rokmah Geschrieben 5. März 2006 Melden Share Geschrieben 5. März 2006 Ist es eigentlich möglich, zwei männliche Taufpaten zu wählen? Die entsprechenden cc. im CIC sind meines Erachtens nicht ganz eindeutig: c. 872: "Einem Täufling ist, soweit dies geschehen kann, ein Pate zu geben..." c. 873: "Es sind nur ein Pate pder eine Patin oder auch ein Pate und eine Patin beizuziehen." Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iudex Geschrieben 7. März 2006 Melden Share Geschrieben 7. März 2006 Ist es eigentlich möglich, zwei männliche Taufpaten zu wählen? Die entsprechenden cc. im CIC sind meines Erachtens nicht ganz eindeutig: c. 872: "Einem Täufling ist, soweit dies geschehen kann, ein Pate zu geben..." c. 873: "Es sind nur ein Pate pder eine Patin oder auch ein Pate und eine Patin beizuziehen." Hallo rokmah, meines Erachtens ist die Bestimmung in c. 872 CIC klar. Man hat entweder die Möglichkeit, einen Paten oder eine Patin zu nehmen. Wenn sich die Eltern des Kindes oder der erwachsene Taufbewerber selbst für zwei Paten entscheidet, müssen diese unterschiedlichen Geschlechts sein. Als Begründung habe ich dafür in einem Kommentar zum Kirchenrecht Folgendes gefunden: "Eine größere Anzahl von Paten oder mehrere Paten desselben Geschlechtes sind nicht statthaft. Diese Reduzierung auf eine einzelne Person bzw. zwei Personen verschiedenen Geschlechtes, historisch entstanden als Nachbildung der geistlichen Elternschaft in Analogie zur leiblichen, kann heute gewährleisten, dass der Pate tatsächlich eine Vertrauensposition einnimmt und die Verantwortung klar bestimmt ist, diese also nicht zwischen vielen Paten entschwindet..." (Althaus, in: MKCIC 873/2). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. März 2006 Melden Share Geschrieben 7. März 2006 Ist es eigentlich möglich, zwei männliche Taufpaten zu wählen? Die entsprechenden cc. im CIC sind meines Erachtens nicht ganz eindeutig: c. 872: "Einem Täufling ist, soweit dies geschehen kann, ein Pate zu geben..." c. 873: "Es sind nur ein Pate pder eine Patin oder auch ein Pate und eine Patin beizuziehen." Hallo rokmah, meines Erachtens ist die Bestimmung in c. 872 CIC klar. Man hat entweder die Möglichkeit, einen Paten oder eine Patin zu nehmen. Wenn sich die Eltern des Kindes oder der erwachsene Taufbewerber selbst für zwei Paten entscheidet, müssen diese unterschiedlichen Geschlechts sein. Als Begründung habe ich dafür in einem Kommentar zum Kirchenrecht Folgendes gefunden: "Eine größere Anzahl von Paten oder mehrere Paten desselben Geschlechtes sind nicht statthaft. Diese Reduzierung auf eine einzelne Person bzw. zwei Personen verschiedenen Geschlechtes, historisch entstanden als Nachbildung der geistlichen Elternschaft in Analogie zur leiblichen, kann heute gewährleisten, dass der Pate tatsächlich eine Vertrauensposition einnimmt und die Verantwortung klar bestimmt ist, diese also nicht zwischen vielen Paten entschwindet..." (Althaus, in: MKCIC 873/2). Wobei die halbpolnische Freundin meines Sohnes, die in der gleichen Zeremonie getauft wurde, einen Paten und zwei Patinnen hat. Also so einfach scheint die Sache dann doch nicht zu sein. Davon mal ab, daß unsere Pfarrsekretärin meinte, daß ja eh nur der Pate zählen würde, der als erster eingetragen wird Apropos historisch enstanden: ich habe ja nun schon einige Taufeinträge gesehen (vor allem vor 1800) und die Zahl der Paten lag zwar im Schnitt bei 2 aber ebenso kamen ein(e) Pate/in vor wie drei oder vier. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iudex Geschrieben 7. März 2006 Melden Share Geschrieben 7. März 2006 @flo77: Also nix gegen Pfarrsekretärinnen an sich. Die haben ja eine wichtige Funktion, weil sie eine erste Anlaufstelle für Leute sind, die mit einem Pfarramt in Berührung kommen und von daher auch das Bild von Kirche mitprägen. Nur sind Pfarrsekretärinnen i.d.R. weder Theologinnen noch Kirchenrechtsexpertinnen. Wenn eine Patin und ein Pate eingetragen sind, zählen diese gleich viel, egal in welcher Reihenfolge. Welche Bedeutung sie für das Kind konkret in der Familie haben, ist dann noch einmal eine ganz andere Frage. Dass bei der Freundin Deines Sohnes gleich drei Paten aufgetreten sind, zeigt lediglich, dass Rechtswirklichkeit und Rechtsanspruch auseinanderfallen können. Der Codex ist in sich klar. Was in der Praxis gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt. Ich hätte gerne einmal den Taufbucheintrag gesehen, ob dort auch alle drei eingetragen wurden. Zur Historie: Die Festlegung auf maximal zwei Paten geht auf das Konzil von Trient im Jahr 1563 zurück. Hintergrund ist, wie bereits angedeutet, dass es durch das Patenamt zu einer sog. geistlichen Verwandtschaft mit dem Täufling kam, die ein Ehehindernis darstellte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. März 2006 Melden Share Geschrieben 7. März 2006 Ich hätte gerne einmal den Taufbucheintrag gesehen, ob dort auch alle drei eingetragen wurden.Wurden sie. Ich kenne zwar nicht den Eintrag direkt, aber den Auszug. Und ich kann mir nur schwerlich vorstellen, daß auf dem Taufbuchauszug, den man mitbekommt etwas anderes steht als im Taufbuch selbst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iudex Geschrieben 7. März 2006 Melden Share Geschrieben 7. März 2006 Ich hätte gerne einmal den Taufbucheintrag gesehen, ob dort auch alle drei eingetragen wurden.Wurden sie. Ich kenne zwar nicht den Eintrag direkt, aber den Auszug. Und ich kann mir nur schwerlich vorstellen, daß auf dem Taufbuchauszug, den man mitbekommt etwas anderes steht als im Taufbuch selbst. Tja, dann isses wohl im konkreten Fall so... Dessen ungeachtet bleibt die Frage, ob es Sinn macht, mehr als zwei Menschen als Paten zu benennen. Ich jedenfalls finde die Begrenzung durchaus sinnvoll. Das heißt ja nicht, dass es auf dem Glaubensweg eines Menschen nicht mehrere Begleiter/innen geben kann und soll, auch wenn sie nicht explizit Paten heißen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. März 2006 Melden Share Geschrieben 7. März 2006 Dessen ungeachtet bleibt die Frage, ob es Sinn macht, mehr als zwei Menschen als Paten zu benennen. Ich jedenfalls finde die Begrenzung durchaus sinnvoll. Das heißt ja nicht, dass es auf dem Glaubensweg eines Menschen nicht mehrere Begleiter/innen geben kann und soll, auch wenn sie nicht explizit Paten heißen.Was spricht dagegen? Gerade wo die Familien heute nicht mehr so groß sind finde ich es durchaus hilfreich andere auf diesem Weg an sich bzw. den Täufling zu binden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iudex Geschrieben 7. März 2006 Melden Share Geschrieben 7. März 2006 Dessen ungeachtet bleibt die Frage, ob es Sinn macht, mehr als zwei Menschen als Paten zu benennen. Ich jedenfalls finde die Begrenzung durchaus sinnvoll. Das heißt ja nicht, dass es auf dem Glaubensweg eines Menschen nicht mehrere Begleiter/innen geben kann und soll, auch wenn sie nicht explizit Paten heißen.Was spricht dagegen? Gerade wo die Familien heute nicht mehr so groß sind finde ich es durchaus hilfreich andere auf diesem Weg an sich bzw. den Täufling zu binden. Ein Argument gegen eine zu große Zahl von PatInnen habe ich schon durch das Zitat aus dem Kirchenrechtskommentar angeführt. Wenn es viele Paten gibt, fühlt sich am Ende gar keiner mehr verantwortlich. Was nutzen mir viele Menschen, die zwar Paten heißen, ihre Aufgabe aber faktisch nicht wahrnehmen oder sich darauf beschränken, die Tante oder der Onkel zu sein, der regelmäßig Geschenke rüberwachsen lässt. Ich denke, das Problem besteht heute doch darin, im Kreis der Verwandten oder Freunde überhaupt einen Menschen zu finden, der bereit und fähig ist, Pate/Patin im eigentlichen Sinn zu sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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