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Schein-Debatte


wolfgang E.

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Ich schau in die Zukunft, in der man seine Eltern - nach erfolgter Beratung - wird straffrei einschläfern können.

Vollkommen richtig. Wenn in unserer Gesellschaft jemals Kinder ihre Eltern nach erfolgter Beratung straffrei einschläfern lassen könnten (Man beachte den Konjunktiv), dann wäre es in der Tat die Pflicht eines jeden Katholiken, solche Beratungen durchzuführen, weil nur so die Argumente, warum man das nicht tun sollte, an den Mann oder die Frau zu bringen sind.

Ich habe das Gefühl, dass das nicht der echte Sokrates ist, oder willst du uns auf die Probe stellen?

 

wieso?

Ich finde die AUssagen in sich absolut logisch.

Wenn es so etwas gäbe, dann müsste jeder Katholik jedes erdenkliche Mittel ergreifen, um zu verhindern, dass Kinder ihre Eltern straffrei töten.(vorsichtshalber drauf hingewiesen: man beachte den Konjunktiv). Besser ist natürlich, dass es erst gar nicht zu solcher Gesetzeslage kommt.

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hallo

 

Klarer Fall, ein Austritt aus dem System ist weder sinnvoll noch dem Lebensschutzanliegen hilfreich.

Lieber Werner,

 

Fakt ist doch, in der Vergangenheit haben diese kirchlichen Beratungsstellen den Schein für eine Abtreibung ausstellen müssen, wenn es die Frau so wollte. Es widerspricht meiner festen Überzeugung, dass Abtreibung eine Sünde gegen Gott darstellt. Ergo ist die Ausstellung eine Mittäterschaft an der Zerstörung heiligen Lebens, das lässt sich nicht einfach wegleugnen. Das JPII diesen Verfahren ein Ende gesetzt hat, ist m.E. der richtige Weg, wobei ich persönlich für eine Beratung ohne Scheinausstellung bin. Ich habe es in der Vergangenheit schon öfters gesagt und wiederhole es nochmal: Es sollte alles getan werden, damit werdene Mütter JA zum einmaligen Leben sagen, das sollte auch in Form von finanzieller Hilfe machbar sein.

 

 

Ich halte Abtreibung auch für eine Sünde gegen Gott. Ich sage auch, dass alles getan werden sollte, damit werdende Mütter Ja zum einmaligen Leben sagen.

Ich frage aber, wann ich mich dieser Sünde mitschuldig mache und wann alles getan ist.

Wenn auch nur eine einzige Frau bei einer solchen Beratung dazu bewegt wird, ihr Kind doch auszutragen, dann musst du dir, wenn du dich weigerst, solche BEratungen zu machen, sagen lassen, dass du nicht alles getan hast, um werdende Mütter Ja sagen zu lassen.

Es ist ja nicht so, dass bis zum Ausstieg durchweg alle BEratungen zu einem Entscheid gegen das werdende Leben geführt hätten.

Imho wäre es besser gewesen, auf eine effektivere Vernetzung der Anlaufstellen für Frauen in Schwangerenkonfliktsituation und für Hilfsangebote für Frauen, die ihr Kind austragen wollen, aber in Not sind, hinzuarbeiten.

Wer sich gegen den VErbleib im staatlichen System ausgesprochen hat, muss sich meines Erachtens sagen lassen, dass er mögliche Hilfe von vornherein verweigert hat, weil er sich nicht eingestehen kann, dass er nicht vollkommen helfen kann, dass er nicht in allen Fällen helfen kann und leider bisweilen auch scheitern muss.

Ich halte es aber für eine unchristliche Haltung, sich aus Hilfsmöglichkeiten zurückzziehen, weil die Möglichkeit des SCheiterns besteht. Klar ist es toller, wenn man auf einen Hilffond verweisen kann, der logischerweise eine rein positive Bilanz hat, weil er ja immer hilft und ein Scheitern per se ausgeschlossen ist. Die finanziellen Hilfsangebote greifen doch erst dann, wenn die Entscheidung schon gefallen ist. Wo bleibt der Beitrag der Kirche, von Beginn an im Entscheidungsprozess zu helfen?

 

alles Liebe

 

Angelika

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Gott liebt auch den Embryo

 

Jeder Mensch spiegle das Antlitz Gottes wider, egal in welchem Zustand oder in welcher Phase seines Lebens er sei. Deswegen habe die Kirche unablässig verkündet, dass jedes menschliche Leben „heilig und unverletzlich“ ist, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Dieses moralische Urteil schließe auch den Embryo im Stadium vor der Nidation (Einnistung) ein.

 

Klare Worte!

 

meinst du, dass das einer hier bezweifelt? Es geht doch um die Übersetzung dieser klaren Worte in die Praxis. Warum wird eine ledige Mutter von der Kirche als Arbeitsgeber ausgegrenzt, wenn sie doch das Antlitz Gottes widerspiegelt? Warum werden Frauen in einer Schwangerenkonfliktsituation von Kirche als potentielle Mörderinnen diffamiert, anstatt dass man sie zu erreichen und zu einer ENtsc heidung für das Kind zu bewegen versucht?

 

 

alles Liebe

 

Angelika

und weil die Arme von von der Kirche ausgegrenzt wird, darf sie sie pro forma das Kind abtreiben, oder? Ausserdem sollte man auch für eine Arbeitstelle qualifiziert sein, oder? War die junge Frau für den Job geeignet?

 

Es leidet heute keiner mehr in Deutschland so eine Not, dass man Abtreibungen fomell damit begründen kann und niemand diffamiert hier Frauen als Mörderinnen, sondern belegt ganz klar, dass ein Beratungsschein eine straffreie Tötung auslösen kann. Die KK kann zurecht dies nicht unterstützen.

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Wenn es so etwas gäbe, dann müsste jeder Katholik jedes erdenkliche Mittel ergreifen, um zu verhindern, dass Kinder ihre Eltern straffrei töten.(vorsichtshalber drauf hingewiesen: man beachte den Konjunktiv). Besser ist natürlich, dass es erst gar nicht zu solcher Gesetzeslage kommt.

Ein Christ sollte immer immer auf der Seite des Lebens stehen. Das beinhaltet auch, das er sich uneingeschränkt für jedes Leben einsetzt. Sokrates will hier Ausnahmen zulassen (er mag zwar formaljuristisch im Recht sein, aber im christlichen Sinne ist das unbarmherzig). Ich frage mich, was zählt mehr, das Gesetz oder Gottes Gebote und das Leben?

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Ich halte Abtreibung auch für eine Sünde gegen Gott. Ich sage auch, dass alles getan werden sollte, damit werdende Mütter Ja zum einmaligen Leben sagen.

Ich frage aber, wann ich mich dieser Sünde mitschuldig mache und wann alles getan ist.

Wenn auch nur eine einzige Frau bei einer solchen Beratung dazu bewegt wird, ihr Kind doch auszutragen, dann musst du dir, wenn du dich weigerst, solche BEratungen zu machen, sagen lassen, dass du nicht alles getan hast, um werdende Mütter Ja sagen zu lassen.

Es ist ja nicht so, dass bis zum Ausstieg durchweg alle BEratungen zu einem Entscheid gegen das werdende Leben geführt hätten.

Imho wäre es besser gewesen, auf eine effektivere Vernetzung der Anlaufstellen für Frauen in Schwangerenkonfliktsituation und für Hilfsangebote für Frauen, die ihr Kind austragen wollen, aber in Not sind, hinzuarbeiten.

Wer sich gegen den VErbleib im staatlichen System ausgesprochen hat, muss sich meines Erachtens sagen lassen, dass er mögliche Hilfe von vornherein verweigert hat, weil er sich nicht eingestehen kann, dass er nicht vollkommen helfen kann, dass er nicht in allen Fällen helfen kann und leider bisweilen auch scheitern muss.

Ich halte es aber für eine unchristliche Haltung, sich aus Hilfsmöglichkeiten zurückzziehen, weil die Möglichkeit des SCheiterns besteht. Klar ist es toller, wenn man auf einen Hilffond verweisen kann, der logischerweise eine rein positive Bilanz hat, weil er ja immer hilft und ein Scheitern per se ausgeschlossen ist. Die finanziellen Hilfsangebote greifen doch erst dann, wenn die Entscheidung schon gefallen ist. Wo bleibt der Beitrag der Kirche, von Beginn an im Entscheidungsprozess zu helfen?

 

alles Liebe

 

Angelika

 

Dann würde mich interessieren, warum Frauen, bei denen auch nur die geringste Chance besteht, daß sie ihr Kind bekommen wollen, sich angeblich garnicht an Beratungsstellen wenden, bei denen sie nur Wege und Hilfen angezeigt und angeboten bekommen, damit sie ihr Kind bekommen können. Der Besuch einer solchen Beratungsstelle schließt es ja nun nicht aus, zuvor oder hernach zu einer scheinausstellenden Beratungsstelle zu gehen.

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Wenn auch nur eine einzige Frau bei einer solchen Beratung dazu bewegt wird, ihr Kind doch auszutragen, dann musst du dir, wenn du dich weigerst, solche BEratungen zu machen, sagen lassen, dass du nicht alles getan hast, um werdende Mütter Ja sagen zu lassen.

 

Das Argument ist nicht zutreffend. Zum einen erfordern die staatlichen Bedingungen der Beratung eine neutrale Haltung, eine Überzeugungsarbeit der Berater mit dem Ziel, die Abtreibung zu verhindern, ist nicht statthaft. Das heißt, es ist eigentlich gleich, wer berät. Das Beratungsscheinsystem funktioniert auch ohne explizit katholische Beteiligung. Zum anderen muß man nicht jedes Mittel einsetzen, um ein gebotenes Ziel zu erreichen, sondern darf auch die Nebenwirkungen des Mittels berücksichtigen. Ich habe oben dargestellt, daß die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Rechtswidrigkeit der Abtreibung inzwischen in der öffentlichen Wahrnehmung verwischt ist, weil gemeinhin von der Straffreiheit einer Tat auf ihre Erlaubtheit geschlossen wird und sogar derjenige, der die Rechtswidrigkeit von Abtreibungen öffentlich kundgibt, inzwischen der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt ist. In einem solchen Meinungsklima wächst die Gefahr, daß Frauen abtreiben lassen, sei es, daß das eigene Gewissen betäubt wird, sei es, daß die Umgebung auf die scheinbar einfache und legale Krisenlösung drängt. Trotzdem respektiere ich, wenn jemand trotzdem im Beratungsscheinsystem tätig sein will. Aber umgekehrt muß respektiert werden, daß die Teilnahme am Scheinsystem nicht die einzige moralisch richtige Entscheidung ist. Grüße, KAM

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Ausserdem sollte man auch für eine Arbeitstelle qualifiziert sein, oder? War die junge Frau für den Job geeignet?

 

Oh, ja, das wäre sie gewesen. Sie war katholisch, hatte ihre Ausbildung in einem katholischen Fachseminar begonnen, hat sich für ihr Kind entschieden, zählte zu den Klassenbesten, ging Sonntags mit ihrer Familie in die hl. Messe, betreute eine Jugendgruppe in ihrer Pfarrei,ging regelmässig beichten, hatte Freude an ihrer Ausbildung, oh, jetzt hätte ich es beinahe vergessen, da war doch etwas, was nicht passte. Aha, sie war 18, und hatte Sex ohne verheiratet zu sein. Und das mit Folgen. Boah, übel,übel B)

 

Übrigens damit ich es nicht vergesse, das zu erwähnen. Sie ist diejenige, die auf Grund ihrer persönlichen Erfahrungen, eine Initiative sehr erfolgreich ins Leben gerufen hat, jungen ledigen Mädchen beizustehen, damit, wenn sie sich für die Austragung ihres Kindes entschieden haben, auch eine Perspektive haben.

 

Ihre Erzieherausbildung konnte sie damals nicht abschliessen (Anerkennungsjahr). Doch das macht nichts. Ihr Sohn ist mittlerweile 9 Jahre alt. Und sie hat den Einstieg in ein anderes Berufsbild geschafft. Der hat allerdings auch mit Kindern zu tun. :lol:

 

 

Soviel noch von mir zu diesem Thema.

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Wer sich gegen den VErbleib im staatlichen System ausgesprochen hat, muss sich meines Erachtens sagen lassen, dass er mögliche Hilfe von vornherein verweigert hat, weil er sich nicht eingestehen kann, dass er nicht vollkommen helfen kann, dass er nicht in allen Fällen helfen kann und leider bisweilen auch scheitern muss.

Ich halte es aber für eine unchristliche Haltung, sich aus Hilfsmöglichkeiten zurückzziehen, weil die Möglichkeit des SCheiterns besteht. Klar ist es toller, wenn man auf einen Hilffond verweisen kann, der logischerweise eine rein positive Bilanz hat, weil er ja immer hilft und ein Scheitern per se ausgeschlossen ist. Die finanziellen Hilfsangebote greifen doch erst dann, wenn die Entscheidung schon gefallen ist. Wo bleibt der Beitrag der Kirche, von Beginn an im Entscheidungsprozess zu helfen?

Das Dilemma ist und war weder auf dem einen, noch auf dem anderen Weg aufzulösen. Der Vorwurf einer unchristlichen Haltung wegen Hilfeverweigerung ist ungerecht, weil nur eine Seite der Medaille betrachtet wird. Seinerzeit gab es eine ungeheure politische und Medienkampagne gegen den Ausstieg der Kirche aus dem staatlichen System, wobei gerade radikale Abtreibungsbefürworter außerhalb der Kirche besonders intensiv den Verbleib der Kirche im System forderten. Warum wohl? Weil der tatsächlich eingeschränkten Hilfsmöglichkeit ein ungeheurer Rechtfertigungseffekt aus der Beteiligung der Kirche entstand. "Wenn sogar DIE mitmachen, muß das schließlich in Ordnung sein." Die Argumentation mit der fiktiven "einen Mutter", die durch den Ausstieg nicht umgestimmt werden konnte, ist mindestens durch die Wirkung auf werdende Mütter zu ergänzen, die durch die Nichtbeteiligung und die andauernde öffentliche Debatte umgestimmt werden. Andersherum war die Beruhigung der Gewissen in Richtung Abtreibung und der Verlust des Unrechtsbewußtseins vieler Menschen auch durch die Beteiligung und damit wenigstens scheinbare Rechtfertigung durch die Kirche begünstigt.

 

Weder die nicht umgestimmten Mütter noch die durch den Ausstieg rechtzeitig sensibilisierten Mütter, noch die zusätzlich durch die Beteiligung der Kirche subtil zur Abtreibung gedrängten Mütter sind in irgendeiner Form zu quantifizieren. Die Entscheidung der Kirche hat letztlich stärker dem "Großen" Rechnung getragen, als dem theoretischen Einzelfall. Immerhin hat man sich wenigstens bemüht, mit einem eigenen Beratungssystem auch weiterhin für die Einzelfälle zur Verfügung zu stehen. Es bleibt, wie gesagt, ein Dilemma, das aber nicht die Kirche, sondern der Gesetzgeber zu verantworten hat. Die Kirche hat versucht, den Weg zu gehen, der den insgesamt gesehen größten Effekt zu Gunsten des Lebens hat und versucht, die Verluste bei Beratungsgesprächen durch Erweiterung der Hilfen abzufedern. Die Vorwürfe gegenüber der Kirche sind leider meistens einseitig, wie allerdings auch niemand das Recht hat, jemanden, der im Verbleib im staatlichen System den effektiveren Weg gesehen hat, als Abtreibungsbefürworter zu verurteilen. (Bei Katholiken bleibt allerdings der einzufordernde Respekt vor der Entscheidung der Kirche, der mindestens vor o.g. Vorwürfen schützen sollte).

 

P.S. Wenn kam noch schneller gewesen wäre, hätte ich mir meinen Beitrag gespart. B):lol:

bearbeitet von TomTom
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.....und niemand diffamiert hier Frauen als Mörderinnen, sondern belegt ganz klar, dass ein Beratungsschein eine straffreie Tötung auslösen kann. ....

du lügst:

".... in 25 Jahren gab es sieben Millionen Abtreibungen in Deutschland. (7.000.000 mal Mord) "

meintest du vor gut einem jahr.

 

du lügst:

der schein löst keine tötung aus sondern verhindert nur die gerichtliche verfolgung, bzw. stellt den arzt straffrei.

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...Zum einen erfordern die staatlichen Bedingungen der Beratung eine neutrale Haltung, eine Überzeugungsarbeit der Berater mit dem Ziel, die Abtreibung zu verhindern, ist nicht statthaft. Das heißt, es ist eigentlich gleich, wer berät. ....

das ist so nicht richtig. die beratung ist ergebnisoffen, d.h. der beratende entscheidet.

 

im gemeinsam überlegen

"Die Beraterin oder der Berater wird Ihnen anbieten, über Ihre Gründe zu sprechen und mit Ihnen gemeinsam zu überlegen, ..."

ist viel eigenes einbringbar.

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Das Argument ist nicht zutreffend. Zum einen erfordern die staatlichen Bedingungen der Beratung eine neutrale Haltung, eine Überzeugungsarbeit der Berater mit dem Ziel, die Abtreibung zu verhindern, ist nicht statthaft. Das heißt, es ist eigentlich gleich, wer berät.

Das ist falsch, das Bundesverfasungsgericht fordert ganz ausdrücklich ein Beratung „zugunsten des ungeborenen Lebens“

Das Beratungsscheinsystem funktioniert auch ohne explizit katholische Beteiligung. Zum anderen muß man nicht jedes Mittel einsetzen, um ein gebotenes Ziel zu erreichen, sondern darf auch die Nebenwirkungen des Mittels berücksichtigen.

Was sind denn die Nebenwirkungen? Gibt es nur eine einzige Abtreibung mehr in Deutschland wenn die Kirche sich am Beratungssystem beteiligt?

Gibt es die Möglichkeit, daß dadurch mindestens ein Leben gerettet wird?

Das sollte zur Bewertung der Nebenwirkungen ausreichen.

 

Ich habe oben dargestellt, daß die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Rechtswidrigkeit der Abtreibung inzwischen in der öffentlichen Wahrnehmung verwischt ist, weil gemeinhin von der Straffreiheit einer Tat auf ihre Erlaubtheit geschlossen wird und sogar derjenige, der die Rechtswidrigkeit von Abtreibungen öffentlich kundgibt, inzwischen der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt ist.

Da hast du allerdings Recht, "ungesetzlich aber straffrei" ist ein absoluter Unsinn.

Es untergräbt das allgemeine Rechts-/Unrechtsbewusstsein, wenn man etwas, was eigentlich ungesetzlich ist, nicht unter Strafe stellt.

 

In einem solchen Meinungsklima wächst die Gefahr, daß Frauen abtreiben lassen, sei es, daß das eigene Gewissen betäubt wird, sei es, daß die Umgebung auf die scheinbar einfache und legale Krisenlösung drängt. Trotzdem respektiere ich, wenn jemand trotzdem im Beratungsscheinsystem tätig sein will. Aber umgekehrt muß respektiert werden, daß die Teilnahme am Scheinsystem nicht die einzige moralisch richtige Entscheidung ist. Grüße, KAM

 

Werner

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.....und niemand diffamiert hier Frauen als Mörderinnen, sondern belegt ganz klar, dass ein Beratungsschein eine straffreie Tötung auslösen kann. ....

du lügst:

".... in 25 Jahren gab es sieben Millionen Abtreibungen in Deutschland. (7.000.000 mal Mord) "

meintest du vor gut einem jahr.

 

du lügst:

der schein löst keine tötung aus sondern verhindert nur die gerichtliche verfolgung, bzw. stellt den arzt straffrei.

Da hast Du nicht Recht. Er führt dazu, daß schon tatbestandlich kein strafbarer Schwangerschaftsabbruch vorliegt, d. h. nach dem Wortlaut unseres StGB ist schon der sich im Tatbestand und der Rechtswidrigkeit ausdrückende Unwert der Abtreibungshandlung nicht mehr gegeben.

 

§ 218: Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit ... bestraft. ...

 

§ 218a: Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn

1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch

eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 S. 2 nachgewiesen hat, daß sie sich

mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,

 

Wir haben also einen Gesetzgeber, der für eine freie Fristenlösung gestimmt hat. Gleichzeitig haben wir einen Gesetzgeber mit gespaltener Persönlichkeit vor uns, der dann im § 219 (Inhalt der Beratung) von eigenständigen Lebensrechten des ungeborenen Kindes und Abbruch nur in Ausnahmesituationen spricht - mit anderen Worten: er will die Verantwortung, die ihm durch seinen Fristenbeschluß zukommt, nicht wahrnehmen und verbirgt sich hinter Floskeln, die durch seinen eigenen Beschluß zu leeren Hülsen werden. Deshalb hat er auch so vehement sich in innerkirchlichen Angelegenheiten eingemischt und versucht, die Kirche im Beratungsgeschehen mit Scheinausteilung zu behalten.

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das zeigt doch, dass es diesen Frauen auf den Schein ankommt – ......so würde sie sich eindeutig am Mord der Kinder mitschuldig machen.

 

Gruß

Erich

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das zeigt doch, dass es diesen Frauen auf den Schein ankommt – ......so würde sie sich eindeutig am Mord der Kinder mitschuldig machen.

 

Gruß

Erich

Erich? B) Und was will Dein Beitrag eigentlich ausdrücken?

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das zeigt doch, dass es diesen Frauen auf den Schein ankommt – ......so würde sie sich eindeutig am Mord der Kinder mitschuldig machen.

 

Gruß

Erich

Erich? B) Und was will Dein Beitrag eigentlich ausdrücken?

 

im lichte von

 

<<.....und niemand diffamiert hier Frauen als Mörderinnen, sondern belegt ganz klar, dass ein Beratungsschein eine straffreie Tötung auslösen kann. ....>>

 

zu sehen.

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.....und niemand diffamiert hier Frauen als Mörderinnen, sondern belegt ganz klar, dass ein Beratungsschein eine straffreie Tötung auslösen kann. ....

du lügst:

".... in 25 Jahren gab es sieben Millionen Abtreibungen in Deutschland. (7.000.000 mal Mord) "

meintest du vor gut einem jahr.

 

du lügst:

der schein löst keine tötung aus sondern verhindert nur die gerichtliche verfolgung, bzw. stellt den arzt straffrei.

Da hast Du nicht Recht. ......

es ging primär um die angebliche auslösung der tötung durch den schein.

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...Deshalb hat er auch so vehement sich in innerkirchlichen Angelegenheiten eingemischt und versucht, die Kirche im Beratungsgeschehen mit Scheinausteilung zu behalten.

war nicht die beratungslösung mit kirchens entstanden?

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Das Argument ist nicht zutreffend. Zum einen erfordern die staatlichen Bedingungen der Beratung eine neutrale Haltung, eine Überzeugungsarbeit der Berater mit dem Ziel, die Abtreibung zu verhindern, ist nicht statthaft. Das heißt, es ist eigentlich gleich, wer berät.

Das ist falsch, das Bundesverfasungsgericht fordert ganz ausdrücklich ein Beratung „zugunsten des ungeborenen Lebens“

[

 

Hast recht, war mir gar nicht so bewußt, auch § 219 StGB wieder mal gelesen. Aber dann gilt ja auch, daß die Beratung nicht notwendig von katholischer Seite anzubieten ist. Grüße, KAM

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zur freundlichen erinnerung:

 

§ 219

(1) Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. ....

 

also nix mit neutral.

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....Aber dann gilt ja auch, daß die Beratung nicht notwendig von katholischer Seite anzubieten ist. Grüße, KAM

die katholische seite wäre prädestiniert dazu.

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zur freundlichen erinnerung:

 

§ 219

(1) Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. ....

 

also nix mit neutral.

Genau.

 

Und ich sag es nochmal, der Schein ist nichts anderes als der Nachweis, daß die Frau bei einer Beratung war.

 

Kirchliche Beratungsstellen die keinen Schein ausstellen bedeutet also nichts anderes als "wir beraten dich, aber wenn jemand fragt ob wir dich beraten haben, dann werden wir alles abstreiten"

 

Das finde ich ganz einfach albern.

 

Und meine Frage hat auch noch niemand beantwortet: Wenn man keinen "Schein" mehr bräuchte sondern nur noch eidesstattlich versichern müsste, daß man bei einer Beratung war, dann müsste die Kirche nach dieser Logik ja sämtliche Gespräche mit schwangeren Frauen zum Thema Abtreibung verweigern, oder nicht?

 

Wäre das sinnvoll?

 

Werner

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unterscheidet Gott Sünden?

Meines Wissens gibt es nur eine einzige Sünde in der Bibel, die von anderen zu unterscheiden wäre, nämlich die Sünde wider den Heiligen Geist.

Ist dir nicht aufgefallen, dass es in der heiligen Schrift durchaus mehrere Todsünden gibt, wobei die die Sünde wider den heiligen Geist die schlimmste ist, denn da gibt es gar keine Vergebung. Aber Vorsicht, ein Leben zu zerstören könnte genauso gut diese SÜnde bedeuten.

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Und ich sag es nochmal, der Schein ist nichts anderes als der Nachweis, daß die Frau bei einer Beratung war.

 

Vollkommen richtig und der Schein berechtigt die Frau zum strafreien Töten. Das ist traurige Realität.

 

Kirchliche Beratungsstellen die keinen Schein ausstellen bedeutet also nichts anderes als "wir beraten dich, aber wenn jemand fragt ob wir dich beraten haben, dann werden wir alles abstreiten"

Also bist du der meinung, die KK soll aufgrund dieser spekulativen Situation die Hände in den Schoss legen?

Und meine Frage hat auch noch niemand beantwortet: Wenn man keinen "Schein" mehr bräuchte sondern nur noch eidesstattlich versichern müsste, daß man bei einer Beratung war, dann müsste die Kirche nach dieser Logik ja sämtliche Gespräche mit schwangeren Frauen zum Thema Abtreibung verweigern, oder nicht?

Soweit wird es nie kommen, denn ein Leben zu beenden hat eine ungeheuere Tragweite, die allein die Frau niemals im Stande wäre, selbst zu entscheiden. Aber zu deiner Frage, die katholische Kirche, die zum Leben ja sagt, würde auf solch einer Basis keine Gespräche führen, denn sie widerspricht den göttlichen Auftrag. So eine Regelung würde der humanen! Gesellschaft und ihren Gesetzen widersprechen.

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Und ich sag es nochmal, der Schein ist nichts anderes als der Nachweis, daß die Frau bei einer Beratung war.

 

Vollkommen richtig und der Schein berechtigt die Frau zum strafreien Töten. Das ist traurige Realität.

 

Der Schein berechtigt zu überhaupt nichts.

Zu einer straffreien Abtreibung berechtigt die Teilnahme an einer Beratung.

Und die Teilnahme weisst man mit dem Schein nach.

 

Wärst du wirklich konsequent, müsstest du fordern, daß die Kirche jegliche Beratung einstellt, denn nicht irgendein Papierschnipsel ist es, der eine Abtreibung straffrei macht, sondern die Beratung.

 

Aber wirklich konsequent mag bei diesem Thema ja niemand sein, weder die eine Seite noch die andere.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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