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Schein-Debatte


wolfgang E.

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Ich bleibe dabei, auch wenn Du Deinen Unsinn wiederholst: Eine Beratung ohne Schein hat offiziell nicht stattgefunden. Wer keine Scheine ausstellt, ist nicht Teil des staatlichen Beratungssystems.

 

Da verrennst Du Dich ein bisschen. Ich kann zur staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung gehen und zu dem Ergebnis kommen, dass ich den Beratungsschein nicht brauche, weil ich nicht abtreiben will. Die Beratung hat dann trotzdem offiziell stattgefunden (sie wird nicht aufgrund des Beratungsscheines abgerechnet).

Die staatliche Beratungsstelle wird Dir einen Schein ausstellen, ob Du das willst oder nicht. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet.

Die anderen, freien Konfliktberatungsstellen werden das wahrscheinlich auch tun. Nur mitnehmen muß ihn niemand.

 

Nein, lest es nochmal nach. Die Beratungsbescheinigung darf nicht verweigert werden. Das ist ein bisschen was anderes als "ausstellen, ob die Schwangere will oder nicht". Die Praxis in den Konfliktberatungsstellen ist deswegen auch vielfach so, dass der Schein ausgestellt wird, wenn die Schwangere es wünscht. Wenn nicht, gibt's den Schein nicht.

Richtig. B)

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In Bayern ist das flächendeckend so.

 

"Im Anschluss an das Gespräch/die Gespräche erhalten Sie auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung, dass ein Beratungsgespräch geführt wurde."

 

Siehe da

 

Auch Donum Vitae handhabt es so.

 

Ebenso die Diakonie: "Beratung nach den gesetzlichen Vorgaben zum § 218 und 219 Strafgesetzbuch (StGB) sowie auf Wunsch das Ausstellen der Beratungsbescheinigung."

bearbeitet von Alice
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Daß es das, was der Staat Konfliktberatung nennt, von der Kirche nicht mehr gibt ist richtig, ...

Eben. Und genau darum geht es. Dass die Kirche nach wie vor in allen möglichen Dingen berät, wird ja kein Mensch abstreiten. Das hat aber mit Schwangerschaftskonfliktberatung nichts zu tun.

 

Dass die Kirche Ratsuchende trotzdem berät, wenn sie zu ihr kommen, halte ich für selbstverständlich. Zu meinen, durch eine solche Beratung werde auch nur eine einzige Abtreibung verhindert, ist realitätsfremd.

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Daß es das, was der Staat Konfliktberatung nennt, von der Kirche nicht mehr gibt ist richtig, ...

Eben. Und genau darum geht es. Dass die Kirche nach wie vor in allen möglichen Dingen berät, wird ja kein Mensch abstreiten. Das hat aber mit Schwangerschaftskonfliktberatung nichts zu tun.

 

Dass die Kirche Ratsuchende trotzdem berät, wenn sie zu ihr kommen, halte ich für selbstverständlich. Zu meinen, durch eine solche Beratung werde auch nur eine einzige Abtreibung verhindert, ist realitätsfremd.

 

Das hat aber nichts damit zu tun, daß die Kirche auch in Schwangerschaftskonflikten und sonstigen Schwangerschaftsfragen berät.

Und es hat auch nichts damit zu tun, daß die Kirche nach Deiner Behauptung nicht mehr im staatlichen System beraten würde und deshalb keinerlei Förderung bekommen dürfe.

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Und es hat auch nichts damit zu tun, daß die Kirche nach Deiner Behauptung nicht mehr im staatlichen System beraten würde und deshalb keinerlei Förderung bekommen dürfe.

Zum wiederholten Mal: Die Kirche berät nicht mehr im staatlichen System.

 

Im Link von Alice spricht man von: "Beratungsstellen ohne staatliche Anerkennung (z.B. Caritas-Verband, Sozialdienst Katholischer Frauen)".

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In Bayern ist das flächendeckend so.

 

"Im Anschluss an das Gespräch/die Gespräche erhalten Sie auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung, dass ein Beratungsgespräch geführt wurde."

Alles klar. Rechtlich bewegen die sich da allerdings in der Grauzone.

 

Das SFHÄndG (Schwangeren- und Familienhilfe-Änderungsgesetz) verlangt in

§ 7 (1) Die Beratungsstelle hat nach Abschluss der Beratung der Schwangeren eine mit Namen und Datum versehene Bescheinigung darüber auszustellen, dass eine Beratung nach den §§ 5 und 6 stattgefunden hat.

 

Das heißt de facto: Wo kein Kläger, da kein Richter, also wird nichts passieren, wenn die Frau keinen Schein verlangt. Aber rechtlich unsauber ist es schon.

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Und es hat auch nichts damit zu tun, daß die Kirche nach Deiner Behauptung nicht mehr im staatlichen System beraten würde und deshalb keinerlei Förderung bekommen dürfe.

Zum wiederholten Mal: Die Kirche berät nicht mehr im staatlichen System.

 

Im Link von Alice spricht man von: "Beratungsstellen ohne staatliche Anerkennung (z.B. Caritas-Verband, Sozialdienst Katholischer Frauen)".

 

Ich muss nochmals korrigieren:

 

In dem Link wird unter anderem von Beratungsstellen "ohne staatliche Anerkennung" gesprochen, damit ist aber lediglich der Hinweis verknüpft, dass diese Beratungsstellen keinen Beratungsschein ausstellen.

 

Trotzdem berät die Kirche weiterhin noch im "staatlichen System", weil von "Schwangerschaftskonfliktberatung" gesprochen wird, wenn die Frau im Beratungsgespräch erwähnt, dass sie eine Abtreibung in Betracht zieht. Das kann selbstverständlich auch im Beratungsgespräch bei einer katholischen Beratungsstelle der Fall sein.

 

Deswegen wird die Schwangerschaftsberatung der katholischen Kirche auch heute noch zum Teil mit staatlichen Mitteln bezuschusst. Es gibt da auch ein Gerichtsurteil, ich kann's im Augenblick nur nicht herauskramen.

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Das SFHÄndG (Schwangeren- und Familienhilfe-Änderungsgesetz) verlangt in

§ 7 (1) Die Beratungsstelle hat nach Abschluss der Beratung der Schwangeren eine mit Namen und Datum versehene Bescheinigung darüber auszustellen, dass eine Beratung nach den §§ 5 und 6 stattgefunden hat.

Das heißt de facto: Wo kein Kläger, da kein Richter, also wird nichts passieren, wenn die Frau keinen Schein verlangt. Aber rechtlich unsauber ist es schon.

 

Weiss nicht so recht... das klingt schon ziemlich biblizistisch. B)

 

Ich sehe es einfach aus einer anderen Perspektive. Den Beratungsschein brauche ich ja nur, wenn ich einen Abbruchtermin haben will. Ich käme mir ziemlich entmündigt vor, wenn ich eine Beratungsstelle mit der Überzeugung verlassen würde, dass ich das nicht will - und mich die Beraterin festhalten würde, um mir den Schein in die Tasche zu stopfen. Da sie ja ein Beratungsprotokoll anlegt, kann sie darin vermerken, dass ich auf die Ausstellung des Beratungsscheines verzichtet habe. Wahrscheinlich wird das auch so gemacht.

bearbeitet von Alice
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Deswegen wird die Schwangerschaftsberatung der katholischen Kirche auch heute noch zum Teil mit staatlichen Mitteln bezuschusst. Es gibt da auch ein Gerichtsurteil, ich kann's im Augenblick nur nicht herauskramen.

Ich nehme an, das ist das, was Soames oben kopiert hat. Das stammt allerdings von 1994, also aus der Zeit vor dem SFHÄndG. Ich bezweifele, ob es bei einer Überprüfung noch Bestand hätte. Eine Unterstützung der katholischen Art der Beratung wäre erst dann wieder rechtlich sauber, wenn es eine reine Fristenlösung gäbe, und eine Beratung nicht Pflicht wäre.

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Ich sehe es einfach aus einer anderen Perspektive. Den Beratungsschein brauche ich ja nur, wenn ich einen Abbruchtermin haben will. Ich käme mir ziemlich entmündigt vor, wenn ich eine Beratungsstelle mit der Überzeugung verlassen würde, dass ich das nicht will - und mich die Beraterin festhalten würde, um mir den Schein in die Tasche zu stopfen. Da sie ja ein Beratungsprotokoll anlegt, kann sie darin vermerken, dass ich auf die Ausstellung des Beratungsscheines verzichtet habe. Wahrscheinlich wird das auch so gemacht.

Aus dieser Prespektive wird allerdings der Schein in der Tat zur "Lizenz zum Abtreiben". Und genau dazu ist er nicht gedacht. Genau das ist der Sinn des Beratungsgesetzes: Die Frau soll nachweisen, dass sie sich hat beraten lassen, sie soll nicht nachweisen, dass sie der Beraterin ("Gell, Sie brauchen doch bestimmt keinen Schein") einen Erlaubnisschein abgetrotzt hat. Das Gesetz ist also wesentlich mehr als eine Formalie.

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Ich sehe es einfach aus einer anderen Perspektive. Den Beratungsschein brauche ich ja nur, wenn ich einen Abbruchtermin haben will. Ich käme mir ziemlich entmündigt vor, wenn ich eine Beratungsstelle mit der Überzeugung verlassen würde, dass ich das nicht will - und mich die Beraterin festhalten würde, um mir den Schein in die Tasche zu stopfen. Da sie ja ein Beratungsprotokoll anlegt, kann sie darin vermerken, dass ich auf die Ausstellung des Beratungsscheines verzichtet habe. Wahrscheinlich wird das auch so gemacht.

Aus dieser Prespektive wird allerdings der Schein in der Tat zur "Lizenz zum Abtreiben". Und genau dazu ist er nicht gedacht. Genau das ist der Sinn des Beratungsgesetzes: Die Frau soll nachweisen, dass sie sich hat beraten lassen, sie soll nicht nachweisen, dass sie der Beraterin ("Gell, Sie brauchen doch bestimmt keinen Schein") einen Erlaubnisschein abgetrotzt hat. Das Gesetz ist also wesentlich mehr als eine Formalie.

 

Tut mir leid, diesen Gedankensprung kann ich nicht nachvollziehen.

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Tut mir leid, diesen Gedankensprung kann ich nicht nachvollziehen.

Also: Du sagtest: "Den Beratungsschein brauche ich nur, wenn ich einen Abtreibungstermin möchte.". Einerseits richtig. Andererseits: Dann wird die Beraterin alles daransetzen, dass die Frau den Schein nicht möchte (als Nachweis eines "erfolgreichen" Beratung). Das heißt aber auch: Wenn eine Frau den Schein möchte, dann war die Beratung nicht erfolgreich, weil die Frau ja den Schein nur will, um zum Abtreiben zu gehen. Damit wird der Schein zur "Lizenz zum Töten".

 

Genau deshalb verlangt das Gesetz, dass jede Frau, die bei der Beratung war, eine Bescheinigung bekommt. Es erspart ihr das unwürdige Gezerre. Die Idee des §219 ist: Die Entscheidung hat die Frau, aber sie muss sich beraten lassen. Da steht nicht: Sie muss sich unter Druck setzen lassen.

bearbeitet von Sokrates
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Daß es das, was der Staat Konfliktberatung nennt, von der Kirche nicht mehr gibt ist richtig, ...

Eben. Und genau darum geht es. Dass die Kirche nach wie vor in allen möglichen Dingen berät, wird ja kein Mensch abstreiten. Das hat aber mit Schwangerschaftskonfliktberatung nichts zu tun.

 

Dass die Kirche Ratsuchende trotzdem berät, wenn sie zu ihr kommen, halte ich für selbstverständlich. Zu meinen, durch eine solche Beratung werde auch nur eine einzige Abtreibung verhindert, ist realitätsfremd.

Richtig, ich sehe das genauso. Du hättest uns allen eine Menge Stress ersparen können, wäre diese Aussage am Anfang gekommen.

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Genau deshalb verlangt das Gesetz, dass jede Frau, die bei der Beratung war, eine Bescheinigung bekommt. Es erspart ihr das unwürdige Gezerre. Die Idee des §219 ist: Die Entscheidung hat die Frau, aber sie muss sich beraten lassen. Da steht nicht: Sie muss sich unter Druck setzen lassen.

 

Soweit ich die Debatte um 1995 und im Jahre 2000 im Gedächtnis habe, war das eben nicht die Intention der Gesetzgeber, auch wenn man sie, wenn man will, tatsächlich herauslesen könnte. Es wurde damals immer mit der heissen Nadel gestrickt. Ich sehe das aber nicht: "jede Frau, die sich beraten lässt, muss eine Bescheinigung bekommen - sie kann sie ja, wenn sie will, in den Gully werfen." Der Punkt ist jedoch nicht, dass jede Beratung bescheinigt werden muss, sondern dass die Frau, die eine Abtreibung will, die Beratung bei einer anerkannten Beratungsstelle nachweisen muss. Weiter oben hast Du so ähnlich argumentiert, glaube ich. Daraus folgt für mich, dass die Frau, die nicht abtreiben will, auch keine Beratungsbescheinigung braucht. Als "unwürdig" würde ich empfinden, wenn sie mir in die Tasche gestopft würde. Es würde mir auch überhaupt nicht gefallen, wenn ich nur dann einen "Schwangerschaftskonflikt" durchgestanden hätte, wenn er mir auch bescheinigt worden ist.

bearbeitet von Alice
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Daraus folgt für mich, dass die Frau, die nicht abtreiben will, auch keine Beratungsbescheinigung braucht.

Das ist richtig. Aber eine Frau, die sowieso nicht abtreiben möchte, hat keinen Schwangerschaftskonflikt. Die hat vielleicht Geldprobleme, Beziehungsprobleme, Gewichtsprobeleme, Erziehungsprobleme, Psychoprobleme, oder warum immer man zu einer Beratung gehen möchte. Aber nicht das Problem, das wir hier diskutieren.

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Das ist richtig. Aber eine Frau, die sowieso nicht abtreiben möchte, hat keinen Schwangerschaftskonflikt. Die hat vielleicht Geldprobleme, Beziehungsprobleme, Gewichtsprobeleme, Erziehungsprobleme, Psychoprobleme, oder warum immer man zu einer Beratung gehen möchte. Aber nicht das Problem, das wir hier diskutieren.

 

Auaaahh... Ich habe vor kurzem definiert, was ein "Schwangerschaftskonflikt" ist: wenn ein Schwangerschaftsabbruch mindestens in Erwägung gezogen wird.

 

Ich glaube, Du interpretierst den Satz: "muss eine Beratungsbescheinigung ausgestellt werden", heute völlig anders, als er bei der Verabschiedung des heissgenadelten Gesetzes gemeint war und meiner Meinung nach auch noch immer gemeint ist: dass die Beratungsbescheinigung nicht verweigert werden darf. Das ergibt sich für mich auch aus dem weiteren Prozedere. Die Schwangere muss nämlich darauf hingewiesen werden, dass mit der Ausstellung des Beratungsscheins die Anonymität der Beratung beendet ist, ihr Name, ihre Anschrift usw. notiert werden und diese Daten dann 5 Jahre (?) aufbewahrt werden. Sie muss sich auch mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

 

Aber noch einmal: Mit dem Konfliktberatungsgesetz ist nicht definiert, was ein Schwangerschaftskonflikt ist. Das wäre ja noch schöner, wenn ich mir das vom Gesetzgeber vorschreiben ließe. Es wird nur notgedrungen der Rahmen abgesteckt, in dem Schwangerschaftsabbrüche straffrei bleiben. Ich überspitze jetzt mal Deinen oben hingeworfenen Satz: Wer auf keinen Fall abtreiben will, hat keinen Schwangerschaftskonflikt. Konsequent weitergedacht müsste man dann auch sagen, dass wer nie abgetrieben hat, auch nie einen Schwangerschaftskonflikt gehabt hätte.

bearbeitet von Alice
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Deswegen wird die Schwangerschaftsberatung der katholischen Kirche auch heute noch zum Teil mit staatlichen Mitteln bezuschusst. Es gibt da auch ein Gerichtsurteil, ich kann's im Augenblick nur nicht herauskramen.

Ich nehme an, das ist das, was Soames oben kopiert hat. Das stammt allerdings von 1994, also aus der Zeit vor dem SFHÄndG. Ich bezweifele, ob es bei einer Überprüfung noch Bestand hätte. Eine Unterstützung der katholischen Art der Beratung wäre erst dann wieder rechtlich sauber, wenn es eine reine Fristenlösung gäbe, und eine Beratung nicht Pflicht wäre.

 

Nein, ich meinte etwas aktuelleres. Ob's genau das ist, was ich im Kopf hatte, weiss ich jedoch nicht.

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Auaaahh... Ich habe vor kurzem definiert, was ein "Schwangerschaftskonflikt" ist: wenn ein Schwangerschaftsabbruch mindestens in Erwägung gezogen wird.

Dann sind wir uns über diese Definition einig (und es ist auch die des Gesetzgebers).

 

Die Argumente, warum man unter Umständen keine Bescheinigung ausstellen möchte, leuchten mir ein: Es gibt Frauen, die sich vollkommen anonym beraten lassen wollen. Nichtsdestotrotz heißt das dann aber auch: Eine Beratung, die von vornherein keinen Schein ausstellt, ist keine Konfliktberatung.

 

Die Diskussion macht mir eines deutlich (und insofern hat die Position der katholischen Kirche zu meiner gedanklichen Klärung beigetragen): Eine reine Fristenlösung wäre die beste Lösung. Und das Geld sollte statt in Beratung in eine solche Infrastruktur gesteckt werden, die es nicht mehr wünschenswert erscheinen lässt, abzutreiben. Un durch ihren Ausstieg aus der Beratung hat die KK auch gezeigt, dass sie es letztlich genauso sieht.

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Die Argumente, warum man unter Umständen keine Bescheinigung ausstellen möchte, leuchten mir ein: Es gibt Frauen, die sich vollkommen anonym beraten lassen wollen. Nichtsdestotrotz heißt das dann aber auch: Eine Beratung, die von vornherein keinen Schein ausstellt, ist keine Konfliktberatung.

 

Ich glaube, wir reden immer noch von sehr unterschiedlichen Standpunkten her. Es geht nicht darum, dass eine Beratungsstelle "unter Umständen keine Bescheinigung ausstellen möchte", sondern immer noch darum, dass sie die Ausstellung des Beratungsscheines nicht verweigern darf, wenn die Frau ihn haben will.

 

Deinem Satz, dass eine Beratung, die von vorneherein keinen Beratungsschein ausstelle, auch keine Konfliktberatung sei, lasse ich auch nicht stehen. Ein Konflikt kann auf unterschiedliche Weise beendet werden, entweder mit einer Abtreibung, für die der Beratungsschein erforderlich ist, oder eben nicht mit der Abtreibung. Ob ich mit meinem Konflikt in der Beratung gut aufgehoben bin, angenommen und verstanden werde, hängt sicher nicht in erster Linie davon ab, ob mir bescheinigt wird, dass die Beratung stattgefunden hat. Ich habe mir erzählen lassen, dass bei der nach Deiner Definition Nichtkonfliktberatungsstelle der Caritas in unserer Nähe immer wieder Frauen auftauchen, die sich den Beratungsschein schon woanders abgeholt haben. Es scheint so, dass denen mit dem Beratungsschein noch nicht geholfen ist.

 

Um aber den Begriff "Konflikt" noch anders zu strapazieren: Der Schwangerschaftsberatungskonflikt wurzelt in der Notwendigkeit, nach der Wiedervereinigung zwei völlig andere Abtreibungsgesetze unter einen Hut zu bringen, die Einführung der Beratungspflicht war eine Notlösung, nachdem das Bundesverfassungsgericht die erste Version des gesamtdeutschen Gesetzes gekippt hatte.

bearbeitet von Alice
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Schein hin oder her - ich glaube nicht, dass der Schein Leben verhindert oder zu etwas beiträgt.

 

Was wirklich helfen würde, Schwangeren in j e d e r Situation, wäre eine Athmosphäre in der Kirche, die prinzipiell jedes Kind willkommen heißt.

 

Und da haben wir Mütter (nicht eheliche wie auch eheliche) nicht durchwegs positive Erfahrungen!

* Bei uns hier wurden Krabbelgottesdienste abgeschafft, weil die älteren Mitchristen das nicht so andächtig finden.

* Willst du, dass dich viele Leute richtig böse anschauen, geh mal mit 3 kleinen Kindern in einen Sonntaggottesdienst (vorausgesetzt, die Kinder sind nicht gedrillt, 50 Min. still zu sitzen)

* Wir sind von mehreren katholischen Kindergärten abgewiesen worden für eine Halbtagsplatz, und das nicht einmal verständnisvoll...

* Meine Nachbarin arbeitete in einem katholischen Krankenhaus und wurde dazu überredet, ein behindertes Kind auf die Welt zu bringen. Sie sagt heute, sie wäre nie wieder im Leben so blöd, weil sie wegen dieses Kindes nicht so viele Wechselschichten machen konnte und deshalb ihren Job mehrfach verlor...

 

Ach Leute, der Schein wäre kein Desaster, wenn die Atmossphäre in den Gemeinden wirklich für Kinder offen wäre... DA vor allem mangelt es mir an Eindeutigkeit.

 

Ich hab eher den Eindruck, die Haltung ist so:

Ja, Kind ist ok, aber ruhig, gesittet und andächtig!

Ja zum Kind, aber der Vater soll anwesend sein und viel verdienen, um viel an den Kindergarten abdrücken zu können...

Ja zum Kind, aber wehe, es kommt in die Pubertät und will nicht in die kath. Jugendgruppe, sondern zieht mit Rastalocken um die Häuser...

 

Dieses Bedingungen-Machen, ausgesprochen oder nicht, finde ich ******.

 

B)

ach herrje, da könnte ich jetzt auch tausenderlei gaaanz 'tolle' Gemeindeerfahrungen berichten mit unseren Kindern. Wir hatten ja das Glück, vom HErrn gleich mit drei Kindern geboren innerhalb von eineinhalb JAhren gesegnet zu sein (unser 'Große war eineinhalb, als die ZWillinge kamen). O ja, die bösen Blicke von Gemeindemitgliedern kenne ich auch, wenn wir es wagten, mit unseren Dreien als Familie in die Messe zu kommen, obwohl sich das DIng Familiengottesdienst nannte. Die bösen Blicke gab es nach einer Weile schon, wenn wir die Kirche betraten. Eine ZEit lang besaß ich die Chuzpe diese "Frommen" von oben bis unten zu mustern und ihnen zu sagen "Kinder sind eine Gabe des HErrn, steht in der Bibel". Die Gesichter hättet ihr sehen sollen.

Irgendwann wurde es uns doch zu blöde. Und wir sahen auch nicht ein,dass wir uns die MEsse teilen sollten, sprich mein Mann ohne Kinder in die Abendmesse (Während ich mich am einzigen Abend, an dem er die Kleinen hätte mit zu Bett bringen können, allein abwerkele, um sie ins Bett zu schaffen) und ich Sonntags in die Messe, ebenfalls ohne Kinder. Tja, es lebe die Familie.

ICh war dann so frei, zu Hause Gottesdienst zu feiern mit Brotbrechen, was nur bedauerlicherweise dazu führte, dass unsere älteste Tochter später mit etwa 5 Jahren unbedingt Pfarrer werden wollte und nicht ganz einsah, dass es da noch einen Unterschied gäbe. :lol:

Öhem...tja...so werden Kinder durch die "Freundlichkeit" der katholischen Gemeinde schon im frühen Kindesalter dann zu Gesinnungsprotestanten

 

alles Liebe

 

Angelika

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Und es hat auch nichts damit zu tun, daß die Kirche nach Deiner Behauptung nicht mehr im staatlichen System beraten würde und deshalb keinerlei Förderung bekommen dürfe.

Zum wiederholten Mal: Die Kirche berät nicht mehr im staatlichen System.

 

Im Link von Alice spricht man von: "Beratungsstellen ohne staatliche Anerkennung (z.B. Caritas-Verband, Sozialdienst Katholischer Frauen)".

Solange wir unter "staatliches System" in diesem Fall das verstehen, was der Staat in seinen Gesetzen anordnet und aus öffentlichen Mitteln fördert, solange berät auch die katholische Kirche mit den allgemeinen Schwangerschaftsberatungsstellen im staatlichen System.

Wenn Du das "staatliche System" einseitig auf die Konfliktberatungsstellen nach § 8 SchKG beschränken möchtest, solltest Du sagen, was Du dann mit § 3 machst.

Wenn es nicht auf die Beratung nach den §§ 3 oder 8 (die im Gesetz beide enthalten sind) ankommt, sondern auf die öffentliche Förderung, so muß man Dir entgegenhalten, daß beide Formen gefördert werden (und zwar nach Maßgabe des Gesetzes).

Insgesamt: wenn Du behauptest, das staatlich (angeordnete) Beratungssystem umfasse nur die Konfliktberatung nach § 8, so stellst Du Dich gegen das Gesetz.

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Deswegen wird die Schwangerschaftsberatung der katholischen Kirche auch heute noch zum Teil mit staatlichen Mitteln bezuschusst. Es gibt da auch ein Gerichtsurteil, ich kann's im Augenblick nur nicht herauskramen.

Ich nehme an, das ist das, was Soames oben kopiert hat. Das stammt allerdings von 1994, also aus der Zeit vor dem SFHÄndG. Ich bezweifele, ob es bei einer Überprüfung noch Bestand hätte. Eine Unterstützung der katholischen Art der Beratung wäre erst dann wieder rechtlich sauber, wenn es eine reine Fristenlösung gäbe, und eine Beratung nicht Pflicht wäre.

Das Urteil stammt, wie Du in meinem Posting nachlesen kannst, von 2004 und ist die aktuelle Bundesrechtsprechung dazu.

Die von mir dargestellte gesetzliche Grundlage des Urteils ist ebenfalls die aktuelle, da ich sowohl den ursprünglichen Gesetzestext als auch die von Dir verlinkten Änderungen dargestellt habe, aus denen sich aber für die allgemeine Schwangerschaftsberatung keine Änderung ergibt.

Die Tatsache, daß der Staat die Gesellschaft mit Beratungsstellen versorgt, scheint Deinem letzten Satz zufolge für Dich als solche schon inakzeptabel zu sein. B)

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Die Tatsache, daß der Staat die Gesellschaft mit Beratungsstellen versorgt, scheint Deinem letzten Satz zufolge für Dich als solche schon inakzeptabel zu sein. B)

Nicht inakzeptabel. Nutzlos.

 

Nochmals: Die Kirchen haben maßgeblich daraufhin gewirkt, dass der §218 so ist wie er ist. Und jetzt stiehlt sich die katholische Kirche davon, und verabschiedet sich aus der Umsetzung dieses Gesetzes. Es erschreckt mich, dass ich lernen musste, dass offenbar das Gesetz so schlampig gestrickt wurde, dass jetzt sogar die völlig nutzlose Beratung des "Sozialdienstes" u.ä. noch finanzielle Unterstützung erhält. Ich halte das in der Tat für skandalös.

 

Aber seis drum. Es ist de facto so, dass gegenüber einer Fristenregelung wahrscheinlich keine einzige Abtreibung verhindert wird (und wenn, dann definitiv nicht durch eine offizielle katholische Einrichtung, weil da die Abtreibungswilligen gar nicht hingehen), dafür aber mit einem riesigen Aufwand an Menschen und Material.

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Es ist de facto so, dass gegenüber einer Fristenregelung wahrscheinlich keine einzige Abtreibung verhindert wird (und wenn, dann definitiv nicht durch eine offizielle katholische Einrichtung, weil da die Abtreibungswilligen gar nicht hingehen), dafür aber mit einem riesigen Aufwand an Menschen und Material.

 

Wahrscheinlich hast Du damit recht. Um Abtreibungen zu verhindern, muss viel früher gehandelt werden als während der 12-Wochen-Frist. Die Indikationenregelung war aber noch mieser.

bearbeitet von Alice
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Es ist de facto so, dass gegenüber einer Fristenregelung wahrscheinlich keine einzige Abtreibung verhindert wird (und wenn, dann definitiv nicht durch eine offizielle katholische Einrichtung, weil da die Abtreibungswilligen gar nicht hingehen), dafür aber mit einem riesigen Aufwand an Menschen und Material.

 

Wahrscheinlich hast Du damit recht. Um Abtreibungen zu verhindern, muss viel früher gehandelt werden als während der 12-Wochen-Frist. Die Indikationenregelung war aber noch mieser.

Der Logik des Papstes folgend, wäre die beste Lösung:

 

Fristenlösung mit Beratungspflicht. Die Frau versichert an Eides Statt durch ihre Unterschrrift beim Arzt, dass sie sich hat ordnungsgemäß beraten lassen. Dann bräuchte sich niemand durch den Sche8n die Finger schmutzig machen - außer der Frau, und die macht sie ja ohnehin schmutzig, weil sie abtreibt.

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