wolfgang E. Geschrieben 13. März 2006 Melden Share Geschrieben 13. März 2006 Während seiner zehn Jahre als Erzbischof von San Francisco erlaubte Mons. William Levada in drei Fällen, daß Kinder vom Sozialdienst seiner Erzdiözese zur Adoption an Homo-Paare freigegeben wurden. Jetzt sitzt Mons. Levada als Nachfolger von Kardinal Joseph Ratzinger in der Glaubenskongregation in Rom....... Am vergangenen Donnerstag erklärte Mons. Levada von Rom aus, daß es keinem Bischof erlaubt sei, Adoptivkinder bei Homosexuellen unterzubringen. Mons. Levada gesteht in seinem (diesbezüglichen) Schreiben, daß während seiner Amtszeit in San Francisco drei „schwer zu plazierende“ Kinder von Homo-Paaren adoptiert wurden. Der Präfekt der Glaubenskongregation erklärt, daß diese Vermittlungen auf „Angemessenheitsurteilen“ über die Bedürfnisse der Kinder, die Lehre der Kirche und die Aufgabe des Sozialdienstes beruht hätten.Quelle Es mutet doch recht seltsam an, dass etwas was zu seiner Bischofszeit von Erzbischof Levada aus Gründen der Angemessenheit zulässig war, jetzt plötztlich nicht mehr angemessen, sondern verboten sein soll, nur weil in ein Kurienamt aufgerückt ist. Schliessen einander Kurienamt und angemessene Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder aus. Ist man als Amtsträger der Kurie weniger barmherzig als man vorher als Bischof war. Fragen über Fragen...... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 13. März 2006 Melden Share Geschrieben 13. März 2006 Fragen über Fragen...... ...die wir kaum klären werden, ohne zu wissen, was Levada wirklich geschrieben hat. Eine gewisse Skepsis der Quelle gegenüber solltest sogar Du mir zubilligen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
soames Geschrieben 13. März 2006 Melden Share Geschrieben 13. März 2006 Fragen über Fragen...... Es bleibt bei Dir bei Fragen? Fast hättest Du uns hinters Licht geführt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 13. März 2006 Autor Melden Share Geschrieben 13. März 2006 Fragen über Fragen...... ...die wir kaum klären werden, ohne zu wissen, was Levada wirklich geschrieben hat. Eine gewisse Skepsis der Quelle gegenüber solltest sogar Du mir zubilligen. Warum so kritisch lieber Thomas? Ich billige Dir alles zu - was immer Du glaubst zu brauchen. Was die Quelle anlangt - man kann ihr ja nicht vorwerfen antikirchlich und homophil zu sein. Ich habe erst einen Fall einer wirklichen Falschmeldung erlebt (die Geschichte mit den Homos erschiessen irgendeines philippinischen Erzbischofs Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 13. März 2006 Melden Share Geschrieben 13. März 2006 Was die Quelle anlangt - man kann ihr ja nicht vorwerfen antikirchlich und homophil zu sein. Ich halte diese Quelle für ausgesprochen antikirchlich. Und in diesem Fall kann man nichts tun außer spekulieren. Die Melödung widerspricht sich nämlich: in dem von Dir zitierten Teil steht, Levada habe erklärt, "daß es keinem Bischof erlaubt sei, Adoptivkinder bei Homosexuellen unterzubringen." In dem Link selbst f9inde ich dagegen die Formulierung: "Dennoch erinnert Mons. Levada unbeirrt an ein vatikanisches Dokument aus dem Jahr 2003, das klarstelle, „daß katholische Sozialdienste keine Adoptivkinder in Homo-Haushalte plazieren dürfen“." Und jetzt? Wer darf denn nicht: Sozialdienste (am Ende gar generell) oder ein Bischof (per Sondergenehmigung wg. Angemessenheit)? Ich kann der Meldung nur entnehmen, daß Levada klargestellt hat, daß die römische Richtlinie trotz seiner eigenen Maßnahmen weiterhin gilt. Ob er damit erklärt, einen Fehler gemacht zu haben, oder aber klarstellt, daß die von ihm genehmigten Ausnahmen keine Ungültigkeit der generellen Richtlinie präjudizieren, kann ich der klreuz.net Meldung nicht entnehmen. Halbwahrheiten hat <Link unzulässig> schon si oft verbreitet, daß ich Skepsis zumindest dann angebracht halte, wenn man wirklich wissen will, was Levada geschrieben hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 13. März 2006 Melden Share Geschrieben 13. März 2006 (bearbeitet) Ich denke auch das es um zweierlei geht. Die Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien, die durch konfessionelle Sozialdienste geschehen kann und die Bestellung eines Vormunds. Dieser kann für das Kirchenrecht nach Can. 98 §2 2 HS. nämlich vom Bischof - aus gerechtem Grund - frei bestellt werden bearbeitet 13. März 2006 von Christoph Lauermann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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