Flo77 Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Hallo Zusammen, hier sind ja einige Haus und Grundbesitzer unter uns. Frage: wenn man eine vermietete Eigentumswohnung kauft, genießt der Mieter dann trotzdem vollen Kündigungsschutz (wie lang ist der überhaupt noch) oder gibt es für solche Fälle mit Eigenbedarf Sonderregelungen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Sonderregelungen für vom Vermieter selbst gebrauchten Wohnraum gibt es schon (=erleichterte Kündigungsmöglichkeiten), doch ich weiß so auf die Schnelle nicht, ob sie nur bei unbefristeten Mietverträgen gelten oder nicht. Was für ein Vertrag liegt in Deinem Fall vor? Tschüss/Domingo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 16. Februar 2006 Autor Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Sonderregelungen für vom Vermieter selbst gebrauchten Wohnraum gibt es schon (=erleichterte Kündigungsmöglichkeiten), doch ich weiß so auf die Schnelle nicht, ob sie nur bei unbefristeten Mietverträgen gelten oder nicht. Was für ein Vertrag liegt in Deinem Fall vor? Tschüss/Domingo Müsste ich mal nachfragen. Ich habe hier ein Angebot zum Kauf gefunden und das Objekt ist noch vermietet. Ehrlich gesagt fehlen mir allerdings Lust und Geduld mich erst mit einem Mieter herumzuschlagen, bevor ich selbst einziehen kann. Von daher wäre es interessant zu wissen, ob es relativ einfache legale Möglichkeiten gäbe die Wohnung frei zu kriegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Ehrlich gesagt fehlen mir allerdings Lust und Geduld mich erst mit einem Mieter herumzuschlagen, bevor ich selbst einziehen kann. Von daher wäre es interessant zu wissen, ob es relativ einfache legale...und christliche (?)... Möglichkeiten gäbe die Wohnung frei zu kriegen. Ich weiß, ich bin ein Spielverderber Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Um es mal auf den Punkt zu bringen: Lass die Finger von vermieteten Wohnungen, wenn du selbst in Bälde einziehen willst. Es macht nur euch und die Mieter unglücklich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sam_Naseweiss Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Sonderregelungen für vom Vermieter selbst gebrauchten Wohnraum gibt es schon (=erleichterte Kündigungsmöglichkeiten), doch ich weiß so auf die Schnelle nicht, ob sie nur bei unbefristeten Mietverträgen gelten oder nicht. Was für ein Vertrag liegt in Deinem Fall vor? Tschüss/Domingo Müsste ich mal nachfragen. Ich habe hier ein Angebot zum Kauf gefunden und das Objekt ist noch vermietet. Ehrlich gesagt fehlen mir allerdings Lust und Geduld mich erst mit einem Mieter herumzuschlagen, bevor ich selbst einziehen kann. Von daher wäre es interessant zu wissen, ob es relativ einfache legale Möglichkeiten gäbe die Wohnung frei zu kriegen. Bei vielen Immobilienobjekten steht im allgemeinen dabei, ob die Wohnung kurzfristig freigestellt werden kann. Ich würde mir und den Mietern das aber nicht antun. Die Seite kennst du? http://www.immobilienscout24.de/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 (bearbeitet) Die Seite kennst du?http://www.immobilienscout24.de/ Kennt er! Flo und ich sind die verzweifelten Wohnungseigentumsucher hier... @Flo: Wir haben morgen übrigens mal wieder einen Besichtigungmarathon vor uns, 5 Wohnungen in Folge, 4xN 1xFÜ. Schau mer mal... edit: nur zur Info: Wir suchen in getrennten Städten, nach getrennten Wohnungen... nicht dass da Missverständnisse aufkommen... bearbeitet 16. Februar 2006 von asia Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Kommt doch einfach in den Osten, da geht das etwas einfacher.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 16. Februar 2006 Autor Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Kommt doch einfach in den Osten, da geht das etwas einfacher..Wir suchen eine Wohnung oder ein kleines Häuschen - kein ganzes Dorf Wenn wir nah genug an die Grenze zu den Niederlanden oder Belgien ziehen wollten hätten wir schon längst was eigenes - aber wer will da schon wohnen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Kommt doch einfach in den Osten, da geht das etwas einfacher.. Wenn der Weg zur Arbeit nicht so weit wäre... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Von daher wäre es interessant zu wissen, ob es relativ einfache legale Möglichkeiten gäbe die Wohnung frei zu kriegen. Sehr christlich klingt das aber nicht. Da gibt es doch sicher ein paar Bibelstellen, die etwaige Vertreibungsaktionen mit drakonischen Strafen bedrohen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 16. Februar 2006 Autor Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Von daher wäre es interessant zu wissen, ob es relativ einfache legale Möglichkeiten gäbe die Wohnung frei zu kriegen.Sehr christlich klingt das aber nicht. Da gibt es doch sicher ein paar Bibelstellen, die etwaige Vertreibungsaktionen mit drakonischen Strafen bedrohen.? Es gibt einige Stellen an denen die Vertreibung der Vorbesitzer befohlen wird - aber andersherum Wie dem auch sei - Eigentum verpflichtet - soweit so gut. Nur geht es hier nicht um einen Mietblock und eine Familie mit 10 Kindern die dann auf der Straße sitzt sondern um eine kleine 3 Zimmer Wohnung, die ich für meine Familie als Unterkunft in Betracht ziehe. Ich will ja nicht mit Ungeziefer und was weiß ich was für Methoden die Leute rauskriegen - anderseits möchte ich definitiv nicht Vermieter werden! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Etwas OT, aber den Kauf ener Eigentumswohnung sollte man sich gut überlegen. Man ist in vielen Entscheidungen total an die anderen Eigentümer gebunden, wenn die Mehrheit einen kostenspieligen Umbau will, muß man den mitzahlen, wenn die Hausmeisterkosten steigen, die Mitbesitzer plötzlich einen Gärtner wollen, etc. können die Nebenkosten ins Immense steigen. Hinzu kommt, daß viele Veränderungen, die man selber machen möchte, des Einverständnisses der Miteigentümer bedürfen. Ich habe jetzt schon viele Fälle erlebt, wo sich Eigentumswohnungsbesitzer über diese Schwierigkeiten so oft geärgert hatten, daß sie wieder verkauft haben. Auch wenn ein kleines Häuschen auf den ersten Blick teurer erscheint, kann es langfristig kostengünstiger sein und bietet mehr Flexibilität. In Großstädten, wo die Grundstückspreise sehr hoch sind, ist das natürlich anders, in München z.B. würde ich mir, wenn überhaupt, auch nur eine Wohnung kaufen (können). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Ich will ja nicht mit Ungeziefer und was weiß ich was für Methoden die Leute rauskriegen - anderseits möchte ich definitiv nicht Vermieter werden! Dann kauft euch besser eine Wohnung, die nicht vermietet wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lutheraner Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Hallo Zusammen, hier sind ja einige Haus und Grundbesitzer unter uns. Frage: wenn man eine vermietete Eigentumswohnung kauft, genießt der Mieter dann trotzdem vollen Kündigungsschutz (wie lang ist der überhaupt noch) oder gibt es für solche Fälle mit Eigenbedarf Sonderregelungen? Du kannst sofort auf Eigenbedarf kündigen (mit den üblichen Fristen, die davon abhängig sind, wie lange der Mieter dort wohnt). Ich könnte allerdings aus Gewissensgründen keine vermietete Wohnung kaufen, mit dem Ziel den Mieter rauszuwerfen und selbst einzuziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Es gibt einige Stellen an denen die Vertreibung der Vorbesitzer befohlen wird - aber andersherum Wow ! Wenn der Gesetzgeber das so übernehmen würde, hätten die armen Immo-Fonds ein gewaltiges Problem weniger. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sylle Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Du kannst sofort auf Eigenbedarf kündigen (mit den üblichen Fristen, die davon abhängig sind, wie lange der Mieter dort wohnt). Ich könnte allerdings aus Gewissensgründen keine vermietete Wohnung kaufen, mit dem Ziel den Mieter rauszuwerfen und selbst einzuziehen. Ich müßte nochmal nachsuchen aber ich meine, genau das geht nicht. Ich meine sogar etwas im Kopf zu haben, dass es diesbezüglich regionale Schwankungen , je nach Situation des Wohnungsmarktes, gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Ich könnte allerdings aus Gewissensgründen keine vermietete Wohnung kaufen, mit dem Ziel den Mieter rauszuwerfen und selbst einzuziehen. Wenn echtes Interesse an einer bestimmten, vermieteten Wohnung besteht, könnte man ja auch fragen, ob nicht zufällig die Mieter ohnehin einen Auszug planen, sowas kommt ja auch mal vor. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 16. Februar 2006 Autor Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 In Großstädten, wo die Grundstückspreise sehr hoch sind, ist das natürlich anders, in München z.B. würde ich mir, wenn überhaupt, auch nur eine Wohnung kaufen (können).Das ist genau unser Problem - in 10 Jahren wenn meine Frau definitiv wieder voll arbeitet haben wir überhaupt kein Problem mehr ein Haus zu bezahlen (wenn die Preise bis dahin einigermaßen stabil bleiben). Nur für das, was man hier in der Stadt (und für uns kommen die Außenbezirke nicht in Frage - ein zweites Auto ist nicht drin) für Reihenhäuser hinblättern muss bekommt man in Ostfriesland ganze Gutshöfe (Na gut. Kleine Gutshöfe ) Und ich sehe irgendwo nicht wirklich ein einem Vermieter mein sauer verdientes Geld in den Rachen zu schmeißen, wenn ich es genausogut für eine Wohnung der Bank hinterherwerfen kann (und dann wenigstens die leise Hoffnung pflegen kann irgendwann mal Miet- und Zinsfrei zu wohnen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramhol Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Soweit ich weiß, kann man Eigenbedarf nur geltend machen, wenn man als Eigentümer im selben Mietshaus wohnt. Wenn nicht, gelten die Fristen des Vertrages. Stimmt das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sylle Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Soweit ich weiß, kann man Eigenbedarf nur geltend machen, wenn man als Eigentümer im selben Mietshaus wohnt. Wenn nicht, gelten die Fristen des Vertrages. Stimmt das? Nein, Eigenbedarf kann man immer geltend machen, allerdings müssen die Gründe triftig und nachvollziehbar sein. Für Mieter im eigenen Wohnhaus (vorausgesetzt es ist kein anonymer Wohnblock) gelten andere Regeln, da kann man notfalls sogar ohne Angabe von Gründen mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sylle Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 (bearbeitet) Mehr Mieterschutz bei Eigenbedarf Vom Bundesgerichtshof (BGH) kommt jetzt erneut ein mieterfreundliches Urteil. Geklärt werden musste in dem Verfahren unter dem Aktenzeichen VIII ZR 26/03 die Frage, wie lange Mieter nach dem Eigentümerwechsel vor einer Eigenbedarfskündigung geschützt sind. Drei Jahre, entschied das höchste deutsche Zivilgericht. Diese Schutzfrist kann sogar auf zehn Jahre ausgedehnt werden, sofern sich die Wohnung oder das Haus in einem Gebiet mit nachweislich erheblichem Wohnungsmangel befindet. Wichtige Nuance der BGH-Entscheidung: Dieser verschärfte Schutz vor einer Eigenbedarfs-Kündigung nach einem Eigentümerwechsel gilt auch für die Angehörigen des Hauptmieters. Bekanntlich dürfen die in den Mietvertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einsteigen, sofern der Hauptmieter verstorben ist und seine Angehörigen zuvor zum Haushalt gehört haben. Dies bedeutet: Ehepartner, Kinder und andere Verwandten, die bereits zuvor in der Wohnung gelebt haben, dürfen ebenfalls auf den verschärften Schutz vor einer Eigenbedarfs-Kündigung pochen. Quelle bearbeitet 16. Februar 2006 von sylle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pmn Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 (bearbeitet) Hallo Zusammen, hier sind ja einige Haus und Grundbesitzer unter uns. Frage: wenn man eine vermietete Eigentumswohnung kauft, genießt der Mieter dann trotzdem vollen Kündigungsschutz (wie lang ist der überhaupt noch) oder gibt es für solche Fälle mit Eigenbedarf Sonderregelungen? Hallo Flo, die erste Frage, die ich mir stellen würde, wäre: Warum verkauft der Vermieter das? Anscheinend ist es ja möglicherweise unrentabel;-) die zweite Frage wäre an den derzeitigen Mieter: Was sagen sie dazu, wenn ich ihre Wohnung kaufen? ;-)) gruss peter PS: Vor Eigentümerwohnungen lass die Finger, außer Du kennst und kannst allen Miteigentümer vertrauen. Sonst wünsche ich Dir viel Freude bei den Miteigentümerveranstaltungen. (Die Grundbucheinträge schon mal durchgelesen?) bearbeitet 16. Februar 2006 von pmn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 Und ich sehe irgendwo nicht wirklich ein einem Vermieter mein sauer verdientes Geld in den Rachen zu schmeißen, wenn ich es genausogut für eine Wohnung der Bank hinterherwerfen kann (und dann wenigstens die leise Hoffnung pflegen kann irgendwann mal Miet- und Zinsfrei zu wohnen). Würde ich genau überlegen. In der Regel bleibt den Vermietern vom sauerverdienten Geld des Mieters nicht viel. Die Unterhaltung von Häusern ist keine Kleinigkeit. Wenn man selbst im eigenen Objekt wohnt, mag es sich bei der aktuellen Zinssituation noch rechnen. Wer sich aber heutzutage ein Objekt als Anlage kauft, der sollte lieber Lotto spielen. Gute Anlagemöglichkeiten gibts im Moment wahrlich an anderer Stelle wie Sand am Meer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 16. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2006 die erste Frage, die ich mir stellen würde, wäre: Warum verkauft der Vermieter das? Anscheinend ist es ja möglicherweise unrentabel;-) Die günstigsten Objekte gibts sicher bei Zwangsversteigerungen. Da zwickt vielleicht das Gewissen noch ein bißchen, aber dafür lohnt sich der Kauf dann wenigstens. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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