utah-r Geschrieben 23. März 2006 Melden Share Geschrieben 23. März 2006 Das schlägt nun endgültig dem Fass den Boden aus. Meine Tocher geht noch zur Schule und versucht trotz ihrer schweren Krankheit ihr Abitur zu machen. Nun ist ihr Vater angeblich krank und arbeitslos und "sehr arm". Er erhält "nur" 899 € monatl. Taschengeld von seiner Frau (das haben wir für 3 Personen!). Und er hat auch "nur" mehrere Häuser in Köln. Aber er ist zu arm um 365 € Unterhalt für seine Tochter aufzubringen. Nun, nach Abzug von ihren Anteilen an Miete, Heiz- und Nahrungskosten bleiben meiner Tocher 100 € Taschengeld. Der Unterhalt wird derzeit von der ARGE, dem Zusammenschluss von Sozialamt und Arbeitsamt vorgestreckt. Im letzten Jahr wurde dies bewilligt, mit der Auflage, dass meine Tochter privat gegen ihren Vater klagt. Der Sachbearbeiter hat mittlerweile 2 x gewechselt. [... ein rechtliches Problem, was hier so nicht diskutiert werden darf - Elrond ] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 23. März 2006 Melden Share Geschrieben 23. März 2006 Sorry, aber Rechtsberatung ist nicht erlaubt und auf Grund der aktuellen Abmahnsituation ein zu heikles Thema. Deshalb muss dieser Thread hier geschlossen werden. Nochmal zur Definition (aus dem Juraforum uebernommen) VERBOTEN: Einzelfallbezogene Beiträge und Fragen wie z.B. "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" oder "Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber in der Firma Muster GmbH, Hamburg, weil ich krank war. Kann er mich kündigen?" ERLAUBT: Im Forum können nur allgemeine, abstrakte Beiträge und fiktive Sachverhalte wie z.B.: "Mal angenommen ein Mieter M zahlt an Vermieter V keine Miete mehr. Welche Rechte hat V?" oder "Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: A schlägt B auf die Nase. Strafbarkeit des A?" beantwortet werden. http://www.juraforum.de/forum/faq.php?faq=vb_faq#faq_regeln Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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