, dürfen nur zur Hl. Kommunion gehen, wenn sie in ihrer zweiten Ehe sexuell enthaltsam leben.

Ob das in jedem Fall gerecht ist, sollte m.E. wirklich nocheinmal durchdacht werden. Zumindest diejenigen, welche an der Scheidung nicht Schuld sind und sich nach besten Kräften bemüht haben die Ehe zu erhalten ,müssen diese Forderung der sexuellen Enthaltsamkeit als ungerecht empfinden.

Das wär`s für heute, liebe Grüße

Gerlinde

 

Liebe Gerlinde! Zuerst mal herzlich willkommen im Forum und Gottes Segen.

 

Dass Problem mit den "Wiederverheirateten - Geschiedenen" ist vielschichtig. Auf der einen Seite kann die Kirche gegebene Eheversprechen und ein Sakrament nicht übergehen. Auf der anderen Seite aber wird wohl jeder Seelsorger und Priester bemüht sein, den jeweiligen Menschen mit so viel Barmherzigkeit zu begegnen wie nur möglich.

Lieber M,

 

herzlichen Dank für Deine freundliche Reaktion mit dem Segenswunsch !

 

Ich stimme Deiner Aussage voll zu. Erlaube mir bitte dazu noch eine Frage. Wie sieht die Barmherzigkeit, mit der ein Priester reagieren sollte ,in meinem oben angeführten Beispiel konkret aus?

Barmerzigkeit hieße hier m.E. auch ,

den unschuldig Geschiedenen und Wiederverheirateten den Zugeng zur Hl. Kommunion zu gewähren, ohne die Forderung der sexuellen Enthaltsamkeit.

Von Bedeutung für all diese Fragen ist auch das neuere, ganzheitliche Eheverständnis.

Ich hoffe, dass es viele solche Priester gibt, die diesen Betroffenen mit Barmherzigkeit begegnen.

Liebe Grüße bis zum nächsten Mal

Gerlinde

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Barmerzigkeit hieße hier m.E. auch ,

den unschuldig Geschiedenen und Wiederverheirateten den Zugeng zur Hl. Kommunion zu gewähren, ohne die Forderung der sexuellen Enthaltsamkeit.

Hallo Gerlinde,

 

das wird meiner Meinung nach so schnell nicht passieren, denn hier sind 2 Punkte betroffen, von denen die Kirche nicht so schnell abrücken wird.

 

1. Die Unauflöslichkeit der Ehe.

Wenn die Ehe unauflöslich ist, dann kann, unabhängig von irgendwelchen Schuldfragen, eine Zweitehe nicht gestattet werden. Würde man sie gestatten, müsste man vorher die Lehre dahingehend ändern, daß die Ehe unter bestimmten Umständen doch auflösbar ist. Das wird nicht passieren.

 

2. Die Sexuallehre

Wenn die Zweitehe aber wie unter 1. dargelegt nie eine Ehe (im katholischen Sinn) sein kann, dann darf es dort auch keinen Sex geben. Würde man Sex in einer Zweit"ehe" erlauben, müsste man vorher den ehernen Grundsatz aufgeben, daß es Sex nie und unter keinen Umständen ausserhalb einer Ehe geben darf. Das wird ebenfalls so schnell nicht passieren, weil damit die gesamte Sexualmoral in Frage gestellt würde.

 

Somit wird es keiner von uns erleben, daß Wiederverheiratete den offiziellen Segen der Kirche bekommen werden. Ich denke allerdings schon daß sich langfristig gesehen (nach Kirchenmaßstäben sind das Jahrhunderte) am Punkt 2 etwas ändern wird.

 

So wurde zum Beispiel vor gut 1000 Jahren der heilige Kilian noch zum Märtyrer weil er die Lehre der Kirche vertrat, daß es verboten ist, die Witwe seines Bruders zu heiraten.

 

Heute ist diese (damals offenbar sehr wichtige Lehre) der Kirche ziemlich egal, das zeigt, daß sich solche Dinge langfristig ändern können...

 

Allerdings werden es wir beide nicht mehr erleben.

 

Werner

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Gerlinde Blosche
Barmerzigkeit hieße hier m.E. auch ,

den unschuldig Geschiedenen und Wiederverheirateten den Zugeng zur Hl. Kommunion zu gewähren, ohne die Forderung der sexuellen Enthaltsamkeit.

Hallo Gerlinde,

 

das wird meiner Meinung nach so schnell nicht passieren, denn hier sind 2 Punkte betroffen, von denen die Kirche nicht so schnell abrücken wird.

 

1. Die Unauflöslichkeit der Ehe.

Wenn die Ehe unauflöslich ist, dann kann, unabhängig von irgendwelchen Schuldfragen, eine Zweitehe nicht gestattet werden. Würde man sie gestatten, müsste man vorher die Lehre dahingehend ändern, daß die Ehe unter bestimmten Umständen doch auflösbar ist. Das wird nicht passieren.

 

2. Die Sexuallehre

Wenn die Zweitehe aber wie unter 1. dargelegt nie eine Ehe (im katholischen Sinn) sein kann, dann darf es dort auch keinen Sex geben. Würde man Sex in einer Zweit"ehe" erlauben, müsste man vorher den ehernen Grundsatz aufgeben, daß es Sex nie und unter keinen Umständen ausserhalb einer Ehe geben darf. Das wird ebenfalls so schnell nicht passieren, weil damit die gesamte Sexualmoral in Frage gestellt würde.

 

Somit wird es keiner von uns erleben, daß Wiederverheiratete den offiziellen Segen der Kirche bekommen werden. Ich denke allerdings schon daß sich langfristig gesehen (nach Kirchenmaßstäben sind das Jahrhunderte) am Punkt 2 etwas ändern wird.

 

So wurde zum Beispiel vor gut 1000 Jahren der heilige Kilian noch zum Märtyrer weil er die Lehre der Kirche vertrat, daß es verboten ist, die Witwe seines Bruders zu heiraten.

 

Heute ist diese (damals offenbar sehr wichtige Lehre) der Kirche ziemlich egal, das zeigt, daß sich solche Dinge langfristig ändern können...

 

Allerdings werden es wir beide nicht mehr erleben.

 

Werner

Hallo Werner,

einstweilen einen kurzen Gruß und besten Dank für Deine engagierte Stellungnahme.Wenn

ich etwas mehr Zeit habe ,werde ich mich noch dazu äußern. Mir fällt soeben dazu ein Satz ein, den ich einmal gelesen habe und der mir gefallen hat:"Ich möchte lieber durch zuviel Barmherzigkeit in die Hölle, als durch zu wenig Barmherzigkeit in den Himmel."

 

Freundliche Grüße

Gerlinde

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Gerlinde Blosche
Barmerzigkeit hieße hier m.E. auch ,

den unschuldig Geschiedenen und Wiederverheirateten den Zugeng zur Hl. Kommunion zu gewähren, ohne die Forderung der sexuellen Enthaltsamkeit.

Hallo Gerlinde,

 

das wird meiner Meinung nach so schnell nicht passieren, denn hier sind 2 Punkte betroffen, von denen die Kirche nicht so schnell abrücken wird.

 

1. Die Unauflöslichkeit der Ehe.

Wenn die Ehe unauflöslich ist, dann kann, unabhängig von irgendwelchen Schuldfragen, eine Zweitehe nicht gestattet werden. Würde man sie gestatten, müsste man vorher die Lehre dahingehend ändern, daß die Ehe unter bestimmten Umständen doch auflösbar ist. Das wird nicht passieren.

 

2. Die Sexuallehre

Wenn die Zweitehe aber wie unter 1. dargelegt nie eine Ehe (im katholischen Sinn) sein kann, dann darf es dort auch keinen Sex geben. Würde man Sex in einer Zweit"ehe" erlauben, müsste man vorher den ehernen Grundsatz aufgeben, daß es Sex nie und unter keinen Umständen ausserhalb einer Ehe geben darf. Das wird ebenfalls so schnell nicht passieren, weil damit die gesamte Sexualmoral in Frage gestellt würde.

 

Somit wird es keiner von uns erleben, daß Wiederverheiratete den offiziellen Segen der Kirche bekommen werden. Ich denke allerdings schon daß sich langfristig gesehen (nach Kirchenmaßstäben sind das Jahrhunderte) am Punkt 2 etwas ändern wird.

 

So wurde zum Beispiel vor gut 1000 Jahren der heilige Kilian noch zum Märtyrer weil er die Lehre der Kirche vertrat, daß es verboten ist, die Witwe seines Bruders zu heiraten.

 

Heute ist diese (damals offenbar sehr wichtige Lehre) der Kirche ziemlich egal, das zeigt, daß sich solche Dinge langfristig ändern können...

 

Allerdings werden es wir beide nicht mehr erleben.

 

Werner

Hallo Werner,

einstweilen einen kurzen Gruß und besten Dank für Deine engagierte Stellungnahme.Wenn

ich etwas mehr Zeit habe ,werde ich mich noch dazu äußern. Mir fällt soeben dazu ein Satz ein, den ich einmal gelesen habe und der mir gefallen hat:"Ich möchte lieber durch zuviel Barmherzigkeit in die Hölle, als durch zu wenig Barmherzigkeit in den Himmel."

 

Freundliche Grüße

Gerlinde

Hallo Werner,

Jetzt komme ich endlich dazu Dir zu antworten. Zu Punkt 1 Deiner Stellungnahme: Da eine Ehe aufgelöst werden kann, wenn rückwirkend nachgewiesen wird, dass zum Zeitpunkt der Eheschlie0ung die Kriterien für eine gültige Ehe bei einem der Partner nicht erfüllt wurden (Wille zum Kind... ) , dann müsste es m.E. es auch eine Auflösung der Ehe geben dürfen, wenn sich ein Partner im Verlauf der Ehe als total eheunfähig erwiesen und die Ehe dadurch zerstört hat. Wie oft haben sich Partner nach der Ehe in eine ganz andere Richtung entwickelt!

Der unschuldige Teil sollte eine 2.Ehe mit kirchlichem Segen eingehen dürfen. Es bräuchte ihm auch dann nicht mehr das Gebot der sexuellen Enthaltsamkeit auferlegt werden.

Ich möchte nocheinmal bekräftigen, dass ich diese Forderung ansonsten für die unschuldig Geschiedenen und Wiederverheirateten nicht nur als

unbarmherzig, sondern auch ungerecht, unmenschlich und unchristlich empfinde, da man ihnen eine Forderung auferlegt, die sich bei Menschen die sich lieben nur schwer erfüllen lässt.

Nochmals danke für Deine Reaktion und einen schönen Sonntag

Gerlinde

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Barmerzigkeit hieße hier m.E. auch ,

den unschuldig Geschiedenen und Wiederverheirateten den Zugeng zur Hl. Kommunion zu gewähren, ohne die Forderung der sexuellen Enthaltsamkeit.

Hallo Gerlinde,

 

das wird meiner Meinung nach so schnell nicht passieren, denn hier sind 2 Punkte betroffen, von denen die Kirche nicht so schnell abrücken wird.

 

1. Die Unauflöslichkeit der Ehe.

Wenn die Ehe unauflöslich ist, dann kann, unabhängig von irgendwelchen Schuldfragen, eine Zweitehe nicht gestattet werden. Würde man sie gestatten, müsste man vorher die Lehre dahingehend ändern, daß die Ehe unter bestimmten Umständen doch auflösbar ist. Das wird nicht passieren.

 

2. Die Sexuallehre

Wenn die Zweitehe aber wie unter 1. dargelegt nie eine Ehe (im katholischen Sinn) sein kann, dann darf es dort auch keinen Sex geben. Würde man Sex in einer Zweit"ehe" erlauben, müsste man vorher den ehernen Grundsatz aufgeben, daß es Sex nie und unter keinen Umständen ausserhalb einer Ehe geben darf. Das wird ebenfalls so schnell nicht passieren, weil damit die gesamte Sexualmoral in Frage gestellt würde.

 

Somit wird es keiner von uns erleben, daß Wiederverheiratete den offiziellen Segen der Kirche bekommen werden. Ich denke allerdings schon daß sich langfristig gesehen (nach Kirchenmaßstäben sind das Jahrhunderte) am Punkt 2 etwas ändern wird.

 

So wurde zum Beispiel vor gut 1000 Jahren der heilige Kilian noch zum Märtyrer weil er die Lehre der Kirche vertrat, daß es verboten ist, die Witwe seines Bruders zu heiraten.

 

Heute ist diese (damals offenbar sehr wichtige Lehre) der Kirche ziemlich egal, das zeigt, daß sich solche Dinge langfristig ändern können...

 

Allerdings werden es wir beide nicht mehr erleben.

 

Werner

Hallo Werner,

einstweilen einen kurzen Gruß und besten Dank für Deine engagierte Stellungnahme.Wenn

ich etwas mehr Zeit habe ,werde ich mich noch dazu äußern. Mir fällt soeben dazu ein Satz ein, den ich einmal gelesen habe und der mir gefallen hat:"Ich möchte lieber durch zuviel Barmherzigkeit in die Hölle, als durch zu wenig Barmherzigkeit in den Himmel."

 

Freundliche Grüße

Gerlinde

Hallo Werner,

Jetzt komme ich endlich dazu Dir zu antworten. Zu Punkt 1 Deiner Stellungnahme: Da eine Ehe aufgelöst werden kann, wenn rückwirkend nachgewiesen wird, dass zum Zeitpunkt der Eheschlie0ung die Kriterien für eine gültige Ehe bei einem der Partner nicht erfüllt wurden (Wille zum Kind... ) , dann müsste es m.E. es auch eine Auflösung der Ehe geben dürfen, wenn sich ein Partner im Verlauf der Ehe als total eheunfähig erwiesen und die Ehe dadurch zerstört hat. Wie oft haben sich Partner nach der Ehe in eine ganz andere Richtung entwickelt!

Der unschuldige Teil sollte eine 2.Ehe mit kirchlichem Segen eingehen dürfen. Es bräuchte ihm auch dann nicht mehr das Gebot der sexuellen Enthaltsamkeit auferlegt werden.

Ich möchte nocheinmal bekräftigen, dass ich diese Forderung ansonsten für die unschuldig Geschiedenen und Wiederverheirateten nicht nur als

unbarmherzig, sondern auch ungerecht, unmenschlich und unchristlich empfinde, da man ihnen eine Forderung auferlegt, die sich bei Menschen die sich lieben nur schwer erfüllen lässt.

Nochmals danke für Deine Reaktion und einen schönen Sonntag

Gerlinde

Hallo Gerlinde,

ich bin mit dir einer Meinung, daß man überlegen sollte, ob nicht das Scheitern einer Ehe letztlich den "Beweis" darstellt, daß sie eben nicht von Gott gesegnet war, insbesondere gilt das natürlich, wenn einer der Partner die Ehe "platzen" lässt und der andere plötzlich alleine da steht ohne es zu wollen...

 

Ich bin auch überzeugt daß es eines Tages soweit kommt, aber wie ich schon gesagt habe glaube ich nichzt, daß wir es noch erleben werden....

 

Auch dir einen schönen Sonntag und Gruß,

Werner

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Die Art, wie wiederverheiratete Geschiedene von der Kirche behandelt werden, ist einer der Fälle, wo der Buchstabe des Gesetzes vor die Barmherzigkeit gestellt wird.

 

Dass es bei entsprechendem Wollen Lösungen gibt, zeigt uns die orthodoxe Kirche, die eine kirchliche Wiederverheiratung grundsätzlich erlaubt.

 

Eine Lösung die sich an die Verschuldensfrage knüpft ist m.E. problematisch´. Die erfahrung lehrt, dass in einer weitaus überwiegenden Zahl der Fälle an einem Scheitern einer Beziehung nie ein Partner allein schuldig ist.

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Gerlinde Blosche
Die Art, wie wiederverheiratete Geschiedene von der Kirche behandelt werden, ist einer der Fälle, wo der Buchstabe des Gesetzes vor die Barmherzigkeit gestellt wird.

 

Dass es bei entsprechendem Wollen Lösungen gibt, zeigt uns die orthodoxe Kirche, die eine kirchliche Wiederverheiratung grundsätzlich erlaubt.

 

Eine Lösung die sich an die Verschuldensfrage knüpft ist m.E. problematisch´. Die erfahrung lehrt, dass in einer weitaus überwiegenden Zahl der Fälle an einem Scheitern einer Beziehung nie ein Partner allein schuldig ist.

 

Hallo Ihr eifrigen Antworter!

Es gibt sie aber eben doch auch die Fälle, die ich aus Erfahrung kenne, wo ein Partner die Hauptschuld trägt und sich der andere bei Wiederverheiratung durch die allgemeine Formulierung ungerecht behandelt fühlt. Um diese Menschen ging es mir zunächst vor allem.

Ich denke, solange ein Gesetz dem Einzelnen gerecht wird, kann man es akzeptieren. Wird es aber dem Einzelnen nicht gerecht und wird sein Leben noch dazu behindert, dann muss man eben differenzieren und Ausnahmen machen., da sonst das Gesetz gegen das Evangelium steht .

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Hallo Ihr eifrigen Antworter!

Es gibt sie aber eben doch auch die Fälle, die ich aus Erfahrung kenne, wo ein Partner die Hauptschuld trägt und sich der andere bei Wiederverheiratung durch die allgemeine Formulierung ungerecht behandelt fühlt. Um diese Menschen ging es mir zunächst vor allem.

Ich denke, solange ein Gesetz dem Einzelnen gerecht wird, kann man es akzeptieren. Wird es aber dem Einzelnen nicht gerecht und wird sein Leben noch dazu behindert, dann muss man eben differenzieren und Ausnahmen machen., da sonst das Gesetz gegen das Evangelium steht .

Hallo B)

also ich finde das mit der Schuldfrage auch extrem problematisch, eben weil eigentlich immer beide Partner einer Beziehung Schuld am Versagen tragen. Auch wenn es einen Fall gibt, wo einer von beiden die Hauptschuld zu tragen scheint - was bedeutet das denn dann in Bezug auf die Barmherzigkeit?

 

Hat etwa der weniger Schuldige mehr Barmherzigkeit verdient als der mehr Schuldige? Soweit ich unsere Religion verstanden habe, kann es das nicht sein, nicht der Grad der Schuldigkeit. Eher schon der Grad an Reue, der Wille es in Zukunft besser zu machen.

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Gerlinde Blosche

Hallo Ihr eifrigen Antworter!

Es gibt sie aber eben doch auch die Fälle, die ich aus Erfahrung kenne, wo ein Partner die Hauptschuld trägt und sich der andere bei Wiederverheiratung durch die allgemeine Formulierung ungerecht behandelt fühlt. Um diese Menschen ging es mir zunächst vor allem.

Ich denke, solange ein Gesetz dem Einzelnen gerecht wird, kann man es akzeptieren. Wird es aber dem Einzelnen nicht gerecht und wird sein Leben noch dazu behindert, dann muss man eben differenzieren und Ausnahmen machen., da sonst das Gesetz gegen das Evangelium steht .

Hallo B)

also ich finde das mit der Schuldfrage auch extrem problematisch, eben weil eigentlich immer beide Partner einer Beziehung Schuld am Versagen tragen. Auch wenn es einen Fall gibt, wo einer von beiden die Hauptschuld zu tragen scheint - was bedeutet das denn dann in Bezug auf die Barmherzigkeit?

 

Hat etwa der weniger Schuldige mehr Barmherzigkeit verdient als der mehr Schuldige? Soweit ich unsere Religion verstanden habe, kann es das nicht sein, nicht der Grad der Schuldigkeit. Eher schon der Grad an Reue, der Wille es in Zukunft besser zu machen.

 

Hallo Kirisvana,

 

Du hast unsere Religion schon richtig verstanden und damit in Bezug zur Ehescheidung und Wiederverheiratung sicher neue Fragen aufgeworfen.

Lehre unserer Kirche ist, dass die Barmherzigkeit Gottes jedem Schuldiggewordenen gilt, egal welche Schuld er auf sich geladen hat. Reue und Umkehr ,wie du sie ansprichst,sind die Vorraussetzungen für die barmherzige Vergebung Gottes.

Nun ist das nach katholischer Lehre in Bezug auf die Ehescheidung folgendermaßen. Die Ehe gilt in unserer Kirche als Sakrament, das vor Gott geschlossen wird und daher den Charakter der Unauflöslichkeit hat. Deshalb besteht die Ehe vor Gott weiter, auch wenn sich die Ehepartner trennen. Wird eine 2. weltliche Ehe eingegangen ist diese Ehe deshalb ungültig und es gilt die geschlechtliche Vereinigung als Sünde. Wird diese unterlassen wird die 2. Ehe nicht als Sünde (Ehebruch) gesehen und es ist kirchenrechtlich der Empfang der Hl. Kommunion erlaubt.

 

Ich glaube fast es wäre gut, wenn sich in unsere Diskussionen einmal ein Theologe einschalten könnte, damit wir nicht auf Irrwege kommen.

 

Liebe Grüße und danke für Deine Aufmerksamkeit

 

Gerlinde

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ServusServorumDei
Lehre unserer Kirche ist, dass die Barmherzigkeit Gottes jedem Schuldiggewordenen gilt, egal welche Schuld er auf sich geladen hat. Reue und Umkehr ,wie du sie ansprichst,sind die Vorraussetzungen für die barmherzige Vergebung Gottes.

Nun ist das nach katholischer Lehre in Bezug auf die Ehescheidung folgendermaßen. Die Ehe gilt in unserer Kirche als Sakrament, das vor Gott geschlossen wird und daher den Charakter der Unauflöslichkeit hat. Deshalb besteht die Ehe vor Gott weiter, auch wenn sich die Ehepartner trennen. Wird eine 2. weltliche Ehe eingegangen ist diese Ehe deshalb ungültig und es gilt die geschlechtliche Vereinigung als Sünde. Wird diese unterlassen wird die 2. Ehe nicht als Sünde (Ehebruch) gesehen und es ist kirchenrechtlich der Empfang der Hl. Kommunion erlaubt.

 

Ich glaube fast es wäre gut, wenn sich in unsere Diskussionen einmal ein Theologe einschalten könnte, damit wir nicht auf Irrwege kommen.

 

 

Ich bin zwar kein Theologe, aber genau so wie von Dir hier wiedergegeben, habe auch ich es gelernt. Die Kirche stützt sich dabei natürlich in erster Linie auf Matthäus 19,3-9 ...

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Gerlinde Blosche

 

Lehre unserer Kirche ist, dass die Barmherzigkeit Gottes jedem Schuldiggewordenen gilt, egal welche Schuld er auf sich geladen hat. Reue und Umkehr ,wie du sie ansprichst,sind die Vorraussetzungen für die barmherzige Vergebung Gottes.

Nun ist das nach katholischer Lehre in Bezug auf die Ehescheidung folgendermaßen. Die Ehe gilt in unserer Kirche als Sakrament, das vor Gott geschlossen wird und daher den Charakter der Unauflöslichkeit hat. Deshalb besteht die Ehe vor Gott weiter, auch wenn sich die Ehepartner trennen. Wird eine 2. weltliche Ehe eingegangen ist diese Ehe deshalb ungültig und es gilt die geschlechtliche Vereinigung als Sünde. Wird diese unterlassen wird die 2. Ehe nicht als Sünde (Ehebruch) gesehen und es ist kirchenrechtlich der Empfang der Hl. Kommunion erlaubt.

 

Ich glaube fast es wäre gut, wenn sich in unsere Diskussionen einmal ein Theologe einschalten könnte, damit wir nicht auf Irrwege kommen.

 

Ich bin zwar kein Theologe, aber genau so wie von Dir hier wiedergegeben, habe auch ich es gelernt. Die Kirche stützt sich dabei natürlich in erster Linie auf Matthäus 19,3-9 ...

 

 

Danke Servus ...!

 

Ich sehe schon, wir brauchen alle noch etwas Bedenkzeit um weiterzudiskutieren. Gut Ding will Weile haben!

Wer gibt einen neuen Anstoß? Nur Mut! Es wird uns schon keiner vernichten!

Gruß Gerlinde

 

Zitierfunktion repariert

bearbeitet von ThomasBloemer
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"Wo eine erste Ehe seit langem und in einer für beiden Seiten irreparablen Weise zerbrochen ist; wo umgekehrt eine hernach eingegangene zweite Ehe sich über einen längeren Zeitraum hin als eine sittliche Realität bewährt hat und mit dem Geist des Glaubens, besonders auch in der Erziehung der Kinder, erfüllt worden ist, da sollte auf einem aussergerichtlichen Weg auf das Zeugnis das Pfarrers und von Gemeindemitgliedern hin die Zulassung der in einer solchen zweiten Ehe Lebenden zur Kommunion gewährt werden. Eine solche Regelung scheint mir [...] von der Tradition her gedeckt."

 

Joseph Ratzinger, Zur Unauflöslichkeit der Ehe, Kösel, München 1972, 52.

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"Wo eine erste Ehe seit langem und in einer für beiden Seiten irreparablen Weise zerbrochen ist; wo umgekehrt eine hernach eingegangene zweite Ehe sich über einen längeren Zeitraum hin als eine sittliche Realität bewährt hat und mit dem Geist des Glaubens, besonders auch in der Erziehung der Kinder, erfüllt worden ist, da sollte auf einem aussergerichtlichen Weg auf das Zeugnis das Pfarrers und von Gemeindemitgliedern hin die Zulassung der in einer solchen zweiten Ehe Lebenden zur Kommunion gewährt werden. Eine solche Regelung scheint mir [...] von der Tradition her gedeckt."

 

Joseph Ratzinger, Zur Unauflöslichkeit der Ehe, Kösel, München 1972, 52.

nun der hl. vater dürfte wohl was dieses thema betrifft jenes recht in anspruch nehmen von denm Adenauer sagte:

"Niemand kann mich darabn hindern gescheiter zu werden"

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Warum kann man was gültig verbundenes nicht auch wieder gültig auflösen? So habe ich die Binde- und Lösegewalt immer verstanden. Die Kirche hat ja da sozusagen unendliche Macht, oder?

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Im katholischen Eherecht gibt es ein grosses Problem: Menschen, die nur standesamtlich geheiratet haben, diese Ehe auch ausgelebt haben (wenn möglich öffentlich), sich dann scheiden lassen und dann eine zweite Ehe, diesmal eine kirchliche, mit viel Pomp, eingehen. Kirchenrechtlich ist das in Ordnung. Aber wie bitte soll das jemand verstehen, der eine erste unglückliche Ehe (kirchlich) eingegangen ist, und jetzt in einer zweiten Beziehung lebt und darin glücklich ist, aber nicht einmal zur Kommunion gehen darf?

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Interessant auch, dass eine Scheidung, d.h. eine Auflösung einer gültig geschlossenen Ehe (nicht zu verwechseln mit einer Annullierung) durchaus möglich ist, z.B. wenn die Ehe nicht konsumiert, d.h. vollzogen worden ist (d.h. wenn kein Sex stattgefunden hat). Aber auch diese Unterscheidung - gültig geschlossene nicht vollzogene Ehe >< gültig geschlossene vollzogene Ehe - ist heute nur noch schwer nachvollziehbar.

bearbeitet von rokmah
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Gerlinde Blosche
"Wo eine erste Ehe seit langem und in einer für beiden Seiten irreparablen Weise zerbrochen ist; wo umgekehrt eine hernach eingegangene zweite Ehe sich über einen längeren Zeitraum hin als eine sittliche Realität bewährt hat und mit dem Geist des Glaubens, besonders auch in der Erziehung der Kinder, erfüllt worden ist, da sollte auf einem aussergerichtlichen Weg auf das Zeugnis das Pfarrers und von Gemeindemitgliedern hin die Zulassung der in einer solchen zweiten Ehe Lebenden zur Kommunion gewährt werden. Eine solche Regelung scheint mir [...] von der Tradition her gedeckt."

 

Joseph Ratzinger, Zur Unauflöslichkeit der Ehe, Kösel, München 1972, 52.

Lieber rokmah,

danke, dass Du das Thema mit dem weiterführenden Zitat bereichert hast. Diese Situation trifft sicher auch für viele Paare zu. Der barmherzige Umgang ist in diesem Fall auch menschlich gesehen ein gute Lösung.

Ich merke schon, Du machst Dir viele Gedanken um differenzierte Lösungen, ohne der leichtfertigen Ehescheidung das Wort zu reden .

Gruß

Gerlinde

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Warum kann man was gültig verbundenes nicht auch wieder gültig auflösen? So habe ich die Binde- und Lösegewalt immer verstanden. Die Kirche hat ja da sozusagen unendliche Macht, oder?

Sie hat nur die Macht, die Christus ihr durch die Sakramente gegeben hat.

 

Deshalb kann der Wunsch nach Zeitgeist-Reformen nicht entsprochen werden.

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