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Elrond

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Wir haben hier aber einige, die Prominente abbilden (Stefan, Soki, Platona fallen mir als erstes ein, sind aber mehr). Mein Goldfisch ist von einer Postkarte, auch da kann CR drauf sein. Was machen wir jetzt?

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Wir haben hier aber einige, die Prominente abbilden (Stefan, Soki, Platona fallen mir als erstes ein, sind aber mehr). Mein Goldfisch ist von einer Postkarte, auch da kann CR drauf sein. Was machen wir jetzt?
Meiner ist von der Homepage unserer Landesregierung - wenn ich mich recht erinnere zur freien Verwendung aber ich les' noch mal nach.
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Soweit ich weiß sind Personen des öffentlichen Lebens unproblematisch.

 

Und nach dem Goldfisch wird normal auch kein Hahn krähen.

 

Was ich des öfteren erlebe und wo ich dann etwas ungehalten werde ist wenn Bilder als Avatare einfach von einer Seite verlinkt werden und so Traffic verursachen.

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Wir haben hier aber einige, die Prominente abbilden (Stefan, Soki, Platona fallen mir als erstes ein, sind aber mehr). Mein Goldfisch ist von einer Postkarte, auch da kann CR drauf sein. Was machen wir jetzt?

Am besten: Löschen und selbst was schönes malen oder fotografieren. So wie ich z.B. - also ich hab nicht gemalt, sondern fotografiert. Das ist vielleicht auch schon grenzwertig, denn ich habe ein Bild fotografiert aber zum Glück kenne ich den Urheber persönlich.

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Meiner ist von der Homepage unserer Landesregierung - wenn ich mich recht erinnere zur freien Verwendung aber ich les' noch mal nach.

Erklärung der Landesregierung NRW über die Freigabe des Wappenzeichens.

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Wir haben hier aber einige, die Prominente abbilden (Stefan, Soki, Platona fallen mir als erstes ein, sind aber mehr). Mein Goldfisch ist von einer Postkarte, auch da kann CR drauf sein. Was machen wir jetzt?
Etwas ohne CR wählen. Was anderes bleibt wohl nicht. Es gibt aber Seiten im Netz, die haufenweise Avatare für Foren kostenlos zum Download anbieten. Die Chancen müssten eigentlich sehr gut stehen, dass die zur freien Verwendung sind (anders macht es kaum Sinn).

 

Ich habe meinen Faustkeil von einer deutschen Uni. Mir war mal so, dass Sachen von Unis ohne Copyright sein müssen (ich hoffe, dass stimmt noch).

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Das hier ist uebrigens auch eine geile Geschichte

 

http://www.irights.info/index.php?id=81&am...Hash=d1def8e1b0

 

Ein Fan stellt mit Erlaubnis des Zeichners Comics auf eine Fanseite und die aktuellen Rechteverwerters des Autors mahnen ihn keine 6 Monate spaeter deswegen ab und wollen 20000 Euro.

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Das hier ist uebrigens auch eine geile Geschichte

 

http://www.irights.info/index.php?id=81&am...Hash=d1def8e1b0

 

Ein Fan stellt mit Erlaubnis des Zeichners Comics auf eine Fanseite und die aktuellen Rechteverwerters des Autors mahnen ihn keine 6 Monate spaeter deswegen ab und wollen 20000 Euro.

Tja, später beschweren sich die Sternchen dann, dass die Fans ihnen den Rücken kehren und Beleidigungen in den Gästebüchern hinterlassen. Wie kann man nur so dämlich sein und derart mit den eigenen Fans umspringen?

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Die muendliche Verhandlung zum Thema Abmahnung gegen supernature-forum.de vor dem LG Hamburg ist nicht gut gelaufen

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84010

 

bzw. hier das Statement des Anwalts

 

http://dr-bahr.com/news/news_det_20070120113406.html

 

Das steht IMHO im Widerspruch zu der im Falle Heise Forum getroffenen Entscheidung des OLG Hamburg und ist ein Rueckschlag fuer die Forenwelt.

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Ich gestehe, es ist jetzt zwei Jahre her und ich habe keine Ahnung, wie das bei meinem Avatar ist. Ich würd mich ungern davon trennen...

Nicht jede Pixelansammlung erreicht die zur Anerkennung als "Werk" notwendige Schöpfungshöhe. Das Problem ist nur, wie man das im Einzelfall beurteilen will.

 

André

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Mein Goldfisch ist von einer Postkarte, auch da kann CR drauf sein. Was machen wir jetzt?

Hm, rein gefühlsmäßig: ich hätt das Fischchen nicht genommen, so süß es auch ist <_<

 

André

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Ich gestehe, es ist jetzt zwei Jahre her und ich habe keine Ahnung, wie das bei meinem Avatar ist. Ich würd mich ungern davon trennen...

Nicht jede Pixelansammlung erreicht die zur Anerkennung als "Werk" notwendige Schöpfungshöhe. Das Problem ist nur, wie man das im Einzelfall beurteilen will.

Ich wollte gerade was dazu (zur Pixelanzahl) schreiben und dabei auf die bei der GEMA übliche 8-Takte oder 30-Sekunden - Regel hinweisen.

 

Nun habe ich aber mich mal (ausnahmsweise <_< ) vorher schlau gemacht und fand heraus:

Beides sind Gerüchte!

Es gibt weder eine 8-Takte- Ausnahmeregel, noch eine für lediglich 30-Sekunden, noch eine für 4 Takte....

 

Also weder darf man ein Musikstück in dieser Länge öffentlich präsentieren, noch in dieser Länge daraus zitieren in eigenen Stücken.

 

Nun könnte man auf Idee kommen, daß es dann womöglich sogar schon rechtswidrig sei, eine einzelne Note zu "zitieren", wenn diese schon in einem anderen Stück verwendet wurde.

Klingt absurd, aber war da nicht mal was mit der T-Kom und dem rosa "T" ?

 

Ist aber nicht so trivial:

Geschützt ist eine Sequenz mit Wiedererkennungscharakter, also z.B. das "ta-ta-ta-taaa" von Beethovens 5. genauso wie 2 Minuten von so'nem Techno-irgendwatt-Gedudel.

(Naja, Beethoven war nie in der GEMA, aber so im Prinzip)

Quelle (Nix für zum lesen - muß man auf "Play" klickern).

 

Wer sich ein bischen mit Memetik beschäftigt hat, sollte nun aus dem Staunen nicht mehr herauskommen:

 

Wo sich die Memetiker noch drüber streiten und keine klare Antwort geben können, was genau nun ein Mem ist - die GEMA weiß es!

 

 

Mein Avatar ist aus zwei zumindestens frei erhältlichen GIFs zusammengepopelt.

Beide kann man noch erkennen - uiuiui! :unsure:

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/85163

 

Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber

Neu dürfte die Feststellung sein, dass zwischen Anbieter und Nutzer ein Vertrag geschlossen wird, dessen Inhalt unter anderen von den Nutzungsbedingungen des Betreibers bestimmt wird

 

Gleiche Quelle. Mir war es nicht bewußt. Aber es hat etwas für sich.

bearbeitet von Jossi
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Hallo Flo,

 

Warum "seltsam"?

 

gruss

peter

 

PS:

Zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung ist ein Unterschied.

 

Ich vermute, falls das Urteil rechtkräfigt wird und bestand hat,

werden Forenbetreiber nicht darum kommen,

vor Veröffentlichung eines Posting zu prüfen und erst dann zu veröffentlichen.

 

 

Wie dann aber die Prüfung aussieht und aussehen soll, steht auf einem anderen Blatt

im neuen Buch "Internet: Ein rechtsfreier Raum?".

bearbeitet von pmn
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